Ja, auch meinerseits noch eine Anmerkung bzw. Erwiderung:
Und bitte, Madam President,
bauschen Sie die Sache nicht zu einer Verfassungskrise auf. Wir haben bei einem konkreten Fall eine konkrete Norm angetroffen, die unserer Meinung nach gegen die Verfassung verstößt. Wir haben sie deshalb verworfen. Wir haben dem Kongress keine Frist zur Nachbesserung gesetzt, weil diese Norm nicht staatstragend ist. Wir haben keine Rüffel verteilt, sondern einfach nur eine kleine Ungerechtigkeit weil Verfassungswidrigkeit aus der Welt geschafft.
Ich finde es bemerkenswert, wie selektiv der Supreme Court hier die Verfassung gelesen hat, indem er sich einzig an das in der Verfassung nicht näher definierte Attribut des "Obersten" Richters klammert, und dieses so auslegt, als dass darunter nicht Richter zu verstehen sein, die per Gesetz - und sei es im Wege einer Vertretungsregelung - zu einer Tätigkeit am Obersten Gerichtshof berufen sind, sondern ausschließlich solche Richter, die exklusiv zu einem Richteramt am Obersten Gerichtshof bestellt sind.
Das geht so aus der Verfassung nicht hervor, im Gegenteil, diese ermächtigt gerade den Kongress, per Gesetz über die Zusammensetzung des Obersten Gerichtshofes bestimmen, mit der einzigen Schranke, dass es stets mindestens einen diesem vorsitzenden Richter geben muss. Mit keinem Wort verbietet es die Verfassung dem Kongress, die Bezeichnung eines "Obersten Richters" - die die Verfassung gerade nicht auf den einzig von ihr gewährleisteten Vorsitzenden Richter des Obersten Gerichtshofes anwendet! - in Ausübung seiner Gesetzgebungsbefugnis über die nähere Zusammensetzung des Obersten Gerichtshofes nicht als Amts-, sondern als Funktionsbezeichnung zu verstehen.
Effektiv hat der Oberste Gerichtshof nichts anderes getan, als für sich selbst ein in der Verfassung nirgendwo erwähntes Mitwirkungsrecht an seiner Zusammensetzung - soweit diese über das Amt, oder möglicherweise auch nur die Funktion! - eines Vorsitzenden Richters am Obersten Gerichtshof hinausgeht. Und das zudem völlig, ohne dass ihn irgendjemand nach seiner Meinung dazu gefragt hätte.
Das halte ich in der Tat für eine "Verfassungskrise", denn der Oberste Gerichtshof ist hier aus seinen ihm im Wege der Gewaltenteilung gezogenen Grenzen ausgebrochen, und hat sich selbst aus eigener Initiative Kompetenzen zugesprochen, die die Verfassung klar dem Kongress zuweist.