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jedem, der sich als Vice-President wählen lässt, müsste doch klar sein, dass er im Fall der Fälle zum Präsidenten vereidigt wird. Wenn er/sie dazu nicht bereit ist, dann soll er/sie nicht zur Wahl antreten. Als nächstes wird dann noch verlangt, dass jemand der nach 60 Tagen Präsidentschaft ausscheidet, diese 60 Tage nicht gelten weil es ja "nur eine halbe Amtszeit" war.
widerspricht der aktuelle Entwurf nicht der ursprünglichen Idee? Hier wird doch nun nur festgelegt, dass ein Vice-President der zum President vereidigt wird, nur noch einmal zum President gewählt werden darf - ob die Amtszeit jetzt mehr als 60 Tage wahren oder nicht. Das ist doch auch jetzt schon so. Man möge mich korrigieren, wenn ich mich hier irre.
"niemand, der länger als sechzig Tage der Amtszeit, für die ein anderer zum Präsidenten gewählt worden war, das Amt des Präsidenten innehatte oder dessen Geschäfte wahrnahm, darf mehr als einmal in das Amt des Präsidenten gewählt werden."
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bei einer Amtszeit von weniger als 60 Tagen automatisch der erste Teil des Satzes: "Niemand darf mehr als zweimal in das Amt des Präsidenten gewählt werden" greift.