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Romy C. Lanter-Davis

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1

Dienstag, 23. Dezember 2008, 16:10

2008/12/005 2nd Amendment Bill


The United States of Astor
The President of Congress

Astoria City, 23rd of December 2008


Honorable Members of Congress,

der Senator of Hybertina, Mr Alricio Scriptatore, hat folgenden Gesetzesantrag eingebracht.

Die Aussprache dauert bis Sonntag, den 27.12.2008 - 16:10 Uhr

gez.
Romy Lanter-Davis
President of Congress


2nd Amendment Bill

Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:

    Amendment II [Congressional Election of the President and of the Vice President]

    (1) Geht das Recht zur Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten oder des Vizepräsidenten oder beider auf den Kongress über, so sollen für die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten stets getrennte Wahlgänge stattfinden, wobei zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt sein soll, wer eine Mehrheit der Mitglieder im Repräsentantenhaus auf sich vereinigt, und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, wer eine Mehrheit der Mitglieder im Senat auf sich vereinigt.
    (2) Der Senat und das Repräsentantenhaus sollen für den Fall, dass kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigt oder das Ergebnis der Volkswahl nicht zweifelsfrei feststellbar ist, nur unter den Kandidaten der beiden Wahlvorschläge mit den meisten Elektorenstimmen oder im Falle des Gleichstandes einer entsprechenden Anzahl wählen dürfen, und der Senat für den Fall, dass das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten vakant fällt, nur auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten für dessen verbleibende Amtszeit einen neuen Vizepräsidenten.

Dieses Amendment tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
Romy Christina Lanter-Davis

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2

Dienstag, 23. Dezember 2008, 16:17

Madam Speaker,

die Bundesregierung legt mit diesem Amendment einen im Gegensatz zu einem früheren Antrag überarbeiteten Entwurf für die Präsidentschaftswahl durch den Kongress, wie ihn unsere Verfassung beinhaltet, vor.

Die bestehende Problematik ist bekannt: Nach gegenwärtiger Rechtslage werden sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident, sollten sie in der Volkswahl nicht gewählt werden, in getrennten Abstimmungen sowohl durch das House of Representatives als auch den Senate mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Hierbei ist es in der Vergangenheit schon einmal zu dem Umstand gekommen, dass House of Representatives und Senate sich auf kein Ticket einigen konnten und unser Land mehrere Wochen ohne einen gewählten Präsidenten der Vereinigten Staaten waren. Die schlussendliche Lösung, ein gemischstes Ticket, kann nicht die Regel werde, wenn, wie es häufiger vorkommt, House of Representatives und Senate gegensätzliche Mehrheiten haben und die Wahl eines Präsidenten und Vizepräsidenten vornehmen müssen.

Das Second Amendment sieht nun vor, dass jeweils ein Amt - das des Präsidenten vom House of Representatives, das des Vizepräsidenten vom Senat - von einem der beiden Häuser gewählt werden soll. Hierdurch können zeitliche Verzögerungen der Vergangenheit vermieden werden.

Der Entwurf ist klarer strukturiert als sein geistiger Vorgänger von vor einem halben Jahr und sieht, wie geschildert, die Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten durch das House of Representatives vor, sollte das Recht der Wahl auf den Kongress übergehen. Damit trägt der Entwurf dem Umstand Rechnung, dass das House of Representatives die Vertretung des gesamten astorischen Volkes ist und das House of Representatives somit eine Abbildung der Mehrheitsverhältnisse im Lande.

Der Vizepräsident soll nun, wie auch die Secretaries und alle anderen Bundesbeamten, für die keine Ausnahmen vorgesehen sind, vom Senate bestätigt werden. Auch hier sieht die Bundesregierung eine logische Zuordnung, da der Senate auf Grund der Verfassung stets im Fragen der Ernennung von Bundesbeamten befasst wird. So auch hier.

Damit übereinstimmend regelt das Amendment dann auch, dass der Senat über eine vom Präsidenten für das Amt des Vizepräsidenten nominierte Person abstimmen soll.

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Edmund S. Malroy

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3

Sonntag, 28. Dezember 2008, 21:06

Madam Speaker,

eingangs möchte ich die Gelegenheit nutzen und auf eine (schon länger eingeschliffene und in diesen Hallen häufig zu lesende) sprachliche Ungenauigkeit hinweisen, die mit unserem Verfassungssystem nicht in Einklang zu bringen ist und daher abgestellt werden sollte:

Senator Scriptatore begann seine Ausführungen mit den Worten: "[D]ie Bundesregierung legt [...] vor."

Senator, die Bundesregierung kann dem Kongress keine Gesetzentwürfe vorlegen - denn sie hat nicht das Recht zur Gesetzesinitiative. "Die Bundesregierung" ist genau genommen noch nicht einmal ein Verfassungsorgan, denn die Verfassung nennt ausdrücklich nur den Präsidenten und den Vizepräsidenten als Träger der Exekutivgewalt.

Natürlich ist uns allen klar, dass die Mehrzahl der Gesetzentwürfe, die von republikanischen Kongressmitgliedern eingebracht werden, mit der Administration abgestimmt oder sogar im Kabinett selbst entstanden sind - aber die Verfassung schreibt nun einmal Gewaltenteilung vor, weshalb ich darum bitten möchte, künftig genauer auf die Wortwahl zu achten.

Der vorgelegte Entwurf hat grundsätzlich meine Unterstützung, allerdings verweise ich darauf, dass die Problematik des "schwebend unwirksamen" ersten Amendments immer noch nicht gelöst ist. Sollte es nie endgültig ratifiziert werden, hätten wir künftig nur einen zweiten (i.e.: den hier behandelten), aber keinen ersten Verfassungszusatz.

Ich möchte den Antragssteller daher fragen, ob er gewillt wäre, seinen Antrag zur Klärung dieser Situation um einen Absatz zu erweitern, der sich mit dem Ratifizierungsprozess künftiger Amendments befasst. Ich wäre gerne gewillt, dafür einen Formulierungsvorschlag zu machen.
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4

Montag, 29. Dezember 2008, 00:12

Wir warten alle gespannt auf Ihren in früherer Beratung angekündigten neuen Vorschlag, denn wie Sie selbst ja treffend bemerkten: Selbst ist der Congressman ... :rolleyes
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Romy C. Lanter-Davis

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5

Dienstag, 30. Dezember 2008, 12:15


The United States of Astor
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Astoria City, 30th of December 2008

Aufgrund offener Fragen wird die Aussprache verlängert und läuft nun bis zum 1.1.2009 um 12:15 Uhr

gez.
Romy Lanter-Davis
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Romy Christina Lanter-Davis

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Romy C. Lanter-Davis« (30. Dezember 2008, 12:15)


6

Dienstag, 30. Dezember 2008, 14:40

Mr Senator,

ich danke für Ihre Belehrung, nehme mir aber auch weiterhin das Recht heraus in den Begründungen zu meinen Anträgen darauf hin zu weisen, wer maßgebend an einem Entwurf beteiligt war. Und so dies die Regierung um den Präsidenten war, werde ich das dem Kongress mitteilen.

Zur Sache: Insofern Sie in der Lage sind bis Aussprachefrist eine pasable Erweiterung zu dem von mir eingebrachten Entwurf vorzulegen, werde ich der letzte sein, der sich dem verschließt.

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7

Mittwoch, 31. Dezember 2008, 08:08

Wenn auch nicht alle meine Bedenken betreffend das Wahlverfahren in den beiden Häusern des Congresses nicht ausgeräumt werden können und auch die Gefahr von "gemischten Tickets" nicht gebannt werden kann, so sehe ich in dem nun vorgelegten Verfassungszusatz doch einen für mich zustimmungsfähigen Kompromiss.
Armin Schwertfeger
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höflich anzuhören, weise zu antworten,
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8

Donnerstag, 1. Januar 2009, 19:59

Ich bitte darum Punkt (1) wie folgt zu verändern:

(1) Geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auf den Kongress über, so soll der Präsident der Vereinigten Staaten vom Repräsentantenhaus und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten vom Senat gewählt werden und es soll der Kandidat gewählt sein, der in dem jeweiligen Haus die Mehrheit der zur Zeit der Wahl vertretenen Stimmen auf sich vereinigt.


Zudem bitte ich darum die Aussprache erneut zu verlängern. Entweder Senator Malroy meldet sich noch oder ich werde selber eine entsprechende Änderung vornehmen.

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Romy C. Lanter-Davis

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9

Donnerstag, 1. Januar 2009, 20:11

RE: 2008/12/005 2nd Amendment Bill


The United States of Astor
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Astoria City, 1 of January 2009

Die Aussprache wird aufgrund offenen Änderungsbedarfs verlängert und dauert nun bis zum 4.1.2009 um 20:00 Uhr

gez.
Romy Lanter-Davis
President of Congress


Auf Wunsch des Antragsstellers wird der Entwurf korrigiert und lautet nun wie folgt:

2nd Amendment Bill

Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:

    Amendment II [Congressional Election of the President and of the Vice President]

    (1) Geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auf den Kongress über, so soll der Präsident der Vereinigten Staaten vom Repräsentantenhaus und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten vom Senat gewählt werden und es soll der Kandidat gewählt sein, der in dem jeweiligen Haus die Mehrheit der zur Zeit der Wahl vertretenen Stimmen auf sich vereinigt.
    (2) Der Senat und das Repräsentantenhaus sollen für den Fall, dass kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigt oder das Ergebnis der Volkswahl nicht zweifelsfrei feststellbar ist, nur unter den Kandidaten der beiden Wahlvorschläge mit den meisten Elektorenstimmen oder im Falle des Gleichstandes einer entsprechenden Anzahl wählen dürfen, und der Senat für den Fall, dass das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten vakant fällt, nur auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten für dessen verbleibende Amtszeit einen neuen Vizepräsidenten.

Dieses Amendment tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
Romy Christina Lanter-Davis

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Edmund S. Malroy

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10

Sonntag, 4. Januar 2009, 16:47

Senator Malroy meldet sich in der Tat noch, mein Alternativvorschlag lautet wie folgt:

2nd Constitutional Amendment Bill

Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:

    Amendment I [Ratification and Incorporation of Constitutional Amendments]

    (1) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten Verfahren vom Kongress gebilligt wurden, sollen unverzüglich das ebenda niedergelegte Bestätigungsverfahren in den Bundesstaaten durchlaufen. Erfahren sie die Bestätigung in der nach besagtem Verfahren notwendigen Anzahl der Bundesstaaten nicht, so sollen sie als gescheitert und nichtig erachtet werden. Das Bestätigungsverfahren für einen Zusatzartikel soll in jedem Bundesstaat nur einmalig durchgeführt werden; sein Ergebnis ist bindend und endgültig.
    (2) Zusatzartikel, die bereits vor dem Inkrafttreten dieses Zusatzartikels vom Kongress gebilligt, aber nicht in der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten bestätigt wurden, sollen als gescheitert und nichtig erachtet werden.
    (3) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten und durch diesen Zusatzartikel modifizierten Verfahren vom Kongress gebilligt und in der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten bestätigt wurden, sollen der Verfassungsurkunde im Anhang beigefügt werden. Dabei sollen sie – folgend dem Datum ihres Inkrafttretens – fortlaufend mit römischen Ziffern nummeriert und mit in albernischer Sprache abgefassten Titeln in eckigen Klammern versehen werden, die knapp den Inhalt ihrer jeweiligen Bestimmungen zusammenfassen.

    Amendment II [Congressional Election of the President and of the Vice President]

    (1) Geht das Recht zur Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten oder des Vizepräsidenten oder beider auf den Kongress über, so sollen für die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten stets getrennte Wahlgänge stattfinden, wobei zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt sein soll, wer eine Mehrheit der Mitglieder im Repräsentantenhaus auf sich vereinigt, und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, wer eine Mehrheit der Mitglieder im Senat auf sich vereinigt.
    (2) Der Senat und das Repräsentantenhaus sollen für den Fall, dass kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigt oder das Ergebnis der Volkswahl nicht zweifelsfrei feststellbar ist, nur unter den Kandidaten der beiden Wahlvorschläge mit den meisten Elektorenstimmen oder im Falle des Gleichstandes einer entsprechenden Anzahl wählen dürfen, und der Senat für den Fall, dass das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten vakant fällt, nur auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten für dessen verbleibende Amtszeit einen neuen Vizepräsidenten.


Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
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Edmund S. Malroy

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Sonntag, 4. Januar 2009, 17:01

Madam Speaker,

zur Erläuterung:

Ich habe den Titel der Bill verändert, damit auf den ersten Blick deutlich wird, dass es sich um ein verfassungsergänzendes Gesetz handelt. "Amendment Bill" ist in den Vereinigten Staaten bekanntlich nur die juristische Fachbezeichnung für "Änderungsgesetz".

Das eingefügte "Amendment I" entspricht meinem Vorschlag aus den letzten Beratungen in diesen Hallen zur Verfassungsergänzung - überarbeitet im Sinne des Vorschlags von Rep. Lanter-Davis, statt eines zeitlichen Limits nur eine, im Ergebnis unumstößliche ratifizierende Abstimmung pro Bundesstaat festzuschreiben.

Den letzten Änderungsvorschlag von Senator Scriptatore habe ich nicht übernommen, da mir nicht recht klar ist, was mit der Wendung "die Mehrheit der zur Zeit der Wahl [im jeweiligen Haus] vertretenen Stimmen" gemeint sein soll. Soll es soviel heißen wie "die Mehrheit der abgegebenen Stimmen", dann kann ich diese Formulierung nicht gut heißen. Bei allem Verständnis für den Wunsch nach einer schnellen und reibungslosen Wahl des Präsidenten durch den Kongress: Ich spreche mich strikt dagegen aus, die Besetzung des Präsidentenamtes von Zufallsmehrheiten in beiden Häusern abhängig zu machen. So viel Geduld muss dann im Zweifelsfall schon sein.

Schließlich noch eine Anregung, die ich noch nicht weiter ausgearbeitet habe: Die Verfassung kennt - und Senator Scriptatore zitiert in seinem Amendment - die Formulierung "oder das Ergebnis der Volkswahl nicht zweifelsfrei feststellbar ist" (in Section 2 des obenstehenden Entwurfs). Folgender Gedankengang: Wenn das Ergebnis der Volkswahl - etwa durch einen technischen Defekt - gar nicht mehr feststellbar ist, wie soll dann der Kongress zwischen den beiden stimmstärksten Kandidatenpaaren wählen? Wie wird in diesem Fall ermittelt, welches die stimmstärksten Vorschläge sind?

Diese missverständliche Formulierung könnte man bei der Gelegenheit der Beratung über dieses Amendment gleich korrigieren - wenn gewünscht, mache ich einen Formulierungsvorschlag.
EDMUND S. MALROY [D]
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Edmund S. Malroy« (4. Januar 2009, 17:06)


Romy C. Lanter-Davis

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12

Sonntag, 4. Januar 2009, 23:02

RE: 2008/12/005 2nd Amendment Bill


The United States of Astor
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Astoria City, 4th of January 2009

Die Aussprache wird aufgrund eines neuen Vorschlags zur Änderung verlängert und dauert nun bis zum 7.1.2009 um 23:00 Uhr

gez.
Romy Lanter-Davis
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13

Mittwoch, 7. Januar 2009, 15:24

Senator Scriptatore? Nehmen sie den Vorschlag von Senator Malroy an, oder soll der ursprüngliche Antrag zur Abstimmung gestellt werden?
Romy Christina Lanter-Davis

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14

Samstag, 10. Januar 2009, 14:35

Madam Speaker,

ich bitte den Vorschlag von Senator Malroy zu übernehmen und zur Abstimmung zu stellen. Danke.

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Romy C. Lanter-Davis

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15

Samstag, 10. Januar 2009, 15:09

Die Abstimmung wird im Laufe des Tages eingeleitet.
Romy Christina Lanter-Davis

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Romy C. Lanter-Davis« (10. Januar 2009, 15:16)


Edmund S. Malroy

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16

Samstag, 10. Januar 2009, 15:20

Madam Speaker,

ich möchte nochmals eine (inhaltlich wie sprachlich) leicht überarbeitete Version des Antrags einbringen, die die bereits von mir angesprochene Problematik des "nicht zweifelsfrei festellbaren Ergebnisses der Volkswahl" berücksichtigt (siehe Sec. 3 des zweiten Zusatzartikels und neue Sec. 4 - die Vizepräsidentenwahl durch den Senat wurde der Übersichtlichkeit halber dorthin ausgelagert):

2nd Constitutional Amendment Bill

Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:

    Amendment I [Ratification and Incorporation of Constitutional Amendments]

    (1) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten Verfahren vom Kongress gebilligt wurden, sollen unverzüglich das ebenda niedergelegte Bestätigungsverfahren in den Bundesstaaten durchlaufen. Erfahren sie die Bestätigung in der nach besagtem Verfahren notwendigen Anzahl der Bundesstaaten nicht, so sollen sie als gescheitert und nichtig erachtet werden. Das Bestätigungsverfahren für einen Zusatzartikel soll in jedem Bundesstaat nur einmalig durchgeführt werden; sein Ergebnis ist bindend und endgültig.
    (2) Zusatzartikel, die bereits vor dem Inkrafttreten dieses Zusatzartikels vom Kongress gebilligt, aber nicht in der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten bestätigt wurden, sollen als gescheitert und nichtig erachtet werden.
    (3) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten und durch diesen Zusatzartikel modifizierten Verfahren vom Kongress gebilligt und in der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten bestätigt wurden, sollen der Verfassungsurkunde im Anhang beigefügt werden. Dabei sollen sie – folgend dem Datum ihres Inkrafttretens – fortlaufend mit römischen Ziffern nummeriert und mit in albernischer Sprache abgefassten Titeln in eckigen Klammern versehen werden, die knapp den Inhalt ihrer jeweiligen Bestimmungen zusammenfassen.

    Amendment II [Congressional Election of the President and of the Vice President]

    (1) Geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auf den Kongress über, so sollen für die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten stets getrennte Wahlgänge stattfinden, wobei zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt sein soll, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder im Repräsentantenhaus auf sich vereinigt, und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder im Senat auf sich vereinigt.
    (2) Repräsentantenhaus und Senat sollen für den Fall, dass bei der Volkswahl zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigt, nur unter den Kandidaten der beiden Wahlvorschläge mit den meisten Elektorenstimmen oder im Falle des Gleichstandes einer entsprechenden Anzahl wählen dürfen.
    (3) Fallen die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gleichzeitig vakant oder ist das Ergebnis der Volkswahl nicht zweifelsfrei feststellbar, so sollen Repräsentantenhaus und Senat gemäß dem in der ersten Sektion dieses Zusatzartikels niedergelegten Verfahren handeln, wobei Kandidaten für die Ämter des Präsidenten und dies Vizepräsidenten von allen Mitgliedern des Kongresses vorgeschlagen werden dürfen.
    (4) Fällt das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten vakant, so soll der Senat auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten für dessen verbleibende Amtszeit einen neuen Vizepräsidenten wählen. Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Senats auf sich vereinigt.


Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.


Edit: Rechtschreibung.
EDMUND S. MALROY [D]
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Edmund S. Malroy« (10. Januar 2009, 16:46)


17

Samstag, 10. Januar 2009, 15:36

Madam Speaker,

auch damit bin ich einverstanden.

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18

Samstag, 10. Januar 2009, 19:14

Ich bitte noch einmal um einen Tag Aufschub!

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19

Samstag, 10. Januar 2009, 20:06


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Die Aussprache wird auf Wunsch des Antragstellers verlängert und dauert nun bis zum 11.1.2009 um 20:00 Uhr

gez.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Romy C. Lanter-Davis« (10. Januar 2009, 20:06)


20

Sonntag, 11. Januar 2009, 14:12

Ich rege an den Punkt Amendment I noch einmal anzupassen:

Amendment I [Ratification and Incorporation of Constitutional Amendments]

(1) Über Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten Verfahren vom Kongress gebilligt wurden, soll unverzüglich nach dem von jedem Bundesstaat selbst gesetzlich festgeschriebenen Verfahren entweder deren gesetzgebende Körperschaft beschließen oder eine in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Art durchzuführende Abstimmung der stimmberechtigten Bürger stattfinden. Hat ein Bundesstaat eine solche gesetzliche Feststellung zum Zeitpunkt der Billigung eines Zusatzartikels durch den Kongress nicht getroffen, soll seine gesetzgebende Körperschaft über den Zusatzartikel beschließen.
(2) Erfahren Zusatzartikel die Bestätigung in der nach vorgenanntem Verfahren notwendigen Anzahl von drei Vierteln der Bundesstaaten nicht, so sollen sie als gescheitert und nichtig erachtet werden. Das Bestätigungsverfahren für einen Zusatzartikel soll in jedem Bundesstaat nur einmalig durchgeführt werden; sein Ergebnis ist bindend und endgültig.
(3) Zusatzartikel, die bereits vor dem Inkrafttreten dieses Zusatzartikels vom Kongress gebilligt, aber nicht in der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten bestätigt wurden, sollen als gescheitert und nichtig erachtet werden.
(4) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten und durch diesen Zusatzartikel modifizierten Verfahren vom Kongress und der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten gebilligt wurden, sollen der Verfassungsurkunde im Anhang beigefügt werden. Dabei sollen sie – folgend dem Datum ihres Inkrafttretens – fortlaufend mit römischen Ziffern nummeriert und mit in albernischer Sprache abgefassten Titeln in eckigen Klammern versehen werden, die knapp den Inhalt ihrer jeweiligen Bestimmungen zusammenfassen.


Somit bleibt des den Bundesstaaten überlassen welche Ratifizierungsregelung sie präferieren, legt aber auch fest, welche zu benutzen ist, wenn eine solche Regelung fehlt.

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