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würde dieses Gesetz würde nicht nur die Rechte der Bundesstaaten einschränken, sondern es wäre auch schlicht verfassungswidrig, würde es in der vorliegenden Fassung verabschiedet werden. Im übrigen halte ich auch die Subsection 2 für nicht möglich - ein Senator kann nicht vorübergehend, sondern nur für den gesamten Rest der Amtszeit benannt werden. Ein Governor kann also keinen "Überbrückungssenator" ernennen.
Zitat
Sec. 3. Senatorial Vacancy.
(1) Verliert ein Senator während der Wahlperiode sein Mandat, ist unverzüglich durch das für Wahlen zuständige Bundesamt eine Nachwahl entsprechend den Regelungen des Article I durchzuführen, es sei denn, die Nachwahl würde nicht vor dem Monat enden, in dem eine reguläre Wahl stattfindet.
(2) Der Gouverneur des Staates, dessen Senator seinen Sitz verloren hat, kann bis zur Wahl eines Nachfolgers einen Ersatzsenator ernennen. Der Ersatzsenator muss am Tag der Ernennung seit mindestens vierzehn Tagen Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein, das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und seinen Hauptwohnsitz in dem betreffenden Staat genommen haben."
Natürlich regelt eine solche Vorschrift nur rein deklaratorisch die Nachbesetzung, da sie eigentlich nichts regelt, aber mehr können wir hier in meinen Augen auch nicht regeln.
Zitat
Sec. 3. Senatorial Vacancy
(1) Fällt ein Senatssitz vakant, so ist er unverzüglich nach den Regelungen des entsprechenden Bundesstaates neu zu besetzen.
(2) Ist der Senatssitz durch eine Nachwahl neu zu besetzen, so hat das für Wahlen zuständige Bundesamt unverzüglich Neuwahlen durchzuführen, sofern die Regelungen des Bundesstaates nichts anderes vorsehen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Solomon Foot« (7. September 2011, 17:11)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Edgar Wilson« (15. September 2011, 14:25)
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