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US Supreme Court

Oberster Gerichtshof Astors

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1

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 20:53

Pressekonferenz zu aktuellen Entscheidungen



Ladies and Gentlemen,

der Oberste Gerichtshof hat heute Abend den durch die Verfassung automatisch verhängten Amtsverlust für Former President Robert O’Neill festgestellt.

Die Obersten Bundesrichter führen an, dass gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen Former President O’Neill zum 19.09.2013 automatisch seines Amtes als verlustigt gegangen war. Die Richter betonen, dass in diesem Falle die Feststellung der Tatsachen rückwirkend (ex tunc) erfolgt. Die Rechtsfolgen treten mit der Verkündung des Urteils (ex nunc), also heute, ein.

Darüber hinaus haben die Obersten Richter das Urteil in diesem Verfahren zum Anlass genommen, eine Passage des Federal Judiciary Act für verfassungswidrig zu erklären. Namentlich wurde erklärt, dass Ch. I Art. III Sec. 9 Ssec. 2 des Federal Judiciary Act nicht mit der Verfassung vereinbar ist.

Die Begründungen beider Urteile sind der Urteilsbegründung zu entnehmen.

Gibt es Fragen?
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Sookie Stackhouse

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2

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 21:55

Gibt es Fragen?


Mehr eine Anmerkung:

Ich frage mich nämlich, aus welcher Stelle der Verfassung oder des Federal Judiciary Act der Supreme Court seine Kompetenz herausliest, erstens ohne jeden Antrag ein zweitens ihm nirgendwo als Kompetenz zugewiesenes abstraktes Normenkontrollverfahren durchzuführen?

Hier empfehle ich dem Kongress dringend, sich mit den erforderlichen Mitteln und Wegen auseinanderzusetzen, dem Supreme Court klar die Schranken seiner Zuständigkeit zu weisen!
Sookie Stackhouse (D)


Gaius Libertas

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3

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 22:38

Madam President,

Der Supreme Court hat die Kompetenz, verfassungswidrige Normen aufzuheben.
Dies ergibt sich aus Art. V Sec. 3 Ssec. 3 USC:
    Kommt der Oberste Gerichtshof zum Ergebnis, dass ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme mit der Verfassung der Vereinigten Staaten formal und sachlich nicht vereinbar ist, so soll die betreffende Norm nichtig sein. Stünde die Nichtigkeit jedoch in stärkerem Widerspruch zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur Stabilität des Gemeinwesens als die Gültigkeit, so soll der Oberste Gerichtshof den Urheber der Norm unter Setzung einer angemessenen Frist zur Änderung ebendieser auffordern. Während jenes Zeitraumes soll die Norm Geltung behalten.

Dieser ist gesetzlich konkretisiert in Ch. II Art. I Sec. 3 Ssec. 2 Federal Judiciary Act:
    Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten kann in jedem Verfahren feststellen, dass eine streitentscheidende Rechtsnorm:
    1. des Bundes vollständig oder teilweise gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten oder sonst höherrangiges Bundesrecht;
    2. eines Bundesstaates vollständig oder teilweise gegen das Bundesrecht oder eine höherrangige Rechtsnorm dieses Bundessstaates
    verstößt und
    1. die entsprechende Norm für nichtig erklären;
    2. dem zuständigen Normgeber aufgeben, binnen einer in der Entscheidung zu setzenden Frist Abhilfe zu schaffen, und verfügen, dass die betreffende Norm nach fruchtlosem Verstreichen der Frist nichtig sein oder werden wird.

Eines Antrages auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit bedarf es nicht. Eine abstrakte Normenkontrolle findet auch in Zukunft nicht statt. Die Norm ist jedoch nicht abstrakt geprüft worden, sondern sehr konkret. Es ging schließlich um die Zusammensetzung des Supreme Courts und seine Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit. Und die Norm wurde auch in dem Verfahren angeführt. Also war auch zu entscheiden, wie mit der Anwendung der Norm zu verfahren ist.
Gaius Libertas
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Sookie Stackhouse

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4

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 22:54

Richtig, Justice, eine streitentscheidende Rechtsnorm. Die vom Supreme Court aufgehobene Rechtsnorm war aber nicht streitentscheidend, vielmehr hat der Supreme Court sich selbst die Kompetenz zugesprochen, nach Gusto anhand der Verfassung über seine Zusammensetzung und sein Verfahren zu bestimmen, ohne dass eine der Parteien die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gerügt hätte.

Damit hat der Supreme Court sowohl die Stellung des Kongresses als der gesetzgebenden Staatsgewalt, als auch seine eigene Bindung an die von diesem beschlossenen Gesetze unterminiert.

Ich hoffe nicht, dass der Kongress - und somit das Volk der Vereinigten Staaten - einen sich selbst kontrollierenden und seine Befugnisse selbst bestimmenden "Co-Gesetzgeber" neben sich dulden!
Sookie Stackhouse (D)


Gaius Libertas

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5

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 23:32

Alle staatlichen Akte müssen einer ununterbrochener Rechtmäßigkeit unterliegen. Angenommen ein Polizist legt jemandem Handschellen an, kann sich das folgendermaßen darstellen: Fesselung basierend auf Anweisung eines Vorgesetzten, basierend auf polizeilicher Dienstvorschrift, basierend auf Ministerialanweisung, basierend auf Ministerialverordnung, basierend auf Ermächtigungsgesetz, basierend auf der Verfassung. Jede einzelne der niederen Stufen muss mit den höheren Stufen vereinbar sein. Sie wissen ja: Rechtswidrigkeit bedeutet Unvereinbarkeit mit höherrangigem Rechte.


Madam President,

die Regeln, die der Kongress macht und die durch den Inhaber Ihres Amtes unterzeichnet werden, sind Gesetz.
Jeder Richter hat dieses Gesetz als geltendes Recht zu beachten und anzuwenden.

Stellt aber ein Richter bei der Anwendung eines Gesetzes fest, dass dieses gegen höherrangiges Recht verstößt, dann kann er dieses Gesetz nicht anwenden, weil er dann den Boden der Rechtmäßigkeit verließe. Ein Richter darf nicht Unrecht sprechen.

Wie verfährt ein Richter mit einem verfassungswidrigen Gesetz? Er hat nicht die Befugnis, dieses Gesetz zu ignorieren, weil es nun einmal gilt und anzuwenden ist. "Melden macht frei und belastet Vorgesetzte", wie es so schön in der staatlichen Hierarchie heißt.
Die Verfassung hat dafür in Art. V Sec. 4 Vorsorge getroffen: Ein nachgeordneter Richter, genauer gesagt, das Gericht, an welchem der Richter den Vorsitz hat, hat eine Entscheidung auszusetzen und die Entscheidung der höchsten Instanz abzuwarten. Diese Instanz ist der Supreme Court.

Der Supreme Court hat als einziges Gericht die Befugnis, geltende Gesetze zu verwerfen, wenn sie verfassungswidrig sind.
Wie soll nun der Oberste Gerichtshof mit einem Gesetz verfahren, dass er seinerseits für verfassungswidrig hält?
Er hat kein höheres Gericht, an das er sich wenden kann. Er verwirft das Gesetz also.
Diese Kompetenz steht im nach Art. V Sec. 3 Ssec. 3 USC zu.

Dabei muss es sich nicht einmal um eine streitentscheidende Norm handeln, denn die Ssec. sieht die Beschränkung auf streitentscheidende Normen gar nicht vor. Das Gesetz, welches dieses Befugnis auf streitentscheidende Normen einschränkt, ist seinerseits entweder verfassungswidrig bzw. bedarf einer verfassungskonformen Auslegung.
Das Gericht hat es ausgelegt, dass eine Norm für einen Fall von Bedeutung sein muss, wenn eine nicht zu leugnende Nähe zur Sache gegeben ist. Die gänzliche aus der Luft geholte Verwerfung anderer Gesetze ist auch dem Supreme Court nicht möglich und wird auch nicht unternommen.


Und bitte, Madam President,

bauschen Sie die Sache nicht zu einer Verfassungskrise auf. Wir haben bei einem konkreten Fall eine konkrete Norm angetroffen, die unserer Meinung nach gegen die Verfassung verstößt. Wir haben sie deshalb verworfen. Wir haben dem Kongress keine Frist zur Nachbesserung gesetzt, weil diese Norm nicht staatstragend ist. Wir haben keine Rüffel verteilt, sondern einfach nur eine kleine Ungerechtigkeit weil Verfassungswidrigkeit aus der Welt geschafft.
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Marc Peterson

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6

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 23:51

Mr. Justice,

der Kongress nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Haben Sie als denn eine Empfehlung an mich- so von Vertreter des einen zum anderen Kollegialorgan - wie man diese Passage besser gestalten kann?
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7

Donnerstag, 17. Oktober 2013, 00:08

Nein, Mr. Speaker, die habe ich nicht.

Belassen Sie es einfach damit, wie der Supreme Court es in der Begründung ausgewiesen hat:

Nur Richter des Obersten Gerichtshofes wirken an seinen Entscheidungen mit. Im Repräsentantenhaus oder im Senat käme ja auch niemand auf die Idee, den Abgeordneten eines Staatsparlamentes vertretungsweise in die Kammer zu holen.
Tritt eine Vakanz auf, hat das keine Auswirkung auf die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Kammer, selbst wenn ihre Mitgliederzahl auf 1 reduziert oder nur eine Stimme bei sonst nur aktiven und passiven Enthaltungen abgegeben wird, da die Kammern bisher keine Untergrenze für die Beschlussfähigkeit festgelegt haben (Art. III Sec. 2 Ssec. 4 S. 2 USC). Und außerdem wird im Falle einer Vakanz der Posten auf gesetzlichem Wege nachbesetzt.

Und genau so ist es nun auch am Supreme Court, der genau wie das Repräsentantenhaus und der Senat ein - lediglich einer anderen Gewalt zugeteiltes - Kollegialorgan ist.
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Butterfly Blue

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8

Donnerstag, 17. Oktober 2013, 11:07

Mr. Justice, Mr. Speaker, Madam President,

ich betrachte mit großer Sorge, dass unsere Präsidentin sich nicht damit begnügt die Exekutive zu führen. Nein, auch die Legislative wird von ihr faktisch geführt - ermöglicht durch die Mitwirkung der starken demokratischen Fraktion. Und jetzt auch noch die Judikative, der sie erkläen möchte wie diese ihre Arbeit zu machen hat.

Ich betrachte das wie gesagt mit großer Sorge. Und ich hoffe, dass die Augen vieler auf dieses Amtsverständnis gerichtet sein werden.
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9

Donnerstag, 17. Oktober 2013, 11:59

Die Präsidentin ist gegenüber der demokratischen Kongressfraktion übrigens nicht weisungsbefugt, und nicht alle demokratischen Abgeordneten gehen in allen Punkten konform mit der Linie der Präsidentin.

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Donnerstag, 17. Oktober 2013, 12:11

Das mag sein, aber es lässt sich wohl kaum bestreiten, dass die Arbeit des White House mit der Arbeit der eigenen Kongressfraktion schon immer stark verzahnt war.

Claire Gerard

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11

Donnerstag, 17. Oktober 2013, 12:15

Das mag sein, aber es lässt sich wohl kaum bestreiten, dass die Arbeit des White House mit der Arbeit der eigenen Kongressfraktion schon immer stark verzahnt war.


Bleibt die Frage, warum man einen so normalen Zustand mit Sorge betrachten muss.

Ganz abgesehen davon: Es ist ja nicht so, dass das Weiße Haus bereits reihenweise Gesetzentwürfe in den Kongress einbringen ließ, die dann im Kadavergehorsam von den demokratischen Kongressmitgliedern abgenickt wurden. Das aktuelle Verfassungsamendment wird derweil von einem Großteil der demokratischen Kongressmitglieder unterstützt. Ich sage bewusst "ein Großteil", den Senator Powell zum Beispiel enthielt sich bei der Abstimmung im Senat.
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Donnerstag, 17. Oktober 2013, 12:53

Und auch sonst wird es sicher noch Reibungspunkte geben. Die Behauptung, die Präsidentin kontrolliere die Gesetzgebung, ist also (vom Vetorecht mal abgesehen) völlig falsch.

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Donnerstag, 17. Oktober 2013, 13:10

Ich habe nicht behauptet sie kontrolliert, ich habe festgestellt: Sie führt.

Und das lässt sich ja beobachten, über die Bewertung kann man streiten.
Butterfly Blue

Claire Gerard

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14

Donnerstag, 17. Oktober 2013, 13:12

Ich habe nicht behauptet sie kontrolliert, ich habe festgestellt: Sie führt.


Heißt im Klartext: Sie macht ihren Job. Sie führt die Diskussion an. Nicht mehr, nicht weniger.
Claire Olivia Gerard
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Donnerstag, 17. Oktober 2013, 13:14

Wo genau lässt sich das beobachten? Nochmal: Die Präsidentin ist gegenüber Kongressmitgliedern NICHT weisungsbefugt, auch wäre mir kein Fall bekannt in dem die Präsidentin versucht hätte, Kongressmitglieder in der freien Ausübung ihres Mandats zu beeinflussen, weder bei demokratischen noch bei unabhängigen oder republikanischen Kongressangehörigen. Sie werfen hier einfach eine Behauptung in den Raum, die absolut falsch ist.

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Donnerstag, 17. Oktober 2013, 13:30

Ladies and Gentlemen,

bitte gedenken Sie des Themas dieser Pressekonferenz.

Gibt es weitere Fragen oder Anmerkungen zu den jüngsten Entscheidungen?
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17

Donnerstag, 17. Oktober 2013, 13:33

Eine Frage, in der Tat: Die Sachlage scheint äußerst eindeutig gewesen zu sein, dennoch dauerte die Entscheidungsfindung äußerst lang. Weshalb das? Sollte hier nicht ein einfacher Beschluss völlig genügen, bei absolut klarer Beweislage und dieser Sachlage? Ich bin ja selbst kein Jurist, aber einfacher wärs dadurch sicher geworden.

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18

Donnerstag, 17. Oktober 2013, 13:41

Governor,

die Tatsachenlage war ziemlich eindeutig. Es bestand sogar Konsens Chief Justice Arroyo und mir.
Jedoch war sie ordnungsgemäß abgemeldet und es gab keine strikten Regeln, wie mit diesem Umstand umzugehen sei.
Das wurde nun geändert: Wir haben jedem Richter intern nun Fristen zur Äußerung auferlegt.
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Quinn Michael Wells

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Donnerstag, 17. Oktober 2013, 13:42

Das freut mich zu hören, dass in Zukunft in so klaren Fällen wohl schneller gehandelt werden kann. Danke für die Antwort, your Honor.

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Sookie Stackhouse

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20

Donnerstag, 17. Oktober 2013, 18:08

Ja, auch meinerseits noch eine Anmerkung bzw. Erwiderung:

Und bitte, Madam President,

bauschen Sie die Sache nicht zu einer Verfassungskrise auf. Wir haben bei einem konkreten Fall eine konkrete Norm angetroffen, die unserer Meinung nach gegen die Verfassung verstößt. Wir haben sie deshalb verworfen. Wir haben dem Kongress keine Frist zur Nachbesserung gesetzt, weil diese Norm nicht staatstragend ist. Wir haben keine Rüffel verteilt, sondern einfach nur eine kleine Ungerechtigkeit weil Verfassungswidrigkeit aus der Welt geschafft.


Ich finde es bemerkenswert, wie selektiv der Supreme Court hier die Verfassung gelesen hat, indem er sich einzig an das in der Verfassung nicht näher definierte Attribut des "Obersten" Richters klammert, und dieses so auslegt, als dass darunter nicht Richter zu verstehen sein, die per Gesetz - und sei es im Wege einer Vertretungsregelung - zu einer Tätigkeit am Obersten Gerichtshof berufen sind, sondern ausschließlich solche Richter, die exklusiv zu einem Richteramt am Obersten Gerichtshof bestellt sind.

Das geht so aus der Verfassung nicht hervor, im Gegenteil, diese ermächtigt gerade den Kongress, per Gesetz über die Zusammensetzung des Obersten Gerichtshofes bestimmen, mit der einzigen Schranke, dass es stets mindestens einen diesem vorsitzenden Richter geben muss. Mit keinem Wort verbietet es die Verfassung dem Kongress, die Bezeichnung eines "Obersten Richters" - die die Verfassung gerade nicht auf den einzig von ihr gewährleisteten Vorsitzenden Richter des Obersten Gerichtshofes anwendet! - in Ausübung seiner Gesetzgebungsbefugnis über die nähere Zusammensetzung des Obersten Gerichtshofes nicht als Amts-, sondern als Funktionsbezeichnung zu verstehen.

Effektiv hat der Oberste Gerichtshof nichts anderes getan, als für sich selbst ein in der Verfassung nirgendwo erwähntes Mitwirkungsrecht an seiner Zusammensetzung - soweit diese über das Amt, oder möglicherweise auch nur die Funktion! - eines Vorsitzenden Richters am Obersten Gerichtshof hinausgeht. Und das zudem völlig, ohne dass ihn irgendjemand nach seiner Meinung dazu gefragt hätte.

Das halte ich in der Tat für eine "Verfassungskrise", denn der Oberste Gerichtshof ist hier aus seinen ihm im Wege der Gewaltenteilung gezogenen Grenzen ausgebrochen, und hat sich selbst aus eigener Initiative Kompetenzen zugesprochen, die die Verfassung klar dem Kongress zuweist.
Sookie Stackhouse (D)