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Lovestone

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21

Mittwoch, 11. August 2010, 13:35

Madame President,

ich kann nicht sehen, inwiefern die demokratische Legitimität der Senatoren irgendwie höher anzusetzen wäre als die der Repräsentanten. Letztere werden immerhin durch das ganze Volk gewählt - und nicht, wie manche Senatoren aus bevölkerungsarmen Staaten, nur von einer einzigen Person. Des weiteren finden bei Wahlen zum Repräsentantenhaus tendenziell auch öfter wirkliche Wahlen im Wortsinne statt, wenn nicht gerade eine der großen Parteien keine annehmbaren Kandidaten mehr hervorzaubern kann. Das aktuelle Beispiel macht es doch ganz deutlich: ein Kandidat zum HoR wird von Volkes Wille abgelehnt - um nur kurz darauf als Senator im Congress aufzutauchen.

Wie soll ein Bundesstaat wie Astoria State die Vorschläge eines Senators aus Savannah für ihre eigene Gesetzgebung ernst nehmen, wo er sich doch nur selbst legitimiert hat.

Nein, ich bleibe dabei: das House of Representatives auszuschließen ist widersinnig und kontraproduktiv. Ich kann den fortschrittlich gesinnten unter den Bürgerlichen nur empfehlen, nicht ihre eigenen Kollegen aus dem HoR herabzuwürdigen, indem man sie von diesen Proposals ausschließt. Die Symbolwirkung eines solchen Beschlusses wäre fatal.

Bastian Vergnon

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22

Mittwoch, 11. August 2010, 17:39

Madame President,

ihre Androhung der Vorlage bei einer Integration des RH nicht zuzustimmen, kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich ist diese Regelung meines Erachtens "nur" eine Randregelung, die den sinnvollen Kern der Vorlage nicht berührt.
Salute
Bastian Vergnon


Charlotte McGarry

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23

Mittwoch, 11. August 2010, 17:50

Representative Vergnon,

ich habe nicht angedroht, sondern angekündigt. Ich halte einen derart offenen Umgang in diesem Haus für ein Gebot der Fairness gegenüber den demokratischen Kongressmitgliedern, die nun ihre Entscheidung fällen sollen. Für mich gibt es bei Verfassungsergänzungen keine "Randregelungen", sondern jeder Satz ist mit Blick auf seine langfristigen Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Das habe ich getan und eine Beteiligung des Repräsentantenhaus scheint mir weder sachlich geboten noch zwingend notwendig, eher im Gegenteil.

Representative Lovestone,

die Frage der demokratischen Legitimation halte ich bei Gesetzgebungsvorschlägen für nachrangig, weil der Art der Legitimierung von den demokratisch verfassten Staatsparlamenten vorgenommen wird. Jedermann ist jedoch frei, Vorschläge zu machen, und das gilt natürlich auch für den Senat.
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Lovestone

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24

Mittwoch, 11. August 2010, 20:16

Madame President,

wenn ohnehin jedermann frei ist, solche Vorschläge zu machen - wozu dann dieses Amendment? Und wenn es doch kommt: warum sollte nicht auch das HoR Vorschläge machen dürfen?

Die Senatoren sind die Vertreter der Bundesstaaten und sollen als solche gerne Vorschläge für die Gesetzgebung auf Landesebene machen dürfen, soweit gehe ich mit. Doch die Gesetze würden doch im Endeffekt das Volk betreffen, oder etwa nicht? Warum dann also die Volksvertreter ausschließen? Was soll denn im schlimmsten Fall geschehen - dass ein Representative einen Kommafehler entdeckt?

Charlotte McGarry

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25

Mittwoch, 11. August 2010, 20:31

Representative Lovestone,

die Vorschläge würden nicht das astorische Volk in seiner Gesamtheit betreffen, also nicht den Wahlkörper des Repräsentantenhauses, sondern entsprechend der Bestimmungen des Amendments die Bevölkerung der Einzelstaaten.
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Ashley Fox

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26

Mittwoch, 11. August 2010, 20:45

Madam President,

die nach dem Amendment vom Kongress angenommenen Gesetzgebungsvorschläge würden die Bevölkerung überhaupt erst dann betreffen, wenn diese nachfolgend von den Legislativen einiger Bundesstaaten gebilligt würden.

Insofern hege ich keinerlei Befürchtungen, dass das bundesweit gewählte Repräsentantenhaus irgendwie in Angelegenheiten der Bundesstaaten "hineinregieren" könnte.

Die Überlegungen der Administration zum mit dem Amendment angeregten Verfahren an sich halte ich wie bereits für richtig und sinnvoll. Dem Kongress stehen breitere Ressourcen zur Verfügung als den Parlamenten der Bundesstaaten. Diesem das recht zu geben, konkrete Regelungen auch bundesstaatlicher Materien zu beraten und diesen anschließend vorzuschlagen ist und bleibt eine gute Idee.

Nur sehe ich nicht, welche Notwendigkeit besteht oder welchen Gewinn es bringen soll, das Repräsentantenhaus davon auszuschließen? Die abschließende Entscheidung trifft jeder Staat in eigener Souveränität für sich.

Die zu befürchtenden Nachteile für die weitere Entwicklung des Repräsentantenhauses habe ich hingegen bereits aufgezeigt.
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John Nathan Hope

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27

Mittwoch, 11. August 2010, 21:40

Weil die Diskussion stark in diese Richtung geht, will ich doch kurz noch einmal betonen, dass die Kompetenzen des Repräsentantenhauses durch das Amendment in keiner Weise beschnitten werden. Lediglich eine zusätzliche, neue Kompetenz an der Schnittstelle von Bund und Staaten wird ausschließlich dem Senat zugeschrieben.

Jenseits dieser sachlichen Bemerkung will ich mich hier zur politischen Diskussion ieS nicht weiter äußern, weil ich das dankenswerter Weise erteilte Rederecht nicht überstrapazieren will.
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28

Mittwoch, 11. August 2010, 22:04

Madam President,

in keiner Weise möchte ich dem Attorney General oder der Administration als Ganzem unterstellt haben, die Kompetenzen des Repräsentantenhauses beschneiden zu wollen

Im Gegenteil, ich meine wiederholt und ausdrücklich die Schaffung einer neuen und zusätzlichen exklusiven Zuständigkeit des Senats kritisiert zu haben. Allein dagegen richtet sich meine Kritik.

Und dazu würde mich eine vertiefte Begründung des Autors dieses Entwurfes durchaus interessieren. Der Attorney General kann sich im Falle von Kritik an seiner Ausübung des ihm gewährten Rederechts gerne darauf berufen, nur eine ausdrücklich von mir gestellte Frage zu beantworten.

Diejenigen Kollegen, die das für unangemessen halten, möge ihre Beanstandung an mich richten.
Ashley Fox


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29

Donnerstag, 12. August 2010, 10:10

Madam President,

Sen. Fox,

ich kann mich dazu natürlich noch einmal äußern, wenn das ausdrücklich gewünscht ist. Ich möchte dabei auf die unterschiedlichen Ebenen der Diskussion verweisen. So wird auch nachvollziehbar, wieso ich - zu einer der Ebenen - bereits die zentralen Argumente ausgeführt habe.

Es gibt zunächst die rechtlich-formale Sicht, zu der ich mich bereits geäußert habe:

Hier hatten sowohl ich als auch Madam President dargelegt, dass dem Senat in der Verfassung die Rolle des Bindegliedes zwischen Staaten und Bund zugewiesen ist. In der Verfassung sind bewusst zwei Kammern geschaffen, mit teilweise abweichenden Befugnissen. Man könnte auch sagen alle Befugnisse weichen von einander ab, mit der einen - unfaglich zentralen - Ausnahme: der Gesetzgebung. Durch die Art der Wahl von House und Senate ist in der Verfassung ebenso angelegt, dass das House eher der Ort parteipolitischen Schlagabtausches und der Koalitionsdisziplin und der Senat eher der Ort einer objektiveren Sachorientierung ist. Dem entsprechen auch die separaten Kompetenzen: Das Budgetrecht als zentrale Frage, welche Clientel bedient werden kann (etwas zynisch formuliert), die Hearings, die ein gewisses Maß an Objektivität erfordern, weil es nicht darum geht ob das Parteibuch stimmt sondern die Fähigkeiten des Kandidaten.

Diese in der Verfassung angelegte Struktur aufgreifend habe ich vorgeschlagen, dem Senat diese Kompetenz zuzugestehen. Es handelt sich nicht um Gesetzgebung sondern um eine - zumindest auf der rechtlich-formalen Ebene - deutlich unwichtigere und weniger weitreichende Zuständigkeit. Auch insoweit erscheint es angemessen, nicht den ganzen Kongress damit zu bemühen. Es handelt sich um die Aufgabe, wichtige Basisregelungen zu treffen wo die Staaten nicht dazu in der Lage sind. Es geht eben nicht darum, hier politische Programme durchzusetzen, sondern eine solide und - wenn man so will - unspektakuläre Sacharbeit zu machen. Hierfür scheint der Senat der richtige Ort.

Zu den Hinweisen von Rep Lovestone sei an dieser Stelle bemerkt, das selbstverständlich die demokratische Legitimation eines Representative mit der eines Senator auf gleicher Ebene steht. Dies ist also nicht das Argument.


Dann gibt es die politisch-praktische Sicht:

Hierzu haben sich ebenfalls verschiedene Vertreter geäußert, unter anderem Sen Fox: Das Argument Masse schafft Klasse teile ich in der Form nicht. Dies ist aber keine Frage der Ebene, auf der ich bislang argumentierte, sondern eine politisch-praktische Frage, die sich einer Objektivierung entzieht. Die Senatoren werden serwohl in der Lage sein, ordentliche Proposals zu machen. Es würde sich andernfalls eher die Frage stellen, wieso wir überhaupt zwei Kammern haben, weil man ja immer argumentieren kann, dass hier Expertise ausgeschlossen würde.
Weiterhin wurde angeführt dass die Proposals die Parlamentsarbeit beleben und interessanter machen würden und das House von diesem Effekt ausgeschlossen würde. Ich persönlich glaube nicht, dass die Wahlkämpfe zum House deshalb bisweilen etwas matt wirken, weil es nichts zu regulieren gäbe. Das kann doch nicht ernsthaft das Problem sein. Oder wieso schreibe ich diesen Entwurf und nicht ein beliebiger Representative oder Congressman? Ich würde mir persönlich auch garnicht wünschen, dass der Fokus von Wahlkämpfen auf die Proposals rückt. Das würde sie über- und die eigentliche Arbeit des House unterbewerten.

Ich hoffe ihre Frage damit beantworteet zu haben. Abschließend will ich darauf hinweisen, dass ich zwar hier meine Position deutlich gemacht habe, es dem Antragssteller im Austausch mit seiner Fraktion aber natürlich auch frei steht, das anders zu sehen. Da ich nicht Mitglied seiner Partei bin, kann ich auch über die dortige Meinungsbildung nichts sagen.
____________________
John Nathan Hope

William E. Mulligan

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30

Donnerstag, 12. August 2010, 10:23

Madam President,
Attorney General,

ich verfolge sehr interessiert die Debatte und möchte an dieser Stelle vor allem Attorney General Hope danken, die Kernpunkte der Diskussion zusammengefasst zu haben. Im Lauf der Debatte habe ich immer mehr den Eindruck gewonnen, dass die Proposals an sich gar nicht zur Debatte stehen - sondern allein die Zuständigkeit im Kongress. Dies möchte ich einmal festgehalten wissen.

Ohne jetzt all die Argumente abermals aufrollen zu wollen, die bislang hinlänglich ausgetauscht worden sind, will ich aber doch noch meine eigene Haltung in dieser Frage erläutern: Ich würde es begrüßen, wenn das House mit einbezogen würde. Schlicht aus dem Grund, da ich einen elementaren Widerstreit zwischen dem Argument der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Senats (wenn man so will mein "SimOn-Grund") und der Attraktivität und Aktivität des Houses (wenn man so will mein "SimOff-Grund") sehe - und diesen Zwiespalt nach langer Überlegung zugunsten zweiterem entschieden habe. Man kann jetzt gerne damit kommen, dass die Aktivität des Houses kein Ruhmesblatt ist und auch dadurch nicht steigen wird etc. pp., aber lassen Sie mir doch bitte den Glauben an das Gute im Astorier und sehen Sie meine Entscheidung aus diesem Grund als getroffen an.
Sollte der Antrag - so wie er jetzt ist - in die Abstimmung gehen, vermag ich allerdings noch keine endgültige Aussage über meine Stimmabgabe zu treffen.

Ashley Fox

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31

Freitag, 13. August 2010, 13:34

Madam President,

zunächst danke ich dem Attorney General für die ausführliche Erläuterung der dem diskutierten Entwurf zu Grunde liegenden Überlegungen.

Ich möchte darauf erwidern, dass ich am Referat zu den Charakteren und Bestimmungen der beiden Häuser des Kongresses aus staatspolitischer Hinsicht zunächst nichts als sachlich falsch zu beanstanden habe.

Jedoch komme ich nicht umhin klarzustellen, dass ich den Senat dessen unbeschadet nicht als eine reine "Delegiertenkonferenz" von Vertretern der Bundesstaaten verstehe, wie dies meines Erachtens aus den Argumentationen der Befürworter einer neuen exklusiven Senatskompetenz in gewisser Weise herauszuhören ist.

Sicherlich gehört es zu den Aufgaben des Senats, das Gewicht zwischen bevölkerungsstärkeren und -schwächeren Staaten in der Bundespolitik auszubalancieren. Und eben gerade auch, der Bevölkerung jedes Staates eine Vertretung in der Bundeslegislative durch ein Kongressmitglied aus ihrer Mitte heraus zu gewährleisten.

Dennoch hat auch der Senat das Wohl der Vereinigten Staaten als Ganzem stets sorgfältig im Auge zu behalten und in seinem Handeln zu berücksichtigen, denn an diesem hängt auch das Wohl der von den Senatoren vertretenen Einzelstaaten.

Insofern tun beide Häuser des Kongresses letztlich das genau Gleiche, nur eben mit unterschiedlichen Akzentuierungen und von unterschiedlichen Standpunkten aus.

Das spiegelt sich auch darin wider, dass die zentrale Aufgabe des Kongresses - eben die Gesetzgebung - von beiden Häusern gleichberechtigt wahrgenommen wird. Und auf diese Weise auch jedes Haus etwa bei den Regelungen zur Wahl des anderen mitredet.

Allein in den Fällen bestimmter Kontrollfunktionen gegenüber der Exekutive kennt die Verfassung bisher exklusive Kompetenzen der Häuser. Und auch das spiegelt nicht nur deren unterschiedliche Charaktere wie vom Attorney General referiert wider. Sondern ebenso die Kontrolle beider Häuser gegeneinander, wie von mir bereits ausgeführt.

Daraus soll nun durch die vorgeschlagene Verfassungsergänzug ausgebrochen werden, und ich sehe immer noch nicht, warum?

Die in Rede stehende neue Zuständigkeit des Kongresses bezieht sich letztlich auf nichts anderes, als den Beschluss von Gesetzen. Gesetzen zwar, die erst nach ihrer Beratung und Billigung durch die Legislativen der Bundesstaaten in diesen jeweils in Kraft treten, aber nichts desto minder Gesetze. Und beim Beschluss von Gesetzen baut die Verfassung bislang ausnahmslos auf die Zusammenarbeit und wechselseitige Kontrolle beider Häuser des Kongresses.

Die zweifellos richtige Überlegung hinter diesem Vorschlag ist es, dass dem Kongress ganz andere Ressourcen zur Untersuchung, Diskussion und Abwägung von Gesetzentwürfen zur Vefügung stehen als den bundesstaatlichen Legislativen.

Vor diesem Hintergrund komme ich nun nicht um die Frage umhin: sind sie richtigerweise für in der Klärung mancher Fragen als "assistenzbedürftig" befundenen Legislativen der Bundesstaaten allein wirklich ein sinnvolles Gegengewicht zum Senat und Kontrollorgan gegenüber dem Senat?

Wem schadet es in welcher Weise, in diesen Prozess auch das die politische Stimmung in den Vereinigten Staaten insgesamt widerspiegelnde Repräsentantenhaus einzubeziehen? Warum sollen sich die Bundesstaaten in ihren abschließenden Entscheidungen für oder gegen ein auf Bundesebene vorbereitetes Gesetz nicht auch mit der Perspektive des Repräsentantenhauses auseinandersetzen können? Mit der Perspektive der größten bundespolitisch aktiven Parteien und der Gesamtbevölkerung des Staatenbundes, dem ihr souveräner Staat angehört?

Die letztliche Entscheidung verbleibt ja jedem Bundesstaat für sich. Aber warum will man ihm eine Meinung, eine Sichtweise, bestimmte Erfahrungen, Überlegungen und Erwartungen für seine Entscheidungsfindung vorenthalten?

Ich verstehe das nach wie vor nicht.

Widersprechen möchte ich dem Attorney General schließlich in seiner Einschätzung, hier stünde eine für den bundespolitischen Betrieb letztlich eher "unbedeutende" Veränderung in Rede. Ich denke vielmehr, hier reden hier von einer epochalen Veränderung.

Bislang leiden die Wahlkämpfe zum Kongress sowie zum Präsidentenamt, ebenso wie insbesondere die geringe Initiative und Attraktivität des Repräsentantenhauses, erkennbar unter der relativen Kompetenzarmut des Bundesgesetzgebers.

Die vorgeschlagene Verfassungsergänzung ermächtigt den Kongress zwar immer noch nicht, den Bundesstaaten vorbehaltene Materien abschließend zu regeln. Aber es eröffnet die Möglichkeit, diese auf Bundesebene zu diskutieren.

Das Repräsentantenhaus davon auszuschließen, halte ich für einen fatalen staatspolitischen Fehler. Er wird nur das Phänomen verschlimmern, dass Kandidaten für das Repräsentantenhaus von ihren Parteien regelrecht geprügelt werden müssen, während die gleichen Leute sofort zu Umzügen über hunderte oder tausende Kilometer bereit wären, wenn sie auf diese Weise einen Sitz im Senat ergattern könnten.

Bislang tun sie das nur, weil es ihnen wenigstens Zugang zu den Entscheidungen über Personalentscheidungen und die Einrichtung von Bundesbehören gibt. Nun stelle man sich mal vor, der Unterschied zwischen Senat und Repräsentantenhaus wäre ferner, dass in Erstgenanntem prinzipiell jedes Gesetz vorgeschlagen und diskutiert werden könnte. Dass jedes politische Thema auf die Agenda gesetzt und ausgefochten werden könnte. Wäre das Repräsentantenhaus auf die Mitwirkung an Gesetzen zu den schmalen exklusiven Zuständigkeiten des Bundes sowie die Kontrolle des Haushaltes beschränkt bliebe.

Ich wage zu prophezeien: das Repräsentantenhaus auf diese Weise gegenüber dem ohenhin schon attraktiveren Senat schlechter zu stellen, ist ein gewaltiger Schritt hin zu dessen letztlicher Abschaffung.

Aus diesem Grunde werde ich vorliegenden Entwurf leider nicht zustimmen können, solange er nicht beide Häuser gleichberechtigt berücksichtigt.
Ashley Fox


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Norman Howard Hodges

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32

Montag, 16. August 2010, 17:01

Mr. Speaker,

ich beantrage eine Verlängerung der Aussprache.

Die Mehrheit der demokratischen Kongressfraktion hat sich für eine Einbindung des Repräsentantenhauses bei der Beschlussfassung von Legislative Proposals to the States ausgesprochen. Ich bringe daher die folgende veränderte Beschlussvorlage ein und beantrage gleichsam, bei der Abstimmung den Mitgliedern des Kongresses die Wahl zwischen der Beschlussvorlage mit und der ohne Einbindung des Repräsentantenhauses zu lassen.

Introduction of Legislative Proposals to the States Amendment Bill

Section 1 - Introduction of a Constitutional Amendment
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird das Folgende hinzugefügt:

    (1) Der Kongress soll ermächtigt sein, im gleichen Verfahren wie bei der Gesetzgebung Gesetzesvorschläge für die Staaten zu beschließen und zu ändern.
    (2) Gesetzesvorschläge für die Staaten sollen wie Gesetze formulierte Vorschläge des Bundes an die gesetzgeberischen Körperschaften der Staaten sein, die diese durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umwandeln können.
    (3) Gesetzesvorschläge für die Staaten können sich auf alle Regelungsgegenstände beziehen, für die den Staaten die Gesetzgebung obliegt.
    (4) Gesetzesvorschläge für die Staaten sind kein Bestandteil des Bundesrechts. Durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelte Gesetzesvorschläge für die Staaten sind Teil des Staatenrechtes.
    (5) Ist ein Gesetzesvorschlag für die Staaten durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelt, so ist in geltendes Recht umgewandelt die Fassung des Gesetzesvorschlags für die Staaten, die am Tage des Inkrafttretens des Ratifikationsgesetzes Beschlusslage des Kongresses war, sofern das Ratifikationsgesetz nichts anderes bestimmt.
    (6) Es ist zulässig, wenn ein Ratifikationsgesetz bestimmt, dass es die jeweils aktuelle Beschlusslage des Kongresses hinsichtlich eines Gesetzesvorschlags für die Staaten zu geltendem Recht erklärt. Solch ein Ratifikationsgesetz soll dynamisches Ratifikationsgesetz heißen.
    (7) Ist ein Gesetzesvorschlag für die Staaten durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelt, so kann die gesetzgeberische Körperschaft des Staates im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses eine Änderung dieses geltenden Rechtes herbeiführen, wie sie auch eine Änderung an anderen Gesetzen des Staatenrechtes herbeiführt. Hierfür ist keine Aufhebung des Ratifikationsgesetzes erforderlich. Ist ein dynamisches Ratifikationsgesetz beschlossen, so kann eine Änderung des geltendes Rechtes nur durch Aufhebung des dynamischen Ratifikationsgesetzes auf dem Wege der Gesetzgebung und Verabschiedung eines neuen Gesetzes des Staates erfolgen.
    (8 ) Steht ein durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelter Gesetzesvorschlag für die Staaten nach Auffassung des zuständigen Gerichts umfassend in Widerspruch zur Verfassung des Staates, so sollen das Ratifikationsgesetz sowie die Regelungen des durch es in geltendes Recht umgewandelten Gesetzesvorschlags für die Staaten nichtig sein. Steht ein durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelter Gesetzesvorschlag für die Staaten nach Auffassung des zuständigen Gerichts teilweise in Widerspruch zur Verfassung des Staates, so sollen das Ratifikationsgesetz sowie die Regelungen des durch es in geltendes Recht umgewandelten Gesetzesvorschlags für die Staaten, die nicht in Widerspruch zur Verfassung stehen, gültig bleiben. Die Regelungen des durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelten Gesetzesvorschlags für die Staaten, die nach Auffassung des Gerichtes in Widerspruch zur Verfassung stehen, sollen nichtig sein.


Section 2 - Final Provision
Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

Charlotte McGarry

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33

Montag, 16. August 2010, 17:11

RE: 2010/08/002 Introduction of Legislative Proposals to the States Amendment Bill




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache wird um 72 Stunden ab jetzt verlängert.


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Charlotte McGarry

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34

Dienstag, 17. August 2010, 11:37

RE: 2010/08/002 Introduction of Legislative Proposals to the States Amendment Bill




Honorable Members of Congress:

Der Entwurf enthält gemäß der neuen Geschäftsordnung das Aktenzeichen S. 2010-002.
Der Aussprachetitel wird entsprechend verändert.


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Charlotte McGarry

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35

Dienstag, 17. August 2010, 11:44

Mister Speaker,

wenn der geschätzte Kollege aus Freeland beantragt, beide Anträge zur Abstimmung zu stellen, gestatte er folgende Nachfrage: Ihm ist bekannt, dass dies laut Standing Orders in der Entweder-oder-Form zu geschehen hat? Die Regelung wurde vor einiger Zeit so in die Standing Orders aufgenommen, ich habe sie in meiner Version nicht in Frage gestellt.
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36

Dienstag, 17. August 2010, 12:47

Mister Speaker,

der von der werten Kollegin aus New Alcantara angedeutete Sachverhalt macht es wohl unmöglich, dass eine Variante dieses Entwurfs auch nur annähernd an die erforderlichen 2/3 der Stimmen kommen wird. Ich empfehle dem Antragsteller getrennte Abstimmungen, wenn er Aussicht auf Erfolg haben möchte.

Norman Howard Hodges

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37

Dienstag, 17. August 2010, 16:37

Mr. Speaker,

das habe ich in der Tat nicht bedacht. Ich bitte um getrennte Abstimmungen, damit die nötige Mehrheit erreicht werden kann.

Charlotte McGarry

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38

Dienstag, 17. August 2010, 16:44

Mister Speaker,

jetzt wird's formal: Zunächst möchte ich die Kollegen aus Freeland und Peninsula darum bitten, ihre Wortanträge gemäß der Standing Orders weiterhin an mich als Vorsitzende derjenigen Kammer, der sie auch angehören, zu richten.

Weiterhin weise ich darauf hin, dass die entsprechende Regelung ausdrücklich geschaffen wurde, damit nahezu deckungsgleiche Anträge nicht gleichzeitig zur Abstimmung stehen. Ansonsten könnten wir, wenn auch im vorliegenden Fall wahrscheinlich nur theoretisch, in die Situation gelangen, dass beide Anträge die notwendige Mehrheit erreichen. Ich schlage deswegen vor, dass Senator Hodges, sofern er einverstanden ist, zunächst denjenigen Antrag benennt, über den zuerst eine Abstimmung stattfinden soll; anschließend wird der andere Antrag gegebenenfalls zur Abstimmung gebracht.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (17. August 2010, 16:53)


Norman Howard Hodges

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39

Dienstag, 17. August 2010, 16:48

Madam President,

bitte verzeihen Sie, die neue Regelung hatte ich noch nicht verinnerlicht. ;)

Ich bitte darum, zunächst über meine zweite Beschlussvorlage abzustimmen, die die Einbindung des Repräsentantenhauses vorsieht. Ich hielte es für sinnlos, zunächst über den ursprünglichen Antrag abzustimmen, der, so wie ich das sehe, im Kongress keine Mehrheit hinter sich hat. Wenn die zweite Beschlussvorlage erfolgreich verabschiedet wird, erübrigt sich die Abstimmung über die erste.

JVF

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40

Dienstag, 17. August 2010, 16:49

Handlung:Ärgert sich etwas, dass er sich doch nicht so genau mit den neuen Standing Orders auseinandergesetzt hat, wie gedacht.