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Damit ist ein Verzeichnis der Rechtsanwälte geschaffen, auf das für die Bestellung von Pflichtverteidigern zurück gegriffen werden kann. Außerdem ist klargestellt, wer auch ohne Zulassung oder gar nicht vor Gericht für andere Auftreten kann, und ebenso ist eine Streichungsmöglichkeit geschaffen, um Rechtsanwälte, deren Verhalten vor Gericht nicht hingenommen werden kann, von den Gerichten fern zu halten.
Zitat
Sec. 3 Federal Bar Register
(1) Jede Person, die als Prozessbevollmächtigter anderer Personen vor den Gerichten der Vereinigten Staaten praktizieren will, hat sich unter Angaben seines Namens und seines Berufsorts bei der für die Justiz zuständigen Behörde als Rechtsanwalt zuzulassen. Die für die Justiz zuständige Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis aller zugelassenen Rechtsanwälte.
(2) Wechsel in der Berufsbezeichnung, des Berufsorts oder des ausgeübten Berufs sind der zuständigen Behörde unmittelbar nach Eintreten der Änderung zur Kenntnis zu bringen. Geht ein Jurist seiner Tätigkeit nicht mehr nach, so kann er die Tilgung seiner Daten von der Liste verlangen.
(3) Der Attorney General, der Solicitor General sowie alle weiteren Personen, die Kraft ihres Amtes vor Gericht ausschließlich die Vereinigten Staaten von Astor, einen Bundesstaat oder eine andere öffentliche Körperschaft vertreten, müssen nicht als Rechtsanwälte zugelassen sein, um ihnen Kraft ihres Amtes zukommende Aufgaben auch vor den Gerichten zu verrichten.
(4) Amtierende Richter dürfen nicht als Rechtsanwälte zugelassen werden. Sie dürfen auch keine Funktionen nach SSec. (3) wahrnehmen, sofern diese nicht mit ihrem Richteramt einhergehen.
(5) In den Fällen, in denen es das Gesetz vorsieht, sowie bei Verhängung einer Strafe wegen Contempt of Court, kann das Gericht zudem die Streichung aus dem Register sowie eine Sperrfrist für die Wiedereintragung festsetzen.
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