Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

Beiträge: 5 538

Wohnort: Stars Hollow, N.A.

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

1

Samstag, 9. Oktober 2010, 13:09

S. 2010-019 Constitutional Amendment: Expulsion of Members of Congress




Honorable Members of Congress:

Die Senatorin für Assentia, Ashley Fox, hat den folgenden Entwurf zur Aussprache eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 168 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Das erste Wort liegt beim Antragsteller. Die Debatte ist nach 24 Stunden freigegeben.


President pro temp of the Senate


Constitutional Amendment Bill

Section 1 - Fundamentals

Dieses Gesetz fügt an die Verfassung der Vereinigten Staaten einen 5. Zusatz an.

Section 2 - Introduction of a 5th Amendment to the Constitution of the United States

Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird der folgende Zusatz angefügt:
    Amendment V [Expulsion of Members of Congress]
    (1) Ein Mitglied des Kongresses der Vereinigten Staaten soll wegen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Verfassung oder Gesetze der Vereinigten Staaten oder jenes Bundesstaates, in dem das Mitglied seinen Wohnsitz hat, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder jener Kammer, der das betroffene Mitglied angehört, aus dem Kongress der Vereinigten Staaten ausgeschlossen werden können.
    (2) Der Antrag auf Aufschluss eines Mitgliedes des Kongresses soll von einem Viertel der Mitglieder jener Kammer, der das betroffene Mitglied angehört, beim Kongresspräsidium gestellt werden. Dem Antrag soll ein Schriftsatz beigegeben werden, der die Handlung oder Unterlassung des betroffenen Kongressmitgliedes, auf welche sich der Antrag stützt, bezeichnet und begründet, inwiefern diese gegen die Verfassung oder Gesetze der Vereinigten Staaten oder des Bundesstaates, in dem das betroffene Kongressmitglied seinen Wohnsitz hat, verstößt.
    (3) Das betroffene Kongressmitglied soll das Recht erhalten, sich vor jener Kammer des Kongresses, welcher er angehört, zu der Anschuldigung zu erklären, auch soll es zu seiner Entlastung Schriftstücke sowie beeidete oder eidesgleich bekräftigte Aussagen vorlegen können.
    (4) Stimmt nach Anhörung des betroffenen Kongressmitgliedes eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder jener Kammer, der das betroffene Kongressmitglied angehört, für seinen Ausschluss aus dem Kongress, so soll es seines Mandates verlustig gehen und zu keiner Kammer des Kongresses mehr wählbar sein, bis nicht eine oder beide Kammern des Kongresses auf Antrag des Betroffenen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder den Verlust der Wählbarkeit zu der betreffenden Kammer aufheben.
    (5) Wird die notwendige Mehrheit für den Ausschluss des betreffenden Kongressmitgliedes nicht erreicht, so soll wegen der selben Handlung oder Unterlassung sein Ausschluss aus dem Kongress vor keiner Kammer mehr beantragt werden können.
    (6) Bleibt ein Mitglied des Kongresses den Geschäften des Kongresses länger als vierzehn Tage unentschuldigt fern, so soll es auf Feststellung des Präsidiums des Kongresses als automatisch aus dem Kongress ausgeschlossen gelten, die Rechtsfolge des Verlustes der Wählbarkeit soll jedoch nicht eintreten. Der Ausschluss soll rückwirkend zu dem Tage gelten, an dem die Frist von vierzehn Tagen vollendet ist, Wortmeldungen oder Stimmabgaben, die nach Vollendung der Frist im Kongress getätigt werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluss auf den Ausschluss aus dem Kongress. Der Ausschluss auf Grund Fernbleibens von den Geschäften des Kongresses soll dabei nur möglich sein, wenn es innerhalb dieser vierzehn Tage mindestens eine ordentliche Sitzung des Kongresses oder der Kammer, welcher der Betreffende angehört, gegeben hat, eine ordentliche Sitzung ist dabei jedwede Diskussion, Abstimmung, jedwedes Hearing oder Questioning und jedweder andere gesetzmäßige Vorgang, bei dem die Angehörigen des Kongresses im Plenum oder in ihren Kammern zur Beratung zusammentreten.
Section 3 - Coming into force
Der Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten tritt mit Abschluss des Verfahrens seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (9. Oktober 2010, 13:15)


Ashley Fox

Foxy former Senator for Assentia

Beiträge: 1 823

Wohnort: Castle Rock / Assentia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

2

Samstag, 9. Oktober 2010, 15:33

Mr. Speaker,

der vorliegende Entwurf hat seinen Ursprung in der State Assembly des Staates Assentia: dort wird aktuell ein Verfassungszusatz beraten, der u. a. die Amtsenthebung des Gouverneurs wegen Verletzungen des Bundes- oder assentischen Rechts neu regelt. Im Zuge dieser Diskussion kam auch der Wunsch nach der Möglichkeit einer Amtsenthebung des Senators auf.

Nun ist das nach der Bundesverfassung eindeutig nicht möglich, die grundsätzliche Frage jedoch ist berechtigt: warum müssen Exekutivbeamte auf Bundes- wie bundesstaatlicher Ebene ggf. in Gestalt des Verlustes ihrer Ämter für Rechtsverstöße geradestehen, Mitglieder des Kongresses aber nicht? Ist es akzeptabel, dass wer schwerwiegend gegen das Recht der Vereinigten Staaten oder seines Heimatstaates verstößt, dessen unbeschadet weiterhin dem Kongress angehört? Ich finde nicht. Wer im Gesetzgebungsprozess das Volk vertreten will, der hat sich auch und unbedingt an die Verfassung und Gesetze zu halten, die das Volk sich zur Regelung seines Zusammenlebens gibt.

Ursprünglich hatte ich beabsichtigt, das durch eine Ergänzung des Election of Congress Act zu regeln, aber dem schiebt die Verfassung einen Riegel vor: sie verbietet bislang die Amtsenthebung von Kongressmitgliedern. Eine solche einzuführen ist nur über einen Verfassungszusatz möglich.

Sicherlich entspräche es dem Wunsch und der Vorstellung vieler Bürger, gerade Senatoren einem Amtsenthebungsverfahren oder gar Misstrauensvotum in ihrem Heimatstaat zu unterwerfen. Aber das liefe ganz klar der Verfassung zuwider: die Senatoren sind nicht Abgesandte ihrer Herkunftsstaaten, die nach Belieben bestimmt und abberufen werden können. Sondern in diesen nach Bundesrecht direkt gewählte Parlamentsabgeordnete, die vor allem sicherstellen sollen, dass jeder Bundesstaat zu jeder Zeit durch wenigstens einen seiner Bürger im Kongress vertreten ist. Somit stehen sie in ihrer Eigenschaft als Parlamentsangeordnete grundsätzlich den Mitgliedern des Repräsentantenhauses gleich.

Wollte man die Möglichkeit einer vorzeitigen "Abwahl" von Senatoren einführen, müsste das ergo auch für Repräsentantenhausabgeordnete gelten, es also bundesweite Petitionen und Abstimmungen darüber geben können, ein Mitglied des Bundesparlaments vorzeitig abzuberufen. Das entspräche nicht mehr dem Geiste unserer Verfassung.

Denn diese teilt die staatlichen Befugnisse bewusst zwischen dem Bund und den Bundesstaaten auf: alles, was das tägliche Leben der Bürger unmittelbar betrifft, regeln die Bundesstaaten. Dort herrscht eine eher überparteiliche und persönliche Atmosphäre, dort ist jeder Wahlberechtigte Mitglied des Parlamentes seines Heimatstaates, dort kann - jedenfalls in den meisten Staaten - auch ein Gouverneur, mit dessen Politik die Bevölkerung nicht mehr zufrieden ist, vorzeitig abgewählt werden. Das ist gut, richtig und sinnvoll so.

Der Bund hingegen ist für die "großen" Belange zuständig, die sich primär auf das nach außen gerichtete Handeln der Vereinigten Staaten beziehen. Die Entscheidungen und Handlungen des Bundes sind durch die regelmäßigen Wahl beider Kammern des Kongresses sowie des Präsidenten demokratsich legitimiert und müssen es auch sein, sie sind es nur auf Zeit, und auch das muss so sein.

Aber Verbindlichkeit einmal für eine bestimmte Zeit getroffener Entscheidungen sowie die damit einhergehende Stabilität spielen auf Bundesebene eine andere Rolle als in den Bundesstaaten. Ich selbst habe in meinem Bundesstaat eine gegenüber dem geltenden Recht vereinfachte Ablösung des Gouverneurs aus politischen Gründen initiiert. Eine Möglichkeit der vorzeitigen Abwahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten würde ich hingegen ablehnen, gemessen an seinen Aufgaben muss die Verbindlichkeit einer einmal für einen bestimmten Zeitraum getroffenen Entscheidung Vorrang vor vorzeitigen Meinungsumschwüngen haben. Und das muss so auch für sein Gegengewicht, den Kongress, gelten.

Wer hingegen schuldhaft das Recht verletzt, der ist nicht würdig, Repräsentant des Volkes des Vereinigten Staaten zu sein. Betreffend den Präsidenten und Vizepräsidenten sieht die Verfassung für diesen Fall bereits ein entsprechendes Verfahren vor, nicht aber für Mitglieder des Kongresses. Dem soll mit dem vorgelegten Entwurf abgeholfen werden.

Im Geiste der Gewaltenteilung und der besonderen Stellung der Legislative geschuldet soll niemand befugt sein, über die selbst herbeigeführte Unwürdigkeit eines Mitgliedes des Kongresses zu befinden, als der Kongress selbst. Und im Hinblick auf die Teilung des Kongresses in zwei Kammern, die durchaus Gegenspieler sein können und sollen, auch niemand anderes als die Mitglieder der Kammer des Betroffenen selbst.

Richter nicht über die Meinung oder Ziele eines Mitgliedes des Kongresses, sondern allein seine Treue gegenüber der Verfassung und dem Gesetz, sollen allein Seinesgleichen sein: die Mitglieder seiner Kammer, die nach gleichem Recht gewählt sind und die gleichen Rechte und Pflichten tragen. Besser lassen sich unabhängige und objektive Kontrolle sowie effektive Verhütung des Missbrauchs derselben nicht verbinden.
Ashley Fox


Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader

Quinn Michael Wells

Former Head of State

Beiträge: 10 046

Beruf: Fr. Vice President

Wohnort: Greenville

Bundesstaat: Astoria State

What's Up?
Astor's dead! Long live Astor!
  • Nachricht senden

3

Samstag, 9. Oktober 2010, 16:09

Mr. Speaker,

ich habe hierzu direkt mehrere Fragen:

1. Können Sie mir ein reelles Beispiel einer Rechtsverletzung durch einen Abgeordneten nennen, für welches Sie eine solche Enthebung des Amtes für sinnvoll erachtet hätten?
2. Ist derjenige oder diejenige rechtskräftig veruteilt so wird bei einem schlimmen Verbrechen doch ohnehin eine Haftstrafe folgen - die wiederum automatisch zu einem Mandatsverlust führt. Wieso also auch hier noch so ein aufwändiges Prozedere?
3. Könnten Sie mir eine Liste vorlegen mit Delikten die Sie für Ihren Entwurf für relevant halten?

Alles in allem möchte ich überdies anmerken dass mir die Bürokratisierung Astors arg zuwider ist. Wir sehen alle an der demorkatischen Union wie unübersichtlich ein Gesetzerssystem werden kann - wollen wir das hier auch?

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State


Ashley Fox

Foxy former Senator for Assentia

Beiträge: 1 823

Wohnort: Castle Rock / Assentia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

4

Samstag, 9. Oktober 2010, 16:41

Mr. Speaker,

ad 1.: der ehrenwerte Senator von Astoria State möge sich einmal den United States Penalty Code zu Gemüte führen - da findet er reichlich Beispiele für Handlungen, die denke ich von der Mitgliedschaft im Kongress der Vereinigten Staaten disqualifizieren dürften.

ad 2.: zunächst einmal wäre hier die Frage zu klären, inwieweit ein Mitglied des Kongresses einfach inhaftiert werden darf? Zwar bestimmt die Verfassung explizit keine Immunität von Kongressmitgliedern, doch muss man sich fragen, inwiefern diese von der Verfassung nicht vielleicht "mitgeschrieben" ist? Man überlege mal folgendes: eine einem bestimmten Kongressmitglied gegenüber missgünstige Regierung klagt dieses an, und ein diesem gegenüber missgünstiges Gericht verurteilt es - hurra, auch eine Art, politische Gegenspieler zu eliminieren. Vielleicht besteht hier Handlungsbedarf zu einer weiteren Ergänzung der Verfassung, vielleicht lässt sich aber aus der Verfassung in ihrer geltenden Fassung ablesen, dass eine Verurteilung zu einer Haftstrafe keinen Einfluss auf das Mandat eines Kongressmitgliedes nehmen darf? Es sei denn natürlich, auch der Kongress befindet dieses für verwirkt.

ad 3.: Da kenne ich eine ganz unbürokratische Lösung: jeder nimmt sich einen Knüppel und haut denen, die anderer Meinung sind als er, eins auf die Birne. Voll unbürokratisch! Ein gesittetes Miteinander hingegen bedarf nun mal gewisser Regeln.
Ashley Fox


Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ashley Fox« (9. Oktober 2010, 16:42)


Quinn Michael Wells

Former Head of State

Beiträge: 10 046

Beruf: Fr. Vice President

Wohnort: Greenville

Bundesstaat: Astoria State

What's Up?
Astor's dead! Long live Astor!
  • Nachricht senden

5

Samstag, 9. Oktober 2010, 16:57

Mr. Speaker,

ich hätte mich doch sehr gefreut auf wenigstens eine von 3 Fragen eine sinnvolle Antwort zu erhalten.

In 1. war klar von einem reellen Fallbeispiel die Rede, also von einem der Senatorin bekannten Kongressmiglied welches ein Vergehen begangen hat welches ihrer Ansicht nach ausschlusswürdig gewesen wäre. Dies kam bislang nicht vor.

In 2. diktiert einem die Logik dass ein Inhaftierter nicht in der Lage ist an den Geschäften im Kongress teilzunehmen - also auch sein Mandat verlieren wird. Wie er sich übrigens nach seiner Verurteilung - und vor dieser ist er als unschuldig anzusehen - vor dem Kongress zu den Vorwürfen äußern sollte ist mir auch unklar.

Und 3. wurde völlig ignoriert, stattdessen wurde auf eine Randbemerkung meiner Person eingegangen. Bis auf den Umstand dass sich Senatorin mal wieder lächerlich gemacht hat sehe ich hier also nichts außer ihre Abneigung gegen jede Form von Regierung, weil ja jede Regierung potentiell willkürlich gegen Parlamentarier vorgehen wird.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State


Liam Aspertine

Expert on Foreign Affairs

Beiträge: 3 097

Wohnort: Astoria State

Bundesstaat: -

What's Up?
Man nennt mich auch den "Wahlbullen"!
  • Nachricht senden

6

Samstag, 9. Oktober 2010, 19:08

Mr. Speaker,

ich halte es für gefährlich, die Abwahl ihrer Amtskollegen dem Congress in die Hand zu geben und damit deren Willkür eine Entscheidung zu überlassen, die direkt dem demokratischen Wählerwillen entgegen läuft. Ich denke, für diese Begründung braucht es keine ermüdende Ausführung meinerseits, das überlasse ich der Antragstellerin.

Abgesehen davon ist der letzte Punkt eine Überlegung durchaus wert.

Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

Beiträge: 1 956

Wohnort: Gareth, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

7

Sonntag, 10. Oktober 2010, 13:31

Mr. Speaker

Aus meiner Sicht ist dieser Verfassungszusatz wegen der bereits genannten Gründe der Kollegen sinnfrei. Sollten sich also nicht überraschend neue Gründe für ihn ergeben, wird er nicht meine Zustimmung finden.
Salute
Bastian Vergnon


Ashley Fox

Foxy former Senator for Assentia

Beiträge: 1 823

Wohnort: Castle Rock / Assentia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

8

Sonntag, 10. Oktober 2010, 13:51

Mr. Speaker,

zunächst sei der ehrenwerte Congressman Aspertine darauf hingewiesen, dass es ja nicht um eine "Abwahl" von Kongressmitgliedern geht, weil irgendwer mit irgend jemandes politischen Ansichten und Zielen nicht (mehr) einverstanden ist.

Es geht um die Möglichkeit eines Ausschlusses von Kongressmitgliedern, die schwerwiegend gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen haben, quasi entsprechend der Möglichkeit der Amtsenthebung des Präsidenten und auf bundesstaatlicher Ebene der Gouverneure. Auch diese sind ja keine "Abwahlen", sondern dienstrechtliche Sanktionen.

Die sich stellenden Fragen sind eben: ist es für das Volk der Vereinigten Staaten hinnehmbar, wenn sich unter seinen Vertretern eine Person befindet, die schwerwiegend gegen Verfassung oder Gesetze verstoßen hat? Etwas also, wofür der Präsident oder Vizepräsident aus ihrem Amt entfernt würden? Auch diese haben ja nun eine demokratische Legitimation für die ihnen übertragene Aufgabe inne, in bestimmten Fällen machen sie sich aber unbeschadet dessen im Amt untragbar.

Und weiter: welches Organ ist das richtige, um ggf. diese Entscheidung zu treffen? Im Interesse der Wahrung der Unabhängigkeit des Kongresses und seiner Mitglieder kann das meines Erachtens nur der Kongress selbst sein. Er urteilt ja nicht über in Reden und Abstimmungen geäußerte Meinungen, sondern über die Beachtung von Verfassung und Gesetzen. Das könnte von irgend einer Stelle außerhalb des Kongresses immer noch missbraucht werden, wovor die Kongressmitglieder zu schützen sind, indem nur ihresgleichen in dieser Frage über sie zu richten haben.

Und zum obligaten Geweine des ehrenwerten Senators von Astoria State:

Folgte man seiner - ähm, "Logik"? - könnten oder müssten wir auch die Bestimmungen zur Amtsenthebung des Präsidenten per Verfassungszusatz aufheben, da ein solcher Fall in über fünf Jahren seit Inkrafttreten der Verfassung noch niemals vorgekommen und diese Vorkehrung somit wohl überflüssig ist.

Weiter zeigt seine Denkweise nur, dass er im Geiste immer noch Straßencop ist und die Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden für das Gesetz hält. Die Verfassung bestimmt explizit keine Immunität von Kongressmitgliedern, vielleicht aber gerade, weil sie das überhaupt nicht für notwendig hält? Weil für sie vielleicht auf der Hand liegt, dass man eventuell missliebige Kongressmitglieder nicht "kaltstellen" kann, indem man sie einfach inhaftiert?

Es kann an dieser Stelle offenbleiben, ob die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gegen ein Mitglied des Kongresses bis nach Beendigung seines Mandates aufzuschieben oder dieses - die Journalisten aus aller Welt würden sich freuen - in Gefängniskluft, Hand- und Fußfesseln in den Plenarsaal zu führen wäre.

Fest steht nur: die Vorstellung von Senator Judge Dredd - Verzeihung: Wells - dass man Kongressmitglieder ja einfach ins Gefängnis werfen kann, und schon verlieren sie nach zwei Wochen ihr Mandat, beweist nur einmal mehr, wie wenig er von Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit versteht.

Ich hoffe und glaube, dass es dem Rest des Kongresses da doch etwas anders geht.
Ashley Fox


Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader

Quinn Michael Wells

Former Head of State

Beiträge: 10 046

Beruf: Fr. Vice President

Wohnort: Greenville

Bundesstaat: Astoria State

What's Up?
Astor's dead! Long live Astor!
  • Nachricht senden

9

Sonntag, 10. Oktober 2010, 16:10

Mister Speaker,

ich erhebe größten Einspruch gegen die Darstellung von Senator Fox, der Kongress sei ein Ort den ein Inhaftierter einfach aufsuchen könne um seinen Senf dazugeben ebenso wie die Darstellung ein Kongressmitglied sei immun gegen jede Form der Strafverfolgung. Diese obliegt dem Staat und nicht dem Kongress, daher ist diesem Vorschlag aus verschiedensten Dingen entgegenzuwirken.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State


Ashley Fox

Foxy former Senator for Assentia

Beiträge: 1 823

Wohnort: Castle Rock / Assentia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

10

Sonntag, 10. Oktober 2010, 17:15

Mr. Speaker,

der ehrenwerte Senator von Astoria State möge bitte einmal überlegen, was er hier eigentlich für einen groben Unfug von sich gibt.

Niemand hier spricht von einer Immunität der Kongressmitglieder gegen Strafverfolgung. Es geht vielmehr um die Frage, wie die Verfassung z. B. der Gefahr von Versuchen begegnet, irgendwem politisch missliebige Kongressmitglieder durch deren Festnahme oder Inhaftierung an der Wahrnehmung ihres Mandates zu hindern und möglicherweise durch Missbrauch der entsprechenden Bestimmungen des Election of Congress Act auch den Verlust ihres Mandates herbeizuführen.

Stellen wir uns einen fiktiven Representative namens John Doe vor, der viele Fans und Freunde bei der Polizei und sonstigen Sicherheitsbehörden hat. Und eine Abstimmung, die in einer der Kammern des Kongresses "auf Messers Schneide steht", es fehlt nur noch die Stimme eines Kongressmitgliedes, die den endgültigen Ausschlag geben wird. Unser fiktiver Representative Doe weiß, wie der Betreffende abstimmen wird, und zwar nicht in seinem Sinne. Also ruft er einfach einen seiner Kumpels bei der Ortspolizei oder dem FBI an, lässt das betreffende Kongressmitglied unter einem Vorwand vorläufig festnehmen und bis nach Beendigung der Abstimmung festhalten. Die Abstimmung geht ohne diese eine Stimme im Sinne von Representative Doe aus, aber nicht so, wie sie ausgegangen wäre, wenn ein Kongressmitglied nicht an der Ausübung seines Mandates gehindert worden wäre.

Wenn der ehrenwerte Senator von Astoria State statt Judge Dredd-Comics auch mal Geschichtsbücher lesen würde wüsste er, dass solche Methoden in der Vergangenheit vor allem in monarchistisch verfassten Staaten durchaus praktiziert wurden. Man hat missliebige Parlamentarier einfach festnehmen oder verhaften lassen, um sie an der Ausübung ihres Mandates zu hindern. Dieses Problem ist auch unserer Verfassung wohl durchaus bewusst. Sie bestimmt zwar keine Immunität von Kongressmitgliedern, dürfte aber entsprechend einfach voraussetzen, dass niemand diese an der Wahrnehmung ihres Mandates hindern kann und darf. Werden diese zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, haben sie diese selbstverständlich auch zu verbüßen. Aber kein Richterspruch kann ihnen unmittelbar oder mittelbar ihr vom Volk erteiltes Mandat entziehen, es sei denn, er beinhaltet den Verlust der Wählbarkeit. Wobei ich auch hier erhebliche Bedenken gegen die Verfasungskonformität dieser Bestimmung des USPC habe, und dafür sorgen werde, dass das im Anwendungsfalle juristisch überprüft werden wird. Aber das ist ein anderes Thema.

Bislang stellt es sich so dar, dass auch einem zur einer Freiheitsstrafe verurteilen Kongressmitglied, dass seine Wählbarkeit durch das Urteil nicht verloren hat, die Teilnahme den Sitzungen des Kongresses zu ermöglichen ist. Ob es dem Senator von Astoria State nun gefälllt, oder nicht. Seine Theorie, wer verurteilt würde flöge ja so oder so nach zwei Wochen aus dem Kongress, ist also schlicht falsch.

Der vorgeschlagene Verfassungszusatz soll einen Weg schaffen, schwerer Verstöße gegen Verfassung und Gesetze schuldige Kongressmitglieder aus diesem auszuschließen - nicht durch die Machtvollkommenheit irgendwelcher Gerichte, der Polizei oder von irgendwem, sondern durch ein separates und unabhängiges Verfahren vor seiner Kammer selbst.

Herausstellen möchte ich noch die Differenzierung des Senators von Astoria State zwischen "Staat" und "Kongress". Auch hier zeigt sich sein gefährliches Unverständnis für die Funktionsweise des aufgeklärten Rechtsstaates und seine Verhaftung in unverblümt gesagt faschistoiden Denkweisen: in Astor herrscht nicht "der Staat", in der Gedankenwelt des Senators von Astoria State vermutlich in der Gestalt von Polizei und Geheimdiensten. Sondern die Verfassung und die Gesetze. Unsere Verfassung weiß um die Gefahr jedweder tatsächlichen Macht, und hat diese darum auf mehrere einander wechselseitig kontrollierende Staatsgewalten aufgeteilt. Und sie alle sind in ihrem Handeln der Verfassung und den Gesetzen entworfen.

Bislang bietet die Verfassung keinerlei Handhabe dafür, z. B. straffällig gewordene Mitglieder des Kongresses aus diesem auszuschließen. Das soll durch den vorgelegten Verfassungszusatz ermöglicht werden.
Ashley Fox


Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader

Liam Aspertine

Expert on Foreign Affairs

Beiträge: 3 097

Wohnort: Astoria State

Bundesstaat: -

What's Up?
Man nennt mich auch den "Wahlbullen"!
  • Nachricht senden

11

Sonntag, 10. Oktober 2010, 18:47

Ich werde dem Gesetz nicht zustimmen, solange ich keinen einwandfreien Kriterienkatalog vorliegen habe, nach dem die Congressmen die Abwahl beschließen und solange nicht im Gesetz klargestellt wird, dass der US Supreme Court bei jeder Entscheidung den Vorwurf als legitim gegenprüft.

Gregory Jameson

mens sana in corpore sano

Beiträge: 2 965

Beruf: Medical Doctor

Wohnort: Laurentiana

Bundesstaat: Laurentiana

What's Up?
Back to Politics.
  • Nachricht senden

12

Sonntag, 10. Oktober 2010, 23:58

Mr. Speaker,

die Intention des Antrages genießt meine Zustimmung.
Jedoch würde ich im Sinne der Verfassungstradition eine Ergänzung bzw. eine Streichung in Art. IV Sec. 6 Ssec. 1 der Constitution bevorzugen, als ein neuerliches bürokratisches Monstrum in der Verfassung einzuführen:

"Der Präsident, der Vizepräsident und jeder andere Bundesbeamte oder Amtsträger der Vereinigten Staaten, ausgenommen die Kongressmitglieder, kann aufgrund eines schweren Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten aus seinem Amt entfernt werden. Dazu bedarf es eines formellen Antrags im Kongress, der von mindestens einem Mitglied jeder Kammer unterstützt werden muss. Eine Amtsenthebung soll nur vollzogen werden, wenn beide Kammern des Kongresses mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder die vorgebrachten Anschuldigungen als bewiesen anerkennen. Ist besagtes Verfahren gegen den Präsidenten oder den Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten eingeleitet worden, so soll der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs mit der Sitzungsleitung betraut sein."
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana

Ashley Fox

Foxy former Senator for Assentia

Beiträge: 1 823

Wohnort: Castle Rock / Assentia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

13

Montag, 11. Oktober 2010, 00:41

Mr. Speaker,

der ehrenwerte Congressman Aspertine sei zunächst darauf hingewiesen, dass der von ihm geforderte Katalog von Tatbeständen schlicht nicht realisierbar ist. Nicht umsonst enthält die Verfassung auch für die Amtsenthebung des Präsidenten oder Vizepräsidenten keinen solchen. Dazu müsste man jede für die entsprechende Funktion relevante Verfassungsbestimmung sowie jede für einen Amtsinhaber bindende gesetzliche Norm einzeln aufzählen. Und bei jeder Ergänzung der Verfassung, Änderung eines bestehenden oder Verabschiedung eines neuen Gesetzes die Verfassung wiederum um dieses ergänzen.

Der Rechtsweg steht dem von einem Ausschluss - der Begriff der "Abwahl" ist juristisch schlicht falsch, um eine solche geht es in dem vorliegenden Entwurf nicht - bereits nach Article III, Section 4, des Supreme Court of the United States Act offen.

Der Vorschlag des ehrenwerten Senators von Hybertina stößt grundsätzlich auf meine Sympathie. Ich hielte das für einen ebenfalls gangbaren Weg. Hier wäre zu überlegen, wie der Verfassungszusatz konkret zu formulieren wäre, da unsere Rechtstradition nur Ergänzungen der Verfassung kennt, die Bestimmungen des Ursprungstextes ggf. überlagern, aber keine Änderungen inkorporieren.

Weiterhin zu erörtern wäre die Frage, inwiefern Mitglieder einer Kammer des Kongresses über den Ausschluss eines Mitgliedes der anderen Kammer mitbestimmen sollten. Der Entwurf in seiner gegenwärtigen Form sieht das bewusst nicht vor.
Ashley Fox


Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader

Gregory Jameson

mens sana in corpore sano

Beiträge: 2 965

Beruf: Medical Doctor

Wohnort: Laurentiana

Bundesstaat: Laurentiana

What's Up?
Back to Politics.
  • Nachricht senden

14

Montag, 11. Oktober 2010, 01:12

Gentlemen,

das Werkzeug ... nein, die Waffe des Impeachment ist wohl eine der treffendsten, die dem Kongress im Zuge der Checks and Balances gegeben wurden. Sie zu vernachlässigen, zu verkennen oder zu unterschätzen wäre ein Fehler.

Ich denke, es ist eine Sache des gesamten Kongresses als vereinigte Legislative, über die Enthebung eines Amtsträgers aus verfassungsmäßg genannten Gründen zu befinden. Ich sehe keinen Grund darin, zwischen Amtsträgern der Exekutive, der Judikative oder auch der Legislative und dann auch noch nach Kammern getrennt zu befinden.
Denn Fakt ist: Heutzutage kann nicht einmal ein Senator oder Repräsentant seines Amtes oder - wenn dies leichter und unproblematischer über die Lippen geht - seiner Stelle enthoben werden, wenn er erst einmal seinen Amtseid geleistet hat.

Das Wesen der Republik ist meiner Meinung nach nicht die Wahl eine Amtsträgers, sondern seine vorzeítige Absetzbarkeit. Und Staat ist Staat, egal welcher Gewalt der Amtsträger angehört.
Von daher sehe ich das Problem nicht. Denn genauso könnte man anführen, dass der Präsident nicht vom Volk, sondern von den Repräsentanten der Bundesstaaten gewählt ist und dass dann ein Impeachment durch gänzlich anders berufene Legislatoren in beiden Kammern des Kongresses dem Geist der Gewaltentrennung zuwiderlaufen würde.

Der Schluss ist relativ einfach und in seiner Einfachheit absolut: Entweder der Kongress kann jeden Amtsträger seines Amtes entheben ... oder keinen.
Letzteres liefe dem republikanischen Prinzip wohl viel deutlicher zuwider als ersteres. Daher entscheide ich mich für ersteres.
Die Gefahr der Diktatur einer Zweidrittelmehrheit besteht sowieso, wenn sie entsprechend beide Kammern des Kongresses, den Supreme Court und auch den Präsidenten stellt. Ich habe aber genug Vertrauen in die Weisheit des astorischen Volkes und in sein Urteilsvermögen, eine derartige Vorherrschaft einer Gruppe nicht zu legitimieren, und sei es nur um einen einzigen Prozentpunkt.

Ansosten schließt eine Ergänzung des Verfassungstextes meiner Meinung nach die Streichung von Passagen mit ein ... gem. dem Motto "Wir fügen den Durchstrich der Passage hinzu" oder auch "Wir fügen hinzu, dass entsprechende Passage künftig außer Acht gelassen werden soll".
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana

Liam Aspertine

Expert on Foreign Affairs

Beiträge: 3 097

Wohnort: Astoria State

Bundesstaat: -

What's Up?
Man nennt mich auch den "Wahlbullen"!
  • Nachricht senden

15

Montag, 11. Oktober 2010, 01:29

Mr. Speaker,

nur weil angeblich sowieso die Möglichkeit einer Mehrheitsdiktatur besteht, muss diese nicht noch dadurch forciert werden, dass es dieser möglich wird, unliebsame Stimmen zu unterdrücken und auszuschließen. Ich sehe gerade bei polarisierenden Amtsinhabern wie der Antragstellerin die Gefahr, dass dieses von ihr eingebrachte Mittel missbraucht wird, hat sie doch bisher auch nicht erkennen lassen, dass sie in irgendeiner Weise von ihrer eigenen abweichende Meinungen auch nur ansatzweise zu akzeptieren bereit ist. Jemand, der kleingeistig sofort den "Begriff" Abwahl zerpflückt, ist zweifelsfrei ein besonderer Mensch ohne große Skrupel, solche Machtmittel ohne Wenn und Aber zu missbrauchen. Daher darf dieses Mittel außer im Falle der Inaktivität nicht anwendbar sein.

Quinn Michael Wells

Former Head of State

Beiträge: 10 046

Beruf: Fr. Vice President

Wohnort: Greenville

Bundesstaat: Astoria State

What's Up?
Astor's dead! Long live Astor!
  • Nachricht senden

16

Montag, 11. Oktober 2010, 06:25

Mr. Speaker,

ich teile die Befürchtung von Congressman Aspertine und bitte auch die anderen Mitglieder des Kongresses über den möglichen Missbrauch des hier vorgeschlagenen Mittels und seine tatsächliche Notwendigkeit nochmal in aller Ruhe nachzudenken, ehe man sich hier von langen Ausschweifungen zu sehr beeindrucken lässt.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State


Ashley Fox

Foxy former Senator for Assentia

Beiträge: 1 823

Wohnort: Castle Rock / Assentia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

17

Dienstag, 12. Oktober 2010, 12:39

Mr. Speaker,

der vorgeschlagene Verfassungszusatz enthält sowohl in seiner bestehenden, als auch der durch den Senator von Hybertina vorgeschlagenen Fassung, eine klare tatbestandliche Voraussetzung für den Ausschluss eines Kongressmitgliedes. Nämlich eine Verletzung der Verfassung oder der Gesetze. Es geht, ich kann es nur immer und immer wiederholen, nicht um eine "Abwahl" wegen Meinungsverschiedenheiten. Sondern technisch um eine Amtsenthebung wegen Verletzungen des Rechts.

Zynischerweise ist es ausgerechnet der sich jetzt plötzlich besorgt gebende Senator von Astoria State, dem ich als allererstem einen Missbrauchsversuch zutrauen würde. Nämlich indem er die Theorie aufstellen könnte, ein Gesetzesvorschlag der nach Meinung seiner Freunde bei FBI und CIS nicht im Einklang mit der Verfassung steht, sei ein Grund für eine Amtsenthebung. Ich erinnere hier nur an seinen Versuch, die Republikanische Partei zu "säubern". Und wahrscheinlich wäre ich selbst auch noch das erste Ziel seiner Wahl.

Aber die Verfassung hat sich in mittlerweile über fünf Jahren als hinreichend robust erwiesen, so etwas ohne Schaden für irgendwen verkraften zu können. Für sehr viel gefährlicher, weil missbrauchsanfälliger, halte ich da die zweifelhafte Theorie des Senators von Astoria State, die Exekutive könnte jederzeit Kongressmitglieder von Aussprachen und Abstimmungen verhalten sowie im Verein mit der Judikative sogar aus dem Kongress entfernen.

Ich ändere den vorgelegten Entwurf eines Zusatzes zur Verfassung daher wie folgt ab:

Constitutional Amendment Bill

Section 1 - Fundamentals

Dieses Gesetz fügt an die Verfassung der Vereinigten Staaten einen 5. Zusatz an.

Section 2 - Introduction of a 5th Amendment to the Constitution of the United States

Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird der folgende Zusatz angefügt:
    Amendment V [Immunity and Expulsion of Members of Congress]
    (1) Ein Mitglied des Kongresses soll für die Dauer seines Mandates nicht ohne die Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder beider Kammern des Kongresses festgenommen, inhaftiert, sonst seiner persönlichen Freiheit beraubt oder wegen einer strafbaren Handlung gerichtlich angeklagt werden können.
    (2) Unter den Voraussetzungen des Article IV, Section 6, § 1, der Verfassung soll ein Mitglied des Kongresses in dem dort bestimmten Verfahren aus dem Kongress der Vereinigten Staaten ausgeschlossen werden können.
    (3) Bleibt ein Mitglied des Kongresses den Geschäften des Kongresses länger als vierzehn Tage unentschuldigt fern, so soll es auf Feststellung des Präsidiums des Kongresses als automatisch aus dem Kongress ausgeschlossen gelten. Der Ausschluss soll rückwirkend zu dem Tage gelten, an dem die Frist von vierzehn Tagen vollendet ist, Wortmeldungen oder Stimmabgaben, die nach Vollendung der Frist im Kongress getätigt werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluss auf den Ausschluss aus dem Kongress. Der Ausschluss auf Grund Fernbleibens von den Geschäften des Kongresses soll dabei nur möglich sein, wenn es innerhalb dieser vierzehn Tage mindestens eine ordentliche Sitzung des Kongresses oder der Kammer, welcher der Betreffende angehört, gegeben hat, eine ordentliche Sitzung ist dabei jedwede Diskussion, Abstimmung, jedwedes Hearing oder Questioning und jedweder andere gesetzmäßige Vorgang, bei dem die Angehörigen des Kongresses im Plenum oder in ihren Kammern zur Beratung zusammentreten.
Section 3 - Coming into force
Der Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten tritt mit Abschluss des Verfahrens seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.


§ 1 ist meines Erachtens nur eine ausdrückliche Klarstellung und verfahrensrechtliche Regelung der bisher impliziten Immunität von Kongressmitgliedern. Eine unabhängige Legislative nutzt gar nichts, wenn Exekutive und Judikative diese nach Belieben und willkürlich behindern können, indem sie ihnen missliebige Kongressmitgliedern einfach ins Gefängnis werfen. Wie gesagt, solche Praktiken waren in früheren Jahrhunderten durchaus populär, zu erfragen etwa in Albernia.

§ 2 greift den Vorschlag des Senators von Hybertina auf und regelt den Ausschluss von Kongressmitgliedern durch Verweis auf den bereits bestehenden Verfassungstext. Dabei bleibt es insbesondere dabei, dass keine politische motivierte "Abwahl" möglich wird, sondern nur ein Ausschluss bzw. eine Amtsenthebung wegen Verletzung von Verfassung oder Gesetzen.

§ 3 schließlich regelt den Mandatsverlust wegen Inaktivität in der Verfassung, statt wie bisher nur in einem einfachen Gesetz. Denn diesen Zustand halte ich ebenfalls für mindestens bedenklich - jemand wird nach den Bestimmungen der Verfassung in den Kongress gewählt, und fliegt wegen einfachgesetzlicher Vorschriften wieder heraus? Tod, Rücktritt vom Mandat und Aufgabe oder Verlust der Staatsbürgerschaft oder Wählbarkeit mögen dabei noch selbsterklärend und somit verfassungskonform sein. Aber Mandatsverlust gegen den Willen des Betroffenen auf Grund eines einfachen Gesetzes? Ich fürchte, das geht so nicht!
Ashley Fox


Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader

Liam Aspertine

Expert on Foreign Affairs

Beiträge: 3 097

Wohnort: Astoria State

Bundesstaat: -

What's Up?
Man nennt mich auch den "Wahlbullen"!
  • Nachricht senden

18

Dienstag, 12. Oktober 2010, 14:20

Mr. Speaker,

in der Form wäre das Gesetz für mich zustimmungswürdig.

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

Beiträge: 5 538

Wohnort: Stars Hollow, N.A.

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

19

Dienstag, 12. Oktober 2010, 14:55

RE: S. 2010-019 Constitutional Amendment: Expulsion of Members of Congress




Honorable Members of Congress:

Ich bitte an dieser Stelle noch einmal darum, dass die Anredeformen gemäß den Standing Orders beachtet werden.

Zur Erinnerung:

Senatoren richten ihre Redebeiträge grundsätzlich an mich*, Repräsentanten ihre wiederum an den Speaker.
Ist ein Mitglied des Präsidiums abwesend oder das Amt nicht besetzt, richten Sie sich an das andere Mitglied.
Bis zur Wahl eines Speakers sind also alle Redebeiträge an mich zu richten.

Vielen Dank. Ich würde ungern aus so einem Grund Sanktionen verhängen.


President of the Senate


*) Und ich bin, gleich wie man dieses Wort interpretieren mag, kein Gentleman. ;)
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (12. Oktober 2010, 14:55)


Liam Aspertine

Expert on Foreign Affairs

Beiträge: 3 097

Wohnort: Astoria State

Bundesstaat: -

What's Up?
Man nennt mich auch den "Wahlbullen"!
  • Nachricht senden

20

Dienstag, 12. Oktober 2010, 15:05

Madam President,

ich bitte um Verzeihung.