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Ich finde spontan weder ein Bundes- noch ein Staatsgesetz, auf dem sich das begründen ließe.
Ich finde spontan weder ein Bundes- noch ein Staatsgesetz, auf dem sich das begründen ließe.
Die Garantenstellung des Arztes gegenüber einem Patienten in seiner Obhut? Körperverletzung durch Unterlassen also?![]()
Verbluten kann er nicht, wegen einem dumpfen Trauma du Genie.Nein, es gibt einfach Dienst nach Vorschrift und man kann sehr legal Dinge verzögern. Das passiert hier auch. Außerdem wird er ja behandelt, nur halt später. Es gibt oft 2 stündige Wartezeiten, selbst bei Unterschenkelbrüchen (selbst erlebt), daraus kann man keine unterlassene Hilfeleistung drehen. Du kannst es aber gern versuchen.^^
Steht das nicht irgendwie im FPC?
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