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Taylor Kay Roberts

Southern Belle

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21

Dienstag, 6. September 2011, 12:04

Madam President,

ich bin sicherlich kein Fan von irgendwelchen Registern und Ordnungszahlen - ich habe sicherlich kein Problem damit, dieses Register ersatzlos zu streichen, wenn die Mehrheit der Kollegen dies begrüßt. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass ich es für keinen Fehler halte, wenn es in diesem Land eine Liste von Anwälten gibt, auf die ein Bürger zurück greifen kann, wenn er einen Anwalt sucht. Diese Funktion könnte aber auch eine Zulassung als Anwalt beim Supreme Court o.ä. sein. Warum aber auch Supreme Court Justices und der Justizminister in dieser Liste aufgeführt sein müssen, das verstehe ich zugegebenermaßen auch nicht.

Trotzdem möchte ich, entsprechend der Bitte der Vorsitzenden, hier nochmal eine aktualisierte Version des Gesetzes vorlegen, die derzeit noch das Register enthält, aber die sonstigen Änderungen eingearbeitet hat:

Introduction of the Constitution of Courts Bill

Sec. 1

Durch dieses Gesetz wird der Constitution of the Courts Act eingeführt:
    Constitution of Courts Act

    Article I - General Provision

    Sec. 1 Purpose and Title of this Act

    (1) Dieses Gesetz regelt die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
    (2) Das Gesetz wird als Constitution of Courts Act zitiert.

    Sec. 2 Competence
    (1) Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht vom Obersten Gerichtshof zu behandeln sind.
    (2) Ausnahme- und Sondergerichte sind unzulässig. Für die Militärgerichtsbarkeit werden eigene Gerichte zugelassen.
    (3) Ein Gericht prüft seine Zuständigkeit und erklärt sich darüber. An die Erklärung der Selbstzuständigkeit sind alle anderen Gerichte gebunden. Kann zwischen mehreren Gerichten keine Einigkeit über die Zuständigkeit erzielt werden, so legen diese den Fall dem Supreme Court zur Festlegung der Zuständigkeit vor.

    Sec. 3 Notification of Lawyers
    (1) Jeder Jurist, der auf dem Staatsgebiet der Vereinigten Staaten von Astor praktizieren will, hat sich unter Angaben seines Namens, seines Berufsorts und der Berufsbezeichnung bei der für die Justiz zuständigen Behörde anzumelden.
    (2) Die für die Justiz zuständigen Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis aller Rechtsanwälte, Notare und juristischen Verwaltungsbeamten. Zudem soll jedem dort aufgeführten Juristen eine Ordnungsnummer zugewiesen werden, die mit der Nummer 1 beginnen und fortlaufend fortgeführt werden soll. Jede Ordnungsnummer soll nur einmal vergeben werden.
    (3) Wechsel in der Berufsbezeichnung, des Berufsorts oder des ausgeübten Berufs sind der zuständigen Behörde unmittelbar nach Eintreten der Änderung zur Kenntnis zu bringen.
    (4) Geht ein Jurist seiner Tätigkeit nicht mehr nach, so kann er die Tilgung seiner Daten von der Liste verlangen.


    Article II - Levels of Jurisdiction

    Sec. 1 Nominations

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ernennt die Bundesrichter auf Lebenszeit.
    (2) Die Richter bedürfen der Billigung durch den Senat mit einfacher Mehrheit.
    (3) Die für Justiz zuständige Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis aller Bundesrichter, geordnet nach dem Zeitpunkt ihres Amtsantritts.
    (4) Das Amt des Bundesrichters ausüben können nur Haupt-IDs sowie Neben-IDs, bei denen eine Haupt-ID über die Staatsbürgerschaft verfügt, ausüben.

    Sec. 2 Oath
    Die Richter leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid:
    "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."
    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

    Sec. 3 Loss of Seat
    (1) Die Richter verlieren ihr Amt durch Rücktritt, Tod oder Amtsenthebung.
    (2) Ein Richter verliert sein Amt außerdem mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft oder, sofern er eine Neben-ID ist, wenn der zugehörigen Haupt-ID die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Unschädlich ist ein Wechsel der Haupt-ID
    (3) Verweigert ein Richter zum dritten Mal durch Untätigkeit, einem Verfahren vorzusitzen, so ist er seines Richteramtes verlustig. Die Feststellung trifft der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes. Will der Vorsitzende von der Amtsenthebung absehen, so hat er den Fall dem Obersten Gerichtshof mit seinen Gründen zur Entscheidung vorzulegen. Dieser entscheidet, ob von der Amtsenthebung abgesehen wird. Lehnt er dies ab, so ist der betroffene Richter seines Amtes enthoben.

    Sec. 4 District Courts
    (1) In jedem Bundesstaat wird ein Bezirksgericht eingerichtet. Es führt den Namen "United States District Court for the District of [Name des Bundesstaates]".
    (2) Der Gerichtsbezirk entspricht dem Territorium des Bundesstaates.
    (3) Der Gerichtsstand ist die Hauptstadt des betreffenden Bundesstaates.

    Sec. 5 Selection of the Judge
    (1) Die Richter sollen geordnet nach dem Zeitpunkt der Klageerhebung nacheinander den Verfahren vorsitzen, entsprechend der Ordnungsnummer, beginnend bei der kleinsten.
    (2) Ein Richter hat den Vorsitz bei einem Verfahren abzulehnen, wenn
    1. er bereits einem laufenden Verfahren vor einem Bezirksgericht vorsitzt,
    2. wenn er in der Sache befangen ist.
    (3) Will eine Partei ihre Besorgnis der Befangenheit gegen den vorsitzenden Richter erklären, so hat sie dies durch einen Schriftsatz zu tun, welcher die Umstände darlegt, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit begründet. Der Richter hat über diesen Antrag zu entscheiden, zuvor ist der anderen Partei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
    (4) Lehnt der Richter es ab, sich für Befangen zu erklären, so hat er dies durch Beschluss zu tun. Der Beschluss ist zu begründen und dem Obersten Gerichtshof mitsamt dem Antrag und der Stellungnahme der anderen Partei zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
    (5) Übernimmt ein Richter ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht innerhalb einer Woche den Vorsitz in einem Verfahren, in welchem er nach Subsection 1 zuständig ist, so hat der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes auf Antrag einer Partei den Richter die Verweigerung durch Untätigkeit festzustellen und das Verfahren dem nächsten freien Richter zu übertragen.

    Sec. 6 Court of Appeal
    (1) Es wird ein Appellationsgericht mit Sitz in Astoria City eingerichtet. Es trägt den Namen "United States Court of Appeal".
    (2) Es sollen drei Richter für jedes Appellationsverfahren bestimmt werden. Die Auswahl beginnt mit demjenigen, der in der Richterkartei dem Richter folgt, der dem Verfahren vor dem Bezirksgericht in derselben Sache vorgesessen hat.
    (3) Ein Richter hat die Beteiligung an einem Appellationsverfahren abzulehnen, wenn er in der Sache befangen ist.

    Sec. 7 Appellate Competence
    (1) Vom Appellationsgericht werden Urteile der Bezirksgerichte überprüft.
    (2) Die Prüfung beschränkt sich auf eine rechtliche Überprüfung. Eine Tatsachenfeststellung findet nicht statt.


    Article III - Elementary Proceedings

    Sec. 1 Plaint

    (1) Ein Rechtsstreit entsteht durch die Einreichung einer Klageschrift bei Gericht.
    (2) In einer Klageschrift sind alle Tatsachen anzugeben, auf die sich die Klage stützt.

    Sec. 2 Discovery
    (1) Kläger und Beklagter müssen sich wenigstens einmal vor Klageerhebung austauschen.
    (2) Eine außergerichtliche Einigung ist bis zur Verkündung der Entscheidung des Gerichts, in einem Geschworenenprozess bis zur Verkündung der Entscheidung der Geschworenen jederzeit möglich.

    Section 3 Contempt of Court
    (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungshaft bis zu 14 Tagen belegt werden.
    (2) Das Gericht kann den Antritt der Ordnungshaft bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens verschieben.

    Sec. 4 Commencement
    (1) Der Kläger kann frei über das Gericht der Klageerhebung entscheiden.
    (2) Jedes Gericht prüft bei Klageerhebung in einer ersten Anhörung der Parteien die Zuständigkeit.
    (3) Ein Gericht erklärt sich für zuständig, wenn in seinem Bezirk
    1. der Klagegegner seinen Wohnsitz oder Verwaltungssitz genommen hat,
    2. der dingliche Klagegegenstand gänzlich oder zum Teil befindlich ist,
    3. das beanstandete Verhalten des Klagegners vorgenommen worden oder zur Wirkung gelangt ist.

    Sec. 5 Matter of Law
    (1) Ein Geschworenenprozess bedarf des Antrages durch wenigstens eine Klagepartei.
    (2) Das Gericht entscheidet über die Durchführung eines Geschworenenprozesses. Es hat dem Antrag stattzugeben, wenn ein erheblicher Streit über Tatsachen zwischen den Parteien besteht.
    (3) Wird kein Geschworenenprozess beantragt oder zugelassen, entscheidet der Einzelrichter.

    Sec. 6 Selection of the Jury
    (1) Sofern ein Geschworenenverfahren beantragt wird, werden fünf Geschworene durch das zuständige Gericht ermittelt.
    (2) Jedem Bürger, der sich in das neueste Wählerverzeichnis eingetragen hat, wird eine Ordnungszahl, beginnend mit der Nummer 1 beim ersten Bürger der alphabetischen Liste, zugewiesen. Spätere Wechsel der Hauptidentität sind unbeachtlich. Aus dieser Liste, beginnend beim Angeklagten, werden der dritte, der siebte, der elfte, der fünfzehnte und der neunzehnte Bürger als Geschworene ausgewählt. Wird der Angeklagte nicht in der Liste geführt, so wird mit der Abzählung beim Präsidenten der Vereinigten Staaten begonnen. Ist das Ende der Liste erreicht, wird davon unabhängig am Anfang der Liste weitergezählt.
    (3) Der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten sowie die Richter und die Staatsanwälte sind für die Dauer ihrer Amtszeit vom Geschworenendienst freigestellt und dürfen nicht dafür herangezogen werden.
    (4) Es ist der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen, wenn
    1. einer der so ausgewählten Geschworenen zur Gruppe der Freigestellten zählt,
    2. eine der Auswahlen auf den Kläger fällt,
    3. eine der Auswahlen auf den Klagegegner fällt,
    4. eine der Auswahlen auf einen Zeugen fällt,
    5. eine der Auswahlen auf eine Person fällt, die nicht mehr Staatsbürger ist, oder
    6. wenn sich gegen eine der Auswahlen andere Ablehnungsgründe, wie z.B. Befangenheit oder Verwandtschaftsverhältnisse zum Angeklagten ergeben.
    (5) Wurden die fünf Geschworenen ermittelt, so ermittelt das Gericht nach dem gleichen Prinzip zwei Ersatzgeschworene. Hierbei werden unter Fortzählung gemäß der Ermittlung der Geschworenen der dreiundzwanzigste und der siebenundzwanzigste Bürger ausgewählt. Die Bestimmungen für den Fall der Freistellung bzw. Ablehnung von Geschworenen sind auf die Ersatzgeschworenen entsprechend anzuwenden.
    (6) Ein Geschworener darf maximal zu jedem zweiten Prozess herangezogen werden. Sollte die Auswahl eines Geschworenen auf einen Bürger fallen, der bereits im vorherigen Prozess als Geschworener herangezogen wurde, so ist dieser auszulassen und der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.

    Sec. 7 Voir Dire
    (1) Die Auswahl der Geschworenen und der Ersatzgeschworenen ist sowohl dem Kläger als auch dem Klagegegner binnen 48 Stunden mitzuteilen. Beide Seiten müssen dann binnen weiterer 48 Stunden ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu bestimmten Geschworenen schriftlich an das Gericht melden. Eine Ablehnung darf nur unter schwerwiegenden Gründen erfolgen und ist detailiert zu erläutern. Sieht das Gericht den Antrag auf Ablehnung als ausreichend begründet an, hat es einen neuen Geschworenen zu berufen. Dazu ist der in der Liste auf den abgelehnten Geschworenen folgende Bürger heranzuziehen.
    (2) Wurden die Geschworenen bestätigt, werden sie durch das zuständige Gericht schriftlich und öffentlich über ihre Berufung informiert. Sie haben sich zu Beginn des Prozesses im Verhandlungssaal einzufinden.
    (3) Findet sich ein Geschworener entgegen seiner Berufung nicht im Verhandlungssaal ein, so ist durch das Gericht der erste Ersatzgeschworene zu berufen. Dieser hat sich dann binnen 24 Stunden im Verhandlungssaal einzufinden.
    (4) Eine schuldhafte Verletzung der Geschworenenpflicht wird als Unterlassen von Diensthandlungen gem. Chap. II Art. IV Sec. 3 geahndet.

    Sec. 8 Case in Chief
    Zuerst obliegt dem Kläger die Prozessführung; anschließend übernimmt der Beklagte die Prozessführung.

    Sec. 9 Questioning of Witnesses and Experts
    (1) Der Prozessführer ruft nacheinander seine Zeugen und Sachverständigen auf.
    (2) Zu Beginn der Befragung leisten die Zeugen folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen.
    (3) Nach der Vereidigung befragt der Prozessführer seine Zeugen.
    (4) Die Gegenseite kann nach dem Abschluss der Befragung durch den Prozessführer den Zeugen selbst befragen.

    Sec. 10 Documents
    (1) Dokumente in Schrift-, Text-, Bild- und Tonform sollen durch den Ersteller im Zuge einer Befragung in die Beweisaufnahme eingeführt werden.
    (2) Ist dies nicht möglich, soll das Gericht die Dokumente selbst in Augenschein nehmen.

    Sec. 11 Objection
    (1) Beide Parteien haben das Recht, gegen Beweismittel, Dokumente, gestellte Fragen und getätigte Aussagen Einspruch einzulegen, um ihre Einführung in die Beweisaufnahme zu unterbinden.
    (2) Der Einspruch ist auf Verlangen des Gerichts zu begründen.
    (3) Über den Einspruch entscheidet unmittelbar das Gericht.

    Sec. 12 Verdict and Jugdement
    (1) Im Geschworenenprozess ziehen sich die Geschworenen nach Abschluss aller Befragungen zur Beratung zurück. Das Gericht kann vor dem Rückzug die Geschworenen über das anzuwendende Recht belehren.
    (2) Sie haben sich einstimmig entweder zugunsten des Klägers oder des Beklagten zu entscheiden.
    (3) Der Richter entscheidet auf Grundlage der Geschworenenentscheidung, sofern ein Geschworenenprozess beantragt wurde.
    4) Kommt innerhalb eines Monats keine Entscheidung der Geschworenen zustande oder wurde ein Geschworenenprozess nicht beantragt, so entscheidet der Richter die Sache. Ein Richterurteil ist zu begründen.

    Sec. 13 Special Proceedings
    Für die Strafverfahren und die Militärgerichte gelten besondere Prozessregeln.


    Article IV - Appellate Proceedings

    Sec. 1 Motion

    (1) Die Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils ist binnen einer Woche seit der Verkündung zu beantragen.
    (2) Der Antrag auf Überprüfung eines Urteils kann nur binnen einer Woche ab Verkündung des Urteils eingelegt werden.
    (3) Die Parteien sind nur zu einer Urteilsüberprüfung befugt, soweit und sofern sie unterlegen sind.
    (4) Die Überprüfung eines Urteils bedarf der Annahme des Verfahrens durch das Appellationsgericht.

    Sec. 2 Evocation
    (1) Das Appellationsgericht kann Verfahren an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten abgeben.
    (2) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten kann Verfahren, welche vom Appellationsgericht behandelt werden, an sich ziehen.

    Sec. 3 Hearings
    Das Appellationsgericht hört beide Klageparteien an, beginnend mit dem Appellanten.

    Sec. 4 Decision
    Das Appellationsgericht entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Richter dürfen sich nicht enthalten.
Sec. 2 Amendments to the Code of Criminal Procedure Act
(1) In Article IV des Code of Criminal Procedure Act werden die Sections 4 und 5 gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Sections wird angepasst.
(2) Article I des Code of Criminal Procedure Act werden die folgenden Sections 3 und 4 angefügt:
    Sec. 3 Defendant's Lawyer
    (1) Jeder angemeldete Jurist kann durch ein Gericht in Strafsachen zum Pflichtverteidiger berufen werden. Eine Berufung soll immer dann erfolgen, wenn ein Angeklagter keinen eigenen Rechtsbeistand aufbieten kann.
    (2) Eine Berufung zum Pflichtverteidiger kann nur in strengen Ausnahmefällen unter Angabe der Gründe bei Gericht widersprochen werden. Das Gericht hat diese Gründe zu prüfen und darüber zu entscheiden.
    (3) Das Mandat der Pflichtverteidigung endet mit dem Ende des Prozesses.
    (4) Zur Auswahl des Pflichtverteidigers soll das zuständige Gericht die Liste der Juristen heranziehen und beginnend bei der Ordnungszahl 1 die Pflichtverteidiger berufen. Ein Jurist auf der Liste darf nur übersprungen werden, wenn er aufgrund persönlicher Befangenheit nicht in den Prozess involviert werden sollte. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht.
    (5) Ein Angeklagter kann der Berufung eines Pflichtverteidigers widersprechen, wenn er sich durch ihn nicht ausreichend vertreten fühlt. In diesem Fall hat das Gericht für Ersatz zu sorgen.

    Sec. 4 Penalty
    (1) Ein Jurist, der der Aufforderung zur Pflichtverteidigung nicht nachkommt, kann gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden. Erfolgt der Verstoß durch Inaktivität ist seine Zulassung durch Streichung aus dem Juristenverzeichnis zu entziehen.
    (2) Ein Pflichtverteidiger, der seinen Mandanten wider besseren Wissens nicht ausreichend vertritt, kann ebenfalls gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
    (3) Ein Jurist, der in seinem Beruf praktiziert, ohne sich in die Liste gemäß Article II, Section 1 eingetragen zu haben, kann gemäß USPC, Chapter II, Art. 1, Sec. 6, Ssec. 2 belangt werden.
Sec. 3 Abrogation of Acts
(1) Der Counselor Act wird aufgehoben.
(2) Der Criminal Court Act wird aufgehoben.
(3) Criminal Court Installation Act wird aufgehoben.

Sec. 4 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Taylor Kay Roberts
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Charlotte McGarry

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22

Dienstag, 6. September 2011, 20:54

Honorable Members of Congress,

ich verstehe das Anliegen der Senatorin, aber halte es für unbegründet: Als Bürger kann ich schließlich auch einen kurzen Blick ins Gerichtsforum werfen und schauen, wer dort praktiziert. Das Problem mit Listen, Registern und Übersichten ist, dass sie gepflegt werden müssen, und an diesem bürokratischen Aufwand erstickt unser Land langsam, weil es für alles eine aktuelle Liste oder ein Register gibt und niemand mehr zum Arbeiten kommt.
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Chester J. Witfield

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23

Dienstag, 6. September 2011, 21:13

Madam President,

sicherlich gibt es weniger bürokratische Lösungen, damit Bürger eine Übersicht aller praktizierenden Rechtsanwälte erhalten. Beispielsweise könnte man eine automatisiert geführte Liste aller Personen, die sich selbst in ein Register eintragen *simoff* eine eigene Benutzergruppe, die ich in der Teamübersicht anzeigen lassen könnte *simon*, nutzen. Oder es gründet sich ein entsprechender (privatrechtlicher) Verband, der anstelle des Staates die Listen, Register und Übersichten pflegt.

Eine Übersicht aller juristischen Verwaltungsbeamten und Richter halte ich hingegen für sehr wünschenswert. Wenn sich eine freiwillige Verpflichtung des Department of Justice erwirken lässt, meinetwegen auch ohne gesetzliche Regelung.
Attorney@Law - Marani, Stanliss & Witfield LLP

Last Senator of the Republic of Peninsula &
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Taylor Kay Roberts

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24

Mittwoch, 7. September 2011, 00:13

Madam President,

eine Übersicht über die Richter ist unabhängig von dem von der geschätzten Kollegin aus New Alcantara kritisierten Juristenregister - bzw. im Moment zusätzlich - in Art. II Sec. 1 SSec. 3 vorgesehen. Ein solches Bestünde also auch nach Abschaffung des Registers.
Taylor Kay Roberts
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Charlotte McGarry

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25

Freitag, 9. September 2011, 12:11




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache endet in 48 Stunden ab jetzt.


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Taylor Kay Roberts

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26

Freitag, 9. September 2011, 17:13

Madam President,

nach eingehender Betrachtung der Umstände bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich eine völlige Streichung des Juristenregisters für verfehlt halte. Ich würde das Register jedoch auf ein Register der vor den Gerichten der Vereinigten Staaten zugelassenen Rechtsanwälte beschränken, um Gerichten und Mandaten einen Überblick zu bieten. Ich habe daher folgende Neufassung der Section 3 vor:

Zitat

Sec. 3 Federal Bar Register
(1) Jede Person, die als Prozessbevollmächtigter anderer Personen vor den Gerichten der Vereinigten Staaten praktizieren will, hat sich unter Angaben seines Namens und seines Berufsorts bei der für die Justiz zuständigen Behörde als Rechtsanwalt zuzulassen. Die für die Justiz zuständige Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis aller zugelassenen Rechtsanwälte.
(2) Wechsel in der Berufsbezeichnung, des Berufsorts oder des ausgeübten Berufs sind der zuständigen Behörde unmittelbar nach Eintreten der Änderung zur Kenntnis zu bringen. Geht ein Jurist seiner Tätigkeit nicht mehr nach, so kann er die Tilgung seiner Daten von der Liste verlangen.
(3) Der Attorney General, der Solicitor General sowie alle weiteren Personen, die Kraft ihres Amtes vor Gericht ausschließlich die Vereinigten Staaten von Astor, einen Bundesstaat oder eine andere öffentliche Körperschaft vertreten, müssen nicht als Rechtsanwälte zugelassen sein, um ihnen Kraft ihres Amtes zukommende Aufgaben auch vor den Gerichten zu verrichten.
(4) Amtierende Richter dürfen nicht als Rechtsanwälte zugelassen werden. Sie dürfen auch keine Funktionen nach SSec. (3) wahrnehmen, sofern diese nicht mit ihrem Richteramt einhergehen.
(5) In den Fällen, in denen es das Gesetz vorsieht, sowie bei Verhängung einer Strafe wegen Contempt of Court, kann das Gericht zudem die Streichung aus dem Register sowie eine Sperrfrist für die Wiedereintragung festsetzen.
Damit ist ein Verzeichnis der Rechtsanwälte geschaffen, auf das für die Bestellung von Pflichtverteidigern zurück gegriffen werden kann. Außerdem ist klargestellt, wer auch ohne Zulassung oder gar nicht vor Gericht für andere Auftreten kann, und ebenso ist eine Streichungsmöglichkeit geschaffen, um Rechtsanwälte, deren Verhalten vor Gericht nicht hingenommen werden kann, von den Gerichten fern zu halten.
Taylor Kay Roberts
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Charlotte McGarry

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27

Freitag, 9. September 2011, 20:25

Honorable Members of Congress,

ich halte an meiner Ablehnung dieser Passage fest. Astor muss weg vom Listen- und Registerwesen und der Überfrachtung seiner Amtsträger mit Anträgen, Berichten und Listenpflege.
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28

Dienstag, 13. September 2011, 17:48

Madam President,

um den Einwänden der Kollegin aus New Alcantara Rechnung zu tragen, habe ich in meine - hoffentlich letzten - Entwurf dieser Bill das Juristenregister gestrichen. Sollte es sich doch als notwendig erweisen, wird ein Einfügen durch ein weiteres Gesetz sicherlich kein Problem darstellen.

Introduction of the Constitution of Courts Bill

Sec. 1

Durch dieses Gesetz wird der Constitution of the Courts Act eingeführt:
    Constitution of Courts Act

    Article I - General Provision

    Sec. 1 Purpose and Title of this Act

    (1) Dieses Gesetz regelt die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
    (2) Das Gesetz wird als Constitution of Courts Act zitiert.

    Sec. 2 Competence
    (1) Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht vom Obersten Gerichtshof zu behandeln sind.
    (2) Ausnahme- und Sondergerichte sind unzulässig. Für die Militärgerichtsbarkeit werden eigene Gerichte zugelassen.
    (3) Ein Gericht prüft seine Zuständigkeit und erklärt sich darüber. An die Erklärung der Selbstzuständigkeit sind alle anderen Gerichte gebunden. Kann zwischen mehreren Gerichten keine Einigkeit über die Zuständigkeit erzielt werden, so legen diese den Fall dem Supreme Court zur Festlegung der Zuständigkeit vor.


    Article II - Levels of Jurisdiction

    Sec. 1 Nominations

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ernennt die Bundesrichter auf Lebenszeit.
    (2) Die Richter bedürfen der Billigung durch den Senat mit einfacher Mehrheit.
    (3) Die für Justiz zuständige Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis aller Bundesrichter, geordnet nach dem Zeitpunkt ihres Amtsantritts.
    (4) Das Amt des Bundesrichters ausüben können nur Haupt-IDs sowie Neben-IDs, bei denen eine Haupt-ID über die Staatsbürgerschaft verfügt, ausüben.

    Sec. 2 Oath
    Die Richter leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid:
    "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."
    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

    Sec. 3 Loss of Seat
    (1) Die Richter verlieren ihr Amt durch Rücktritt, Tod oder Amtsenthebung.
    (2) Ein Richter verliert sein Amt außerdem mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft oder, sofern er eine Neben-ID ist, wenn der zugehörigen Haupt-ID die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Unschädlich ist ein Wechsel der Haupt-ID
    (3) Verweigert ein Richter zum dritten Mal durch Untätigkeit, einem Verfahren vorzusitzen, so ist er seines Richteramtes verlustig. Die Feststellung trifft der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes. Will der Vorsitzende von der Amtsenthebung absehen, so hat er den Fall dem Obersten Gerichtshof mit seinen Gründen zur Entscheidung vorzulegen. Dieser entscheidet, ob von der Amtsenthebung abgesehen wird. Lehnt er dies ab, so ist der betroffene Richter seines Amtes enthoben.

    Sec. 4 District Courts
    (1) In jedem Bundesstaat wird ein Bezirksgericht eingerichtet. Es führt den Namen "United States District Court for the District of [Name des Bundesstaates]".
    (2) Der Gerichtsbezirk entspricht dem Territorium des Bundesstaates.
    (3) Der Gerichtsstand ist die Hauptstadt des betreffenden Bundesstaates.

    Sec. 5 Selection of the Judge
    (1) Die Richter sollen geordnet nach dem Zeitpunkt der Klageerhebung nacheinander den Verfahren vorsitzen, entsprechend der Ordnungsnummer, beginnend bei der kleinsten.
    (2) Ein Richter hat den Vorsitz bei einem Verfahren abzulehnen, wenn
    1. er bereits einem laufenden Verfahren vor einem Bezirksgericht vorsitzt,
    2. wenn er in der Sache befangen ist.
    (3) Will eine Partei ihre Besorgnis der Befangenheit gegen den vorsitzenden Richter erklären, so hat sie dies durch einen Schriftsatz zu tun, welcher die Umstände darlegt, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit begründet. Der Richter hat über diesen Antrag zu entscheiden, zuvor ist der anderen Partei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
    (4) Lehnt der Richter es ab, sich für Befangen zu erklären, so hat er dies durch Beschluss zu tun. Der Beschluss ist zu begründen und dem Obersten Gerichtshof mitsamt dem Antrag und der Stellungnahme der anderen Partei zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
    (5) Übernimmt ein Richter ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht innerhalb einer Woche den Vorsitz in einem Verfahren, in welchem er nach Subsection 1 zuständig ist, so hat der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes auf Antrag einer Partei den Richter die Verweigerung durch Untätigkeit festzustellen und das Verfahren dem nächsten freien Richter zu übertragen.

    Sec. 6 Court of Appeal
    (1) Es wird ein Appellationsgericht mit Sitz in Astoria City eingerichtet. Es trägt den Namen "United States Court of Appeal".
    (2) Es sollen drei Richter für jedes Appellationsverfahren bestimmt werden. Die Auswahl beginnt mit demjenigen, der in der Richterkartei dem Richter folgt, der dem Verfahren vor dem Bezirksgericht in derselben Sache vorgesessen hat.
    (3) Ein Richter hat die Beteiligung an einem Appellationsverfahren abzulehnen, wenn er in der Sache befangen ist.

    Sec. 7 Appellate Competence
    (1) Vom Appellationsgericht werden Urteile der Bezirksgerichte überprüft.
    (2) Die Prüfung beschränkt sich auf eine rechtliche Überprüfung. Eine Tatsachenfeststellung findet nicht statt.


    Article III - Elementary Proceedings

    Sec. 1 Plaint

    (1) Ein Rechtsstreit entsteht durch die Einreichung einer Klageschrift bei Gericht.
    (2) In einer Klageschrift sind alle Tatsachen anzugeben, auf die sich die Klage stützt.

    Sec. 2 Discovery
    (1) Kläger und Beklagter müssen sich wenigstens einmal vor Klageerhebung austauschen.
    (2) Eine außergerichtliche Einigung ist bis zur Verkündung der Entscheidung des Gerichts, in einem Geschworenenprozess bis zur Verkündung der Entscheidung der Geschworenen jederzeit möglich.

    Section 3 Contempt of Court
    (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungshaft bis zu 14 Tagen belegt werden.
    (2) Das Gericht kann den Antritt der Ordnungshaft bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens verschieben.

    Sec. 4 Commencement
    (1) Der Kläger kann frei über das Gericht der Klageerhebung entscheiden.
    (2) Jedes Gericht prüft bei Klageerhebung in einer ersten Anhörung der Parteien die Zuständigkeit.
    (3) Ein Gericht erklärt sich für zuständig, wenn in seinem Bezirk
    1. der Klagegegner seinen Wohnsitz oder Verwaltungssitz genommen hat,
    2. der dingliche Klagegegenstand gänzlich oder zum Teil befindlich ist,
    3. das beanstandete Verhalten des Klagegners vorgenommen worden oder zur Wirkung gelangt ist.

    Sec. 5 Matter of Law
    (1) Ein Geschworenenprozess bedarf des Antrages durch wenigstens eine Klagepartei.
    (2) Das Gericht entscheidet über die Durchführung eines Geschworenenprozesses. Es hat dem Antrag stattzugeben, wenn ein erheblicher Streit über Tatsachen zwischen den Parteien besteht.
    (3) Wird kein Geschworenenprozess beantragt oder zugelassen, entscheidet der Einzelrichter.

    Sec. 6 Selection of the Jury
    (1) Sofern ein Geschworenenverfahren beantragt wird, werden fünf Geschworene durch das zuständige Gericht ermittelt.
    (2) Jedem Bürger, der sich in das neueste Wählerverzeichnis eingetragen hat, wird eine Ordnungszahl, beginnend mit der Nummer 1 beim ersten Bürger der alphabetischen Liste, zugewiesen. Spätere Wechsel der Hauptidentität sind unbeachtlich. Aus dieser Liste, beginnend beim Angeklagten, werden der dritte, der siebte, der elfte, der fünfzehnte und der neunzehnte Bürger als Geschworene ausgewählt. Wird der Angeklagte nicht in der Liste geführt, so wird mit der Abzählung beim Präsidenten der Vereinigten Staaten begonnen. Ist das Ende der Liste erreicht, wird davon unabhängig am Anfang der Liste weitergezählt.
    (3) Der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten sowie die Richter und die Staatsanwälte sind für die Dauer ihrer Amtszeit vom Geschworenendienst freigestellt und dürfen nicht dafür herangezogen werden.
    (4) Es ist der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen, wenn
    1. einer der so ausgewählten Geschworenen zur Gruppe der Freigestellten zählt,
    2. eine der Auswahlen auf den Kläger fällt,
    3. eine der Auswahlen auf den Klagegegner fällt,
    4. eine der Auswahlen auf einen Zeugen fällt,
    5. eine der Auswahlen auf eine Person fällt, die nicht mehr Staatsbürger ist, oder
    6. wenn sich gegen eine der Auswahlen andere Ablehnungsgründe, wie z.B. Befangenheit oder Verwandtschaftsverhältnisse zum Angeklagten ergeben.
    (5) Wurden die fünf Geschworenen ermittelt, so ermittelt das Gericht nach dem gleichen Prinzip zwei Ersatzgeschworene. Hierbei werden unter Fortzählung gemäß der Ermittlung der Geschworenen der dreiundzwanzigste und der siebenundzwanzigste Bürger ausgewählt. Die Bestimmungen für den Fall der Freistellung bzw. Ablehnung von Geschworenen sind auf die Ersatzgeschworenen entsprechend anzuwenden.
    (6) Ein Geschworener darf maximal zu jedem zweiten Prozess herangezogen werden. Sollte die Auswahl eines Geschworenen auf einen Bürger fallen, der bereits im vorherigen Prozess als Geschworener herangezogen wurde, so ist dieser auszulassen und der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.

    Sec. 7 Voir Dire
    (1) Die Auswahl der Geschworenen und der Ersatzgeschworenen ist sowohl dem Kläger als auch dem Klagegegner binnen 48 Stunden mitzuteilen. Beide Seiten müssen dann binnen weiterer 48 Stunden ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu bestimmten Geschworenen schriftlich an das Gericht melden. Eine Ablehnung darf nur unter schwerwiegenden Gründen erfolgen und ist detailiert zu erläutern. Sieht das Gericht den Antrag auf Ablehnung als ausreichend begründet an, hat es einen neuen Geschworenen zu berufen. Dazu ist der in der Liste auf den abgelehnten Geschworenen folgende Bürger heranzuziehen.
    (2) Wurden die Geschworenen bestätigt, werden sie durch das zuständige Gericht schriftlich und öffentlich über ihre Berufung informiert. Sie haben sich zu Beginn des Prozesses im Verhandlungssaal einzufinden.
    (3) Findet sich ein Geschworener entgegen seiner Berufung nicht im Verhandlungssaal ein, so ist durch das Gericht der erste Ersatzgeschworene zu berufen. Dieser hat sich dann binnen 24 Stunden im Verhandlungssaal einzufinden.
    (4) Eine schuldhafte Verletzung der Geschworenenpflicht wird als Unterlassen von Diensthandlungen gem. Chap. II Art. IV Sec. 3 geahndet.

    Sec. 8 Case in Chief
    Zuerst obliegt dem Kläger die Prozessführung; anschließend übernimmt der Beklagte die Prozessführung.

    Sec. 9 Questioning of Witnesses and Experts
    (1) Der Prozessführer ruft nacheinander seine Zeugen und Sachverständigen auf.
    (2) Zu Beginn der Befragung leisten die Zeugen folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen.
    (3) Nach der Vereidigung befragt der Prozessführer seine Zeugen.
    (4) Die Gegenseite kann nach dem Abschluss der Befragung durch den Prozessführer den Zeugen selbst befragen.

    Sec. 10 Documents
    (1) Dokumente in Schrift-, Text-, Bild- und Tonform sollen durch den Ersteller im Zuge einer Befragung in die Beweisaufnahme eingeführt werden.
    (2) Ist dies nicht möglich, soll das Gericht die Dokumente selbst in Augenschein nehmen.

    Sec. 11 Objection
    (1) Beide Parteien haben das Recht, gegen Beweismittel, Dokumente, gestellte Fragen und getätigte Aussagen Einspruch einzulegen, um ihre Einführung in die Beweisaufnahme zu unterbinden.
    (2) Der Einspruch ist auf Verlangen des Gerichts zu begründen.
    (3) Über den Einspruch entscheidet unmittelbar das Gericht.

    Sec. 12 Verdict and Jugdement
    (1) Im Geschworenenprozess ziehen sich die Geschworenen nach Abschluss aller Befragungen zur Beratung zurück. Das Gericht kann vor dem Rückzug die Geschworenen über das anzuwendende Recht belehren.
    (2) Sie haben sich einstimmig entweder zugunsten des Klägers oder des Beklagten zu entscheiden.
    (3) Der Richter entscheidet auf Grundlage der Geschworenenentscheidung, sofern ein Geschworenenprozess beantragt wurde.
    4) Kommt innerhalb eines Monats keine Entscheidung der Geschworenen zustande oder wurde ein Geschworenenprozess nicht beantragt, so entscheidet der Richter die Sache. Ein Richterurteil ist zu begründen.

    Sec. 13 Special Proceedings
    Für die Strafverfahren und die Militärgerichte gelten besondere Prozessregeln.


    Article IV - Appellate Proceedings

    Sec. 1 Motion

    (1) Die Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils ist binnen einer Woche seit der Verkündung zu beantragen.
    (2) Der Antrag auf Überprüfung eines Urteils kann nur binnen einer Woche ab Verkündung des Urteils eingelegt werden.
    (3) Die Parteien sind nur zu einer Urteilsüberprüfung befugt, soweit und sofern sie unterlegen sind.
    (4) Die Überprüfung eines Urteils bedarf der Annahme des Verfahrens durch das Appellationsgericht.

    Sec. 2 Evocation
    (1) Das Appellationsgericht kann Verfahren an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten abgeben.
    (2) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten kann Verfahren, welche vom Appellationsgericht behandelt werden, an sich ziehen.

    Sec. 3 Hearings
    Das Appellationsgericht hört beide Klageparteien an, beginnend mit dem Appellanten.

    Sec. 4 Decision
    Das Appellationsgericht entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Richter dürfen sich nicht enthalten.
Sec. 2 Amendments to the Code of Criminal Procedure Act
(1) In Article IV des Code of Criminal Procedure Act werden die Sections 4 und 5 gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Sections wird angepasst.
(2) Article I des Code of Criminal Procedure Act werden die folgenden Sections 3 und 4 angefügt:
    Sec. 3 Defendant's Lawyer
    (1) Jeder Jurist kann durch ein Gericht in Strafsachen zum Pflichtverteidiger berufen werden. Eine Berufung soll immer dann erfolgen, wenn ein Angeklagter keinen eigenen Rechtsbeistand aufbieten kann.
    (2) Eine Berufung zum Pflichtverteidiger kann nur in strengen Ausnahmefällen unter Angabe der Gründe bei Gericht widersprochen werden. Das Gericht hat diese Gründe zu prüfen und darüber zu entscheiden.
    (3) Das Mandat der Pflichtverteidigung endet mit dem Ende des Prozesses.
    (4) Die Auswahl als Pflichtverteidiger trifft das Gericht in eigenem Ermessen. Es hat zuvor den Angeklagten anzuhören.
    (5) Ein Angeklagter kann der Berufung eines Pflichtverteidigers widersprechen, wenn er sich durch ihn nicht ausreichend vertreten fühlt. In diesem Fall hat das Gericht für Ersatz zu sorgen, sofern die Einwände des Angeklagten berechtigt sind.

    Sec. 4 Penalty
    (1) Ein Jurist, der der Aufforderung zur Pflichtverteidigung nicht nachkommt, kann gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer als Pflichtverteidiger seinen Mandanten wider besseren Wissens nicht ausreichend vertritt oder seine Pflichten als Pflichtverteidiger vorsätzlich vernachlässigt.
Sec. 3 Abrogation of Acts
(1) Der Counselor Act wird aufgehoben.
(2) Der Criminal Court Act wird aufgehoben.
(3) Criminal Court Installation Act wird aufgehoben.

Sec. 4 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


Vielen Dank.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana