Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Beiträge: 1 865

Beruf: Congressman

Wohnort: Creepy Hollow | New Alcantara

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

21

Montag, 2. April 2007, 22:52

Wenn der Kongress nur ein Mitglied stellt, sehe ich in Zukunft einen Konflikt zwischen Senat und Repräsentantenhaus, um die Besetzung des Posten.

Beiträge: 944

Beruf: Chief Justice

Wohnort: Hamilton, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

22

Montag, 2. April 2007, 23:23

Ich halte Mr Jacksons Vorschlag für durchaus beachtenswert. Ein dreiköpfiges Board, ähnlich wie er es vorschlägt, könnte die Leitlinien vorgeben, die dann von anderer Seite in die Tat umgesetzt werden.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

23

Dienstag, 3. April 2007, 14:19

Zitat

United States of Astor
President of the Senate
Michael D. Schaffer
Astoria City, April 3, 2007


Auf Antrag von Representative Jackson wird Secretary Muffley hiermit bis zum Ende der Discussion oder bis zum Entzug durch das Präsidium befristetes Rederecht verliehen.

Beiträge: 1 865

Beruf: Congressman

Wohnort: Creepy Hollow | New Alcantara

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

24

Dienstag, 3. April 2007, 14:40

Ich unterstütze den Vorschlag von Representative Jacksons. Jedoch würde ich gern wissen, wie entscheiden wir ob der Kongress ein Mitglied des Senates oder des Repräsentantenhauses entsendet. Möglich wäre ein Rotationsverfahren zwischen Senat und Repräsentantenhauses.

Beiträge: 944

Beruf: Chief Justice

Wohnort: Hamilton, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

25

Dienstag, 3. April 2007, 19:53

Mr Speaker, ich danke für die Erteilung des Rederechts.

Zur Besetzung des Kongressvertreters: Da ich eine Mitgliedschaft des Fachministers für ungut halte, in Hinblick auf die zu wünschende Unabhängigkeit und Autonomie der Zentralbank, würde ich es vorziehen, gleich beide Kammern des Kongresses mit einem eigenen Vertreter auszustatten.

Ich formuliere den Entwurf daher wie folgt um:

Zitat

Federal Reserve Bank Act

Section 1: Fundamentals

(1) Es besteht eine Federal Reserve Bank als autonome und eigenständige Körperschaft des Bundes.
(2) Die Federal Reserve Bank besitzt Rechtsfähigkeit.
(3) Inhaber der Federal Reserve Bank ist der Bund.
(4) Sie hat ihren Sitz in der Bundeshauptstadt.

Section 2: Administration

Organe der Federal Reserve Bank sind das Board of the Federal Reserve Bank und der Chief Executive.

Section 3: Compositon of the Board of the Federal Reserve Bank

(1) Das Board of the Federal Reserve Bank (nachfolgend Board) besteht aus drei Personen, namentlich je einem Vertreter der Gouverneure der Bundesstaaten, des Repräsentantenhauses und des Senats.
(2) Jede dieser drei Gruppen wählt ihren Vertreter auf die Dauer von sechs Monaten. Die Wahlen der Vertreter finden um jeweils zwei Monate zeitversetzt statt. Hierzu wird bei der ersten Wahl nach Inkrafttreten dieses Gesetzes der Vertreter des Senats auf zwei Monate, der des Repräsentantenhauses auf vier Monate und der der Gouverneure der Bundesstaaten auf sechs Monate gewählt. Sodann wählt jede Gruppe ihren Vertreter alle sechs Monate.
(3) Fällt das Amt eines der Mitglieder des Boards vakant, so soll baldmöglichst für die verbleibende Amtszeit ein Nachfolger gewählt werden.
(4) Passiv wie aktiv wahlberechtigt zum Amt eines Vertreters einer der genannten Gruppen im Board ist jedes Mitglied der Gruppe zum Zeitpunkt der Wahl. Das Amt als Vertreter endigt nicht schon wegen der Beendigung der Mitgliedschaft in der Gruppe, die den Vertreter bestellte.

Section 4: Competences of the Board

(1) Das Board fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Es wählt aus eigenen Reihen seinen Chairman of the Board of the Federal Reserve Bank.
(2) Das Board gibt die Leitlinien der Politik der Bank vor. Es ist dabei allein an das geltende Recht gebunden und von Weisungen anderer Organe und Stellen unabhängig.

Section 5: The Chief Executive

(1) Der Chief Executive führt die laufenden Geschäfte der Bank in Übereinstimmung mit den Leitlinien des Boards. Er besitzt Vertretungsmacht für die Bank.
(2) Er wird vom Board gewählt und kann von diesem jederzeit durch Wahl eines neuen Chief Executive entlassen werden. Er kann Mitglied oder Nichtmitglied des Boards sein.
(3) Er ist an Weisungen des Boards gebunden.

Section 6: Course of Business

Der Bank obliegt
1. die Führung von Konten für das Publikum für die Zwecke des Zahlungsverkehrs in Astor (Section 4);
2. die Steuerung der astorischen Währung sowie die Wahrung der Preisstabilität (Section 5);
3. die Vergabe von Krediten unter marktwirtschaftlichen Erwägungen (Section 6);
4. die Ausübung der Funktionen der astorischen Abrechnungs- und Clearingstelle für den internationalen Zahlungsverkehr (Section 7).

Section 7: Accounts

(1) Die Bank hat jedem astorischen Bürger auf Verlangen ein Konto zu eröffnen und zu führen und über dieses Konto ausgehende und eintreffende Überweisungen zu verbuchen.
(2) Das Gleiche gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie solche des Privatrechts, die nach dem Recht des Bundes oder des Staates, nach dem sie gegründet wurden, die Rechtsfähigkeit besitzen.
(3) Die Bank kann die Eröffnung eines Kontos nur verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kontoinhaber die damit eröffneten Möglichkeiten für rechtswidrige Zwecke missbrauchen wird.

Section 8: Currency

(1) Die astorische Währung wird definiert als der Astor-Dollar zu 100 Cents.
(2) Die Festlegung der Zentralbankgeldmenge sowie die Sicherung der Geldwertstabilität unter Verwendung der üblichen Steuerungsinstrumente, vor allem Variation des Zentralbankzinssatzes, obliegt der Bank.
(3) Guthaben bei der Federal Reserve Bank haben den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels.

Section 9: Loans

(1) Die Bank kann an Personen, die bei ihr ein Konto unterhalten, zu marktüblichen Konditionen und unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Erwägungen, insbesondere auch der Bonität des Darlehensnehmers, Darlehen vergeben.
(2) Die Bank veröffentlicht den Zentralbankzinssatz, den sie für derartige Darlehen berechnet. Dies schließt nicht das Recht der Bank aus, bei erhöhtem Ausfallrisiko des Darlehens einen erhöhten Zins zu verlangen.

Section 10: Clearing and Settlement

Soweit im Rahmen des internationalen Zahlungsverkehrs eine zentrale astorische Abrechnungs- und Clearingstelle erforderlich wird, obliegen die damit zusammenhängenden Aufgaben der Bank.

Section 11: Private Banking

(1) Die Federal Reserve Bank führt die Kapitalmarktaufsicht über die privaten Geschäftsbanken, die in Astor Geschäfte tätigen.
(2) Sie kann zu diesem Zweck die zur Sicherung der Liquidität dieser Institute und des Geldmarktes im Allgemeinen erforderlichen Vorschriften, insbesondere bezüglich Mindestreserven, erlassen.
(3) Sie kann bei wiederholten Verstößen gegen diese Vorschriften privaten Geschäftsbanken die Tätigkeit untersagen.

Section 12: Profit

Die Bank führt quartalsweise den im vergangenen Kalenderquartal erwirtschafteten Gewinn an die Bundeskasse ab.

Section 13: Conflict of objectives

Soweit mehrere Aufgaben und Ziele, die der Bank obliegen, miteinander in Zielkonflikt geraten, so gilt folgende Reihenfolge der Priorität, die die Bank den unterschiedlichen Zielen einräumen soll:
1. Wahrung der Preisstabilität
2. Sicherung der Funktionsweise und Reibungslosigkeit des inländischen Zahlungsverkehrs;
3. Sicherung der Funktionsweise und Reibungslosigkeit des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland;
4. Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung;
5. Erwirtschaftung von Gewinn.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Merkin D. Muffley« (3. April 2007, 20:36)


26

Dienstag, 3. April 2007, 20:04

Zu Section 4.2 und 5.2:

Verstehe ich das richtig, dass der Chief Executive _nicht_ zum Board gehört? Wenn doch, könnte man evtl. den Chairman und den Chief Executive auf einen Posten zusammenfassen.
Nico Hamann
President of The Assembly
Vice-Chairman of the Democrats



27

Dienstag, 3. April 2007, 20:06

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
(1) Das Board of the Federal Reserve Bank (nachfolgend Board) besteht aus drei Personen, namentlich je einem Vertreter der Gouverneure der Bundesstaaten, des Repräsentantenhauses und des Senats.


Angezeigte ƒnderung bitte übernehmen.

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member

Beiträge: 944

Beruf: Chief Justice

Wohnort: Hamilton, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

28

Dienstag, 3. April 2007, 20:36

Zitat

Original von Nico Hamann
Verstehe ich das richtig, dass der Chief Executive _nicht_ zum Board gehört? Wenn doch, könnte man evtl. den Chairman und den Chief Executive auf einen Posten zusammenfassen.


Die Vorschrift ist so gemeint, dass das Board bei der Wahl des Chief Executive eines seiner Mitglieder wählen kann, aber nicht wählen muss.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

Beiträge: 1 865

Beruf: Congressman

Wohnort: Creepy Hollow | New Alcantara

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

29

Dienstag, 3. April 2007, 20:37

Wenn der Chief Executive dem Board angehören, muss wird der Kreis der Personen auf drei Personen reduziert (Representative, Senator, Gouverneur). Deshalb bin ich dafür, dass der Chief Executive nicht zwingend dem Board angehören muss.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George Ethan Allen« (3. April 2007, 20:43)


30

Dienstag, 3. April 2007, 22:03

Zitat

United States of Astor
President of the Senate
Michael D. Schaffer
Astoria City, April 3, 2007


Da scheinbar noch reichlich Gesprächsbedarf besteht, wird die Debatte bis Freitag, den 06.04.2007, 20:00 Uhr verlängert.

31

Mittwoch, 4. April 2007, 12:13

Meine Damen und Herren,

ich kann diesem Antrag so keinesfalls zustimmen. Bis vor einem Jahr hatte die FRB einen Board of Directors. Als mehrmaliges Mitglied und Präsident kann ich sagen, dass sich dieses System keinesfalls bewährt hat. Die FRB mag wichtige Entscheidungen zu treffen haben, jedoch sind diese so selten, dass dies nicht diesen Personalaufwand zu rechtfertigen vermag, mal ganu abgesehen davon, dass das Gremium selten vollständig besetzt war.

Falls hier bessere Kontrolles des Directors gewünscht wird, kann dies auch über einen Ausschuss des Kongresses, den gesamten Kongress oder einer Kammer bestehen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass wichtige Entscheidungen, wie die Notenbankgeldmenge, dem Kongress (bzw. besser nur dem RH) zu überlassen.

32

Mittwoch, 4. April 2007, 18:59

Könnte ich auch mit leben, aber eine gewissen Kontrolle des "Chefs" sollte schon möglich und vorhanden sein.
Nico Hamann
President of The Assembly
Vice-Chairman of the Democrats



Beiträge: 944

Beruf: Chief Justice

Wohnort: Hamilton, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

33

Mittwoch, 4. April 2007, 23:16

Eine unmittelbare Kontrolle durch den Kongress selbst halte ich für gefährlich. Die Unabhängigkeit der Notenbank gegenüber der Politik sollte unbedingt gewahrt bleiben.

Ich glaube auch nicht, dass der Personalbedarf unvertretbar groß ist. Die Mitglieder dieses Boards wären ja nicht von anderen ƒmtern ausgeschlossen (da es aber drei Mitglieder aus unterschiedlichem politischem Hintergrund sind, ist die Gefahr einseitiger Einflussnahme auf die Bank gering, da sich die widerstreitenden Einflüsse gegenseitig ausgleichen dürften).

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

34

Mittwoch, 4. April 2007, 23:22

Sie halten die Kontrolle durch den Kongress für gefärlich, haben aber keine bedenken, dass der 2/3 der Vorstandes aus Congressman besteht? Wo ist da die Logik, wo ist da die Unabhängigkeit?

Beiträge: 944

Beruf: Chief Justice

Wohnort: Hamilton, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

35

Mittwoch, 4. April 2007, 23:28

Zum Einen glaube ich, dass die lange Amtszeit der Boardmitglieder (sechs Monate) einen gewissen Filter gegen die Einflüsse der Tagespolitik bietet. Zudem könnte das Prinzip von phasenverschobenen Wahlperioden dazu beitragen, eine gewisse Kontinuität bei der Amtsführung des Boards zu sichern und so die Tagespolitik ebenfalls ausschließen. Würde der Kongress selber unmittelbar die Bank beaufsichtigen, würden Interessen der politischen Mehrheiten direkten Einfluss auf die Bank gewinnen, und dass das nicht gut sein kann, brauche ich wohl nicht auszuführen.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

36

Mittwoch, 4. April 2007, 23:40

Das erklärt doch in keinster Weise, warum einzelne Mitglieder des Kongresses unabhängiger sein sollten, als der Gesamtkongress. Auch sicher das nicht im geringsten die Unbeeinflussbarkeit der Bank. 3 Sitze, 2 Parteien, da können Sie mal rechnen, wie lange die Bank nicht beeinflusst werden könnte.

Davon abgesehen, sage ich aus Erfahreung, dass dieser Board - auch aufrgrund des marginalen Interesses für Wirtschaft in Astor - selten vollständig belegt sein wird und er keineswegs grössere Unabhängigkeit der Bank garantiert, als ein einzelner Director. Daher halte ich sowas für vollkommen überflüssig. Der Broad wurde bewusst und zurecht schonmal abgeschafft.

Beiträge: 944

Beruf: Chief Justice

Wohnort: Hamilton, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

37

Mittwoch, 4. April 2007, 23:44

Man kann die Unabhängigkeit der Bank auch über einen Director mit persönlicher Unabhängigkeit gewährleisten. Diese muss er dann aber auch haben. Da Mr Jacksons Einwand, dass sich kaum genügend Interessierte für einen derartig ausgestalteten Posten finden werden, für mich plausibel klingt, sehe ich nicht, wie es anders gehen sollte. Ein rein administrativer Director, den man jederzeit nach Gutdünken auswechseln kann, ohne ein einigermaßen unparteiisches Board, das ihn überwacht, würde die Bank zum Spielball politischer Interessen machen, und dann können wir eine solide Geldpolitik komplett vergessen.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

Beiträge: 944

Beruf: Chief Justice

Wohnort: Hamilton, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

38

Mittwoch, 4. April 2007, 23:51

Eine weitere Alternative wäre es, die Bank komplett autonom und frei von jeglichen Einflüssen des Bundes zu stellen. Man könnte ihre Statuten so ausgestalten, dass das Board vor Ablauf der Amtszeit eines Mitgliedes von sich aus einen Nachfolger wählt (sog. Kooptation). Damit wären fremde Einflüsse auf die Politik der Bank fast vollständig ausgeschaltet.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

39

Donnerstag, 5. April 2007, 00:08

Erstens verstehe ich nicht die vollkommen surreale Forderung nach Unabhängigkeit. Der Director sollte einzig und allein der volkswirtschaftlichen Rationalität in der Geldpolitik und der betreibswiritschaftlichen Rationalität in der Banktätigkeit unterstellt werden und daran auch gemessen werden. Des weitern hat der Kongress die Grenzen zu setzen, in der sich die Notenbank bewegen darf. Wozu Sie zusätlich Unabhängigkeit brauchen, sehe ich nicht. Die Gefahr der Einflussnahme, besteht immer, vor allem in Astor, doch sehe ich nicht im geringsten, warum jemand die FRB beinflussen sollte.
Zweitens sagen Sie, es wird sich kaum eine unabhängige und interessierte Person für diesen Posten finden? Durchaus möglich. Doch kann darauf nicht die Antwort sein, drei oder vier solcher Personen finden zu wollen. Denn interresiert müssen sie auch sein und anscheinend sollten sie in ihrer Gesamtheit noch unabhängig sein.
Drittens: sobald der Board zwei Mitglieder aus der selben Partei hat (was vorausichtlich immer der Fall sein wird) wird der automatisch, beinflussbar. Und wo ist jetzt der unterschied? Da ist ein Direktor, der Prinzipien unterstellt wird, dem Grenzen gesetzt werden und der regelmässig an den Kongress berichtet einersteits um einiges rationaler und andererseits leichter zu besetzen und besetzt zu halten.

Beiträge: 944

Beruf: Chief Justice

Wohnort: Hamilton, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

40

Donnerstag, 5. April 2007, 12:27

Mr Davenport, die Forderung nach Autonomie der Notenbank ist keineswegs "surreal". Die Erfahrung zeigt, dass eine regierungs- oder parlementshörige Nozenbank unfähig ist, Geldwertstabilität zu gewährleisten, weil die Politik daran kein Interesse hat. Es besteht ein sehr großer Anreiz für die Politik, die Notenbank zu einer expansiven Geldpolitik zu veranlassen, da dies kurzfristig wirtschaftliche Wachstumsraten steigern und die Fiskalpolitik des Staates erleichtern kann. Langfristig rächt sich dies aber durch erhöhte Geldentwertung. Wäre es nicht sehr verlockend für eine Regierung in Geldnot, sich von der Notenbank einen "zinsfreien Kredit mit freundlichen Tilgungsbedingungen" geben zu lassen, anstatt Ausnahmen zu kürzen oder laufende Einnahmen zu erhöhen? Wenn wir dies zulassen, haben wir genau die Situation, die für die neue WiSim niemand will: Ein Überfluss an vorhandenem Geld, das aber nichts wert ist, einfach weil zuviel davon vorhanden ist. Genau daran sind alle bisherigen WiSim-Ansätze gescheitert - es bestand kein Anreiz dafür, Geld zu verdienen, von dem Zeug gab es sowieso überall genug.


(*so* Genau deshalb sind alle erfolgreichen RL-Notenbanken mit Unabhängigkeit ausgestattet und legen sich oft genug mit den jeweiligen Regierungen an. Man denke nur an die permanenten Streiterein zwischen Fed und US-Regierung, oder an die regelmäßigen Querelen zwischen Bundesregierung und Bundesbank, die sich mit Einführung des Euro allerdings naturgemäß abgeschwächt haben. Kein westliches Industrieland hat eine tatsächlich unmittelbar von Parlament oder Regierung abhängige Zentralbank. Wer sich ein bisschen nähe rinteressiert: http://en.wikipedia.org/wiki/Central_bank#.22Independence.22 *so*)

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Merkin D. Muffley« (5. April 2007, 12:30)