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Dienstag, 31. Oktober 2017, 14:29

Können wir abstimmen lassen, Honorable Colleagues?

BEN KINGSTON

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Eugene Duangan

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22

Dienstag, 31. Oktober 2017, 18:28

Mr. President,

eventuell sollte man mit dem Antragssteller abklären ob er überhaupt bereits schon eine Abstimmung wünscht, da noch Anpassungen an dem Vorschlag ausstehen würden.
Es wäre vielleicht eher auch im Sinne Derjeniger die auf solche Erweiterungen warten, dass man die Aussprache ohne Abstimmung beendet und eine neue Debatte startet, sobald Senator Covfefe seinen Antrag überarbeitet hat.

Madam Senator,

Soweit Ihre Zustimmung zum Verfassungszusatz aber davon abhängig sein sollte, dass schon jetzt eine solche Regelung mit getroffen wird, so bin ich gerne bereit, hier möglichst bald eine Ergänzung meines Antrages vorzunehmen. Ich bitte dann aber um Verständnis, dass das nicht unmittelbar geschehen wird, da ich zumindest formal noch Änderungen am zuletzt im Kongress diskutierten Entwurf vornehmen möchte, die mir sinnvoll erscheinen (aber noch nicht ausformuliert sind).
Eugene Duangan
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23

Mittwoch, 1. November 2017, 13:24

Mr. Speaker pro tempore,

und dann gab es ja noch die Geschichte wegen des Änderungsgesetzes zum Presidential Succession Act...

BEN KINGSTON

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Jeremy Goldberg

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Mittwoch, 1. November 2017, 17:08

Handlung:Knuspert einen Keks, was in der Stille ziemlich laut ist.
Dr. Jeremy Goldberg
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25

Mittwoch, 1. November 2017, 17:11

Handlung:Wäre fast eingenickt als er ein Kauen vernimmt. Daraufhin schrickt Ben leicht, fast nicht sichtbar, auf.

Mister Goldberg,
Handlung:Kann sich ein Lächeln nicht verkneifen.

ich bitte Sie das Essen im Plenarsaal zu unterlassen.

BEN KINGSTON

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26

Mittwoch, 1. November 2017, 19:07

Mr. President,

ich habe tatsächlich auf eine Reaktion auf die Wortmeldung des sehr ehrenwerten Senators für Astoria State gewartet, welcher vorgeschlagen hat, die angesprochene Änderung des Succession Acts als eigene Bill einzubringen, da er befürchtet, dass es sonst aufgrund des für Verfassungszusätze notwendige Ratifizierungen zu Komplikationen kommen würde.

Entsprechende Gedankengänge halte ich nicht für falsch, da ein Verfassungszusatz ja auf anderem Wege in Kraft tritt (nämlich erst nach Zustimmung der notwendigen Anzahl an Bundesstaaten, ohne dass der Präsident ein Veto hätte) als ein einfaches Gesetz (nach Beschluss des Kongresses, wobei der Präsident ein Veto hat).
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27

Mittwoch, 1. November 2017, 19:33

Mr. Speaker pro tempore,

let me be quite honest: Nachdem das schon eine Weile her ist bin ich mir nicht ganz im Klaren inwiefern man den Succession Act [notwendigerweise] mitändern wollte. Wenn Mr. Covfefe dies kurz erläutern könnte? :D

BEN KINGSTON

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28

Mittwoch, 1. November 2017, 19:53

Mr. President,

es ging um folgenden Sachverhalt:

Den Gedanken der ehrenwerten Senatorin für Freeland würde ich gerne aufgreifen: Eine entsprechende Regelung, dass ein Mitglied des Kongresses für die Führung der Geschäfte des Präsidenten nicht zur Verfügung steht, wenn es das letzte reguläre Mitglied der entsprechenden Kammer ist, könnte in den Presidential Succeccsion Act aufgenommen werden.

Immerhin wäre es ja fatal, wenn das letzte Mitglied eienr Kongresskammer die Geschäfte des Präsidenten zwar ausüben könnte, damit aber die Arbeit in der Kongresskammer vollständig unmöglich wäre.
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
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Mittwoch, 1. November 2017, 20:07

Mr. Covfeve,

vielen Dank für die Aufklärung :). Aber wie kann denn so eine Regelung - dass der Speaker aus der Succession ausscheidet wenn er das letzte Mitglied ist - einfachgesetzlich gelöst werden kann wenn der Speaker ja laut Verfassung der Zweite in der Succession ist?

BEN KINGSTON

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30

Mittwoch, 1. November 2017, 23:08

Handlung:Wäre fast eingenickt als er ein Kauen vernimmt. Daraufhin schrickt Ben leicht, fast nicht sichtbar, auf.

Mister Goldberg,
Handlung:Kann sich ein Lächeln nicht verkneifen.

ich bitte Sie das Essen im Plenarsaal zu unterlassen.

Verzeihung Mr. President. :rotwerd
Handlung:Verstaut die Keks in seiner Aktentasche.
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31

Donnerstag, 2. November 2017, 08:29

Mr. President,

ich würde die besprochene Regelung nach wie vor gerne direkt in der Verfassung verankert sehen, auch um dem meiner Meinung nach berechtigten Einwurf von Senator Kingston zu berücksichtigen.

Tamara Arroyo

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32

Donnerstag, 2. November 2017, 15:24

Mr. President,

je mehr ich darüber nachdenke und die aktuelle Gesetzes- und Verfassungslage recherchiere, desto mehr halte ich den Presidential Succeccsion Act für verfassungwidrig und muss hier auf eine Lösung drängen, die uns die Regelungen des Acts in einen Verfassungszusatz bringen und das Gesetz abschaffen.



Sen. Tamara Arroyo (I-SE)
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Rex Covfefe

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33

Donnerstag, 2. November 2017, 15:29

Mr. President,

ich habe mir über diesen Aspekt - die fehlende verfassungsrechtliche Grundlage für den Presidential Succession Act - durchaus Gedanken gemacht: Ich bin der Überzeugung, dass mein vorliegender Antrag ausreicht, um diese verfassungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Siehe Section 2: "Sind aufgrund eines Gesetzes andere Amtsträger zur kommissarischen Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten berufen, so gilt Absatz 1 entsprechend."

Dies ermöglicht dem Kongress, in einem Gesetz zu regeln, dass andere Amtsträger die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führen können und welche Amtsträger dies sind.

Ich wäre aber dem Vorschlag nicht vollständig abgeneigt, Regelungen ähnlich dem Presidential Succession Act in den Verfassungzusatz aufzunehmen und meinen Antrag entsprechend anzupassen.
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
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34

Donnerstag, 2. November 2017, 19:06

Allgemein wäre eventuell nicht so schlecht ein so wichtiges Gesetz als Verfassungszusatz einzubetten.

BEN KINGSTON

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Samstag, 4. November 2017, 19:13

Honorable Colleagues,

nachdem mir das Warten hier ein wenig auf die Nerven geht, werde ich heute Abend einen geänderten Vorschlag einbringen.

BEN KINGSTON

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Samstag, 4. November 2017, 21:23

Mr. Speaker pro tempore,

das folgende ist die Zusammenführung der Vorschläge des Kollegen Covfefe und des Presidential Succession Acts. Ich bitte um Ihre konstruktive Kritik!

Acting Presidency Renewal Bill
An act to secure the presidential succession in the United States Constitution.

Section 1 - Abolishment of the Presidential Succession Act
Der Presidential Succession Act in seiner Fassung vom 08.09.2013 wird hiermit vollständig aufgehoben.

Section 2 - Introduction of an Amendment to the Constitution
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:

Amendment VIII [Presidential Succession]
    (1) Wenn der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten beide nicht in der Lage sind die Amtsgeschäfte des Präsidenten zu führen, so soll derjenige Amtsträger dazu berufen sein, welcher in der folgenden Liste (List of Presidential Succession) jeweils zuvorderst genannt ist und zur Verfügung steht:
    1. der Präsident des Kongresses
    2. der Vizepräsident des Kongresses
    3. der Secretary of State
    4. der Secretary of Defense
    5. der Attorney General
    6. der Secretary of Commerce
    7. die Mitglieder des Senats nach Dienstalter
    8. die Mitglieder des Repräsentantenhauses nach Dienstalter.
    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, für den Rest der Amtszeit, für die er gewählt wurde, durch Exekutiverlass abweichend von Ssec. 1 Amtsträger des Bundes oder der Exekutive der Staaten zur Übernahme der Amtsgeschäfte in einer anderen Reihenfolge zu berufen.
    (3) Eine Person steht nicht zur Verfügung, wenn sie im Falle der Berufung die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt, wenn sie abwesend gemeldet ist oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt hat.
    (4) Außerdem steht eine Person nicht zur Verfügung, wenn sie nach der Verfassung für das Amt des Präsidenten nicht wählbar oder zum Zeitpunkt, zu dem die Rechte und Pflichten des Amtes des Präsidenten auf sie übergehen würden, vom Kongress nach dem Amtsenthebungsverfahren angeklagt ist.
    (5) Führen der Präsident des Kongresses oder der Vizepräsident des Kongresses die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten, sollen sie ihre Rechte und Pflichten als Repräsentant oder Senator sowie als Präsident des Repräsentantenhauses oder Präsident des Senats während dieser Zeit ruhen lassen.

    (6) Ist der nach SSec. 1 zur kommissarischen Führung berufene Amtsträger das letzte verbliebene Mitglied einer Parlamentskammer, so fällt dieser aus der Nachfolgeliste des Präsidenten; der Nächste in der Rangfolge hat die Führung zu übernehmen.
    (7) Vor der kommissarischen Aufnahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist der Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen.
    (8) Eine Person, die nach diesem Gesetz als Präsident amtiert, tut dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit, allerdings nicht, wenn zuvor eine wählbare und höher eingestufte Person amtieren kann.

    (9) Es sollen sich niemals alle Mitglieder der Liste an einem Ort aufhalten. Bei einem Ereignis, dass die Anwesenheit aller Mitglieder der erweiterten Nachfolgeliste an einem Ort erforderlich machen würde, soll sich das als letztes gelistete Mitglied der Liste, das einer obersten Bundesbehörde vorsteht, an einem anderen Ort aufhalten.

    (10) Während des Zeitraums, in dem eine Person nach diesem Gesetz als Präsident amtiert, erhält sie das Gehalt, welches durch Gesetz für den Präsidenten vorgesehen ist.
      Section 3 - Coming into Force
      (1) Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.
      (2) Die Teile dieses Gesetzes die auch durch einfachgesetzliches Verfahren Rechtsgültigkeit erhielten, sollen nur dann in Kraft treten wenn die zu ratifizierenden Teile verfassungsmäßig ratifiziert worden sind.

      BEN KINGSTON

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      37

      Sonntag, 5. November 2017, 00:18

      Mr. President,

      zunächst einmal lassen Sie mich anregen, im Zusammenhang mit der kommissarischen Vertretung des Präsidenten nicht von Nachfolge (Succession) sondern von Vertretung (Substitution ) zu reden. Es soll sich ja schließlich nicht um eine Nachfolge im Amte handeln, sondern nur um eine vorübergehende Vertretung.

      Ich bin aus folgenden Gründen dagegen, die nach dem bisherigen Presidential Succession Act vorgesehene Liste der Amtsträger direkt in einen Verfassungszusatz aufzunehmen:

      1. Die Verfassung kennt die Ämter der Secretaries nicht und eine starre Nennung würde künftige Änderungen der Organisation der Obersten Bundesbehörden stark erschweren,
      2. die Verfassung kennt keine Definition des Dienstalters.

      Des Weiteren halte ich die Regelungen insgesamt für zu detalliert, als dass sie in einen nur mit großen Hürden zu ändernden Verfassungszusatz aufgenommen werden sollten. Mir sind zudem einige formale Ungenauigkeiten aufgefallen, deren Korrektur ich gerne anregen möchte. Ich stelle daher den folgenden Gegenentwurf zur Diskussion:

      Acting Presidency Amendment Bill

      Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution
      Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:
        Acting Presidency

        (1) Für den Fall, dass neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auch der Präsident und der Vizepräsident des Kongresses abwesend oder zur Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten nicht in der Lage sind, soll der Kongress durch Gesetz Bestimmungen erlassen und festsetzen, welcher zur Verfügung stehende Amtsträger des Bundes die Amtsgeschäfte kommissarisch führen soll.
        (2) Ein Amtsträger steht nicht zur Verfügung, wenn er die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt, er abwesend gemeldet ist oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt hat.
        (3) Außerdem steht ein Amtsträger nicht zur Verfügung, wenn er für das Amt des Präsidenten nicht wählbar ist, zum Zeitpunkt, zu dem die Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch auf ihn übergehen würde, vom Kongress nach dem Amtsenthebungsverfahren angeklagt ist oder das letzte zur Verfügung stehende Mitglied des Repräsentantenhauses oder des Senats wäre.
        (4) Führen der Präsident des Kongresses oder der Vizepräsident des Kongresses die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten, sollen sie ihre Rechte und Pflichten als Repräsentant oder Senator sowie als Präsident des Repräsentantenhauses oder Präsident des Senats während dieser Zeit ruhen lassen.
        (5) Vor der kommissarischen Aufnahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist ein Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen.


      Section 2 - Introduction of an Acting Presidency Act
      Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
        Acting Presidency Act
        An Act to provide regulations for the substitution in case of an inability to discharge the powers and duties of the office of the President of the United States.

        Sec. 1 Extended Substitution List
        (1) Zur kommissarischen Führung der Geschäfte des Präsidenten soll derjenige Amtsträger berufen sein, welcher in der folgenden Liste jeweils zuvorderst genannt ist und zur Verfügung steht:
        1. der Secretary of State,
        2. der Secretary of Defense,
        3. der Attorney General,
        4. der Secretary of Commerce,
        5. die Mitglieder des Repräsentantenhauses nach Dienstalter und
        6. die Mitglieder des Senats nach Dienstalter.
        (2) Dienstalter im Sinne von Ssec. 1 ist die Zeitspanne in Kalendermonaten, auf die nächste ganze Zahl gerundet, in der ein Mitglied dem Repräsentantenhaus oder dem Senat ununterbrochen angehört. Ergibt sich danach für zwei oder mehr Amtsträger das selbe Dienstalter, so soll für diese das Dienstalter nach der tatsächlichen zeitlichen Dauer der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Kongress bestimmt werden.

        Sec. 2 Duration of the Presidential Substitution
        Ein Amtsträger, welcher die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, soll dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit tun, allerdings nicht, wenn zuvor ein höher eingestufter Amtsträger zur Verfügung stehen sollte.

        Sec. 3 Designated Survivor
        Es sollen sich niemals alle Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort aufhalten. Bei einem Ereignis, das die Anwesenheit aller Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort erforderlich machen würde, soll sich der als letzte gelistete zur Verfügung stehende Amtsträger an einem anderen Ort aufhalten.

        Sec. 4 Salary of an Acting President
        Während des Zeitraums, in dem ein Amtsträger die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, erhält er das Gehalt, welches durch Gesetz für den Präsidenten vorgesehen ist.

      Section 3 - Coming into Force
      (1) Der Verfassungszusatz nach Section 1 tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.
      (2) Das Gesetz nach Section 2 tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, wenn und soweit der nach Section 1 erlassene Verfassungszusatz von der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten angenommen worden ist.
      (3) Der Presidential Succession Act tritt außer Kraft, wenn und soweit das nach Gesetz nach Section 2 in Kraft tritt.
      REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
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      38

      Sonntag, 5. November 2017, 00:41

      Senator,
      ihr Vorschlag wird vermutlich der sinnvollere sein. Ein Punkt noch: ich denke „Dienstalter“ bedarf keiner so umständlichen Definition. Lassen wir den ersten Teil des betreffenden Absatzes mit dem Runden weg, das Endergebnis bleibt ja dasselbe.

      BEN KINGSTON

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      39

      Sonntag, 5. November 2017, 00:52

      Mr. President,

      damit bin ich einverstanden. Mein Entwurf würde dann lauten:

      Acting Presidency Amendment Bill

      Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution
      Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:
        Acting Presidency

        (1) Für den Fall, dass neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auch der Präsident und der Vizepräsident des Kongresses abwesend oder zur Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten nicht in der Lage sind, soll der Kongress durch Gesetz Bestimmungen erlassen und festsetzen, welcher zur Verfügung stehende Amtsträger des Bundes die Amtsgeschäfte kommissarisch führen soll.
        (2) Ein Amtsträger steht nicht zur Verfügung, wenn er die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt, er abwesend gemeldet ist oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt hat.
        (3) Außerdem steht ein Amtsträger nicht zur Verfügung, wenn er für das Amt des Präsidenten nicht wählbar ist, zum Zeitpunkt, zu dem die Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch auf ihn übergehen würde, vom Kongress nach dem Amtsenthebungsverfahren angeklagt ist oder das letzte zur Verfügung stehende Mitglied des Repräsentantenhauses oder des Senats wäre.
        (4) Führen der Präsident des Kongresses oder der Vizepräsident des Kongresses die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten, sollen sie ihre Rechte und Pflichten als Repräsentant oder Senator sowie als Präsident des Repräsentantenhauses oder Präsident des Senats während dieser Zeit ruhen lassen.
        (5) Vor der kommissarischen Aufnahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist ein Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen.


      Section 2 - Introduction of an Acting Presidency Act
      Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
        Acting Presidency Act
        An Act to provide regulations for the substitution in case of an inability to discharge the powers and duties of the office of the President of the United States.

        Sec. 1 Extended Substitution List
        (1) Zur kommissarischen Führung der Geschäfte des Präsidenten soll derjenige Amtsträger berufen sein, welcher in der folgenden Liste jeweils zuvorderst genannt ist und zur Verfügung steht:
        1. der Secretary of State,
        2. der Secretary of Defense,
        3. der Attorney General,
        4. der Secretary of Commerce,
        5. die Mitglieder des Repräsentantenhauses in der Reihenfolge ihres Dienstalters und
        6. die Mitglieder des Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters.
        (2) Dienstalter im Sinne von Ssec. 1 ist die tatsächliche zeitliche Dauer der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Repräsentantenhaus oder Senat.

        Sec. 2 Duration of the Presidential Substitution
        Ein Amtsträger, welcher die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, soll dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit tun, allerdings nicht, wenn zuvor ein höher eingestufter Amtsträger zur Verfügung stehen sollte.

        Sec. 3 Designated Survivor
        Es sollen sich niemals alle Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort aufhalten. Bei einem Ereignis, das die Anwesenheit aller Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort erforderlich machen würde, soll sich der als letzte gelistete zur Verfügung stehende Amtsträger an einem anderen Ort aufhalten.

        Sec. 4 Salary of an Acting President
        Während des Zeitraums, in dem ein Amtsträger die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, erhält er das Gehalt, welches durch Gesetz für den Präsidenten vorgesehen ist.

      Section 3 - Coming into Force
      (1) Der Verfassungszusatz nach Section 1 tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.
      (2) Das Gesetz nach Section 2 tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, wenn und soweit der nach Section 1 erlassene Verfassungszusatz von der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten angenommen worden ist.
      (3) Der Presidential Succession Act tritt außer Kraft, wenn und soweit das nach Gesetz nach Section 2 in Kraft tritt.
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      Sonntag, 5. November 2017, 15:15

      Mr. President,

      ich haben einen Hinweis aus dem Weißen Haus erhalten, dass der Federal Administration Act das Recht des Präsidenten regelt, die Departments selbst zuzuschneiden. Dieser Hinweis trifft zu. Die Anregung, auch bei den Secretaries auf das Dienstalter abzustellen, halte ich für sinnvoll und ändere meinen Entwurf daher wie folgt:

      Acting Presidency Amendment Bill

      Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution
      Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:
        Acting Presidency

        (1) Für den Fall, dass neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auch der Präsident und der Vizepräsident des Kongresses abwesend oder zur Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten nicht in der Lage sind, soll der Kongress durch Gesetz Bestimmungen erlassen und festsetzen, welcher zur Verfügung stehende Amtsträger des Bundes die Amtsgeschäfte kommissarisch führen soll.
        (2) Ein Amtsträger steht nicht zur Verfügung, wenn er die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt, er abwesend gemeldet ist oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt hat.
        (3) Außerdem steht ein Amtsträger nicht zur Verfügung, wenn er für das Amt des Präsidenten nicht wählbar ist, zum Zeitpunkt, zu dem die Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch auf ihn übergehen würde, vom Kongress nach dem Amtsenthebungsverfahren angeklagt ist oder das letzte zur Verfügung stehende Mitglied des Repräsentantenhauses oder des Senats wäre.
        (4) Führen der Präsident des Kongresses oder der Vizepräsident des Kongresses die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten, sollen sie ihre Rechte und Pflichten als Repräsentant oder Senator sowie als Präsident des Repräsentantenhauses oder Präsident des Senats während dieser Zeit ruhen lassen.
        (5) Vor der kommissarischen Aufnahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist ein Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen.


      Section 2 - Introduction of an Acting Presidency Act
      Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
        Acting Presidency Act
        An Act to provide regulations for the substitution in case of an inability to discharge the powers and duties of the office of the President of the United States.

        Sec. 1 Extended Substitution List
        (1) Zur kommissarischen Führung der Geschäfte des Präsidenten soll derjenige Amtsträger berufen sein, welcher in der folgenden Liste jeweils zuvorderst genannt ist und zur Verfügung steht:
        1. die Leiter einer obersten Bundesbehörde, welche in ihrer Arbeit unmittelbar der Weisung, Aufsicht und Kontrolle des Präsidenten unterliegen, in der Reihenfolge ihres Dienstalters,
        2. die Mitglieder des Repräsentantenhauses in der Reihenfolge ihres Dienstalters und
        3. die Mitglieder des Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters.
        (2) Dienstalter im Sinne von Ssec. 1 ist die tatsächliche zeitliche Dauer der ununterbrochenen Amtszeit beziehungsweise der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Repräsentantenhaus oder Senat, jeweils ab dem Zeitpunkt der ersten Eidesleistung an gerechnet.

        Sec. 2 Duration of the Presidential Substitution
        Ein Amtsträger, welcher die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, soll dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit tun, allerdings nicht, wenn zuvor ein höher eingestufter Amtsträger zur Verfügung stehen sollte.

        Sec. 3 Designated Survivor
        Es sollen sich niemals alle Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort aufhalten. Bei einem Ereignis, das die Anwesenheit aller Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort erforderlich machen würde, soll sich der als letzte gelistete zur Verfügung stehende Amtsträger an einem anderen Ort aufhalten.

        Sec. 4 Salary of an Acting President
        Während des Zeitraums, in dem ein Amtsträger die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, erhält er das Gehalt, welches durch Gesetz für den Präsidenten vorgesehen ist.

      Section 3 - Coming into Force
      (1) Der Verfassungszusatz nach Section 1 tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.
      (2) Das Gesetz nach Section 2 tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, wenn und soweit der nach Section 1 erlassene Verfassungszusatz von der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten angenommen worden ist.
      (3) Der Presidential Succession Act tritt außer Kraft, wenn und soweit das nach Gesetz nach Section 2 in Kraft tritt.
      REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
      LIV. President of the United States