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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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21

Dienstag, 22. November 2011, 23:14

Madam President,

wahrscheinlich taucht gleich Congressman Wilson auf und nennt Congressman Foot unpatriotisch, weil er eine albernische Gewichtung übernimmt. :D

Ich frage mich jedoch, wozu unsere Abgeordneten einen regionalen Bezug brauchen; schließlich haben wir dafür einen Senat. Wenn künftig der regionale Bezug verstärkt werden soll, sollten wir das Repräsentantenhaus abschaffen und die Zahl der Senatoren verdoppeln. Zumal die Regionalisierung durch das Zusammenfassen von zwei kulturell verschiedenen Bundesstaaten zu einem Wahlkreis ad absurdum geführt wird. Per se haben die Staaten beispielsweise in Fragen der Landwirtschaft und/oder des Außenhandels unterschiedliche, oft genug sogar widersprüchliche Interessen; eine Kombination muss also entweder dazu führen, dass ein Teil des Wahlkreises ignoriert wird, oder dass der Vertreter letztlich wieder eine nationale statt einer lokalen Perspekive einnimmt.

Mir ist die Begründung für diese Reform immer noch nicht klar; es sieht zunehmend wie ein weiterer Versuch aus, das Repräsentantenhaus attraktiver zu machen - irgendwie, notfalls halt durch eine Kopie des Erfolgsmodells Senat.

Wenn das Repräsentantenhaus eine Rolle spielen soll, müssen seine Einzelabgeordneten mächtiger werden. Der Weg dahin ist die Wahl von Personen auf nationaler Ebene, gegebenenfalls auch mit einem vom Wählervotum abhängigen Stimmenanteil.
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Taylor Kay Roberts

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22

Mittwoch, 23. November 2011, 00:15

Mister Speaker,

ich halte den regionalen Bezug durchaus für sinnvoll, die von der Kollegin aus New Alcantara gewünschte Stärkung der Repräsentanten zu bewirken: Es geht ja nicht darum, dass die Staaten durch einen zweiten "Senator unter andere Bezeichnung" vertreten werden - es geht darum, ganz konkret und nachvollziehbar die Repräsentanten zu erden. Und da ist es einfach sinnvoller, einen Abgeordneten eine verstärkte regionale Rückbindung zu geben. Bürger haben damit einen Ansprechpartner, wenn es um Dinge im Repräsentantenhaus geht - und es gibt ja Dinge, die das Repräsentantenhaus alleine Regelung - und sie haben einen Ansprechpartner in beiden Kammern. Denn auch wenn sie einen Senator haben, der ihre Anliegen vertritt, derzeit gibt es noch immer ein Repräsentantenhaus mit Abgeordneten, die etwas sehr im luftleeren Raum des "nationalen Elektorates" schweben.
Werden die Repräsentanten durch diese Form der offenen Mehrheitswahl an Wahlkreise gebunden, haben die Bürger auch in der anderen Kammer einen Vertreter, an den sie sich mit ihren Anliegen und Wünschen direkt wenden können. Vielleicht ist der Congressman ihnen einfach sympathischer, vielleicht gehört er der präferierten Partei an, während der Senator das nicht tut - es spricht nichts dagegen, Bürgern Optionen zu eröffnen. Aber nicht nur die Bürger haben einen konkreten Ansprechpartner - auch die Repräsentanten haben ein "Haupt-Elektorat", das sich an sie wenden soll und kann, dem gegenüber sie sich aber auch deutlich stärker verpflichtet fühlen sollten.

Diese regionale Bindung schafft auch nochmal eine größere persönliche Unabhängigkeit in seinen Positionen und seinem Handeln: Zur Begründung von Positionen sind ganz konkrete Wünsche der Wähler deutlich hilfreicher als eine undifferenzierte Wahrnehmung. Der Representative kennt seinen Wahlkreis besser als die anderen Regionen des Landes, ist diesem näher verpflichtet. Und unterliegt dadurch einer besseren, weil konkreteren, Kontrolle durch die Wähler - das ist bei allen anderen Ämtern so: Ein Senator ist seinem Staat verpflichtet, der Präsident der gesamten Nation. Fünf Representatives, die nationwide gewählt werden, können sich dieser Kontrolle aber besser entziehen, einfach aufgrund der höheren Zahl, die ein Abschieben von Verantwortlichkeiten auf andere vereinfacht, nach dem Motto "Warum haben Sie sich an mich gewendet, Congressman X hat doch auch nicht so gehandelt, wie sie mir das gerade vorwerfen. Wenden Sie sich doch lieber an Congressman C, der gehört ihrer Partei an." Das entspricht nicht der direkten Vertretung des Volkes - denn dazu gehört nicht nur die direkte Wahl, sondern auch die direkte Verantwortlichkeit, die Rechenschaft über das, was der Abgeordnete getan und nicht getan hat. Ein demokratischer Abgeordneter in Savannah wird, um den Wünschen seiner Wähler gerecht zu werden, ebenso vom Parteiprofil abweichen müssen wie ein republikanischer Abgeordneter in Freeland. Denn er kann sich nur zu einem gewissen Maß den Wünschen seiner Hauptwähler entziehen. Trotzdem hat natürlich auch der Rest der Nation etwas mitzubestimmen, was die Aufgabe als "Vertreter des gesamten Volkes" nicht in Vergessenheit geraten lässt.
Taylor Kay Roberts
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Charlotte McGarry

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23

Mittwoch, 23. November 2011, 00:20

Madam President,

die Kollegin aus Laurentiana umgeht gleich zwei Fragen, die ich zuvor aufgeworfen habe (oder zumindest aufwerfen wollte):

1. Warum verdoppeln wir, wenn Regionalisierung das Ziel ist, nicht einfach die Senatsbesetzung?

2. Wenn es um die Stärkung der Unabhängigkeit geht, ist das Regionalmodell kaum geeigneter als der Status quo. Geeignet wäre die komplette Personalisierung auf nationaler Ebene und eine Gewichtung der Stimmen - aber nicht jener der Wähler, sondern jener der Gewählten, und zwar im Repräsentantenhaus selbst. Wenn Kandidat A 30 Prozent des nationalen Elektorates hinter sich vereinigen kann, wieso sollte er nicht auch 30 Prozent der Stimmen im Repräsentantenhaus halten? Damit läge dann transparent auch 30 Prozent der Verantwortung in seinen Händen.
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Taylor Kay Roberts

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24

Mittwoch, 23. November 2011, 10:53

Mister Speaker,

wenn meine Freundin aus New Alcantara die Punkte so schön zusammenfasst, direkte Beantwortung genau dieser Themen:

1. Weil wir ein Parlament mit zwei Kammern haben, und es völlig unsinnig wäre, hier ein doppeltes Senats-System aufzuziehen. Das - vollwertige - zwei Kammer-System ist gut und sinnvoll für ein Gewalten-immanentes System der Checks and Balances in der Legislative. Der Senat mag gut funktionieren, aber eine Verdoppelung würde das System ad absurdum führen - und die verfassungsmäßigen Aufgaben des Repräsentantenhauses liegen nun einfach nicht ganz bei denen des Senates. Außerdem halte ich es für wünschenswert, wenn man zwei unterschiedlich gewhlte Kammern hat, weil ja auch schon die Verfassung solche Unterschiede vorsieht: Ein etwas bedächtigeres, dauerhaft bestehendes, bewahrendes System wie ich den Senat betrachte, und eines, wo man als Wähler auch mal etwas experimentieren kann, wo die Abgeordneten durchaus auch mehr in die Extreme gehen können mit dem Repräsentantenhaus - denn nach vier Monaten kann man den Spuk komplett beenden, wenn es denn einer ist, oder Nachbesserungen vornehmen. Das Repräsentantenhaus sollte offener und auch etwas extremer sein als der Senat. Unterschiede in den Häusern sind gut und sinnvoll, man muss nur jeweils das Beste rausholen. Das tun wir aber nicht, wenn wir das Repräsentantenhaus zu einem zweiten Senat machen wollen. Im übrigen reden wir, daran mag ich die Kollegin erinnern, über eine Wahlrechtsreform. Wir müssen also nicht über grundlegende Veränderungen der Häuser in eine Grundsatzdiskussion verfallen. Wenn die Kollegin das gerne tun möchte, können wir das in der Diskussion über ein Reform Amedment, einer themenbezogenen Aussprache hierzu oder im Morning Business tun, ansonsten würde ich es befürworten, beim Thema "Wahlen" zu bleiben.

2. Diese Meinung teile ich nicht, ich sehe das aber auch nicht als Gegenstand dieser Diskussion. Sofern die Kollegin mit mir zum Thema Wahlrecht diskutieren will, beantworte ich auch gerne ihre Rückfragen, ansonsten gilt, wie bereits gesagt: Wenn die Kollegin über Grundlegendes sprechen möchte, können wir das in der Diskussion über ein von ihr vorgelegtes Verfassungs-Amedment in diesem Bereich, einer themenbezogenen Aussprache hierzu oder im Morning Business tun. Hier geht es um ein konkretes Gesetzgebungsverfahren, das ist in meinen Augen nicht der Ort für die Art von Diskussion, die die Senatorin aus New Alcantara gerade anstrebt.

Sollte die geschätzte Kollegin also noch sachliche Argumente zum Thema Wahlrecht haben, darf sie gerne vorbringen. Aber im Moment habe ich den Eindruck, sie versucht ihren Mangel an Gegenargumenten dadurch zu verschleiern, in dem sie auf eine viel grundlegendere und hier sachfremde Argumentationsebene abdriften will.
Taylor Kay Roberts
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25

Mittwoch, 23. November 2011, 12:17

Madam President,

ich kann nicht verstehen, warum die Kollegin aus Laurentiana diesen Entwurf isoliert behandeln will. Wenn Gesetzgebung so scheibchenweise funktioniert, kommt am Ende das heraus, was wir seit zwei Jahren erleiden: ein Kollateralschaden. Zumal wir in dieser Angelegenheit dankenswerterweise keine Hektik haben, sondern über die Zeit verfügen, uns systematisch und sorgfältig mit den Problemen des Repräsentantenhaus auseinanderzusetzen. Ich sehe keinen Grund, diese Debatte abzuwürgen. Die Überlegungen über Sinn, Zweck und Ausgestaltung der ersten Kammer des Kongresses sollten einem Wahlsystem doch vorangehen und ihm nicht folgen.

Ich bitte den Antragsteller übrigens erneut, das mathematische Verfahren hinter der Wahl der Gewichtung zu begründen. Ich gehe davon aus, dass er an konkreten Beispielen zeigen kann, wie die von ihm gewählte Gewichtung Patt-Situationen so gut wie möglich verhindert. Die Gewichtung wird er schließlich nicht beliebig gewählt haben...

Die Regelung für Patt-Situationen selbst ist in jedem Falle vollkommen unzureichend. Wenn bei der Wahl in einem Wahlkreis ein Patt herauskommt, bleibt der betroffene Wahlkreis zur Strafe einen kompletten Monat (!) ohne Repräsentation im Repräsentantenhaus. Das hat mit jenem "unverzüglich", von dem die Bundesverfassung spricht, nichts zu tun. Warum soll die betreffende Nachwahl nicht unverzüglich stattfinden, sondern der Wahlkreis bis zum dritten Sonntag des darauf folgenden Monats warten müssen?

Ich weise übrigens darauf hin, dass die Inkrafttretensklausel verfassungswidrig ist. Mit der Thematik schlagen wir uns seit Jahren und auch in dieser Legislaturperiode nicht zum ersten Mal herum, insofern bitte ich um eine verfassungskonforme Formulierung. Ansonsten fällt uns dieses Wahlsystem nämlich gleich morgen auf die Füße, obwohl der Antragsteller das gar nicht will. Des Weiteren bitte ich darum, dass er die vorhandenen Fehler in seinem Entwurf beseitigt.
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26

Mittwoch, 23. November 2011, 17:35




Honorable Members of Congress:

Es besteht weiterer Aussprachebedarf. Die Aussprache wird vorerst bis zum 25.11., 20:00, verlängert.



Vice-President of Congress
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27

Mittwoch, 23. November 2011, 17:48

Mister Speaker,

ich will das Wahlrecht nicht "scheibchenweise", wie das die Kollegin so schön formuliert hat, bearbeiten - ich will schlicht das Wahlrecht bearbeiten, und um das geht es hier. Für eine Änderung der Verfassung besteht in meinen Augen kein Anlass und keine Notwendigkeit - zumal ich keine Notwendigkeit sehe, jetzt über ungelegte Eier in Form einer Verfassungsänderung im Bezug auf das Repräsentantenhaus zu diskutieren.

Was die Inkrafttretensformel angeht, schlage ich dem Antragsteller folgende Neufassung von Section 3 vor:

Section 3. Coming into force
Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten zum 01.02.2012 in Kraft.


Was die Einwände der Kollegin bezüglich der Nachwahl angeht, halte ich eine unverzügliche Nachwahl auch für sinnvoll. Ich sehe keinen Grund, warum man hier im Zweifel den Wählerinnen und Wählern zumutet, im schlimmsten Falle sieben Wochen auf die Nachwahl eines Abgeordneten zu warten. Das halte ich für überflüssigen und in Bezug auf das Unverzüglichkeitsgebot der Verfassung bedenklichen Formalismus.
Taylor Kay Roberts
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Charlotte McGarry

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28

Mittwoch, 23. November 2011, 20:46

Madam President,

ich will nicht unnoetig formalistisch klingen, aber die von der Kollegin aus Laurentiana vorgeschlagene Inkrafttretensformel bedingt, dass das Electoral Office bei der Vorbereitung der naechsten HoR-Wahl nach den Bestimmungen des aktuellen Wahlgesetzes vorgehen muesste. Bei der Anwendung der wann wie wirksamen Bestimmungen muss man weiter differenzieren.
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Frankie Carbone

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29

Freitag, 25. November 2011, 08:45

Madame President,

ich erlaube mir beim Antragssteller nachzufragen, ob er bezüglich meines Vorschlages eine Entscheidung getroffen hat.
Frankie Carbone
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Charlotte McGarry

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30

Freitag, 25. November 2011, 15:00

Madam President,

ich beantrage eine Verlängerung der Aussprache.
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Solomon Foot

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31

Freitag, 25. November 2011, 19:42

Mister Speaker,

ich ziehe den Antrag vorerst zurück. Ich werde zu Beginn der nächsten Sitzungsperiode einen veränderten Entwurf einbringen. Ich danke den Kollegen für die konstruktive Zusammenarbeit.
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Taylor Kay Roberts

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32

Sonntag, 27. November 2011, 14:57




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache ist beendet. Der Antragsteller hat seinen Antrag zurückgezogen.




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