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Beiträge: 376

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241

Sonntag, 30. März 2014, 17:08

Mr. Speaker,

die Behauptung des Governors wird nicht dadurch wahrer, dass er sie uns immer und immer wieder vorkaut. Wir sprechen hier von einem legislativen Akt nicht von einer Willküraktion, für die der Governor und sein Stellvertreter so bekannt sind.

Welches Signal geht von diesem Gesetz nun aus: Folgen eines Gesetzes, die so nicht gewollt waren und die nur aufgrund eines juristischen Kniffs der Regierung so umgesetzt werden konnten, werden aufgehoben. Das ist ein Amnestieakt gegenüber Straftätern, die vom Antragsteller ungewollt zu Straftätern wurden und wir heben nicht etwa ein Gesetz rückwirkend auf.

Der Governor mag dies in seiner Manie zur absoluten Restriktion des gesellschaftlichen Lebens in Laurentiana anders sehen. Allerdings ist dieses Amenstiegesetz nicht mehr und nicht weniger als die Wiederherstellung der freiheitlichen Ordnung in Laurentiana.
Helen McCrary
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242

Sonntag, 30. März 2014, 17:15

Mr. Speaker,

ich empfinde es nicht als schädlich, wenn der General Court versucht die massiven Ungerechtigkeiten zu beheben, die durch grobe Fahrlässigkeit beim Beschluss der Narcotics and Psychotropic Substances Bill einen Großteil der Bevölkerung Laurentianas kriminalisierte.
Das einzige Signal, das ich zu erkennen vermag, ist, dass der General Court bereit ist Fehler einzusehen und im Rahmen seiner Möglichkeiten diese so gut es eben geht zu beheben versucht und damit Gerechtigkeit herstellt.

Ian Jennings

Ian the I.

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243

Sonntag, 30. März 2014, 17:17

Mr. Speaker,

Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt wird jeder der einmal durch eine nicht mehr gültige Regelung tangiert wurde Schadenersatz fordern. Dies würde nicht nur den Bankrott des Staates sondern auch der Rechtsstaatlichkeit bedeuten. Ein rückwirkendes Gesetz hebelt unsere Institutionen aus und schadet schlussendlich unserer Gesellschaftsordnung in dem die Rechtssicherheit aufgehoben wird!
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


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244

Sonntag, 30. März 2014, 17:22

Mr. Speaker,

vielleicht würden die Gerichte etwas mehr zu tun bekommen. Der Staat würde aber wohl kaum pleite gehen. Denn für andere zurückgenommene Gesetze gibt es eben keine Amnestiegesetze.
Helen McCrary
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Ian Jennings

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245

Sonntag, 30. März 2014, 17:26

Mr. Speaker,

Und mit welchem Recht wollen Sie anderen betroffenen ein Amnestiegesetz verwehren?
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


246

Sonntag, 30. März 2014, 18:00

Mr. Speaker,

niemand bekommt aufgrund dieses Gesetzes Schadensersatz. Finanziell betrachtet werden lediglich Bußgelder für Handlungen die nun durch entweder die Tobacco Act oder den Alcoholic Beverages Act zurecht legalisiert sind zurückgezahlt.

Ebenso betrifft dieses Gesetz keinerlei anderen Bereiche. Niemand kann aufgrund dieses Gesetzes Schadensersatz für irgendetwas fordern. Die Horrorszenarien die der Governor hier an die Wand malt sind schlicht nicht möglich.

Und mit welchem Recht wollen Sie anderen betroffenen ein Amnestiegesetz verwehren?
Mit dem Recht, dass der General Court, als legislative Gewalt in unserem State, über jedes Gesetz berät und anschließend abstimmt.
In diesem konkreten Fall macht das Amnestiegesetz Sinn, da es sich um einen kurzen zeitlichen Rahmen handelt und ein klarer Fehler im Gesetz vorlag, der zu keinem Zeitpunkt im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein kann.

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247

Sonntag, 30. März 2014, 18:01

Mr. Speaker,

in Anbetracht des völlig absurden Rechtsverständnisses unseres Gouverneurs kann ich wahrlich nur mit dem Kopf schütteln. Ein Schadenersatzanspruch braucht IMMER eine rechtliche Grundlage. Im Fall von Personen, die wegen eines Gesetz belangt wurden, bei dem die nun eingetretenen Rechtsfolgen teleologisch gesehen nicht Ziel des Gesetzes sein KÖNNEN, wurde nun eine klare Grundlage geschaffen. Das ist aber kein Freibrief. Klagen ohne Rechtsgrundlagen indes wären per se nicht zulässig, also bräuchte es erst ein weiteres Amnestiegesetz, um auch bei anderen Rechtsnormen klagen zu können. Wer das astorische Rechtssystem so wenig kennt, sollte vielleicht nicht Gouverneur werden.
Josh LeCoeur, B.A.

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Ian Jennings

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248

Sonntag, 30. März 2014, 18:10

Mr. Speaker,

Mr. LeCoeur, Ihnen ist schon bekannt dass die teleologische Auslegung nicht die einzig mögliche ist?
Da Sie es nicht zu wissen scheinen sollten Sie sich vielleicht etwas zurückhalten. Ach ja, und den Eid leisten bevor Sie hinaus geleitet werden.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


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249

Sonntag, 30. März 2014, 18:13

Mr. Speaker,

ja, das ist mir bewusst: Sonst wäre es ja auch gar nicht zu vom Gesetzgeber nicht gewollten Sanktionen gekommen.
Übrigens: Meinen Eid habe ich bereits im Monat Februar geleistet, in dem ich auch die nötigen Beiträge für eine weitere Mitgliedschaft im März gemacht habe. Könnten Sie mir bitte die Gesetzesstelle zeigen, aufgrund derer für die Opposition eine Pflicht zur monatlichen Eidleistung besteht? Nein? Herrlich.
Josh LeCoeur, B.A.

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250

Sonntag, 30. März 2014, 18:25

Mr. Speaker,

Article III, Sec 2 der Verfassung unseres Bundesstaates.

Sie haben sich aus dem General Court zurückgezogen uns sind somit genauso wenig Mitglied wie etwa Ms. Sheridan die ebenfalls die nötige Beitragszahl hätte, aber den Eid nie geleistet hat.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


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251

Sonntag, 30. März 2014, 18:28

Mr. Speaker,

sehen Sie, ich aber habe den Eid geleistet.

Ich zitiere mal eben die von Ihnen angesprochene Passage der Verfassung:

Zitat

Section 2
Die Mitglieder des General Court of Laurentiana sind die qualifizierten Wähler des Staates, welche die im Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen. Sie nehmen ihr Amt durch Ableistung des in dieser Verfassung bestimmten Eides im General Court an und bleiben Mitglieder, solange sie qualifizierte Wähler dieses Staates sind und die durch das Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen und insbesondere ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.


Der Mitwirkungspflicht bin ich stets nachgekommen, habe ich doch immer ausreichend Beiträge geleistet, mich aktiv im General Court eingebracht. Einige wenige Tage lang hatte ich mich zurückgezogen - laut Verfassung von Laurentiana ist aber eine mangelnde Aktivität während eines derart kurzen Zeitraums kein Grund für einen Mandatsverlust.
Also: Rechtsgrundlage dafür, mich meiner politischen Rechte zu berauben, bitte?
Josh LeCoeur, B.A.

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252

Sonntag, 30. März 2014, 18:31

Mr. Speaker,

Sie waren nicht inaktiv, Sie haben Ihr Amt niedergelegt. Da liegt der Unterschied.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


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253

Sonntag, 30. März 2014, 18:32

Mr. Speaker,

bei allem Respekt: Hätte ich mein Amt niedergelegt oder wäre ich ausreichend lange nicht aktiv gewesen, wüsste ich das wohl. Ich habe einige Tage nicht aktiv an den Sitzungen teilgenommen. Die Rechtsgrundlage, nach der das zum Ausschluss führen soll, konnten Sie noch nicht nennen. Ansonsten: Ab wie vielen Tagen soll das denn so sein?
Josh LeCoeur, B.A.

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254

Sonntag, 30. März 2014, 18:33

Mr. Speaker,

Und mit welchem Recht wollen Sie anderen betroffenen ein Amnestiegesetz verwehren?


Mr. Speaker,

1. Bereits in der Gesetzesbegründung durch den damaligen Acting Governor Deringer wird deutlich, dass die spätere Auslegung so nicht beabsichtig war. Bei diesem speziellen Fall wird also nur der ursprüngliche Wille des Antragstellers umgesetzt, der nicht im Sinn hatte, Alkohol- und Tabakkonsumenten zu kriminalisieren.

2. Ein Amnestiegesetz ist insofern ein Sonderfall, als dass immer überlegt werden muss, warum Amnestie gewährt wird. Jetzt den Spieß argumentativ umzudrehen, wie es der Governor tut, ist nicht im Sinne einer Amnestiegesetzgebung. Denn sie ist nicht die Regel, von der es begründete Ausnahmen gibt, sondern eine Ausnahme, deren Notwendigkeit zu begründen ist. Und diese Notwendigkeit haben sowohl der Antragsteller, Mr. Stone, als auch die Unterstützer des Entwurfs hinlänglich ausgeführt.
Helen McCrary
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255

Sonntag, 30. März 2014, 18:35

Mr. Speaker,

Sie waren nicht inaktiv, Sie haben Ihr Amt niedergelegt. Da liegt der Unterschied.


Mr. Speaker,

und um darauf nochmal kurz einzugehen: Zwischen meinem zeitweisen Rückzug und meiner Rückkehr vergingen, so meine ich mich zu erinnern, fünf Tage. Zwischen ihrem letzten Beitrag vor den Heutigen und den Heutigen ebenfalls. Also: Sind Sie auch kein Mitglied mehr? Oder haben Sie klammheimlich den Eid wiedergeleistet, wenn eine fünftägige Passivität doch für einen Mandatsverlust ausreicht?
Josh LeCoeur, B.A.

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256

Sonntag, 30. März 2014, 18:43

Mr. Speaker,

Im Gegensatz zu Ihnen habe ich nicht öffentlich erklärt mein Amt niederzulegen. Da liegt der Unterschied.
His Excellency
Ian Jennings
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257

Sonntag, 30. März 2014, 18:46

Mr. Speaker,

dies habe ich auch nie öffentlich bekannt gegeben. Ich habe mal mitgeteilt, mich "zurückzuziehen" - etwas ganz grundlegend anderes, impliziert es doch, dass es nur um eine kurze Zeitdauer geht und eine Rückkehr sogar eingeplant ist. Im Übrigen gibt es auch keine Rechtsgrundlage für einen Amtsverlust durch Rücktritt. Einzig das Wort "Mitwirkungspflicht" gibt hier Spielraum. Ich habe fünf Tage nicht mitgewirkt. Sie zuletzt ebenfalls. Haben wir also beide unsere Mandate verloren? Verliert also jeder, der mal eine Woche nicht da ist, sein Amt? Oder besteht die Mitwirkungspflicht eher in der verfassungsmäßigen Regelung, 15 Beiträge pro Kalendermonat zu benötigen? So würde ich das nämlich sehen.
Josh LeCoeur, B.A.

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258

Sonntag, 30. März 2014, 19:46

Mr. LeCoeur,

Wenn Sie jetzt nicht gehen lasse ich Sie von den Sicherheitskräften raustreten.
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
fr. Almighty Congressman from Laurentiana
fr. Almighty Chairman of the Republican Party
fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

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259

Sonntag, 30. März 2014, 20:07

Mr. Speaker,

ich bin Parlamentarier und werde mich von Ihnen und Ihren Lakaien nicht an meiner Arbeit hindern lassen.
Josh LeCoeur, B.A.

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260

Sonntag, 30. März 2014, 20:25

Sicherheitsdienst!
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