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Andriz

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21

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 23:55

Zitat

Original von Christina J. Wellington
Oder der Bund ersetzt den Bundesstaaten die Kosten für den Unterhalt ihrer Nationalgarden, solange diese sich im Einsatz unter dem Oberbefehl der Bundesregierung befinden ;)


So etwas schwebte mir durchaus im Sinn...

Polit-Rentner

Andriz

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22

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 23:58

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Man sollte den "nationalen Notstand" nicht so nennen, wenn er von einem Gouverneuer ausgerufen wird.


Ich stimme Ihnen zu. Mein Vorschlag wäre, einfach nur von einem Notstand, also dem "State of Emergency" zu sprechen. Für Gegenvorschläge bin ich offen.

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23

Freitag, 6. Oktober 2006, 13:03

Historisch gesehen hat jeder Staat einer Nationalgarde, die aus den Milizen der Kolonialzeit hervorgegangen ist, wie Mr Andriz schon angemerkt hat. Eine ganze Reihe von Staaten hat auch ausdrückliche Regelungen über eine Nationalgarde im jeweiligen Staatsrecht, Freeland beispielsweise in Section 405 CCF.

Ich würde daher vorschlagen, sich in der Bundesgesetzgebung darauf beschränken, eine Ermächtigung des Bundes an die Staaten zum Unterhalt von Nationalgarden vorzusehen, um keine Probleme mit der Zuständigkeit des Bundes für den "Unterhalt einer Armee", wie es die Verfassung formuliert, zu bekommen. Eine Verpflichtung dazu wird kompetenzrechtlich schwierig, besonders dann, wenn damit finanzielle Lasten verbunden sind. Natürlich kann der Bund dann auch die Organisation der Nationalgarden, die er an die Staaten delegiert, regulieren.

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24

Samstag, 7. Oktober 2006, 00:28

Ich möchte den Antragsteller/den Secretary bitten mitzuteilen, ob der erste Entwurf so zur Abstimmung gestellt werden soll. Andernfalls bitte ich darum hier bis zum Ende der Aussprache eine veränderte Fassung zu präsentieren.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Andriz

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25

Samstag, 7. Oktober 2006, 02:39

Ich werde eine überarbeitete Version vorstellen - die ƒnderung bezieht sich lediglich auf die Übernahme der Personalkosten durch das DoD, wenn die National Guard durch ein präsidiales Verdikt einberufen wird.

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26

Samstag, 7. Oktober 2006, 09:43

Also keine Freiwilligkeitsklausel?

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Andriz

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27

Samstag, 7. Oktober 2006, 16:18

RE: BA 2006/10/002 National Guard Bill

Zitat

National Guard Bill

Article I - Fundementals
(1) Die Milizen der Vereinigten Staaten von Astor werden als National Guards bezeichnet.
(2) Sie unterteilen sich in National Army Guard, National Naval Guard und National Air Guard. Lokale Bezeichnungen sind zulässig.
(3) Die National Guards dürfen in Friedenszeiten in ihrem Heimatstaat eingesetzt werden, wenn der Gouverneur den nationalen Notstand ausgerufen hat.
(4) Sie unterstehen dem Gouverneur ihres Heimatstaates.
(5) Außerhalb ihres Heimatstaates dürfen Sie zu jeder Zeit nur mit der Genehmigung des Congress und unter dem Oberbefehl des President eingesetzt werden.
(6) Die National Guards gelten in Kriegszeiten als Teil der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Astor und unterstehen dem Commander in Chief. In diesem Falle gilt für sie der Armed Forces Act.
(7) Die Personalkosten der National Guards werden von ihrem Heimatstaat getragen, ebenfalls die Unterhaltskosten für Infrastruktur und Gerät. Die Beschaffung der Ausrüstung obliegt dem Department of Defense.
[8] Im Falle einer Verfügung durch den Präsidenten werden Sold und Gerät durch das Department of Defense getragen.

Article II - Entry into force
Diese Gesetzt tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
[/quote]

Ich habe den vorherigen Entwurf durch die Zulassung lokaler Bezeichnungen in [2] und durch Punkt [8] ergänzt.
Ich sehe die National Guard immer noch nicht als Feuerwehr oder Technischen Hilfsdienst. Hintertüre: Natürlich durfen die Einheiten üben. Wenn sie also einen Transportflug üben und dabei echte Fracht bewegen, sehe ich darin keinen Verstoß gegen I.4. Das gleiche gilt für "planbare" Einsätze wie der Abriss einer Brücke durch Pioniere oder das Schlagen einer Schneise als Schutz vor Waldbränden.

Polit-Rentner

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28

Samstag, 7. Oktober 2006, 17:28

Dieses Gesetz halte ich in der Form, wie es formuliert ist, für bedenklich. Es überträgt eine Aufgabe, die klar dem Bund obliegt, nämlich den Unterhalt von Streitkräften, teilweise auf die Staaten, mit entsprechenden Kostentragungspflichten. Der Vergleich zu den RL-USA mit den dort bestehenden Nationalgarden zieht nicht, denn die dortige Verfassung nimmt an zahlreichen Stellen auf die Milizen, aus denen die Garden hervorgegangen sind, Bezug.

Citizen and Senator of Freeland
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29

Samstag, 7. Oktober 2006, 18:26

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Ich möchte den Antragsteller/den Secretary bitten mitzuteilen, ob der erste Entwurf so zur Abstimmung gestellt werden soll. Andernfalls bitte ich darum hier bis zum Ende der Aussprache eine veränderte Fassung zu präsentieren.


Ich reiche die veränderte Fassung, die von Secretary Andriz eingebracht wurde ein.
Scott Adam Cheung
15th and 17th Vice President of the United States of Astor
Former United States Senator for the Republic of Chan Sen

CEO of the Serena Sports Group


30

Sonntag, 8. Oktober 2006, 14:22

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 8th of October 2006


Die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmungen werden eingeleitet.

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