Madam President,
erlauben Siem mir zunächst, Congressman Hadley und den Senatoren Johnson und Kemp für Ihre sachlichen Beiträge zu danken. Denn das Thema, welches wir hier behandeln, ist alles andere als unumstritten und dazu hochemotional aufgeladen. Um so wichtiger ist es meiner Überzeugung nach, dass wir als gesetzgebende Organe, um Sachlichkeit und Klarheit zumindest bemühen. Das Anbringen von theoretischen Extremsituationen oder unangebrachter Begriffe, wie
"christliche Scharia", mit dem Ziel den Anderen zu desavouieren, sind alles andere als hilfreich. Abgesehen davon zeugt der Begriff "christliche Scharia", nicht gerade von Respekt und Toleranz gegenüber anderen Kultur- und Rechtskreisen.
Wir haben es unter anderem mit zwei Ansprüchen zu tun: auf der einen Seite das Recht der Frau über ihren Körper zu bestimmen, auf der anderen Seite das Recht des ungeborenen Menschen auf Leben. Und wie immer, wenn zwei Rechtsansprpüche aufeinanderprallen, muss abgewogen werden, welchem Rechtsanspruch Vorrang gegeben werden soll.
Unsere Rechtsordnung gibt dem Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens Vorrang vor dem Selbstberstimmungsrecht der Frau, und stellt gleichzeitig den Schwangerschaftsabbruch in bestimmten Situationen straffrei, weil nicht rechtswidrig.
Wenn wir heute um eine Verkürzung der Frist für einen nicht rechtswidrigen und damit straffreien Schwangerschaftsabbruch reden, sollten wir uns meines Erachtens zunächst einmal im Klaren darüber werden, wovon, im Hinblick auf die Fristen, im Gesetz eigentlich die Rede ist.
Die aktuelle Fassung spricht davon, dass seit Abschluss der Nidation nicht mehr als 12 Wochen vergangen sein dürfen. Dazu muss man wissen, dass die Nidation, also die Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutterwand, erst am circa fünften Tag nach der Befruchtung beginnt und erst nach etwa 14 Tagen abgeschlossen ist. Da die ersten zwei Wochen nach Beginn der Schwangerschaft also gar nicht mitberechnet werden, haben wir bereits jetzt faktisch eine Frist von 14 Wochen, die sich durch die Gesetzesnovelle auf faktisch 10 Wochen verkürzen würde.
Die vorliegende Gesetzesnovelle hat zum Ziel, das ungeborene Leben besser zu schützen. Das ist ein gutes und ehrenwertes Ziel, das meine volle Unterstützung findet.
Gleichzeitig müssen wir jedoch sicherstellen, dass ungewollte Schwangerschaften erstens vermieden werden, und zwar in erster Linie Aufklärung: jede Frau und jedes Mädchen muss wissen, dass die Folge von Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft ist, und eine Schwangerschaft mit Verantwortung verbunden ist. - Im Übrigen: auch die Herren sind hier in der Pflicht.
Und zweitens: schwangere Frauen und Mädchen haben unser aller Unterstützung verdient; sowohl von seiten der Politik als auch von seiten der Gesellschaft. Die Beratung muss zum Ziel haben, dass nicht nur die Schwangere, sondern ihr gesamtes soziales Umfeld, insbesondere ihre Familie, "Ja" zum werdenden Kind sagt. Es wäre schon sehr viel geholfen, wenn zum Beispiel Eltern und Großeltern der Schwangeren unmissverständlich zu verstehen geben, dass sie sie unterstützen beim Aufziehen und der Erziehung des Kindes; dass sie nicht alleine mit Kind dastehen wird.
Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle, und einem von Senatorin Johnson und mir skizierten Ergänzungen einen optimal Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens erreichen werden.