Ms. Speaker,
Mr. Governor,
werte Mitglieder des hohen Hauses,
bitte gestatten Sie mir zuerst, mich noch einmal für meine Versäumnisse in Bezug auf meine Unterrichtungspflicht gegenüber der Regierung und des Volks das State zu entschuldigen. Diese Pflicht ist so in unserer Verfassung verankert, gleichwohl ich diese Verfassungsbestimmung als überholt ansehe. Eine erneute Beschäftigung meinerseits mit dieser Bestimmung haben mir deren zweifelhaften Inhalt nun doch vor Augen geführt.
Dass der Senator eines Bundesstaats seinen Governor, der in unserem Falle sogar noch Kongressmitglied ist, und die Wähler, von denen auch noch der überwiegende Teil aktiv in der Bundespolitik mitarbeitet, über "alle Angelegenheiten der Bundespolitik" unterrichten soll, kann nur eine Bestimmung sein, welche noch aus der Zeit der Nachrichtenübermittlung per Postkutsche, Rauchzeichen oder Buschtrommel stammt. Aus einer Zeit also, als der Weg von der Bundeshauptstadt zur Hauptstadt des State noch fast eine Weltreise darstellte und der Informationsfluss ebenso lange dauerte. Aber die Bestimmung ist nunmal da und Mr. Governor und auch unsere neuen Ms. Speaker sind der Ansicht, dass ich diese Bestimmung einhalten soll und das Volk des State informieren soll.
Da stellt sich bei mir die Frage, worüber und in welcher Form ich das hohe Haus in Bezug auf die bundespolitischen Angelegenheiten, die stets uns ständig durch alle Medien geistern, unterrichten soll.
Soll ich allen ernstes mitteilen, dass wir seit 01.10. einen neuen Präsidenten haben? Oder möchten Governor und Assembly von mir erfahren, welche Gesetzesinitiativen im Kongress zur Diskussion gestellt, verabschiedet oder gescheitert sind, obwohl die Debatten und Abstimmungen öffentlich in jeden Winkel unseres Landes übertragen werden? Über die interne Arbeit der Regierung konnte ich Ihnen, solange ich Mitglied war, nichts berichten, da die Regierung nicht öffentlich tagt. Ja und seit ich der Bundesregierung nicht mehr angehöre, ist es mir schon aus diesem Grund nicht möglich Ihnen hier etwas zu berichten, was nicht allgemein bekannt und öffentlich verbreitet ist.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich es Ihnen nicht zumute, hier quasi eine weitere Nachrichtenagentur darzustellen, die Ihnen nur mitteilt, was Sie sowieso schon wissen. Dazu ist mir Ihre und meine Zeit zu schade. Gern bin ich bereit, Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten Ihre Fragen zu beantworten. Ein Herunterbeten von Informationen, die Gemeingut sind lehne ich jedoch ab.
Das Zitieren von Artikel V, Section 3 unserer Verfassung durch den werten Governor wird mich veranlassen, in absehbarer Zeit eine Änderung dieser Bestimmung mit einer Anpassung an die derzeitigen Gegebenheiten in die Assembly einzubringen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Falls Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.