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21

Samstag, 27. Mai 2006, 19:17

Zitat

Original von A.J. McNamara
Aber allem Anschein nach, wurde Mr.Xuthen nach der Volkszählung die Staatsbürgerschaft entzogen. Die Entscheidung ob "höhere Gewalt" vorliegt ist dem Inneministerium vorbehalten und nicht dem Electroal Office.


Da Mister Adelmar aber alleswissender Gott ist, hat er halt anders entschieden!

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22

Samstag, 27. Mai 2006, 19:24

Anscheinend hat sich Mr.Adelmar einen zweifelhaften Ruf angeeignet, sodass nach seinen ƒußerung nur mit Ironie reagiert wird.
Aaron Jason McNamara

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Alan Stanliss

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23

Samstag, 27. Mai 2006, 21:29

Zitat

Original von Alan Stanliss
Mich wundert auch, warum ich keine Wahlbenachrichtigung für die Wahlen im Free State of New Alcantara erhalten habe...

Aber das wird sich sicherlich aufklären.

Mr. Adelmar? ?(
Alan Frederic Stanliss, J.D.
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24

Sonntag, 28. Mai 2006, 11:24

Zitat

Original von A.J. McNamara
Anscheinend hat sich Mr.Adelmar einen zweifelhaften Ruf angeeignet, sodass nach seinen ƒußerung nur mit Ironie reagiert wird.


Manchmal liegt es auch einfach an der Person. Mr Adelmar ist einfach eine - wie soll ich sagen - sehr komplizierte Persönlichkeit, mit einer ganz eigenen Auffassung von Recht und Unrecht. Dieses Verhalten zieht sich durch seinen gesamten Lebenslauf und gibt immer wieder Grund für Proteste.
Best regards,
Ansel Berber-Thayer, Republican
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25

Sonntag, 28. Mai 2006, 13:27

Zitat

Original von A.J. McNamara
Aber allem Anschein nach, wurde Mr.Xuthen nach der Volkszählung die Staatsbürgerschaft entzogen. Die Entscheidung ob "höhere Gewalt" vorliegt ist dem Inneministerium vorbehalten und nicht dem Electroal Office.


[Electoral Office] Präsidentschaftswahl

Sie haben ganz recht. Über höhere Gewalt habe ich auch nicht entschieden.

Ich habe aber in allen Verwaltungsakten nicht den Hauch eines Hinweises darüber gefunden, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft auch rechtmäßig festgestellt wurde.

Wenn das Registration Office einen Staatsbürger technisch aus der Datenbank löscht, ohne ihm rechtlich die Staatsbürgerschaft entzogen zu haben, dann ist derjenige immer noch Staatsbürger und das Bürgerverzeichnis unrichtig.

Das erzähle ich jetzt aber mindestens zum vierten Mal.

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26

Sonntag, 28. Mai 2006, 13:29

Zitat

Original von Alan Stanliss

Zitat

Original von Alan Stanliss
Mich wundert auch, warum ich keine Wahlbenachrichtigung für die Wahlen im Free State of New Alcantara erhalten habe...

Aber das wird sich sicherlich aufklären.

Mr. Adelmar? ?(


Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten (an clausi [ät] clausi . net), aber ich schicke gern nochmal eine neue raus.

Alan Stanliss

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27

Sonntag, 28. Mai 2006, 14:20

Zitat

Original von Desiderio V. Adelmar
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten (an clausi [ät] clausi . net), aber ich schicke gern nochmal eine neue raus.

Edit: Danke, erhalten. ;)
Alan Frederic Stanliss, J.D.
Chief Justice of New Alcantara

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28

Montag, 29. Mai 2006, 10:09

So, nochmal ein Versuch, der interessierten ÷ffentlkichkeit zu erläutern, warum Mr. Xuthen tatsächlich wahlberechtigt ist, und Mr. Aldemar bei dessen nachträglicher Aufnahme in das Wählerverzeichnis richtig gehandelt hat. Vielleicht hört man mir ja zu ;) .

Nach dem Citizenship Act sind VS-astorische Staatsbürger verpflichtet, an den regelmäßig durchgeführten Volkszählungen teilzunehmen, die Nichtteilnahme führt zum Entzug der Staatsbürgerschaft durch das Registration Office. Mr. Xuthen hat an der letzten Volkszählung nicht teilgenommen. Soweit die allseits unbestrittene Rechtslage und Tatsachen.

Nun kann die Rechtsfolge [hier: Verlust der Staatsbürgerschaft] eines Ereignisses [hier: Nichtteilnahme an einer verpflichtenden Volkszählung] auf zweierlei Wegen eintreten: entweder kraft Rechtsvorschrift, oder durch einen sog. konstituierenden Akt. Ich erläutere das mal näher:

Bekanntlich wird man mit Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig |SimOff: Ich nehme mal an, das gilt auch in Astor so? Für die BR Deutschland steht es jedenfalls in ß 2 BGB ;) SimOn|, und zwar "automatisch" an seinem 18. Geburtstag um 0 Uhr. Um volljährig zu werden muss man weder ein Dokument unterschreiben, eine Urkunde entgegennehmen, sich eine Liste eintragen lassen oder sonst irgendwas. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird man kraft Gesetzes volljährig, es bedarf keinerlei konstituierenden Aktes. Soweit klar, denke ich.

Der Citizenship Act besagt nun, dass in Folge der Nichtteilnahme an einer Volkszählung die Staatsbürgerschaft zu entziehen sei. Dort steht nicht, dass die Staatsbürgerschaft bei Nichtteilnahme an einer Volkszählung verfiele, oder erlische o. ä., sondern dass sie zu entziehen sei! Dieser Unterschied ist wichtig, und im Falle des Mr. Xuthen des Pudels Kern, denn durch seine Nichtteilnahme an der letzten Volkszählung hat er nicht kraft Gesetzes seine Staatsbürgerschaft verloren, wie er kraft Gesetzes an seinem 18. Geburtstag volljährig geworden ist. Durch die Nichtteilnahme an der Volkszählung hat er lediglich die Voraussetzung dafür geschaffen, dass ihm die Staatsbürgerschaft durch einen konstituierenden Akt des Registration Office zu entziehen gewesen wäre.

Und das ist nicht geschehen. Mr. Xuthen ist lediglich aus den hier im Board sowie wie bovigo geführten Bürgerlisten gestrichen worden. Aber das bedeutet keine wirksame Ausbürgerung. Auch wenn wir in Astor keine gesetzlichen Vorschriften zum Verwalungsverfahren haben, lassen sich einige wichtige Erfordernisse an den Ablauf z. B. des Entzuges der Staatsbürgerschaft aus dem in Bundesverfassung niedergelegten Rechtsstaatsprinzip sowie dem Citizenship Act selbst herleiten lassen:

  • Nach Beendigung der Volkszählung sind diejenigen Bürger, die an dieser nicht teilgenommen haben, anzuhören. D. h., das Registration Office hat sie (zweckmäßigerweise per E-Mail) anzuschreiben, darüber zu unterrichten, dass sie an der letzten Volkszählung nicht teilgenommen hätten, ihnen deshalb nach dem Citizenship Act die Staatsbürgerschaft zu entziehen sei und ihnen Gelegenheit zu geben, sich binnen angemessener Frist dazu äußern.
  • Erfolgt keine Reaktion auf die Anhörung, oder wird nichts vorgebracht, das gemäß Citizenship Act die Nichtteilnahme an der Volkszählung entschuldigt, so ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Dazu bedarf es wiederum eines Anschreibens an den Betroffenen, in dem ihm dieses mitgeteilt, die Ausbürgerung begründet und die Rechtsgrundlage angegeben wird.
  • Wichtig auch: der Ausbürgerungsbescheid muss auch enthalten, welche Möglichkieten der Betroffene hat, sich rechtlich gegen diesen zur Wehr zu setzen, sprich also: den Hinweis, dass er seine Ausbürgerung binnen einer angemessenen Frist vor dem Supreme Court anfechten kann. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Ausbürgerung wirksam!


M. W. ist Mr. Xuthen nie ein solcher Ausbürgerungsbescheid zugegangen, er ist nach Beendigung der letzten Volkszählung lediglich aus der Bürgerliste gestrichen worden, was aber nichts zu sagen hat. VS-astorischer Staatsbürger ist nicht, wer vom Registration Office auf einer Bürgerliste geführt wird, sondern wer die Staatsbürgerschaft nach den Vorschriften des Citizenship Act erworben, und seitdfem nicht wirksam wieder verloren hat. Wie man seine Staatsbürgerschaft wirksam verliert, habe ich ja erklärt.

Mr. Xuthen ist also seit seiner ("ersten") Einbürgerung ununterbrochen Staatsbürger der Vereinigten Staaten, der ist selbstverständlich wahlberechtigt, und übrigens auch noch Gouverneur von Chan-Sen!

Ich hoffe, ich habe die Sache für jedermann leicht verständlich erklärt, ansonsten nachfragen, ich beiße nicht ;) .
Amber Marie Ford
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Amber Marie Ford« (29. Mai 2006, 10:10)


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29

Montag, 29. Mai 2006, 10:48

Frau Ford,

Ihr Versuch in Ehren, aber erstens haben wir hier keine 18-Jahres-Klausel und zum anderen hat Herr Vandenbergs emails verschickt:

Zitat

Original von John D. Vandenberg
Ich werd noch ganz Meschugge.
Allen Ex-Bürgern wurde mit der Löschung auch eine Begründung zugestellt, denn beim Löschen aus dem Verzechnis muss man einen Grund angeben.


Dies stammt übrigens hier her.

Desweiteren heißt es, daß der Rechtsweg eingeschlagen werden kann, wenn der Entzug der Staatsbürgerschaft in den Augen eines Betroffenen nicht Rechtsmäßig war. Wenn denn der Entzug der Staatsbürgerschaft rechtswidrig gewesen wäre, könnte Herr Xuthen vor Gericht ziehen, aber der Wahlleiter hat nicht zu entscheiden, wer nun ein- und wer nun ausgebürgert ist. Und wie Sie schon bemerkt haben, ist das Registration Office und nicht das Electoral Office für die Volkszählung und die Folgen zuständig.
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Ole Jann

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30

Montag, 29. Mai 2006, 11:04

Zitat

Original von Amber Marie Ford
Juristerei.


Das mag ja zutreffen und vor einem besonders umstandskrämerischen Richter in der DU Ratelon oder in dieser seltsamen Micronation BRD Bestand haben, allerdings hat so eine, pardon, Haarspalterei in einem Rechtssystem wie dem astorischen, dass auch Amateuren zugänglich sein soll, nichts zu suchen.

Es ist uralte Tradition und schon immer Bestand der astorischen Rechtsordnung, dass rausfliegt (früher manchmal auch kommentarlos), wer sich nicht an Volkszählungen beteiligt.

Hier einen Willen des Gesetzgebers, es solle eine formale Anhörung und einen Hinweis auf die Anfechtbarkeit geben, zu unterstellen, weil man ja in Bürgerliches Recht II sowas ähnliches mal für ein ganz anderes Rechtssytem gelernt hat, ist absolut Schwachsinn und für eine nicht-Bürokratie-Simulation wie Astor unangemessen. Demnächst kommt dann noch ein BGB-Übernahmegesetz (wie in Ratelon geschehen), und dann machen endgültig die RL-Juristen unter sich aus, was in Astor vorgeht Ö

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31

Montag, 29. Mai 2006, 11:25

Zitat

Original von Dwain Anderson
Frau Ford,

Ihr Versuch in Ehren, aber erstens haben wir hier keine 18-Jahres-Klausel


Und zweitens haben Sie mein Beispiel nicht verstanden: ich wollte nur mal zeigen, dass es eben Rechtsfolgen gibt, die "automatisch", kraft Gesetzes eintreten, und das viel mir gerade als gut verständliches Beispiel ein.

Zitat

und zum anderen hat Herr Vandenbergs emails verschickt:

Zitat

Original von John D. Vandenberg
Ich werd noch ganz Meschugge.
Allen Ex-Bürgern wurde mit der Löschung auch eine Begründung zugestellt, denn beim Löschen aus dem Verzechnis muss man einen Grund angeben.


Dies stammt übrigens hier her.


Tja, aber der Citizenship Act sieht, wenn er besagt, dass die Nichtteilnahme an einer Volkszählung durch wichtigen Grund entschuldigt werden kann, vor der Ausbürgerungzwingend eine Anhörung vor!

Zitat

Desweiteren heißt es, daß der Rechtsweg eingeschlagen werden kann, wenn der Entzug der Staatsbürgerschaft in den Augen eines Betroffenen nicht Rechtsmäßig war. Wenn denn der Entzug der Staatsbürgerschaft rechtswidrig gewesen wäre, könnte Herr Xuthen vor Gericht ziehen, aber der Wahlleiter hat nicht zu entscheiden, wer nun ein- und wer nun ausgebürgert ist. Und wie Sie schon bemerkt haben, ist das Registration Office und nicht das Electoral Office für die Volkszählung und die Folgen zuständig.


Nein, besser als die an einem besonders schwerwiegenden formalen Fehler beruhende Ausbürgerung ex tunc (also von Beginn an) als nichtig zu betrachten und zu behandeln, ist es, Mr. Xuthen nicht mitwählen zu lassen und ihn zum Supreme Court zu schicken. Der stellt dann fest, dass Mr. Xuthen niemals ausgebürgert worden war, und mit diesem Urteil kann Mr. Xuthen dann die Präsidentschaftswahl anfechten - von mir aus!. Ich bevorzuge ja den unbürokratischeren und transparenteren Weg, aber bitte... :rolleyes
Amber Marie Ford
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32

Montag, 29. Mai 2006, 11:33

Lesen Sie im Kongress mit? Blättern Sie dort mal durch:

Zitat

Original von Jerome Davenport
Ich denke, dass das Ganze hier völlig misinterpretiert wurde.
Die Bezeichnung "höhere Gewalt" ist nur eine poetische Bezeichnung für von dem betroffenen angekündigte teschnische Probleme oder Abwesenheit zu verstehen, wobei bei technischen Problemen auch eine Meldung über Drittpersonen akzeptiert wurde. Da das ganze Simoff-Zeugs ist, hat man einfach eine halbwegs korrekte Simon-Bezeichnung, eben die "Höhere Gewalt" genommen.


Davon abgesehen ist Ihr weg keineswegs transparent. Außer Sie meinen mit Transparenz gleich Rechtsverdrehung. Herr Xuthen ist ausgebürgert worden. Das ist ein Fakt. Es steht niemandem außer dem Supreme Court zu, darüber zu urteilen, geschweigedenn eigenwillige Entscheidungen zu treffen. Das sollten Sie als Juristin wissen.
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33

Montag, 29. Mai 2006, 11:38

Zitat

Original von Ole Jann
Das mag ja zutreffen und vor einem besonders umstandskrämerischen Richter in der DU Ratelon oder in dieser seltsamen Micronation BRD Bestand haben, allerdings hat so eine, pardon, Haarspalterei in einem Rechtssystem wie dem astorischen, dass auch Amateuren zugänglich sein soll, nichts zu suchen.


Der modisch-populäre Juristenhass nimmt in den Micronations langsam pathologische Züge an... :rolleyes

Zitat

Es ist uralte Tradition und schon immer Bestand der astorischen Rechtsordnung, dass rausfliegt (früher manchmal auch kommentarlos), wer sich nicht an Volkszählungen beteiligt.


Dumm nur, dass der Citizenship Act eine Anhörung vorsieht, indem er besagt, dass ein Betroffener gegen seine Einbürgerung Einwände erheben kann. Ich weiß nicht, von wann die geltende Fassung des Citizenship Act datiert, und glaube Ihnen daher gerne, dass das vor dessen Inkrafttreten jahrelang so gehandhabt wurde, aber spätestens mit Inkrafttreten des geltenden Citizenship Acts ist diese Praxis schlicht rechtswidirg geworden. Noch so altes Gewohnheitsrecht bricht auch nicht noch so neues kodifiziertes Recht.

Zitat

Hier einen Willen des Gesetzgebers, es solle eine formale Anhörung und einen Hinweis auf die Anfechtbarkeit geben, zu unterstellen, weil man ja in Bürgerliches Recht II sowas ähnliches mal für ein ganz anderes Rechtssytem gelernt hat, ist absolut Schwachsinn und für eine nicht-Bürokratie-Simulation wie Astor unangemessen. Demnächst kommt dann noch ein BGB-Übernahmegesetz (wie in Ratelon geschehen), und dann machen endgültig die RL-Juristen unter sich aus, was in Astor vorgeht Ö


Der Wille des Gesetzgebers ergibt sich nunmal aus dem Citizenship Act, darüber hinaus gehört das Recht auf rechtliches Gehör (nicht nur vor Gericht, auch gegenüber Verwaltungsbehörden!) zu den Fundamenten eines jeden Rechtsstaates! Wenn hier ernsthaft herrschende Meinung sein sollte, Behörden könnten kommentarlos die Bürger beschwerende Verwaltungsakte erlassen, diese könnten dann ja hinterher klagen, sollten wir wenigstens so ehrlich sein und nicht länger so tun, als Astor ein Rechtsstaat. Gibt es schon eine Afghanistan-Simulation?
Amber Marie Ford
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34

Montag, 29. Mai 2006, 11:43

Im Grunde hat Ms Ford völlig recht. So hohe Anforderungen (zweimalige Anhörung etc.) würde ich aber gar nicht stellen. Die im Gesetz ausdrücklich vorgesehene - und bislang auch übliche - öffentliche Feststellung, wer denn nach der Volkszählung seine Staatsbürgerschaft verliert, hätte ja auch schon genügt. (So halb sim off: eine zweimalige Anhörung per Email, die ja nach RL-Maßstab auch noch zugehen müsste, bei 'verschollenen' Bürgern zu machen, würde den simulationsexternen Zweck der Volkszählung nicht so gut treffen).

Und, Mr Anderson, ich wiederhole es auch nochmal: Nein, es ist nicht meine Aufgabe, festzustellen, wem warum die Staatsbürgerschaft zu entziehen ist oder nicht. Das habe ich in der Begründung meiner Entscheidung deutlich gesagt: Wer z.B. höhere Gewalt geltend machen will, muss das beim Registration Office tun und nicht beim Electoral Office.

Ich muss aber sehrwohl feststellen, wer alles Staatsbürger ist, denn wahlberechtigt ist (nach Frist) jeder Staatsbürger. Die vom Registration Office mir dafür zur Verfügung gestellten Listen sind ein - und der wichtigste - Anhaltspunkt dafür. Aber diese Listen können eben auch unrichtig sein, und das ist der Fall, wenn dort jemand gelöscht wurde, dem die Staatsbürgerschaft nicht entzogen wurde.

Die technisch erzeugten Listen sollen doch dem Recht entsprechen - und nicht umgekehrt.

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35

Montag, 29. Mai 2006, 13:07

Zitat

Original von Desiderio V. Adelmar
Ich muss aber sehrwohl feststellen, wer alles Staatsbürger ist, denn wahlberechtigt ist (nach Frist) jeder Staatsbürger. Die vom Registration Office mir dafür zur Verfügung gestellten Listen sind ein - und der wichtigste - Anhaltspunkt dafür. Aber diese Listen können eben auch unrichtig sein, und das ist der Fall, wenn dort jemand gelöscht wurde, dem die Staatsbürgerschaft nicht entzogen wurde.
Wen wollen Sie hier eigentlich für Dumm verkaufen? Sie verlangen eine Bekanntgabe über die Bürger, denen die Staatsbürgerschaft entzogen worden ist? Die Bürgerliste ist eindeutig! Wer dort nicht draufsteht, der ist kein Staatsbürger. Wenn Sie das nicht glauben wollen, dann vergleichen Sie die Bürgerliste mit den Eintragungen von bovigo. Und wenn Sie auch da noch sagen, daß etwas nicht stimmt, dann zweifle ich an Ihrem Sinn für Wahrnehmung. Auf die Bürgerliste von bovigo hat wahrlich nicht jeder Zugriff. Und so einfach löschen geht auch nicht. Und eine Behauptung, daß ein Entzug der Staatsbürgerschaft nicht rechtmäßig ist, ist gleichzustellen mit einer bösartigen Unterstellung, daß der Innenminister seine Arbeit nicht vernünftig macht. Sie wollen die Wählerliste korrigieren? Dann bitte - bovigo hat das offizielle Bürgerverzeichnis. Sie können nicht bestimmen, wer Bürger ist.
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Alan Stanliss

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36

Montag, 29. Mai 2006, 13:14

Zitat

Original von Ole Jann
Hier einen Willen des Gesetzgebers, es solle eine formale Anhörung und einen Hinweis auf die Anfechtbarkeit geben, zu unterstellen, weil man ja in Bürgerliches Recht II sowas ähnliches mal für ein ganz anderes Rechtssytem gelernt hat, ist absolut Schwachsinn und für eine nicht-Bürokratie-Simulation wie Astor unangemessen. Demnächst kommt dann noch ein BGB-Übernahmegesetz (wie in Ratelon geschehen), und dann machen endgültig die RL-Juristen unter sich aus, was in Astor vorgeht Ö

Es wäre eher der Kurs "Verwaltungsrecht I" gewesen, möchte ich anmerken. ;)

Im Übrigen ist Miss Fords Argumentation zwar sehr am realen Verwaltungsrecht formuliert, dennoch ist der wichtigste Teil Ihrer Argumentation - ich nenne es mal "keine Handlung ohne Gesetz" - ganz klar aus dem Rechtsstaatsgrundsatz abzuleiten (Article I Section 1 der Constitution).

Miss Fords Argumentation ist auch insoweit schlüssig, als dass der Entzug der Staatsbürgerschaft auch kein Automatismus ist (vgl. die Formulierung "wird entzogen" in Art. 5 Abs. 3 des Citizenship Act), sondern eines, wie von ihr wunderbar ausgeführt, "konstituierenden Aktes" bedarf. Sollte hier kein Nachweis durch die zuständign behörden geführt werden können, wäre Mister Xuthen tatsächlich weiterhin und unbeschadet der Löschung aus dem Bürgerregister Staatsbürger der Vereinigten Staaten.

Um den Punkt "höhere Gewalt" noch aufzugreifen: Die dortige Aufzählung ist nur beispielhaft; ein Richter würde jedem Rechtsanwender das Gesetz um die Ohren hauen, wenn er seine Argumente nur auf die dort genannten Tatbestandsmerkmale aufbauen würde. Der von Mister Xuthen geschilderte Autounfall dürfte auf jeden Fall ein Akt höherer Gewalt gewesen sein, der ihn von der Teilnahme an der Volkszählung abgehalten hat.

Schlussendlich muss ich die Argumentation bekräftigen, dass Mister Adelmar insoweit vollkommen korrekt gehandelt hat, als er Mister Xuthen die Wahlberechtigung unterstellte und ihn an den Wahlen teilnehmen lies.
Alan Frederic Stanliss, J.D.
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Ole Jann

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37

Montag, 29. Mai 2006, 13:28

Zitat

Original von Amber Marie Ford
Der modisch-populäre Juristenhass nimmt in den Micronations langsam pathologische Züge an... :rolleyes


*simoff* Ich habe nichts gegen Juristen allgemein -nur gegen einige davon.

Allerdings glaube ich nicht, dass es für die Micronations bei seit Jahren schwindenden Mitgliederzahlen förderlich ist, wenn bald jedes Gesetz, jede Verwaltungshandlung nur noch durch einen oder unter Mitwirkung eines studierten RL-Juristen vorgenommen werden kann und trotzdem dauernd dagegen geklagt wird, was in den MNs aus naheliegenden Gründen immer zu ziemlichen Verzögerungen führt, die dann auch den Spielspaß kaputt machen.

Aber da einige Mitspieler ja ihre Erfüllung darin finden (sonst wären sie ja auch RL keine Juristen) und man sie in einem Rechtsstaat nicht daran hindern kann, jedes Problem dreimal juristisch aufzuladen, ist das wohl der Weg der Dinge Ö*simon*

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38

Montag, 29. Mai 2006, 13:45

Zitat

Original von Dwain Anderson
[...]


Sie haben da ein grundsätzliches Verständnisproblem.

Das "offizielle" Bürgerverzeichnis mag das offizielle Bürgerverzeichnis sein.

Aber es ist doch so, dass das Bürgerverzeichnis dafür da ist, alle Staatsbürger aufzulisten - und nicht anders herum, dass die Staatsbürgerschaft an die Auflistung im Verzeichnis gekoppelt ist.

Oder einfacher gesagt: Wer im Bürgerverzeichnis aufgelistet ist (bzw. sein sollte), bestimmt sich danach, wer Staatsbürger ist. Aber die Staatsbürgerschaft bestimmt sich anders herum doch nicht allein danach, wer im Verzeichnis gelistet ist.

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39

Montag, 29. Mai 2006, 13:50

Zitat

Original von Ole Jann
*simoff* Ich habe nichts gegen Juristen allgemein -nur gegen einige davon.
[...]


Das hat mit übertriebener Juristerei rein gar nichts zu tun. Generationen von Innenministern haben es geschafft, nach dem Ende einer Volkszählung deren Ergebnis auch festzustellen - so, wie es das Gesetz vorschreibt.

Denn:

Zitat

Original von Dwain Anderson
Und eine Behauptung, daß ein Entzug der Staatsbürgerschaft nicht rechtmäßig ist, ist gleichzustellen mit einer bösartigen Unterstellung, daß der Innenminister seine Arbeit nicht vernünftig macht.


Der Entzug der Staatsbürgerschaft hat gar nicht stattgefunden, sondern nur die Löschung aus der Bürgerliste. Die war in der Tat nicht rechtmäßig. Ich treffe kein Pauschalurteil über die Arbeit des Innenministers, aber es grenzt sicherlich noch nicht an Majestätsbeleidigung, wenn ich sage, dass der Herr Innenminister die Feststellungen aus der letzten Volkszählung nicht ordnungsgemäß getroffen hat, wie es das Gesetz vorschreibt.

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40

Montag, 29. Mai 2006, 14:11

Zitat

Original von Dwain Anderson
Die Bürgerliste ist eindeutig! Wer dort nicht draufsteht, der ist kein Staatsbürger. Wenn Sie das nicht glauben wollen, dann vergleichen Sie die Bürgerliste mit den Eintragungen von bovigo. Und wenn Sie auch da noch sagen, daß etwas nicht stimmt, dann zweifle ich an Ihrem Sinn für Wahrnehmung.


Möchten Sie vielleicht ein Glas Wasser, Mr. Anderson? :)

Ich glaube nämlich, Sie haben sich schon derart erregt, dass sie ein Rechtsverhältnis [hier: die VS-astorische Staatsbürgerschaft] mit dessen Dokumentation [hier: der Bürgerliste] verwechseln. Die Bürgerliste bestimmt nicht, wer Staatsbürger ist, sondern allein der Citizenship Act gemäß seinen Vorschriften über Erweb und Verlust der Staatsbürgerschaft.

Da Verwaltungsrecht als so dröge gilt, ein ähnliches Beispiel aus dem anschaulicheren Privatrecht: wenn ich bei der Entsorgung vo Altpapier versehentlich auch den Kaufvertrag über meinen Wagen mitentsorge, muss ich es dem Händler deshalb ja auch nicht zurückbringen. Das Stück Papier, auf dem der Vertrag geschrieben stand, ist zwar vernichtet, aber der Kaufvertrag besteht selbstverständlich weiter fort, denn nicht das Papier ist der Vertrag, sondern der wechselseitig erklärte und erfüllte Willen, das Auto zum vereinbarten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Unterschied jetzt klar? ;)

Zitat

Und eine Behauptung, daß ein Entzug der Staatsbürgerschaft nicht rechtmäßig ist, ist gleichzustellen mit einer bösartigen Unterstellung, daß der Innenminister seine Arbeit nicht vernünftig macht.


Was ja nun völlig abwegig ist. Wozu, glauben Sie, haben denn richtig große Micronations wie die Bundesrepublik Deutschland mit ihren 80 Millionen Mitspielern Vorschriften über Rechtsbehelfe gegen rechtswidrige Verwaltungshandlungen, sogar besondere Gerichte für solche Streitigkeiten? Weil alle Mitspieler, die dort in der öffentlichen Verwaltung tätig sind, inkompetent und bescheuert sind, und ihre Arbeit nicht vernünftig machen? Ich denke, eher nicht, sondern vielmehr weil Fehler einfach passieren. Fehler, die überhaupt nichts mit dem persönlichen Versagen eines Einzelnen zu tun haben.

Oder schauen Sie sich diejenigen Mitspieler der Micronation Bundesrepublik Deutschland an, die an den höchsten Gerichten dieser MN, den sog. "Obersten Gerichtshöfen des Bundes", tätig sind: die haben vor ihrer Berufung an diese Gerichte als Richter an Gerichten unterer Instanz jeder wohl so manches Urteil gefällt, gegen das die unterlegene Partei erfolgreich Rechtsmittel eingelegt hat. Trotzdem sind sie die höchstqualifizierten Juristen dieser Micronation.

Fachliche Fehler sind weder ein Indiz für Inkompetenz, noch einen menschlichen Mangel.
Amber Marie Ford
Staatsb¸rgerin der Demokratischen Union
Rechtsanw‰ltin

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Amber Marie Ford« (29. Mai 2006, 14:13)