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Norman Howard Hodges

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21

Montag, 18. Mai 2009, 15:09

Ich möchte vorschlagen, diese zahlreichen Gesetzesanträge jeweils in getrennten Aussprachen zu besprechen (falls das nicht ohnehin geplant ist).

Ferner bringe ich den folgenden Gesetzesentwurf ein:

Consolidated Code Abolition Bill

An Act to abolish the Consolidated Code of Freeland and to introduce a Freeland Law Gazette.

Section 1: Abolition
Der Consolidated Code of Freeland tritt außer Kraft.

Section 2: Law Gazette Introduction
Das Folgende wird Gesetz des Freistaates Freeland:
    Freeland Law Gazette Act

    Section 1: Purpose
    Dieses Gesetz regelt die Art und Weise der Verkündung beschlossener Gesetze im Freistaat Freeland.

    Section 2: Law Gazette
    Alle vom Volksrat beschlossenen und vom Gouverneur unterzeichneten Gesetze werden in der Freeland Law Gazette veröffentlicht.

    Section 3: Implementation Rules
    (1) Die Freeland Law Gazette ist mit dem vom Gouverneur geführten Freeland-Account im öffentlich zugänglichen Forum des Freistaates als einzelner Thread zu veröffentlichen.
    (2) Neue Gesetze sind mit dem genannten Account als neue Posts einzuführen. Pro Post soll nicht mehr als ein Gesetz verkündet werden.
    (3) Gesetze, die ihre Gültigkeit verloren haben, sollen in einem zweiten Thread, der den Titel "Freeland Law Archive" trägt, gesammelt werden. In der Law Gazette ist der Gesetzestext durch den Titel des ehemaligen Gesetzes und den Hinweis auf die Außerkraftsetzung zu ersetzen.

    Section 4: Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Gouverneur in Kraft.

Section 3: Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Gouverneur in Kraft, sobald der Volksrat mitteilt, dass der Consolidated Code of Freeland vollständig durch andere Gesetze ersetzt wurde.

Georges Laval

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22

Freitag, 22. Mai 2009, 09:56

Räuspert sich.

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John E. Prescott

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23

Freitag, 22. Mai 2009, 10:25

Sorry, daß mir das schon wieder passiert ist, aber irgendwie wurden mir in den letzten Tagen hier im Überblicksboard nie neue Beiträge angezeigt (oder ich habe sie einmal übersehen und dann wurde das ganze Board als gelesen markiert?)

Naja, jetzt bringe ich es ein :)
John E. Prescott [D-FL]
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John E. Prescott« (22. Mai 2009, 10:27)


Norman Howard Hodges

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24

Freitag, 22. Mai 2009, 12:55

Nun, dann sollten die Aussprachen über die zahlreichen vorhergehenden Anträge des Gouverneurs aber ebenfalls eröffnet werden. ;)

Georges Laval

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25

Freitag, 22. Mai 2009, 12:56

Zitat

Original von John E. Prescott
Sorry, daß mir das schon wieder passiert ist, aber irgendwie wurden mir in den letzten Tagen hier im Überblicksboard nie neue Beiträge angezeigt (oder ich habe sie einmal übersehen und dann wurde das ganze Board als gelesen markiert?)

Naja, jetzt bringe ich es ein :)


Ach Monsieur, als ob das nicht jedem mal passieren könnte. :)

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John E. Prescott

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26

Freitag, 22. Mai 2009, 12:56

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Nun, dann sollten die Aussprachen über die zahlreichen vorhergehenden Anträge des Gouverneurs aber ebenfalls eröffnet werden. ;)


Man, verdammt ;) Ich muss mir angewöhnen das anders zu handhaben.
John E. Prescott [D-FL]
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Georges Laval

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27

Dienstag, 7. Juli 2009, 15:53

Ich beantrage für mein Departement eine Aussprache über den Abschluss folgendes Vertrages mit dem Bund.


Vertrag über die Konzessionsvergabe


Section 1 - Fundamentals
Dieser Vertrag soll es dem Department of Trade and Treasury ermöglichen die Rohstoffe des «Name of State» zu fördern.

Section 2 - Contracting Parties
(1) «Name of State», vertreten durch «Name of Governor»
(2) The United States of Astor, vertreten durch «Name of President»

Section 3 - Concession Objects
(1) Der Staat «Name of State» gestattet den United States of Astor den Abbau aller in Appendix I angegebenen Rohstoffe.
(2) Die United States of Astor bezahlen im Gegenzug dem «Name of State» 20% aller durch den Verkauf dieser Rohstoffe erziehlten Erträge.

Section 4 - Duration Limits
(1) Dieser Vertrag ist gültig auf unbegrenzte Zeit.
(2) Beiden Seiten soll es möglich sein, aus dem Vertrag auszutreten, jedoch erlischt die Gültigkeit erst am Monatsletzten des Austrittsmonates.

Section 5 - Final Provisions
Dieser Vertrag ist gültig, sobald er in den gesetzgebenden Körperschaften beider Vertragspartner ratifiziert wurde.



Signature

[President of the United States]
for the United States of Astor, «Date»

[Governor]
for «Name of State», «Date»


Appendix I - Concession Objects
[..]


Ich danke für die Bearbeitung.

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28

Mittwoch, 8. Juli 2009, 13:31

Ich ziehe den Antrag bis auf Weiteres zurück.

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29

Donnerstag, 16. Juli 2009, 17:20

Ich beantrage Aussprache und Abstimmung über folgenden Gesetzentwurf:


Freeland Administration Act / Loi de L'administration de Frélande

Section/Article 1: Basics / Les Généralités

(1) Der Freistaat Freeland setzt sich aus Departements zusammen.
(2) Departements sind Verwaltungseinheiten, die ein gewisses Gebiet um eine Stadt als Departementsitz innerhalb des Freistaates Freeland umfassen.
(3) Sie erhalten Zugriffsrecht auf sämtliche Kompetenzen, die ihren Aufbau betreffen, sofern sie nicht durch den Freistaat Freeland geregelt sind und nicht im Bereich der Kompetenzen des Bundes stehen.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland muss sich entscheiden, in welchem Departement er leben will. Ein Wechsel des Wohnortes, innerstaatlich wie außerstaatlich, ist beim Ministry of the Interior anzugeben.

Section/Article 2: Counties / Les Départements

(1) Der Freistaat Freeland umfasst fünf Departements: Côte de Morbinaux, Garonnac, Winland, Isle de Gareth und Varon.
(2) Die Gründung weiterer Departements ist Sache des Freistaates Freeland und fällt somit nicht in die Befugnisse einzelner Departements. Gleiches gilt für eine Umbenennung oder Verschmelzung einzelner Departements.
(3) Das Departement muss eine Hauptstadt nennen, die vom Präfekten des Departements bestimmt wird.
(4) Die Staatsregierung des Freistaates Freeland wird verpflichtet, eine amtliche Karte der Departements und ihrer Hauptstädte zu veröffentlichen.

Section/Article 3: The Commissioner (Elections) / Le Préfet (Élections)

(1) Der Präfekt wird von den Bürgern des entsprechenden Departements in einer freien, gleichen, allgemeinen, unabhängigen und geheimen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt oft möglich.
(2) Absatz 1 ist ungültig, wenn der entsprechende Bürger der einzige aktive Bürger des Departement ist. Der Bürger kann dann entscheiden, ob er dieses Amt übernehmen möchte, oder nicht. Entscheidet er sich dagegen, bleibt das Amt verwaist.
(3) Präfekte müssen sich auf Antrag von mindestens einem Viertel der Bevölkerung eines Departements einer Misstrauensabstimmung unterziehen. Spricht sich anschließend die absolute Mehrheit gegen den Präfekten aus, hat dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Wahl einzuleiten.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland kann Präfekt werden. Ein Konflikt mit anderen Ämtern besteht nicht.

Section/Article 4: The Commissioner (Responsibilities)/ Le Préfet (Les Devoirs)

(1) Der Präfekt ist für die Ausgestaltung des Departements zuständig.
(2) Der Präfekt muss einen Wohnsitz in einem Ort in dem entsprechenden Departement haben.
(3) Der Präfekt ist Vertreter seines Departements im Volksrat des Freistaats Freeland.

Section/Article 5: Promotion of the Departments / Le soutien des Départements

(1) Die Präfekten können bei Freistaat Freeland Antrag auf Förderung bestimmter Projekte stellen. Auf dem Antrag sind Grund und Höhe der gewünschten Forderung zu nennen.
(2) Anträge werden direkt an den Gouverneur gestellt. Sie sind von diesem zu bearbeiten.
John E. Prescott [D-FL]
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Georges Laval

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30

Sonntag, 19. Juli 2009, 11:22

Ich würde beantragen, dass wir den Präsidenten des Volksrates und seinen Stellvertreter neu wählen. Um wieder zu einem Stellvertreter zu kommen wäre das wohl notwendig.

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John E. Prescott

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Sonntag, 19. Juli 2009, 13:21

Zitat

Original von Georges Laval
Ich würde beantragen, dass wir den Präsidenten des Volksrates und seinen Stellvertreter neu wählen. Um wieder zu einem Stellvertreter zu kommen wäre das wohl notwendig.


Ja, dem stimme ich zu. Wir müssen die Wahl zwar dann nach einer Neuwahl wiederholen, aber so hört wenigstens dieser provisorische Zustand auf.
John E. Prescott [D-FL]
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Georges Laval

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32

Freitag, 24. Juli 2009, 17:10

Ich beantrage folgende Änderung der Geschäftsordnung: (Änderungen fett markiert)

Zitat

Geschäftsordnung des Volksrates des Freistaates Freeland

Section/Article I - Fundamentals/Régulations fondamentales
(1) Der Volksrat tagt öffentlich und permanent im ihm zugewiesenen Forum des Freistaates Freeland.
(2) Mitglieder des Volksrates (im Nachfolgenden: Mitglieder) sind die Präfekten der Departements.
(3) Diese Geschäftsordnung lässt Kompetenzen und Befugnisse unberührt, die durch höherrangiges Recht, insbesondere die Verfassung oder die Gesetze des Freistaates Freeland, gesondert zugewiesen sind.

Section/Article II -The House President/Le Président
(1) Der Volksrat wählt aus seiner Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Präsidenten. Sind vier Wahlgänge beendet worden, ohne dass ein Kandidat die einfache Mehrheit auf sich vereinigen konnte, so genügt ab dem fünften Wahlgang die relative Mehrheit.
(2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Volksrates verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten des Rates zu.
(3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod, spätestens jedoch nach drei Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(4) Die Bestimmungen der Verfassung über das Misstrauensvotum gegen den Präsidenten bleiben unberührt.
(6) Nach selbem Modus wie der Präsident des Volksrates gewählt wird, wird auch dessen Stellvertreter gewählt.
(7) Wenn der Präsident 4 Tage nicht im Volksrat anwesend ist (Abwesenheit), kann sein Stellvertreter die Aufgaben von diesem bis dieser wieder zurückgekehrt ist übernehmen.

Section/Article III - Participation in Sessions/Participation dans les sÈances
(1) In allen Diskussionen und Aussprachen im Volksrat genießen seine Mitglieder ein uneingeschränktes Rederecht.
(2) In Abstimmungen sind Diskussionen und ƒnderungsanträge unzulässig.
(3) Jedes Mitglied kann einen Antrag auf Rederecht für Gäste stellen. Der Präsident hat diesem Antrag zu entsprechen und das Rederecht zu erteilen, wenn nicht
1. durch das Auftreten des Gastes die Ruhe und Ordnung des Plenum gefährdet ist,
2.die Erteilung des Rederechts an den Gast eine unverhältnismäßige Verwendung dieses Rechtes durch das Mitglied darstellen würde.


Section/Article IV - Motions/Demandes
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern des Volksrates gestellt werden.
(2) Anträge sind im Volksrat an einem vom Präsidenten bestimmten Ort innerhalb des Volksrates einzubringen.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.

Section/Article V - Discussions/Discussions
(1) Der Präsident eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt sie dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden nach ihrer Eröffnung. Der Präsident beendet die Aussprache auf Antrag eines Mitgliedes, sofern nicht der Widerspruch eines anderen Mitgliedes innerhalb von 24 Stunen erfolgt.
(3) Auf Antrag von einem Drittel der Volksratsmitglieder muss der Präsident die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Der Präsident kann die Diskussion einfach weiterlaufen lassen, sofern ein Beenden der notwendigen Verständigung im Volksrat über den Diskussionsgegenstand entgegenstehen würde. In diesem Falle verzichtet der Präsident auf ein Widerspruch in Bezug auf Artikel V Absatz 2 Satz 2. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Präsident zeitnah die Abstimmung ein.


Section VI - Votes/Accord
(1) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Ja, Nein oder Enthaltung beantwortet werden kann. Eine Enthaltung gilt als abgegebene Stimme.
(2) Abstimmungen werden vom Präsidenten eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Volksratsmitglieder abgestimmt haben.
(2) Die Editierung von Stimmabgaben ist unzulässig. Die Stimme ist in diesem Fall ungültig.


Section/Article VII - Validity/Effet
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern des Volksrates angenommen wurde.
(2) Sie bleibt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung in Kraft.
(3) Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt durch Beschluss des Volksrates, der der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.


Eine kurze Begründung: Laut jetziger Geschäftsordnung ernennt der Volksratpräsident seinen Stellvertreter und muss sobald er einen Tag nicht anwesend ist dies melden, dies halte ich für etwas unangemessen. Und vorallem gegen die Verfassung.

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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Georges Laval« (24. Juli 2009, 17:11)


John E. Prescott

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33

Freitag, 24. Juli 2009, 17:17

Ich beantrage die Aussprache über folgenden Gesetzentwurf:


Private Law / Loi Droit Privè

Section/Article 1: Persons / Les Personnes

(1) Rechtspersönlichkeit als die Fähigkeit, im eigenen Namen Rechte und Pflichten zu haben, besitzen im Privatrecht Freelands alle natürlichen Personen gleich welcher Staatsangehörigkeit,
(2) Rechtspersönlichkeit besitzen ferner der Freistaat Freeland, die Départements sowie die durch besondere Gesetze errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
(3) Rechtspersönlichkeit besitzen auch die nach den Bestimmungen ihres Heimatrechts errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten juristischen Personen anderer Rechtsordnungen sowie die Limited Liability Company / Société à Responsabilité Limitée und die Incorporated Association / Association Enregistrée.

Section/Article 2: Legal Forms / Formes Juridique

(1) Die Rechtsform der Incorporated Association / Association Enregistrée steht für jegliche nichtwirtschaftliche Tätigkeit oder wirtschaftliche Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Rechtsform der Limited Liability Company / Société à Responsabilité Limitée steht für jegliche wirtschaftliche Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht zur Verfügung.
(2) Für die Anmeldung bei der zuständigen Behörde sind folgende Angaben notwendig:
a) Der Name des zu gründenden Verein / der zu gründenden Gesellschaft;
b) Der / die Gründer / Gesellschafter des Vereins / der Gesellschaft sowie die Beteiligung der Gesellschafter an der Gesellschaft;
c) Die Satzung, welche Bestimmungen über den Zweck der Rechtsform, die Besetzung der Organe und insbesondere der gesetzlichen Vertreter der Rechtsform, die Häufigkeit der Mitgliedervollversammlungen / Gesellschafterversammlungen, welche mindestens einmal jährlich abzuhalten sind, und andere wesentliche Bestimmungen enthalten muss;
(3) Für die Schulden der Rechtsform haften die Mitglieder nicht mit ihrem Privatvermögen.
(4) Die Rechtsform ist aufgelöst und aus dem Register zu löschen wenn:
a) Die Mitgliedervollversammlung / Gesellschafterversammlung dies nach den in der Satzung vorgegebenen Richtlinien beschließt;
b) Eine Zahlungsunfähigkeit der Rechtsform vorliegt;
c) Die Rechtsform durch die Organes der VereinigtenStaaten oder des Freistaates Freeland aufgelöst wird weil ihr Zweck den Strafgesetzen oder der verfassungsmäßigen Ordnung Freelands oder der Vereinigten Staaten von Astor zuwiderläuft;
(5) Der Vorsitzende / Geschäftsführer wird von der Mitgliedervollversammlung / Gesellschaftversammlung gewählt. Er vertritt die Rechtsform nach außen.

Section/Article 3: Transferral of Company Shares / Cession de Quotes-parts

Die Übertragung von Anteilen an einer Limited Liability Company / Société à Responsabilité Limitée erfodert eine schriftliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Übergang sowie eine Mitteilung an die Gesellschaft und die zuständige Behörde. Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass Gesellschaftsanteile nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden können.


Section/Article 4: Label Indicating the Legal Status / Marque Indicant le Status Lègal

(1) Die Incorporated Association / Association Enregistrée muss in ihrer Korrespondenz und ihren eigenen Veröffentlichungen über sich die Abkürzung Inc. oder A.E. zur Kennzeichnung ihrer Rechtsform verwenden und diese Abkürzung auch in ihrem Namen führen.
(2) Die Limited Liability Company / Société à Responsabilité Limitée muss in ihrer Korrespondenz und ihren eigenen Veröffentlichungen über sich die Abkürzung Ltd. oder S.A.R.L. zur Kennzeichnung ihrer Rechtsform verwenden und diese Abkürzung auch in ihrem Namen führen.
(3) Bei Verstoß gegen diese Vorschrift haften die gesetzlichen Vertreter mit ihrem privaten Vermögen für die Geschäfte der Gesellschaft oder des Vereins, die unter fehlender Angabe der Abkürzung zustandegekommen sind.

Section/Article 5: The registers / Les registres

(1) Die unter Section/Article 2 Abs. 2 und Abs. 5 genannten Daten sind von der zuständigen Behörde zu sammeln und in einem öffentlich zugänglichen Vereinsregister zu verzeichnen. Jede Änderung in diesen Daten ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Gegenüber Dritten kann sich der Verein oder die Gesellschaft bzw. die Gesellschafter oder Vereinsmitglieder nicht darauf berufen, der Inhalt dieses Registers sei unrichtig.

Section/Article 6: Competent authorities / Autoritès Compètentes

(1) Die Zuständigkeiten der Behörden im Vereins- und Gesellschaftsrecht nach diesem Kapitel werden durch Verordnung des Gouverneurs bestimmt.
John E. Prescott [D-FL]
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Norman Howard Hodges

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Dienstag, 4. August 2009, 20:44

Ich beantrage eine Debatte über das folgende Haushaltsgesetz.

Freeland State Budget August 2009 Bill

Sec. 1
Der Volksrat genehmigt den nachstehenden Haushalt für den Monat August 2009.

Sec. 2
Der Minister of Economy wird ermächtigt, alle in dem Haushalt aufgeführten Posten auszuführen.

Sec. 3
Die Aufnahme eines Kredites erfolgt bei der _______________ für eine Laufzeit von _________ zu einem Zinssatz von _________ %.

Sec. 4
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


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Staatshaushalt des Freistaates [definition=3]Freeland[/definition]
Monat AUGUST 2009
=======================================

Investitionen
-------------

Aufnahme eines Kredites		+ 100 000,00 A$

Bau von Staatsbetrieben
- Eisenbergwerk G5 Q1		- 26 000,00 A$
- Fischerei G1 Q1		- 2 600,00 A$
- Bauernhof G2 Q1		- 7 500,00 A$
- Sägewerk G6 Q1		- 30 600,00 A$
- Kohlebergwerk G5 Q1		- 26 000,00 A$
- Zuckerrübenanbau G2 Q1	- 4 200,00 A$

======================		+ 3 100,00 A$

Norman Howard Hodges

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35

Sonntag, 9. August 2009, 19:38

Ich beantrage eine Diskussion über den folgenden Gesetzentwurf.

Freeland State Supreme Court Substitution Bill

Section 1
Dieses Gesetz regelt die Weitergabe der Befugnisse des State Supreme Court of Freeland an den Supreme Court of the United States nach Maßgabe der Verfassung von Freeland.

Section 2
Für die Gültigkeitsdauer dieses Gesetzes werden alle Befugnisse des State Supreme Court of Freeland vom Supreme Court of the United States wahrgenommen. Dies gilt ohne Ausnahme und zeitlich unbegrenzt.

Section 3
Dieses Gesetz verliert seine Gültigkeit mit dem Tage, an dem ein Richter für den State Supreme Court of Freeland ins Amt gekommen ist.

Section 4
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Norman Howard Hodges

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36

Sonntag, 9. August 2009, 20:51

Ich beantrage eine Debatte zur Geschäftsordnung des Volksrates, die in der nachfolgend angeführten Fassung neu beschlossen werden soll.

Standing Orders of the People's Council of Freeland

Section/Article I - Fundamentals
(1) Der Volksrat tagt öffentlich und permanent im ihm zugewiesenen Forum des Freistaates Freeland.
(2) Mitglieder des Volksrates (nachfolgend "Mitglieder" genannt) sind die Präfekten der Departements.
(3) Diese Geschäftsordnung lässt Kompetenzen und Befugnisse unberührt, die durch höherrangiges Recht, insbesondere die Verfassung oder die Gesetze des Freistaates Freeland, gesondert zugewiesen sind.

Section/Article II -The House President
(1) Der Volksrat wählt aus seiner Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Präsidenten. Sind vier Wahlgänge beendet worden, ohne dass ein Kandidat die einfache Mehrheit auf sich vereinigen konnte, so genügt ab dem fünften Wahlgang die relative Mehrheit.
(2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Volksrates verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten des Rates zu.
(3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Verlust der Staatsbürgerschaft von Freeland, Rücktritt oder Tod, spätestens jedoch nach drei Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(4) Die Bestimmungen der Verfassung über das Misstrauensvotum gegen den Präsidenten bleiben unberührt.
(6) Nach dem gleichen Modus und zu den gleichen Bedingungen wie der Präsident wird dessen Stellvertreter gewählt.
(7) Wenn der Präsident einen Zeitraum von mehr als vier Tagen nicht im Volksrat anwesend sein kann (Abwesenheit), muss er dies dem Volksrat in seinem Sitzungssaal mitteilen. Die Periode der Abwesenheit ist beendet mit der Ankündigung der Rückkehr des Präsidenten. Während der Abwesenheit übernimmt der Vizepräsident alle Rechte und Pflichten des Präsidenten. Dies gilt nur bis zum Ende der Abwesenheit.

Section/Article III - Participation in Sessions
(1) In allen Diskussionen und Aussprachen im Volksrat genießen seine Mitglieder ein uneingeschränktes Rederecht.
(2) In Abstimmungen sind Diskussionen und Änderungsanträge unzulässig.
(3) Jedes Mitglied kann einen Antrag auf Rederecht für Gäste stellen. Der Präsident hat diesem Antrag zu entsprechen und das Rederecht zu erteilen, wenn nicht
a) durch das Auftreten des Gastes die Ruhe und Ordnung des Plenums gefährdet ist,
b) die Erteilung des Rederechts an den Gast eine unverhältnismäßige Verwendung dieses Rechtes durch das Mitglied darstellen würde.
(4) Das Rederecht eines Gastes kann vom Präsidenten jederzeit wieder entzogen werden, wenn einer der vorgehend genannten Fälle nach der Erteilung des Rederechts zutrifft.

Section/Article IV - Motions
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern des Volksrates gestellt werden.
(2) Anträge sind im Volksrat an einem vom Präsidenten bestimmten Ort innerhalb des Volksrates einzubringen.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.

Section/Article V - Discussions
(1) Der Präsident eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt sie dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden. Der Präsident beendet die Aussprache auf Antrag mindestens eines Mitgliedes, sofern nicht der Widerspruch eines anderen Mitgliedes innerhalb von 24 Stunden erfolgt.
(3) Auf Antrag von einem Drittel der Volksratsmitglieder muss der Präsident die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Der Präsident kann die Diskussion einfach weiterlaufen lassen, sofern ein Beenden der notwendigen Verständigung im Volksrat über den Diskussionsgegenstand entgegenstehen würde. In diesem Falle verzichtet der Präsident auf einen Widerspruch in Bezug auf Artikel V Absatz 2 Satz 2. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Präsident zeitnah die Abstimmung ein.

Section VI - Votes
(1) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Yes (Oui), No (Non) oder Abstention beantwortet werden kann. Eine Enthaltung gilt als abgegebene Stimme.
(2) Abstimmungen werden vom Präsidenten eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Volksratsmitglieder abgestimmt haben.
(2) Wird ein Beitrag, der eine Stimmabgabe enthält, nachträglich editiert, so gilt die Stimmabgabe als ungültig.

Section/Article VII - Final Provisions
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern des Volksrates angenommen wurde.
(2) Sie bleibt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung in Kraft.
(3) Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt durch Beschluss des Volksrates, der der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.

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Sonntag, 16. August 2009, 12:18

Ich bringe folgenden Antrag im Rahmen der Reform des Gesetzescodes ein:

Freeland Security Forces Act / Loi de La Súretè de La Rèpublique

Section/Article 1: The Constabulary / La Gendarmerie

(1) Die Gendarmerie hat die Aufgabe der Durchsetzung der Landesgesetze.
(2) Oberster Dienstherr ist der Innenminister von Freeland und falls nicht vorhanden, der Gouverneur.
(3) Bestimmungen über Ausrüstung und Umfang der Gendarmerie obliegen dem Innenministerium.

Section/Article 2: The Governor's Guard/ La Garde du Gouverneur

(1) Die Gouverneursgarde hat die Aufgabe des Schutzes von Einrichtungen und Bediensteten des Freistaates Freeland.
(2) Oberster Dienstherr ist der Gouverneur.
(3) Sie besteht aus 1 000 Mann Berufsgardisten sowie 1 000 Mann Reservisten, welche bei der Mobilmachung eingezogen werden.
(4) Bestimmungen über Ausrüstung der Gouverneursgarde obliegen der Staatsregierung.

Section/Article 3: The National Guard/ La Garde nationale

(1) Die Nationalgarde hat die Aufgabe des Objekt- und Katastrophenschutzes sowie der Überwachung der Grenzen, Nationalparks und Reservate Freelands im Krisenfall.
(2) Oberster Dienstherr ist der Gouverneur.
(3) Sie besteht aus 15 000 Mann Berufsgardisten sowie 15 000 Mann Reservisten, welche bei der Mobilmachung eingezogen werden.
(4) Bestimmungen über Ausrüstung der Nationalgarde obliegen der Staatsregierung.
(5) Sie besteht aus der Luftüberwachung, der Küstenwache und dem Grenzschutz.

Section/Article 4: Mobilisation/ La mobilisation

(1) Eine Mobilmachung kann nur der Gouverneur sowie im Vertretungsfall ein anderer Staatsbediensteter verfügen.
(2) Sie kann nur im Krisen- oder Katastrophenfall sowie zu Übungszwecken erfolgen.
(3) Der Volksrat kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen ein Veto dagegen einlegen.

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Montag, 24. August 2009, 12:49

Ich bringe folgenden Gesetzesvorschlag ein:



Freeland Education Act / Loi de la Éducation

Section/Article 1: Compulsory schooling / Enseignement obligatoire

(1) Jeder Bewohner Freelands ist ab dem 5. Lebensjahr schulpflichtig.
(2) Schulpflichtig heißt nach dem Gesetz, dass der Schulpflichtige eine schulische Einrichtung des Freistaates Freelands oder eines anderen Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Astor zu besuchen hat.
(3) Die Schulpflicht endet mit dem erfolgreichen Erwerben eines Abschlusses an einer schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland oder eines anderen Bundesstaates der VSA oder dem siebzehnten Lebensjahr.

Section/Article 2: Segments of Compulsory Schooling / Les sègments de L' Enseignement Obligatoire

(1)Die schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland bestehen aus 5 Schulformen.
(2)Schulformen sind nach dem Gesetz: Vorschule - Kindergarten, Grundschule, Mittelschule, Oberschule und College - Universität.
(3) Die Richtlinienkompetenz die schulischen Einrichtungen betreffend besitzen die vom Bildungsministerium ernannten Rektoren der schulischen Einrichtungen sowie die Versammlungen der ein Lehramt ausübenden Beamten sofern sie nicht durch dieses Gesetz oder durch andere Beschlüsse der Regierung oder des Volksrates eingeschränkt wird.
(4) Der Freistaat Freeland besitzt eine Inspektionspflicht die schulischen Einrichtungen betreffend, welche unangemeldet wahrgenommen wird.

Section/Article 3: Schoolteacher/ Les Enseignants

Ein Lehramt kann nur derjenige ausführen, der eine Genehmigung des Bildungsministeriums Freeland besitzt und mindestens einen Monat Bürger der Vereinigten Staaten von Astor ist.

Section/Article 4: Scores / Les Notes

Die Notenvergabe erfolgt gemäß des Lehrplans, welchen das Bildungsministerium des Freistaates Freeland zu erlassen hat.

Section/Article 5: Preschool / École Prèscolaire- Kindergarten / La Maternelle

(1) Die Teilnahme in der Preschool / École Prèscolaire ist freiwillig
(2) Die Teilnahme im Kindergarten / La Maternelle ist verpflichtend.
(3) Die Vorschule kann ab dem dritten Lebensjahr besucht werden. Ihre Aufgabe ist es, die Kinder an ein soziales Umfeld außerhalb des Elternhauses zu gewöhnen und erste Lernprozesse (Sprechen, Basteln etc.) in Gang zu setzen.
(3) Der Kindergarten kann ab dem fünften Lebensjahr besucht werden. Seine Zielsetzung ist die Vorbereitung für die Pflichtschulzeit in allen relevanten Bereichen.

Section/Article 6: Elementary School / École Primaire

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend.
(2) Das Einschulalter liegt bei sechs Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Grundschule für sechs Jahre (sofern es keine Versetzungsschwierigkeiten gibt).
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 7: Middle School / Le Collège

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend, ein Abschluss in der Grundschule ist notwendig.
(2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei zwölf Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Mittelschule für drei Jahre.
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 8: Upper School / Lycée

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist bis zum siebzehnten Lebensjahr verpflichtend, ein Abschluss in der Mittelschule ist notwendig.
(2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei 15 Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Oberschule im Regelfall drei Jahre oder bis zum Erlischen der Schulpflicht.
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 9: University / L'Université

(1) Das Besuchen eines Colleges oder einer Universität ist freiwillig.
(2) Ein Abschluss einer Oberschule ist zwingend notwendig.
(3) Für die Colleges und Universitäten des Freistaates Freeland ist der Hochschulrahmenvertrag bindend.

Section/Article 10: Private Schools/ L'École privée

(1) Private Schools, sind nicht-staatliche Einrichtungen, die im Regelfall für einen Besuch der Schule Geldbeträge fordern.
(2) Private Schools unterliegen dennoch den Vorschriften der sections/articles dieses Gesetzes
(3) Private Schools können jede Form, der in diesem Gesetz definierten Schulformen, besitzen.
(4) Private Schools müssen vom Bildungsministerium des Staates Freeland zugelassen werden.

Section/Article 11: Promotion / Aide Financière

(1) Finanziell benachteiligte Schüler haben ein Recht auf staatliche Förderung. Diese ist beim Bildungsministerium unter Angabe von Gründen einzureichen.

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Dienstag, 22. September 2009, 17:30



Freeland Environmental protection Act / Loi de la Protection de l'Environnement en Frélande

Section/Article: 1 Reserves / Protectorats

(1) Schutzgebiete sind Gebiete in denen der Schutz der Natur Vorrang vor allen anderen Prioritäten besitzt.
(2) Die Schutzgebiete besitzen 2 verschiedene Abstufungen: Naturschutzgebiet und Nationalpark.

Section/Article: 2 Nature Reserves / Réserve naturelle

(1) In einem Naturschutzgebiet sind jegliche Bauvorhaben verboten, außer sie wurden vom Freistaat ausdrücklich genehmigt.
(2) Das Verlassen der Wege in einem Naturschutzgebiet ist untersagt. Zuwiderhandlung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
(3) Das Verschmutzen, Zerstören oder Verändern der Natur ist strikt untersagt und wird rechtlich verfolgt.
(4) Das Jagen und Fischen ist in den Naturschutzgebieten ausdrücklich untersagt.

Section/Article: 3 National Park / Parc National

(1) In einem Nationalpark sind jegliche Bauvorhaben verboten, außer sie werden vom Freistaates Freeland ausdrücklich genehmigt.
(2) Das Verschmutzen, Zerstören oder Verändern der Natur ist strikt untersagt und wird rechtlich verfolgt.
(3) Das Übernachten und Campieren in Freelands Nationalparks ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Zuwiderhandlung wird rechtlich verfolgt.
(4) Das Jagen und Fischen in Nationalparks ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Departements oder der Regierung gestattet.

Section/Article: 4 Staff / Personnel

(1) Naturschutzgebiete und Nationalparks werden von sog. "Rangern" überwacht. Der Bundesstaat Freeland unterhält zu diesem Zweck mindestens 8.000 Ranger.
(2) Die Ranger besitzen auf den Schutzgebieten des Freistaates Freeland die gleichen Rechte wie die Gendarmerie.
(3) Personen, die gegen das Umweltschutzgesetz oder ein anderes geltendes Gesetz verstoßen sind vorläufig in Gewahrsam zu nehmen und innerhalb von 24h der Polizei zu überstellen.

Section/Article: 5 Announcement of Reserves / Mise de Protectorats

(1) Der Gouverneur oder ein Minister für Umwelt kann per Veordnung Naturschutzgebiete und Nationalparks ausweisen.
(2) Durch eine absolute Mehrheit des Volksrates kann eine Verordnung, die gemäß Section / Article 5 Abs. 1 vom Gouverneur erlassen wurde, innerhalb von sieben Tagen aufgehoben werden.

Section/Article: 6 Agriculture / Agriculture

(1) Jeder landwirtschaftliche Betrieb auf dem Gebiet des Freistaates Freeland wird zweimal pro Jahr unangemeldet von den dafür zuständigen Behörden kontrolliert.
(2) Landwirtschaftliche Betriebe, die sich in besonderem Maße für biologische Anbaumethoden und Freilandhaltung einsetzen und engagieren erhalten finanzielle Förderungen des Freistaates Freeland.

Section/Article: 7 Protection of Animals / Protection des Animaux

(1) Jedes tierische Lebewesen auf dem Gebiet des Freistaates Freeland genießt Schutz vor Misshandlung oder anderen Formen eines lebensunwürdigen Lebens.
(2) Diese betreffen die Zucht, die Haltung und den Transport von tierischen Lebewesen auf dem Gebiet des Freistaates Freeland.
(3) Der Gouverneur oder ein Minister für Umwelt kann eine Tierart unter den speziellen Schutz des Staates stellen.
(4) Durch eine absolute Mehrheit des Volksrates kann eine Verordnung, die gemäß Section / Article 7 Abs. 3 vom Gouverneur erlassen wurde, innerhalb von sieben Tagen aufgehoben werden.
(5) Tiere die unter dem speziellen Schutz des Staates stehen dürfen ohne Erlaubnis weder getötet noch gefangen werden. Zuwiderhandlung wird rechtlich verfolgt.

Section / Article: 8 Protection against Pollution / Protection contre Pollution de l'Environnement

(1) Das Ableiten von nicht umweltverträglich Substanzen in Gewässer, Luft oder Boden auf dem Gebiet des Freistaates Freeland ist verboten und steht unter Strafe.


Ich bringe den nächsten Gesetzesvorschlag ein im Rahmen der Reform des Code Consolide.

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Norman Howard Hodges

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40

Dienstag, 22. September 2009, 22:04

Ich bringe den folgenden Gesetzesantrag ein.

Freeland State Budget September 2009 Bill

Sec. 1
Der Volksrat genehmigt den nachstehenden Haushalt für den Monat September 2009.

Sec. 2
Dieses Gesetz tritt am 30. September 2009, frühestens jedoch mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

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Staatshaushalt des Freistaates [definition=3]Freeland[/definition]
Monat SEPTEMBER 2009
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Vormaliges Vermögen gem. dem Haushalt
des Monats AUGUST 2009:
700,00 A$

Laufende Kosten
---------------

Produktionskosten
"[definition=3]Freeland[/definition] Sugar Beets"		- 134,40 A$

Produktionskosten
Fisch (insg. 60 kg)		- 198,00 A$

Produktionskosten
Getreide (insg. 240 kg)		- 6,00 A$

Einnahmen
---------

Verkauf
"[definition=3]Freeland[/definition] Sugar Beets"		+ 537,60 A$

======================		+ 899,20 A$