Your Honor,
Es ist bezeichnend, dass die Staatsanwaltschaft nichts besseres zu tun hat, als einen alten, guten und verdienten Staatsdiener wie mich eines Verbrechens gegen die Öffentliche Ordnung zu bezichtigen. Der daraus zu ziehende Schluss erfüllt mich mit Freude, bedeutet er doch, dass ihre Arbeit, Your Honor, wie auch die meine in vergangenen Zeiten Früchte getragen hat. Ich habe mehr als fünfzehn Jahre an verschiedenen laurentianischen Staatsgerichten Recht gesprochen und bin daher durchaus in der Lage, jede meiner Handlungen juristisch abzuwägen.
Man wirft mir nun also das vor, was der FPC als "Color of Office" bezeichnet: "Amtsanmaßung ist die unberechtigte Führung der Bezeichnung eines öffentlichen Amtes oder die unrechtmäßige Ausübung der mit einem öffentlichen Amt verbundenen Befugnisse." Der zweite Satzteil kann wohl kaum gemeint sein, schließlich habe ich seit der Wahl nirgends die Befugnisse des Senators of Laurentiana ausgeübt. Wie auch? Es soll also wohl um den ersten Teil gehen, "unberechtigte Führung der Bezeichnung eines öffentlichen Amtes". Seit der Wahl führe ich in Schriftform auf meiner Visitenkarte ausschließlich den Hinweis: "Senator-elect of Laurentiana". Dieser Hinweis entspricht den Tatsachen. Ich bin am 21. März 2020 zum nächsten Senator von Laurentiana gewählt worden, bin mir vollends und voll umfänglich bewusst, dass ich dieses Amt erst am 1. April 2020 antreten werde und akzeptiere, dass bis zum Zeitpunkt meines Amtsantrittes die gewählte und amtierende Senatorin Laurentianas Meghan Cortez Kingston heißt.
Was will man mir also vorwerfen? Die Anklage schreibt: "Mr. Knight hat kurz nach der Verkündigung des Wahlergebnisses das Wappen des Senators für Laurentiana begonnen öffentlich zu führen, obwohl er dieses Amt noch nicht innehatte und noch nicht innehat." Natürlich habe ich das Amt bis zum 1. April 2020 noch nicht inne, wie gesagt, dass bestreite ich auch nicht. Um jedoch auch alle Fakten darzulegen muss ich auf mein (wenn auch kurzes) Intermezzo als Senator für Laurentiana vor zwei Jahren vom April bis zum Juni 2018 verweisen. Ich hatte das Amt also bereits inne. Das Symbol, dass ich seitdem führe ist indes kein Wappen, sondern ein Siegel.
Nun aber zu den eigentlichen Fragestellungen dieses Verfahrens:
1. Gilt ein Wappen, ein Siegel - sprich ein Symbol - sinngemäß als "Bezeichnung eines öffentlichen Amtes"? Oder kann diese Definition ausschließlich auf schriftliche Bezeichnungen, etwa auf Visitenkarten oder Websites, angewandt werden?
2. Um dieser Frage der Anklage bereits vorzugreifen: Wie verhält es sich mit Text, der in eines der vormalig genannten Symbole eingearbeitet ist?
3. Kann ein bisher nirgends offiziell festgelegtes Symbol (so diese Passage denn nach 1. überhaupt darauf angewandt werden kann) überhaupt als Bezeichnung eines öffentlichen Amtes dienen?
Meine bescheiden Antwort auf die jeweiligen Fragen lautet: 1. Nein, weshalb 2. unerheblich ist (und sollte meine Antwort auf 1. Ja lauten, wäre die Antwort auf 2. hinfällig) und 3. ebenfalls Nein. Ein öffentliches Amt ist definiert durch viele Gesetze, aber wirklich greifbar wird es erst durch die, in eben diesen Gesetzen bestimmte, Bezeichnung. Sie ist genau und präzise, um Verwechslungen zu vermeiden. Wie wäre es etwa, wenn ich vom "Repräsentanten des laurentianischen Volkes" spreche und lediglich einen einzelnen Amtsträger meine? Wer ist gemeint? Der Senator, der Gouverneur, die Mitglieder des General Court, der Speaker, die Bürgermeister? Es zeigt sich, dass Amtsbezeichnungen präzise sein müssen, sie müssen unmissverständlich sein. Wenn diese Bezeichnung nun durch eine symbolische Darstellung (etwa ein Siegel) unterstützt werden soll, muss dies ebenso präzise sein. Es muss gesetzlich definiert sein, damit es ebenso wenig Spielraum lässt, wie es die übrigen Amtsbezeichnungen tun.
Your Honor,
bezüglich der Anklage kann ich mich insbesondere hinsichtlich meiner vorangegangenen Ausführungen ausschließlich als nicht schuldig bekennen.