Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Claire Gerard

Out of Congress

Beiträge: 3 393

Wohnort: Freeport City, Serena

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

1

Freitag, 12. Juli 2013, 18:37

S. 2013-060: Convention concerning the Polar Regions Ratification Bill




Honorable Members of Congress:

Die Senatorin für Freeland, Mrs. Lindsey McIlroy Name, hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Die Antragstellerin hat das erste Wort.



Vice President of Congress



Convention concerning the Polar Regions Ratification Bill

Sec. 1
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert die Konvention über die Polgebiete in der angehangenen Fassung und billigt sie.

Sec. 2
(1) Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und bei dem Internationalen Hochkommissariat für die Polgebiete unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der in Ssec. 2 und 3 aufgeführten Regelungen zu hinterlegen.
(2) Die Bundesregierung soll die Ratifkation des Vertrages unter den Vorbehalt stellen, dass die Stationen Port Malroy, Port Barret und VictorMcSmith als Forschungsstationen i.S. von Art. 4 Sec. 3 der Konvention bestätigt werden.
(3) Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus der Konvention über die Polgebiete auszutreten, sollte das Internationale Hochkommissariat für die Polgebiete beschließen, die Zustimmung zur Errichtung der Stationen Port Malroy, Port Barret und VictorMcSmith gem. Art. 4 Sec. 2 Satz 2 der Konvention zurückziehen. Die Bundesregierung ist nicht ermächtigt, den Betrieb in den entsprechenden Forschungsstationen und -Einrichtungen einzustellen und sie abzubauen.

Sec. 3
(1) Dieses Gesetz soll nach seiner Annahme durch den Kongress entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft treten.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes soll der Polar research and security Act vom 21.04.2007 außer Kraft treten.

Konvention über die Polgebiete

Die unterzeichnenden Staaten

in der Erkenntnis, dass es im Interesse der ganzen Menschheit liegt, die Polgebiete für alle Zeiten ausschließlich für friedliche Zwecke zu nutzen und nicht zum Schauplatz oder Gegenstand internationaler Zwietracht werden zu lassen;
in Anerkennung der bedeutenden wissenschaftlichen Fortschritte, die sich aus der internationalen Zusammenarbeit bei der wissenschaftlichen Forschung in der Arktis und Antarktis ergeben;
überzeugt, dass die Schaffung eines festen Fundaments für die Fortsetzung und den Ausbau dieser Zusammenarbeit auf der Grundlage der Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in den Polgebieten, den Interessen der Wissenschaft und dem Fortschritt der ganzen Menschheit entspricht;
sowie in der Überzeugung, dass ein Vertrag Nutzen bringt, der die Nutzung der Polgebiete für ausschließlich friedliche Zwecke und die Erhaltung der internationalen Eintracht in den Polgebieten sichert,

sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1 - Neutralisierung der Polgebiete
(1) Die Gebiete der Arktis und der Antarktis, wie sie in Art. 2 definiert werden, sind hoheitsfrei und werden für alle Zeiten neutralisiert.
(2) Hoheits- und/oder Gebietsansprüche auf Teile oder die Gesamtheit der Arktis und/oder der Antarktis sind unstatthaft und nichtig.

Artikel 2 - Definitionen
(1) Das Gebiet der Arktis im Sinne dieser Übereinkunft erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer nördlich folgender Linie bis zum Nordpol:
1. Vom 180. Grad westlicher Länge in östlicher Richtung dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 15. Grad westlicher Länge. Dem 15. Grad westlicher Länge nach Norden folgend bis 82. Grad nördlicher Breite.
2. Dem 82. Grad nördlicher Breite folgend bis 10. Grad westlicher Länge, dann dem 10. Grad westlicher Länge Richtung Süden folgend bis zum Schnittpunkt mit dem 80. Grad nördlicher Breite.
3. Von dort dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt mit dem Nullmeridian.
4. von dort dem Nullmeridian in nördlicher Richung folgend bis zum Schnittpunkt des Nullmeridians mit dem 87. Grad nördlicher Breite;
5. von dort dem 87. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 87. Grades nördlicher Breite mit 10. Grad östlicher Länge;
6. von dort dem 10. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 10. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
7. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 70. Grad östlicher Länge;
8. von dort dem 70. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 70. Grades östlicher Länge mit dem 85. Grad nördlicher Breite;
9. von dort dem 85. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 85. Grades nördlicher Breite mit dem 80. Grad östlicher Länge, wobei im Bereich der Insel Gelidona die Linie der Küstenlinie der Insel Gelidona in einem Abstand von 20 Seemeilen folgt, so dass sich die Insel Gelidona nicht in das Gebiet der Arktis erstreckt;
10. von dort dem 80. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
11. von dort dem 80. Grad nördlicher breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grad nördlicher Länge mit dem 105. Grad östlicher Länge;
12. von dort dem 105. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 105. Grades östlicher Länge mit dem 79. Grad nördlicher Breite;
13. von dort dem 79. Grad nördlicher Breite in östlicher Richung folgend bis zum Schnittpunkt des 79. Grades nördlicher Breite mit dem 110. Grad östlicher Länge;
14. Von dort dem 110. Grad östlicher Länge in nördlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 110. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
15. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richung bis zum 180. Grad östlicher Breite folgend.
(2) Das Gebiet der Antarktis im Sinne dieser Übereinkunft erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer südlich des südlichen Polarkreises (66 Grad 34 Minuten südlicher Breite) bis zum Südpol.

Artikel 3 - Entmilitarisierung
Die Arktis und die Antarktis werden nur für friedliche Zwecke genutzt. Maßnahmen militärischer Art wie die Einrichtung und der Unterhalt militärischer Stützpunkte und Befestigungen, die Durchführung militärischer Manöver sowie die Erprobung von Waffen jeglicher Art sind verboten.

Artikel 4 - Forschungsfreiheit
(1) Die Forschung in der Arktis und der Antarktis ist frei und nur durch die sonstigen Regelungen dieser Übereinkunft beschränkt.
(2) Es ist mit Zustimmung des Hohen Rates mit relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen gestattet, Forschungsstationen und -Einrichtungen auf dem Gebieten der Aktis und der Antarktis zu errichten. Sofern diese Forschungsstationen und -Einrichtungen gegen Bestimmungen dieser Übereinkunft verstoßen, kann der Hohe Rat mit einfacher Mehrheit (mehr als der Hälfte) der abgegebenen Stimmen die Zustimmung zurückziehen. Der Betrieb in den entsprechenden Forschungsstationen und -Einrichtungen ist unverzüglich einzustellen und die entsprechenden Forschungsstationen und -Einrichtungen abzubauen.
(3) Forschungsstationen und -Einrichtungen, welche vor Inkrafttreten dieser Übereinkunft in der Arktis oder der Antarktis bestanden, bleiben von den Bestimmungen des Abs. 2 S. 1 unberührt.
(4) Forschungsstationen und -Einrichtungen unterstehen der Verwaltung des Mitgliedsstaates dieser Übereinkunft, der sie betreibt.

Artikel 5 - Austausch
Die Mitgliedstaaten dieser Übereinkunft sichern einander zu, dass
a) sie Informationen über Pläne für wissenschaftliche Programme in der Arktis oder der Antarktis zur Verfügung stellen und austauschen;
b) wissenschaftliches Personal in der Arktis oder der Antarktis zwischen Expeditionen und Stationen ausgetauscht wird;
c) wissenschaftliche Beobachtungen und Ergebnisse aus der Arktis oder der Antarktis austauschen und zur Verfügung stellen.

Artikel 6 - Schutz der ökologischen Vielfalt
(1) Der Schutz der ökologischen Vielfalt bewegt die Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft zu einem Verzicht auf jegliche Form der Zerstörung der natürlichen Artenvielfalt in der Arktis und der Antarktis.
(2) Die Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft verpflichten sich insbesondere dafür Sorge zu tragen:
1. dass sämtliche Gegenstände, die in die Arktis oder Antarktis gebracht werden, nach Beendigung der damit betriebenen Arbeiten, von dort wieder entfert werden;
2. dass entstandene Schäden an der Umwelt behoben und Verschmutzungen beseitigt werden;
3. Flora und Fauna zu schützen.
(3) Der Hohe Rat des Hochkommissariates wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine für alle Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft verbindliche Charta für den Umweltschutz in den Polgebieten beschließen.

Artikel 7 - Schutz der natürlichen Ressourcen
(1) Der Abbau von natürlichen Ressourcen in der Arktis und der Antarktis ist verboten.
(2) Ausgenommen davon ist der Fischfang in den Gewässern, welche sich im gem. Art. 2 definierten Bereichen der Arktis und der Antarktis erstrecken.

Artikel 8 - Freie Schifffahrt
(1) Die Gewässer, welche sich in den gem. Art. 2 definierten Bereichen der Arktis und der Antarktis erstrecken, sind internationalisiert und hoheitsfrei.
(2) Die zivile Schifffahrt in diesen Gewässern ist frei und unbeschränkt, die militärische Schifffahrt untersagt. Unter "militärische Schifffahrt" fällt ein jedes Wasserfahrzeug, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.

Artikel 9 - Internationales Hochkommissariat
(1) Zur Umsetzung der in diesem Vertrag festgeschriebenen Prinzipien kommen die Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft überein, ein Internationales Hochkommissariat für die Polgebiete zu errichten, das seinen Sitz in Aldenroth, Königreich Albernia, hat.
(2) Die Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft entsenden je einen Vertreter in den Hohen Rat des Hochkommissariats, der mit relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Namen des Hochkommissariats stellvertretend für die Regierungen der Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft Entscheidungen fällt, sofern sie die Auslegung und Umsetzung dieses Vertrags betreffen. Der Hohe Rat fasst darüber hinaus gem. Art. 15 Abs. 2 Beschluss über das Auflegen eines Protokolls zur Änderung dieser Übereinkunft zur Ratifikation durch die Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft, gem. Art. 4 Abs. 2 über die Genehmigung von Forschungsstationen und-Einrichtungen sowie gem. Art. 6 Abs. 3 über die Charta für den Umweltschutz in den Polgebieten sowie über alle sonstig ihm in dieser Konvention übertragenen Angelegenheiten. Der Hohe Rat gibt sich mit relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Geschäftsordnung.
(3) Der Hohe Rat wählt aus seiner Mitte mit relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Dauer von sechs Monaten einen Hohen Kommissar, der die Geschäfte des Hochkommissariats leitet und es nach außen vertritt. Der Hohe Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgebenen Stimmen vor Ablauf der Amtszeit des Hohen Kommissars diesen ab- und an seiner statt einen Anderen zum Hohen Kommissar wählen.
(4) Analog zu Abs. 3 wählt der Hohe Rat einen Stellvertretenden Hohen Kommissar, der die Arbeit des Hohen Kommissars unterstützt und ihn bei Abwesenheit in seinen Befugnissen und Aufgaben vertritt.

Artikel 10 - Inspektionen
(1) Um die Ziele dieses Vertrags zu erreichen und die Einhaltung seiner Bestimmungen zu gewährleisten, ist der Hohe Kommissar berechtigt, Inspektionen im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages durchzuführen und alle durch eine Inspektion aufgedeckten Verstöße gegen diese Übereinkunft im Hohen Rat zu diskutieren. Die Inspektoren genießen Zugang zu allen Gebieten der Arktis und der Antarktis sowie zu allen Forschungsstationen und -Einrichtungen gem. Art. 4 Abs. 2 genießen.
(2) Die Inspektoren werden auf Vorschlag des Hohen Kommissars für eine Dauer von 6 Monaten durch den Hohen Rat bestimmt. Ihre Zahl ist unbegrenzt, jedoch müssen immer mindesten zwei Inspektoren im Amt sein. Es obliegt dem Hohen Kommissar, welche oder welchen Inspektor/en er mit der Durchführung einer Inspektion beauftragt.
(3) Die Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft sind im Hohen Rat über die Ergebnisse der Inspektionen zu informieren.
(4) Die Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft können jederzeit Luftbeobachtungen über einzelnen oder allen Gebieten der Arktis und der Antarktis durchführen. Der Hohe Kommissar ist von der Durchführung von Luftbeobachtungen und deren Ergebnissen in Kenntnis zu setzen. Der Hohe Kommissar ist dazu berechtigt, alle durch eine Luftbeobachtung aufgedeckten Verstöße gegen diese Übereinkunft im Hohen Rat zu diskutieren.

Artikel 11 - Sicherung der Neutralität der Polgebiete
(1) Sofern eine gem. Art. 10 abgehaltene Inspektion oder Luftbeobachtung zu dem Schluss kommt, dass gegen die Entmilitarisierung der Arktis oder der Antarktis gem. Art. 3 oder gegen das Verbot der militärischen Schifffahrt gem Art. 8 Abs. 2 oder dem Verbot des Abbaus der natürlichen Ressourcen gem. Art. 7 dieser Übereinkunft verstoßen wird, dies innerhalb des Hohen Rates gem. Art. 10 Abs. 1 S. 1 bzw. Art. 10 Abs. 4 S. 2 mindestens 14 volle Tage - gerechnet ab dem Zeitpunkt der Information des Hohen Rates durch den Hohen Kommissar - diskutiert wurde sowie eine weitere, nach der besagten Frist von 14 Tagen durchgeführte Inspektion explizit - im Sinne einer Beantwortung mit Ja oder Nein - zu dem Schluss kommt, dass der entsprechende Verstoß weiterhin besteht, so ist es dem Hohen Kommissar erlaubt, ein Mandat zur Durchsetzung der Entmilitarisierung der Arktis oder Antarktis oder des Verbotes der militärischen Schifffahrt oder des Verbotes des Abbaus der natürlichen Ressourcen mit militärischen Mitteln zu erteilen.
(2) Ein solches Mandat erstreckt sich einzig auf die in Art. 2 definierten Gebiete der Arktis oder Antarktis, je nachdem ob sich der zu einer Erteilung gem. Abs. 1 führende Verstoß innerhalb der Arktis oder der Antarktis ereignet.
(3) Für Handlungen, welche aufgrund einer Erteilung gem. Abs. 1 durchgeführt werden, ist für die Zeit der Durchsetzung der Entmilitarisierung und des Verbots der militärischen Schifffahrt mit Zustimmung des Hohen Kommissars im Gebiet gem. Abs. 2 die Einrichtung und der Unterhalt militärischer Stützpunkte und Befestigungen als auch die militärische Schifffahrt innerhalb der Gewässer, welche sich in den gem. Art. 2 definierten Bereichen erstrecken, gestattet.
(4) Der Hohe Rat ist jederzeit über alle aufgrund einer Erteilung gem. Abs. 1 oder aufgrund der Bestimmungen von Abs. 3 getroffenen Maßnahmen zu informieren.
(5) Der Hohe Kommissar hat die Erteilung gem. Abs. 1 aufzuheben, wenn der zur Erteilung gem. Abs. 1 führende Verstoß nicht mehr besteht und dies durch eine Inspektion explizit - im Sinne der Beantwortung mit Ja oder Nein - festgestellt wird. Der Hohe Rat kann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Entsendung einer entsprechenden Inspektion verlangen.
(6) Alle Maßnahmen, welche aufgrund der Erteilung gem. Abs. 1 sowie gem. den Bestimmungen von Abs. 3 durchgeführt wurden, sind bei Aufhebung der Erteilung unverzüglich einzustellen. Etwaige militärische Stützpunkte und Befestigungen sind unverzüglich abzubauen.

Artikel 12 - Informationspflicht
Jeder Mitgliedsstaat dieser Übereinkunft unterrichtet zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Vertrag für ihn in Kraft tritt, und danach jeweils im Voraus das Hochkommissariat
a) über alle nach und innerhalb der Arktis oder der Antarktis von ihren Schiffen oder Staatsangehörigen durchgeführten Expeditionen;
b) über alle von ihren Staatsangehörigen besetzten Stationen gem. Art. 4 Abs. 2 in der Arktis oder der Antarktis;
c) über alles Personal oder Material, das er in die Arktis oder Antarktis verbringen will.

Artikel 13 - Gerichtsbarkeit
Wissenschaftliches und sonstiges Personal sowie diese Personen begleitenden Mitarbeiter unterstehen in Bezug auf alle Handlungen oder Unterlassungen, die sie während ihres der Wahrnehmung ihrer Aufgaben dienenden Aufenthalts in der Arktis oder der Antarktis begehen, nur der Gerichtsbarkeit des Mitgliedsstaates dieser Übereinkunft, deren Staatsangehörige sie sind.

Artikel 14 - Inkrafttreten, Depositar
(1) Diese Übereinkunft tritt in Kraft, sobald sie von fünf Staaten ratifiziert wurde.
(2) Die Ratifikationsurkunden werden beim Internationalen Hochkommissariat für die Polgebiete hinterlegt, welches hiermit zum Depositar bestimmt wird.
(3) Nach Hinterlegung der fünften Ratifikationsurkunde und dem Inkrafttreten des Vertrages für diejenigen Staaten, die bis zu diesem Zeitpunkt die Ratifikationsurkunde hinterlegten, tritt diese Übereinkunft für alle anderen Staaten mit Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Kraft.
(4) Der Depositar teilt denjenigen Staaten, welche bis zum Inkrafttreten dieser Übereinkunft die Ratifikationsurkunde hinterlegten, das Inkrafttreten dieser Übereinkunft mit.

Artikel 15 - Änderung
(1) Diese Übereinkunft kann durch Protokoll geändert werden.
(2) Ein Protokoll wird zur Ratifikation aufgelegt, sofern dieses Protokoll innerhalb des Hohen Rates mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wurde.
(3) Das Protokoll tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, an dem es von mehr als der Hälfte der Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft ratifiziert wurde und entsprechende Ratifikationsurkunden beim Depositar hinterlegt wurden. Der Depositar teilt jedem Mitglied dieser Übereinkunft das Inkrafttreten eines Protokolls zur Änderung dieser Übereinkunft mit.
(4) Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls tritt es für alle Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft, die bis zu diesem Zeitpunkt die Ratifikationsurkunde hinterlegten, in Kraft. Für alle anderen Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft tritt es mit dem Zeitpunkt der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Kraft.
(5) Sofern ein Mitgliedsstaat dieser Übereinkunft das Protokoll innerhalb von drei Monaten nach seinem Inkrafttreten gem. Abs. 3 nicht ratifiziert hat, gilt er als mit sofortiger Wirkung aus dieser Übereinkunft ausgeschieden.

Artikel 16 - Austritt
(1) Ein Mitgliedsstaat dieser Übereinkunft kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist aus dieser Übereinkunft austreten.
(2) Sofern ein Mitgliedsstaat dieser Übereinkunft seine Eintragung bzw. seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er als mit sofortiger Wirkung aus dieser Übereinkunft ausgeschieden.

Artikel 17 - Kommissarischer Hoher Kommissar
Mit dem Inkrafttreten dieser Übereinkunft bis zur Wahl eines Hohen Kommissars durch den Hohen Rat gem. Art. 9 Abs. 3 wird das Amt des Hohen Kommissars kommissarisch vom Generalsekretär des Rates der Nationen wahrgenommen.

Zusatzprotokoll 1
Der Status des Sitzes des Internationalen Hochkommissariates wird in einem zwischen dem Hohen Kommissar und dem Königreich Albernia getroffenen Abkommen geregelt, welches die Zustimmung des Hohen Rates mit der einfachen Mehrheit der abgebenen Stimmen benötigt.
Claire Olivia Gerard
Owner of the Congression Gold Medal

Lindsey McIlroy

U.S. Ambassador to the Kingdom of Albernia

Beiträge: 1 187

Wohnort: Amada, Freeland

Bundesstaat: -

What's Up?
Back in town!
  • Nachricht senden

2

Montag, 15. Juli 2013, 23:11

Madam President,

ich habe den Entwurf in Absprache mit dem Weißen Haus eingebracht und begrüße die Bereitschaft des Präsidenten, diese wichtige Konvention zum Schutz der Polargebiete zu unterzeichnen. Astor setzt damit ein deutliches Zeichen gegenüber seinen Partnern, dass man zur Übernahme internationaler Normen und internationaler Verantwortung bereit ist.

Dabei nimmt das Ratifikationsgesetz durchaus auch Rücksicht auf berechtigte astorische Interessen in Bezug auf seine eigenen Forschungsstationen und fordert mit Hinblick auf den bisher gültigen Polar Research and Security Act Rechtssicherheit ein. Ich halte das für einen sinnvollen Kompromiss und werbe daher um ihre Zustimmung.
With kind regards
Lindsey McIlroy (D-FL)
Former Vice-President of the United States


Márkusz Varga

42nd U.S. President

Beiträge: 4 718

Beruf: Chairman

Wohnort: Freyburg, Assentia

Bundesstaat: Assentia

What's Up?
In Varga you can trust!
  • Nachricht senden

3

Dienstag, 16. Juli 2013, 17:57

Mr. Speaker,

Ich kann den Grundgedanken dieser Konvention nachvollziehen, störe mich jedochvor allem an den Artikeln 7 und 9.

Ich halte es nicht für sinnvoll wenn sich die Vereinigten Staaten sämtliche Nutzung der zweifellos an den Polen vorhandenen Rohstoffe verwehren. Gerade in näherer Zukunft könnte unser Land auf die dortigen Rohstoffe angewiesen sein, denn in der Realität sind alternative Energien noch zu wenig entwickelt bzw. noch zu teuer um die konventionellen Energieträger vollständig zu ersetzen.

Dass wir uns einem Hochkommissariat, also einer fremden Gerichtsbarkeit, unterstellen kann ich ebenfalls nicht gut heissen.

Sookie Stackhouse

U.S. President

Beiträge: 2 499

Beruf: Lawyer

Wohnort: Bon Temps / Laurentiana

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

4

Dienstag, 16. Juli 2013, 18:32

Madam President,

der ehrenwerte Congressman aus Assentia ist sicherlich nicht der Einzige, der auf die an den Polen vorkommenden Rohstoffe schielt. Ein Verbot, diese abzubauen ist jedenfalls bis auf Weiteres der wohl einzig praktikable Weg, Konflikten - bis hin zum Einsatz militärischer Gewalt - um den Zugang zu und die Nutzungsrechte an diesen einigermaßen wirksam vorzubeugen.

Nichts hindert die Vertragsparteien daran, die Frage der Nutzung der an den Polen lagernden Rohstoffe irgendwann in der Zukunft einmal einvernehmlich anders zu regeln, aber bis irgendjemand auch nur einen allseitig akzeptablen Vorschlag diesbezüglich vorlegen kann, ist ein allseitiger Verzicht die allein sinnvolle Lösung.

Auch die Errichtung eines von den Vertragsparteien paritätisch beschickten Hochkommissariats zur Umsetzung der Regelungen dieses Vertrages - die den Vereinigten Staaten nichts wegnehmen, sondern den Frieden und die Stabilität sichern - empfinde ich als vernünftig, und kann dagegen eingewandte Bedenken nicht teilen.

Ich werde der Ratifizierung dieses Vertrages daher zustimmen.
Sookie Stackhouse (D)


Beiträge: 2 043

Beruf: Anwalt und Querdenker

Wohnort: Flint, Astoria State

Bundesstaat: -

What's Up?
Astor - a proud nation being destroyed by a small clan. Someone tell me this is just a bad dream.
  • Nachricht senden

5

Dienstag, 16. Juli 2013, 18:37

Madam President,

ich kann mich der Kollegin nur anschließen und würde gerne erfahren weshalb die Nutzung der Rohstoffe zum gegenwärtigen Zeitpunkt so wichtig sein sollte dass man einen Streit darum entbrennen lassen möchte.

John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

Former United States Attorney, Former Senator of Astoria State


Márkusz Varga

42nd U.S. President

Beiträge: 4 718

Beruf: Chairman

Wohnort: Freyburg, Assentia

Bundesstaat: Assentia

What's Up?
In Varga you can trust!
  • Nachricht senden

6

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:02

Mr. Speaker,

Die Nutzung zum heutigen Zeitpunkt ist, wenn man das so sagen kann, nicht wichtig. Jedoch bin ich davon überzeugt, dass die Nutzung in naher Zukunft wichtig für die Vereinigten Staaten werden wird. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass man Streit mit anderen Staaten vermeiden sollte. Wenn die Energie jedoch knapp zu werden droht werden wir mit nahezu 100%iger Sicherheit ohne hin "Streit" bekommen. Und da fände ich es doch weitaus klüger wenn die Vereinigten Staaten bereits jetzt vorsorgen bevor konkrete Probleme bestehen.

Claire Gerard

Out of Congress

Beiträge: 3 393

Wohnort: Freeport City, Serena

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

7

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:10

Mr. Speaker,

das Ziel dieser Konvention ist es, dass Konflikte in und um die Polregionen minimiert und die natürlichen Polregionen geschützt werden.

Ein wichtiges Instrument dieses Ziel ist es, die Ressourcen zu "neutralisieren", also sie vor dem Zugriff eines oder mehrerer Staaten schützen. Niemand bringt es etwas, die Ressourcen in den Poltegionen anzuzapfen, denn daurch entstünde nichts anderes als mehrere verschiedene nationale Ressourcensammelstellen, die die Polregionen quasi durchlöchern. Und das ist es doch, was die Polkonvention zu verhindern versucht. So viel zu den Ausführungen des Gentleman aus Assentia.

Ich unterstütze diese Konvention und werde daher auch ihrer Ratifikation zustimmen.
Claire Olivia Gerard
Owner of the Congression Gold Medal

Beiträge: 2 043

Beruf: Anwalt und Querdenker

Wohnort: Flint, Astoria State

Bundesstaat: -

What's Up?
Astor - a proud nation being destroyed by a small clan. Someone tell me this is just a bad dream.
  • Nachricht senden

8

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:12

Madam President,

derjenige, der eine so baldige Ressourcenknappheit prophezeit dass dadurch ein Krieg der gesamten Menschheit aufkochen müsste, möge mir das bitte einmal näher erläutern statt hier unhaltbare Thesen in den Raum zu stellen.

John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

Former United States Attorney, Former Senator of Astoria State


Márkusz Varga

42nd U.S. President

Beiträge: 4 718

Beruf: Chairman

Wohnort: Freyburg, Assentia

Bundesstaat: Assentia

What's Up?
In Varga you can trust!
  • Nachricht senden

9

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:13

Mr. Speaker,

Ich finde es gelinde gesagt doch etwas fahrlässig den Vereinigten Staaten eine wichtige Rohstoffquelle von vornherein zu verwehren.

Ich werde dieser Bill daher nicht zustimmen.

Beiträge: 2 043

Beruf: Anwalt und Querdenker

Wohnort: Flint, Astoria State

Bundesstaat: -

What's Up?
Astor - a proud nation being destroyed by a small clan. Someone tell me this is just a bad dream.
  • Nachricht senden

10

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:17

Madam President,

es ist bemerkenswert wie sich einige Angehörige dieses hohen Hauses Ihrer Aufgabe, Dinge zu hinterfragen, zu entziehen versuchen. Vermutlich sitzen einige bereits im Flieger zum nächsten Amtssitz, wo auch Probleme warten.

John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

Former United States Attorney, Former Senator of Astoria State


Sookie Stackhouse

U.S. President

Beiträge: 2 499

Beruf: Lawyer

Wohnort: Bon Temps / Laurentiana

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

11

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:18

Madam President,

was stellt der ehrenwerte Congressman aus Assentia sich darunter vor, hinsichtlich der Vorräte an fossilen Rohstoffen "bereits jetzt vor[zu]sorgen, bevor konkrete Probleme bestehen?" Schnell die Pole ausplündern, bevor es andere tun?

Vor genau solchen, mit Verlaub, verrückten Ideen will die internationale Staatengemeinschaft sich mit dieser Konvention schützen. Und das liegt auch im dringenden sicherheitspolitischen Interesse der Vereinigten Staaten. Wir dürfen den Frieden und das Leben unserer Bürger nicht für die Rohstofflager an den Polen aufs Spiel setzen!
Sookie Stackhouse (D)


Márkusz Varga

42nd U.S. President

Beiträge: 4 718

Beruf: Chairman

Wohnort: Freyburg, Assentia

Bundesstaat: Assentia

What's Up?
In Varga you can trust!
  • Nachricht senden

12

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:25

Mr. Speaker,

Ich würde es eher so ausdrücken: "Die an den Polen vorkommenden Rohstoffe zum Wohle der Vereinigten Staaten und ihrer Bürger frühzeitig sichern und so umweltverträglich wie möglich abbauen".

Beiträge: 2 043

Beruf: Anwalt und Querdenker

Wohnort: Flint, Astoria State

Bundesstaat: -

What's Up?
Astor - a proud nation being destroyed by a small clan. Someone tell me this is just a bad dream.
  • Nachricht senden

13

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:26

Madam President,

aus welchem Grund sollten die anderen Staaten den Vereinigten Staaten das Recht einräumen, die Rohstoffe an den Polen abzubauen? Wieso sollten sie die nicht selbst abbauen? Und wieso sollten wir sie jetzt schon abbauen, wo wir genug Zeit haben Möglichkeiten zu entwickeln ohne sie auszukommen? Fragen über Fragen.

John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

Former United States Attorney, Former Senator of Astoria State


Sookie Stackhouse

U.S. President

Beiträge: 2 499

Beruf: Lawyer

Wohnort: Bon Temps / Laurentiana

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

14

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:28

Madam President,

wenn ich die Formulierung des ehrenwerten Congressman aus Assentia weiter ergänzen darf:
    "Die an den Polen vorkommenden Rohstoffe zum Wohle der Vereinigten Staaten und ihrer Bürger frühzeitig sichern, auch wenn das für diese die Gefahr eines Krieges heraufbeschwört, und so umweltverträglich wie möglich abbauen, wenngleich niemand weiß, ob es die Umwelt, wie wir sie kennen, nach dem möglicherweise provozierten Rohstoffkrieg überhaupt noch geben wird."
Sookie Stackhouse (D)


Márkusz Varga

42nd U.S. President

Beiträge: 4 718

Beruf: Chairman

Wohnort: Freyburg, Assentia

Bundesstaat: Assentia

What's Up?
In Varga you can trust!
  • Nachricht senden

15

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:29

Mr. Speaker,

Es geht mir primär darum den Vereinigten Staaten, ihren Wirtschaftsunternehmen und den Bürgern alle Optionen offen zu halten.

Sookie Stackhouse

U.S. President

Beiträge: 2 499

Beruf: Lawyer

Wohnort: Bon Temps / Laurentiana

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

16

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:31

Madam President,

und der ehrenwerte Congressman aus Assentia wähnt sich bzw. die Vereinigten Staaten mit dieser vermeintlichen Weitsicht allein?
Sookie Stackhouse (D)


Beiträge: 2 043

Beruf: Anwalt und Querdenker

Wohnort: Flint, Astoria State

Bundesstaat: -

What's Up?
Astor - a proud nation being destroyed by a small clan. Someone tell me this is just a bad dream.
  • Nachricht senden

17

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:31

Madam President,

wenn ich ergänzen darf:
    "Die an den Polen vorkommenden Rohstoffe zum Wohle der Vereinigten Staaten und ihrer Bürger frühzeitig sichern, auch wenn das für diese die Gefahr eines Krieges heraufbeschwört, und so umweltverträglich wie möglich abbauen, wenngleich niemand weiß, ob es die Umwelt, wie wir sie kennen, nach dem möglicherweise provozierten Rohstoffkrieg überhaupt noch geben wird."


Madam President,

ich kann mich der Kollegin erneut nur anschließen.
Ein Krieg um Rohstoffe ist nicht im Interesse der USA, ihrer Bewohner oder ihrer Wirtschaftsunternehmen. Allgemein machen wir hier nicht Politik für die Wirtschaft, sondern für die Vereinigten Staaten - und in diesem speziellen Fall für die Welt. Der Gentleman aus Assentia sollte sich nochmal mit den möglichen Folgen seines Gedankenspiels auseinandersetzen, möglicherweise ja lieber zu Hause in seinem Amtssitz, und sich darüber klar werden dass der Tod von Unzähligen für ein paar Rohstoffe, die wir gegenwärtig ohnehin nicht brauchen, nicht im Interesse der Vereinigten Staaten liegt.

John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

Former United States Attorney, Former Senator of Astoria State


Márkusz Varga

42nd U.S. President

Beiträge: 4 718

Beruf: Chairman

Wohnort: Freyburg, Assentia

Bundesstaat: Assentia

What's Up?
In Varga you can trust!
  • Nachricht senden

18

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:39

Mr. Speaker,
wir gegenwärtig ohnehin nicht brauchen,
Genau das ist der Punkt! Gegenwärtig brauchen wir diese zusätzliche Rohstoffquelle nicht, noch nicht. Die Welt kann sich schnell ändern!

Ich kann mich den Worten von Senator Powell anschliessen, "wir machen Politik für die Vereinigten Staaten". Wer macht die Vereinigten Staaten aus? Das Volk, und die Unternehmen welche den Bürgern Beschäftigung und Entlohnung bieten. Aus diesem Grunde sollten wir sehr wohl auch Politik im Interesse der Wirtschaft machen.

Es wurde auch schon gesagt, dass sich andere Staaten wohl auch die Überlegung machen die Rohstoffe an den Polen abzubauen. Ein Grund mehr weshalb sich die VSA nicht binden lassen sollten! Es gilt hier für die Zukunft vorzusorgen, zumal nicht alle Staaten mitziehen werden. USA first!

Beiträge: 2 043

Beruf: Anwalt und Querdenker

Wohnort: Flint, Astoria State

Bundesstaat: -

What's Up?
Astor - a proud nation being destroyed by a small clan. Someone tell me this is just a bad dream.
  • Nachricht senden

19

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:46

Madam President,

eine Änderung des Vertrages und eine gemeinsame Einigung zur Nutzung der polaren Ressourcen kann dann erfolgen, wenn es nötig ist. Eine Politik des Krieges müssen wir hier wirklich machen, der gegenwärtige Friede sollte erhalten bleiben. Was haben wir denn davon, die Pole zu durchlöchern und eventuell Soldaten in den Tod zu schicken? Nichts! Es ist traurig, wie sich hier eine Einzelperson gegen einen Vertrag stellt, den Experten aus so vielen Nationen ausgehandelt haben und der zum Wohl nicht nur, aber auch der Vereinigten Staaten und der internationalen Gemeinschaft geschlossen wird.

John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

Former United States Attorney, Former Senator of Astoria State


Sookie Stackhouse

U.S. President

Beiträge: 2 499

Beruf: Lawyer

Wohnort: Bon Temps / Laurentiana

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

20

Dienstag, 16. Juli 2013, 19:53

Madam President,

wenn alle Völker und Nationen der Welt jeweils auf sich bezogen so denken würden, wie es der ehrenwerte Congressman aus Assentia bezogen auf die Vereinigten Staaten tut, wären die Pole zwei riesige Pulverfässer mit angezündeter Lunte. Es wäre keine Frage mehr, ob es dort knallen würde, sondern nur noch, wann es geschähe ...
Sookie Stackhouse (D)