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Adam Denton

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21

Dienstag, 9. Februar 2016, 09:47

Das ist zwar immer eine Frage des Geschmacks, aber ich würde das eher im Article über den Governor einfügen. Zumindest würde ich dort als erstes suchen, wenn ich wissen möchte, wer diesen in Abwesenheit vertritt.
Not tolerating intolerance isn’t intolerance;
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22

Sonntag, 14. Februar 2016, 10:06

Ladies and Gentlemen,
ich möchte Ihnen nur faierweise mitteilen, dass ich aufgrund von zeitlichen Engpässen vom Konvent abreisen werde.
Allen Teilnehmern wünsche ich weiterhin ein gute Zusammenarbeit und wünsche gutes Gelingen :)
Joe Clancy Baker
President of the General Assembly of Freeland

John Morris

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23

Sonntag, 14. Februar 2016, 13:02

Ehrlich gesagt ist mir jetzt gar nicht klar, worin die Änderung besteht: schon jetzt ist der Mechanismus doch so gestaltet, dass der Speaker der Assembly nachrückt, wenn es ansonsten keine Nachfolger gibt.

Barnstorvisierung ist nicht so meins... Ich war immer dafür, dies zwar als kleine Eigenheit von FL zu wahren und zu pflegen, ansonsten aber ein klares Neuengland-Profil aufzubauen. Just my 5cent.
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


Léonard Cambrel

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24

Sonntag, 14. Februar 2016, 14:02

Das ist zwar immer eine Frage des Geschmacks, aber ich würde das eher im Article über den Governor einfügen. Zumindest würde ich dort als erstes suchen, wenn ich wissen möchte, wer diesen in Abwesenheit vertritt.

Das wäre natürlich auch möglich, mir ist das relativ gleich.
† 12/08/2017

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Adam Denton

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25

Dienstag, 16. Februar 2016, 07:10

schon jetzt ist der Mechanismus doch so gestaltet, dass der Speaker der Assembly nachrückt, wenn es ansonsten keine Nachfolger gibt.

Da irren Sie. Der Speaker vertritt nur bis zur erfolgreichen Nachwahl.
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Adam Denton

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26

Dienstag, 16. Februar 2016, 10:04

Fellow Freelandiers,

ich schlage folgenden - unfertigen - Entwurf zur Diskussion vor:





The CONSTITUTION of the FREE STATE of FREELAND


We, the people of the Free State of Freeland, under the constitution and laws of the United States of Astor,
in order to secure the benefits of self-government and to provide for an honest and accountable government
do hereby adopt this constitution and confer upon the state the following powers, subject to the following restrictions,
and prescribed by the following procedures and governmental structure.

BY THIS ACTION, WE AFFIRM THE VALUES OF REPRESENTATIVE DEMOCRACY, PROFESSIONAL MANAGEMENT,
STRONG POLITICAL LEADERSHIP, CITIZEN PARTICIPATION AND COOPERATION
:





ARTICLE I: FUNDAMENTIALS

Section 1 - The Free State of Freeland
Der Freistaat Freeland ist ein freier, unabhängiger Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor.

Section 2 - Human and Civil Rights
Der Freistaat Freeland bekennt sich zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor und garantiert die darin verbrieften Menschen- und Bürgerrechte unwiderruflich.

Section 3 - State Citizenship
Bürger von Freeland soll sein, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor inne und seinen Wohnsitz in Freeland genommen hat.

Section 4 - Separation of Powers
Die Regierung soll dreigeteilt sein in die Gewalten der Exekutive, Legislative und Judikative. Keine Person soll ein Amt oder Mandat in mehr als einer dieser drei Gewalten im Bund oder einem der Staaten zeitgleich halten oder deren Befugnisse zur gleichen Zeit ausüben, sofern nicht ausdrücklich durch diese Verfassung vorgesehen.

Section 5 - Local Authonomy
xxx

Section 6 - State Capital
Die Hauptstadt des Freistaates soll Amada sein. Der Gouverneur, die Generalversammlung und gegebenenfalls die Gerichte des Freistaates sollen dort ihren Sitz haben.

Section 7 - Official Languages
Die offiziellen Amtssprachen des Freistaates sollen Albernisch und Barnstorvisch sein. Offizielle Dokumente sind auf Anforderung in beiden Sprachen bereit zu stellen.

Section 8 - The Great Seal of the Free State of Freeland
xxx

Section 9 - The Offical Flag of the Free State of Freeland
xxx



ARTICLE II: THE EXECUTIVE

Section 1 - The Governor of the Free State of Freeland
(1) Die Exekutive Gewalt des Freistaates wird durch den Gouverneur ausgeübt.
(2) Der Gouverneur ist oberster Dienstherr der Staatspolizei und Oberbefehlshaber der Nationalgarde des Freistaates.
(3) Der Gouverneur bestimmt frei über die Organisation und den Aufbau der Ämter und Behörden der Verwaltung des Freistaates im Rahmen der Gesetze.
(4) Der Gouverneur überwacht und leitet die Verwaltung des Freistaates und sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze.
(5) Der Gouverneur kann alle für die Ausführung der Gesetze und der Verwaltung des Freistaates notwendigen Bestimmungen durch Erlass verordnen.
(6) Der Gouverneur ernennt und entlässt alle Staatsbediensteten der Verwaltung des Freistaates, sofern durch Gesetz keine Ausnahmen oder Einschränkungen bestimmt sind.
(7) Der Gouverneur hat das Recht, jederzeit von jedem Staatsbeamten der Verwaltung Rechenschaft über dessen Amtsführung zu verlangen und zu erhalten.

Section 2 - Election of the Governor
(1) Der Gouverneur des Freistaates soll für vier Monate amtieren. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
(2) Der Gouverneur soll dazu in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt werden.
(3) Zum Gouverneur ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der Wählerstimmen auf sich vereint.
(4) Aktiv und passiv wahlberechtigt ist jeder Bürger des Freistaates, sofern durch Gesetz keine weiteren Beschränkungen vorgesehen sind.
(5) Näheres über das Wahlverfahren soll durch Gesetz bestimmt werden.

Section 3 - The Lieutenant Governor, Succession and Substitution of the Governor
(1) Der Gouverneur soll einen Vizegouverneur ernennen, der ihn bei Abwesenheit vertritt.
(2) Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt, soll der Vizegouverneur für den Rest der Amtszeit als Gouverneur vereidigt werden.
(3) Sind die Ämter des Gouverneurs und des Vizegouverneurs zeitgleich vakant, soll der Sitzungsleiter der Generalversammlung die Amtspflichten des Gouverneurs vertretungsweise ausführen.
(4) Tritt der Fall nach Subsection 3 ein und beträgt die Dauer der restlichen Amtszeit zumindest einen Monat, so soll ein neuer Gouverneur gewählt werden, als stünden reguläre Wahlen an.



ARTICLE III: THE LEGISLATURE

Section 1 - The General Assembly of the Free State of Freeland
(1) Die Generalversammlung ist die gesetzgebende Gewalt des Freistaates.
(2) Die Generalversammlung soll die Arbeit der Exekutive überwachen und über die Mittel des Staatshaushaltes bestimmen.
(3) Die Generalversammlung steht allen Bürgern des Freistaates zur Mitarbeit offen, sofern durch Gesetz keine weiteren Mitgliedschaftsbeschränkungen vorgesehen sind.
(4) Die Generalversammlung trifft ihre Entscheidungen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, sofern durch Gesetz keine strengeren Regelungen vorgesehen sind.
(5) Die Generalversammlung tagt ständig und öffentlich, sofern durch Gesetz für Sonderfällen nichts anderes vorgesehen ist.
(6) Die Generalversammlung soll sich durch Gesetz eine Geschäftsordnung geben, um die Vorgänge und Rahmenbedingungen ihrer Arbeit zu spezifizieren.
(7) Die Generalversammlung soll Regelungen über die Sitzungleitung treffen. Der Sitzungsleiter soll die Geschäfte der Generalversammlung führt und diese nach außen vertritt.
(8) Ist kein Sitzungsleiter im Amt oder dieser verhindert, soll das dienstälteste, verfügbare Mitglied der Generalversammlung vertretungsweise die Leitung übernehmen.

Section 2 - The Process of Legislation
(1) Gesetzesvorlagen sollen nur von Mitgliedern der Generalversammlung vorgeschlagen werden.
(2) Verabschiedet die Generalversammlung eine Gesetzesvorlage, so soll diese durch den Sitzungsleiter an den Gouverneur übermittelt werden.
(3) Der Gouverneur kann gegen eine übermittelte Gesetzesvorlage begründetes Veto einlegen und den Entwurf an die Generalversammlung zurück senden.
(4) Legt der Gouverneur kein Veto ein, soll er die Vorlage unterzeichnen und verkünden.
(5) Legt der Gouverneur Veto ein, soll die Generalversammlung erneut über die Vorlage beraten und kann das Veto mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen.
(6) Wird ein Veto überstimmt oder bleibt der Gouverneur nach Übermittlung einer beschlossenen Vorlage sieben Tage lang untätig, soll der Sitzungsleiter der Generalversammlung den Antrag unterzeichnen und verkünden.
(7) Eine Gesetzesvorlage tritt mit ihrer Verkündung in Kraft, sofern sie selbst kein späteres Inkrafttreten vorsieht.



ARTICLE IV: THE JUDICIARY

Only Section - Delegation of the Judiciary
(1) Staatsgerichtshöfe des Freistaates können durch Gesetz geschaffen werden.
(2) Wurden keine Staatsgerichtshöfe geschaffen oder ist kein Richter im Amt soll die Gerichtsbarkeit durch das jeweils zuständige Bundesgericht ausgeübt werden.
(3) Richter des Freistaates sollen während ihrer Amtzeit kein anderes Amt oder Mandat im Bund oder einem der Staaten führen oder dessen Befugnisse wahrnehmen. Ausgenommen davon sind weitere Richterposten.



ARTICLE V: PUBLIC OFFICERS

Section 1 - Locality of Public Service
Ausschließlich Personen die Staatsbürger des Freistaates sind, sollen die Möglichkeit haben ein öffentliches Amt oder Mandat innerhalb des Freistaates zu bekleiden oder dessen Befugnisse auszuüben.

Section 2 - Integrity of Public Service
Keine Person die wegen eines Verbrechens zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, soll die Möglichkeit haben ein öffentliches Amt oder Mandat innerhalb des Freistaates zu bekleiden oder dessen Befugnisse auszuüben.

Section 3 - Oath to the Constitution
Kein Amtsträger des Freistaates soll die Befugnisse seines Amts oder Mandates ausüben können, ohne den nachfolgenden Eid auf die Verfassung abgelegt zu haben:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Freistaates Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde."

Section 4 - Impeachment of Public Officers
Jeder Amtsträger des Freistaates kann seines Amtes enthoben werden, sollte er zwei Wochen lang seine Amtspflichten grob vernachlässigen.

Section 5 - Continuity of Impeachment
Keine Person soll ein Amt oder Mandat im Freistaat führen oder dessen Befugnisse ausüben dürfen, sollte er dessen zuvor rechtmäßig enthoben worden sein.

Section 6 - Routinely Loss of Office
Jeder Amtsträger des Freistaates soll sein Amt oder Mandat verlieren, wenn er die Bedingungen zu dessen Erlangung nicht mehr erfüllt oder der Tod des Amtsträgers offiziell festgestellt wird. Der Rücktritt von einem Amt oder Mandat im Freistaat ist endgültig und unwiderruflich.

Section 7 - Declaration of Loss
Die Feststellung über eine grobe Vernachlässigung der Amtspflichten, Nichterfüllung der Bedingungen zur Amtsführung oder Tod eines Amtsträgers und des damit einhergehenden Amtsverlustes soll das zuständige Gericht auf Antrag eines Mitglieds der Generalversammlung treffen.



ARTICLE VI: THE CONSTITUTION

Section 1 - Coming into Force
Diese Verfassung tritt in Kraft, sobald ihr von drei Vierteln der Bürger des Freistaates auf dem Verfassungskonvent die Zustimmung ereilt wurde und daraufhin durch den Gouverneur oder bei dessen siebentägiger Untätigkeit durch den Präsidenten der Staatsversammlung verkündet wurde.

Section 2 - Amending the Constitution
Diese Verfassung soll nur durch Zusätze erweitert oder verändert werden, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Generalversammlung bedürfen.

Section 3 - Revision the Constitution
(1) Sollte es je notwendig werden, diese Verfassung als Gesamtwerk zu erneuern, so soll dies nur durch ein Verfassungskonvent möglich sein, dass sich aus allen Staatsbürgern des Freistaates zusammensetzt und vom Gouverneur geleitet wird.
(2) Um ein Verfassungskonvent einzuberufen muss einem entsprechenden Antrag von zwei Dritteln der Generalversammlung stattgegeben werden.
(3) Die Mitglieder des Verfassungskonvents sollen gemeinsam einen Entwurf für eine neue Verfassung erarbeiten und über Vorschläge beraten.
(4) Eine Komplettrevision der Verfassung ist schlussendlich nur mit Zustimmung von drei Vierteln aller Mitglieder der Generalversammlung möglich. Die Abstimmung darüber findet öffentlich auf dem Verfassungskonvent statt.
(5) Die Revision tritt auf dem üblichen durch diese Verfassung vorgesehen Weg der Gesetzgebung in Kraft. Ein Veto des Gouverneurs ist dabei ausgeschlossen.
(6) Ein Verfassungskonvent kann sich, auf Antrag eines Mitglieds der Generalversammlung, mit einfacher Mehrheit dieser, ohne Ergebnis auflösen.

Section 4 - Temporary Provisions
Tritt diese Verfassung in Kraft, sollen die Mitglieder der Staatsversammlung zu Mitgliedern der Generalversammlung werden. Der Gouverneur und die übrigen Staatsbediensteten bleiben im Amt.

Section 5 - Substitution of the United States Senator of Freeland
Fällt das Amt des Senators vakant, so soll seine Nachfolge auf Basis der Bundesbestimmungen geregelt werden.

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Adam Denton

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Samstag, 20. Februar 2016, 17:45

Handlung:Wartet gespannt, ob sich einer der anderen Teilnehmer zum Entwurf äußern möchte.
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Léonard Cambrel

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28

Samstag, 20. Februar 2016, 22:59

Soweit eine sehr unterstützenswerte Vorlage, Flagge und Siegel kann man jedoch bereits einbauen.
SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Ich hab dafür leider gerade keine Zeit, morgen vllt.
† 12/08/2017

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Adam Denton

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Montag, 22. Februar 2016, 09:07

Das ist im ersten Artikel auch vorgesehen (Section 8/9), allerdings fehlen mir die notwendigen Kenntnisse der Heraldik, um Wappen und Flagge richtig zu beschreiben.
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Léonard Cambrel

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30

Montag, 22. Februar 2016, 17:57

Zumal man die Flagge vexilologisch beschreiben müsste. ;) Ich werde das mal versuchen.
SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Bitte erinnern sollte hier nichts mehr von mir kommen!
† 12/08/2017

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Adam Denton

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Dienstag, 23. Februar 2016, 10:53

Nur zu Governor! Mir ist lieber wir brauchen etwas länger und haben dafür am Ende eine zukunftsorientierte Verfassung.
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John Morris

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Donnerstag, 25. Februar 2016, 19:50

Ich gebe zu, ich bin da befangen. Aber ich sehe den Bedarf nicht.... Wo sind jetzt genau die Punkte, wo sich etwas ändern soll und warum? Oder anders: Wo liegt der Reformbedarf, bzw. die Notwendigkeit einer Komplettrevision statt einfacher Änderungen? Abgesehen davon, dass man alle paar Jahre gerne mal neue Verfassungen schreibt. ;)
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


Adam Denton

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Donnerstag, 25. Februar 2016, 20:26

Ich gebe zu, ich bin da befangen. Aber ich sehe den Bedarf nicht.... Wo sind jetzt genau die Punkte, wo sich etwas ändern soll und warum?

Sie sind also gegen Änderungen, kennen aber die aktuelle Verfassung auch nicht gut genug, um zu merken, dass mehrere Artikel komplett neu sind? :D
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Alasdair MacIntyre

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Sonntag, 28. Februar 2016, 12:25

Mir stellt sich ebenfalls die Fragen, was ist neu und wieso ist es neu?


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Léonard Cambrel

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Sonntag, 28. Februar 2016, 12:42

Nun, bis vor kurzem (genau Juli/August 2015) war Freeland politisch quasi handlungsunfähig. Daher war es mir ein Anliegen eine Verfassung zu schaffen, die mit Situationen in denen niemand bereit ist sich politisch zu engagieren, fertig wird.
† 12/08/2017

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Dienstag, 1. März 2016, 18:00

Mir stellt sich ebenfalls die Fragen, was ist neu und wieso ist es neu?

So gut wie der ganze Entwurf ist neu. Ursprünglich sollten nur einige organisatorische Dinge geändert werden, wie der Name des Parlaments, dessen Vorsitz etc (näheres siehe die Parlamentsdebatten). Durch den Amendment-Ansatz unserer Verfassung wäre diese ziemlich unleserlich geworden, daher haben wir uns auf eine komplette Neufassung verständigt. Ich habe dann die Gelegenheit genutzt, weitere Ungereimtheiten auszuräumen und die Verfassung zukunftssicher zu gestalten. Zukunftssicher bedeutet, dass viele übliche Streitfragen im Rahmen geregelt werden aber explizit durch Gesetze erweitert werden können. Ich würde mir wirklich wünschen, dass jeder der hier ernsthaft teilnehmen möchte, den gesamten Entwurf liest, um sich ein Bild zu machen - immerhin geht es um die Verfassung.
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John Morris

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Dienstag, 8. März 2016, 23:48

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich hänge nicht dogmatisch an der alten Verfassung und ich war ja auch die letzten Jahre nicht politisch engagiert. Ich habe mich nur gewundert, da die derzeitige Verfassung ja bereits mit dem Ziel geschrieben wurde, in Zukunft "Unregierbarkeit" zu vermeiden. Dies geschah, als Freeland 2012 unter Bundesverwaltung stand. Daher würde mich einfach interessieren, was da schief gelaufen ist, wenn die Situation 2015 wieder eingetreten ist.
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


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38

Mittwoch, 9. März 2016, 15:30

Ich bin nicht sicher wie ich das beantworten soll. Ich denke nicht, dass wir in der selben Situation sind wie damals. Warum es eine Neufassung geben soll, habe ich aber - zumindest aus meiner Sicht - doch gerade erläutert?
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Alasdair MacIntyre

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Mittwoch, 9. März 2016, 16:15

Handlung:Denkt sich, dass Morris halt noch nie der Pfiffigste war.


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Mittwoch, 9. März 2016, 16:17

" Wer war denn Gouverneur als das Land
daniederlag?"
Frederic Henry Dietz IV.
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