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Gregory Jameson

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201

Sonntag, 20. Februar 2011, 17:01


... ein überall, nur nicht im Kongress putzmunter umherspringender Demokrat wird jedoch zugleich "übersehen".

Genau das ist mir passiert, Madam Senator. Und dem Speaker kann man vorwerfen, dass er es ebenfalls übersehen hat und dass er sogar vor der Einleitung einer Abstimmung nicht festgestellt hat, ob in SEINER Kammer überhaupt alle Mitglieder das Stimmrecht haben.

Also Liebling, bitte, hab ein kleines bißchen Respekt vor mir ... *summ*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gregory Jameson« (20. Februar 2011, 17:14)


Ashley Fox

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202

Sonntag, 20. Februar 2011, 17:18

Letzter Teilnahme: 03.02.2011, 09:29 Uhr
unentschuldigtes Ablaufdatum: 17.02. 2011, gleiche Uhrzeit
Abmeldung vor Ablauf am 14.02.2011
Abmeldezeitraum: "bis Mitte der Woche" Die Mitt(e der) Woch(e) ist der Mittwoch. Die Abmeldung läuft (durch kongresspräsidiumsinternen Beschluss vom Beginn des Montags) von Montag bis Ablauf des Mittwochs. Es sind also volle 3 Tage, die nicht zählen.
Das Ablaufdatum verschiebt sich also um 3 Tage auf den 20.02.2011, 09:29 Uhr.

Ersatzweise: Sollten Sie mit der Auslegung "bis Mitte der Woche" nicht einverstanden sein, möchte ich Ihnen sagen, dass es Mr. Davenport dann versäumt hat, sich für einen ausrechend bestimmten Zeitraum abzumelden. Den Präzedenzfall aus der einheitlichen Rechtsordnung suche ich Ihnen noch raus.


Ich schließe mich zunächst der Auslegung an, dass der Mittwoch die Mitte der Woche ist.

Nicht anschließen kann ich mich jedoch der Auslegung Mr. Davenport habe sich am Montag, 14.02.11 bis Mitte der gleichen Woche abgemeldet. Da ihm eine Terminierung des voraussichtlichen Endes seiner Abwesenheit nicht möglich war, hat er sich zunächst sicherheitshalber auf unbestimmte Zeit abgemeldet. Und nur geäußert, bis wann er hoffte, den Grund seiner Abwesenheit beheben zu können.

Wie Sie nun darauf kommen, ab wann genau eine unbefristete Abmeldung als "überzogen" gilt und auf welche Quellen Sie sich dabei stützen, würde mich in der Tat zu erfahren interessieren.
Ashley Fox


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Gregory Jameson

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203

Sonntag, 20. Februar 2011, 17:31

Ich habe meine Entscheidung in der Sache Davenport so getroffen, wie ich sie mit dem Recht und meinem Wunsch nach Effizienz im Kongress am besten vereinbaren kann. Wo es Entscheidung gibt, da kann es Streit geben. Den Fall suche ich Ihnen gern noch raus, aber das könnte dauern, da der wissenschaftliche Dienst des Kongresses ein neues System ohne dauernde Erfahrung benutzt. Oder Sie besorgen sich den Fall selbst, dann ersparen Sie mir Arbeit und befriedigen Ihr Interesse selbst. Soweit ich mich entsinne ging es um den Entzug der Staatsbürgerschaft von Sarah Hayes.

Und falls Ihnen das immer noch nicht reicht, dann haben Sie Pech gehabt. Denn Sie sind nicht zur Beschwerde befugt.

Gregory Jameson

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204

Sonntag, 20. Februar 2011, 17:42

Es gibt auch das Ausspracheprotokoll 2009/08/003 im Kongress zur - auch aktuell gültigen - Fassung der Sec. 6 Ssec. 5 & 6 Citizenship Act, ich zitiere:

"Schlussendlich soll festgelegt werden, dass eine Abmeldung - an der sich die Fristen zum Entzug der Staatsbürgerschaft orientieren - stets einen klar definierten Abwesenheitszeitraum umfassen muss. Nur so kann verhindert werden, dass einzelne Personen sich dem Entzug der Staatsbürgerschaft aufgrund von Inaktivität entziehen, in dem sie sich pauschal auf unbestimmte Zeit abmelden."

Es gab keinerlei Kritik an diesen Worten.

Edward Mullenberry

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205

Sonntag, 20. Februar 2011, 18:03

Eines derartigen öffentlichen Aufrufes hätte es nicht bedurft. Mr. Davenport habe ich überprüft, weil mir dies jemand angezeigt hatte. Ich prüfe aber die Angelegenheit um Mr. Aspertine umgehend.

Man ahnt schon, wer es Ihnen "angezeigt" hat.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
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Ashley Fox

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206

Sonntag, 20. Februar 2011, 18:12

Es gibt auch das Ausspracheprotokoll 2009/08/003 im Kongress zur - auch aktuell gültigen - Fassung der Sec. 6 Ssec. 5 & 6 Citizenship Act, ich zitiere:

"Schlussendlich soll festgelegt werden, dass eine Abmeldung - an der sich die Fristen zum Entzug der Staatsbürgerschaft orientieren - stets einen klar definierten Abwesenheitszeitraum umfassen muss. Nur so kann verhindert werden, dass einzelne Personen sich dem Entzug der Staatsbürgerschaft aufgrund von Inaktivität entziehen, in dem sie sich pauschal auf unbestimmte Zeit abmelden."

Es gab keinerlei Kritik an diesen Worten.


Das ist zwar alles sehr interessant, nur übersehen Sie dabei, dass es hier nicht um den Citizenship Act geht, sondern den Federal Election Act. Theoretisch könnten diese beiden Gesetze Fristen auch jeweils ganz anders bemessen und berechnen. Der Konjunktiv deshalb, weil der Citizenship Act keinerlei Regelung enthält, die Ihre Auslegung des Federal Election Act stützt.

Die Protokolle der Kongressberatung sind dabei irrelevant. Es zählt der objektive Willen des Gesetzes, nicht der subjektive Willen des historischen Gesetzgebers. Und erst recht nicht derjenige des historischen Gesetzgebers eines ganz anderen Gesetzes.
Ashley Fox


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Gregory Jameson

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207

Sonntag, 20. Februar 2011, 19:01

Das Wahlgesetz nennt keine Bestimmungen zur Abmeldung. Aus Gründen der einheitlichen Rechtsordnung habe ich keinerlei Anlass, die Regeln zur Abmeldung, die das Staatsbürgerschaftsrecht betreffen, bei der Abmeldung, die Kongressmitgliedschaft betreffen, anders zu halten.

Ich komme sogar zu dem folgenden Erst-Recht-Schluss:
1. Das Staatsbürgerschaftsrecht weist einen Zeitraum von zwei Wochen unangekündigter Abwesenheit aus verlangt und einen konkret bestimmbaren Abmeldezeitraum.
2. Das Wahlrecht bestimmt letztlich, dass niemand im Kongress sein soll, der lediglich zwei Wochen unangekündigt abwesend ist. Diese Regelung ist also strenger.
3. Wenn nun das Staatsbürgerschaftsrecht einen konkret bestimmbaren Abmeldezeitraum im Gesetzeswortlaut fordert, dann muss mindestens der gleiche Maßstab an das strengere Wahlrecht angelegt werden.

Eigentlich belanglos, aber dennoch unterstützend kommt hinzu, dass die Abmeldung für beide Anwesenheiten ja an derselben Stelle erfolgen.

Aznar Sandoval

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208

Sonntag, 20. Februar 2011, 19:45

Im House und im Senat laufen ja nun doch die Abstimmungen zum "Access to Offices Bill". Ich hoffe ja immer noch, dass die restlichen Kongressmitglieder, welche noch nicht abgestimmt haben dieses verfassungsrechtlich höchst problematische Gesetzesmachwerk doch noch stoppen. Sonst bleibt nur noch der Präsident übrig, der mit einem Veto den Kongress zu einer nochmaligen Beschäftigung mit dem Gesetz und möglicherweise auch zu einer Rückkehr zur Vernunft bewegen kann. Denn sollte dieses Gesetz in der jetzigen Form in Kraft treten, bin ich mir ziemlich sicher, dass Mr. Sherman als dann im Amt befindlicher Chief Justice eines seiner ersten Verfassungsverfahren zur Entscheidung vorgelegt bekommen wird.

Übrigens strotzt die zur Abstimmung vorgelegte Fassung des Gesetzes nur so von sprachlischen Fehlern, dass es eigentlich dem US Kongress unwürdig ist.
Aznar Sandoval
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209

Sonntag, 20. Februar 2011, 19:59

Ich würde den Fehler hier auch beim republikanischen Speaker of the House suchen. Immerhin ist das HoR sein Bereich, und er war ja auch eindeutig in der Lage, seinen Aufgaben als Kongresspräsident nachzukommen. Aber wer wird denn schon in der Republican Party suchen, wenn er auch bei den Democrats einen Sündenbock finden kann.
Ich kontrolliere die Mitgliedschaft der Abgeordneten routinemäßig vor der Schließung der Abstimmungen.
WARREN BYRD
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Edward Mullenberry

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210

Sonntag, 20. Februar 2011, 20:05

Ich kann nur hoffen, dass Mr. Jameson zur Besinnung kommt oder zumindest der Speaker seine rechtswidrige Entscheidung zurücknimmt. Es ist ja nicht das erste Mandat, dass Mr. Jameson gesetzeswidrig trotz angekündigter Abwesenheit eines Representative entzieht.

Der Supreme Court hat schon einmal geurteilt, dass der Kongresspräsident befugt ist, "den Rechtsakt des Mandatsverlustes, welcher ihm als rechtswidrig erschien, zu widerrufen". Die Fristberechnung von Mr. Jameson ist ja nun ein schlechter Witz. Der folgenden Enschätzung des Supreme Court in genanntem Urteil entspricht sie zudem nicht:

"Article I section 6 des Election of Congress Act ist nach Überzeugung des Gerichts eher als Schutzvorschriften für die Mandatsträger und damit das höchste Legislativorgan unseres Landes gedacht, denn als Disziplinierungsvorschrift. Hier werden abschließend ganz konkrete und strik begrenzte Bedingungen festgeschrieben, unter welchen ein Mitglied eines Verfassungsorgan seine Mitgliedschaft verlieren kann. Dies ist ein Stück Garantie für die Freiheit des Mandats und die Unabhängigkeit der Mandatsträger."

Mr. Jameson versucht hier jedoch nur, andere Mandatsinhaber zu disziplinieren. Und offensichtlich aus eigenem Antrieb nur jene, die nicht seiner Fraktion angehören.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
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Liam Aspertine

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211

Sonntag, 20. Februar 2011, 20:23

Wir haben ja verstanden, dass die Republicans die besseren Astorier sind und sowieso bald das Mehrklassensystem in Astor etablieren wollen.

Charles Ross

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212

Sonntag, 20. Februar 2011, 20:27

Ich finde es allgemein höchst merkwürdig, dass ein Einzelner eine Wahlentscheidung aufheben kann. Das meine ich nicht bezogen auf Mr. Jameson, sondern würde auch gelten, wenn die Entscheidung durch Mr. Mullenberry oder Mrs. Fox getroffen worden wäre. Wenn eine gesetzgebende Kammer ihre Arbeits- und Beschlussfähigkeit durch inaktive Mitglieder beeinträchtigt sieht, dann soll sie als Ganzes darüber entscheiden. Es kann nicht sein, das derart einfach wie jetzt der Wählerwille ignoriert werden kann oder der Chief Justice zum Nachwahlleiter verkommt.

Edward Mullenberry

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213

Sonntag, 20. Februar 2011, 23:05

Wenn man so in den Kongress schaut, wünscht man sich glatt Gesetze gegen Medikamentenmißbrauch. Aber nur so kann man sich auch das hier erklären.

Das nur zwei kleine Anekdoten zum Titel dieses Themas.
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214

Sonntag, 20. Februar 2011, 23:07

Hüpft mit dem Kopf im Takt. Was macht eigentlich die Riege der Minister Berater des Präsidenten?

Quinn Michael Wells

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215

Montag, 21. Februar 2011, 06:37

Bitte, Mr. Mullenberry? Sie bezeichnen selbstständiges Denken und ihrem Willen nicht entsprechendes Handeln eines Kongressmitgliedes als Ergebnis von Medikamentenmissbrauch? GEHT'S NOCH? Nehmen Sie sich mal zusammen, Sie sind hier nicht der Diktator von Hinterwaldlingen, Sie sind hier Vizepräsident in einer repräsentativen Demokratie, in der die Kongressmitglieder nicht nach IHREM Willen, sondern nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden haben. Wenn für Senator Jameson ein Richter mit in sich nicht stimmigen Rechtsansichten nicht als solcher vertretbar ist, dann ist das eben so. Dieser Ansicht von Senator Jameson kann ich mich im Übrigen anschließen und werde ebenfalls nach nochmaliger Durchsicht der Protokolle des Hearings dem Kandidaten meine Stimme nicht geben können - wer den Gesetzestext insbesondere was Tötung und Selbsttötung angeht so konfus liest zeigt sich für den Posten des obersten Bundesrichters als ungeeignet. Und ich habe zuvor keine Medikamente konsumiert, Mr. Vice-President

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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216

Montag, 21. Februar 2011, 08:14

Was macht eigentlich die Riege der Minister Berater des Präsidenten?

Sie arbeitet hart im Hintergrund, Mister Jameson. Aus dem Vordergrund hat man uns ja verbannt, doch seien Sie versichtert, Sir, wir arbeiten hart für das Wohl dieses Staates.
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Liam Aspertine

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217

Montag, 21. Februar 2011, 08:22

Phantastisch, wie hier die Verfassung ausgehölt wird, Mr. President. Wozu wählen wir eigentlich noch, bestimmen Sie doch am besten gleich alles. . .

Gregory Jameson

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218

Montag, 21. Februar 2011, 10:28

Wenn man so in den Kongress schaut, wünscht man sich glatt Gesetze gegen Medikamentenmißbrauch. Aber nur so kann man sich auch das hier erklären.

Das nur zwei kleine Anekdoten zum Titel dieses Themas.

Mr. Vice President,
ich habe mir im Januar das Femur und das Sternum gebrochen, war zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesen und benötige auch noch ab und an eine Gehhilfe. Auch heute noch tut mancher tiefer Atemzug richtig weh. Und eben aus dem Grund, Schmerzen zu lindern und mir Arbeit zu ermöglichen, bin ich derzeit auch noch ab und an auf Schmerzmittel angewiesen.
Von einem Missbrauch kann keine Rede sein, zumal ich mir als Arzt der Gefahren sowohl hinsichtlich einer Überdosis als auch einer Überdauer bestens bewusst bin. Ich nehme keine Medikamente, die ich nicht wirklich benötige. Ich erwarte also eine Entschudligung bzgl. Ihrer Aussage, da ich mich ansonsten gezwungen sehe, mein öffentliches Ansehen wie auch meine Reputation als Arzt vor Gericht zu verteidigen.

Ashley Fox

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219

Montag, 21. Februar 2011, 10:32

In gewisser Weise hoffe ich, der Vice President wird sich nicht entschuldigen und noch einige Senatoren Ihr Ansinnen einer gerichtlichen Auseinandersetzung unterstützen...
Ashley Fox


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220

Montag, 21. Februar 2011, 10:34

Auch wenn Ihre Aussage formal völlig wertungsfrei in der Luft hängt, bekräftigt sie mich doch gem. der Intention in meiner Entscheidung, Ihnen meine Stimme als Generalstaatsanwältin nicht gegeben zu haben.