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John Salazar

Progressive Republican

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21

Freitag, 9. April 2010, 22:30

Madam President,

ich schließe mich den Kollege Hodges und O'Neill an und denke, dass ein Zufluss an die Bundesstaaten Investitionen fördert und damit Wachstum und Arbeitsplätze schafft, während eine Überweisung an das "Volk" möglicherweise nur die Tabak- und Spirituosenindustrie subventioniert. Der Großteil des Geldes sollte daher dem jeweiligen Bundesstaat zufließen.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



Herb Saigon

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22

Samstag, 10. April 2010, 02:11

Madam President,

auch ich kann mich nur der mehrheitlichen Meinung anschließen, daß Geld den Bundesstaaten zukommen zu lassen. Inwieweit eine Staffelung der Gelder erforderlich ist kann ich nicht beurteilen.

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Former Governor & Senator of the State of Savannah

JVF

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23

Sonntag, 11. April 2010, 14:48

Madam President,

nach einem Gespräch mit der Berger Net Solutions, wird die technische Verwirklichung durch ebenjene im Rahmen des im Vertrags festgelegten "technischen Support" übernommen. Die Anpassung des Entwurfes erfolgt zeitgerecht.

Meine Frage von etwas früher dürfte leider untergegangen sein, deshalb möchte ich sie nochmal wiederholen:

Da ich die Meinung teile, dass nicht alle Bundesstaaten ihren Anteil nutzen werden, schlage ich folgenden Kompromiss vor

Bund 5%, Volk 20%, Staaten 75%. Wären die werten Kollegen damit einverstanden?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JVF« (11. April 2010, 14:48)


Norman Howard Hodges

Elder Statesman

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24

Sonntag, 11. April 2010, 22:39

Mit diesem Vorschlag kann ich mich einverstanden erklären, Senator Fillmore.

Herb Saigon

Independent

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25

Sonntag, 11. April 2010, 22:49

Mr. Senator Fillmore,

da ich mir kein Urteil über eine Staffelung leisten kann, da dies nicht in mein Metier fällt, schließe ich mich vorläufig der hier vorgeschlagenen an.

Owner of the Congressional Gold Medal
Former Governor & Senator of the State of Savannah

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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26

Sonntag, 11. April 2010, 23:32

Mister Speaker,

ich schließe mich den Worten des geschätzten Kollegen aus Savannah an. Nebenbei lassen Sie mich noch erwähnen, dass ich - im Gegensatz zu Sen. Salazar - großes Vertrauen in die Fähigkeit des astorischen Volkes habe, mit Geld umzugehen. Seiner Ansicht folgend wären Steuererhöhungen die notwendige Konsequenz zur Stärkung der Bundesstaaten gegenüber ihrem eigenen Volk.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

JVF

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27

Dienstag, 13. April 2010, 08:53

RE: 2010/04/002 Economy Reorganization Bill

Mr. Speaker,

ich habe die bisherigen Änderungen vorgenommen. Nachfolgend der aktuelle Entwurf:

ECONOMY REORGANIZATION BILL


Article I: General Provisions
(1) Dieses Gesetz dient der Reform der astorischen Unternehmensformen und der Profit Tax.
(2) Nachfolgend werden folgende Abkürzungen oder Synonyme verwendet:
  1. DoTT entspricht dem Department of Trade & Treasury;
  2. TB entspricht dem aktuellen technischen Betreiber;
  3. BsEcoSim und WiSim werden synonym verwendet.

Article II: Astorian Companies & Accounts Act
Das in Appendix I angeführte Gesetz wird geltendes Recht.


Article III: Temporary Provisions
(1) Jedes nach dem Federal Enterprise Act gegründete Unternehmen
  1. muss nach dem Astorian Companies Act neu gegründet werden. Die Neugründung ist beim DoTT bekannt zu geben. Ein Neuanlegen des Kontos ist dabei nicht notwendig. Das DoTT soll sich, mit Unterstützung des TB, um die Umtragung der Kontentypen neu gegründeter Unternehmen innerhalb der BsEcoSim kümmern.
  2. gilt als geschäftsunfähig, falls es zwei Monate nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes nicht nach Punkt a dieses Absatzes neu gegründet wurde. Die Geschäftsunfähigkeit ist durch das DoTT festzustellen und das betroffene Konto durch den TB gesperrt werden, bis die Neugründung durchgeführt wurde, oder das Unternehmen aufgelöst wird. Geschäftsunfähige Unternehmen haben ihre Arbeit einzustellen. Der TB soll diesbezüglich die Produktion des betreffenden Unternehmens innerhalb der BsEcoSim einstellen.
  3. wird aufgelöst, falls es nach Eintreten der Geschäftsunfähigkeit, seit 2 Monaten nicht nach Punkt a dieses Absatzes neu gegründet wurde. Betriebe und lagernde Güter werden durch das DoTT öffentlich an den Meistbietenden versteigert. Der daraus resultierende Gewinn, sowie alle auf dem Konto vorhandenen Geldmittel, werden - nach Bezahlung etwaiger Gläubiger - zwischen dem Bund (5%), dem Volk (20%) und dem Heimatstaat des Unternehmens (75%) aufgeteilt.
  4. welches nach Punkt c dieses Absatzes aufgelöst wurde, kann innerhalb von zwei Monaten durch seinen Besitzer laut Punkt a dieses Absatzes neu gegründet werden. Geschieht dies, soll der Besitzer alle Betriebe und lagernden Güter - die noch nicht versteigert wurden - sowie die vom Bund einbehaltenen Geldmittel, zurück erhalten. Hierzu muss der Antragsteller beweisen können, dass er der legitime Besitzer der Unternehmung ist (exakte Nennung der eingetragenen E-Mail-Adresse). Die Entsperrung des Kontos ist auf Antrag des DoTT durch den TB zu veranlassen. Wird ein Unternehmen nicht nach diesem Punkt neu gegründet, soll das betroffene Konto auf Antrag des DoTTs durch den TB endgültig gelöscht werden.
(2) Staatliche Konten müssen laut Astorian Companies & Accounts Act Article II (1) c als Governmental Account neu gegründet werden. Absatz (1) a dieses Artikels findet sinngemäß Anwendung. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle in Appendix II aufgeführten Konten.
(3) Für Vereins- und Parteikonten findet Absatz 1 dieses Artikels sinngemäß Anwendung. Betroffene Konten müssen als Society Account laut Astorian Companies & Accounts Act Article II (1) d neu gegründet werden. Als Legitimation nach Punkt d Satz 3 des genannten Absatzes wird abweichend davon auch die offizielle Bestätigung der Partei bzw. des Vereins anerkannt.
(4) Alle angeordneten Maßnahmen laut Absatz 1 dieses Artikels müssen durch das DoTT öffentlich bekannt gegeben werden. Die Bekanntmachungen müssen, sofern es sich um Maßnahmen laut Absatz 1 c oder d dieses Artikels handelt, stets alle relevanten Geldsummen beinhalten.
(5) Die ungültig gewordenen Kontenformen sind durch den TB entsprechend zu kennzeichnen und nach komplettem Übergang aller Konten zu entfernen.
(6) Ein Unternehmen, das nach dem ACAA (neu-)gegründet wurde, ist kein Steuerschuldner laut Federal Coporate Profit Tax Act.


Article IV: Final Provisions
(1) Die Verordnung "Federal Enterprises - Securities of Incorporated Companies" wird aufgehoben.
(2) Alle nach dem Article 2 (3) Federal Enterprise Act eingezahlten Sicherheitsbeträge werden zurückbezahlt.
(3) Der Federal Enterprise Act tritt außer Kraft.
(4) Der Federal Corporate Profit Tax Act tritt, zwei Monate nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes, außer Kraft.
(5) Dieses Gesetz tritt laut den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.



Appendix I: Astorian Companies & Accounts Act


ASTORIAN COMPANIES & ACCOUNTS ACT


Article I: Introduction
(1) Jede Person kann Unternehmensgründungen im gesamten Bundesgebiet vornehmen und Vereinskonten anlegen.
(2) Das Department of Trade & Treasury wird im Folgenden als DoTT, der derzeitige technische Betreiber als TB abgekürzt.


Article II: Account Types
(1) Neben den Privatkonten gibt es innerhalb der United States folgende Kontenformen:
  1. Manufacturing Company (MC): Ein Unternehmen das Rohstoffe fördert, Güter erzeugt oder weiterverarbeitet;
  2. Service Company (SC): Ein Dienstleistungs-, Handels- oder Holding-Unternehmen;
  3. Governmental Account (GA): Ein Konto im Besitz des Bundes oder eines Bundesstaates;
  4. Society Account (SA): Ein Vereins- oder Parteikonto.
(2) Ein Unternehmen wird, mit der Eröffnung eines Kontos und Wahl des entsprechenden Kontentyps innerhalb der WiSim, gegründet.
(3) Nur MCs und GAs dürfen in der WiSim Betriebe errichten und führen.
(4) Jedes Unternehmen, dass nach diesem Gesetz gegründet wird, haftet mit der vollen Höhe des Unternehmenswertes.
(5) Der Kontotyp eines Unternehmens kann auf Antrag des Besitzers beim DoTT - von MC auf SC oder umgekehrt - durch den TB geändert werden. Bei einer Änderung einer MC in eine SC sind verbliebene Betriebe durch das DoTT einzuziehen. Auf Antrag des Eigentümers werden die Betriebe auf eine angegebene MC übertragen. Geschieht dies nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt dies als Verzicht des Besitzers und die Betriebe verbleiben vollends dem Bund.
(6) GAs dürfen nur von dazu legitimierten Personen gegründet werden. Neu gegründete GAs müssen beim DoTT gemeldet werden, welches die Legitimation überprüft. GAs ohne Legitimation können auf Antrag des DoTTs ohne vorherige Warnung durch den TB gesperrt werden. Die Sperrung ist öffentlich bekannt zu geben. Wird die Legitimation ab dem Zeitpunkt der Sperrung nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen, soll das DoTT alle Waren, Betriebe und Geldmittel einziehen und öffentlich an den Meistbietenden versteigern. Der Gewinn und allfällige Geldmittel sollen - nach Bezahlung etwaiger Gläubiger - zwischen dem Bund (5%), dem Volk (20%) und dem Heimatstaat des Unternehmens (75%) aufgeteilt werden. Das betroffene Konto ist danach durch den TB zu löschen. Wer einen GA anlegt, ohne dazu legitimiert zu sein, erfüllt den Tatbestand von Article II, Section 6 (1) des USPC.


Article III: Profit Tax
(1) Jedes Unternehmen, das als MC nach diesem Gesetz gegründet wurde, muss 5% seines monatlichen Gewinns an den Staat abführen.
(2) Jedes Unternehmen, das als SC nach diesem Gesetz gegründet wurde, muss 5% seines monatlichen Gewinns an das Volk abführen.
(3) Von jedem SA müssen monatlich 5% seines Gewinns an das Volk abgeführt werden.
(4) Der Einzug der Profit Tax ist durch das DoTT zu gewährleisten.
(5) Wer unter Umgehung technischer oder gesetzlicher Grenzen oder im Wege der Verbringung von Geld in das Ausland Steuern nach diesem Gesetz verkürzt, vollendet den Tatbestand von Article III, Section 5 (2) des USPC.


Article IV: Closure
(1) Auf Antrag des Eigentümers beim DoTT können MCs, SCs, GAs und SAs aufgelöst werden. Betroffene Konten sind auf Antrag des DoTTs durch den TB zu löschen.
(2) Der Antrag auf Löschung ist durch das DoTT öffentlich zu bestätigen. Die Löschung soll zwei Wochen nach öffentlicher Bestätigung erfolgen. Verbliebene Waren, Betriebe und Geldmittel sind zuvor durch das DoTT einzuziehen. Bis dahin kann der Antrag zurückgezogen werden.


Article V: Final Provisions
(1) Bei Anträgen nach Article II (5) oder Article IV dieses Gesetzes, muss der Betroffene nachweisen können, dass er der legitime Besitzer des Kontos ist (exakte Nennung der eingetragenen E-Mail-Adresse).
(2) Steuern nach diesem Gesetz werden das erste mal am ersten Tag des Monats, nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes, für den vorherigen Monat eingezogen.




Appendix II: Anerkannte staatliche Konten


  • #1 - The People
  • #2 - Economic Support Bank
  • #3 - Federal Reserve Bank
  • #4 - Department of Trade & Treasury
  • #48 - Securties of Incorps

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »JVF« (18. April 2010, 09:44)


Bob O'Neill

* 04.07.1944, † 08.11.2013

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28

Mittwoch, 14. April 2010, 23:25

Zitat

Original von Jeffrey Fillmore
Da ich die Meinung teile, dass nicht alle Bundesstaaten ihren Anteil nutzen werden, schlage ich folgenden Kompromiss vor

Bund 5%, Volk 20%, Staaten 75%. Wären die werten Kollegen damit einverstanden?

Senator Fillmore,

ich bin zwar der Ansicht, dass jeder A$ für Investitionen in die Infrastruktur der Bundesstaaten verwendet werden sollte, werde mich diesem Kompromiss aber meine Zustimmung geben.

Mr Speaker,

bei der Lektüre des überarbeiteten Entwurfs ist mir jedoch der folgende Punkt aufgefallen, dessen Klärung ich anregen möchte:

In Art. IV, Sec. 5 des Economy Reorganization Bill ist geregelt, dass der Federal Corporate Profit Tax Act zwei Monate nach Inkrafttreten außer Kraft tritt. In Art. III des geplanten Astorian Companies & Accounts Act wiederum ist zur Einführung der dort vorgesehenen Profit Tax keine Übergangsfrist vorgesehen. Im Ergebnis wird es für zwei Monate rechtlich und faktisch eine Doppenbesteuerung geben.

Ich möchte anregen, die selbe Übergangsfrist zur Einführung der neuen Profit Tax einzuführen, die für das Außerkraftttreten der Corporate Profit Tax vorgesehen ist.

Schließlich möchte ich nach entsprechender Klärung mit dem technischen Betreiber darauf hinweisen, dass der in Art. II, Sec. 5 des geplanten Astorian Companies & Accounts Act vorgesehene Vorbehalt bei der Änderung der Kontentypen technisch gegenwärtig nicht möglich ist. Die Änderung des Kontentypus ist gegenwärtig jederzeit durch den jeweiligen Kontoinhaber möglich.

Gegebenenfalls sollte hier eine alternative rechtliche Lösung gefunden oder eine entsprechende Ergänzung der technischen Plattform in Absprache mit dem Entwickler der bsEcoSim-Software vorgenommen werden.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bob O'Neill« (14. April 2010, 23:26)


JVF

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29

Donnerstag, 15. April 2010, 11:09

Mr. Senator O'Neill,

zwei Monate nach in-Kraft-treten des Gesetzes werden alle Firmen entweder umgemeldet sein, oder aber geschäftsunfähig. Unternehmen nach dem ersten Fall sind dann nur noch nach dem neuen Gesetz steuerpflichtig, nicht aber nach dem alten, da der Federal Corporate Profit Tax Act davon spricht, dass - ich zitiere -

Zitat

(1) Steuerschuldner nach dieser Vorschrift [..] jedes Unternehmen nach dem Federal Enterprise Act (ist)[..]

und der ACAA nur für Unternehmen gilt, die nach seinen Vorschriften gegründet wurden.
Unternehmen im zweiten Fall haben in der Regel kein Einkommen mehr, dass zu besteuern sich lohnen würde.

Wie Sie sehen bleibt eine zweifach-Besteuerung also aus.


Mr. Speaker,

zudem möchte ich Congressman O'Neill für seinen technischen Einwurf danken. Ich beantrage Verlängerung der Aussprache, damit ich dieses Detail noch klären kann.

Charlotte McGarry

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30

Donnerstag, 15. April 2010, 12:54

Honorable Members of Congress,

ich verlängere die Aussprache vorläufig bis zum 18. April 2010, 18 Uhr.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (15. April 2010, 12:55)


Bob O'Neill

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31

Donnerstag, 15. April 2010, 19:22

Zitat

Original von Jeffrey Fillmore
Mr. Senator O'Neill,

zwei Monate nach in-Kraft-treten des Gesetzes werden alle Firmen entweder umgemeldet sein, oder aber geschäftsunfähig. Unternehmen nach dem ersten Fall sind dann nur noch nach dem neuen Gesetz steuerpflichtig, nicht aber nach dem alten, da der Federal Corporate Profit Tax Act davon spricht, dass - ich zitiere -

Zitat

(1) Steuerschuldner nach dieser Vorschrift [..] jedes Unternehmen nach dem Federal Enterprise Act (ist)[..]

und der ACAA nur für Unternehmen gilt, die nach seinen Vorschriften gegründet wurden.
Unternehmen im zweiten Fall haben in der Regel kein Einkommen mehr, dass zu besteuern sich lohnen würde.

Wie Sie sehen bleibt eine zweifach-Besteuerung also aus.

Mr. Senator Fillmore,

die Formulierungen des Economy Reorganization Bill lassen meines Erachtens mit einiger Berechtigung die Auslegung zu, dass nach dem Federal Enterprises Act gegründete Unternehmen weiterhin gemäß dem Federal Corporate Profit Tax Act zu besteuern wären.

Unternehmen, die eine Neugründung nach dem Astorian Companies Act bereits durchgeführt haben, sind trotzdem weiterhin Unternehmen, die (auch) nach dem (dann zwischenzeitlich außer Kraft getretenen) Federal Enterprises Act gegründet wurden. Der Federal Corporate Profit Tax Act verweist zudem ausdrücklich weiterhin auf diese Rechtsnorm, auch wenn sie demnächst nicht mehr in Kraft sein wird. Ein Außerkrafttreten steht einem Verweis auf eine Rechtsnorm, zumal in diesem Fall als Definitionsnorm ("jedes Unternehmen nach dem Federal Enterprise Act"), meines Erachtens grundsätzlich nicht entgegen.

Zur Rechtssicherheit möchte ich daher eine entsprechende Ergänzung des Economy Reorganization Bill anregen.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

JVF

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32

Donnerstag, 15. April 2010, 19:27

Mr. Representative O'Neill,

ich werde diesbezüglich noch eine Änderung vornehmen, die anderswertige Auslegungen ausschließen wird.

JVF

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33

Sonntag, 18. April 2010, 09:45

Mr. Speaker,

ich habe die beantragte Änderung in obigem Entwurf vorgenommen. Man beachte Article III (6).

Mir wurde zudem versichert, dass rechtzeitig ein technischer Patch zur Verfügung stehen wird.

Gregory Jameson

mens sana in corpore sano

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34

Montag, 19. April 2010, 18:26




Honorable Members of Congress:

Wegen Verstreichen der Aussprachefrist schließe ich hiermit die Debatte.
Die Abstimmungen werden eingeleitet.


President of the United States Congress
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana