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[Press conference] Abstimmung zum 1st Amendment

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Justin Wayne

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21

Sonntag, 26. Oktober 2008, 22:26

Zitat

Original von Caleb McBryde
Mr Wayne, Ihre Interpretationskuenste in Ehren, aber ich habe mit keinem Wort gesagt, dass Ms Soapie sich das Amt des Vice Presidents illegitim angeeignet haette.

Na, da muss ich mich drauf verlassen, was Sie sagen, wie Sie es gemeint haben.
Für mich klang es verdächtig danach, das sie Vice President Beringer *ignoriert die Beleidigung der Vizepräsidentin* beschuldigen würden den Titel unrechtmäßig zu tragen.
Aber wenn Sie sagen, das es nicht so gemeint war, nehme ich das mal so hin.
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Justin Wayne« (26. Oktober 2008, 22:26)


John E. Prescott

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22

Sonntag, 26. Oktober 2008, 22:34

Gab es da nicht mal diese Geschichte von der Kuh die in Assentien umgefallen ist... Das hört sich im Vergleich zu diesme Thread recht interessant an. Da sollte ich nochmal nachlesen...
John E. Prescott [D-FL]
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Justin Wayne

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23

Sonntag, 26. Oktober 2008, 22:36

Assentia, das Land wo Kühe umgeworfen werden und Gouverneure sich an Fischgräten verschlucken...
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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Bob O'Neill

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24

Sonntag, 26. Oktober 2008, 22:38

...und Representatives durch peninsulanische Medien zu Senatoren befördert werden... :devil
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Kimberly Beringer

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25

Sonntag, 26. Oktober 2008, 22:42

Zitat

Original von John E. Prescott
Gab es da nicht mal diese Geschichte von der Kuh die in Assentien umgefallen ist... Das hört sich im Vergleich zu diesme Thread recht interessant an. Da sollte ich nochmal nachlesen...


Ach, seit wir vom Thema was Mr. McBrydes Anwalt von dem zur Abstimmung stehenden 1st Amendment hält, was dieser Mr. Chang auf diesem Wege meinte kundtun zu müssen abgekommen sind, ist es doch recht unterhaltsam geworden ;)

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26

Sonntag, 26. Oktober 2008, 22:58

Zitat

Original von Bob O'Neill
Gut zu wissen, dass Mr. Malroy nun über seinen Mandanten McBryde seine persönlichen Ansichten im Kongress durchzusetzen versucht... Einen guten Rat für Mr. McBryde hätte ich diesbezüglich: Für das nächste Mal suchen Sie sich vielleicht eine zweite Meinung ein, bevor Sie vollkommen unmotiviert Ihre Ansichten um 180 Grad drehen und eine vorher nicht öffentlich geäußerte Mindermeinung vertreten.

Wenigstens vertritt endlich einmal jemand eine vernünftige Mindermeinung, von wem auch immer sie angezettelt wurde. Mehrheitsmeinungen sind ja nun auch nicht immer das Wahre.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Alexander Xanathos

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27

Sonntag, 26. Oktober 2008, 22:59

Zitat

Original von Ulysses S. Finnegan jr.
Wenigstens vertritt endlich einmal jemand eine vernünftige Mindermeinung, von wem auch immer sie angezettelt wurde. Mehrheitsmeinungen sind ja nun auch nicht immer das Wahre.


*sich grad irgendwie bestätigt fühl* ;)
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John E. Prescott

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28

Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:01

Das einzige was daran interessant sein könnte, wurde im simoff Bereich gepostet ;)

Um nochmal zum Thema zu kommen: Ich denke nach wie vor, daß die Kritiker einen zentralen Punkt nicht verstanden haben, den ich für zentral an diesem Verfassungszusatz erachte:

Im Grunde regelen unsere Bestimmungen bereits jetzt den Übergang der Präsidentschaft für den Fall, daß der Präsident aus irgend einem Grund nicht handlungsfähig ist. Der Vizepräsident übernimmt dann die Amtsgeschäfte. Soweit so gut.

Die vorgeschlagene Regelung würde ja nur dann greifen, wenn wir beiden Amtsträgern auf einmal verlustig gingen. Jetzt ist die Frage, wann ein solcher Fall anzunehmen ist? Es wäre ein Fall, in dem die VSA, etwa durch einen Angriff oder einen terroristischen Anschlag in eine große Krise gestürzt würden. Und in einem solchen Fall ist das Entscheidende, daß wir zu jedem Zeitpunkt eine funktionierende Exekutive aufrecht erhalten, um zu jeder Zeit handlungsfähig zu sien. Genau daher habe ich auch gegen die Aufweichung des ersten Vorschlages Stellung bezogen, denn einen Fall, in dem Präsident, Vize-Präsident und Kongresspräsidium ausgeschaltet kann ich mir nur so vorstellen, daß das Land in einem solchen Moment größere Probleme hat, als in einem Kongressverfahren über Tage einen neuen Präsidenten zu wählen. In einem solchen Moment bedarf es politischer Führung, damit die Menschen in unserem Land, unsere Freunde und auch bzw. v.A. unsere Feinde wissen, daß in Astoria City kein Machtvakuum besteht.

Wenn wir also von einer solchen Krise ausgehen, dann ist es doch folgerichtig, daß beim Ausfall der Führungsspitze der Kongresspräsident die am ehesten legitimierte Instanz ist, die Führung des Landes zu übernehmen, da er die Legitimation der Mehrheit des vom Volk gewählten HoR besitzt.

Und bevor das Gegenargument kommt: Ein Acting President ist etwas Anderes als ein Präsident, der über die volle Legitimation des Amtes verfügt.

edit: Den es im Übrigen in einem solchen Fall nicht gibt, da die Verfassung im Falle einer Vakantheit von Präsident/Vizepräsident und Kongresspräsidium keine Bestimmungen zur weiteren Amtsfolge enthält. Wenn also tatsächlich eine solche Krise einmal eintreten sollte, was verhütet werden möge, so stehen wir komplett ohne politische Führung da... Ich hätte wohl doch gegen den geänderten Entwurf votieren sollen...
John E. Prescott [D-FL]
Member of the U.S. House of Representatives


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John E. Prescott« (26. Oktober 2008, 23:07)


Caleb McBryde

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29

Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:09

Zitat

Original von John E. Prescott
Die vorgeschlagene Regelung würde ja nur dann greifen, wenn wir beiden Amtsträgern auf einmal verlustig gingen. Jetzt ist die Frage, wann ein solcher Fall anzunehmen ist? Es wäre ein Fall, in dem die VSA, etwa durch einen Angriff oder einen terroristischen Anschlag in eine große Krise gestürzt würden.


Also unter McGarry ging das auch ganz ohne Krise, Anschlag, Angriff oder was weiss ich.

John E. Prescott

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30

Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:13

Zitat

Original von Caleb McBryde

Zitat

Original von John E. Prescott
Die vorgeschlagene Regelung würde ja nur dann greifen, wenn wir beiden Amtsträgern auf einmal verlustig gingen. Jetzt ist die Frage, wann ein solcher Fall anzunehmen ist? Es wäre ein Fall, in dem die VSA, etwa durch einen Angriff oder einen terroristischen Anschlag in eine große Krise gestürzt würden.


Also unter McGarry ging das auch ganz ohne Krise, Anschlag, Angriff oder was weiss ich.


Nein, schließlich hätte Mr. Cheung zur Verfügung gestanden. Mit einer Verfassungskrise wäre nicht zu rechnen gewesen. Und es gab ein Kongresspräsidium.

*so* Ich habe das auch nochmal gerade RL nachgeschaut. In der BRD ist die Vertretungsreihenfolge auch über die Minister geregelt. (wobei z.B. in besagtem Krisenfall eine Wahl eines neuen Kanzlers im gemeinsamen Ausschuss erfolgen kann. Zu den USA heißt es in der Wikipedia:

Die Nachfolge des Präsidenten der Vereinigten Staaten wird durch die Verfassung und den Presidential Succession Act von 1947 geregelt. Aus der Verfassung ergibt sich, dass – falls der Präsident aus irgendwelchen Gründen aus dem Amt scheidet – der Vizepräsident nachrückt. Ist dieses Amt unbesetzt, so rücken nach dem Presidential Succession Act in dieser Reihenfolge der Sprecher des Repräsentantenhauses, der Präsident pro tempore des Senats und danach die Mitglieder des Kabinetts in einer im Gesetz festgelegten Reihenfolge nach
*so*
John E. Prescott [D-FL]
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John E. Prescott« (26. Oktober 2008, 23:18)


Bob O'Neill

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Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:14

Sie müssen keine allzu große Angst haben, Mr. Prescott - für den Fall, dass für die nach der Verfassung vorgesehene Stellvertretung keine Amtsinhaber zur Verfügung stehen, gilt der Presidential Succession Act
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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John E. Prescott

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32

Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:19

Zitat

Original von Bob O'Neill
Sie müssen keine allzu große Angst haben, Mr. Prescott - für den Fall, dass für die nach der Verfassung vorgesehene Stellvertretung keine Amtsinhaber zur Verfügung stehen, gilt der Presidential Succession Act


Ah ok, das klärt zumindest das. (konnte mich nicht daran erinnern, daß mal sowas hier verabschiedet wurde)
John E. Prescott [D-FL]
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33

Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:19

Zitat

Original von John E. Prescott
Um nochmal zum Thema zu kommen: Ich denke nach wie vor, daß die Kritiker einen zentralen Punkt nicht verstanden haben, den ich für zentral an diesem Verfassungszusatz erachte:

Im Grunde regelen unsere Bestimmungen bereits jetzt den Übergang der Präsidentschaft für den Fall, daß der Präsident aus irgend einem Grund nicht handlungsfähig ist. Der Vizepräsident übernimmt dann die Amtsgeschäfte. Soweit so gut.

Die vorgeschlagene Regelung würde ja nur dann greifen, wenn wir beiden Amtsträgern auf einmal verlustig gingen. Jetzt ist die Frage, wann ein solcher Fall anzunehmen ist? Es wäre ein Fall, in dem die VSA, etwa durch einen Angriff oder einen terroristischen Anschlag in eine große Krise gestürzt würden. Und in einem solchen Fall ist das Entscheidende, daß wir zu jedem Zeitpunkt eine funktionierende Exekutive aufrecht erhalten, um zu jeder Zeit handlungsfähig zu sien. Genau daher habe ich auch gegen die Aufweichung des ersten Vorschlages Stellung bezogen, denn einen Fall, in dem Präsident, Vize-Präsident und Kongresspräsidium ausgeschaltet kann ich mir nur so vorstellen, daß das Land in einem solchen Moment größere Probleme hat, als in einem Kongressverfahren über Tage einen neuen Präsidenten zu wählen. In einem solchen Moment bedarf es politischer Führung, damit die Menschen in unserem Land, unsere Freunde und auch bzw. v.A. unsere Feinde wissen, daß in Astoria City kein Machtvakuum besteht.

Wenn wir also von einer solchen Krise ausgehen, dann ist es doch folgerichtig, daß beim Ausfall der Führungsspitze der Kongresspräsident die am ehesten legitimierte Instanz ist, die Führung des Landes zu übernehmen, da er die Legitimation der Mehrheit des vom Volk gewählten HoR besitzt.

Und bevor das Gegenargument kommt: Ein Acting President ist etwas Anderes als ein Präsident, der über die volle Legitimation des Amtes verfügt.

Ich habe sehr wohl verstanden, Mr. Prescott, was Ziel dieses Amendments sein soll. Und ich weiß auch, für welche Fälle das gedacht wäre. Ich glaube nur, dass Sie nicht verstanden haben, worum es den Kritikern dieses Punktes geht.

Ihre Argumente von wegen "Führung in Krisenzeiten", etc. etc., ändern nichts daran, dass in meinen Augen der Kongresspräsident oder wer auch sonst immer nicht dazu geeignet und auch nicht ausreichend demokratisch legitimiert ist, um für den Rest der Legislaturperiode Präsident zu sein. An den Präsidenten des Kongresses und des Senates werden andere Anforderungen gestellt als an den Präsidenten der Vereinigten Staaten - und das ist schon notwendiger Weise so, weil sich die Aufgabenfelder dieser beiden Ämter so gründlich unterscheiden wie kaum andere. Um es zu überspitzen: Es denkt ja (zum Glück) auch nun wirklich niemand daran, den Chief Justice in diese Sukzessionskette zu integrieren. Warum nicht? Weil er in der Judikative eine ganz andere Aufgabe erfüllt. Warum aber denkt man dann, dass ein Legislator zwangsläufig als Präsident geeignet sein muss?
Der Präsident der Vereinigten Staaten ist Oberhaupt dieser Nation, er muss als Staats- und Regierungschef ein fähiger Führer und leiter der Verwaltung sein. Die Präsidenten der Häuser des Kongresses sollten fähige und erfahrene Congressmen sein, die die Sitzungen ihrer Häuser ordnungsgemäß leiten, über die Arbeit des Kongresses wachen und dessen Interessen geltend machen. Ein Kongresspräsident, der sämtliche dieser Fähigkeiten erfüllt, muss durch trotzdem und wirklich garnichts als Präsident geeignet sein. Ich halte es für vermessen, hier zu sagen, dass jeder Kongresspräsident für das Amt des Präsidenten geeignet wäre.

Zumal ich auch nicht weiß, warum der Acting President so skeptisch gesehen wird. Was unterscheidet den Acting President vom Presidenten? Richtig, das acting. Das bedeutet er handelt - und zwar dann, wenn es gefordert ist. Zumal ich mich gerade ernsthaft Frage, wo denn der Unterschied liegen soll, ob der Kongresspräsident nun als Acting President oder als President handeln soll. Mal davon abgesehen, dass der Kongresspräsident nach Ablauf der Zeit als Acting President wieder das tun kann, was sein Job ist: Über den Kongress zu präsidieren. Und nicht noch - im schlimmsten Falle - dreieinhalb Monate diese Nation zu führen, obwohl er hierfür nicht im Ansatz legitimiert ist.

Zumal die Damen und Herren unterstützer in diesem Amendment bei dieser Regel auch noch einen anderen Aspekt zu vergessen scheinen: Jemand, der Präsident werden könnte, an den werden die Bedingungen für einen Präsidenten angelegt. Für einen Acting President gelten sie nicht...
Ulysses S. Finnegan jr.

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Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:23

Zitat

Original von Ulysses S. Finnegan jr.
Jemand, der Präsident werden könnte, an den werden die Bedingungen für einen Präsidenten angelegt. Für einen Acting President gelten sie nicht...


Also darf ein Acting President gar nicht die Amtsgeschäfte führen?
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Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:24

Zitat

Original von Alexander Xanathos

Zitat

Original von Ulysses S. Finnegan jr.
Jemand, der Präsident werden könnte, an den werden die Bedingungen für einen Präsidenten angelegt. Für einen Acting President gelten sie nicht...


Also darf ein Acting President gar nicht die Amtsgeschäfte führen?


Acting President darf jeder werden - President darf nur werden, wer nicht bereits zweimal President war. Das war gemeint. Ansonsten kenne ich in der Verfassung keine Norm, die irgendwelche Amtsbefugnisse eines Acting Presidents begrenzt.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses S. Finnegan jr.« (26. Oktober 2008, 23:26)


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Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:27

Was passiert rein theoretisch, wenn jemand als Congresspräsident zum Amt des Präsidenten kandidiert, gewählt wird, aber nicht den Eid schwört und auch nicht vom Amt des Congresspräsidenten zurücktritt ... Wird er dann Acting President und umgeht so die Zweimal-Klausel?
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Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:29

Zitat

Original von Ulysses S. Finnegan jr.

Zitat

Original von Alexander Xanathos

Zitat

Original von Ulysses S. Finnegan jr.
Jemand, der Präsident werden könnte, an den werden die Bedingungen für einen Präsidenten angelegt. Für einen Acting President gelten sie nicht...


Also darf ein Acting President gar nicht die Amtsgeschäfte führen?


Acting President darf jeder werden - President darf nur werden, wer nicht bereits zweimal President war. Das war gemeint. Ansonsten kenne ich in der Verfassung keine Norm, die irgendwelche Amtsbefugnisse eines Acting Presidents begrenzt.


Dennoch wirft die Position des Acting President interessante Fragen auf. Wir gehen ja immernoch von einer Krise aus. Hat ein Acting President (und da ist ihre Meinung als Chief Justice in der Tat sehr interessant) z.B. das Recht die Kompetenzen des Präsidenten ge,mäß der folgenden Artikel in vollem Umfang auszuüben:

Article IV -The Executive Branch

Section 1 [President of the United States]
[...]
(2) Der Präsident ist der Oberbefehlshaber der astorischen Streitkräfte. Ihm allein steht es zu, deren Einsatz anzuordnen sowie mit Zustimmung des Kongresses Krieg zu erklären und Frieden zu schließen.
(3) Der Präsident ist ermächtigt, in Zeiten des Notstands die notwendigen temporären Maßnahmen zu dessen baldiger Beendigung zu verfügen, jedoch sollen dadurch die Rechte des Menschen und des Bürgers nicht in unangemessener Weise beeinträchtigt werden. Die vom Präsidenten getroffenen Maßnahmen sollen die nachträgliche Billigung durch beide Kammern des Kongresses erfahren, sobald diese zur Beschlussfassung fähig sind, bei Zurückweisung jedoch sollen sie als nichtig erachten werden.
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Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:30

Zitat

Original von Ulysses S. Finnegan jr.
Der Präsident der Vereinigten Staaten ist Oberhaupt dieser Nation, er muss als Staats- und Regierungschef ein fähiger Führer und leiter der Verwaltung sein. Die Präsidenten der Häuser des Kongresses sollten fähige und erfahrene Congressmen sein, die die Sitzungen ihrer Häuser ordnungsgemäß leiten, über die Arbeit des Kongresses wachen und dessen Interessen geltend machen. Ein Kongresspräsident, der sämtliche dieser Fähigkeiten erfüllt, muss durch trotzdem und wirklich garnichts als Präsident geeignet sein. Ich halte es für vermessen, hier zu sagen, dass jeder Kongresspräsident für das Amt des Präsidenten geeignet wäre.


Hätten Sie's gewusst? ;) Vier Kongresspräsidenten - Skywalker, Nunokawa, Scriptatore und Jefferson - wurden später zu US-Präsidenten gewählt. Aber nur zwei Vizepräsidenten - Madison und Jefferson.

Was ich damit sagen will ist, dass das Amt des Kongresspräsidenten offenbar doch recht oft mit auch in exekutiven Funktionen führungstauglichen Persönlichkeiten besetzt wird. Wem man es zutraut, protokollarisch und administrativ der gesetzgebenden Gewalt vorzustehen, der besitzt erkennbar auch die Kompetenzen und Erfahrungen die es braucht, im Notfall der Exekutive vorzustehen.

Edit: Korrigiere, sechs US-Präsidenten waren zuvor Kongresspräsidenten, ich hatte President Waller und President O'Neill vergessen ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kimberly Beringer« (26. Oktober 2008, 23:35)


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Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:34

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Original von Kimberly Beringer

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Original von Ulysses S. Finnegan jr.
Der Präsident der Vereinigten Staaten ist Oberhaupt dieser Nation, er muss als Staats- und Regierungschef ein fähiger Führer und leiter der Verwaltung sein. Die Präsidenten der Häuser des Kongresses sollten fähige und erfahrene Congressmen sein, die die Sitzungen ihrer Häuser ordnungsgemäß leiten, über die Arbeit des Kongresses wachen und dessen Interessen geltend machen. Ein Kongresspräsident, der sämtliche dieser Fähigkeiten erfüllt, muss durch trotzdem und wirklich garnichts als Präsident geeignet sein. Ich halte es für vermessen, hier zu sagen, dass jeder Kongresspräsident für das Amt des Präsidenten geeignet wäre.


Hätten Sie's gewusst? ;) Vier Kongresspräsidenten - Skywalker, Nunokawa, Scriptatore und Jefferson - wurden später zu US-Präsidenten gewählt. Aber nur zwei Vizepräsidenten - Madison und Jefferson.

Was ich damit sagen will ist, dass das Amt des Kongresspräsidenten offenbar doch recht oft mit auch in exekutiven Funktionen führungstauglichen Persönlichkeiten besetzt wird. Wem man es zutraut, protokollarisch und administrativ der gesetzgebenden Gewalt vorzustehen, der besitzt erkennbar auch die Kompetenzen und Erfahrungen die es braucht, im Notfall der Exekutive vorzustehen.


v.A. haben die Gegner ja nicht an dem Punkt angesetzt, ob jemand für das Amt des Präsidenten geeignet ist (eine Frage die sich auch bei manchem Amtsinhaber schon Teile der Bevölkerung gestellt haben ;) ), sondern ob die Personen in der Nachfolgeregelung demokratisch legitimiert sind. Und da muss feststellen, daß bei Ausfall von Präsident/Vize die Präsidenten der beiden Kongresskammern die einzigen Personen sind, die über indirekte Legitimation verfügen. Wer also sonst? Ich halte ja das Verfahren nicht für falsch, daß der Kongress bei einem Ausfall unter normalen Umständen eine Wahl durchführt, aber die Frage ist doch, wer in einer Krise die Legitimation besitzt, sofort zu handeln. Und da halte ich den Kongresspräsidenten für die naheliegendste Option.
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Sonntag, 26. Oktober 2008, 23:38

Bei der Legitimationsfrage kann man auch die Kongresswahl bei einem Patt der Präsidentenwahl gleich mitabwaschen.
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