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1

Samstag, 8. September 2007, 00:03

BA 2007/09/004 Federal Salary Bill


The United States of Astor
President of Senate

Astoria City, 8th of September 2007



Right Hounorable Members of Congress,

der Senator of Hybertina, Mister Alricio Scriptatore, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Dienstag, den 11.09.2007 - 23:59Uhr!

gez.
Alricio Scriptatore
President of Senate


Federal Salary Bill

Article 1 - Generals
1) Das vorliegende Gesetz dient der Festlegung von Löhnen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene und der Festlegung des Solds von Offizieren der Streitkräfte der United States of Astor.
2) Für die Durchführung des Gesetzes ist der Secretary of Trade and Treasury zuständig.

Article 2 -Pay scale groups
1) Es gelten die folgenden Tarifgruppen:
a) Tarifgruppe A -Regierungsmitglieder
b) Tarifgruppe B -Abgeordnete und Senatoren
c) Tarifgruppe C -Diplomatisches Personal
d) Tarifgruppe D -Offiziere der Streitkräfte
e) Tarifgruppe E -Angestellte bundespolizeilicher Behörden
f) Tarifgruppe F -Sonstige

Article 3 -Group A
1) Der Tarifgruppe A gehören der Präsident und der Vizepräsident der USA, sowie die Mitglieder des Regierungskabinetts, die Secretarys der Departments, an. Sie zerfällt in die Abschnitte AI-AIII.
a) Besoldung nach AI (1200 $/month) gilt für: Secretaries, als Leiter der Obersten Bundesbehörden (Departments)
b) Besoldung nach AII (1300 $/month) gilt für: Vice President of the United States
c) Besoldung nach AIII (1500 $/month) gilt für: President of the United States
2) Stehen der President oder der Vice President in ihrer Funktion gleichzeitig einem Department vor, so entfällt einer weitere Besoldung nach AI.

Article 4 -Group B
1) Der Tarifgruppe B gehören Abgeordnete des Repräsentantenhauses und die Mitglieder des Senats an. Sie zerfällt in die Abschnitte BI-BIII.
a) Besoldung nach BI (800 $/month) gilt für: Abgeordnete des Repräsentantenhauses und Senatoren im Senat
b) Besoldung nach BII (850 $/month) gilt für: President of Senate
c) Besoldung nach BIII (900 $/month) gilt für: Speaker of the United States House of Representatives
2) Bezieht ein Senator Besoldung nach BII, so entfällt eine Besoldung nach BI.
3) Bezieht ein Abgeordneter Besoldung nach BIII, so entfällt eine Besoldung nach BI.

Article 5 -Group C
1) Der Tarifgruppe C gehört diplomatisches Personal an. Sie zerfällt in die Abschnitte CI-CIII.
a) Besoldung nach CI (400 $/month) gilt für: Botschafter ab Ernennung
b) Besoldung nach CII (450 $/month) gilt für: Botschafter mit halbjähriger Dienstzeit
c) Besoldung nach CIII (550 $/month) gilt für: Botschafter mit einjähriger Dienstzeit

Article 6 -Group D
1) Der Tarifgruppe D gehören Mitglieder der Streitkräfte an. Sie zerfällt in die Abschnitte DI-DXI.
a) Besoldung nach DI (250 $/month) gilt für: 2nd Lieutenant (Army, AirForce, Marines), Ensign (Navy)
b) Besoldung nach DII (260 $/month) gilt für: 1st Lieutenant (Army, AirForce, Marines), Lieutenant junior grade (Navy)
c) Besoldung nach DIII (280 $/month) gilt für: Captain (Army, AirForce, Marines), Lieutenant (Navy)
d) Besoldung nach DIV (300 $/month) gilt für: Major (Army, AirForce, Marines), Lieutenant Commander (Navy)
e) Besoldung nach DV (320 $/month ) gilt für: Lieutenant Colonel (Army, AirForce, Marines), Commander (Navy)
f) Besoldung nach DVI (350 $/month) gilt für: Colonel (Army, AirForce, Marines), Captain (Navy)
g) Besoldung nach DVII (360 $/month) gilt für: Brigadier General (Army, AirForce, Marines), Rear Admiral (lower half) (Navy)
h) Besoldung nach DVIII (380 $/month) gilt für: Major General (Army, AirForce, Marines), Rear Admiral (upper half) (Navy)
i) Besoldung nach DIX (400 $/month) gilt für: Lieutenant General (Army, AirForce, Marines), Vice Admiral (Navy)
j) Besoldung nach DX (450 $/month) gilt für: General (Army, AirForce, Marines), Admiral (Navy)
k) Besoldung nach DXI (500 $/month) gilt für: General of the Army (Army), General of the Air Force (Air Force), Fleet Admiral (Navy) oder General of the Corps (Marines)

Article 7 -Group E
1) Der Tarifgruppe E gehören Angestellte bundespolizeilicher Behörden an. Sie zerfällt in die Abschnitte EI-EIII.
a) Besoldung nach EI (250 $/month) gilt für: Agenten des FBI, Agenten des Secret Service, Deputy Marshals des US Marshal Service, Agenten der US Customs and Border Protection
b) Besoldung nach EII (300 $/month) gilt für: Deputy Directors des FBI, District Marshals des US Marshal Service
c) Besoldung nach EIII (400 $/month) gilt für: Director des FBI, Director des US Marshal Service, Director des Secret Service, Commissioner of the US Customs and Border Protection
2) Wird ein Angestellter in einer höheren Abschnittsgruppe besoldet, so entfällt eine weitere Besoldung der niederen Gruppe.

Article 8 -Group F
1) Der Tarifgruppe F gehören alle sonstigen Bezugnehmer von Besoldung an, die nicht unter die Gruppen A bis E fallen. Die Tarifgruppe zerfällt in die Abschnitte FI-FIV
a) Besoldung nach FI (100 $/month) gilt für: Chief-Archivist of the USA
b) Besoldung nach FII (250 $/month) gilt für: Director of the Electoral Office, Director of the FAA, Director of the FRA, Director of the FHA, Commissioner of the FMC
c) Besoldung nach FIII (300 $/month) gilt für: Director of the Federeal Reserve Bank
d) Besoldung nach FIV (400 $/month) gilt für: Chief-Justice

Article 9 -Day of Payment
1) Sämtliche Bezüge sind zum Ersten eines Monats für den vergangenen Monat zu bezahlen. Das Department of Trade and Treasury veröffentlicht zum Ende eines Monats eine Gehaltsliste, die alle Besoldungen desselben Monats aufführt.
2) Bestand ein Anspruch auf Besoldung nicht an jedem Tag des vergangenen Monats, sind die Bezüge wie folgt auszuzahlen:
a) Bestand Anspruch auf Besoldung an weniger als einschließlich 9 Tagen, so wird ein Viertel der zustehenden Besoldung ausbezahlt.
b) Bestand Anspruch auf Besoldung an mehr als einschließlich 10 aber weniger als einschließlich 19 Tagen, so wird die Hälfte der zustehenden Besoldung ausbezahlt.
c) Bestand Anspruch auf Besoldung an mehr als einschließlich 20 Tagen, so wird die komplett zustehende Besoldung ausbezahlt.
3) Die Auszahlung der Besoldung erfolgt ausschließlich auf ein vom Empfänger eingerichtetes Konto der Federal Reserve Bank.
4) Existiert ein Konto am Tage der Auszahlung nicht, so verfällt die Besoldung für den vergangenen Monat ohne Anspruch auf Rückerstattung.
5) Die Auszahlung hat spätestens am siebten Tag des Monats erfolgt zu haben.
6) Ist die Auszahlung nach dem siebten Tag des Monats noch nicht erfolgt, so kann nach einer vorherigen Anfrage an das Department of Trade and Treasury der Sold vor Gericht eingeklagt werden.

Article 9 - Final clause
1) Die erste Zahlung erfolgt nach dem offiziellen Start des bsEcoSim Kontensystems.
2) Die Besoldung beginnt ab dem 01. Oktober 2007
3) Mit Beginn der Zahlung gemäß Article 9 (1) werden alle fälligen Besoldungen ab dem 01. Oktober 2007 rückwirkend überwiesen.
4) Der Secretary of Trade and Treasury veröffentlicht nach dem offiziellen Start gemäß Article 9 (1) die Gehaltslisten und gibt den Termin der ersten Überweisungen bekannt.
5) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Former Governor of New Alcantara
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2

Samstag, 8. September 2007, 00:06

Ladies and Gentlemen,

der vorliegende Entwurf stellt das bereits angekündigte Besoldungsgesetz für Bedienstete des ÷ffentlichen Dienstes, sowie Offiziere der Streitkräfte und Agenten der bundespolizeilichen Behörden dar.

Gemäß den derzeitigen Wechselkursen und der Geldmenge, die durch die Federal Reserve Bank nach Beginn der bsEcoSim gesteuert wird, wurden die im Entwurf angegebenen Gehälter erarbeitet und auf die einzelnen Posten zugeschnitten. Um die Angestellten des Bundes demnächst wieder für ihre Arbeiten entschädigen zu können, hofft die Regierung auf eine positive Resonanz zum vorliegendem Entwurf.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Andriz

Bürger

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3

Samstag, 8. September 2007, 03:35

Der Entwurf sowie die Höhe der Gehälter scheint mir logisch. Allerdings sollte im Etnwurf zumindest angedeutet werden, das Zulagen in einem späteren Anhang zum Gesetz formuliert werden sollten.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, das beispielsweise ein Kriegseinsatz unserer Streitkräfte sich auf das Gehalt auswirken sollte, wie auch Einsätze unserer Sicherheitsdienste für die ISO.

Polit-Rentner

4

Samstag, 8. September 2007, 14:20

Keine Einwände.
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO

Justin Wayne

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5

Samstag, 8. September 2007, 20:49

Keine Einwände
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

Young Retiree
Various Former (Senator, Representative, Secretary, etc)

George W. Hayes

Ruheständler

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6

Samstag, 8. September 2007, 23:26

Schließe mich an: Keine Einwände!

7

Sonntag, 9. September 2007, 12:08

Zitat

Original von Andriz
Der Entwurf sowie die Höhe der Gehälter scheint mir logisch. Allerdings sollte im Etnwurf zumindest angedeutet werden, das Zulagen in einem späteren Anhang zum Gesetz formuliert werden sollten.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, das beispielsweise ein Kriegseinsatz unserer Streitkräfte sich auf das Gehalt auswirken sollte, wie auch Einsätze unserer Sicherheitsdienste für die ISO.


Mr Senator, ich halte eine solche Regelung innerhalb des Gesetzes für nicht notwendig, da ƒnderungen am Text eh durch ein Amendment-Gesetz eingebracht werden müssen, auch ohne dass dies explizit im Gesetz verankert ist.

13th and 24th President of the United States of Astor

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8

Dienstag, 11. September 2007, 14:24

Ich schließe mich an: Keine Einwände.
Best regards,
Ansel Berber-Thayer, Republican
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9

Dienstag, 11. September 2007, 22:43

Mir erscheint das Gehalt unseres Chief Justice dem Status dieses Amtes und der Person, die es ausfüllt, nicht im geringsten angemessen.
Es kann, mit Verlaub, nicht sein, dass der Vorsitzende eines der drei obersten Organe unseres Landes schlechter bezahlt wird als ein General der Streitkräfte, weniger als die Hälfte des Gehaltes des Kongresspräsidenten erhält, fast ein Viertel des Gehaltes des Präsidenten und ein Drittel dessen, was ein - nichts gegen die Herren Minister - dahergelaufener Secretary erhält.

Im übrigen fehlt, soweit ich das auch überblicke, ebenfalls der Solicitor General in der Auflistung der ƒmter.

Wobei ich Grundsätzlich zu bedenken gebe, dass ich die zentrale Auflistung in diesem Gesetz nicht unbedingt für zielführend oder gar sinnvoll halte, aber das mag dahingestellt bleiben. Im Vergleich zu den anderen, insbesondere dem als erstes genannten Mangel, ist dieser Kritikpunkt von keiner weiteren Bedeutung.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Lance B. Jackson

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10

Dienstag, 11. September 2007, 23:59

Ich stimme dem ehrenwerten Senator von New Alcantara weitgehend zu, sehe aber im Gegensatz zu ihm seinen letzten Kritikpunkt durchaus als substantiell an: Die zentrale Auflistung erhöht den Verwaltungsaufwand erheblich und stellt zukünftigen Regierungen wie auch dem Gesetzgeber ein Bein.
Governor of the Free State of New Alcantara

11

Mittwoch, 12. September 2007, 00:37

Mr Senator, Mr Congressmen,

Sie haben in der Tat Recht. Leider ist mir beim Chief-Justice ein Fehler unterlaufen, den es zu korrigieren gilt. Der eigentlich angedachte Sold für den Chief-Justice beläuft sich auf 900$/month. Ich bitte das im Entwurf zu berücksichtigen. Der Solicitor General wurde schlicht vergessen. Auch hierfür Entschuldigung. Die Besoldung für ihn sollte sich auf 700$/month befinden. Auch dies bitte ich anzupassen.

Zu Ihrem zweiten Punkt, eine Auflistung der Gehälter für auf Bundesebene arbeitende Männer und Frauen ist wichtiger Bestandteil einer zukünftigen WiSim. Es kann nicht sein, dass die für das Land arbeitenden Männer und Frauen kein Geld für ihre geleistete Arbeit erhalten. Aus diesem Grund liegt dieser Entwurf dem Hohen Haus vor.

Mich würde interessieren, wie der Sehr Ehrenwerte Congressman Jackson eine Gehaltsliste steuern würde. Natürlich birgt dieser Entwurf einiges an Arbeit - aber wenn sich eine Regierung nicht zutraut diese Arbeit zu erledigen, um die ihnen helfenden Hände zu entlohnen, sollte sie sich überlegen das regieren sein zu lassen.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Lance B. Jackson

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12

Mittwoch, 12. September 2007, 00:42

Ich befürworte, um die Frage des ehrenwerten Senator von Hybertina zu beantworten, eine Auflistung der Gehälter, wie sie früher gehandhabt wurde: Alle Gehälter werden im prozentualen Verhältnis zu einem Grundgehalt, beispielsweise dem des Präsidenten, angegeben. Der Gesetzgeber muss dann nur dieses Grundgehalt anpassen, um damit alle Gehälter an die Inflation anzupassen und gleichzeitig die Verhältnisse der Gehälter untereinander zu erhalten. Wenn eine Auf- oder Abwertung bestimmter Tätigkeiten gewünscht wird, steht dies dem Gesetzgeber natürlich unverändert frei, aber eine reine Anpassung an Veränderungen des Geldwertes ist von deutlich geringerem Aufwand.
Governor of the Free State of New Alcantara

13

Mittwoch, 12. September 2007, 00:48

Mr Speaker,

der Ansatz des Congressman Jackson ist sehr interessant. Die Regierung überlegt ihren Entwurf dahingehend zu ändern. Ich bitte daher die Diskussion weiterhin offen zu halten, bis wir mit Mr Jackson Rücksprache halten konnten und ggf. einen angepassten Entwurf vorlegen. Herzlichen Dank.

13th and 24th President of the United States of Astor

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14

Mittwoch, 12. September 2007, 00:50

Ich halte die Idee des ehrenwerten Congressman Jackson für durchaus überlegenswert und begrüße es, dass die Administration diese Möglichkeit für den Entwurf in Erwägung zieht.
Ulysses S. Finnegan jr.

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George W. Hayes

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15

Mittwoch, 12. September 2007, 10:03


The United States of Astor
President of Congress

Astoria City, 12th of September 2007



Right Hounorable Members of Congress,

die Aussprache wird bis Samstag, den 15. September 2007, verlängert.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (12. September 2007, 10:04)


Steve McQueen

THE General!

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Bundesstaat: New Alcantara

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16

Mittwoch, 12. September 2007, 10:29

Mr. Scriptatore, mir ist da gerade etwas aufgefallen:
Zwar haben sie Dienstgrade des Militärs im Salary Bill eingearbeitet, aber wie sieht es mit den Joint Chiefs of Staff aus, bekommen die keinen Gehaltszuschlag?
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


Marines never die, they just go to hell to regroup.

McQueen Petroleum

17

Freitag, 14. September 2007, 14:10

Ladies and Gentlemen,

ich möchte Ihnen nun den überarbeiteten Entwurf präsentieren. Es wurde wie angeregt ein Grundgehalt festgelegt. Alle Gehälter wurden dann prozentual auf dieses Grundgehalt zugeschnitten. Der Chief Justice hat ein höheres Gehalt bekommen und der Solicitor General wurde mit aufgenommen. Zudem haben die Joint Chiefs of Staff eine eigene Besoldungsklasse erhalten.

Ich hoffe, dass der Entwurf auf positive Resonanz stößt:

Federal Salery Bill

Article 1 - Generals
1) Das vorliegende Gesetz dient der Festlegung von Löhnen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene und der Festlegung des Solds von Offizieren der Streitkräfte der United States of Astor.
2) Für die Durchführung des Gesetzes ist der Secretary of Trade and Treasury zuständig.

Article 2 -Base salary
1) Sämtliche Löhne und Besoldungen in diesem Gesetz werden prozentual von in diesem Gesetz festgelegtem Grundgehalt berechnet.
2) Das Grundgehalt beträgt 1500 $/month.

Article 3 -Pay scale groups
1) Es gelten die folgenden Tarifgruppen:
a) Tarifgruppe A -Regierungsmitglieder
b) Tarifgruppe B -Abgeordnete und Senatoren
c) Tarifgruppe C -Diplomatisches Personal
d) Tarifgruppe D -Offiziere der Streitkräfte
e) Tarifgruppe E -Angestellte bundespolizeilicher Behörden
f) Tarifgruppe F -Sonstige

Article 4 -Group A
1) Der Tarifgruppe A gehören der Präsident und der Vizepräsident der USA, sowie die Mitglieder des Regierungskabinetts, die Secretarys der Departments, an. Sie zerfällt in die Abschnitte AI-AIII.
a) Besoldung nach AI (80% des Grundgehalts) gilt für: Secretaries, als Leiter der Obersten Bundesbehörden (Departments)
b) Besoldung nach AII (90% des Grundgehalts) gilt für: Vice President of the United States
c) Besoldung nach AIII (100% des Grundgehalts) gilt für: President of the United States
2) Stehen der President oder der Vice President in ihrer Funktion gleichzeitig einem Department vor, so entfällt einer weitere Besoldung nach AI.

Article 5 -Group B
1) Der Tarifgruppe B gehören Abgeordnete des Repräsentantenhauses und die Mitglieder des Senats an. Sie zerfällt in die Abschnitte BI-BIII.
a) Besoldung nach BI (55% des Grundgehalts) gilt für: Abgeordnete des Repräsentantenhauses und Senatoren im Senat
b) Besoldung nach BII (58% des Grundgehalts) gilt für: President of Senate
c) Besoldung nach BIII (60% des Grundgehalts) gilt für: Speaker of the United States House of Representatives
2) Bezieht ein Senator Besoldung nach BII, so entfällt eine Besoldung nach BI.
3) Bezieht ein Abgeordneter Besoldung nach BIII, so entfällt eine Besoldung nach BI.

Article 6 -Group C
1) Der Tarifgruppe C gehört diplomatisches Personal an. Sie zerfällt in die Abschnitte CI-CIII.
a) Besoldung nach CI (28% des Grundgehalts) gilt für: Botschafter ab Ernennung
b) Besoldung nach CII (33% des Grundgehalts) gilt für: Botschafter mit halbjähriger Dienstzeit
c) Besoldung nach CIII (38% des Grundgehalts) gilt für: Botschafter mit einjähriger Dienstzeit

Article 7 -Group D
1) Der Tarifgruppe D gehören Mitglieder der Streitkräfte an. Sie zerfällt in die Abschnitte DI-DXII.
a) Besoldung nach DI (15% des Grundgehalts) gilt für: 2nd Lieutenant (Army, AirForce, Marines), Ensign (Navy)
b) Besoldung nach DII (17% des Grundgehalts) gilt für: 1st Lieutenant (Army, AirForce, Marines), Lieutenant junior grade (Navy)
c) Besoldung nach DIII (19% des Grundgehalts) gilt für: Captain (Army, AirForce, Marines), Lieutenant (Navy)
d) Besoldung nach DIV (21% des Grundgehalts) gilt für: Major (Army, AirForce, Marines), Lieutenant Commander (Navy)
e) Besoldung nach DV (23% des Grundgehalts) gilt für: Lieutenant Colonel (Army, AirForce, Marines), Commander (Navy)
f) Besoldung nach DVI (24% des Grundgehalts) gilt für: Colonel (Army, AirForce, Marines), Captain (Navy)
g) Besoldung nach DVII (26% des Grundgehalts) gilt für: Brigadier General (Army, AirForce, Marines), Rear Admiral (lower half) (Navy)
h) Besoldung nach DVIII (27% des Grundgehalts) gilt für: Major General (Army, AirForce, Marines), Rear Admiral (upper half) (Navy)
i) Besoldung nach DIX (28% des Grundgehalts) gilt für: Lieutenant General (Army, AirForce, Marines), Vice Admiral (Navy)
j) Besoldung nach DX (30% des Grundgehalts) gilt für: General (Army, AirForce, Marines), Admiral (Navy)
k) Besoldung nach DXI (32% des Grundgehalts) gilt für: Joint Chiefs of Staff, unabhängig vom getragenen Dienstgrad.
l) Besoldung nach DXII (34% des Grundgehalts) gilt für: General of the Army (Army), General of the Air Force (Air Force), Fleet Admiral (Navy) oder General of the Corps (Marines)
2) Bezieht ein Soldat Besoldung nach DXI so entfällt eine weitere Besoldung für den getragenen Dienstgrad.


Article 8 -Group E
1) Der Tarifgruppe E gehören Angestellte bundespolizeilicher Behörden an. Sie zerfällt in die Abschnitte EI-EIII.
a) Besoldung nach EI (15% des Grundgehalts) gilt für: Agenten des FBI, Agenten des Secret Service, Deputy Marshals des US Marshal Service, Agenten der US Customs and Border Protection
b) Besoldung nach EII (20% des Grundgehalts) gilt für: Deputy Directors des FBI, District Marshals des US Marshal Service
c) Besoldung nach EIII (25% des Grundgehalts) gilt für: Director des FBI, Director des US Marshal Service, Director des Secret Service, Commissioner of the US Customs and Border Protection
2) Wird ein Angestellter in einer höheren Abschnittsgruppe besoldet, so entfällt eine weitere Besoldung der niederen Gruppe.

Article 9 -Group F
1) Der Tarifgruppe F gehören alle sonstigen Bezugnehmer von Besoldung an, die nicht unter die Gruppen A bis E fallen. Die Tarifgruppe zerfällt in die Abschnitte FI-FV
a) Besoldung nach FI (8% des Grundgehalts) gilt für: Chief-Archivist of the USA
b) Besoldung nach FII (15% des Grundgehalts) gilt für: Director of the Electoral Office, Director of the FAA, Director of the FRA, Director of the FHA, Commissioner of the FMC
c) Besoldung nach FIII (20% des Grundgehalts) gilt für: Director of the Federeal Reserve Bank
d) Besoldung nach FIV (45% des Grundgehalts) gilt für: Solicitor General
d) Besoldung nach FV (60% des Grundgehalts) gilt für: Chief-Justice

Article 10 -Day of Payment
1) Sämtliche Bezüge sind zum Ersten eines Monats für den vergangenen Monat zu bezahlen. Das Department of Trade and Treasury veröffentlicht zum Ende eines Monats eine Gehaltsliste, die alle Besoldungen desselben Monats aufführt.
2) Bestand ein Anspruch auf Besoldung nicht an jedem Tag des vergangenen Monats, sind die Bezüge wie folgt auszuzahlen:
a) Bestand Anspruch auf Besoldung an weniger als einschließlich 9 Tagen, so wird ein Viertel der zustehenden Besoldung ausbezahlt.
b) Bestand Anspruch auf Besoldung an mehr als einschließlich 10 aber weniger als einschließlich 19 Tagen, so wird die Hälfte der zustehenden Besoldung ausbezahlt.
c) Bestand Anspruch auf Besoldung an mehr als einschließlich 20 Tagen, so wird die komplett zustehende Besoldung ausbezahlt.
3) Die Auszahlung der Besoldung erfolgt ausschließlich auf ein vom Empfänger eingerichtetes Konto der Federal Reserve Bank.
4) Existiert ein Konto am Tage der Auszahlung nicht, so verfällt die Besoldung für den vergangenen Monat ohne Anspruch auf Rückerstattung.
5) Die Auszahlung hat spätestens am siebten Tag des Monats erfolgt zu haben.
6) Ist die Auszahlung nach dem siebten Tag des Monats noch nicht erfolgt, so kann nach einer vorherigen Anfrage an das Department of Trade and Treasury der Sold vor Gericht eingeklagt werden.

Article 11 - Final clause
1) Die erste Zahlung erfolgt nach dem offiziellen Start des bsEcoSim Kontensystems.
2) Die Besoldung beginnt ab dem 01. Oktober 2007
3) Mit Beginn der Zahlung gemäß Article 9 (1) werden alle fälligen Besoldungen ab dem 01. Oktober 2007 rückwirkend überwiesen.
4) Der Secretary of Trade and Treasury veröffentlicht nach dem offiziellen Start gemäß Article 9 (1) die Gehaltslisten und gibt den Termin der ersten Überweisungen bekannt.
5) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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George W. Hayes

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18

Samstag, 15. September 2007, 13:22

Gibt es weitere Wortmeldungen?

Avitall Bloomberg

Senator of Astoria State

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19

Samstag, 15. September 2007, 21:10

Ich habe keine Einwände und begrüße das hier vorglegte Gesetz.
Avitall Bloomberg (D)
Senator of Astoria State
President of the AJC

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Bundesstaat: -

What's Up?
Derzeit mal wieder im Kapitol tätig...
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20

Sonntag, 16. September 2007, 01:39

Ich habe keine Einwände gegen das Gesetz.
Ulysses S. Finnegan jr.

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VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General