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Dienstag, 6. November 2012, 20:11

S. 2012-059: Citizenship Bill


Office of the Speaker




Honorable Members of Congress:

Die ehrenwerte Senatorin für Laurentia hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Die Antragstellerin hat das erste Wort.



Clark
President of Congress




Citizenship Bill

Section 1 - Fundamentals
(1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zum Ewerb und Verlust der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor sowie die mit der Staatsbürgerschaft verbundenen grundsätzlichen Rechte und Pflichte der Bürger der Vereinigten Staaten.
(2) Es soll zitiert werden als Citizenship Act.

Section 2 - Types of identities
(1) In den Vereinigten Staaten gibt es drei Arten von Identitäten: Bundesidentitäten (Federal-IDs), Staatsidentitäten (State-IDs) und Nebenidentitäten (Accessory-IDs).
(2) Die Bundesidentität ist die Hauptidentität jedes Bürgers der Vereinigten Staaten. Sie besitzt das aktive und passive Wahlrecht sowie die Ernennungsfähigkeit zu allen Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten sowie des Bundesstaates, in welchem sie ihren Wohnsitz hat.
(2) Staatsidentitäten sind weitere Identitäten eines Bürgers der Vereinigten Staaten. Sie besitzen in dem Bundesstaat, in welchem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht sowie die Ernennungsfähigkeit zu Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzen des betreffenden Bundessaates, sofern dieser Entsprechendes bestimmt hat. Hat dabei eine Staatsidentität eines Bürgers ihren Wohnsitz im selben Staat wie dessen Bundesidentität, oder haben mehrere Staatsidentitäten eines Bürgers ihren Wohnsitz im selben Bundesstaat, so steht dem betreffenden Bürger das aktive Wahlrecht zu Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzen dieses Staates nur einmal zu.
(3) Nebenidentitäten sind weitere Identitäten eines Bürgers der Vereinigten Staaten ohne aktives und passives Wahlrecht zu Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzes des Bundes oder eines Staates. Sie besitzen die Ernennungsfähigkeit zu Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzen des Bundes sowie derjenigen Bundesstaaten, die Entsprechendes bestimmt haben.

Section 3 - The U.S. Registration Office
(1) Das Bundesregisteramt (U.S. Registration Office) ist die für die für die Verleihung und den Entzug der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten und die Verwaltung des Bürgerbestandes zuständige Behörde.
(2) Es untersteht dem Bundesministerium für Justiz (U.S. Department of Justice). Sein Leiter (Director of the U.S. Registration Office) wird auf Vorschlag des Justizministers (Attorney General) vom Präsidenten ernannt, die Ernennung bedarf der Bestätigung durch den Senat.

Section 4 - Acquisition of citizenship
(1) Der Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten ist öffentlich beim Bundesregisteramt zu stellen.
(2) Er hat zu enthalten:
    - die persönliche Erklärung, dass der Antragsteller die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten begehrt;
    - die Angabe des Bundesstaates, in welchem der Antragsteller seinen Wohnsitz nimmt;
    - die Bestätigung, dass der Antragsteller sich im Citizens' Net (C-Net) registriert und dort die Staatsbürgerschaft beantragt hat.
(3) Der Eingang des Antrages ist dem Antragsteller unverzüglich durch das Bundesregisteramt zu bestätigen. Im Falle eines unvollständigen Antrages ist der Antragsteller auf die fehlenden Angaben hinzuweisen und ihm Gelegenheit zu geben, diese binnen angemessener Frist nachzureichen.
(4) Sind die Angaben des Antragstellers vollständig und korrekt, ist er durch das Bundesregisteramt zur Ablegung des Flaggengelöbnisses aufzufordern:
    "Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten, und die Repubik, die sie symbolisiert: eine unteilbare Nation, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."
Das Hinzufügen einer religiösen Bekräftigung ist zulässig.
(5) Nach Ablegung des Flaggengelöbnisses ist dem Antragsteller die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten unverzüglich mit Wirkung zum Tage der Antragstellung zu verleihen.

Section 5 - Rejection of citizenship applications
(1) Ein Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten ist abzulehnen, wenn der Antragsteller:
    - einen unvollständigen Antrag nicht binnen einer Frist von 120 Stunden ab Aufforderung dazu vervollständigt;
    - das Flaggengelöbnis nicht binnen einer Frist von 120 Stunden ab Aufforderung dazu ablegt;
    - bereits mit einer anderen Bundesidentität die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt;
    - innerhalb der letzten 60 Tage vor Antragstellung wegen einer Mehrfachanmeldung nach diesem Gesetz gerichtlich verurteilt wurde;
    - innerhalb der letzten 180 Tage vor Antragstellung wegen einer wiederholten Mehrfachanmeldung nach diesem Gesetz gerichtlich verurteilt wurde;
    - mit einer ausländischen Identität in den Vereinigten Staaten zur Persona non grata erklärt wurde;
    - unter dem Verdacht steht, die Staatsbürgerschaft zum Zwecke der Spionage oder in sonst feindlicher oder schädlicher Absicht gegen die Vereingten Staaten zu beantragen.
(2) Eine erneute Antragstellung auf Verleihung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten ist jederzeit möglich, die Voraussetzungen für eine Ablehnung des Antrages sind in diesem Falle erneut zu prüfen.
(3) Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Verleihung der Staatsbürgerschaft ist der Rechtsweg gegeben.

Section 6 - Registration of further identities
(1) Mit Verleihung der Staatsbürgerschaft wird die Identität, mit der die Staatsbürgerschaft beantragt wurde, die Bundesidentität des betreffenden Bürgers.
(2) Nach Verleihung der Staatsbürgerschaft an die Bundesidentität können beim Bundesregisteramt Staatsidentitäten unter Angabe ihres Wohnsitzes und der zugehörigen Bundesidentität angemeldet und im Citizens' Net registriert werden. Diese sind besonders als solche gekennzeichnet in das öffentliche Bürgerverzeichnis aufzunehmen und erwerben mit ihrer Aufnahme und Registrierung im Citizens' Net die Ernennungsfähigkeit zu Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzen des Bundes sowie das aktive und passive Wahlrecht in dem und die Ernennungsfähigkeit zu Ämtern des Bundesstaates, in welchem sie ihren Wohnsitz haben, sofern dieser Bundesstaat in seiner Verfassung oder seinen Gesetzen Entsprechendes bestimmt hat.
(3) Nach Verleihung der Staatsbürgerschaft an die Bundesidentität können beim Bundesregisteramt Nebenidentitäten unter Angabe ihres Wohnsitzes und der zugehörigen Bundesidentität angemeldet werden. Diese sind besonders als solche gekennzeichnet in das öffentliche Bürgerverzeichnis aufzunehmen und erwerben mit ihrer Aufnahme die Ernennungsfähigkeit zu Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzen des Bundes und des Bundesstaates, in welchem sie ihren Wohnsitz haben, sofern dieser Bundesstaat in seiner Verfassung oder seinen Gesetzen Entsprechendes bestimmt hat.

Section 7 - Relocation of identities
Bundes-, Staats- und Nebenidentitäen haben jeden Wechsel ihres Wohnsitzes unverzüglich dem Bundesregisteramt anzuzeigen, der Wechsel erlangt mit der unverzüglich zu erteilenden Bestätigung des Bundesregisteramtes Rechtswirksamkeit.

Section 8 - Change of identity status
(1) Der Status einer Identität als Bundes-, Staats- oder Nebenidentität kann jederzeit durch entsprechende Anzeige beim Bundesregisteramt getauscht werden. Der Tausch erlangt mit der unverzüglich zu erteilenden Bestätigung des Bundesregisteramtes Rechtswirksamkeit.
(2) Eine neue Bundesidentität hat ihren Wohnsitz automatisch in jenem Bundesstaat, in welchem die vorherige Bundesidentität ihren Wohnsitz hatte. Die Anzeige des Tauchs des Status einer Identität kann mit der Anzeige eines Wohnsitzwechsels nach Sec. 7 verbunden werden.

Section 9 - Loss of citizenship
(1) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erlischt mit der Erklärung des Verzichts auf diese gegenüber dem Bundesregisteramt, der Verzicht erlangt mit der unverzüglich zu erteilenden Bestätigung des Bundesregisteramtes Rechtswirksamkeit.
(2) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erlischt ferner, wenn ein Bürger mit seiner Bundesidentität über einen ununterbrochenen Zeitraum von achtundzwanzig vollen Kalendertagen keinen Beitrag im öffentlichen, innersimulativen Teil des Astorian Politics Centers geschrieben hat, das Erlöschen der Staatsbürgerschaft ist durch das Bundesregisteramt festzustellen und erlangt mit Bekanntgabe der Feststellung Rechtswirksamkeit. Bei der Bemessung dieses Zeitraumes bleiben Tage außer Betracht, für die der betreffende Bürger sich öffentlich abwesend gemeldet hat. Beginn und Ende der Abwesenheit sind unter Angabe des Kalendertages und -monats genau anzugeben.
(3) Die Staatsbürgerschaft ist durch das Bundesregisteramt zu entziehen, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Verleihung nach Sec. 5, SSec. 1, erster, zweiter, vierter, fünfter oder sechster Spiegelstrich nicht hätte erteilt werden dürfen.
(4) Wird ein Staatsbürger der Vereinigten Staaten wegen einer Mehrfachanmeldung nach diesem Gesetz, oder wegen einer strafbaren Handlung gegen den Bestand, die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten oder ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit verurteilt, und kommt das Gericht dabei zu der Überzeugung, dass die Staatsbürgerschaft zum Zwecke der Begehung dieser Handlung erworben wurde, so ist dem betroffenen Staatbürger die Staatsbürgerschaft durch das Gericht zu entziehen.
(5) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten ist ferner durch Gerichtsbeschluss auf Antrag der Bundesregierung der Vereinigten Staaten zu entziehen, wenn eine ausländische Identität eines Bürgers in den Vereinigten Staaten zur Persona non grata erklärt wird und die Bundesregierung Tatsachen glaubhaft macht, die für die Vermutung sprechen, der betroffene Bürger wird seine Staatsbürgerschaft künftig zu Zwecken der Spionage oder Handlungen in sonstiger feindseliger oder schädlicher Absicht gegen die Vereinigten Staaten missbrauchen.
(6) Mit dem Erlöschen oder Entzug der Staatsbürgerschaft verlieren auch die Staats- und Nebenidentitäten ihren jeweils registrierten Status.
(7) Gegen die Feststellung des Erlöschens der Staatsbürgerschaft nach SSec. 2 oder den Entzug der Staatsbürgerschaft nach SSec. 3 ist der Rechtsweg gegeben.

Section 10 - Restitution of citizenship
(1) Sind seit dem Eintreten der Voraussetzungen für das Erlöschen der Staatsbürgerschaft nach Sec. 9, SSec. 1 oder 2, nicht mehr als 60 volle Kalendertage verstrichen, so ist die Staatsbürgerschaft des betreffenden Bürgers auf seinen Antrag durch das Bundesregisteramt wiederherzustellen. Der Antrag auf Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft kann mit der Benennung einer neuen Bundesidentität verbunden werden, die Inhaberschaft der bisherigen Bundesidentität ist dabei gegenüber dem Bundesregisteramt nachzuweisen.
(2) Bezüglich seines aktiven und passiven Wahlrechts wird ein Bürger bei Wiederherstellung seiner Staatsbürgerschaft so gestellt, als hätte diese ununterbrochen weiterbestanden. Eine Wiedereinsetzung in durch das Erlöschen der Staatsbürgerschaft verlorene Ämter seiner Bundes-, Staats- und Nebenidentitäten erfolgt nicht.

Section 12 - Penal provisions
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Tagen wird bestraft, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten beantragt, obwohl er
    - diese im Zeitpunkt der Antragstellung bereits mit einer anderen Bundesidentität besitzt;
    - nach Sec. 5, SSec. 1, vierter bis sechster Spiegelstrich von deren Erwerb ausgeschlossen ist und die entsprechenden Umstände bei seiner Antragstellung durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Umstände zu verschleichern versucht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einen Antrag nach Sec. 10, SSec. 1, unter Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Umstände stellt.
(3) Mit Freiheitsstrafe zwischen 30 Tagen und 90 Tagen wird bestraft, wer eine Tat nach SSec. 1 oder 2 begeht und binnen der letzten 180 Tage vor Begehung der Tat bereits wegen einer solchen Tat rechtskräftig verurteilt worden ist.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Tagen wird bestraft, wer eine Tat nach Sec. 1 oder 2 fahrlässig begeht.

Section 13 - Replacement of the February 1, 2011 Citizenship Act
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt der Citizenship Act vom 1. Februar 2011 außer Kraft.

Section 14 - Coming into force
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »David Clark« (6. November 2012, 20:16)


Sookie Stackhouse

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Dienstag, 6. November 2012, 22:01

Madam President,

seit geraumer Zeit schon besteht in breiten Teilen der Öffentlichkeit der Wunsch, bestimmte Ämter für den Zugang durch Neben-IDs zu öffnen, um personellen Engpässen bei der Besetzung von Ämtern insbesondere in den Bundesstaaten zu begegnen und unschöne Ämterhäufungen in einzelnen IDs zu vermeiden.

Dem trägt der vorliegende Entwurf Rechnung, indem er anstelle der bisherigen Unterscheidung in wahlberechtigte und zur Bekleidung öffentlicher Ämter fähige Haupt- und dazu nicht berechtigte bzw. fähige Neben-IDs ein neues System von IDs schafft.

Künftig wird die astorische Staatsbürgerschaft mit einer Bundes-ID erworben, die wie eine bisherige Haupt-ID bundesweit wählen darf, gewählt und in Ämter ernannt werden kann.

Zusätzlich können von Staatsbürgern, also Inhabern einer Bundes-ID, sog. Staats-IDs angemeldet werden, die das Wahlrecht und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nur in einem Bundesstaat haben. Ob ein Bundesstaat von der Möglichkeit Gebrauch macht, seine Ämter ganz oder teilweise für Staats-IDs zu öffnen, bleibt natürlich der Entscheidung jedes Staates selbst überlassen. Lebt eine Staats-ID im selben Bundesstaat wie die zugehörige Bundes-ID, hat sie dort allerdings kein aktives Wahlrecht, um die politische Chancengleichheit zu gewährleisten.

Weiterhin können auch sog. Neben-IDs angemeldet werden, die mit ihrer Anmeldung die Fähigkeit erwerben, öffentliche Ämter, die keine Wahlämter sind zu bekleiden. Auf Bundesebene sowie in jenen Staaten, die sich dafür entscheiden, das zuzulassen.

Staats-IDs sowie Neben-IDs, die ein öffentliches Amt bekleiden sollen, sind beim Registration Office anzumelden und unter Zuordnung zu der entsprechenden Bundes-ID besonders gekennzeichnet in die Bürgerliste aufzunehmen. Auf diese Weise ist für jedermann leicht nachvollziehbar die Transparenz und Fairness gewährleistet und sichergestellt, dass die Gefahr, mehrere IDs mit politischen Rechten missbräuchlich zu verwenden, nicht entsteht.

Das Verfahren bei Erwerb, Verlust und Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft wurde wie gehabt beibehalten, einschließlich der jüngsten Änderung (120-Stunden-Frist für den Abschluss des Einbürgerungsverfahrens).

Neu hinzugekommen sind noch wünschenswerte Bestimmungen zum Schutz der Vereinigten Staaten vor dem Missbrauch ihrer Staatsbürgerschaft zu Zwecken der Spionage, Unterwanderung oder sonst konspirativer Absichten.
Sookie Stackhouse (D)


Claire Gerard

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3

Mittwoch, 7. November 2012, 17:50

Mr. Speaker,

so sehr ich die Intention der Senatorin aus Laurentiana begrüße, glaube ich jedoch, dass hierdurch ein unglaubliches bürokratisches Monstrum geschaffen wird, bei dem ich mir nicht sicher bin, inwiefern das nicht in einem riesigen Chaos ausartet. Jede kleinste Veränderung muss dem Registration Office mitgeteilt werden, dadurch sammelt diese Behörde Tonnen von Daten, die sowohl verwaltet, als auch regelmäßig aktuell gehalten werden. Unsere jetzigen Regelungen sind dagegen ein Witz. Es entstehen drei unabhängige Listen, die alle gleichsam intensiv gepflegt werden müssen, damit es nicht zu Problemen kommt. Die Bürger hingegen müssen sich bei jeder kleinen Änderung sofort bei den Behörden melden. Vergessen sie es, werden sie benachteiligt oder verstoßen gar gegen das Gesetz. Kurzum: Es wird mit diesem Entwurf für alle Seiten deutlich komplizierter.

Ehrlich gesagt habe ich aber auch keine Idee, wie dieses komplizierte Konstrukt, da an sich - wie ich finde - gut durchdacht ist, vereinfacht werden könnte und hoffe auch darauf, dass die anderen Senatoren und die Representatives da Ideen zu haben.
Claire Olivia Gerard
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Mittwoch, 7. November 2012, 18:08

Madam President,
unglücklicherweise kann ich mich dieser Aussage nur anschließen, das ist ein bürokratisches Monstrum und überlastet das USRO höchstwahrscheinlich.

David J. Clark (D-NA)

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Sookie Stackhouse

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Mittwoch, 7. November 2012, 18:12

Madam President,

ich denke, das Gesetz liest sich sehr viel komplizierter, als es in seiner praktischen Anwendung eigentlich wäre.

Für viele US-Bürger und Einwanderer ändert sich in Zukunft ja erst mal gar nichts: Sie sind Staatsbürger bzw. beantragen die Staatsbürgerschaft, haben Wahlrecht im Bund und in jenem Staat, indem sie ihren Wohnsitz haben.

Nur wenn sie selbst es sind, die noch weitere IDs mit bestimmten politischen Rechten einsetzen wollen, kommen sie mit dem neuen Gesetz überhaupt in Berührung.

Sie können sich mit einer weiteren ID noch in einem anderen Staat niederlassen, dort wählen und gewählt werden. (Sofern der gewünschte Staat das zulässt, gezwungen ist er dazu nicht. Er kann auch alles so lassen wie bisher.)

Oder sie können sich eine weitere ID zulegen, die öffentliche Ämter bekleiden darf, deren Inhaber nicht gewählt, sondern ernannt werden. Also z. B. Minister, Behördenleiter, Richter usw.

Diese IDs sind beim Registration anzumelden, und besonders gekennzeichnet unter Angabe der zugehörigen Haupt-ID in das Bürgerverzeichnis aufzunehmen.

Diese Regelung ist deshalb notwendig, weil sonst wirklich allzu leicht Chaos entstehen könnte: Allerlei Ämter und Posten wären wahrscheinlich über kurz oder lang mit IDs zugekleistert, von denen niemand mehr genau weiß, zu wem sie gehören, ob ihnen überhaupt (noch) eine unbeschränkt wahlberechtigte Haupt-ID zugeordnet ist, welche Wahlrechte sie wo genau hat, wer mit welchen IDs wo welche Ämter bekleidet usw.

Neben-IDs, die nur ausgestalterischen bzw. rollenspielerischen Zwecken dienen, können nach wie vor von jedem Bürger einfach angelegt und müssen nirgendwo angemeldet werden. Erst wenn eine Neben-ID in einem Bundesstaat wählen oder ein öffentliches Amt bekleiden dürfen soll, muss sie angemeldet werden.

Dazu sehe ich wie gesagt absolut keine Alternative.

Der Gesetzentwurf ist weniger mein persönliches Herzensanliegen, als vielmehr eine Reaktion auf den in der jüngeren Vergangenheit von verschiedenen Seiten in den Vereinigten Staaten geäußerten Wunsch, Neben-IDs in erweitertem Maße zu öffentlichen Ämtern, insbesondere auch in den Bundesstaaten, zuzulassen.

Er soll sicherstellen, dass das vernünftig geregelt und transparent geschieht, und nicht mal eben einfach nur paar Wörter aus Verfassungen und Gesetzen gestrichen oder diesen hinzugefügt werden, und am Ende dann unweigerlich das oben Beschriebene passiert.

Man muss diese Reform überhaupt nicht wollen, aber wenn man sie will, dann gibt es keinen verantwortbaren anderen Weg.
Sookie Stackhouse (D)


Solomon Foot

Old School Conservative

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6

Donnerstag, 8. November 2012, 13:07

Mr. Speaker,

ich denke der vermehrte Bürokratieaufwand, den meine Kollegen ansprechen, hält sich in Grenzen und ist aus diesem Grund für das Registration Office auch zu realisieren. Die reellen Auswirkungen werden sich sowieso erst anhand der praktischen Anwendung erkennen lassen. Wer weiss den heute schon wieviele Bürger von dieser Möglichkeit überhaupt gebrauch machen werden? Da ich dem Anliegen positiv gegenüber stehe werde ich dem Antrag meine Zustimmung erteilen.
Freedom from Government!

Bob O'Neill

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Donnerstag, 8. November 2012, 14:18

Mr. Speaker,

ich teile die erheblichen Vorbehalte der Senatorin aus Serena und des Congressman aus New Alcantara. Der Bill kann ich im gegenwärtigen Zustand meine Zustimmung nicht geben.

Da ich mir zum Staatsbürgerschaftsrecht jedoch selbst schon Gedanken gemacht habe, werde ich später, vermutlich aber erst morgen, eine Alternative vorstellen.

Rein formell würde mich interessieren, ob dieser Entwurf, der ja massive Auswirkungen auch auf die Bundesstaaten hätte, zwischen den Gouverneuren und dem Präsidenten besprochen worden ist.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Sookie Stackhouse

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Donnerstag, 8. November 2012, 14:31

Madam President,

ich danke dem ehrenwerten Congressman aus meinem Heimatstaat für seine Offenheit gegenüber dem Entwurf und seiner Bereitschaft dazu, diesem Modell einmal die Chance zu geben, sich in der Praxis zu bewähren.

Die skeptischen Mitglieder des Kongresses möchte ich zudem daran erinnern, dass einiges an vermeintlicher "Bürokratie" in dem Entwurf auch ganz einfach aus dem geltenden Staatsbürgerschaftsrecht übernommen wurde, nämlich:
    - das vollständige Prozedere zum Erwerb der Staatsbürgerschaft;
    - die Anzeigepflicht bei Wechsel des Wohnsitzes einer Haupt-ID;
    - die Anzeigepflicht bei Wechsel der Haupt-ID eines Staatsbürgers;
    - die Mitteilung des freiwilligen Verzichts auf die Staatsbürgerschaft;
    - der Verlust der Staatsbürgerschaft nach 28-tägiger Inaktivität sowie
    - das Wiederaufleben der Staatsbürgerschaft auf Antrag binnen 60 Tagen nach deren Verlust.
Mit all dem ist das Registration Office in der Vergangenheit schon stets gut zurecht gekommen.

Wie das Bürgerverzeichnis nach dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht aussähe, illustriere ich den ehrenwerten Mitgliedern des Kongresses gerne anhand eines Beispiels:

- The Senior Deputy Director of De-/Naturalizations -
Astoria City | January 1st, 2013


Ladies and Gentlemen,
die folgenden Personen sind gemäß dem Citizenship Act Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor.

Insgesamt: ... Bürger


Assentia ( ... )
    ( ... )


Astoria State ( ... )
    ( ... )


Freeland ( ... )
    ( ... )


Laurentiana (6)
    Crocket, Sonny (Clark, David)
    Duke, Daisy (Sandoval, Aznar)

    Foot, Solomon
    Jones, Wanda
    Neggo, Hugo
    O'Neill, Robert
    Roberts, Taylor Kay
    Stackhouse, Sookie
    Tubbs, Rico (Gerard, Claire)


New Alcantara ( ... )
    ( ... )


Serena ( ... )
    ( ... )


Key:

Federal identity
State identity
Accessory identity


sig.
Bartholomew H. Ramforth
Senior Deputy Director of De-/Naturalizations

Ich glaube nicht, dass das Führen eines solchen Verzeichnisses ein für das Registration Office unzumutbarer Aufwand ist. Oder das ein solches Verzeichnis für andere Stellen, die mit diesem arbeiten (z. B. das Electoral Office), unübersichtlich oder unleserlich ist.

Ebenso wenig glaube ich, dass es für Staatsbürger, die weitere IDs mit bestimmten politischen Rechten nutzen möchten, ein unzumutbarer Aufwand ist, diese in dafür bereitgestellten festgepinnten Threads im Registration Office anzumelden.

Auf unnötige Verkomplizierungen wurde - im Gegenteil - sogar bewusst verzichtet. So gibt es z. B. keine gesonderte Aktivitätspflicht für Staats- und Neben-IDs. Diese behalten so lange ihre jeweiligen politischen Rechte, wie ihnen eine Bundes-ID mit Staatsbürgerschaft zugeordnet ist, verlieren diese jedoch ebenso automatisch, wenn die Bundes-ID ausgebürgert wird.

Bisher schon muss jeder Staatsbürger den Umzug seiner Haupt-ID in einen anderen Bundesstaat ebenso dem Registration Office anzeigen, wie den Wechsel seiner Haupt-ID. Evtl. Umzüge einer Staats- oder Neben-ID in einen anderen Bundesstaat, oder den Tausch des Status zweier IDs anzuzeigen, ist auch nicht aufwändiger oder komplizierter.

Und vor allem, ich kann nur es immer wiederholen: Der Entwurf schafft neue Möglichkeiten, keine neuen Pflichten! Weder für die Bürger, noch für die Bundesstaaten.

Wer wie bisher nur eine Haupt-ID mit politischen Rechten unterhalten möchte, kann das auch weiterhin tun, für ihn ändert sich nichts.

Ein Bundesstaat, der wie bisher nur Haupt-IDs das Recht geben möchte, politische Ämter nach seiner Verfassung und seinen Gesetzen bekleiden, kann das ebenfalls so beibehalten. Für ihn ändert sich ebenfalls nichts.
Sookie Stackhouse (D)


Sookie Stackhouse

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Donnerstag, 8. November 2012, 14:37

Madam President,

ich muss den ehrenwerten Congressman aus meinem Heimatstaat in einem ganz elementaren Punkt korrigieren:

Rein formell würde mich interessieren, ob dieser Entwurf, der ja massive Auswirkungen auch auf die Bundesstaaten hätte, zwischen den Gouverneuren und dem Präsidenten besprochen worden ist.

Der Entwurf hätte im Falle seines Inkrafttretens zunächst keinerlei Auswirkungen auf die Bundesstaaten.

Er gäbe jedem Bundesstaat die Möglichkeit, sich frei zu entscheiden, ob er Staats- und/oder Neben-IDs für seine politischen Ämter zulässt oder nicht, und wie er das konkret ausgestaltet.

Befinden die Bürger eines Bundesstaates, dass sie in diesem lieber alles so belassen möchten, wie es bisher schon ist, so brauchen sie gar nichts weiter zu tun.
Sookie Stackhouse (D)


Sookie Stackhouse

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Freitag, 9. November 2012, 16:40

Madam President,

da die Aussprache regulär morgen um 20:11 h enden würde, Representative O'Neill jedoch in der Öffentlichkeit einen Gegenentwurf angekündigt hat, den er allerdings möglicherweise erst morgen wird einbringen können, beantrage ich sicherheitshalber schon einmal eine angemessene Verlängerung der festgesetzten Aussprachedauer.
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Freitag, 9. November 2012, 16:58

Mr. Speaker,

ich schließe mich dem Antrag von Senator Stackhouse an.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Freitag, 9. November 2012, 18:09


Office of the Speaker




Honorable Members of Congress:

Die ehrenwerte Senatorin für Laurentia und der ehrenwerte Congressman aus Laurentia haben beantragt, die Frist zur Debatte zu verlängern.
Dem Antrag wird stattgegeben.

Die Verlängerung setze ich zunächst auf 72 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



Clark
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Freitag, 9. November 2012, 22:06

Es dürfte ja bekannt sein, daß ich die grundsätzliche Zielsetzung des Antrags unterstütze und ich glaube im Gegensatz zu den bedenken hier auch, daß der vorgelegte Entwurf funktionieren würde. Um einen Kompromiss zu erreichen möchte ich jedoch noch einen alternativen Weg vorschlagen:

Wir könnten das gleiche Ziel erreichen, indem wir grundsätzlich den Staaten die Möglichkeit einräumen, eigene Bevölkerungsregister zu führen. Dementsprechend könnten diese dann entscheiden, unter welchen Voraussetzungen man welche Rechte innerhalb des Bundesstaates erwirbt. Somit könnte man diese Frage aus dem bundesweiten Staatsbürgerschaftsgesetz gänzlich heraushalten. Im simulatorischen Sinne könnte man die US Staatsbürgerschaft als "Reisepass" oder bundesweite Wählerregistrierung aufhängen (den darum geht es ja bei der Bundes-ID eigentlich.

Was dennoch im Bundesgestz geregelt werden müßte, wäre die Anzeige von "offiziellen" Neben-IDs, da wir dann - in einem anderem Schritt - festlegen könnten, welche Ämter auf Bundesebene auch von diesen besetzt werden könnten. (z.B. Secretaries).
With kind regards
Lindsey McIlroy (D-FL)
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Samstag, 10. November 2012, 12:06

Madame President,
der vorliegende Entwurf wird meine Zustimmung nicht bekommen, unabhängig wie oft er frisiert wird.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


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Samstag, 10. November 2012, 17:23

Madam President,

der Kompromissvorschlag meiner geschätzten Freundin, der Senatorin für Freeland, klingt im ersten Moment sicherlich recht naheliegend, bei genauerer Überlegung begegnen ihm jedoch eine Reihe erheblicher Bedenken.

Denn effektiv würde dieser neben der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten noch zusätzlich bis zu sechs verschiedene Staatsbürgerschaften der Bundesstaaten schaffen, was in der Verfassung so erst einmal gar nicht vorgesehen ist.

Insbesondere auch nicht vorgesehen ist, dass der Bund ihm übertragene Aufgaben - hier also im Staatsbürgerschaftsrecht - per einfachem Gesetz auf die Bundesstaaten überträgt. (Und bei Untersuchung der Frage, ob er das nicht vielleicht aus der Natur der Verfassung heraus tun kann, ist zu bedenken, dass die Verfassung den umgekehrten Weg hingegen ausdrücklich vorsieht.)

Article VI, Section 1, Subsections 2 und 3, der Verfasung übertragen dem Bund zudem die Aufgabe, bestimmte staatsrechtliche Prinzipien in den Verfassungen und Gesetzen der Bundesstaaten zu gewährleisten. Die von den Bundesstaaten getroffenen Bestimmungen für ihre eigenen Staatsbürgerschaften müssten diesen Prinzipien entsprechen.

Wir gerieten also in die verfassungsrechtlich noch sehr viel kompliziertere Situation, dass erst der Bund die Bundesstaaten ermächtigt, Teile der ihm übertragenen Gesetzgebungskompetenzen zu übernehmen und diese Gesetze zu vollziehen, diese Gesetze und ihren Vollzug dann aber wiederum überwachen müsste, was auch nicht unproblematisch ist und - wenn überhaupt zulässig - detaillierter Regelungen bedürfte.

Zu welchen fragwürdigen Konstellationen das zudem theoretisch führen könnte, zeigt beispielhaft etwa das - wenn auch schließlich in der Legislature gescheiterte - Free Access to Office Amendment zur Verfassung New Alcantaras.

Denn das Staatsbürgerschaftsrecht erfüllt ja nicht nur Funktionen bei der Durchführung von Wahlen in Bund und Staaten, es hat noch zuvörderst erst einmal eine ordnungspolitische Funktion, indem es regelt und feststellbar hält, wer in den Vereinigten Staaten überhaupt als Rechtspersönlichkeit existent ist.

Das muss nicht nur das Bundeswahlamt wissen, das ist zu jeder Zeit und für die Erfüllung vielfältiger Aufgaben für die gesamte Bundesverwaltung, für den Kongress, für die Gerichte und - außerhalb der Sim - auch für die Technische Administration eine essenzielle Information.

Ich hielte es für äußerst gefährlich, eine solche Regelung und ihren Vollzug in bis zu sieben Teile - Bund + sechs Bundesstaaten - zu zersplittern.

Vor allem auch, da man sicherlich ohne Gehässigkeit sagen kann, dass eine effektive Erfüllung der Aufgabe der Beteiligung am Meldewesen durch die Bundesstaaten angesichts häufiger Vakanzen in den Gouverneursämtern, mitunter durchaus mangelhafter Professionalität der Regierungsführung u. a. alles andere als gewährleistet wäre.

Am Ende stünde, so befürchte ich, ein qua Gesetz sowieso nur unvollständiges Bürgerregister der Bundesverwaltung neben einer Reihe schlecht gepflegter bundesstaatlicher Bürgerregister, und wer in einem bestimmten Staat, dessen Register Fragen oder Zweifel aufwirft, eigentlich der gerade regierende Gouverneur ist - bzw. ob er überhaupt noch Gouverneur ist, oder jemals rechtssicher Gouverneur war - und wo er steckt, weiß kein Mensch.

Ich möchte aus diesen Gründen dringend von der eingangs bestimmt sympathischen Idee abraten, die Bundesstaaten in die ID-Verwaltung mit einzubeziehen. Hier muss es klare, vom Bund aufgestellte und umgesetzte Regeln geben, eben mit einem freiwilligen Opt-in für die Bundesstaaten, sich bei Besetzung ihrer Ämter aus einem breiteren ID-Bouquet zu bedienen.
Sookie Stackhouse (D)


Lindsey McIlroy

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Sonntag, 11. November 2012, 18:04

Madam President,

ich kann die Bedenken meiner geschätzten Kolligen und ehrenwerten Senatorin von Laurentia durchaus nachvollziehen. Dies gilt besonders für die möglicherweise mangelhafte Fähigkeit der einzelnen Bundesstaaten, ein Bürgerregister zu führen. Dennoch würde ich das in gewisser Weise "in Kauf nehmen". Ich frage mich ohnehin - als Nicht-Juristin -, ob es nicht auch jetzt bereits für Staaten möglich wäre, im Rahmen der bestehenden Gesetze andere Voraussetzungen für lokale Abstimmungen und Wahlen zu schaffen, sofern dies gewünscht ist.(?)

Ich könnte persönlich auch mit dem Stackhouse Enwturf gut leben, aebr es scheint ja hier Vorbehalte im Haus zu geben, die sich weniger gegen das Ziel als vielmehr gegen die konkrete Umsetzung wenden. Daher bin ich da an einem Kompromiss interessiert.
With kind regards
Lindsey McIlroy (D-FL)
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Bob O'Neill

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17

Sonntag, 11. November 2012, 18:24

Mr. Speaker,

ich bedaure, das hohe Haus weiterhin vertrösten zu müssen, aber andere, vor allem private Verpflichtungen haben eine Fertigstellung meines Alternativentwurfes für ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz bislang verhindert.

Ich bitte daher noch um Geduld und hoffe, spätestens am morgigen Abend einen Entwurf hier vorstellen zu können.

Im Übrigen begrüße ich grundsätzlich den Vorschlag der geschätzten Senatorin für Freeland, den Bundesstaaten auch in Fragen des Staatsbürgerschaftsrechtes mehr Einfluß zuzugestehen. Soweit der Bund den Bundesstaaten entprechende Spielräume zugestehen würde, sehe ich auch keine verfassungsrechtlichen Probleme; der Bund kann seine Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Verfassung nach Gutdünken ausüben und daher durchaus auch den Bundesstaaten übertragen.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Claire Gerard

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18

Sonntag, 11. November 2012, 19:33

Mr. Speaker,

ich glaube, dass ich die Planungen der Senatorin aus Laurentiana offensichtlich falsch verstanden hatte und glaube nun, dass meine Vorbehalte gegenüber dem Entwurf aus der Welt geschafft sind.

Dennoch würde ich gerne noch den Alternativentwurf des Congressman aus Laurentiana abwarten, bevor ich mir eine endgültige Meinung über den Antrag bilde.
Claire Olivia Gerard
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Frankie Carbone

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19

Sonntag, 11. November 2012, 20:04

Madame President,

ich erlaube mir den Alternativvorschlag abzuwarten, bevor ich zur Thematik eine Meinung kundtue.
Frankie Carbone
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Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
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20

Sonntag, 11. November 2012, 20:27


Office of the Speaker




Honorable Members of Congress:

Aus gegebenem Anlass verfüge ich vorsorglich eine weitere Verlängerung der Aussprachefrist mit Ablauf der bereits gewährten.
Die Verlängerung setze ich zunächst auf 72 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



Clark
President of Congress

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC