Da hier mitunter lapidar die mutwillige Vernichtung des elementarsten aller Menschenrechte, auf dem jedwede Rechtsordnung überhaupt erst aufbaut, gebilligt und gutgeheißen wird, nehme ich mir entgegen meines ursprünglichen Vorsatzes doch die Zeit, noch einmal eindringlich an Gewissen, Verstand und Menschlichkeit der Todesstrafenbefürworter in diesem Hohen Haus zu appellieren:
Ich denke, der ehrenwerte Senator von Assentia hat das Dilemma - wenn auch unfreiwillig - aufgezeigt, indem er als todeswürdigem Verbrechen davon sprach, einem anderen Menschen geplant das Leben zu nehmen. Mitnichten bestimmt aber das Gesetz, dass jeder, der dieses Verbrechen begeht, mit dem Tode zu bestrafen ist! Es droht die Todesstrafe vielmehr nur fakultativ an. Von zwei Tätern, die beide aus dem gleichen ethisch niedrigsten Beweggrund ein menschliches Leben auslöschen, stirbt vielleicht der eine, während der andere am Leben bleibt und nur inhaftiert wird. Begründet wird das dann mit unausweichlich angesichts der gravierenden Differenz der verhängten Strafmaße unerträglich perversen Abwägungen, wessen Bewggrund in seiner konkreten Situation vielleicht doch noch einen Tick niedrigere Bewggründe hatte, oder doch noch etwas grausamer oder brutaler vorgegangen ist. Der Anlass beider Taten ist der gleiche, ein Gut, das in keinerlei Verhältnis zum Wert des menschlichen Lebens steht wurde in eigener Machtvollkommenheit des Täters über dieses gestellt, das Leben eines einzigartigen Menschen ausgelöscht, er dabei vielfach grauenhaften Erlebnissen wie Schmerz, Angst oder der Gewissheit des nahenden Todes ausgesetzt.
Letztlich nur nuancenhafte Gewichtungen begründen dann die Entscheidung über Leben und Tod des Täters. Ob er die höchste, absolute und einzig irreversible Strafe verdient hat, wird nicht davon abhängig gemacht, was er getan hat, sondern letztlich davon, wie oder warum er es getan hat! Über Leben und Tod entscheiden Faktoren wie für wie viele Sekunden sich das Opfer zwischen Beginn und Vollendung der Tat dessen bewusst war, was mit ihm geschah. Oder wie präzise der Täter seinem Opfer die schließlich tödlichen Verletzungen beigebracht hat.
Es lassen sich die widerwärtigsten und krankesten Szenarien konstruieren, wovon die Entscheidung zwischen Leben und Tod eines Schuldigen abzuhängen hat: verdient eher der Schonung, der sein Opfer schnell, professionell und schmerzlos tötet? Oder gebietet gerade das seinen Tod, eben auf Grund der Profession, mit der er menschliches Leben vernichtet? Ist dem Täter, der sein Opfer nicht aus Sadismus, sondern mangelndem "handwerklichem Geschick" und Scheu vor der Zufügung der entscheidenden tödlichen Verletzungen langsam zu Tode gequält gerade diese Hemmnis und "Unerfahrenheit" als Killer positiv zu Gute zu halten? Oder muss er sterben angesichts der unnötigen Qualen, die er seinem Opfer zugefügt hat?
Sie sehen, eine rationale, tat- und schuldangemessene Anwendung der Todesstrafe ist nicht ohne die Konstruktion unerträglicher Widersprüche möglich, die den essenziellen Grundanspruch jedweder Strafjustiz, Gerechtigkeit gegenüber Opfer wie Täter walten zu lassen, ad absurdum führen.
Was immer im Ergebnis auch herauskommt, es hat insbesondere nichts mehr mit den philosophisch bemäntelten Argumenten der Todesstrafenbefürworter rund um Schuld und Sühne zu tun. Es ist eine perverse Todeslotterie, die nach hanebüchenen Kriterien bestimmt, wer einem aufklärerisch und humanitär fragwürdigen Vergeltungsethos geopfert wird, und wer geschont wird, damit der sich selbst zum Richter über Leben und Tod aufschwingende Staat nicht seinen Anspruch der Rationalität und Vernunftbestimmung verliert, und nur noch als rasende Todesmaschinerie dasteht.
Gentlemen, wir können diesem barbarischen Treiben, dass die großartigen Ansprüche unseres freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesens besudelt und die Werte und Prinzipien unserer Verfassung pervertiert jetzt ein Ende setzen!
Rücken wir ab von wirren und verquasten Theorien, nach denen irgendeine kosmische Rechtsordnung nur durch Blutopfer gewahrt werden kann, und kehren wir zurück auf den Boden der Sachlichkeit, Vernunft und Humanität. Schaffen wir die Todesstrafe ab!