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21

Donnerstag, 19. November 2009, 13:42

Economy & Budget Act

INVALID ACT

since
8th of January, 2011

Cause
Ersetzt durch Neufassung vom 8.01.2011
Go to current version




Economy & Budget Act



Section I [Fundamentals]
(1) Der Zweck dieses Gesetzes ist, die Förderung von Rohstoffen im Staat Peninsula neu zu regeln. Zudem regelt es die Budgethoheit durch die State Assembly.
(2) Ein Rohstoff im Sinne dieses Gesetzes, ist jede Ware, die nicht ihrerseits aus anderen Waren hergestellt wird und sich im Besitz des State of Peninsula befindet.
(3) Der Abbau und Verkauf von Rohstoffen erfolgt durch den Staat Peninsula, oder durch private Unternehmer, die Konzessionen hierzu erworben haben.
(4) Bei der Vergabe von Konzessionen und Abnahmeverträgen sollen Unternehmen aus Peninsula vorrangig bedacht werden.
(5) Der State of Peninsula verfügt über folgende Rohstoffe (Menge pro Tag, maximale Qualitätsstufe):
  • Schweine (6 Stück, Q4)
  • Rohreis (115 Kg, Q5)
  • Fisch (30 Kg, Q3)
  • Tabak (50 Kg, Q10)
  • Holz (456 kg, Q6)
  • Sand (100 Kg, Q6)
  • Öl (238 Liter, Q4)
  • Kupfer (168 Kg, Q9)
  • Eisenerz (399 Kg, Q8)
  • Weintrauben (66 Kg, Q3)
  • Obst (25 Kg, Q3)

Section II [State Budget]
(1) Die Regierung des State of Peninsula ist dazu verpflichtet, der State Assembly jedes Monat ein Budget für den vergangene Monat vorzulegen.
(2) Das Budget soll alle Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Monats beinhalten, sowie den Kontostand zu Monatsbeginn und Monatsende.
(3) Die Budgetangaben sollen im Peninsula State Archive, öffentlich einsehbar, aufbewahrt werden.


Section III [State-owned Enterprises]
(1) Die Regierung ist zuständig für die Errichtung und Führung von staatseigenen Betrieben.
(2) Staatseigene Betriebe dürfen nur zur Förderung von Rohstoffen nach diesem Gesetz Verwendung finden.
(3) Die gewonnenen Rohstoffe sollen auf dem öffentlichen Markt, oder per Kosumentenvertrag verkauft werden.
(4) Der Staat soll nie mehr als 2 Betriebe, zur Förderung desselben Rohstoffes, zur gleichen Zeit in Betrieb haben.
(5) Die Gewinne fließen der Staatskasse zu.


Section IV [Consumer Contracts]
(1) Der Regierung ist es erlaubt, die abgebauten Rohstoffe, durch Abnehmervertrag an Unternehmen zu verkaufen. Solche Verträge sollen durch die Regierung öffentlich ausgeschrieben werden.
(2) Ein Konsumentenvertrag erlangt Gültigkeit durch Unterschrift aller beteiligten Parteien und soll im Peninsula State Archive öffentlich ausgehängt werden.
(3) Abnehmerverträge sollen mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate gültig sein. Die mehrmalige Verlängerung so eines Vertrages ist zulässig.
(4) Vorzeitiger Austritt aus einem Abnehmervertrag ist durch jede Partei nur zum jeweils Monatsletzten möglich und ist dann mit sofortiger Wirkung gültig.


Section V [Concessions]
(1) Der Abbau von Rohstoffen durch private Unternehmen ist möglich, erfordert jedoch eine Konzession durch die Regierung.
(2) Konzessionen sollen durch die Regierung öffentlich ausgeschrieben werden.
(3) Der Staat stellt dem Konzessionsnehmer - falls gewünscht - für die Dauer der Konzession den benötigten Betrieb zur Verfügung. Ist der benötigte Betrieb nicht im Besitz des Staates, soll - wenn möglich - einer errichtet werden. Nach Ablauf der Konzession, muss der Betrieb zurück an die Regierung gehen. Geschieht dies nicht, soll der Betrieb, auf Antrag der Staatsregierung, durch die technische Administration an diese übertragen werden.
(4) Der Konzessionsnehmer muss, für die Dauer des Vertrages, 10% des Betriebswertes pro Monat, an die Regierung abführen. Ist ein Leihen des Betriebes nicht notwenig, werden nur 5% fällig.
(5) Erweiterungen von staatseigenen Betrieben durch den Konzessionsnehmer sind verboten.
(6) Konzessionen sollen mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate andauern. Mehrmalige Verlängerung ist zulässig. Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn:
a) beide Vertragspartner dies einvernehmlich beschließen;
b) einer der Vertragspartner gegen die Auflagen des Vertrages verstößt;
c) einer der Vertragspartner am Monatsletzten seinen Rücktritt vom Vertrag bekannt gibt.
(7) Die Erlöse durch Konzessionen gehen an die Staatskasse.


Section VI [Economic Advisors & Substitution]
Der Governor ist berechtigt, Wirtschaftliche Berater zu ernennen, die ihn bei der Ausführung nach diesem Gesetz unterstützen.


Section VII [Final Provisions]
(1) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, wird der Explotation of Resources Act aufgehoben.
(2) Das Gesetz tritt durch Unterschrift und Verkündung durch den Chairman of the State Assembly in Kraft.

Dir. Thomas Peterson
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Dienstag, 13. April 2010, 08:03

Contract of Concession - McQueen Petrolium #1

EXPIRED

since
11th of March, 2o1o

Cause
Abgelaufen am 11. März 2010. Übergang in neuen Vertrag.




The Peninsula State Archive
Freeport City, PA




« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic



The Office of the Governor of Peninsula
Governor J. Fillmore
Freeport City, PA


CONTRACT OF CONCESSION


(1)
Dieser Vertrag zur Vergabe einer Konzession zum Rohstoffabbau,
nach den Regelungen des Economy & Budget Act des State of Peninsula,
erlang Gültigkeit am Tag nach der Unterzeichnung aller Parteien.


(2)
Konzessionsgeber: The State of Peninsula
Konzessionsnehmer: McQueen Petrolium


(3)
Konzessionsobjekt:
238 Liter Rohöhl Qualität 1 / Tag
Ölbohrinsel Größe 4; Qualität 1
Der Betrieb wird dem Konzessionsnehmer, durch den Konzessionsgeber,
am Tag des in-Kraft-tretens übergeben.
Erweiterungen des Betriebes durch den Konzessionsnehmer sind verboten.


(4)
Konzessionsdauer (in Monaten): 3
Miete: 2000 A$ / Monat
Die Miete ist an das Konto des State of Peninsula (#248) zu bezahlen.
Die Summe ergibt sich aus den gesetzlich festgelegten 10% des Betriebswertes.
Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nach Section V (6) des
Economic & Budget Act des State of Peninsula möglich.



Unterschriften:

12/11/2oo9


______________________________________
(für den Konzessiongeber)

Steve McQueen, McQueen Petrolium, 10.12.09
(für den Konzessionsnehmer)

Dir. Thomas Peterson
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Dienstag, 13. April 2010, 08:05

Contract of Concession - McQueen Petrolium #2


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA




« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic



The Office of the Governor of Peninsula
Governor J. Fillmore
Freeport City, PA


CONTRACT OF CONCESSION


(1)
Dieser Vertrag zur Vergabe einer Konzession zum Rohstoffabbau,
nach den Regelungen des Economy & Budget Act des State of Peninsula,
erlang Gültigkeit am Tag nach der Unterzeichnung aller Parteien.


(2)
Konzessionsgeber: The State of Peninsula
Konzessionsnehmer: McQueen Petrolium


(3)
Konzessionsobjekt:
238 Liter Rohöhl Qualität 1 / Tag
Ölbohrinsel Größe 4; Qualität 1
Der Betrieb wurde dem Konzessionsnehmer bereits zur Verfügung gestellt.
Erweiterungen des Betriebes durch den Konzessionsnehmer sind verboten.


(4)
Konzessionsdauer (in Monaten): 3
Miete: 2000 A$ / Monat
Die Miete ist an das Konto des State of Peninsula (#248) zu bezahlen.
Die Summe ergibt sich aus den gesetzlich festgelegten 10% des Betriebswertes.
Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nach Section V (6) des
Economic & Budget Act des State of Peninsula möglich.
Die Konzession beginnt 10th of March, 2o1o und endet 10th of June, 2o1o und kann beliebig oft verlängert werden.



Unterschriften:


______________________________________
(für den Konzessiongeber)

_____Steve McQueen____________________
(für den Konzessionsnehmer)

Dir. Thomas Peterson
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Dienstag, 13. April 2010, 08:06

Concessions: McQueen Petrolium


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA


Concessions held by
McQueen Petrolium Civ.






[#1]

Object
Oil Rig; Size: 1; Quality: 1

Coming into Force
11th of December, 2o1o
11th of March, 2o1o
extended on 1h of June, 2o1o

Duration
3 month

Cost
2000 A$ per month

Signed by
Steve McQueen, McQueen Petrolium Civ.
Jeffrey Fillmore, State of Peninsula


Documents
Contract of Concession #1
Contract of Concession #2
Contract of Concession #3




Dir. Thomas Peterson
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Dienstag, 13. April 2010, 08:09

Gubernatoral Order #1


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA

Title
Ranks of the Peninsula National Guard

Coming into Force
3rd of February, 2o1o

Signed by
Jeffrey Fillmore

Appendix
Official Announcement





« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The Governor of the State of Peninsula
Governor J. Fillmore
3rd of February, 2o1o
Freeport City, PA



Gubernatoral Order #1
Ranks of the Peninsula National Guard



Section 1: Generals
(1) Diese Verordnung regelt die Dienstgrade der Peninsula National Guard.
(2) Die Ränge sind aufsteigend geordnet, vom niedrigsten bis zum höchsten Rang.
(3) Die Angehörigen innerhalb der Mannschaftsränge werden vom Chief of Staff ernannt, entlassen, befördert und degradiert.
(4) Angehörige in den Offiziers- und Unteroffiziersrängen werden vom Governor ernannt, entlassen, befördert und degradiert.
(5) Höhere Ränge sind gegenüber niedrigeren Rängen im Rahmen des aktiven Dienstes weisungsbefugt. Mit Ausnahme des Chief of Staff gilt diese Regelung nur innerhalb einer Teilstreitkraft.
(6) Zivile Mitarbeiter der PNG führen keinen Rang.


Section 2: National Army Guard
(1) Mannschaften:
a) Recruit
b) Guardsman
c) Corporal
(2) Unteroffiziere:
a) Sergeant
b) Staff Sergeant
c) Sergeant Major
d) Master Sergeant
(3) Offiziere:
a) Lieutenant
b) Captain
c) Major
d) Colonel
(4) Der Chief of Staff führt den Rang General.


Section 3: National Air Guard
(1) Mannschaften:
a) Recruit
b) Aircraftsman
c) Leading Aircraftsman
(2) Unteroffiziere:
a) Sergeant Aircrew
b) Master Aircrew
c) Flight Sergeant
d) Flight Officer
(3) Offiziere:
a) Lieutenant
b) Captain
c) Major
d) Colonel
(4) Der Chief of Staff führt den Rang Air General.


Section 4: National Coastal Guard
(1) Mannschaften:
a) Recruit
b) Seaman
c) Able Seaman
(2) Unteroffiziere:
a) Petty Officer
b) Petty Officer First Class
c) Chief Petty Officer
d) Master Chief Petty Officer
(3) Offiziere:
a) Midshipman
b) Commander
c) Captain
d) Commodore
(4) Der Chief of Staff führt den Rang Admiral.


Section 5: Final Provisions
Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.


signed,


[J.Fillmore]
Governor of Peninsula


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Dienstag, 13. April 2010, 08:11

Gubernatoral Order #2


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA

Title
National Guard to go on Alert

Coming into Force
16th of February, 2o1o

Signed by
Jeffrey Fillmore

Appendix
Official Announcement





« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The Governor of the State of Peninsula
Governor J. Fillmore
16th of February, 2o1o
Freeport City, PA



Gubernatoral Order #2
National Guard to go on Alert


Es ergeht folgende Weisung:

Aufgrund der aktuellen Ereignisse in Irkanien/Stralien und der relativen
Nähe Peninsulas zu diesem Gebiet, werden alle Truppen der Nationalgarde,
die auf St. Vincent stationiert sind, mit sofortiger Wirkung in erhöhte
Alarmbereitschaft versetzt.



signed,


[J.Fillmore]
Governor of Peninsula


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Dienstag, 13. April 2010, 08:14

State Budget: December, 2oo9


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA

Date
8th of January, 2o1o

Prepared by
Jeffrey Fillmore

Documents
Original





State Budge December, 2oo9

Quellcode

1
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16
17
Stand 1st of December, 2o1o
  24,827.92 A$

Warenverkäufe
+ 10,458.30 A$

Konzessionen
+  2,000.00 A$

Ausgaben
- 15,740.79 A$

Bilanz
-  3,282.49 A$

Stand 1st of January, 2o1o
   21,545.43 A$

Dir. Thomas Peterson
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28

Dienstag, 13. April 2010, 08:17

State Budget: January, 2o1o


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA

Date
3rd of February, 2o1o

Prepared by
Jeffrey Fillmore

Documents
Original





State Budge January, 2o1o

Quellcode

1
2
3
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Stand 1st of January, 2o1o
  22,286.22 A$

Warenverkäufe
+  8,369.10 A$

Konzessionen
+      0.00 A$

Ausgaben
-  6,790.90 A$

Bilanz
-  1,578.20 A$

Stand 1st of February, 2o1o
  23,864.42 A$

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29

Dienstag, 13. April 2010, 08:17

State Budget: February, 2o1o


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA

Date
4th of March, 2o1o

Prepared by
Jeffrey Fillmore

Documents
Original





Peninsulan State Budget for February, 2o1o

Quellcode

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16
17
Stand 1st of February, 2o1o
  23,864.42 A$

Warenverkäufe
+  4,569.40 A$

Konzessionen
+  2,000.00 A$

Ausgaben
-    129.20 A$

Bilanz
+  6,569.40 A$

Stand 1st of March, 2o1o
  30,304.62 A$

Dir. Thomas Peterson
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30

Dienstag, 13. April 2010, 08:21

State Budget: March, 2o1o


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA

Date
4th of April, 2o1o

Prepared by
Jeffrey Fillmore

Documents
Original





Peninsulan State Budget for March, 2o1o

Quellcode

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Stand 1st of March, 2o1o
  30,304.62 A$

Warenverkäufe
+  1,337.00 A$

Ausgaben
-    193.38 A$

Bilanz
+  1,143.62 A$

Stand 31st of March, 2o1o
  31,448.24 A$

Dir. Thomas Peterson
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31

Dienstag, 13. April 2010, 08:35

Contract of Concession - Department of Trade & Treasury


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA




« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic



The Office of the Governor of Peninsula
Governor J. Fillmore
Freeport City, PA


CONTRACT OF CONCESSION


(1)
Dieser Vertrag zur Vergabe einer Konzession zum Rohstoffabbau,
nach den Regelungen des Economy & Budget Act des State of Peninsula,
erlang Gültigkeit am Tag nach der Unterzeichnung aller Parteien.


(2)
Konzessionsgeber: The State of Peninsula
Konzessionsnehmer: United States Department of Trade & Treasury


(3)
Konzessionsobjekt:
161 kg Eisenerz Qualität 1 / Tag
Die Bereitstellung eines Betriebes ist nicht notwendig.


(4)
Konzessionsdauer (in Monaten): 3
Miete: 500 A$ / Monat
Die Miete ist an das Konto des State of Peninsula (#248) zu bezahlen.
Die Summe ergibt sich aus den gesetzlich festgelegten 5% des Betriebswertes.
Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nach Section V (6) des
Economic & Budget Act des State of Peninsula möglich.



Unterschriften:

(04/12/2010)

______________________________________
(für den Konzessiongeber)

(04/12/2010)

______________________________________
(für den Konzessionsnehmer)

Dir. Thomas Peterson
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Montag, 19. April 2010, 21:35

Resource Adjustment Act


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA

Title
Resource Adjustment Act

Coming into Force
17th of April, 2o1o

Signed by
Jeffrey Fillmore

Amendments
none yet

Proposed by
Jeffrey Fillmore

Appendix
Discussion Protocols
Voting Protocols







Resources Adjustment Act


Section 1: Changing the Economy & Budget Act
(1) Section 1 (5) wird um folgende Punkte ergänzt:
  • Eier (130 Stück, Q9)
  • Geflügel (20 Stück, Q9)


Section 2: Final Provisions
Dieses Amendment tritt mit Unterschrift des Chairman of the State Assembly in Kraft.

Dir. Thomas Peterson
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Montag, 26. Juli 2010, 10:49

Contract of Concession - McQueen Petrolium #3


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA




« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic



The Office of the Treasurer of Peninsula
J. Voerman-Fillmore
Freeport City, PA


CONTRACT OF CONCESSION


(1)
Dieser Vertrag zur Vergabe einer Konzession zum Rohstoffabbau,
nach den Regelungen des Economy & Budget Act des State of Peninsula,
erlang Gültigkeit mit 1. Juni 2010.


(2)
Konzessionsgeber: The State of Peninsula
Konzessionsnehmer: McQueen Petrolium


(3)
Konzessionsobjekt:
238 Liter Rohöhl Qualität 1 / Tag
Ölbohrinsel Größe 4; Qualität 1
Der Betrieb wurde dem Konzessionsnehmer bereits zur Verfügung gestellt.
Erweiterungen des Betriebes durch den Konzessionsnehmer sind verboten.


(4)
Konzessionsdauer (in Monaten): 3
Miete: 2000 A$ / Monat
Die Miete ist an das Konto des State of Peninsula (#248) zu bezahlen.
Die Summe ergibt sich aus den gesetzlich festgelegten 10% des Betriebswertes.
Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nach Section V (6) des
Economic & Budget Act des State of Peninsula möglich.
Die Konzession endet am 31st of August, 2010 und kann beliebig oft verlängert werden.



Unterschriften:


______________________________________
(für den Konzessiongeber)

_______Steve Mcqueen_____________
(für den Konzessionsnehmer)

Dir. Thomas Peterson
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Montag, 26. Juli 2010, 10:51

Contract of Concession - Southern Trust #1


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA




« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic



The Governor's Office
J. Voerman-Fillmore, Acting Governor
Freeport City, PA


CONTRACT OF CONCESSION


(1)
Dieser Vertrag zur Vergabe einer Konzession zum Rohstoffabbau,
nach den Regelungen des Economy & Budget Act des State of Peninsula,
erlang Gültigkeit am Tag der Übertragung des Betriebes an den Konzessionsnehmer.


(2)
Konzessionsgeber: The State of Peninsula
Konzessionsnehmer: Southern Trust Inc.


(3)
Konzessionsobjekt:
50kg Tabak Qualität 1 / Tag
Tabakplantage Größe 2, Qualität 3
Der Betrieb wird dem Konzessionsnehmer am Tag der Unterzeichnung beider Parteien zur Verfügung gestellt.
Erweiterungen des Betriebes durch den Konzessionsnehmer sind verboten. Die Produktion über Qualität 1 ist verboten.
Wird ein Verstoß gegen die Regelungen festgestellt, endet der Vertrag unverzüglich.


(4)
Konzessionsdauer: 1 Monat, respektive 30 Tage
Miete: 450 A$ / Monat
Die Miete ist an das Konto des State of Peninsula (#248) zu bezahlen.
Die Summe ergibt sich aus den gesetzlich festgelegten 10% des Betriebswertes
(bezogen auf die maximale Qualität des Konzessionsobjektes).
Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nach Section V (6) des
Economic & Budget Act des State of Peninsula möglich.

(5)
Zu Ende des Vertrages muss der Konzessionsnehmer den Betrieb innerhalb von 72 Stunden zurückgeben.
Für jeden Tag, der über diese Frist hinausgeht und der Betrieb nicht zurückgegeben wurde,
wir eine Penale von einer Monatsmiete gemäß (4) fällig.
Die Rückgabe entfällt, falls der Vertrag verlängert wird.



Unterschriften:


(für den Konzessiongeber)


(für den Konzessionsnehmer)

Dir. Thomas Peterson
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Montag, 26. Juli 2010, 10:54

Concessions: Southern Trust


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA


Concessions held by
Southern Trust






[#1]

Object
Tobacco Plantation; Size: 2; Quality: 3

Coming into Force
7th of July, 2o1o

Duration
1 month

Cost
540 A$ per month

Signed by
Jack T. Daniels, Southern Trust
Jeffrey Voerman-Fillmore, State of Peninsula


Documents
Contract of Concession #3




Dir. Thomas Peterson
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Montag, 26. Juli 2010, 11:02

The Peninsula Investment Bank Act


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA

Title
The Peninsula Investment Bank Act

Coming into Force
24th of July, 2o1o

Signed by
Jeffrey Voerman-Fillmore

Amendments
none yet

Proposed by
Jeffrey Voerman-Fillmore

Appendix
Discussion Protocols
Voting Protocols







Peninsula Investment Bank Act


Section I [Fundamentials]
(1) Durch dieses Gesetz wird die staatliche Peninsula Investment Bank (im weiteren als PIB abgekürzt) gegründet.
(2) Die PIB hat den Zweck, peninsulanischen Unternehmern mit günstigen Krediten zu Helfen, neue Unternehmen zu gründen, oder bestehende Unternehmen auszuweiten.

Section II [The Director]
(1) Die PIB wird von einem Director geleitet. Seine Amtszeit ist unbegrenzt.
(2) Der Director wird, auf Vorschlag des Governors, durch die State Assembly, mit einfacher Mehrheit, gewählt oder abgewählt.
(3) Ist kein Director im Amt, soll die PIB kommissarisch durch den Governor geleitet werden.

Section III [Financials]
(1) Das Grundkapital der PIB soll durch die Staatskasse aufgebracht werden. Es beträgt 30,000.00 A$.
(2) 50% des monatlichen Gewinnes des State of Peninsula sollen, nach Einreichung des Budgets, als Kapital an die PIB überwiesen werden.
(3) Bei Bedarf soll die PIB dem State of Peninsula zinsfreie Kredite zur Verfügung stellen.
(4) Die State Assembly muss über alle vergebenen Kredite informiert werden.

Section IV [Credits]
(1) Berechtigt einen Kredit bei der PIB aufzunehmen, ist grundsätzlich jeder Besitzer einer Unternehmung in Peninsula, der noch keinen Kredit bei der PIB aufgenommen hat.
(2) Der Director entscheidet über jeden Kredit einzeln. Er soll sich hierzu über die wirtschaftliche Lage des Unternehmers bzw. dessen Unternehmung und den vorgesehenen Verwendungszweck des Kredites informieren.
(3) Über die Kreditbedingungen entscheidet der Director in der Regel frei.
(4) Der Zinssatz der zur Anwendung kommt, soll den durch die Federal Reserve Bank festgelegten Leitzinssatz für Kredite (+ 1%) nicht überschreiten.
(5) Die Summe eines Kredites darf 10,000.00 A$ nicht übersteigen.
(6) Zur Vergabe eines Kredites ist ein Vertrag notwendig, der alle Einzelheiten festhält und von beiden Parteien unterzeichnet werden muss.

Section V [Foundation]
(1) Die PIB soll nach Annahme dieses Gesetzes durch den Governor bei der Banking Supervisory Authority gemeldet werden.
(2) Der Governor soll ein staatliches Konto für die PIB erstellen und das Grundkapital darauf überweisen.
(3) Das Department of Trade & Treasury ist über die Kontenerstellung (mit Name und Kontonummer) zu informieren.

Section VI [Coming into Force]
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Chairman of the State Assembly in Kraft.

Dir. Thomas Peterson
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Mittwoch, 22. September 2010, 09:05

Peninsula Education Act


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA

Title
Peninsula Education Act

Coming into Force
10th of September, 2o1o

Signed by
Jeffrey Voerman-Fillmore

Amendments
none yet

Proposed by
William E. Mulligan

Appendix
Discussion Protocols
Voting Protocols






Peninsula Education Act



Article I - General Provisions

Section 1 Validity
Dieses Gesetz regelt das allgemeine Schul- und Bildungssystem des Staates Peninsula.

Section 2 Rights & Duties
(1) Jeder Bewohner Peninsulas, gleich welcher Nationalität oder welchen Alters, hat ein Recht auf Bildung. Der Staat Peninsula hat der Wahrung dieses Rechts im Rahmen seiner Möglichkeiten nachzukommen.
(2) Die allgemeine Schulpflicht währt vom sechsten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Sie erlischt automatisch mit dem Abschluss des staatlich anerkannten High Scholl Diplomas.
(3) Hochbegabte haben einen Anspruch auf besondere Förderung.

Section 3 General Structure of Education
(1) Der Staat Peninsula unterhält ein Department of Education.
(2) Das Department of Education ist für die Qualitätssicherung an staatlichen Schulen sowie die Überprüfung und Validierung von Abschlusszertifikaten an staatlichen und nicht-staatlichen Schulen verantwortlich.
(3) Peninsula ist in School Districts unterteilt. Die School Districts entsprechen in ihren Grenzen den Countys.
(4) Jeder School District wird von einem Board of Education geleitet. Die Boards of Education sind zuständig für Bildungsrichtlinien, das Erstellen von Lehrplänen und die Ein- und Abberufung von Lehrkräften.
(5) Die Mitglieder des Boards of Education werden im jeweiligen School District in freier und geheimer Wahl alle drei Jahre von den Einwohnern des Countys gewählt.


Article II Types of School

Section 1 Primary School
(1) Der Besuch der Primarstufe ist für jedes Kind ab dem 6. Lebensjahr obligatorisch.
(2) Die Primarschule verfolgt folgende Bildungsinhalte: Vermittlung von Grundfertigkeiten in der albernischen Sprache, Mathematik, Erwerb von Lese- und Schreibkompetenz. Zusätzliche Lehrinhalte werden nach Art. I, Sect. 3 (4) vom zuständigen Board of Education benannt.
(3) Der Besuch der Primary School dauert mindestens vier, maximal fünf Jahre.
(4) Voraussetzung zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ist der erfolgreiche Abschluss der Bildungsinhalte. Ein Kurs gilt als bestanden, wenn mindestens die Note D erreicht wurde.
(5) Im Falle nicht erfolgreich abgeschlossener Bildungsinhalte haben Nachschulungskurse (summer school) in den Schulferien stattzufinden.

Section 2 Middle School
(1) Der Übertritt an die Mittelschule ist mit Vollenden der vierten Jahrgangsstufe möglich.
(2) Den Lehrplan regelt das Board of Education.
(3) Der Besuch der Mittelschule dauert fünf Jahre.
(4) Am Ende des neunten Schuljahrs endet die Mittelschule mit einer staatlich anerkannten Abschlussprüfung, dem Middle School Diploma.
(5) Die Prüfung kann ein mal wiederholt werden.
(6) Folgende Bildungsinhalte werden geprüft: erweiterte Kenntnisse in der albernischen Sprache, Mathematik, Geschichte, Natur- und Gesellschaftswissenschaften.
(7) Das Middle School Diploma ist Voraussetzung zum Übertritt an die Senior High School.

Section 3 High School
(1) Die High School gliedert sich in Junior- und Seniorhochstufe.
(2) Der Übertritt an die Junior High School ist mit Vollenden der fünften Jahrgangsstufe Elementarschule möglich. Der Übertritt an die Senior High School erfolgt nach Absolvierung der Junior High School oder nach Erwerb des Middle School Diplomas. In der Regel ab Jahrgangsstufe 10.
(3) Die Junior High School beinhaltet vier, die Senior High School drei Jahrgangsstufen.
(4) Am Ende jeden Schuljahres sollen Qualitätskontrollen durch das Department of Education durchgeführt werden.
(5) Den Lehrplan regelt das jeweilige Board of Education.
(6) Die Senior High School wird durch eine staatlich anerkannte Abschlussprüfung beendet. Der erfolgreiche Abschluss der High School wird mit dem High School Diploma ausgezeichnet.
(7) Die Prüfung kann ein mal wiederholt werden.
(8) Das High School Diploma ist Voraussetzung zum Übertritt an ein College oder eine Universität.

Section 4 Private Schooling
(1) Privatschulen können für jede Schulform nach Art. II angemeldet werden. Auch abweichende Schulformen sind zulässig, solange sie in den staatlich verordneten Qualitätsprüfungen den Nachweis der Vermittlung erforderlicher Bildungsinhalte erbringen.
(2) Privatschulen stehen nicht unter dem Einfluss des Boards of Education.
(3) Privatschulen können ihre Schüler und Lehrkräfte nach eigenen Richtlinien auswählen.
(4) Privatschulen werden ermächtigt, Schulgeld für ihre Leistungen zu erheben.


Article III College / University

Section 1 Generals
(1) Als Zugangsvoraussetzung zur Hochschule gilt das High School Diploma oder ein vergleichbarer Abschluss, der nicht in Peninsula erworben wurde. Es steht den Hochschulen frei, unter den Bewerbern die Kandidaten ihrer Wahl auszuwählen.
(2) In Ausnahmefällen ist es den Hochschulen möglich, Bewerber ohne High School Diploma aufzunehmen. Ausnahmeregelungen werden vom Department of Education erteilt.
(3) Jede Hochschule verfügt frei über die von ihr angebotenen Studiengänge und -inhalte sowie ihr Personal.
(4) Es steht den Hochschulen frei, Studiengebühren zu erheben.

Section 2 College
(1) Das College umfasst das Grundstudium. Die Dauer beträgt in der Regel 12 Trimester / 4 Jahre.
(2) Der Studieninhalt wird mit dem Bachelor's Degree abgeschlossen. Zum Bestehen erforderlich ist der erfolgreiche Leistungsnachweis in 2/3 der abgelegten Zwischenprüfungen.
(3) Die Noten der Zwischenprüfungen gehen in die Endnote ein.
(4) Der Bachelor's Degree ist Zulassungsvoraussetzung zum Master's Degree.
(5) Das College darf weiterführende Stufen der tertiären Ausbildungsstufe anbieten, die zum Erwerb des Master's Degrees und schließlich zum Doktorat reichen.

Section 3 University
(1) Als Universität werden alle Hochschulen bezeichnet, welche ausschließlich Kurse anbieten, die zum Erwerb akademischer Grade ab dem Master's Degree führen.
(2) Der Master's Degree umfasst in der Regel 6 Trimester / 2 Jahre.
(3) Der Master's Degree ist Voraussetzng zum Erwerb des Doktorats.

Section 4 Graduate Professional Schools
(1) Eine Sonderform der Universiät ist die Graduate Professional School.
(2) Graduate Professional Schools führen zum Erlangen des Doktorats ohne die vorhergehende Zwischenstufe des Master Degrees.
(3) Folgende Fachbereiche können diesen verkürzten Weg zum Doktorat anbieten: Recht, Medizin, Philosophie, Theologie, Biologie.

Article IV Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Chairman of the State Assembly in Kraft.
Dir. Thomas Peterson
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Freitag, 3. Dezember 2010, 17:09

RE: Peninsula Education Act


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA

Title
Clarification of the Senatorial Succession Act

Coming into Force
19th of November, 2010

Signed by
Jeffrey Voerman-Fillmore

Amendments
none yet

Proposed by
Douglas Hayward

Appendix
Discussion Protocols
Voting Protocols





Clarification of the Senatorial Succesion Bill


Section 1 - Fundamentals
(1) Dieses Gesetz ändert die Verfassung des Staates Peninsula und benötigt dementsprechend zur Verabschiedung eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
(2) Weiterhin regelt dieses Gesetz die Wählbarkeit von Uinted States Senators neu.

Section 3 - Amendment
Art. 3, Sec. 2 wird wie folgt neugefasst:
    Scheidet der Senator aus dem Amt, ist ein Nachfolger für die verbleibende Amtszeit zu wählen. Wählbar ist jeder gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten und des Bundeswahlrechts wahlberechtigte Bürger Peninsulas.

Section 4 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg in Kraft.
Dir. Thomas Peterson
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Freitag, 3. Dezember 2010, 17:12


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA

Title
4th Constitutional Amendment Act

Coming into Force
1st of December, 2010

Signed by
Douglas Hayward

Amendments
none yet

Proposed by
Anthony J. Davenport

Appendix
Discussion Protocols
Voting Protocols






4th Constitutional Amendment Bill


Section 1: The Acting Governor
Der Article Two Section 4 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:
    "Scheiden sowohl der Gouverneur, als auch sein Vertreter aus oder ist keiner ernannt, so wählt die State Assembly aus ihren Reihen einen Verwalter, der mit der Neuwahl des Gouverneurs bauftragt sein soll und die Exekutive leitet, bis ein neuer Gouverneur sein Amt antritt."

Section 2: The State Senator
Der letzte Satz von Article Three Section 1 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:
    Er darf weder der Exekutive noch der Judikative angehören.

Section 3: Coming into Force
Dieses Gesetz tritt auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg in Kraft.

Dir. Thomas Peterson
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Samstag, 15. Januar 2011, 12:01


The Peninsula State Archive
Freeport City, PA

Title
Peninsula Administration Act

Coming into Force
8th of January, 2011

Signed by
Douglas Hayward

Amendments
none yet

Proposed by
Anthony J. Davenport

Appendix
Discussion Protocols
Voting Protocols






Peninsula Administration Bill


Section 1: General Provisions
Dieses Gesetz definiert den Aufbau der peninsulischen Staatsverwaltung, bestimmt die Rechte, Pflichten und Aufgaben der einzelnen Amtsträger und Beamten, sowie Behörden als Ganzes und regelt die Hierarchie innerhalb der Exekutive.

Section 2: The Government
(1) Die Regierung des Staates Peninsula besteht aus dem Gouverneur, seinem Stellvertreter sowie den Leitern der Obersten Staatsbehörden.
(2) Die Regierung des Staates Peninsula tagt in regelmässigen Abständen in Freeport City.

Section 3: The Governor
(1) Der Gouverneur ist der oberste Staatsbeamte, Regierungschef und Vertreter des Staates Peninsula gegenüber anderen Bundesstaaten, dem Bund und dem Ausland.
(2) Der Gouverneur wird gemäss den Bestimmungen der Verfassung gewählt. Er scheidet vorzeitig mit Rücktritt, Tod oder einer 21-Tägigen unentschuldigten Abwesendheit aus dem Amt.
(3) Dem Gouverneur obliegt die Ernennung und Entlassung sämtlicher Staatsbeamten, sowie die Schaffung von Staatsbehörden im Staat Peninsula.

Section 4: The Lieutenant Governor
(1) Der Stellvertretenden Governor nimmt die Amtspflichten des Governors während der Abwesenheit des amtierenden Governors war und folgt in das Amt des Governors für die restliche Amtszeit nach, sobald der amtierende Governor aus dem Amt scheidet
(2) Die Ernennung des Stellvertretenden Gouverneurs bedarf der Zustimmung der State Assembly.
(3) Der Stellvertretende Gouverneur leitet ein ihm vom Gouverneur zugewiesene Oberste Staatsbehörde.

Section 5: The Acting Governor
(1) Die State Assembly wählt aus ihren Reihen einen Staatsverwalter, sobald der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt scheidet und der Stellvertretende Gouverneur vor der Amtsübernahmen gemäss Sec. 4 (1) dieses Gesetzes ebenfalls aus dem Amt scheidet oder kein Stellvertretender Gouverneur ernannt ist.
(2) Dem Staatsverwalter obliegt die Organisation der Wahl des Gouverneurs für die verbliebene Amtszeit und übernimmt die Leitung der Regierung bis zum Amtsantritt eines neuen Gouverneurs.
(3) Die Ernennung und Entlassung von Staatsbeamten und die Schaffung von neuen Staatsbehörden durch den Staatsverwalter bedarf der Zustimmung der State Assembly. Das Vetorecht des Gouverneurs ist ihm verwehrt.

Section 6: The Departments
(1) Die Staatsverwaltung gliedert sich in folgende Oberste Staatsbehörden:
    (a) dem Governor’s Office, dem der Chief of Staff to the Governor vorsteht,
    (b) dem Departement of State, dem der Peninsula State Secretary vorsteht;
    (c) dem Department of Justice , dem der Peninsula Attentory General vorsteht;
    (d) und dem Department of Treasury, dem der Peninsula State Treasurer vorsteht.
(2) Das Governor’s Office ist zuständig für:
    (a) die Organisation der Termine des Gouverneurs;
    (b) die Vorbereitung der Regierungssitzungen;
    (c) die Kommunikation zwischen der Regierung und der State Assembly;
    (c) die Organisation der Pressearbeit des Regierung;
    (d) die Organisation des Personalwesens der Staatsverwaltung.
(3) Das Department of State ist zuständig für:
    (a) die Aufsicht über die verfassungs- und gesetzmäßige Verwaltung der Bezirke und Kommunen durch deren örtliche Behörden;
    (b) die öffentliche Infrastruktur, einschließlich des Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehrs und der Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wärme und Wasser, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (c) den Schutz von Natur und Umwelt, einschließlich des Tierschutzes, der Naturschutzgebieten der Beseitigung und Aufbereitung des Abfalls, der Reinhaltung der Luft und des Schutzes vor Lärm, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (d) das öffentliche Schulwesen, die staatlichen Hochschulen, die den Interessen von und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Kunst, Kultur, Bildung und Sport dienenden Einrichtungen und Strukturen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (e) das Gesundheitswesen, soziale Dienste und Integration, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (f) die Prävention und Abwehr von Gefahren durch und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen.
(4) Das Department of Justice ist zuständig für:
    (a) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegt;
    (b) die Aufsicht über die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf staatlicher Ebene;
    (c) das Einwohnerwesen des Staates, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und dem Bundeswahlamt bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nach der Verfassung und den Gesetzen des Staates, einschließlich der Feststellung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit;
    (d) die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Bürger sowie die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze;
    (e) die juristische Beratung und gerichtliche Vertretung der Regierung sowie des Staates Peninsula als Ganzem.
(5) Das Department of Treasury ist zuständig für:
    (a) die Führung des Haushaltes des Staates Peninsula, den Einzug der von diesem erhobenen Steuern und die Auszahlung der Besoldung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes entsprechend der Gesetze;
    (b) das Handels-, Banken- und Kartellwesen;
    (c) das Wettbewerbsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz;
    (d) die Verwaltung und Vergabe von Konzessionen;
    (e) die Förderung des Wirtschaftsstandortes Peninsula.
(6) Zusätzlich zu den aufgelisteten Zuständigkeiten, können den Obersten Staatsbehörden durch Gesetze weitere Zuständigkeiten zugewiesen werden.
(7) Oberste Staatbehörden ohne eigenen Leiter unterstehen unmittelbar der Leitung des Gouverneurs.

Section 7: The State Secretaries
(1) Die Leiter der Obersten Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Obersten Staatsbehörden unabhängig und führen die Aufsicht über die ihnen untergeordneten Staatsbehörden. Sie haben dem Gouverneur jederzeit Rechenschaft anzulegen.
(2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Obersten Bundesbehörden obliegt dem Gouverneur.
(3) Die Amtszeit der Leiter der Obersten Bundesbehörden endet spätestens mit dem Amtsantritt eines neuen oder wiedergewählten Gouverneurs. Davon ausgenommen ist die Amtsübernehme durch den Stellvertretenden Gouverneur und die Einsetzung eines Staatsverwalters durch die State Assembly.

Section 8: The State Agencies
(1) Eine Staatsbehörde kann aufgrund eines Gesetzes oder eines Erlasses des Gouverneurs geschaffen werden, wobei eine klare Definition des Aufgabenbereiches zwingend ist.
(2) Staatsbehörden unterstehen der Aufsicht des Gouverneurs, sofern sie Aufsicht nicht explizit einer Obersten Staatsbehörde zugewiesen ist.

Section 9: The Chief Officers
(1) Die Leiter der Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Staatsbehörden unabhängig. Sie haben dem Gouverneur und dem ihnen übergeordneten Leiter einer Obersten Staatsbehörde jederzeit Rechenschaft anzulegen.
(2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Staatsbehörden obliegt dem Gouverneur.
(3) Die Leiter der Staatsbehörden stehen in einem Anstellungsverhältnis mit dem Staat Peninsula, worin sie grundsätzlich bis zu ihrem Rücktritt oder ihrer Entlassung verbleiben, ausser in den Fällen, bei denen der Gouverneur diese ausdrücklich auf einen begrenzten Zeitraum ernennt.

Section 10: Identities
(1) Das Amt des Gouverneurs, des stellvertretenden Gouverneurs und des Staatsverwalters können nur durch Hauptidentitäten ausgeübt werden.
(2) Alle anderen Ämter in der Staatsverwaltung stehen Nebenidentitäten grundsätzlich offen.

Section 11: Final Provisions
Dieses Gesetz tritt auf dem von der peninsulischen Verfassung vorgesehenem Wege in Kraft.
Dir. Thomas Peterson
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Peninsula State Archive« (15. Januar 2011, 12:08)