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eventuell sollte man mit dem Antragssteller abklären ob er überhaupt bereits schon eine Abstimmung wünscht, da noch Anpassungen an dem Vorschlag ausstehen würden.
Es wäre vielleicht eher auch im Sinne Derjeniger die auf solche Erweiterungen warten, dass man die Aussprache ohne Abstimmung beendet und eine neue Debatte startet, sobald Senator Covfefe seinen Antrag überarbeitet hat.
Soweit Ihre Zustimmung zum Verfassungszusatz aber davon abhängig sein sollte, dass schon jetzt eine solche Regelung mit getroffen wird, so bin ich gerne bereit, hier möglichst bald eine Ergänzung meines Antrages vorzunehmen. Ich bitte dann aber um Verständnis, dass das nicht unmittelbar geschehen wird, da ich zumindest formal noch Änderungen am zuletzt im Kongress diskutierten Entwurf vornehmen möchte, die mir sinnvoll erscheinen (aber noch nicht ausformuliert sind).
Eugene Duangan U.S. Representative from Shenghei / Serena
ich habe tatsächlich auf eine Reaktion auf die Wortmeldung des sehr ehrenwerten Senators für Astoria State gewartet, welcher vorgeschlagen hat, die angesprochene Änderung des Succession Acts als eigene Bill einzubringen, da er befürchtet, dass es sonst aufgrund des für Verfassungszusätze notwendige Ratifizierungen zu Komplikationen kommen würde.
Entsprechende Gedankengänge halte ich nicht für falsch, da ein Verfassungszusatz ja auf anderem Wege in Kraft tritt (nämlich erst nach Zustimmung der notwendigen Anzahl an Bundesstaaten, ohne dass der Präsident ein Veto hätte) als ein einfaches Gesetz (nach Beschluss des Kongresses, wobei der Präsident ein Veto hat).
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
LIV. President of the United States
let me be quite honest: Nachdem das schon eine Weile her ist bin ich mir nicht ganz im Klaren inwiefern man den Succession Act [notwendigerweise] mitändern wollte. Wenn Mr. Covfefe dies kurz erläutern könnte?
BEN KINGSTON
55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
Den Gedanken der ehrenwerten Senatorin für Freeland würde ich gerne aufgreifen: Eine entsprechende Regelung, dass ein Mitglied des Kongresses für die Führung der Geschäfte des Präsidenten nicht zur Verfügung steht, wenn es das letzte reguläre Mitglied der entsprechenden Kammer ist, könnte in den Presidential Succeccsion Act aufgenommen werden.
Immerhin wäre es ja fatal, wenn das letzte Mitglied eienr Kongresskammer die Geschäfte des Präsidenten zwar ausüben könnte, damit aber die Arbeit in der Kongresskammer vollständig unmöglich wäre.
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
LIV. President of the United States
vielen Dank für die Aufklärung . Aber wie kann denn so eine Regelung - dass der Speaker aus der Succession ausscheidet wenn er das letzte Mitglied ist - einfachgesetzlich gelöst werden kann wenn der Speaker ja laut Verfassung der Zweite in der Succession ist?
BEN KINGSTON
55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
ich würde die besprochene Regelung nach wie vor gerne direkt in der Verfassung verankert sehen, auch um dem meiner Meinung nach berechtigten Einwurf von Senator Kingston zu berücksichtigen.
je mehr ich darüber nachdenke und die aktuelle Gesetzes- und Verfassungslage recherchiere, desto mehr halte ich den Presidential Succeccsion Act für verfassungwidrig und muss hier auf eine Lösung drängen, die uns die Regelungen des Acts in einen Verfassungszusatz bringen und das Gesetz abschaffen.
Sen. Tamara Arroyo (I-SE) President of the United States Senate
Former Chief Justice of the U.S. Supreme Court
Former Attorney General Presidency Ramsey-Prescott
ich habe mir über diesen Aspekt - die fehlende verfassungsrechtliche Grundlage für den Presidential Succession Act - durchaus Gedanken gemacht: Ich bin der Überzeugung, dass mein vorliegender Antrag ausreicht, um diese verfassungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Siehe Section 2: "Sind aufgrund eines Gesetzes andere Amtsträger zur kommissarischen Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten berufen, so gilt Absatz 1 entsprechend."
Dies ermöglicht dem Kongress, in einem Gesetz zu regeln, dass andere Amtsträger die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führen können und welche Amtsträger dies sind.
Ich wäre aber dem Vorschlag nicht vollständig abgeneigt, Regelungen ähnlich dem Presidential Succession Act in den Verfassungzusatz aufzunehmen und meinen Antrag entsprechend anzupassen.
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
LIV. President of the United States
zunächst einmal lassen Sie mich anregen, im Zusammenhang mit der kommissarischen Vertretung des Präsidenten nicht von Nachfolge (Succession) sondern von Vertretung (Substitution ) zu reden. Es soll sich ja schließlich nicht um eine Nachfolge im Amte handeln, sondern nur um eine vorübergehende Vertretung.
Ich bin aus folgenden Gründen dagegen, die nach dem bisherigen Presidential Succession Act vorgesehene Liste der Amtsträger direkt in einen Verfassungszusatz aufzunehmen:
1. Die Verfassung kennt die Ämter der Secretaries nicht und eine starre Nennung würde künftige Änderungen der Organisation der Obersten Bundesbehörden stark erschweren,
2. die Verfassung kennt keine Definition des Dienstalters.
Des Weiteren halte ich die Regelungen insgesamt für zu detalliert, als dass sie in einen nur mit großen Hürden zu ändernden Verfassungszusatz aufgenommen werden sollten. Mir sind zudem einige formale Ungenauigkeiten aufgefallen, deren Korrektur ich gerne anregen möchte. Ich stelle daher den folgenden Gegenentwurf zur Diskussion:
Acting Presidency Amendment Bill
Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:
Acting Presidency
(1) Für den Fall, dass neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auch der Präsident und der Vizepräsident des Kongresses abwesend oder zur Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten nicht in der Lage sind, soll der Kongress durch Gesetz Bestimmungen erlassen und festsetzen, welcher zur Verfügung stehende Amtsträger des Bundes die Amtsgeschäfte kommissarisch führen soll.
(2) Ein Amtsträger steht nicht zur Verfügung, wenn er die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt, er abwesend gemeldet ist oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt hat.
(3) Außerdem steht ein Amtsträger nicht zur Verfügung, wenn er für das Amt des Präsidenten nicht wählbar ist, zum Zeitpunkt, zu dem die Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch auf ihn übergehen würde, vom Kongress nach dem Amtsenthebungsverfahren angeklagt ist oder das letzte zur Verfügung stehende Mitglied des Repräsentantenhauses oder des Senats wäre.
(4) Führen der Präsident des Kongresses oder der Vizepräsident des Kongresses die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten, sollen sie ihre Rechte und Pflichten als Repräsentant oder Senator sowie als Präsident des Repräsentantenhauses oder Präsident des Senats während dieser Zeit ruhen lassen.
(5) Vor der kommissarischen Aufnahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist ein Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen.
Section 2 - Introduction of an Acting Presidency Act
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
Acting Presidency Act An Act to provide regulations for the substitution in case of an inability to discharge the powers and duties of the office of the President of the United States.
Sec. 1 Extended Substitution List
(1) Zur kommissarischen Führung der Geschäfte des Präsidenten soll derjenige Amtsträger berufen sein, welcher in der folgenden Liste jeweils zuvorderst genannt ist und zur Verfügung steht:
1. der Secretary of State,
2. der Secretary of Defense,
3. der Attorney General,
4. der Secretary of Commerce,
5. die Mitglieder des Repräsentantenhauses nach Dienstalter und
6. die Mitglieder des Senats nach Dienstalter.
(2) Dienstalter im Sinne von Ssec. 1 ist die Zeitspanne in Kalendermonaten, auf die nächste ganze Zahl gerundet, in der ein Mitglied dem Repräsentantenhaus oder dem Senat ununterbrochen angehört. Ergibt sich danach für zwei oder mehr Amtsträger das selbe Dienstalter, so soll für diese das Dienstalter nach der tatsächlichen zeitlichen Dauer der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Kongress bestimmt werden.
Sec. 2 Duration of the Presidential Substitution
Ein Amtsträger, welcher die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, soll dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit tun, allerdings nicht, wenn zuvor ein höher eingestufter Amtsträger zur Verfügung stehen sollte.
Sec. 3 Designated Survivor
Es sollen sich niemals alle Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort aufhalten. Bei einem Ereignis, das die Anwesenheit aller Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort erforderlich machen würde, soll sich der als letzte gelistete zur Verfügung stehende Amtsträger an einem anderen Ort aufhalten.
Sec. 4 Salary of an Acting President
Während des Zeitraums, in dem ein Amtsträger die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, erhält er das Gehalt, welches durch Gesetz für den Präsidenten vorgesehen ist.
Section 3 - Coming into Force
(1) Der Verfassungszusatz nach Section 1 tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.
(2) Das Gesetz nach Section 2 tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, wenn und soweit der nach Section 1 erlassene Verfassungszusatz von der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten angenommen worden ist.
(3) Der Presidential Succession Act tritt außer Kraft, wenn und soweit das nach Gesetz nach Section 2 in Kraft tritt.
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
LIV. President of the United States
Senator,
ihr Vorschlag wird vermutlich der sinnvollere sein. Ein Punkt noch: ich denke „Dienstalter“ bedarf keiner so umständlichen Definition. Lassen wir den ersten Teil des betreffenden Absatzes mit dem Runden weg, das Endergebnis bleibt ja dasselbe.
BEN KINGSTON
55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
damit bin ich einverstanden. Mein Entwurf würde dann lauten:
Acting Presidency Amendment Bill
Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:
Acting Presidency
(1) Für den Fall, dass neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auch der Präsident und der Vizepräsident des Kongresses abwesend oder zur Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten nicht in der Lage sind, soll der Kongress durch Gesetz Bestimmungen erlassen und festsetzen, welcher zur Verfügung stehende Amtsträger des Bundes die Amtsgeschäfte kommissarisch führen soll.
(2) Ein Amtsträger steht nicht zur Verfügung, wenn er die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt, er abwesend gemeldet ist oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt hat.
(3) Außerdem steht ein Amtsträger nicht zur Verfügung, wenn er für das Amt des Präsidenten nicht wählbar ist, zum Zeitpunkt, zu dem die Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch auf ihn übergehen würde, vom Kongress nach dem Amtsenthebungsverfahren angeklagt ist oder das letzte zur Verfügung stehende Mitglied des Repräsentantenhauses oder des Senats wäre.
(4) Führen der Präsident des Kongresses oder der Vizepräsident des Kongresses die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten, sollen sie ihre Rechte und Pflichten als Repräsentant oder Senator sowie als Präsident des Repräsentantenhauses oder Präsident des Senats während dieser Zeit ruhen lassen.
(5) Vor der kommissarischen Aufnahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist ein Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen.
Section 2 - Introduction of an Acting Presidency Act
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
Acting Presidency Act An Act to provide regulations for the substitution in case of an inability to discharge the powers and duties of the office of the President of the United States.
Sec. 1 Extended Substitution List
(1) Zur kommissarischen Führung der Geschäfte des Präsidenten soll derjenige Amtsträger berufen sein, welcher in der folgenden Liste jeweils zuvorderst genannt ist und zur Verfügung steht:
1. der Secretary of State,
2. der Secretary of Defense,
3. der Attorney General,
4. der Secretary of Commerce,
5. die Mitglieder des Repräsentantenhauses in der Reihenfolge ihres Dienstalters und
6. die Mitglieder des Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters.
(2) Dienstalter im Sinne von Ssec. 1 ist die tatsächliche zeitliche Dauer der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Repräsentantenhaus oder Senat.
Sec. 2 Duration of the Presidential Substitution
Ein Amtsträger, welcher die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, soll dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit tun, allerdings nicht, wenn zuvor ein höher eingestufter Amtsträger zur Verfügung stehen sollte.
Sec. 3 Designated Survivor
Es sollen sich niemals alle Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort aufhalten. Bei einem Ereignis, das die Anwesenheit aller Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort erforderlich machen würde, soll sich der als letzte gelistete zur Verfügung stehende Amtsträger an einem anderen Ort aufhalten.
Sec. 4 Salary of an Acting President
Während des Zeitraums, in dem ein Amtsträger die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, erhält er das Gehalt, welches durch Gesetz für den Präsidenten vorgesehen ist.
Section 3 - Coming into Force
(1) Der Verfassungszusatz nach Section 1 tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.
(2) Das Gesetz nach Section 2 tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, wenn und soweit der nach Section 1 erlassene Verfassungszusatz von der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten angenommen worden ist.
(3) Der Presidential Succession Act tritt außer Kraft, wenn und soweit das nach Gesetz nach Section 2 in Kraft tritt.
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
LIV. President of the United States
ich haben einen Hinweis aus dem Weißen Haus erhalten, dass der Federal Administration Act das Recht des Präsidenten regelt, die Departments selbst zuzuschneiden. Dieser Hinweis trifft zu. Die Anregung, auch bei den Secretaries auf das Dienstalter abzustellen, halte ich für sinnvoll und ändere meinen Entwurf daher wie folgt:
Acting Presidency Amendment Bill
Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:
Acting Presidency
(1) Für den Fall, dass neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auch der Präsident und der Vizepräsident des Kongresses abwesend oder zur Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten nicht in der Lage sind, soll der Kongress durch Gesetz Bestimmungen erlassen und festsetzen, welcher zur Verfügung stehende Amtsträger des Bundes die Amtsgeschäfte kommissarisch führen soll.
(2) Ein Amtsträger steht nicht zur Verfügung, wenn er die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt, er abwesend gemeldet ist oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt hat.
(3) Außerdem steht ein Amtsträger nicht zur Verfügung, wenn er für das Amt des Präsidenten nicht wählbar ist, zum Zeitpunkt, zu dem die Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch auf ihn übergehen würde, vom Kongress nach dem Amtsenthebungsverfahren angeklagt ist oder das letzte zur Verfügung stehende Mitglied des Repräsentantenhauses oder des Senats wäre.
(4) Führen der Präsident des Kongresses oder der Vizepräsident des Kongresses die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten, sollen sie ihre Rechte und Pflichten als Repräsentant oder Senator sowie als Präsident des Repräsentantenhauses oder Präsident des Senats während dieser Zeit ruhen lassen.
(5) Vor der kommissarischen Aufnahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist ein Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen.
Section 2 - Introduction of an Acting Presidency Act
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
Acting Presidency Act An Act to provide regulations for the substitution in case of an inability to discharge the powers and duties of the office of the President of the United States.
Sec. 1 Extended Substitution List
(1) Zur kommissarischen Führung der Geschäfte des Präsidenten soll derjenige Amtsträger berufen sein, welcher in der folgenden Liste jeweils zuvorderst genannt ist und zur Verfügung steht:
1. die Leiter einer obersten Bundesbehörde, welche in ihrer Arbeit unmittelbar der Weisung, Aufsicht und Kontrolle des Präsidenten unterliegen, in der Reihenfolge ihres Dienstalters,
2. die Mitglieder des Repräsentantenhauses in der Reihenfolge ihres Dienstalters und
3. die Mitglieder des Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters.
(2) Dienstalter im Sinne von Ssec. 1 ist die tatsächliche zeitliche Dauer der ununterbrochenen Amtszeit beziehungsweise der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Repräsentantenhaus oder Senat, jeweils ab dem Zeitpunkt der ersten Eidesleistung an gerechnet.
Sec. 2 Duration of the Presidential Substitution
Ein Amtsträger, welcher die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, soll dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit tun, allerdings nicht, wenn zuvor ein höher eingestufter Amtsträger zur Verfügung stehen sollte.
Sec. 3 Designated Survivor
Es sollen sich niemals alle Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort aufhalten. Bei einem Ereignis, das die Anwesenheit aller Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort erforderlich machen würde, soll sich der als letzte gelistete zur Verfügung stehende Amtsträger an einem anderen Ort aufhalten.
Sec. 4 Salary of an Acting President
Während des Zeitraums, in dem ein Amtsträger die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, erhält er das Gehalt, welches durch Gesetz für den Präsidenten vorgesehen ist.
Section 3 - Coming into Force
(1) Der Verfassungszusatz nach Section 1 tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.
(2) Das Gesetz nach Section 2 tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, wenn und soweit der nach Section 1 erlassene Verfassungszusatz von der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten angenommen worden ist.
(3) Der Presidential Succession Act tritt außer Kraft, wenn und soweit das nach Gesetz nach Section 2 in Kraft tritt.
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
LIV. President of the United States