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Léonard Cambrel

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Samstag, 19. März 2016, 21:50

Bisher nicht. Was schlagen sie vor?

Hochgegriffen? Finde ich nicht. Aber gut, wünschen sie sich ein Ministerium. Die sind nirgendwo festgeschrieben, also können sie den Themenbereich wählen, den sie am liebsten hätten.
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262

Samstag, 19. März 2016, 21:53

Whisky? ;) Und ihr im Norden habt vielleicht einen Tütenwein?

Ein Ministerium wünschen...vielleicht Kultur und irgendwas?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lyman Taft« (19. März 2016, 21:55)


Léonard Cambrel

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263

Samstag, 19. März 2016, 22:02

Tütenwein? Wie bitte? Wo kommen wir denn da hin? :kopfschuettel
Wie wäre es stattdessen für uns mit Absinth (:D) oder Anisschnaps?

Kultur und Bildung?
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264

Samstag, 19. März 2016, 22:13

Absinth gefällt mir. Den kann man ja auch in Tüten füllen. :P

Wenn das Bildungsbudget drastisch erhöht wird...

Léonard Cambrel

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265

Samstag, 19. März 2016, 22:19

Erhöht? Wir haben bisher nie ein Staatsbudget aufstellen können. ;)
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266

Samstag, 19. März 2016, 22:23

Vielleicht sollten wir dies auch mal angehen.

Eigentlich sollte das eine einmalige Arbeit sein und später passt man hier und da die Zahlen an?!

Léonard Cambrel

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Samstag, 19. März 2016, 22:26

Ja, nur fehlt mir jegliche Grundlage um da was zu beginnen.
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268

Montag, 21. März 2016, 18:10

Eigentlich sollte das eine einmalige Arbeit sein und später passt man hier und da die Zahlen an?!

Glauben Sie mir aus Erfahrung im Kabinett: Leichter gesagt als getan ;)
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Adam Denton

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Mittwoch, 23. März 2016, 12:42

Ich habe im Wiki mal die Bezeichnung New Barnstorvia gegen New Brissac ausgetauscht, wo sich ja das mir bisher unbekannte IESI befindet.

Sollte man dann btw. nicht auch La Nouvelle Barnstorvie auf La Nouvelle Brissac ändern?
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Mittwoch, 23. März 2016, 19:38

Dass also der barnstorvischsprachige Norden in seiner Gesamtheit Neu Brissac statt Neu Barnstorvia heißt?

Adam Denton

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Donnerstag, 24. März 2016, 10:33

Entschuldigung, ich war da auf einem vollkommen falschen Gedankengang. Vergessen Sie das gleich wieder ;)
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Alasdair MacIntyre

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Donnerstag, 24. März 2016, 12:46

Ok. ;)

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273

Montag, 2. Mai 2016, 19:19

Meine Damen und Herren,

folgend die Anpassung des Administration Act:


Freeland Administration Act / Loi de L'administration de Frélande

Section 1 [Basics / Les Généralités]
(1) Der Freistaat Freeland gliedert sich in die Countys Cóte de Morbinaux, Île-de-Guérrehet, Fillmore New Albion, New Fairnhain und New Winland. Die Staatsregierung soll eine Landkarte mit den Grenzen der Countys veröffentlichen.
(2) Statt der albernischen Bezeichnung „County“ ist auch die Verwendung des barnstorvischen Begriffs „Département“ zulässig.

Section 2 [The Commissioner / Le Préfet]
(1) Jedem County steht ein Commissioner (in barnstorvischer Sprache „Préfet“) vor. Der Commissioner vertritt seinen County gegenüber den Gemeinden, der Staatsregierung und dem Bund.
(2) Der Commissioner bestimmt per Dekret die Hauptstadt und das Motto seines Countys. Die Dekrete der Commissioners sollen in der Staatsbibliothek veröffentlicht werden.
(3) Die Commissioners bilden gemeinsam die Commission, die für die Ausgestaltung des Freistaates zuständig ist. Sie tagt ständig und öffentlich in der Staatshauptstadt. Sie kann sich eine Geschäftsordnung geben und aus ihrer Mitte einen oder mehrere Amtsträger wählen. Die Commission tagt unter dem Präsidium des Governors, der in der Commission Sitz-, Rede-, Antrags- und Stimmrecht genießt.

Section 3 [Election of the Commissioner / Élection des Préfets]
(1) Die Commissioners werden jeweils in den Monaten März und September gewählt. Für die Durchführung der Wahl ist eine von der Staatsregierung bestimmte Behörde zuständig.
(2) Wahlberechtigt und wählbar ist bei der Wahl eines Commissioners in einem County, wer am ersten Tag des Wahlmonats
a) das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
b) die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und
c) seinen Hauptwohnsitz in dem County genommen hat, in dem die Wahl stattfindet.
(3) Wer im Laufe des Wahlmonats die astorische Staatsbürgerschaft verliert, verliert das Wahlrecht und die Wählbarkeit für diese Wahl. Wer im Laufe des Wahlmonats seinen Hauptwohnsitz aus dem County verlegt, in dem er wahlberechtigt ist, erhält das Wahlrecht und die Wählbarkeit in dem County, in dem er seinen neuen Hauptwohnsitz nimmt, soweit der neue Hauptwohnsitz innerhalb des Freistaats Freeland liegt. Ein Wechsel des Hauptwohnsitzes mit Wechsel des Countys ist von wahlberechtigten Personen der für die Durchführung der Wahl zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Wer in einem County wählt oder für das Amt eines Commissioners kandidiert, obwohl sein Hauptwohnsitz nicht in diesem County liegt, macht sich des Wahlbetrugs schuldig.
(3) Die Wahl der Commissioners erfolgt nach den folgenden Vorgaben:
a) Die für die Durchführung der Wahl zuständige Behörde hat die Wahl innerhalb der ersten fünf Tage des Wahlmonats öffentlich anzukündigen. Sie hat dabei eine Liste der wahlberechtigten Personen, gegliedert nach den Countys, zu veröffentlichen. Änderungen an der Liste der wahlberechtigten Personen sind unverzüglich öffentlich bekanntzugeben.
b) Kandidaturen für das Amt eines Commissioners sind vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ende des zwölften Tages des Wahlmonats möglich.
c) Die für die Durchführung der Wahl zuständige Behörde hat im Anschluss die zugelassenen Kandidaturen öffentlich bekanntzugeben. Gegen die Bekanntgabe der zugelassenen Kandidaturen ist Einspruch binnen drei Tagen nach der Bekanntgabe gegeben. Im Anschluss steht der Rechtsweg offen.
d) Die Stimmabgabe ist vom achtzehnten bis einschließlich dem fünfundzwanzigsten Tag des Wahlmonats möglich.
e) Im Anschluss hat die für die Durchführung der Wahl zuständige Behörde das Ergebnis der Wahlen in den Countys binnen drei Tagen öffentlich bekanntzugeben. Gewählt ist in einem County, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Gibt es nur einen Kandidaten, so ist die Wahloption „No“ / „Non“ verfügbar zu machen.
f) Gegen das Wahlergebnis ist Einspruch bei der Wahlbehörde binnen drei Tagen nach der Verkündung des Ergebnisses gegeben. Bei ablehnendem Bescheid steht der Rechtsweg offen.
(4) Die neu gewählten Commissioners treten ihr Amt am ersten Tag des Monats an, der auf die Wahl folgt. Sie schwören vor der Staatsversammlung den für Beamte des Freistaats in der Verfassung vorgesehenen Eid.
(5) Finden sich in einem County keine Kandidaten für die Wahl des Commissioners, so entfällt die Wahl in diesem County und das Amt des Commissioners bleibt vakant. Hat ein County nur einen Einwohner, der die Kriterien für die Wählbarkeit erfüllt, so kann dieser sich jederzeit selbst zum Commissioner des Countys durch öffentliche Bekanntgabe und Ableistung des Amtseides vor der Staatsversammlung erklären. Er bleibt bis zur nächsten ordentlichen Wahl des Commissioners in dem County im Amt.

Section 4 [Final provisions / dispositions finales]
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verliert der Freeland Administration Act vom 20. Oktober 2009 seine Gültigkeit.





Ich habe das gesamte Gesetz veröffentlicht, da ich fragen möchte, ob es amtierende Commissioner gibt? Wurden Wahlen im März abgehalten? Wenn nicht, sollte man überlegen den Passus komplett zu streichen und Wahlen bei Bedarf festzuschreiben. Man könnte auch die Amtszeit verlängern bzw. auf Lebenszeit wählen lassen und nur auf Antrag durch einen neuen Kandidaten es zu Wahlen kommen lassen. So läuft man nicht Gefahr eine Wahl zu vergessen.

Auch sollten wir dies als Möglichkeit sehen die Commission, die sich um die Ausgestaltung kümmern soll, mit Neben-IDs zu besetzen und bei Bedarf diese zu nutzen.


Anhang:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alasdair MacIntyre« (2. Mai 2016, 19:54)


Léonard Cambrel

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Montag, 2. Mai 2016, 20:27

Wahlen zu den Commissioners wurden im März nicht abgehalten. Ich schlage vor selbige nur durchzuführen, wenn sich mehr als eine Person auf einen solchen Posten bewirbt oder wenn ein amtierender Commissioner "herausgefordert" wird, was allerhöchstens einmal in zwei Monaten geschehen kann.
† 12/08/2017

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Montag, 2. Mai 2016, 22:07

Dann sollte diese Änderung in einem Antrag Berücksichtigung finden, wenn wir hier einen Konsens erreichen.


XLVIII. VP | Former Secretary of State (Z. Voerman I & II Administration) | Former Secretary of Commerce (B. Laval II Administration) | Former National Security Advisor (M.C. Lugo I & II Administration)



Adam Denton

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Dienstag, 3. Mai 2016, 17:51

Stammsitz der Familie Fillmore ist übrigens Lyton, von daher würde ich es befürworten, wenn wir die Departements Fillmore und New Winland tauschen.
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Alasdair MacIntyre

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Dienstag, 3. Mai 2016, 19:17

Das ist eher unmöglich, da Hamilton seit Jahren als Teil von New Winland gilt...

Adam Denton

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Dienstag, 3. Mai 2016, 23:35

Wie das denn? Ich dachte New Winland führen wir gerade erst ein 8o
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Alasdair MacIntyre

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Mittwoch, 4. Mai 2016, 07:34

Nein. Den Namen gibt es bereits seit Jahren. Mr. Morris kandidierte bereits vor Jahren einmal als Commissioner von New Winland.

Adam Denton

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Montag, 9. Mai 2016, 09:54

Und quantifiziert man "seit Jahren", ist dass dann länger oder kürzer als seit der Entdeckung/Erschließung durch Fillmore? :P

Aber verstehen Sie mich hier nicht falsch, ich übertreibe jetzt natürlich. Von mir aus darf es gerne so bleiben wie im aktuellen Entwurf und ich würde mich freuen, wenn wir das bald offiziell in der State Assembly beschließen können.
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