In the Civil Case
Mr Amado Alford
residing in Astoria City, Astoria State
vs.
Mr Amrian Dali Abzianidze
residing in New Beises, Laurentiana
the U.S. District Court for Laurentiana, acting as State Court of Laurentiana
- The Hon. Thomas D. Kingston, Federal Judge, presiding - makes the following
ORDER
1. Gemäß Chapter 4 Article III Sec.1 b) FJA wird gegen Micheil Irakli Abzianidze eine Haftstrafe in Höhe von 10 Tagen verhängt.
2. Gemäß Chapter 4 Article III Sec.1 b) FJA wird gegen Amrian Dali Abzianidze eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 US$ verhängt.
3. Gemäß Chapter 4 Article III Sec.1 b) FJA wird gegen Amrian Dali Abzianidze eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 US$ verhängt.
4. Die Geldstrafen gegen Amrian Dali Abzianidze sind zu zahlen an die Gerichtskasse.
It is so ordered.
OPINION
OF THE COURT
1.
I. Micheil Irakli Abzianidze nahm an der Verhandlung im vorliegenden Fall als Zuschauer teil. Nach einer Äußerung des Anwalts der Klägerseite reagierte er mit störenden Zwischenrufen. Als daraufhin sein Bruder, in vorliegendem Fall Beklagter zur Äußerung kam, aplaudierte Micheil Irakli Abzianidze.
II. Mit seinem Verhalten störte Micheil Irakli Abzianidze den Fortgang des Verfahrens. Er wurd daher in der Folge aus dem Gerichtssaal verwiesen. Während er aus dem Saal abgeführt wurde, spukte er vor dem Richterpult auf den Boden und dem Anwalt der Klageseite, Mr Lionel Gowans, auf die Schuhe.
III. Diese Handlung bewertet das Gericht als Herabwürdigung und Verunglimpfung des Gerichts und des Verfahrensbeteiligten Lionel Gowans. Beides kann vom Gericht gemäß Chp.4 Art.III Sec.1 FJA mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehens der Klasse B FPC sanktioniert werden.
IV. Das Gericht entschied sich letzlich für die Haftstrafe im Rahmen der Klasse C FPC, da eine Geldstrafe, nach Auffassung des Gerichts bei Micheil Irakli Abzianidze keine Wirkung erzielt hätte.
2.
I. Amrian Dali Abzianidze äußerte sich als Beklagter zu Beginn der Verhandlung, wie es ihm gemäß Chp.II Rule3 FRP zusteht. Er bezeichnete dabei das Recht eines jeden vor einem ordentlichen Gericht zu klagen als "fehlkonstruiert".
II. Das Gericht sieht dieses Äußerung als Herabwürdigung des Gerichtes, da es seine Aufgabe ist gerechte Prozesse, die ein Grundrecht sind, für alle Bürger zu ermöglichen. Gemäß Chp.4 Art.III Sec.1 FJA kann dies vom Gericht mit einer Geld- oder Haftstrafe sanktioniert werden.
III. Das Gericht entschied sich für eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 US$, da es sich hier um eine geringfügigere Herabwürdigung handelt.
3.
I. Amrian Dali Abzianidze äußerte sich als Beklagter zu Beginn der Verhandlung, wie es ihm gemäß Chp.II Rule3 FRP zusteht. In diesem Zuge bezeichnete er "Schwarze" als "Angehörige einer minderwertigen Rasse". Dies impliziert nach Ansicht des Gerichts, dass "Schwarze" auch vor dem Gesetz weniger Rechte haben sollten, als andere.
II. Das Gericht sieht dies als Abrede von verfassungsgemäßen Rechten und damit als Herabwürdigung des Verfahrensbeteiligten Amado Alford der als "Schwarzer" zu der von Mr Abzianidze genannten Gruppe zählt. Gemäß Chp.4 Art.III Sec.1 FJA kann dies vom Gericht mit einer Geld- oder Haftstrafe sanktioniert werden.
III. Das Gericht entschied sich für eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 US$, da weiterführende Sanktionen das Hauptverfahren vorwegnehmen würden.
Port Virginia, September 25th 2016
Federal Judge of the United States