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Verfassung des Freistaats Freeland
Preamble
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Chapter I: Basics
Article 1 [State]
(1) Der Freistaat Freeland ist ein Bestandteil der Vereinigten Staaten von Astor und erkennt deren Verfassung sowie den Vorrang von Bundesgesetzen vor Staatsgesetzen an.
(2) Die Staatshauptstadt des Freistaates Freeland ist die Stadt Gareth.
Article 2 [Bilinguality]
Um die Kultur Freelands zu erhalten, sind alle Gesetze und Verordnungen von Freeland so weit in Albernisch und Barnstorvisch zu fassen, dass sie von den Muttersprachlern beider Sprachen verstanden werden können. Auch Ortsbezeichnungen sind in Albernisch und Barnstorvisch zu fassen.
Article 3 [Constitutional Amendments]
Diese Verfassung kann nur durch Gesetz, das den genauen Wortlaut der Verfassung ändert und durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen im Volksrat verabschiedet wird, geändert werden.
Article 4 [Emergency Orders]
(1) Sollte die Anzahl der Einwohner Freelands auf eins sinken, so kann der verbliebene Bürger Freeland sich zum Übergangsgouverneur ausrufen und durch Notverordnungen regieren, die den Fortbestand und die Sicherheit Freelands gewähren und für mehr Bürger sorgen sollen.
(2) Steigt die Anzahl der Einwohner wieder, so sind alle Notverordnungen vom Volksrat zu prüfen und gegebenenfalls zu verwerfen. Die Amtszeit und die Befugnisse des Übergangsgouverneurs endet mit dem Amtsantritt eines ordentlich gewählten Gouverneurs.
Chapter II: Civil Rights
Article 5 [Citizenship]
Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor besitzt und seinen Hauptwohnsitz gemäß den Bundesgesetzen in Freeland hat.
Article 6 [U.S. Civil Rights]
Die in Art. II, Sec. 1 bis 7 der U.S. Constitution bestimmten Menschen- und Bürgerrechte sind Bestandteil dieser Verfassung und der staatlichen Ordnung Freelands.
Article 7 [Freedom of Movement]
Alle Bürger Freelands genießen Freizügigkeit auf dem gesamten Staatsgebiet Freelands.
Article 8 [Right of Asylum]
(1) Politisch Verfolgte genießen Asyl in Freeland, soweit sie nicht durch einen anderen Bundesstaat der Vereinigten Staaten nach Freeland gelangt sind.
(2) Das Recht auf Asyl endet mit dem Ende der politischen Verfolgung in dem Herkunftsland des Asylanten.
(3) Asylrecht und dessen Aberkennung sind von den Gerichten auszusprechen.
Article 9 [Right of Petition]
Alle Bürger des Freistaates Freeland haben das Recht, sich jederzeit schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die staatlichen Einrichtungen, Behörden, Ministerien und den Gouverneur zu wenden.
Article 10 [Independence of Universities]
Das Recht der Hochschulen, ihre sie allein betreffenden Angelegenheiten ohne Einmischung des Staates zu regeln, bleibt gewahrt.
Chapter III: People's Council
Article 11 [Basic]
(1) Der Volksrat ist die legislative Gewalt des Freistaates Freeland. Ihm allein obliegt die Gesetzgebung.
(2) Der Volksrat tagt ständig öffentlich in der Staatshauptstadt. Auf Antrag mindestens eines Mitglieds kann die Aussprache oder Abstimmung über einen Gesetzesantrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dem Antrag ist stattzugeben.
Article 12 [Members]
Der Volksrat besteht aus den Präfekten der Departements.
Article 13 [President]
(1) Der Präsident des Volksrats wird für die Dauer von drei Monaten vom Volksrat aus seiner Mitte gewählt. Ebenso wählt der Volksrat für die gleiche Amtszeit den Stellvertreter des Präsidenten aus seiner Mitte.
(2) Der Präsident des Volksrates leitet dessen Sitzungen. Er nimmt Anträge der Mitglieder des Volksrats entgegen, beginnt und beendet Aussprachen und Abstimmungen.
(3) Ist der Präsident des Volksrates länger als vier Tage abwesend, so übernimmt sein Stellvertreter die Aufgaben des Präsidenten. Scheidet der Präsident des Volksrates durch Ende der Mitgliedschaft im Volksrat oder durch Rücktritt vorzeitig aus dem Amt oder ist er länger als einundzwanzig Tage ohne Abmeldung abwesend, so rückt der Stellvertreter in das Amt des Präsidenten nach, bis ein neuer Präsident und ein neuer Vizepräsident gewählt wurden. Fallen das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Volksrates gleichzeitig vakant, so übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied des Volksrates das Amt des Präsidenten, bis ein neuer Präsident und ein neuer Vizepräsident gewählt sind.
(4) Der neu gewählte Präsident des Volksrates tritt sein Amt am Ersten des Monats nach der Wahl an.
Article 14 [Standing Orders]
Der Volksrat gibt sich seine Geschäftsordnung.
Article 15 [Legislature]
(1) Jedes Mitglied des Volksrates hat das Recht, Gesetzesanträge in den Volksrat einzubringen.
(2) Der Präsident des Volksrates hat über jeden eingebrachten Gesetzesantrag eine dreitägige Aussprache einzuleiten, die bei Bedarf durch den Präsidenten beliebig verlängert werden kann.
(3) Der Präsident des Volksrates hat nach der Aussprache über einen Gesetzesantrag die Abstimmung über diesen einzuleiten. Sie dauert fünf Tage oder solange, bis eine unumstößliche Mehrheit der Stimmen erreicht wurde.
(4) Damit ein Gesetz als vom Volksrat angenommen gilt,
a) muss sich mindestens ein Drittel der Mitglieder des Volksrates an der Abstimmung beteiligt haben;
b) muss die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf "Yes" lauten.
(5) Vom Volksrat beschlossene Gesetze müssen vom Präsidenten des Volksrates dem Gouverneur vorgelegt werden. Der Gouverneur hat binnen sieben Tagen das Gesetz zu unterzeichnen und zu veröffentlichen. Tut er dies nicht oder verweigert er die Unterschrift, so kann das Gesetz nur in Kraft treten, wenn das Gesetz vom Volksrat nach erneuter Aussprache mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird.
Chapter IV: The Governor
Article 16 [Basic]
Der Gouverneur des Freistaates Freeland bildet die Spitze der vollziehenden Gewalt von Freeland.
Article 17 [Election]
(1) Der Gouverneur des Freistaates Freeland wird für eine Amtszeit von drei Monaten von den Bürgern von Freeland gewählt. Ebenso wird der Stellvertretende Gouverneur gewählt.
(2) Gouverneur kann nur werden, wer
a) Bürger des Freistaates Freeland ist;
b) nicht das Amt des Präsidenten des Volksrates ausübt und
c) nicht das Amt eines Bundesrichters am Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten ausübt.
(3) Unbeschadet dieser Bestimmungen kann der Präsident des Volksrates Gouverneur werden, wenn sich in einem angemessenen Zeitrahmen kein anderer Kandidat findet oder es nicht genügend Bürger gibt.
(4) Der neu gewählte Gouverneur tritt sein Amt am Ersten des Monats nach der Wahl an. Die Amtszeit des alten Gouverneurs endet mit diesem Tag.
(5) Ist der Gouverneur länger als vier Tage abwesend, so übernimmt der Stellvertretende Gouverneur die Aufgaben des Gouverneurs bis zu dessen Rückkehr.
(5) Ist der Gouverneur länger als einundzwanzig Tage ohne Abmeldung abwesend oder erfüllt er die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht mehr, so rückt der Stellvertretende Gouverneur automatisch in das Amt des Gouverneurs auf, bis ein neuer Gouverneur und ein neuer Stellvertretender Gouverneur gewählt sind.
(6) Sind weder der Gouverneur noch der Stellvertretende Gouverneur fähig oder berechtigt, ihr Amt auszuüben, so übernimmt der Präsident des Volksrates das Amt des Gouverneurs, bis ein neuer Gouverneur und ein neuer Stellvertretender Gouverneur gewählt sind.
Chapter V: Administration
Article 18 [Ministries]
(1) Ministerien sind oberste Behörden des Freistaates Freeland.
(2) Jedes Ministerium wird von einem Minister geleitet, der vom Gouverneur ernannt wird.
(3) Ministerien können nur durch Gesetz geschaffen werden. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind gesetzlich genau festzulegen.
(4) Die Minister bilden gemeinsam mit dem Gouverneur die Staatsregierung des Freistaats Freeland. Sie tagt ständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Staatshauptstadt.
Article 19 [Authorities]
(1) Staatsbehörden sind Behörden des Freistaates Freeland, die dem Gouverneur oder einem Ministerium unterstellt sind.
(2) Staatsbehörden werden von einem Direktor geleitet, der vom Gouverneur oder dem Minister, dem die Staatsbehörde untersteht, ernannt wird.
(3) Staatsbehörden können nur durch Gesetz geschaffen werden. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind gesetzlich genau festzulegen.
Article 20 [Oath of Office]
(1) Alle Staatsbeamten des Freistaates Freeland haben vor dem versammelten Volksrat den folgenden Amtseid abzuleisten:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde."
(2) Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung bei der Eidesleistung ist zulässig.
Article 21 [Orders]
(1) Verordnungen sind Anweisungen des Gouverneurs oder eines Ministers an eine ihm untergeordnete Behörde.
(2) Eine Verordnung regelt die Art und Weise, wie ein vom Volksrat beschlossenes Gesetz auszulegen und umzusetzen ist.
(3) Verordnungen dürfen der Verfassung der Vereinigten Staaten, den Bundesgesetzen, der Verfassung von Freeland oder den Gesetzen des Freistaates nicht zuwiderlaufen. Sie können vom Gericht aufgehoben werden, wenn sie gesetzeswidrig sind.
Article 22 [State Budget]
(1) Die Hoheit über die Staatsfinanzen des Freistaates Freeland liegt beim Volksrat. Nur er darf Ausgaben der Staatskasse beschließen und durch Gesetz Steuern erheben.
(2) Steuern dürfen nur
a) auf das Einkommen von natürlichen Personen;
b) auf Erträge von juristischen Personen;
c) auf das Vermögen von natürlichen Personen;
d) auf das Kapital von juristischen Personen
erhoben werden.
(3) Der Freistaat Freeland hält seine Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht.
Article 23 [Countys]
(1) Der State of Freeland teilt sich in die Countys (oder Departements) xx, xx, xx, xx und xx. Die Grenzen sind der angehängten Karte zu entnehmen.
(2) Die Einwohner eines Departements wählen für die Dauer von drei Monaten einen Präfekten (oder Commissioner).
(3) Ist nur ein Bürger in einem Departement wohnhaft, so kann sich dieser Bürger zum Präfekten seines Departements ausrufen.
(4) Die Präfekten haben die Aufgabe, ihr Departement im Volksrat zu vertreten und sind allgemein für die Verwaltung ihres Departements zuständig, soweit solche Aufgaben nicht in die Kompetenz des Governors fallen. Die Verwaltung Freelands ist dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend aufzubauen.
(5) Weitere Rechte der Departements und der Präfekten sind durch Gesetz zu regeln.
Chapter VI: Jurisdiction
Article 24 [Federal Courts]
Die rechtsprechende Gewalt des Freistaates Freeland wird vom Obersten Bundesgericht wahrgenommen. Seine Urteile haben Rechtskraft für die Organe und Bürger Freelands.
Chapter VII: Final Provisions
Article 25 [Entry into Force]
Diese Verfassung tritt für den Freistaat Freeland in Kraft, sobald sie in einer Volksabstimmung von zwei Dritteln der Bürger Freelands angenommen wurde.
Article 26 [People's Council]
Bis zu einer abzuhaltenden Neuwahl der Präfekten aller Departements bleiben der gegenwärtige Volksrat und alle Präfekten im Amt.
Zitat
Article 23 [Countys]
(1) Der State of Freeland teilt sich in die Countys (oder Departements) xx, xx, xx, xx und xx. Die Grenzen sind der angehängten Karte zu entnehmen.
(2) Die Einwohner eines Departements wählen für die Dauer von drei Monaten einen Präfekten (oder Commissioner).
(3) Ist nur ein Bürger in einem Departement wohnhaft, so kann sich dieser Bürger zum Präfekten seines Departements ausrufen.
(4) Die Präfekten haben die Aufgabe, ihr Departement im Volksrat zu vertreten und sind allgemein für die Verwaltung ihres Departements zuständig, soweit solche Aufgaben nicht in die Kompetenz des Governors fallen. Die Verwaltung Freelands ist dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend aufzubauen.
(5) Weitere Rechte der Departements und der Präfekten sind durch Gesetz zu regeln.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Georges Laval« (2. März 2009, 16:12)
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Original von John E. Prescott
Also grundsätzlich bin ich damit dann auch zufrieden, aber ich habe dennoch einige Anmerkungen zu dem aktuellen Entwurf:
1. Ich bin nach wie vor der Meinung, Artikel 4 (und im Grunde auch 3) sollten in den Schlussbestimmungen und nicht am Anfang stehen.
2. Beim Gouverneur steht nichts über seine Zuständigkeiten und Kompetenzen.
3. In der Verfassung sollten nur die Namen der Departments stehen. Der Teilsatz mit der Karte ist da unpassend.
4. Wie schon beim ersten Entwurf angemerkt: Die Bestimmung über die Volksabstimmung ist problematisch! Das Verfahren zur Änderung der gültigen Verfassung ist in dieser festgeschrieben! Wenn es eine Volksabstimmung geben soll, so muss der Volksrat die alte Verfassung ändern. Sonst haben wir im Extremfall KEINE gültige Verfassung!
Zitat
Original von Georges Laval
Ein Problem sehe ich beim Präsidenten des Conseil Populaire, der hat schlicht nicht die Rechte des Anträgeschließens, weil die Moderatorrechte beim Governor liegen.
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Original von Norman Howard Hodges
Sind dann alle Fragen geklärt? Ich denke, dass die Lösung Volksabstimmung - Volksratsbeschluss für die Ratifizierung der neuen Verfassung angemessen ist. Verfassungslos ist Freeland auf keinen Fall, denn erst mit dem endgültigen Inkrafttreten der neuen Verfassung ist die alte abgelöst.
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Der Gouverneur des Freistaates Freeland bildet die Spitze der vollziehenden Gewalt von Freeland, er leitet die Behörden des Landes und ist für die Präsentation des Freistaates gegenüber dem Bund verantwortlich.
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(4) Die Präfekten haben die Aufgabe, ihr Departement im Volksrat zu vertreten und sind allgemein für die Verwaltung und Präsentation ihres Departements zuständig, soweit solche Aufgaben nicht in die Kompetenz des Governors fallen. Die Verwaltung Freelands ist dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend aufzubauen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Georges Laval« (12. März 2009, 16:24)
Zitat
Original von Norman Howard Hodges
Zunächst wird der Volksrat durch die Volksabstimmung in seinem Bestreben, eine neue Verfassung zu verabschieden, bekräftigt; dann stimmt er mit Zweidrittelmehrheit für die neue Verfassung, damit sie in Kraft treten kann. Wo ist das Problem?
Zitat
Original von Norman Howard Hodges
Und wenn wir ZUERST die Volksabstimmung veranstalten und DANN im Volksrat abstimmen, wie ich es die ganze Zeit vorschlage?
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