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21

Sonntag, 14. Januar 2007, 15:00

2007/01/14 Exploitation of Resources Act

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 14th of January 2007



Certificate of Promulgation

Der

Exploitation of Resources Act,

gebilligt durch den Congress of the United States am 14.01.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
Alricio Scriptatore
President of the United States of Astor



Zitat

Exploitation of Resources Act

Section 1: Purpose
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, die Nutzung von Ressourcen, über die in der bsEcoSim die Vereinigten Staaten von Astor verfügen, durch bundeseigene Betriebe oder durch private Initiative zu ermöglichen.
(2) Ressource im Sinne dieses Gesetzes ist jede Ware in der bsEcoSim, die nicht ihrerseits aus einer anderen Ware hergestellt wird, und deren Vorkommen unter der Hoheit und im Eigentum der Vereinigten Staaten von Astor steht.

Section 2: Means of exploiting resources
Die Nutzung von Ressourcen kann durch bundeseigene Betriebe oder durch private Unternehmer mit Bundeskonzession erfolgen.

Section 3: Federal undertakings
(1) Die Errichtung von bundeseigenen Betrieben nach Section 2 erfolgt durch das Department of Trade and Treasury. Diese Betriebe sind vom Department of Trade and Treasury unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. Die erzeugten Ressourcen sind auf dem freien Markt der bsEcoSim zu Marktkonditionen zu veräußern.
(2) Die Erlöse fließen der Bundeskasse zu.

Section 4: Concessions
(1) Auf Antrag eines privaten Unternehmers kann diesem vom Department of Trade and Treasury für einen sowohl zeitlich als auch in Hinblick auf die maximale Produktionsmenge pro Runde begrenzte Konzession eingeräumt werden. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Department of Trade and Treasury.
(2) Die Konzession gestattet es dem Unternehmer, die Vorkommen der betroffenen Ressource nach Maßgabe der Konzession auf eigene Rechnung zu nutzen.
(3) Die zeitliche Begrenzung der Konzession soll 100 Runden nicht überschreiten. Die mengenmäßige Beschränkung ist so festzusetzen, dass kein Raubbau an dem Vorkommen betrieben, sondern eine nachhaltige Bewirtschaftung sichergestellt ist.
(4) Für die Konzession ist in dem Vertrag eine angemessene Vergütung, die der Unternehmer an die Bundeskasse abzuführen hat, festzusetzen. Die Höhe der Vergütung ist in einem angemessenen Verhältnis zum unternehmerischen Risiko der Nutzung des Vorkommens und zum erwarteten Gewinn aus der konzessionsgemäßen Nutzung zu bestimmen.
(5) Eine Konzession darf keinem Unternehmer erteilt werden, bei dem aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Gefahr besteht, dass er die Begrenzungen der Konzession missachten oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung des Vorkommens rechtswidrig handeln wird.
(6) Eine erteilte Konzession ist zu entziehen, wenn der Unternehmer die Beschränkungen der Konzession schuldhaft verletzt oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung des Vorkommens rechtswidrig handelt. Der Entzug der Konzession erfolgt durch das Department of Trade and Treasury und löst keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Unternehmers gegen den Bund aus.

Section 5: Rights of Congress
(1) Jedes Haus des Kongresses hat das Recht, jederzeit vom Department of Trade and Treasury Rechenschaft über seine Tätigkeit nach diesem Gesetz zu verlangen.
(2) Das Department of Trade and Treasury hat den Kongress unverzüglich von der Aufnahme von Verhandlungen über die Erteilung einer Konzession oder über Planungen bezüglich der Errichtung eines bundeseigenen Betriebes zu unterrichten. Vor Ablauf von zehn Tagen nach dieser Mitteilung darf die Konzession nicht erteilt bzw. der Betrieb nicht errichtet werden.
(3) Die Verhandlungen oder Planungen nach Absatz 2 sind zu unterbrechen, wenn dies von mindestens einem Haus des Kongresses verlangt wird. Ein solches Verlangen liegt vor, wenn binnen einer Woche nach Mitteilung des Department of Trade and Treasury bezüglich der Verhandlungen oder Planungen mindestens drei Mitglieder des jeweiligen Hauses des Kongresses im Kongressforum die Unterbrechung fordern.
(4) Nach einer Unterbrechung gemäß Absatz 3 kommt eine Erteilung der Konzession oder Errichtung des Betriebes nur nach Zustimmung beider Häuser des Kongresses in Betracht.

Section 6: Consequences of violations
Eine unter Verletzung der sachlichen oder Verfahrensvorschriften dieses Gesetzes erteilte Konzession ist nichtig.

Section 7: Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member

22

Donnerstag, 18. Januar 2007, 21:32

2007/01/18 Agreement concerning the Special Status of the Council of Nations Territories & Buildings

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 18th of January 2007



Certificate of Promulgation

Das

Agreement concerning the Special Status of the Council of Nations Territories & Buildings within the United Stats of Astor,

unterzeichnet durch den Secretary of State of the United States of Astor und den Secretary General des Council of Nations am 18.01.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
Alricio Scriptatore
President of the United States of Astor


Zitat

Vertrag über den Status des Geländes und der Gebäude des Rates der Nationen innerhalb der Vereinigten Staaten von Astor


Der Rat der Nationen und die Vereinigten Staaten von Astor

IM BESTREBEN, dem Rat der Nationen in Astoria City, der Hauptstadt der Vereinigten Staaten von Astor, einen Sitz zu geben,
UND SOMIT der Charta des Rates der Nationen genüge zu tun,
UND UM SOMIT den Mitgliedern des Rates der Nationen und den Bürgern der Vereinigten Staaten von Astor Rechtssicherheit in allen dadurch aufgeworfenen Fragen zu geben,
SCHLIESSEN HIERMIT der Rat der Nationen, vertreten durch die Generalversammlung, und die Vereinigten Staaten von Astor, vertreten durch den Secretary of State, dieses Vertragswerk.

Abschnitt I - Zweck dieser Vereinbarung

Sinn und Zweck dieses Vertrages ist es, die Rahmenbedingungen für die Nutzung des durch die Vereinigten Staaten von Astor dem Rat der Nationen zur Verfügung gestellten Anwesens und der darauf befindlichen oder noch zu errichtenden Gebäude sowie die rechtliche Stellung der Delegierten des Rates der Nationen auf dem Hoheitsgebiet des Vereinigten Staaten festzulegen.

Abschnitt II -Definition und Status des Areals des Sitzes des Rates der Nationen

(1) Die Vereinigten Staaten von Astor stellen dem Rat der Nationen für seinen Hauptsitz ein Anwesen innerhalb der Stadtgrenzen von Astoria City miet- und pachtfrei zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung.
(2) Das besagte Anwesen hat exterritorialen Status innerhalb des Hoheitsgebiets der Vereinigten Staaten von Astor. Die üblichen Modalitäten für Botschafts- und Konsulargebäude finden Anwendung.
(3) Bei dem zur Verfügung gestellten Anwesen handelt es sich um das Areal mitsamt den darauf befindlichen oder noch zu errichtenden Gebäuden, welches im Norden vom südlichen Teil des Smith Boulevard, im Süden vom nördlichen Teil der Astoria Avenue, im Westen vom östlichen Teil der 43rd Street und im Osten vom westlichen Teil der 45th Street umgeben wird. Das Anwesen hat die Adresse: Astoria Avenue 86.

Abschnitt III -Zugang für Diplomaten

(1) Den Diplomaten aller Mitglieder des Rates der Nationen wird jederzeit die Einreise nach Astor gestattet.
(2) Ihnen wird jederzeit ungehinderter Zugang zum Anwesen Astoria Avenue 86 gewährt.
(3) Personen mit Diplomatenstatus, die aufgrund eines angespannten Verhältnisses zwischen ihrem Heimatstaat und den Vereinigten Staaten von Astor oder aufgrund persönlicher Verfehlungen als personae non gratae gelten, haben die Vereinigten Staaten zeitnah nach Erledigung Ihrer Geschäfte am Rat der Nationen wieder zu verlassen.

Abschnitt IV -Sicherung des Areals, der Gebäude und Diplomaten

(1) Die Sicherheit des Areals des Rats der Nationen wird durch Einsatzkräfte des Rats der Nationen gewährleistet.
(2) Die speziellen Arbeitsaufgaben dieser Einsatzkräfte legt der Rat der Nationen selbst fest.
(3) Auf Ersuchen des Generalsekretariats des Rats der Nationen, übernehmen Einsatzkräfte der Vereinigten Staaten von Astor für eine zeitlich begrenzte Dauer die Aufgaben zum Schutz des Areals des Rats der Nationen. Die Dauer wird durch das Generalsekratariat in Absprache mit der Bundesregierung der Vereinigten Staaten bei Erbitten der Hilfe festgelegt.
(4) Den Einsatzkräfte der Vereinigten Staaten ist es im Zuge der zeitlich befristeten Aufgaben verboten das Gelände des Rats der Nationen zu betreten, außer das Generalsekretariat gibt eine entsprechende Erlaubnis.

Abschnitt V -Eingriff durch astorische Truppen

(1) Im Fall eines sich abzeichnenden militärischen Angriffs, eines terroristischen Akts oder eines Unglücksfalls, der die Materie und Sicherheit der umliegenden Anwesen und der dort befindlichen Personen bedroht, sind astorische Einsatzkräfte von Militär und Nationalgarde sowie die angehörigen ziviler Rettungsdienste (Feuerwehr, medizinisches Rettungspersonal) berechtigt, das Gelände des Rates der Nationen ohne vorherige Konsultation zu betreten.
(2) Die Erlaubnis zum Aufenthalt auf dem Gelände des Rats der Nationen beschränkt sich auf die Hilfeleistungen im Anschluss an die oben genannten Fälle, die sofortige Hilfe für das Leben der sich auf dem Gelände befindlichen Menschen nötig macht.
(3) Das Generalsekretariat des Rats der Nationen ist zu jeder Zeit berechtigt den astorischen Einsatzkräften den Zutritt zu verweigern und diese des Geländes zu verweisen.

Abschnitt VI -Austrittsbestimmungen

(1) Im Falle eines Austritts der Vereinigten Staaten von Astor aus dem Rat der Nationen haben die Vereinigten Staaten das Recht, durch Mitteilung an das Generalsekretariat um eine Verlegung des Sitzes des Rates der Nationen zu ersuchen.
(2) Sollte seitens der Vereinigten Staaten um eine Verlegung ersucht werden, so wird dem Rat der Nationen eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, die Verlegung auf dem üblichen Entscheidungsweg seiner Gremien umzusetzen. Für die Übergangszeit steht das in diesem Vertrag genannte Anwesen dem Rat der Nationen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

Abschnitt VII -Schlussbestimmungen

(1) Diese Übereinkunft kann nur in gegenseitigem Einverständnis abgeändert oder erweitert werden.
(2) Die Übereinkunft kann mit einer Frist von zwei Monaten ohne Angabe von Gründen beiderseitig gekündigt werden.
(3) Wird die Übereinkunft gekündigt, gilt dies als Ersuchen um Verlegung des Sitzes des Rates der Nationen im Sinne von Sektion VI.
(4) Diese Übereinkunft tritt nach Unterschrift durch einen Vertreter der Generalversammlung und des United States Secretary of State in Kraft.



Für die Generalversammlung des Rates der Nationen:
Linda Dahlia, Generalsekretärin
Astoria City, den 18.01.2007


Für die Vereinigten Staaten von Astor:
Michael D. Schaffer, Secretary of State
Astoria City, den 18.01.2007

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member

23

Mittwoch, 24. Januar 2007, 22:01

2007/01/24 Federal Investigation Act

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 24th of January 2007



Certificate of Promulgation

Der

Federal Investigation Act,

gebilligt durch den Congress of the United States am 24.01.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
Alricio Scriptatore
President of the United States of Astor


Zitat

Federal Investigation Branch Bill

Article 1 -Fundamentals
(1) Dieses Gesetz regelt den Aufbau, die Arbeit und die Zuständigkeiten von FBI und US Marshal Service.
(2) Beide Behörden werden unter der Federal Investigation Branch zusammengefasst.
(3) Sie unterstehen dem Department of the Interior.

Article 2 -Federal Bureau of Investigations
(1) Das Federal Bureau of Investigation (kurz: FBI) ist die Bundespolizei der United States of Astor.
(2) Das FBI wird von einem Director of the Federal Bureau of Investigations geleitet.
(3) Der Director wird durch den Senat auf Vorschlag des Präsidenten der United States of Astor für eine Dienstzeit von vier Monaten ernannt. Er kann nach Ablauf seiner Amtszeit wiedergewählt werden.
(4) Jeder Unterabteilung des FBI steht ein Deputy Director vor, welcher durch den Secretary of the Interior auf Vorschlag des Director of the Federal Bureau of Investigation ernannt wird.
(5) Den Abteilungen des FBI sind Special Agents unterstellt, die die anfallenden Arbeiten im Auftrag des Deputy Director durchführen
(6) Special Agents haben polizeiliche Befugnisse. Es ist Ihnen erlaubt Schusswaffen zu tragen, sowie jederzeit im Sinne der Wahrung von Recht und Gesetz im Zuge von Einsätzen im Rahmen des Erstzugriffs einzuschreiten.
(7) Alle Verbrechen, die sich gemäß diesem Gesetz im Kompetenzbereich des FBI bewegen, sollen ausschließlich durch das FBI untersucht und behandelt werden.
(8) Das FBI dient der Aufrechterhaltung von Recht und Gesetz und der Unterstützung und Überwachung untergeordneter Behörden und Organisationen. Sein Tätigkeitsfeld umfasst:
a) den Kampf gegen Gewaltverbrechen
b) den Kampf gegen organisierte Kriminalität
c) den Kampf gegen Korruption
d) den Schutz der United States vor Internetkriminalität
e) den Schutz der Bürgerrechte
(9) Dem FBI können jederzeit durch den Erlass einer Verordnung durch das Department of Justice weitere Tätigkeitsfelder zugewiesen werden.
(10) Das FBI gliedert sich in Unterabteilungen. Diese sind:
a) Criminal Investigative Division -Abteilung Kriminalität
b) FBI Laboratory -Abteilung Labor
c) Training Devision -Abteilung Ausbildung
(11) Die Criminal Investigate Devison ist zuständig für den Schutz
a) vor Internetkriminalität
b) der Bürgerrechte
(11.1) Außerdem ist sie zuständig für den Kampf gegen
a) Gewaltverbrechen
b) organisierte Kriminalität
c) Korruption
(11.2) Im Zuge von Strafverfolgungen über die Grenzen der United States of Astor hinaus, ist die Criminal Investiagte Devison nach Rücksprache mit den zuständigen ausländischen Behörden befugt, außerhalb der Grenzen der United States zu operieren.
(12) Die Abteilung Labor ist zuständig für die Untersuchung von sichergestellten Beweismaterialien. Ihr untersteht die Spurensicherung des FBI.
(12.1) Auf Ersuchen einer anderen Polizeibehörde können Teams des FBI Laboratory zur Spurensicherung und Untersuchung von Beweismaterialien herangezogen werden. Über einen solchen Einsatz entscheidet der zuständige Deputy Director.
(13) Das FBI unterhält eine eigene Ausbildungsakademie, in welcher sämtliche Agenten ausgebildet werden.
(13.1) Die Ausbildung umfasst eine Grundausbildung, die Ausbildung im Gebrauch mit Schusswaffen und anschließend eine Spezialausbildung für eine der Unterabteilungen des FBI.
(13.2) Ausbildungsdauer und ñumfang sind durch eine Verordnung des Departments of the Interior festzulegen.
(14) Den Agenten des FBI ist es im Rahmen ihrer Aufgabenbewältigung gestattet, andere Polizeibehörden zur Hilfe heranzuziehen.
(15) Bei Einsätzen, an dem das FBI zusammen mit anderen Polizeieinheiten teilnimmt, hat stets der oberste FBI Agent die Kommandogewalt inne.
(16) Das FBI ist als Bundesbehörde jeder Behörde auf Bundesstaatenebene vorgesetzt.

Article 3 -US Marshal Service
(1) Der United States Marshal Service fungiert als Gerichtsdiener mit rechtspflegerischer Funktion, die vielfach polizeilichen Charakter hat.
(2) Seine Aufgaben sind:
a) der Schutz der Bundesgerichte der United States
b) die Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs des Justizwesens
c) Vollzug der durch Bundesgerichte ausgestellten Haftbefehle
d) Gefangenentransporte
e) Schutz von Zeugen
f) Schutz von Prominenten
g) Schutz von Veranstaltungen
h) Schutz von bedrohten Organisationen
(3) Der United States Marshal Service wird von einem Director of the US Marshal Service geleitet.
(4) Der Director wird durch den Secretary of the Interior ohne Mitwirkung des Senats ernannt.
(5) Der Direktor kann eigenständig US Marshals benennen, die anschließend der Bestätigung des Justizministers durch Ernennung bedürfen.
(6) Weitere Kommandounterteilungen sind in Form einer Verordnung durch das Innenministerium zu erlassen.

Article 4 - Final provisions
Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
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24

Mittwoch, 24. Januar 2007, 22:23

2007/01/24 Central Security Agency Act

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 24th of January 2007



Certificate of Promulgation

Der

Central Security Agency Act,

gebilligt durch den Congress of the United States am 24.01.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
Alricio Scriptatore
President of the United States of Astor



Zitat

Central Security Agency Bill

Article 1 -Fundamentals
(1) Dieses Gesetz regelt den Aufbau, die Arbeit und die Zuständigkeiten des Secret Service und der Border Control.
(2) Secret Service und Border Control sind Behörden innerhalb des Department of Intelligence Affairs und ihm unterstellt.

Article 2 -Secret Service
(1) Der Secret Service ist eine Personen- und Objektschutzbehörde.
(2) Sie ist verantwortlich für die Bereitstellung von Leibwächtern zum Schutz des Präsidenten, des Vizepräsidenten, deren Familien, ehemaligen Präsidenten und deren Ehegatten, bestimmten Kandidaten für das Amt des Präsidenten und Vizepräsidenten sowie die USA besuchende Staatsoberhäupter.
(3) Dem Secret Service steht ein Director of the Secret Service vor.
(4) Er wird durch den Präsidenten der USA auf Vorschlag des Secretary of Intelligence Affairs ohne Mitwirkung des Senats ernannt.
(5) Der Secret Service zerfällt in die Abteilungen:
a) Personal Security
b) Uniformed Department
c) Administration Unit
(6) Die Abteilung der Personal Security ist für die Bereitstellung der Leibwächter gemäß Art. 2 zuständig. Die Agenten versehen ihren Dienst in zivil.
(7) Das Uniformed Department des Secret Service stellt die uniformierte Polizeitruppe des Secret Service dar. Die Agenten versehen ihren Dienst in Uniform und sind für die Bewachung von Regierungsgebäuden und ausländischen Vertretungen zuständig.
(8) Die Mitarbeiter der Administration Unit sind Zivilangestellte, die sich um die administrative und technische Verwaltung des Secret Service kümmern.
(9) Die Bereitstellung von Leibwächtern durch den Secret Service erfolgt für alle ehemaligen Präsidenten und deren Familien ein Leben lang.
(10) Dem Department of Intelligence Affairs steht es zu die Aufgabenverteilung der einzelnen Abteilungen mittels einer Verordnung zu erweitern.

Article 3 -US Border Control
(1) Die United States Border Control stellt die Grenzschutzpolizei Astors.
(2) Die Hauptaufgabe der Grenzschutzpolizei ist die polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft. Hierzu zählen Tätigkeiten wie:
a) die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
b) die Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt
c) die Grenzfahndung
d) die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen
e) Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
(3) Der US Border Patrol steht ein Director for Border Patrol Affairs vor.
(4) Er wird durch den Präsidenten der USA auf Vorschlag des Secretary of Intelligence Affairs ohne Mitwirkung des Senats ernannt.
(5) Weitere Kommandounterteilungen sind in Form einer Verordnung durch das Department of Intelligence Affairs zu erlassen.

Article 4 - Final provisions
Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.

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Montag, 26. Februar 2007, 20:52

2007/02/26 Restriction of Export to Futuna Act

Zitat

Restriction of Export to Futuna Bill

Article 1 -Fundamentals

Dieses Gesetz regelt die Ausfuhrbeschränkungen auf astorische Produkte, die zum Einsatz als Kriegswaffen eingesetzt oder zur Herstellung solcher Waffen dienen können, nach Futuna.

Article 2 -Verbot der Ausfuhr von Kriegswaffen nach Futuna

(1) Es ist untersagt, Kriegswaffen, Munition oder Einzelteile von Kriegswaffen nach Futuna auszuführen.
(2) Es ist untersagt, Pläne zur Herstellung solcher Waffen oder Waffenteile nach Futuna auszuführen.

Aricle 3 -Verbot der Ausfuhr von Geräten und Materialien, die zum Einsatz als Kriegswaffe geeignet oder von militärischer Bedeutung sein können

(1) Es ist untersagt, Produkte nach Futuna auszuführen, die zum potentiellen Einsatz als Kriegswaffen geeignet sind. Darunter zählen vor allem:
- Verkehrsflugzeuge
- Schiffe mit einer Tonnage von über 10.000 Tonnen
- Gepanzerte Fahrzeuge aller Art
- Fahrzeuge mit einer Nutzlast von über 5 Tonnen
- Handfeuer- und halbautomatische Waffen
(2) Es ist untersagt, Rohstoffe nach Futuna auszuführen, die zur Herstellung von Waffen oder Munition dienen können, oder die bei der Durchführung eines Krieges eine strategische Bedeutung haben können. Darunter zählen vor allem:
- Rohöl und weiterverarbeitete Produkte wie Benzin oder Kerosin
- Rohstahl
- Eisen
- Kohle
- Materialien zur Herstellung von Sprengstoff

Article 4 -Verbot der Ausfuhr von Stoffen und Materialien, die zur Herstellung von ABC-Waffen geeignet sind

(1) Es ist untersagt, Produkte nach Futuna auszuführen, die zur Entwicklung oder Fertigung von atomaren Sprengkörpern geeignet sind.
(2) Es ist untersagt, Viren- und Bakterienstämme nach Futuna auszuführen, die nach der Gefahrenklassifikation des Department of Interior in den Stufen C4 und C5 bewertet werden.
(3) Es ist untersagt, Rohstoffe nach Futuna auszuführen, die zur Herstellung von Gasen geeignet sind, die als Kampfstoff im Krieg eingesetzt werden können.
(4) Es ist untersagt, Pläne zur Herstellung von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen nach Futuna auszuführen.

Article 5 -Überwachung der Bestimmung und Ausfuhrbestimmungen

(1) Jede Ausfuhr nach Futuna muss beim Department of Economy and Treasury beantragt werden. Dieses entscheidet unter Einbeziehung des Department of Defense, ob die auszuführenden Waren unter die Restriktionen dieses Gesetzes fallen.
(2) Nur wenn das Department of Economy and Treasury dem Antrag auf Ausfuhr zustimmt, darf die Ausfuhr der deklarierten Waren nach Futuna erfolgen.

Article 6 -Ausfuhr über Drittländer

Wird festgestellt, dass Waren, die nach diesem Gesetz nicht nach Futuna ausgeführt werden dürfen, über ein Drittland nach Futuna ausgeführt werden, so kann das Department of Economy and Treasury per Erlass die Ausfuhr der betroffenen Waren an das Drittland ebenfalls untersagen.

Article 7 -Verstöße gegen dieses Gesetz

Jede ungenehmigte Ausfuhr von Waren nach Futuna, die nach diesem Gesetz nicht nach Futuna ausgeführt werden dürfen wird als Hochverrat gegen die Vereinigten Staaten von Astor verfolgt.

Article 8 - Final provisions
Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.

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Dienstag, 20. März 2007, 20:26

2007/03/20 Federal Investigation Branch Amendment Act

Zitat

Federal Investigation Branch Amendment Bill

Section 1:
Article 3 Subsection 4 des Federal Investigation Branch Act wird wie folgt geändert: "Secretary of the Interior" wird durch "Attorney General" ersetzt.

Section 2:
Article 3 Subsection 5 des Federal Investigation Branch Act wird wie folgt geändert: "Justizminister" wird durch "Attorney General" ersetzt.

Section 3:
Article 3 Subsection 6 des Federal Investigation Branch Act wird wie folgt geändert: "Innenministerium" wird durch "Department of Justice" ersetzt.

Section 4:
(1) Article 3 Subsection 1 des Federal Investigation Branch Act wird wie folgt geändert: Die Punkte f), g) und h) werden gestrichen.
(2) Article 2 Subsection 7 des Federal Investigation Branch Act wird wie folgt geändert: Es wird hinzugefügt:
"f) Schutz von Veranstaltungen des Bundes oder seiner Behörden sowie von Veranstaltungen, welchen über die Grenzen eines Bundesstaates hinaus gehen
g) Schutz von Bundesbehörden und Einrichtungen des Bundes, sofern dieser nicht durch andere Behörden erfolgt
h) Schutz von Amtsträgern und Beamten des Bundes sowie Personen unter Bundesgerichtsbarkeit, welche eines Schutzes durch Staatliche bedürfen, sofern dies nicht durch eine andere Behörde erfolgt"

Section 5:
Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tyler Evans« (20. März 2007, 20:27)


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27

Montag, 2. April 2007, 14:24

2007/04/02 Judicial Appointments Act

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 2nd of April 2007



Certificate of Promulgation

Der

Judicial Appointments Act,

gebilligt durch den Congress of the United States am 02.04.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
Tyler Evans
President of the United States of Astor


Zitat

Judicial Appointments Act
Section 1
Der Chief Justice und gegebenenfalls die weiteren von den Gesetzen nach Maßgabe der Verfassung vorgesehenen Bundesrichter werden vom President nominiert und bedürfen der Bestätigung durch den Senate mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Senatorenstimmen.

Section 2
Die Amtszeit eines vom President nominierten und vom Senate bestätigten Richters beginnt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den President. Diese Aushändigung hat unverzüglich nach erfolgter Bestätigung zu erfolgen.

Section 3
Die Amtszeit eines Richters endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf. Eine sich unmittelbar anschließende erneute Bestellung zum Richter ist unzulässig.

Section 4
Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse. Die Pflichten und Rechte eines aus dem Amt geschiedenen Richters nach dieser Section enden auch ohne den Amtsantritt eines Nachfolgers mit dem Zeitpunkt, mit dem der aus dem Amt geschiedene Richter ein anderes Staatsamt auf Bundes- oder Staatenebene annimmt.

Section 5
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Es gilt für die Wahl aller Bundesrichter, deren Bestätigung durch den Senat nach seinem Inkrafttreten erfolgt, unabhängig davon, ob auch die Nominierung durch den Präsidenten während der Geltungsdauer dieses Gesetzes erfolgte.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tyler Evans« (2. April 2007, 14:24)


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Mittwoch, 18. April 2007, 21:48

2007/04/18 Operations of the Astorian Armed Forces Bill

Zitat

Operations of the Astorian Armed Forces Bill

Article 1 -Fundamentals

1) Dieses Gesetz dient der Regelung militärischer Operationen der astorischen Streitkräfte.
2) Das Gesetz regelt hierbei insbesondere,
a) den Informationsaustausch zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Astor und dem Kongress, sowie
b) die Bestätigungspflicht militärischer Operationen außerhalb und innerhalb des astorischen Hoheitsgebietes.

Article 2 -Informing the Congress

1) Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ist über den Einsatz der astorischen Streikräfte durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor bzw. den Secretary of Defence zu informieren, insbesondere wenn es sich
a) um Kampfeinsätze jeglicher Art oder
b) um Einsätze zur militärischen, bewaffneten Aufklärung oder
c) um Einsätze zur militärischen Machtdemonstration oder
d) um Einsätze der astorischen Streikräfte im Inland handelt.
2) Alle unter Article 2 (1) aufgeführten Punkte bedürfen der Bestätigung beider Kammern des Kongresses durch einfache Mehrheit innerhalb einer Abstimmung.
3) Sind militärische Kampfeinsätze im Inland der Vereinigten Staaten von Astor zur Bekämpfung von Angriffshandlungen durch die Streitkräfte einer feindlichen Nation notwendig, ist der Kongress unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch nach 48 Stunden. Eine nachträgliche Bestätigung des Einsatzes durch den Kongress muss dann innerhalb von 72 Stunden erfolgen.
4) Dem Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ist es gestattet, sowohl die Dauer als auch den Umfang von militärischen Einsätzen zu begrenzen.
5) Sprechen geheimdienstliche Informationen oder solche Informationen, die den astorischen Streitkräften einen strategischen Nachteil bei Bekanntwerden auferlegen würden, gegen eine öffentliche Benachrichtigung des Kongresses, so darf eine Nichtöffentliche Sitzung durchgeführt werden. Hierfür ist das Kongresspräsidium auf diese Tatsache hinzuweisen.

Article 3 -Exceptions

1) Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor gestattet folgende Ausnahmen zur Informationspflicht gemäß Article 2 (1). Diese sind:
a) Ausbildungsfahrten der US Navy in internationalen Gewässern.
b) Das Anlaufen von Häfen alliierter Staaten, sofern diese ausreichend informiert worden sind und dies gestattet haben.
2) Zudem beauftragt der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor die US Navy mit
a) der dauerhaften Sicherung der Handelsrouten der Vereinigten Staaten Astor, sowie
b) dem unbewaffneten Einsatz zur Aufklärung internationaler Gewässer.
Beide Aufgaben sind von der Informationspflicht nach Article 2 (1) ausgenommen.
3) Der Kongress ist berechtigt jederzeit Berichte über die unter Article 3 fallenden Operationen vom Secretary of Defence zu verlangen. Diese müssen innerhalb von 48 Stunden vorgelegt werden. Die Regeln von Article 2 (5) gelten entsprechend.
4) Der Kongress ist innerhalb von 48 Stunden über besondere Zwischenfälle zu unterrichten, die im Rahmen von Einsätzen gemäß Article 3 vorgefallen sind.

Article 4 -Final provisions

1) Wird es notwendig, weitere Ausnahmen zur Informationspflicht gemäß Article 2 (1) zu erlassen, muss dies in einem Amendment zu diesem Gesetz gemäß den Gesetzgebungsregeln erfolgen.
2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Samstag, 21. April 2007, 15:50

2007/04/21 Election Act Amendment Bill

Zitat

Election Act Amendment Bill

Article 1
Der Election Act wird in Article 1, Section 2 (1) wie folgt geändert:
ÑSowohl aktiv als auch passiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, welche am ersten Tag der Wahl seit mindestens zwei Wochen die astorische Staatsbürgerschaft besitzen."

Article 2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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30

Samstag, 21. April 2007, 15:53

2007/04/21 Polar research and security Act

Zitat

Polar research and security Act

Article 1 -Fundamentals

(1) Dieses Gesetz regelt die Durchführungsbestimmungen für Forschungsaktivitäten durch die Vereinigten Staaten von Astor, den Schutz astorischer Forschungseinrichtungen und den Schutz vor einer übermäßigen Belastung der natürlichen Umgebung.

Article 2 -Forschungsaktivitäten

(1) Die Regierung fördert den Ausbau und den Betrieb der Stationen Port Malroy, Port Barret und der VictorMcSmith Station.
(2) Die astorischen Forschungsaktivitäten werden im Department of Treasury koordiniert.
(3) Jedem Staat und jeder ausländischen Organisation steht es frei, ebenfalls in diesem Gebiet zu forschen, sofern er Article 4 zum Schutz der natürlichen Umgebung dieses Gesetzes beachtet.

Article 3 - Schutz astorischer Bürger und astorischen Eigentums

(1) Das Gebiet, in dem astorische Forschungsaktivitäten stattfinden, sowie die dort befindlichen astorischen Forschungs- und Versorgungsstationen, steht unter dem Schutz des astorischen Staates. Das Gebiet ist in Anlage 1 markiert.
(2) Jeder Versuch eines fremden Staates, die terretoriale Kontrolle über das betroffene Gebiet zu erlangen, sind von der astorischen Regierung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterbinden. Der aktive Einsatz militärischer Mittel bedarf dabei der Zustimmung des Kongresses.
(3) Aus der Schutzgarantie entsteht kein hoheitlicher Anspruch der Vereinigten Staaten von Astor über das Schutzgebiet.

Article 4 -Schutz der natürlichen Umgebung

(1) Um eine übermäßige Belastung der Flora und Fauna der Antarktis zu vermeiden, werden Expeditionen und sonstige Aufenthalte in der astorischen Schutzzone begrenzt. Dazu vergibt das Department of of Treasury Forschungs- und Expeditionskonzessionen, der Kontingent durch das Department of Treasury nach Maßgabe der Umweltverträglichkeit begrenzt wird.

Article 5 - Final provisions

(1) Dieses Gesetz, besonders die Bestimmungen aus Article 3, sollen so lange gelten, wie keine effektive internationale Übereinkunft getroffen wird, die auf andere Weise den Schutz astorischer Bürger und der Umwelt der Antarktis sicherstellt und die vom Komgress ratifiziert wurde. Die Regierung wird ausdrücklich dazu aufgefordert, international auf eine solche Übereinkunft hinzuwirken.
(2) Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.

Anlage 1:


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Sonntag, 6. Mai 2007, 00:29

2007/05/06 Federal Admimistration Bill

Zitat

FEDERAL ADMINISTRATION BILL

Section 1 - Purpose and Title of this Act

(1) Dieses Gesetz definiert die Obersten Bundesbehörden der Vereinigten Staaten, bestimmt ihre Aufgaben, grenzt ihre Zuständigkeitsbereiche voneinander ab und regelt die Hierarchie innerhalb der Verwaltung des Bundes.
(2) Es soll unter der Bezeichnung "Federal Administration Act" bekannt sein.

Section 2 -The Federal Departments

(1) Die folgenden Obersten Bundesbehörden (Federal Departments) bilden im engeren Sinne den administrativen Apparat der Bundesregierung:

- das Department of Defense (Verteidigungsministerium)
- das Department of Intelligence Affairs (Geheimdienstministerium)
- das Department of the Interior (Innenministerium)
- das Department of Justice (Justizministerium)
- das Department of Trade and Treasury (Handels- und Finanzministerium)
- das Department of State (Außenministerium)

(2) Zur Unterstützung des Präsidenten der Vereinigten Staaten bei der Koordination des Wirkens der Obersten Bundesbehörden besteht das Präsidialamt der Vereinigten Staaten (Executive Office of the President of the United States). Es ist keine Oberste Bundesbehörde, sein Leiter kann vom Präsidenten ohne Mitwirkung des Senats berufen werden.

Section 3 - Appointments, Dissmisals and Hierarchy

(1) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten mit Billigung des Senats berufen und von ihm entlassen. Sie stehen im Rang eines Ministers und haben Zugang zu den Kabinettssitzungen.
(2) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, die Leitung mehrerer Oberster Bundesbehörden in der Hand einer Person zu vereinigen. Oberste Bundesbehörden ohne Leiter unterstehen direkt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, er zeichnet für ihr Wirken verantwortlich.
(3) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden sind dem Präsidenten der Vereinigten Staaten gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
(5) Nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und Leiter nachgeordneter ƒmter und Behörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Leiters der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde ohne Mitwirkung des Senats berufen und entlassen, es sei denn, das Gesetz bestimmt im Einzelfall eine andere Vorgehensweise.
(6) Nachgeordnete Amtsträger einer Obersten Bundesbehörde und Leiter nachgeordneter ƒmter und Behörden sind dem Leiter der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
(7) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, durch verbindliche Anweisungen an nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und an Leiter und nachgeordnete Amtsträger in nachgeordneten ƒmtern und Behörden direkten Einfluss auf das Wirken aller Ebenen des administrativen Apparats zu nehmen.

Section 4 -The Department of Defense (DoD)

(1) Das Department of Defense ist zuständig für
- die Verwaltung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten zu Lande, zu Wasser und in der Luft;
- die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten;
- die Planung und Durchführung militärischer Kooperation mit den Streitkräften alliierter Staaten;
- die Oberaufsicht über die militärischen Geheimdienste und die Militärpolizei;
- die Koordination militärischer Forschung, die Rüstungsplanung sowie den Waffen- und Waffentechnologiehandel;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Secretary of Defense.

Section 5 -The Department of Intelligence Affairs (DoIA)

(1) Das Department for Intelligence Affairs ist zuständig für
- den Schutz des Territoriums der Vereinigten Staaten, der Staats- und Infrastruktureinrichtungen sowie der Bevölkerung vor Terrorismus und Spionage;
- die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft und die Koordination der Aktivitäten der astorischen Geheimdienstbehörden;
- die gezielte Informationsbeschaffung zur Vorbeugung vor terroristischen Aktionen mittels Inlands- und Auslansgeheimdiensten;
- die Oberaufsicht über den Secret Service;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Secretary of Intelligence Affairs.

Section 6 -The Department of the Interior (DoI)

(1) Das Department of the Interior ist zuständig für
- das Immigrationswesen, insbesondere die ordnungsgemäße Abwicklung des Einbürgerungsverfahrens;
- das Volkszählungswesen und die Administration, Pflege und Verwaltung des Bundeseinwohnerverzeichnisses;
- die Infrastruktur von bundesweiter Bedeutung, insbesondere die Aufsicht und die Erweiterung von Bundesstraßen, den Schienenverkehr, den Luftverkehr und den Schiffsverkehr;
- die Oberaufsicht über das Electoral Office zwecks Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf Bundes- und auf Staatenebene;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Secretary of the Interior.

Section 7 -The Department of Justice (DoJ)

(1) Das Department of Justice ist zuständig für
- die Gewährleistung der Effizienz der Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten, insbesondere durch Oberaufsicht über die Bundesstaatsanwaltschaft und die Berufung eines Solicitor General;
- die Vertretung der Bundesregierung und der Vereinigten Staaten vor Gericht, wenn die Bundesregierung, eine ihrer Behörden oder die Vereinigten Staaten als Ganzes in ein Verfahren als Partei involviert sind;
- die Oberaufsicht über die Polizeibehörden des Bundes;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Attorney General.

Section 8 -The Department of Trade and Treasury (DoT)

(1) Das Department of Trade and Treasury ist zuständig für
- das Bank- und Kartellwesen;
- die Administration, Pflege und Verwaltung des Handelsregisters der Vereinigten Staaten;
- die Aufstellung des Bundeshaushaltes;
- die Auszahlungen von Besoldungen des ÷ffentlichen Dienstes gemäß den Gesetzen;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Secretary of Trade and Treasury.

Section 9 -The Department of State (DoS)

(1) Das Department of State ist zuständig für
- die Pflege der auswärtigen Beziehungen der Vereinigten Staaten;
- die Wahrnehmung der Interessen der Vereinigten Staaten im Rahmen von Bündnissen oder multilateralen Organisationen, denen die Vereinigten Staaten angehören;
- die Oberaufsicht über das Diplomatische Corps;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Secretary of State.

Section 10 -Final Provisions
(1) Dieses Gesetz tritt unter den üblichen Modalitäten gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten in Kraft.
(2) Der "Presidential Appointments Act" tritt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Wirkung.

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Montag, 7. Mai 2007, 13:49

2007/05/07 Federal Reserve Bank Act

Zitat

Federal Reserve Bank Bill

Section I - General Provisions
(1) Die Federal Reserve Bank ist die Zentral- und Notenbank der VS Astor.
(2) Ihr Hauptsitz befindet sich in Astoria City.
(3) Die Federal Reserve Bank ist im ausschliesslichen Besitz der Vereinigten Staaten von Astor. Ein Überschuss kommt als Einnahme dem Bund zu gute.
(4) Die Federal Reserve Bank arbeitet unabhängig von Weisungen der Bundesregierung und anderer Institutionen.

Section 2 - Responsibility
(1) Die Federal Reserve Bank trägt Verantwortung für:
1. Die Festlegung der Geldmenge, verbunden mit der Ausgabe astorischer Banknoten und Münzen.
2. Die Festlegung staatlichen Leitzinssätze.
3. Die Verwaltung des bankeigenen Konten- und Kreditwesens.
4. Die Bereitstellung von Konten für den Bund, die Bundesstaaten und staatliche Institutionen.
5. Die Bereitstellung von Konten für Bürger, Unternehmen und Vereine, sofern dies nicht durch Geschäftsbanken geschehen kann.
(2) Die Federal Reserve Bank:
1. Vergibt Kredite an Bund, Bundesstaaten, staatliche Institutionen, sowie die Geschäftsbanken.
2. Vergibt Kredite an Privatpersonen, Unternehmen und Vereine, sofern dies nicht durch Geschäftsbanken geschehen kann. Personenkredite werden nach internen Regelungen vergeben.
3. Führt die Aufsicht über Geschäftbanken in den der Vereinigten Staaten von Astor.

Section 3 - The Director
(1) Die Leitung der Federal Reserve Bank obliegt dem Director.
(2) Der Director führt die täglichen Geschäfte, vertritt die Federal Reserve Bank nach aussen und trägt die volle Verantwortung für die Handlungen und Massnahmen der Federal Reserve Bank.
(3) Die Amtszeit des Directors beträgt 6 Monate. Widerberufung ist zulässig.
(4) Der Director wird als Bundesbeamter gemäss den Bestimmungen der Verfassung ernannt.

Section 4 - Official Notification
(1) Der Director veröffentlich jeweils zum 01.03., zum 01.06., zum 01.09. sowie 01.12. einen Bericht der Federal Reserve Bank (Quarterly Report of the FRB). Dieser Bericht enthält die in Anlage I aufgeführten Punkte. Der Director kann dem Bericht Anmerkungen und Erklärungen beilegen.
(2) Der Director ist verpflichtet Geldmengen-ƒnderungen und Informationen, welche den internationalen Finanzverkehr betreffen, umgehend zu veröffentlichen.
(3) Der Director ist auf Verlangen einer Kammer des Kongresses oder der Bundesregierung jederzeit verpflichtet, statistische Informationen mitzuteilen sowie Rechenschaft über seine Arbeit abzulegen.

Section 5 - Bills and Coins
Die Zahlungseinheit der Vereinigten Staaten von Astor ist der Astor-Dollar (A$) zu 100 Cents.

Section 6 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Amendment I - Quaterly Report of the Federal Reserve Bank
Der Quartalsbericht gemäss Sec. 4 (1) hat die folgenden Daten zu berücksichtigen:

A) Volkswirtschaftliche Daten
1) amtlich festgesetzte Geldmenge
2) Geldmenge im Umlauf
3) Geldmenge im Inland

B) Devisen
1) Aktueller Bestand an Astor-Dollar im Ausland
2) Aktueller Bestand ausländische Devisen im Inland

C) Konten
Zahl der Konten bei der Federal Reserve Bank, nach Kategorien gegliedert.

D) Kredite
Derzeit laufende Kredite, nach Kategorien gegliedert.

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33

Dienstag, 8. Mai 2007, 20:03

2007/05/08 May 2007 Citizenship Act Amendment Act

Zitat

May 2007 Citizenship Act Amendment Act

Section 1
(1) Das vorliegende Gesetz regelt Ausnahmeregeln zur Präsidentschaftswahl im Mai 2007.
(2) Es soll unter dem Titel "May 2007 Citizenship Amendment Act" bekannt sein.

Section 2
(1) Die nachfolgend aufgestellten Fristen gehen den Fristen des Citicenship Acts im Kollisionsfalle vor, diese bleiben dann unberücksichtigt.

Section 3
(1) Der Beginn des National Census im Monat Mai des Jahres 2007 wird auf den 13.Mai 2007 festgelegt.
(2) Der Präsident der Vereinigten Staaten gibt den offiziellen Starttermin des National Census spätestens am 10. Mai 2007 bekannt.
(3) Der Präsident der Vereinigten Staaten öffnet den National Census fristgerecht zum Stichtag.
(4) Der National Census soll 5 Tage dauern, also bis zum 18. Mai 2007.

Section 4
(1) Das Gesetz tritt durch seine Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetz tritt am 1. Juni 2007 außer Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tyler Evans« (8. Mai 2007, 20:04)


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34

Dienstag, 8. Mai 2007, 20:04

2007/05/08 May 2007 Election Amendment Act

Zitat

May 2007 Election Amendment Act

Section 1 - Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz bestimmt die Anwendbarkeit von Regelungen zur Präsidentenwahl im Mai 2007.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "May 2007 Election Amendment Act"

Section 2 - Application of Acts
(a) Für die Wahlen zum Präsidenten der Vereinigten Staaten im Mai 2007 finden die Bestimmungen des Article III des Election Act in der Fassung vom 12.08.2006 Anwendung.
(b) Abweichend von den Bestimmungen des Presidential Election Act findet dieser erst zum 01. Juni 2007 Anwendung.

Section 3 - Entry into Force
(a) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Samstag, 12. Mai 2007, 13:51

2007/05/12 International Security Organisation Ratification Bill

Zitat

International Security Organisation Ratification Bill

Article 1
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert den International Security Organisation Treaty zwischen dem Königreich Albernia, der Republik Hollunderlande und den Vereinigten Staaten von Astor in angehangener Fassung und billigt ihn.

Article 2
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und bei den anderen Vertragsstaaten zu hinterlegen.

Article 3
Der Terrean Alliance Treaty Ratification Act vom 25. Oktober 2005 wird aufgehoben.

Article 4
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Zitat

International Security Organisation Treaty

Die hohen vertragsschließenden Parteien,

vertreten durch ihre Staatsoberhäupter, namentlich
IHRE MAJESTƒT, DIE K÷NIGIN VON ALBERNIA,
DER PRƒSIDENT DER VEREINIGTEN STAATEN VON ASTOR,
DER PRƒSIDENT DER REPUBLIK DER HOLLUNDERLANDE,
persönlich anwesend oder durch gesetzmäßige Vertreter und Repräsentanten vertreten,

sind zusammengekommen um die Wünsche und Ziele ihrer Nationen, die eine große Übereinstimmung aufweisen, in einem gemeinschaftlichen Vertragswerk festzulegen und schließen daher

IM WUNSCH, mit allen Völkern der Staatengemeinschaft gemeinsam in Frieden und Freiheit, den höchsten Werten für das Zusammenleben der Völker und Grundlage für alle persönlichen Freiheiten und Grundrechte, zu leben,
IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Werte der Freiheit und des Friedens die höchsten Werte aller Völker der Staatengemeinschaft sind und dass jedem Volk diese Werte unumstößlich und unabstreitbar zustehen,
IM WISSEN, dass die von den hohen vertragsschließenden Parteien begründeten Werte und Ziele Grundlagen, Fundamente oder wichtige Anregungen für die Verbreitung von Freiheit und Frieden in der Geschichte gebracht haben und auch noch in der heutigen Zeit bringen,
IN DER ERKENNTNIS, dass es starke Vorreiter braucht, die diese höchsten Werte im Kampf gegen Despotie und Tyrannei in die Welt hinaustragen, verbreiten und aufrechterhalten und die für alle anderen Staaten eine Vorbildfunktion wahrnehmen, um ihnen ein leuchtendes Beispiel der Umsetzung dieser Werte zu bieten,
ENTSCHLOSSEN, als Begründer dieser gemeinschaftlichen Werte diese Funktion als historischen und moralischen Auftrag wahrzunehmen und zu auszuüben,
IN ANBETRACHT DESSEN in der moralischen Pflicht, die anderen Staaten und Nationen auf ihrem Weg hin zu Frieden und Freiheit zu unterstützen, zu korrigieren und zu fördern und für die Sicherheit als Grundlage dieser Werte zu sorgen,
GELEITET von den Zielen, ein gemeinschaftliches System der Verteidigung und der Sicherheit für die gesamte Welt zu errichten, welches Freiheit und Frieden für die gesamte Welt durch die Fähigkeit zur Abwehr aller Bemühungen, diese zu beschädigen, zu beseitigen und zu untergraben, sichert,
IN DER ABSICHT, jeden Auswuchs der Intoleranz, der Unfreiheit, der Tyrannei und jede Bedrohung der Sicherheit der in Frieden und Freiheit lebenden Völker abwehren und verhindern zu können,

dieses Vertragswerk mit den für alle seine Mitgliedsstaaten bindenden Regelungen zu Erreichung ihrer gemeinsamen Ziele, durch gemeinsame Verknüpfung ihrer Bemühungen der Außen- und Sicherheitspolitik
- die Werte der Freiheit und des Friedens in der gesamten Welt zu verbreiten
- die Sicherheit der gesamten Welt vor Unfreiheit und Tyrannei in gemeinschaftlicher Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu erreichen
- ihre Anstrengungen in der Außen- und Sicherheitspolitik zu koordinieren und zu verknüpfen
- den Frieden und die Freundschaft unter den befreundeten Völkern der hohen vertragsschließenden Parteien zu vertiefen und zu erweitern
und gründen zur Durchführung dessen die International Security Organisation.

Art. 1: Die hohen vertragsschließenden Parteien schließen sich zu einem Bündnis namens ÑInternational Security Organisation" zusammen, welche mit dem in Kraft treten dieses Vertrages als eigenes Subjekt des Völkerrechtes gegründet ist und besteht.

Art. 2: Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre internen Konflikte auf friedliche Weise und durch Gespräche und Konsultationen, im Zweifelsfalle unter Einbindung eines oder mehrerer Vermittler, beizulegen und zu lösen und keine kriegerischen Handlungen gegeneinander vorzunehmen.

Art. 3: Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre Bemühungen und Handlungen der Außen- und Sicherheitspolitik durch gegenseitige Informationen, Absprachen und Konsultationen zu koordinieren und gemeinschaftlich durchzuführen und Handlungen zu unterlassen, welche den Interessen eines oder mehrerer der anderen Mitglieder der Organisation oder dieser als Gesamtes unter der Berücksichtigung ihrer Ziele zuwiderliefen.

Art. 4: Die hohen vertragsschließenden Parteien erklären ihre immerwährende Bereitschaft, sich im Sinne einer aufrichtigen internationalen und überstaatlichen Zusammenarbeit an allen Handlungen zu beteiligen, deren Ziel die Gewährleistung des Weltfrieden und der internationalen Sicherheit ist und verpflichten sich, diese Ziele mit allen ihnen möglichen Mitteln zu erreichen.

Art. 5: Um die Ziele dieses Vertrages nachhaltiger zu verwirklichen, werden die hohen vertragsschließenden Staaten einzeln und gemeinsam durch ständige, wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die Kraft jedes einzelnen Staates und der Gesamtheit der Staaten, bewaffnete Maßnahmen zum Zwecke der Selbstverteidigung, zum Zwecke der Verteidigung der Organisation und der Verteidigung und Durchsetzung der Ziele des Vertrages zu treffen, erhöhen.

Art. 6: Für den Fall eines Konfliktes oder einer Krise unter Mitwirkung eines oder mehrerer der unterzeichnenden Vertragsstaaten, in der es zu einer militärischen Eskalation kommt und keine andere probate Lösungsmöglich mehr offen oder gangbar ist, verpflichten sich die vertragsschließenden Parteien, dem Vertragsstaat oder den Vertragsstaaten, welche in diesen militärischen Konflikt verwickelt sind, individuell und in der Absprache mit den anderen Vertragsparteien Unterstützung in dem Maße, in dem sie es als erforderlich und angemessen erachten, eingeschlossen der Entsendung militärischer und bewaffneter Kräfte oder anderweitiger kriegerischer Maßnahmen, zukommen lassen.
Sie werden gleichfalls in gemeinschaftlichen Konsultationen über die Maßnahmen beraten, die zur Wiederherstellung und zur zukünftigen Aufrechterhaltung von Frieden und Freiheit in der Staatengemeinschaft notwendigerweise zu ergreifen sind.

Art. 7: Für den Fall, dass es die Vertragsparteien nach den in diesem Vertragswerk genannten Bestimmungen für erforderlich halten und beschließen, können die Bestimmungen des Art. 6 auch auf solche Staaten angewendet werden, die sich in einem bewaffneten Konflikt gegen eine Macht befinden, die den Frieden und die Freiheit eines Volkes oder der gesamten Staatengemeinschaft gefährdet, sich jedoch nicht zur Geltung dieses Vertrages bekannt hat.
Im Falle, dass es die Vertragsparteien nach den in diesem Vertragswerk genannten Bestimmungen für erforderlich halten und zum dem Schluss kommen, dass der betroffene Staat die Organisation um Hilfe ersuchen würde, jedoch durch besondere Bedingungen hieran gehindert wird, kann eine solche Anwendung der Bestimmungen des Art. 6 auch ohne die Bitte oder die Zustimmung des betroffenen Staates erfolgen.

Art. 8: Jede der hohen vertragsschließenden Parteien erklärt hiermit, dass keine internationalen Verträge oder anderweitige Verbindlichkeiten, die zur Zeit zwischen ihm und einer anderen der hohen vertragsschließenden Parteien oder irgendeinem dritten Staat in Gültigkeit haben, in Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen, und verpflichtet sich, auch in Zukunft in keinerlei internationale Verbindlichkeit einzutreten und keinen Vertrag abzuschließen, welcher im Widerspruch zu dem Vertrag steht und im Zweifelsfalle hierzu die Vertragspartner konsultieren wird.

Art. 9: Die Vertragsparteien beschließen, sich zur Beförderung der Ziele dieses Vertragswerkes, im Geiste der gegenseitigen Souveränität und der Nicht-Einmischung in die inneren Angelegenheiten zu behandeln und zu achten.

Art. 10: Die Vertragsparteien errichten einen Rat der International Security Organisation, in welchem jede Vertragspartei gleichwertig vertreten sein wird, und dessen Zweck die Erörterung aller Gegenstände, welche die Ausführung dieses Vertrages betreffen oder durch diesen bedingt werden, ist. Die Organisation des Rates wird so bestimmt werden, dass ihm jederzeit ein unverzügliches Zusammentreten möglich ist. Der Rat wird im Zweifelsfalle Hilfsorgane ins Leben rufen, insbesondere wird er eine Sicherheitskommission zur Empfehlung von Maßnahmen für die Ausführung der Artikel 5, 6 und 7 errichten.

Art. 11: Die Vertragsparteien treffen Entscheidungen bei der Ausführung dieses Vertrages nach dem Grundsatz der allgemeinen Übereinstimmung. Treten weitere Staaten neben den Gründerstaaten dem Vertrag bei, so kann mit dem Beitritt eines weiteren Vertragspartners durch ein Protokoll zu diesem Vertragswerk zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der International Security Organisation ein anderes Verfahren zur Entscheidungsfindung festgelegt werden.

Art. 12: Die hohen vertragsschließenden Parteien können aufgrund eines übereinstimmend getroffenen Übereinkommens jeden anderen Staat, der geneigt und in der Lage ist, die Ziele und Bestimmungen dieses Vertrages und der International Security Organisation umzusetzen, durchzuführen und zu fördern, zum Beitritt zu diesem Vertragswerk einladen. Jeder auf diese Weise eingeladene Staat kann nach der Ratifizierung des Vertrages durch Niederlegung einer Beitrittserklärung, in welcher ebenfalls die Ratifizierung beurkundet werden muss, bei der Regierung des Königreiches Albernia ein Partner dieses Vertrages werden. Die Regierung des Königreiches Albernia wird jedem der hohen vertragsschließenden Parteien die Hinterlegung einer solchen Beitrittserklärung mitteilen.

Art. 13: Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung durch die hohen vertragsschließenden Parteien gemäß deren verfassungsrechtlichen Bestimmungen. Er tritt zwischen den Gründerstaaten, welche ihn ratifiziert haben, in Kraft, sobald die Ratifizierungsurkunde aller genannten vertragsschließenden Staaten bei der Regierung des Königreichs Albernia hinterlegt wurden, in Kraft. Für andere Staaten tritt er zum Zeitpunkt der Niederlegung ihrer Ratifikationsurkunde bei der Regierung des Königreichs Albernia in Kraft.

Art. 14: Nach sechsmonatiger Geltungsdauer dieses Vertragswerkes oder zu jedem späteren Zeitpunkt treffen sich die hohen vertragsschließenden Parteien auf Antrag mindestens eines Mitgliedstaates zu einer gemeinschaftlichen Konferenz, um unter Berücksichtigung der bis dahin gesammelten Erfahrungen mögliche Vertragsveränderungen zu verhandeln.

Art. 15: Jeder vertragsschließende Staat kann aus diesem Vertragswerk ausscheiden, und zwar unter der Berücksichtigung einer Frist von zwei Monaten, beginnend mit der Erklärung seiner Kündigung an die Regierung des Königreiches Albernia, die jede Erklärung einer Kündigung den anderen Mitgliedsstaaten mitteilen wird.

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Samstag, 12. Mai 2007, 13:52

Der Präsident unterzeichnet das Dokument:

Zitat

Tyler Evans
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Montag, 4. Juni 2007, 19:44

2007/06/04 Judicial Procedure Act

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 04th of June 2007



Certificate of Promulgation

Der

Judicial Procedure Act,

gebilligt durch den Congress of the United States am 25.05.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor


Zitat

Judicial Procedure Act

Article I - Jurisdiction in the United States
Section 1: Fundamentals

Die Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten von Astor wird vom Supreme Court als Gerichtshof des Bundes ausgeübt. Er hat, je nach den im konkreten Fall zu behandelnden Rechtsfragen, sowohl Bundesrecht als auch Staatsrecht anzuwenden.

Section 2: Composition

(1) Der Supreme Court besteht aus dem obersten Bundesrichter (Chief Justice) als Einzelrichter. Er wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Verfassung vom President of the United States vorgeschlagen und bedarf der Bestätigung durch Beschluss des Senate.
(2) Nach erfolgter Bestätigung wird der Chief Justice vom President ernannt und leistet den folgenden Eid: Ñ"Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."
(3) Bekennt sich der Richter zu einer Religionsgemeinschaft, deren Angehörigen das Gesetz die Verwendung einer anderen Beteuerungsformel gestattet, so kann er diese gebrauchen. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerungsformel geleistet werden.

Article II - General Provisions for all Procedures

Section 1: Initialization of the Procedure

(1) Das Verfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung einer Klageschrift, in Strafsachen einer Anklageschrift, beim Gericht eingeleitet. Sie muss einen formulierten Antrag über eine Entscheidung, die vom Gericht begehrt wird, und eine Darstellung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die der Antrag gestützt wird, enthalten und den Gegner der Klage ausdrücklich bezeichnen.
(2) Klagen gegen die Vereinigten Staaten richten sich gegen die Bundesregierung und werden im Regelfalle durch den Solicitor General vertreten. Andere Verfassungsorgane, Amtsträger und rechtsfähige Behörden sind eigens zu verklagen, Klagen sind gegen den Vorsitzenden, Amtsträger oder den Leiter der Behörde zu richten. Bei Klagen gegen Staaten ist analog zu verfahren, sofern deren Recht nichts anderweitiges vorsieht.
(3) Das Gericht prüft von Amts wegen die Zulässigkeit der Klage/Anklage. Kommt es zum Ergebnis einer Unzulässigkeit, hat es dem Kläger/Ankläger seine Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit mitzuteilen und eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Wird der Mangel nicht binnen dieser Frist behoben, ist die Klage/Anklage durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen.
(4) Kommt das Gericht zum Ergebnis der Zulässigkeit, ist die Klage dem Beklagten, in Strafsachen dem Angeklagten, zuzustellen unter Setzung einer angemessenen Frist, binnen derer Bedenken bezüglich der Zulässigkeit geltend gemacht werden können. Geschieht dies nicht, hat das Gericht durch Beschluss die Hauptverhandlung zu eröffnen (writ of certiorari). Werden Zulässigkeitsbedenken erhoben, hat das Gericht diese zu prüfen und bei einer Unzulässigkeit der Klage/Anklage diese durch Beschluss als unzulässig abzuweisen, bei Zulässigkeit durch Beschluss die Hauptverhandlung zu eröffnen.

Section 2 - The Trial

(1) Die Hauptverhandlung wird vom Chief Justice geleitet. Er sitzt dem Verfahren vor, erteilt und entzieht das Wort und achtet auf die Einhaltung der Ordnung, die er nötigenfalls durch Verhängung von Ordnungsmitteln (Ordnungsgeld, Ordnungshaft, Verweisung aus dem Saal) durchsetzt.
(2) Die Hauptverhandlung ist öffentlich und findet in den Courtrooms im Bundesforum statt.

Section 3: Right to be heard

Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör. Dem Kläger/Ankläger gebührt stets das erste und dem Beklagten/Angeklagten das letzte Wort in der Hauptverhandlung.

Section 4 Evidence

(1) Das Gericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.
(2) Als Beweis kommen alle Tatsachen, Zeugenaussagen und sonstigen Umstände in Betracht, die zur Erforschung der Wahrheit dienlich sind.
(3) Außer in Strafsachen bedürfen Tatsachen keines Beweises, soweit sie von dem Gegner desjenigen, der sich behauptet, zugestanden oder nicht bestritten werden.
(4) Die Parteien haben das Recht, durch Beweisanträge die Erhebung und Berücksichtigung eines von ihnen angetretenen Beweises zu verlangen. Das Gericht kann den Antrag nur zurückweisen, wenn er nicht sachdienlich ist und allein der Verschleppung des Verfahrens dient.
(5) Das Gericht würdigt die Beweisaufnahme und zieht die sich daraus ergebenden Schlüsse.
(6) Das Gericht kann Zeugen, die ohne hinreichenden Grund die Aussage verweigern, vorladen und durch Zwangsmittel zur Aussage veranlassen.

Section 5: Judgment

Nach Schließung der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht durch Urteil in der Sache. Die Möglichkeit zur Entscheidung über Verfahrensfragen durch Beschluss bleibt unberührt.

Article III - Additonal Regulations for the Criminal Procedure

Section 1: Public Prosecution

(1) Die Anklage in Strafsachen wird vom Federal Prosecutor erhoben.
(2) Federal Prosecutor ist der jeweilige Attorney General oder ein von diesem zum Federal Prosecutor bestellter Beamter.
(3) Private Klage durch den Geschädigten einer Straftat ist erst zulässig, wenn der Federal Prosecutor einen Antrag des Geschädigten auf Strafverfolgung abgelehnt oder nicht binnen eines Monats ab Antragstellung Anklage erhoben hat.
(4) Antragsberechtigt und privatklageberechtigt ist allein der Geschädigte.

Section 2: Principles of Criminal Procedure

(1) Der Angeklagte hat das Recht auf einen Verteidiger und freien Kontakt zu diesem.
(2) Der Angeklagte hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Er kann nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten.
(3) Der Angeklagte gilt so lange als unschuldig, als nicht seine Schuld hinreichend erwiesen ist.

Article IV - Preliminary Injunctions

(1) In allen Verfahren kann das Gericht auf Antrag im Wege einer Preliminary Injunction vorläufig in der Sache entscheiden, wenn und soweit dies bei einer Gesamtabwägung des zu erwartenden Ergebnisses der Hauptsache sowie der nachteiligen Folgen für die Parteien im Fall einer möglicherweise anderslautenden Entscheidung in der Hauptsache erforderlich erscheint.
(2) Dem Antragsgegner ist vor Erlass der Preliminary Injunction eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu setzen.
(3) Die Preliminary Injunction darf die Hauptsache nicht vorwegnehmen, es sei denn, besondere Umstände des Einzelfalles, vor allem die Gefahr irreparabler und unzumutbarer Nachteile für eine Partei, gebieten eine Vorwegnahme der Hauptsache.

Article V - Advisory Opinions
Auf Antrag des Präsidenten oder eines Hauses des Kongresses kann der Supreme Court nicht verbindliche Gutachten über eine Frage verfassungs- oder sonstwie rechtlicher Art erstatten, falls eine vorab erfolgende Klärung der Frage aus Sicht des Antragstellers ratsam ist.

Article VI - End Notes

(1) Sind in anderen Gesetzen besondere Verfahren vor dem Supreme Court durch spezielle Vorschriften geregelt, so gehen diese den Bestimmungen dieses Gesetzes in Verfahrensfragen vor.
(2) Sämte Verfahrensgesetze, welche früher als einen Monat vor In Kraft treten dieses Gesetzes erlassen wurden, treten mit dem in Kraft treten dieses Gesetzes außer Kraft.
(3) Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Präsidenten in Kraft.

Article VII - Further Reglementation

(1) Die Ausgestaltung der in diesem und in weiteren Gesetzen gemachten Vorschriften bezüglich der Verfahrensführung am Supreme Court wird in das Ermessen des Supreme Court gestellt.
(2) Er übt diese Befugnis durch den Erlass und die ƒnderung von Court Regulations aus. Erlass und ƒnderungen werden auf Beschluss des Gerichtes vorgenommen.
XV. President of the United States of Astor
Senator of Savannah

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38

Montag, 4. Juni 2007, 19:50

2007/06/04 Presidential Election Bill

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 04th of June 2007



Certificate of Promulgation

Der

Presidential Election Bill,

gebilligt durch den Congress of the United States am 04.05.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor


Zitat


Presidential Election Bill

Article I -Fundamentals

Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz regelt die Wahl zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten von Astor.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als ÑPresidential Election Act".

Article II -Voters and Candidates

Section 1 -Right to Vote and Eligibility
(a) Berechtigt zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten sind alle Bürger der Vereinigten Staaten, die zum Beginn der Wahl bereits seit mindestens 14 Tagen Bürger der Vereinigten Staaten sind.
(b) Jeder wahlberechtigte Bürger wählt in dem Bundesstaat, in dem er einen Monat vor Beginn der Wahl Bürger war. Ist er erst seit weniger als einem Monat Bürger, wählt er in dem Bundesstaat, den er nach seiner Ankunft als Wohnort auswählte.
(c) Berechtigt, zum Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gewählt zu werden sind alle Bürger der Vereinigten Staaten, die zum Beginn der Wahl bereits seit mindestens 28 Tagen Bürger der Vereinigten Staaten sind.
(d) Mitglieder des Senates, des Repräsentantenhauses und von Regierungen der Bundesstaaten ist die Kandidatur gestattet, mit der Annahme des Amtes des Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten legen sie jedoch sämtliche ƒmter im Kongress oder in den Regierungen der Bundesstaaten nieder.

Section 2 -Candidacies
(a) Kandidaten für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten müssen einen gemeinsamen Wahlvorschlag für beide ƒmter spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats sowohl beim Bundeswahlamt einreichen als auch öffentlich bekannt geben.
(b) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten. Mit dem Rücktritt eines der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag von der Kandidatur wird der gesamte Wahlvorschlag ungültig.

Article III -Elections

Section 1 -Date of Elections
(a) Wahlen zum Präsidenten und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten finden statt in den Monaten Januar, Mai und September.
(b) Sie dauern fünf Tage und enden am dritten Sonntag im Wahlmonat.

Section 2 -Procedure of Elections
(a) In jedem Bundesstaat der Vereinigten Staaten stimmen die Bürger in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für einen der Wahlvorschläge.
(b) Derjenige Wahlvorschlag, der die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen eines Bundesstaates erhält, erhält alle Elektorenstimmen des betreffenden Bundesstaates.
(c) Bei Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehr bestplatzierten Wahlvorschlägen in einem Bundesstaat werden die Elektorenstimmen zu gleichen Teilen unter den stimmengleichen Wahlvorschlägen verteilt.
(d) Jeder Bundesstaat erhält eine Anzahl an Elektorenstimmen, die dem zweifachen der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die sich anonym im Wählerregister des Bundesstaates eingetragen haben, entspricht.
(e) Gewählt ist der Wahlvorschlag, der die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereint.
(f) Vereint keiner der Wahlvorschläge die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich oder ist das Ergebnis der Wahl nicht eindeutig feststellbar, so geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten gemäß der verfassungsrechtlichen Bestimmungen auf den Kongress der Vereinigten Staaten über.

Article IV -End notes

Section 1 - Entry into Force
(a) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
(b) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verliert Article III des Election Act vom 12.08.2006 seine Gültigkeit.
XV. President of the United States of Astor
Senator of Savannah

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Montag, 4. Juni 2007, 19:53

2007/06/04 Federal Election Appeal Bill

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 04th of June 2007



Certificate of Promulgation

Der

Federal Election Appeal Bill,

gebilligt durch den Congress of the United States am 09.05.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor


Zitat


Federal Election Appeal Bill

Article I -Fundamentals

Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz regelt das Vorgehen bei einer gerichtlichen Anfechtung einer Wahl zum Präsidenten der Vereinigten Staaten, Senator oder Repräsentantenhaus.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als ÑFederal Election Appeal Act".

Article II -Filing
Section 1 -Filing a Protest
(a) Einspruch gegen die Wahl eines Präsidenten der Vereinigten Staaten, eines oder mehrerer Mitglieder des Repräsentantenhauses kann von jedem Bürger vor dem Obersten Bundesgericht erhoben werden.
(b) Er ist nur zulässig innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende der Wahl.
(c) Der Antragssteller hat das Recht, einen Rechtsbeistand zu benennen. Dieser ist der Prozesspartei seines Mandanten zugehörig und berechtigt, für diesen zu sprechen.

Section 2 -Legitimate Reasons for Protest
(a) Einspruch ist nur zulässig aus den folgenden Gründen:
(1) Einer oder mehrere wahlberechtigte Bürger der Vereinigten Staaten wurden aktiv durch eine Bundesbehörde oder lokale Behörde an der Wahl gehindert, wodurch der Wahlausgang möglicherweise verändert wurde.
(2) Es wurden Stimmen bei der Wahl gezählt, die von nicht wahlberechtigten Personen abgegeben wurden oder Stimmen von wahlberechtigten Personen wurden mehrfach gezählt oder von einer oder mehreren wahlberechtigten Personen wurden jeweils mehr als eine Stimme abgegeben und gezählt, wodurch der Wahlausgang möglicherweise verändert wurde.
(3) Durch Verschulden einer Bundesbehörde oder lokalen Behörde wurde um mehr als einen Tag von der korrekten Wahldauer abgewichen, wodurch der Wahlausgang möglicherweise verändert wurde.
(4) Aus einem korrekten Wahlergebnis ist durch einen Berechnungsfehler des Bundeswahlamtes ein nicht korrekter Wahlausgang entstanden.
(b) Ein Einspruch ist nur zulässig, wenn ihm die folgende Informationen beigefügt werden
(1) Name und Anschrift des Antragsstellers
(2) Grund des Einspruches nach Absatz b
(3) Begründungen und Beweise für den Einspruch

Section 3 -Proceeding with Legitimate Protest
(a) Der Einspruch wird, wenn er die hier genannten Kriterien erfüllt, sofort durch das Oberste Bundesgericht angenommen und unverzüglich öffentlich verhandelt. Dabei gelten die Vereinigten Staaten als beklagt.
(b) Eine Verhandlung nach diesem Gesetz hat vor dem Obersten Bundesgericht Priorität vor allen anderen bestehenden Verhandlungen.
(c) Wird ein Einspruch gemäß dieses Gesetzes eingereicht und ist kein Oberster Bundesrichter im Amt, so kann der Präsident für die Verhandlung des Einspruches einen Obersten Richter ernennen, der die Verhandlung bis zur Ernennung und Bestätigung eines regulären Obersten Bundesrichters, längstens aber drei Wochen, führt.

Article III -Trial
Section 1 -Foundations
(a) Während der gesamten Verhandlung soll der Vorsitzende aufgrund der bevorstehenden Ernennung der Gewählten auf ein zügiges Verfahren achten. Daher steht es dem Vorsitzenden frei, Fristen von minimal 24 Stunden für die Reaktion einer oder beider Prozessparteien zu setzen.
(b) Kommt eine Prozesspartei oder ein geladener Zeuge seinen Pflichten nicht nach, so kann der Vorsitzende Beugestrafen verhängen. Dabei kann es sich um Geld- und Haftstrafen handeln.

Section 2 -Hearing of Evidence
(a) Die Prozessparteien können während der Beweisaufnahme jederzeit
(1) Einen begründeten Antrag auf Aufnahme weiterer Beweise, auf das Nichtzulassen von Beweisen, auf das Hören weiterer Zeugen oder das nochmalige Hören bereits entlassener Zeugen oder auf die Vereidigung eines Zeugen stellen.
(2) Einen begründeten Antrag auf Prozesspause stellen.
(3) Einen begründeten Antrag auf Ende der Beweisaufnahme stellen.
(4) Einen begründeten Antrag auf Nichtzulassung der Vereidigung eines Zeugen stellen.
(b) Der Vorsitzende kann vor Ende der Verhandlung den Amtsantritt der Gewählten auf Antrag einer der Parteien nur untersagen, wenn bereits starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Wahlausganges bestehen.

Section 3 -Pleadings and Decision
(a) Nach dem Ende der Beweisaufnahme haben beide Prozessparteien die Gelegenheit, ein Schlussplädoyer zu halten, bevor das Urteil gefällt wird.
(b) Zuerst plädiert der Antragssteller, dann der Antragsgegner.
(c) Der Gerichtshof fällt sein begründetes Urteil innerhalb von 72 Stunden. Es ist unmittelbar rechtskräftig und unanfechtbar.

Section 4 -End of Trial
(a) Ein Einspruchsverfahren endet mit dem vorzeitigen Ende des Verfahrens, mit der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Wahl oder mit der Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Wahl und der Anordnung, unverzüglich Neuwahlen in einem betroffenen Bundesstaat oder dem gesamten Bundesgebiet zu beginnen.

Article IV -End notes

Section 1 - Entry into Force
(a) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
XV. President of the United States of Astor
Senator of Savannah

Beiträge: 2 159

Wohnort: Whittaker,Southern Territories

Bundesstaat: -

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40

Montag, 4. Juni 2007, 19:56

2007/06/04 Presidental Succesion Bill

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 04th of June 2007



Certificate of Promulgation

Der

Presidental Succesion Bill,

gebilligt durch den Congress of the United States am 09.05.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor


Zitat


Presidential Succession Bill

Article I -Fundamentals

Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz regelt die Nachfolge des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor über die verfassungsmäßigen Bestimmungen hinaus.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als ÑPresidential Succession Act".

Article II -Presidential Succession


Section 1 -Extended Succession List
(a) Zusätzlich zu den verfassungsgemäßen Nachfolgeregelungen soll gelten: Sind gleichzeitig die ƒmter des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten sowie des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Kongresses vakant, die betreffenden Personen abwesend oder nicht in der Lage ihre ƒmter auszuführen, so soll das Amt des Präsidenten geschäftsführend ausgeführt werden vom
(1) Secretary of State, bei Vakanz des Amtes oder dessen Abwesenheit oder Verhinderung vom
(2) Secretary of the Interior, bei Vakanz des Amtes oder dessen Abwesenheit oder Verhinderung vom
(3) Secretary of Trade and Treasury, bei Vakanz des Amtes oder dessen Abwesenheit oder Verhinderung vom
(4) Attorney General, bei Vakanz des Amtes oder dessen Abwesenheit oder Verhinderung vom
(5) Secretary of Defense, bei Vakanz des Amtes oder dessen Abwesenheit oder Verhinderung vom
(6) Secretary of Intelligence Affairs.
(b) Präsident und Vizepräsident der Vereinigten Staaten, Präsident und Vizepräsident des Kongresses sowie alle weiteren Mitglieder der erweiterten Nachfolgeliste gelten als abwesend oder verhindert, wenn sie abwesend gemeldet sind, zur Ausübung ihrer Amtsgeschäfte unfähig oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt haben.

Section 2 -Designated Survivor
(a) Es dürfen sich niemals alle Mitglieder der erweiterten Nachfolgeliste an einem Ort aufhalten. Bei einem Ereignis, dass die Anwesenheit aller oder fast aller Mitglieder der erweiterten Nachfolgeliste an einem Ort erforderlich macht, soll das als letztes gelistete Mitglied der Liste sich an einem anderen Ort aufhalten.

Article III -End notes

Section 1 - Entry into Force
(a) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
XV. President of the United States of Astor
Senator of Savannah

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