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Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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1

Sonntag, 8. November 2009, 20:37

Freeland Social Security Bill

Zitat

The Free State of Freeland The President of the Peoples Council



Honorable Members of the Peoples Council!

Zur Diskussion steht der folgende Antrag des Ratsherren Hodges.

Die Aussprache dauert mindestens bis Donnerstag, den 12.11.2009 – 20:45 Uhr Uhr oder bei Bedarf länger.


Zitat

Freeland Social Security Bill / Loi de la sécurité sociale de Frelande

Section 1 [Purpose]
Dieses Gesetz regelt die staatlichen Sozialversicherungssysteme des Freistaates Freeland.

Section 2 [Health insurance]
(1) Jeder Bürger des Freistaates hat einen Anspruch auf eine Krankenversicherung.
(2) Der Freistaat unterhält eine gesetzliche Krankenversicherung. Alle Bürger mit einem Einkommen zahlen einen monatlichen Beitrag von fünf Prozent ihres Einkommens in die Krankenversicherung ein. Von dem Beitrag ist befreit, wer bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist.
(3) Der Minister of the Interior bzw. der Governor legt fest, welche Leistungen die Krankenversicherung im Krankheitsfall erbringt.

Section 3 [Annuity insurance]
(1) Jeder Bürger des Freistaates hat Anspruch auf eine Rentenversicherung.
(2) Der Freistaat unterhält eine gesetzliche Rentenversicherung. Alle Bürger mit einem Einkommen zahlen einen monatlichen Beitrag von zehn Prozent ihres Einkommens in die Rentenversicherung ein. Von diesem Beitrag ist befreit, wer bei einer privaten Rentenversicherung versichert ist.
(3) Ab dem fünfundsechzigsten Lebensjahr haben Bürger des Freistaates, die mindestens zwanzig Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen, das Recht auf eine monatliche Altersrente, die sich nach dem durchschnittlichen Einkommen in der Zeit der Einzahlung des Betreffenden richtet und einen bestimmten, vom Minister of the Interior bzw. dem Governor festgelegten Mindestbetrag nicht unterschreiten darf.
(4) Verwitwete Ehegatten erhalten, sofern sie in der Zeit der Einzahlung ihres Ehegatten nicht den Hauptteil des Einkommens der Familie eingebracht haben, einen Anteil von fünfundsiebzig Prozent des Rentenbetrags, der dem verstorbenen Ehegatten zusteht.

Section 4 [Unemployment insurance]
(1) Jeder Bürger des Freistaates hat Anspruch auf eine Arbeitslosenversicherung.
(2) Der Freistaat unterhält eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Alle Bürger mit einem Einkommen zahlen einen monatlichen Beitrag von zehn Prozent ihres Einkommens in die Arbeitslosenversicherung ein. Von diesem Beitrag ist befreit, wer bei einer privaten Arbeitslosenversicherung versichert ist.
(3) Wer länger als fünf Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes Anspruch auf einen monatlichen Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Einkommen während der Zeit der Einzahlung richtet. Der Betreffende hat gegenüber dem Freistaat monatlich seine Bemühungen um einen Arbeitsplatz in Form von mehr als zehn schriftlichen Bewerbungen und mindestens zwei Bewerbungsgesprächen bei privatwirtschaftlichen Unternehmen nachzuweisen. Andernfalls hat er keinen Anspruch mehr auf Mittel aus der Arbeitslosenversicherung.

Section 5 [Budget refillment]
(1) Können die gesetzliche Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so ist der Fehlbetrag durch Gelder aus dem ordentlichen Haushalt des Freistaates aufzufüllen.
(2) Die gesetzlichen Versicherungen sind verpflichtet, Rücklagen zu bilden.

Section 6 [Entry into force]
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Salute
Bastian Vergnon


Norman Howard Hodges

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2

Sonntag, 8. November 2009, 21:50

Mr. President,
Honorable Members of the People's Council!

Zahlreiche Menschen in unserem Staat sind nicht krankenversichert, haben nicht das Geld, um fürs Alter vorzusorgen und sind vollkommen abhängig von ihrem derzeitigen Arbeitsplatz. Diese Situation der sozialen Kälte ist nicht länger hinnehmbar. Freeland sollte ein sozialer Staat sein, der für seine Bürger sorgt, unter Beachtung der Freiheits- und Eigentumsrechte. Das vorliegende Gesetz sieht die Einrichtung staatlich organisierter Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen vor. Jeder Bürger, der nicht bei einer privaten Versicherung versichert ist, zahlt Beiträge und erhält Leistungen aus diesen Kassen. Dabei ist vorgesehen, dass - sollte es zu einem Finanzierungsloch kommen - dieses durch Steuergelder gestopft wird.

Ladies and Gentlemen, erteilen Sie dem Sozialstaat keine Absage, machen Sie Freeland zu einer lebenswerteren Umgebung. Stimmen Sie für dieses Gesetz.

Bastian Vergnon

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3

Mittwoch, 11. November 2009, 13:38

Wer übernimmt eigentlich die Verwaltung dieses Systems? Ich meine, wenn ich nun diese Beiträge zahle, wer zieht diese ein und verteilt sie gegebenenfalls?
Salute
Bastian Vergnon


Norman Howard Hodges

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4

Mittwoch, 11. November 2009, 14:14

Zitat

Original von Bastian Vergnon
Wer übernimmt eigentlich die Verwaltung dieses Systems? Ich meine, wenn ich nun diese Beiträge zahle, wer zieht diese ein und verteilt sie gegebenenfalls?


Das Gesetz selbst spricht vom "Freistaat" als zuständigem. Für die Ausführung des Gesetzes ist also der Governor verantwortlich, der aber sicher einen entsprechenden Beauftragten ernennen wird - zum Beispiel einen Minister of the Interior.

Bastian Vergnon

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5

Mittwoch, 11. November 2009, 14:50

Zitat

(3) Ab dem fünfundsechzigsten Lebensjahr haben Bürger des Freistaates, die mindestens zwanzig Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen, das Recht auf eine monatliche Altersrente, die sich nach dem durchschnittlichen Einkommen in der Zeit der Einzahlung des Betreffenden richtet und einen bestimmten, vom Minister of the Interior bzw. dem Governor festgelegten Mindestbetrag nicht unterschreiten darf.


Hier hätte ich noch eine Frage, über die ich mir selbst lange Gedanken gemacht habe:
Ist es gerecht, wenn ein Bauarbeiter, der mit sagen wir 16 seine harte, aber gering bezahlte Arbeit beginnt, genauso lange arbeiten muss, wie ein Akademiker, der zum Beispiel erst mit 25 seine doch eher körperlich unanstrengende, aber gut bezahlte Arbeit aufnimmt?
Daraus leitet sich für mich die Frage ab, ob es nicht gerechter ist, generell die Mindestdauer der Einzahlung als Grenze für das Rentenalter einzuführen. Also zum Beispiel jeder bekommt seine Rente, wenn er 40 oder 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Das einmal als Denkanstoss.
Salute
Bastian Vergnon


Norman Howard Hodges

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6

Mittwoch, 11. November 2009, 14:57

Wenn man das so macht, müsste man aber eine Höchstgrenze für das Renteneintrittsalter festlegen. Dauer der Arbeit schön und gut, aber ein Akademiker, der erst mit 30 in den Beruf einsteigt, wäre dann erst mit 75 rentenberechtigt - das ist zu spät.

Bastian Vergnon

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7

Mittwoch, 11. November 2009, 16:14

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Wenn man das so macht, müsste man aber eine Höchstgrenze für das Renteneintrittsalter festlegen. Dauer der Arbeit schön und gut, aber ein Akademiker, der erst mit 30 in den Beruf einsteigt, wäre dann erst mit 75 rentenberechtigt - das ist zu spät.


Nun die Grenze von 40-45 war erst einmal rein über den Daumen gepeilt. Nehmen wir 40, kann der Akedemiker ihres Beispiels mit 70 in Rente gehen. Das ist, denke ich, bei einem Berufseinstieg mit 30, vor allem in einen sicherlich körperlich wenig anstrengenden und sicherlich meistens auch selbst gewählten Wunschberuf, meines Erachtens kein Drama.
Salute
Bastian Vergnon


Norman Howard Hodges

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8

Mittwoch, 11. November 2009, 16:23

Insofern kann ich Ihnen zustimmen. Eine Beitragszeit von 40 Jahren ist, denke ich, angemessen. Mir ist allerdings gerade ein Finanzierungsproblem aufgefallen:

Nehmen wir an, jemand zahlt 40 Jahre lang jeden Monat 10 Prozent seines Einkommens in die Rentenkasse. Dann zahlt er also in 40 Jahren 10 Prozent seines durchschnittlichen Einkommens über diese Zeit hinweg ein. Da er auch den durchschnittlichen Lohnanspruch behält, hat er dann für vier Jahre Rente bezahlt.

Bastian Vergnon

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9

Mittwoch, 11. November 2009, 16:33

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Insofern kann ich Ihnen zustimmen. Eine Beitragszeit von 40 Jahren ist, denke ich, angemessen. Mir ist allerdings gerade ein Finanzierungsproblem aufgefallen:

Nehmen wir an, jemand zahlt 40 Jahre lang jeden Monat 10 Prozent seines Einkommens in die Rentenkasse. Dann zahlt er also in 40 Jahren 10 Prozent seines durchschnittlichen Einkommens über diese Zeit hinweg ein. Da er auch den durchschnittlichen Lohnanspruch behält, hat er dann für vier Jahre Rente bezahlt.


Ein berechtigter Einwand. Aber wie funktioniert die Finanzierung dann im bisherigen System, wo der gute Mann ja dann nur 35 Jahre einzahlt? Nur durch die Subvention anderer Leute, die sich länger abbuckeln?
Salute
Bastian Vergnon


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Mittwoch, 11. November 2009, 16:42

Zitat

Original von Bastian Vergnon

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Insofern kann ich Ihnen zustimmen. Eine Beitragszeit von 40 Jahren ist, denke ich, angemessen. Mir ist allerdings gerade ein Finanzierungsproblem aufgefallen:

Nehmen wir an, jemand zahlt 40 Jahre lang jeden Monat 10 Prozent seines Einkommens in die Rentenkasse. Dann zahlt er also in 40 Jahren 10 Prozent seines durchschnittlichen Einkommens über diese Zeit hinweg ein. Da er auch den durchschnittlichen Lohnanspruch behält, hat er dann für vier Jahre Rente bezahlt.


Ein berechtigter Einwand. Aber wie funktioniert die Finanzierung dann im bisherigen System, wo der gute Mann ja dann nur 35 Jahre einzahlt? Nur durch die Subvention anderer Leute, die sich länger abbuckeln?


Das war allgemein auf das System mit zehn Prozent des Einkommens gemünzt, nicht auf Ihren Vorschlag.

Bastian Vergnon

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Donnerstag, 12. November 2009, 10:06

Okay. Dann bleiben uns folgende Möglichkeiten: a) Beiträge erhöhen, b) Rentenbeitragszeit erhöhen oder c) Quersubventionen in das Gesetz schreiben.
Salute
Bastian Vergnon


Norman Howard Hodges

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Donnerstag, 12. November 2009, 14:35

Wäre nicht ein System denkbar, in dem die momentan Beschäftigten die Renten zahlen? Es wäre quasi ein Generationenvertrag.

Bastian Vergnon

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13

Donnerstag, 12. November 2009, 15:10

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Wäre nicht ein System denkbar, in dem die momentan Beschäftigten die Renten zahlen? Es wäre quasi ein Generationenvertrag.


Dann haben wir aber "Probleme", wenn die Demographie "zu gut" läuft.
Salute
Bastian Vergnon


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14

Donnerstag, 12. November 2009, 15:12

Zitat

Nachdem sich doch noch erheblicher Diskussionsbedarf ergeben habe, verlängere ich die Aussprache vorsichtshalber bis Freitag, 13.11. 2009, 20.45 Uhr.
Salute
Bastian Vergnon


Norman Howard Hodges

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15

Donnerstag, 12. November 2009, 15:31

Zitat

Original von Bastian Vergnon

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Wäre nicht ein System denkbar, in dem die momentan Beschäftigten die Renten zahlen? Es wäre quasi ein Generationenvertrag.


Dann haben wir aber "Probleme", wenn die Demographie "zu gut" läuft.


Ausgehend von der momentanen demographischen Situation sollte das in meinen Augen kein Problem sein. Sollte sich daran in künftigen Generationen etwas ändern, dann muss das System überdacht werden.

Bastian Vergnon

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16

Freitag, 13. November 2009, 14:30

Oder wir bauen neben Krankheit, Rente und Arbeitslosigkeit noch einen Betrag für Kinder in das Sozialgesetzbuch ein.
Salute
Bastian Vergnon


Norman Howard Hodges

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17

Freitag, 13. November 2009, 14:55

Ich kann Ihnen nicht ganz folgen, könnten Sie das weiter erläutern?

Bastian Vergnon

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18

Freitag, 13. November 2009, 15:22

Naja. Das Problem mit der Rente als Generationenvertrag ist ja, dass sie gefahrläuft irgendwann demographisch auszubluten. Sie funktioniert nur, wenn der Nachwuchs an Beitragszahlern gewährleistet ist. Und um diesen zu gewährleisten bzw. zu fördern, wäre es eventuell nicht unsinnvoll eben nicht nur für Krankheit, Rente und Arbeitslosigkeit Beiträge einzuziehen und zu zahlen, sondern auch für Kinder.
Salute
Bastian Vergnon


Norman Howard Hodges

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19

Freitag, 13. November 2009, 16:31

Also für Kinder Beiträge einziehen, habe ich das richtig verstanden? Damit fördern wir den demographischen Wandel hin zu einer älteren Gesellschaft aber doch, weil Kinder haben noch teurer wird. Davon halte ich nichts.

Bastian Vergnon

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20

Freitag, 13. November 2009, 16:45

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Also für Kinder Beiträge einziehen, habe ich das richtig verstanden? Damit fördern wir den demographischen Wandel hin zu einer älteren Gesellschaft aber doch, weil Kinder haben noch teurer wird. Davon halte ich nichts.


Nein. Wie bei den anderen Beiträgen werden diese von den Berufstätigen eingezogen und dann eben so verteilt, dass sie Kindern bzw. deren Eltern zu Gute kommen.
Salute
Bastian Vergnon