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John Morris

Former Governor of the Free State of Freeland

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21

Dienstag, 3. September 2013, 22:31



Signature

Das Folgende wird gemäß den Bestimmungen der Verfassung des Freistaates mit der Unterschrift des Gouverneurs Gesetz.

John Morris

Governor of the Free State of Freeland



Freeland Legal Certainty Act

Section 1 – Purpose
Dieses Gesetz stellt Klarheit bezüglich der im Free State of Freeland gültigen und anzuwenden Gesetze her. Es regelt, welche Gesetze am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes in welcher Fassung Gültigkeit besitzen. Änderungen, Neufassungen, Aufhebungen und zusätzlich erlassene Gesetze nach dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes bleiben von diesem Gesetz unberührt.

Section 2 – Valid Acts
Gültige gemäß dieses Gesetzes sind folgenden Gesetze:

1) Consolidated Code Abolition Act inklusive des Freeland Law Gazette Act – in der Fassung vom 20.10.2009
2) Freeland Abortion Act – in der Fassung vom 20.10.2009
3) Freeland Administration Act – in der Fassung vom 20.10.2009
4) Freeland Education Act – in der Fassung vom 20.10.2009
5) Freeland Environmental Protection Act – in der Fassung vom 20.10.2009
6) Freeland Holiday Act – in der Fassung vom 20.12.2009
7) Freeland Land Acquisition Limitation Act - in der Fassung vom 20.12.2009
8) Freeland Private Law – in der Fassung vom 20.10.2009
9) Freeland Security Forces Act – in der Fassung vom 20.10.2009
10) Freeland Social Security Act – in der Fassung vom 23.11.2009
11) Freeland State Supreme Court Substitution Act – in der Fassung vom 27.09.2009
12) Freeland Stimulant Act – in der Fassung vom 11.05.2009
13) Order of Merit of the Free State of Freeland Act – in der Fassung vom 06.08.2013

Section 3 – Abrogation of existing acts
Durch dieses Gesetzes werden folgende derzeit bestehenden Gesetze aufgehoben:

1) Economic Concession Act of Freeland – in der Fassung vom 03.05.2010

Section 4 – Invalidity of conflicting acts
Alle nicht in Section 2 und 3 genannten eventuell existierenden Gesetze oder in Konflikt stehende Versionen der in Section 2 genannten Gesetze gelten mit dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes als aufgehoben.

Section 5 – Ratification Acts
Die Bestimmung aus Section 3 gilt nicht für Ratification Acts zu Zusatzartikeln zur Bundesverfassung. Deren Gültigkeit bleibt von diesem Gesetz unberührt.

Section 6 – Entry into Force
Dieses Gesetz tritt nach der Verkündigung durch den Governor in Kraft.
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


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22

Donnerstag, 16. Januar 2014, 19:07



Signature

Das Folgende wird gemäß den Bestimmungen der Verfassung des Freistaates mit der Unterschrift der amtsführenden Gouverneurin Gesetz.



Acting Governor of the Free State of Freeland


Freeland National Guard Act

Section 1 - Purpose and Citation of the Act
(1) Mit diesem Gesetz wird eine Nationalgarde als Miliz des Staates Freeland aufgestellt.
(2) Es soll zitiert werden als Freeland National Guard Act.

Section 2 - Assignment of the National Guard
(1) Die Nationalgarde hat den Auftrag:
- die Streitkräfte der Vereinigten Staaten bei der Verteidigung Serenas im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Territorium der Vereinigten Staaten zu unterstützen;
- Aufstände organisierter und militärisch bewaffneter Gruppen auf dem Gebiet des Staates Freeland gegen dessen verfassungsmäßige Ordnung zu bekämpfen;
- bei Naturkatastrophen und gemeinen Unglücksfällen Hilfe zu leisten.
(2) Über die bundesgesetzlichen Regelungen zur Einberufung der Nationalgarde in den Dienst der Vereinigten Staaten hinaus können auch die Regierungen anderer Staaten in Fällen nach Subsektion 1 um Unterstützung durch die Nationalgarde ersuchen. Dem Ersuchen soll entsprochen werden, soweit die Entsendung von Soldaten der Nationalgarde des Staates Freeland dessen Sicherheit nicht beeinträchtigen würde.

Section 3 - Commander-in-Chief of the National Guard
Die Nationalgarde untersteht der Befehls- und Kommandogewalt des Gouverneurs.

Section 4 - Structure of the National Guard
(1)Die Nationalgarde gliedert sich in die drei Teilstreitkräfte:
- Freeland Army National Guard
- Freeland Air National Guard
- Freeland Navy National Guard
(2) Die Sollstärke der Nationalgarde beläuft sich auf 15.000 aktive Gardisten und 15.000 Reservisten

Section 5 - Organization of the National Guard
(1) Die Nationalgarde ist nach dem Milizsystem zu organisieren.
(2) Die zeitliche Beanspruchung eines Milizionärs soll außerhalb der Grundausbildung oder anderer Lehrgänge nicht mehr als 36 Tage pro Jahr umfassen, und keine zusammenhängende Dienstleistung außerhalb der Grundausbildung oder anderen Lehrgängen soll länger als 14 Tage dauern. Die vorgenannten zeitlichen Grenzen gelten nicht für aktive Einsätze der Nationalgarde nach der zweiten Sektion dieses Gesetzes.

Section 6 - Service in the National Guard
(1) Der Dienst in der Nationalgarde erfolgt ausschließlich auf Grund freiwilliger Verpflichtung. Niemand darf gegen seinen Willen gezwungen werden, Dienst in der Nationalgarde zu leisten.
(2) Zum Dienst in der Nationalgarde können sich alle Männer und Frauen verpflichten lassen, die:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- im Besitz der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor sind;
- ihren Wohnsitz auf dem Gebiet des Staates Freeland haben und
- körperlich, charakterlich und geistig für den Dienst geeignet sind.
(3) Die Kriterien der körperlichen, charakterlichen und geistigen Eignung für den Dienst in der Nationalgarde sind den entsprechenden Voraussetzungen für den Dienst in den Streitkräften der Vereinigten Staaten anzugleichen.
(4) Männer und Frauen haben gleichen Zugang zu allen Dienstposten und Funktionen in der Nationalgarde. Ausschlaggebend für die Einstellung, Verwendung und Beförderung eines Milizionärs sind allein seine individuelle körperliche, charakterliche und geistige Eignung, ggf. akademische oder berufliche Qualifikation und Erfahrung, sowie seine Leistungen im Dienst.

Section 7 - National Guard Ranks
(1) Die Struktur der Dienstgradgruppen und Dienstgrade in der Nationalgarde sind der Rangstruktur der Streitkräfte der Vereinigten Staaten anzugleichen.
(2) Bewerber für den Dienst in der Nationalgarde, die zuvor bereits in den Streitkräften der Vereinigten Staaten gedient haben, sind bevorzugt mit ihrem bereits erreichten Dienstgrad und in entsprechender Dienststellung einzustellen, sofern entsprechender Bedarf besteht.

Section 8 - National Guard Members' Benefits
(1) Angehörige der Nationalgarde haben für ihren Dienst Anspruch auf eine nach der Anzahl geleisteter Diensttage bemessene finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem inngehaltenen Dienstgrad.
(2) Angehörige der Nationalgarde haben ferner Anspruch auf einen nach geleisteten Diensttagen, Dienstgradgruppe und erreichtem Dienstgrad gestaffelten Zuschuss zu den Kosten des Erwerbs, einschließlich damit verbundenen Verdienstausfalls, akademischer oder beruflicher Qualifikationen in ihrem zivilen Leben.

Section 9 - National Guard Members' Health and Bereaved Care
(1) Angehörige der Nationalgarde haben Anspruch auf freie Heilfürsorge für alle Krankheiten, Verletzungen und Verwundungen, die während, in Folge oder in Zusammenhang mit ihrem aktiven Dienst in der Nationalgarde eintreten.
(2) Verliert ein Angehöriger der Nationalgarde während, in Folge oder im Zusammenhang mit seinem Dienst sein Leben oder seine Erwerbsfähigkeit, oder wird in letzterer gemindert, so haben dieser oder im Todesfalls seine Angehörigen Anspruch auf den vollen Ersatz des ihnen dadurch entstehenden finanziellen Schadens.

Section 10 - National Guard Members' Protection from Workplace Discrimination
(1) Ein Angehöriger der Nationalgarde darf wegen seiner Dienstverpflichtungen am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden.
(2) In Einstellungsgesprächen ist die Frage nach einer bestehenden Verpflichtung zum Dienst in der Nationalgarde unzulässig. Niemand darf als Arbeitnehmer auf Grund der mit einer solchen Verpflichtung einhergehenden zeitlichen Inanspruchnahme entlassen werden.
(3) Der Staat Freeland ersetzt Arbeitgebern die Arbeitsentgelte, die für den Zeitraum zu zahlen sind, die sich ein Arbeitnehmer als Angehöriger der Nationalgarde im aktiven Dienst befindet und seinem Arbeitgeber in Folge dessen nicht zur Verfügung steht. Selbstständigen Mitgliedern der Nationalgarde ist entgangener Gewinn entsprechend zu ersetzen.

Section 11 - Final Provisions
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Freeland Security Forces Act vom 20.10.2009 aufgehoben.
(2) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


Freeland Stimulant Act Amendment Bill

Sec. 1 - Purpose
Durch dieses Gesetz wird der Freeland Stimulant Act dahingehend geändert, dass der Konsum von Zigaretten, Zigarren und ähnlichen Erzeugnissen in öffentlichen Gebäuden verboten wird.

Sec. 2 - Changes
Article 3, Section 3 des Freeland Stimulant Act wird nach Ssec. 1 um eine Ssec. 1a mit folgendem Inhalt ergänzt:
    "Der Konsum von Zigaretten, Zigarren und ähnlichen Erzeugnissen, bei denen durch die Verbrennung von Tabak Rauch entsteht, ist in öffentlichen Gebäuden der Verwaltung, Gesetzgebung und Rechtsprechung, in öffentlichen Schulen und Kindergärten, an öffentlichen Universitäten und Hochschulen und in allen sonstigen öffentlichen Einrichtungen im Besitz des Freistaates untersagt."


Freeland Security Forces Bill

Article I - General Provisions

Section 1 - Purpose
(1) Dieses Gesetz regelt die Struktur der Sicherheitsbehörden in Freeland.
(2) Es soll zitiert werden als Freeland Security Forces Act.

Article II - Fire Departments

Section 1 - Duties
Die Fire Departments sind für die Brandbekämpfung und -prävention, die Hilfe bei Katastrophensituationen sowie die Ersthilfe bei Unfällen zuständig.

Section 2 - Structure
(1) Die Einrichtung von Fire Departments obliegt den Kommunen.
(2) Die oberste Amtsaufsicht über alle Fire Departments obliegt der Staatsregierung, die auf einheitliche Ausbildungs- und Ausrüstungsstandards hinwirkt.
(3) Jedes Fire Department steht unter der Leitung eines Chiefs, der nach den Vorschriften der Kommune in sein Amt kommt und innerhalb seines Departments weisungsbefugt ist.

Section 3 - Cooperation
(1) Die Staatsregierung bietet eine einheitliche, angemessene Grundausbildung sowie den unterschiedlichen Einsatzgebieten entsprechende Spezialausbildungen an.
(2) Die Staatsregierung kooperiert mit den Fire Departments bei der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und wirkt auf eine einheitliche Ausrüstung hin.
(3) Sind auf Grund der Schwere eines Brandes, einer Katastrophe oder eines Unfalls mehrere Fire Departments an einem Einsatz beteiligt, so übernimmt die Staatsregierung die Koordination dieses Einsatzes. Die Fire Departments leisten sich gegenseitig uneingeschränkte Amtshilfe.

Article III - Freeland State Police

Section 1 - Duties
(1) Die Freeland State Police (FSP) ist eine Polizeibehörde des Freistaates.
(2) Aufgabe der State Police ist
a) die schutz- und kriminalpolizeiliche Arbeit auf allen Verkehrsflächen, in Liegenschaften, Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen des Freistaates sowie auf Flächen, die nicht in die Zuständigkeit eines Constabulary Departments fallen;
b) die Strafverfolgung bei Taten, die das Gebiet mehrerer Constabulary Departments betreffen;
c) die Unterstützung der Constabulary Departments bei der Strafverfolgung auf deren Anfrage;
d) die Bekämpfung organisierter Kriminalität und des Terrorismus im Freistaat.
(3) Die State Police besitzt polizeiliche Kompetenzen nur auf den in Ssec. 2 (a) genannten Flächen. Im Zuständigkeitsbereich eines Constabulary Departments besitzt die State Police nur polizeiliche Kompetenzen, wenn die Umstände aus Ssec. 2 (b) und (c) zutreffen oder ein begründeter Verdacht vorliegt, dass eine polizeiliche Tätigkeit zur Erfüllung von Ssec. 2 (d) erforderlich ist.

Section 2 - Structure
(1) Oberster Dienstherr der State Police ist der Gouverneur.
(2) Die State Police hat ihren Hauptsitz in Gareth und unterhält einen weiteren Sitz in New Barnstorvia. Die Einrichtung von Außenstellen richtet sich nach den Erfordernissen des Dienstes.
(3) Der State Police steht ein Commissioner vor, der vom Gouverneur ernannt wird.

Section 3 - Special Weapons and Tactics Division (S.W.A.T.)
(1) Für die Abwehr terroristischer Gefahren ist die SWAT-Division zuständig.
(2) Sie hat ihren Sitz in Gareth.
(3) Aufgaben der SWAT-Division sind
a) die Beendigung von Geiselnahmen;
b) die Aushebung verbarrikadierter Personen;
c) Scharfschützeneinsätze;
d) die Auflösung aller anderen von der State Police als hoch risikoreich eingestuften Situationen.

Article IV - Constabulary Departments

Section 1 - Duties
(1) Die Constabulary Departments sind zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Strafverfolgung in ihrem Zuständigkeitsgebiet.
(2) Das Zuständigkeitsgebiet eines Departments erstreckt sich auf die Fläche der Kommune, welche es eingerichtet hat. Nur innerhalb dieses Gebietes hat das Department polizeiliche Kompetenzen.

Section 2 - Structure
(1) Die Einrichtung von Constabulary Departments obliegt den Kommunen.
(2) Die oberste Amtsaufsicht obliegt der Staatsregierung, die auf einheitliche Standards in der Ausbildung, Ausrüstung und Vorgehensweise der Departments hinwirkt.
(3) Jedem Constabulary Department steht ein Chief Constable vor, der nach den Vorschriften der Kommune in sein Amt kommt und innerhalb des Zuständigkeitsgebiets weisungsbefugt ist.

Section 3 - Training and Equipment
(1) Die Staatsregierung bietet eine einheitliche, angemessene Grundausbildung sowie den unterschiedlichen Einsatzgebieten entsprechende Spezialausbildungen an.
(2) Die Staatsregierung kooperiert mit den Constabulary Departments bei der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und wirkt auf eine einheitliche Ausrüstung hin.

Article V - Governor's Guard

Section 1 - Duties
(1) Aufgabe der Gouverneursgarde ist der Schutz von Einrichtungen und Bediensteten des Freistaates.
(2) Die Gouverneursgarde hat polizeiliche Kompetenzen in allen Gebäuden, die von Einrichtungen des Freistaates genutzt werden, sowie auf jedem Gebiet, auf dem zur Zeit des Einsatzes ein Bediensteter des Freistaates nach dem Ermessen der Garde besonderen Schutzes bedarf.

Section 2 - Structure
(1) Oberster Dienstherr der Gouverneursgarde ist der Gouverneur.
(2) Die Garde besteht aus mindestens 800, höchstens 1200 Berufsgardisten.
(3) Die Garde hat ihren Sitz in Gareth.

Article VI - Criminal Investigations

Section 1 - Empowerment
Die in diesem Gesetz genannten Strafverfolgungsbehörden sind gem. Sec. 3 Ssec. 2 des Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act für die Ausführung der Strafgesetze des Bundes in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich unter Vorbehalt der in Sec. 2 Ssec. 2 des o.g. Gesetzes bestimmten Ausnahmen zuständig.

Section 2 - Administrative assistance
(1) Die in diesem Gesetz genannten Strafverfolgungsbehörden leisten sich gegenseitig uneingeschränkt Amtshilfe.
(2) Es ist die Pflicht jedes Constabulary Departments, bei drohender Überschreitung seiner Kompetenzen und Kapazitäten die State Police hinzuzuziehen.
(3) Die State Police informiert nach eigenem Ermessen die zuständigen Polizeibehörden des Bundes und zieht sie hinzu, insbesondere in Fällen, die Sec. 2 Ssec. 2 des Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act betreffen.

Article VII - Final Provisions

Section 1 - Invalidation
Der Freeland Security Forces Act vom 20. Oktober 2009 tritt außer Kraft.
Elizabeth Grey, M.D.

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Samstag, 18. Januar 2014, 19:22



Signature

Die folgende Executive Order wird gemäß den Bestimmungen der Verfassung des Freistaates mit der Unterschrift der amtsführenden Gouverneurin in Kraft gesetzt.



Acting Governor of the Free State of Freeland


Executive Order
On the Gubernatorial Inauguration Ceremony


1. Diese Verordnung legt die Zeremonie für die Amtseinführung des Gouverneurs von Freeland fest.

2. Die Amtseinführung des Gouverneurs findet jeweils am ersten Tage desjenigen Monats statt, der auf den Monat der Wahl folgt.

3. Die Zeremonie wird auf den Stufen des Freeland State House durchgeführt.

4. Der Gouverneur-elect leistet den in der Verfassung vorgesehen Eid, der ihm vom Speaker der State Assembly abgenommen wird. Ist kein Speaker im Amt, übernimmt dessen offizieller Stellvertreter die Abnahme des Eides.

5. Nach der Eidesleistung wird die Hymne des Free State of Freeland gespielt.

6. Im Anschluss an die Hymne soll die Möglichkeit für eine Amtseinführungsrede des Gouverneurs gegeben werden.
Elizabeth Grey, M.D.

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Donnerstag, 6. März 2014, 21:29



Signature

Das folgende Gesetz wird gemäß den Bestimmungen der Verfassung des Freistaates mit der Unterschrift des Gouverneurs in Kraft gesetzt.

Georges Laval

Acting Governor of the Free State of Freeland


Senatorial Succession Amendment

Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz ändert die Verfassung des Freistaats Freeland.

Section 2 - Amendment
Article IV, Section 2 wird wie folgt neugefasst:
    Section 2 [Vacancy]
    (1) Erledigt sich das Amt des Senators vorzeitig und sind von der Amtszeit des Senators bereits mehr als zwei Drittel verstrichen, ernennt der Gouverneur für den Rest der Amtszeit einen neuen Senator. Sind von der Amtszeit nicht bereits mehr als zwei Drittel verstrichen, wählt die bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte Bevölkerung des Freistaates einen neuen Senator für den Rest der Amtszeit.

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Freitag, 17. Oktober 2014, 07:59



Signature

Das folgende Gesetz wird gemäß den Bestimmungen der Verfassung des Freistaates mit der Unterschrift des Gouverneurs in Kraft gesetzt.

Georges Laval

Governor of the Free State of Freeland




Constitution Amendment Bill

(6) Der Gouverneur darf nicht gleichzeitig der Bundesregierung oder dem Bundeskongress angehören. Er bleibt als Bürger des Freistaates Freeland Mitglied der State Assembly, ist jedoch nicht abstimmungsberechtigt und kann jedoch nicht den Posten des Präsidenten oder des Vizepräsidenten der State Assembly bekleiden. Diese Beschränkungenentfallenentfällt, sofern er das einzige Mitglied der State Assembly ist


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Mittwoch, 13. Mai 2015, 15:12



Ernennung

Gemäß:
" (2) Das State Archive wird von einem Chief Librarian geleitet, der gemäß der Verfassung durch den Governor zu berufen ist." Des Gesetzes zur Regelung des Staatsarchivs ernenne ich :
Havelock Mercer zum Staatsarchivar.

Georges Laval

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Donnerstag, 25. Juni 2015, 16:25



Ernennung

Hiermir ernenne ich gemäß der Verfassung,

Zitat

(2) Der Gouverneur ernennt die Staatsbeamten, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Der Governor kann jeden Amtsträger, welchen er ernennt, ebenfalls wieder aus dem Amt entlassen, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.


Léonard Cambrel zum Minister für Inneres.

Georges Laval

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Freitag, 7. August 2015, 00:26



Signature

Das folgende Gesetz wird gemäß den Bestimmungen der Verfassung des Freistaates mit der Unterschrift des Gouverneurs in Kraft gesetzt.



Governor of the Free State of Freeland


Freeland Administration Act / Loi de L'administration de Frélande

Section 1 [Basics / Les Généralités]
(1) Der Freistaat Freeland gliedert sich in die Counties Garonnac, Cóte de Morbinaux, Varon, Isle of Gareth und Gold Coast. Die Staatsregierung soll eine Landkarte mit den Grenzen der Counties veröffentlichen.
(2) Statt der albernischen Bezeichnung „County“ ist auch die Verwendung des barnstorvischen Begriffs „Département“ zulässig.

Section 2 [The Commissioner / Le Préfet]
(1) Jedem County steht ein Commissioner (in barnstorvischer Sprache „Préfet“) vor. Der Commissioner vertritt seinen County gegenüber den Gemeinden, der Staatsregierung und dem Bund.
(2) Der Commissioner bestimmt per Dekret die Hauptstadt und das Motto seines Countys. Die Dekrete der Commissioners sollen in der Staatsbibliothek veröffentlicht werden.
(3) Die Commissioners bilden gemeinsam die Commission, die für die Ausgestaltung des Freistaates zuständig ist. Sie tagt ständig und öffentlich in der Staatshauptstadt. Sie kann sich eine Geschäftsordnung geben und aus ihrer Mitte einen oder mehrere Amtsträger wählen. Die Commission tagt unter dem Präsidium des Governors, der in der Commission Sitz-, Rede-, Antrags- und Stimmrecht genießt.

Section 3 [Election of the Commissioner / Élection des Préfets]
(1) Die Commissioners werden jeweils in den Monaten März und September gewählt. Für die Durchführung der Wahl ist eine von der Staatsregierung bestimmte Behörde zuständig.
(2) Wahlberechtigt und wählbar ist bei der Wahl eines Commissioners in einem County, wer am ersten Tag des Wahlmonats
a) das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
b) die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und
c) seinen Hauptwohnsitz in dem County genommen hat, in dem die Wahl stattfindet.
(3) Wer im Laufe des Wahlmonats die astorische Staatsbürgerschaft verliert, verliert das Wahlrecht und die Wählbarkeit für diese Wahl. Wer im Laufe des Wahlmonats seinen Hauptwohnsitz aus dem County verlegt, in dem er wahlberechtigt ist, erhält das Wahlrecht und die Wählbarkeit in dem County, in dem er seinen neuen Hauptwohnsitz nimmt, soweit der neue Hauptwohnsitz innerhalb des Freistaats Freeland liegt. Ein Wechsel des Hauptwohnsitzes mit Wechsel des Countys ist von wahlberechtigten Personen der für die Durchführung der Wahl zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Wer in einem County wählt oder für das Amt eines Commissioners kandidiert, obwohl sein Hauptwohnsitz nicht in diesem County liegt, macht sich des Wahlbetrugs schuldig.
(3) Die Wahl der Commissioners erfolgt nach den folgenden Vorgaben:
a) Die für die Durchführung der Wahl zuständige Behörde hat die Wahl innerhalb der ersten fünf Tage des Wahlmonats öffentlich anzukündigen. Sie hat dabei eine Liste der wahlberechtigten Personen, gegliedert nach den Counties, zu veröffentlichen. Änderungen an der Liste der wahlberechtigten Personen sind unverzüglich öffentlich bekanntzugeben.
b) Kandidaturen für das Amt eines Commissioners sind vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ende des zwölften Tages des Wahlmonats möglich.
c) Die für die Durchführung der Wahl zuständige Behörde hat im Anschluss die zugelassenen Kandidaturen öffentlich bekanntzugeben. Gegen die Bekanntgabe der zugelassenen Kandidaturen ist Einspruch binnen drei Tagen nach der Bekanntgabe gegeben. Im Anschluss steht der Rechtsweg offen.
d) Die Stimmabgabe ist vom achtzehnten bis einschließlich dem fünfundzwanzigsten Tag des Wahlmonats möglich.
e) Im Anschluss hat die für die Durchführung der Wahl zuständige Behörde das Ergebnis der Wahlen in den Counties binnen drei Tagen öffentlich bekanntzugeben. Gewählt ist in einem County, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Gibt es nur einen Kandidaten, so ist die Wahloption „No“ / „Non“ verfügbar zu machen.
f) Gegen das Wahlergebnis ist Einspruch bei der Wahlbehörde binnen drei Tagen nach der Verkündung des Ergebnisses gegeben. Bei ablehnendem Bescheid steht der Rechtsweg offen.
(4) Die neu gewählten Commissioners treten ihr Amt am ersten Tag des Monats an, der auf die Wahl folgt. Sie schwören vor der Staatsversammlung den für Beamte des Freistaats in der Verfassung vorgesehenen Eid.
(5) Finden sich in einem County keine Kandidaten für die Wahl des Commissioners, so entfällt die Wahl in diesem County und das Amt des Commissioners bleibt vakant. Hat ein County nur einen Einwohner, der die Kriterien für die Wählbarkeit erfüllt, so kann dieser sich jederzeit selbst zum Commissioner des Countys durch öffentliche Bekanntgabe und Ableistung des Amtseides vor der Staatsversammlung erklären. Er bleibt bis zur nächsten ordentlichen Wahl des Commissioners in dem County im Amt.

Section 4 [Final provisions / dispositions finales]
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verliert der Freeland Administration Act vom 20. Oktober 2009 seine Gültigkeit.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Léonard Cambrel« (17. Oktober 2015, 22:40)


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Dienstag, 25. August 2015, 19:36



Dismissal

Hiermir entlasse ich gemäß Article III Section 1 Subsection 2 der Verfassung,

Havelock Mercer

aus dem Amte des Staatsarchivars.

Amada, FL - 25th of August

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Samstag, 17. Oktober 2015, 22:35



Appointment | Nomination

Hiermir ernenne ich gemäß Article III Section 1 Subsection 2 der Verfassung,

Marc Lindington

zum State Minister of the Interior/Ministre d'Etat de l'Intérieur.

Amada, FL - 17th of October 2015

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31

Sonntag, 18. Oktober 2015, 15:34



Appointment | Nomination

Hiermir ernenne ich gemäß Article III Section 1 Subsection 2 der Verfassung,

Alexander Jonathan Richards

zum Chief of Staff of the Governor/Chef d'état-major du gouverneur.

Amada, FL - 18th of October 2015

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Freitag, 23. Oktober 2015, 15:32



Appointment | Nomination

Hiermir ernenne ich gemäß Article III Section 1 Subsection 2 der Verfassung,

Matthew Thomson

zum State Minister of Environment, Transportation and Infrastructure/Ministre d'Etat de l'Environnement, des Transports et de l'Infrastructure.

Amada, FL - 23rd of October 2015

Governor of the Free State of Freeland
† 12/08/2017

former
Governor of Freeland | Gouverneur de Frélande
Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
Intendant Freeland Summer Concert
Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

Léonard Cambrel

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33

Montag, 9. November 2015, 22:04



Dismissal | Congédiement

Hiermir entlasse ich gemäß Article III Section 1 Subsection 2 der Verfassung,

Matthew Thomson

aus seinem Amt als State Minister of Environment, Transportation and Infrastructure/Ministre d'Etat de l'Environnement, des Transports et de l'Infrastructure

und danke für die geleisteten Dienste.

Amada, FL - 9th of November 2015

Governor of the Free State of Freeland
† 12/08/2017

former
Governor of Freeland | Gouverneur de Frélande
Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
Intendant Freeland Summer Concert
Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jonathan Whitestone« (9. November 2015, 22:06)


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Dienstag, 22. Dezember 2015, 15:30



Appointment | Nomination

Hiermir ernenne ich gemäß Article III Section 1 Subsection 2 der Verfassung,

Adam Smith

zum State Minister of Justice/Ministre d'Etat de la Justice.

Amada, FL - 22nd of December 2015

Governor of the Free State of Freeland
† 12/08/2017

former
Governor of Freeland | Gouverneur de Frélande
Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
Intendant Freeland Summer Concert
Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

Léonard Cambrel

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Samstag, 2. Januar 2016, 13:49



Signature

Das folgende Gesetz wird gemäß den Bestimmungen der Verfassung des Freistaates mit der Unterschrift des Gouverneurs in Kraft gesetzt.


Governor of the Free State of Freeland



Freeland Marriage Bill

Section I - General Provisions
(1) Dieses Gesetz stellt Regeln für Hochzeiten in Freeland auf.
(2) Hochzeiten, die auf in Freeland vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen wurden behalten ihre Gültigkeit, sofern beide Ehepartner bei ihrer Eheschließung das 18. Lebensjahr beendet haben.

Section II - The Spouses
(1) Eine Ehe schließen dürfen in Freeland Personen, die das 18. Lebensjahr beendet haben.
(2) Mindestens einer der Ehepartner muss seinen Wohnsitz in Freeland haben oder dort geboren sein.
(3) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Bedingung in (2) abgewichen werden.
(4) Keiner der zukünftigen Ehepartner darf zum Zeitpunkt der Eheschließung mit einem Anderen verheiratet sein. Eine Eheschließung ist nur unter zwei Menschen möglich.

Section III - The Witness to the marriage
(1) Das Brautpaar muss einen Trauzeugen oder eine Trauzeugin bestimmen.
(2) Der Trauzeuge muss zum Zeitpunkt der Trauung mindestens 18 Jahre alt sein und Staatsbürger der United States of Astor sein.
(3) Benennen die Eheschließenden keinen Trauzeugen, so soll eine im Vorfeld durch den Standesbeamten benannte Person dessen Aufgaben übernehmen.

Section IV - The marriage registrar
(1) Jedes County muss einen Standesbeamten für Eheschließungen bestimmen.
(2) Ist niemand anders bestimmt, so nimmt der County Commissioner die Eheschließungen vor.
(3) Der Standesbeamte muss mindestens 21 Jahre alt sein.

Section V - The procedure
(1) Die Eheschließung findet an einem von beiden Ehepartnern bestimmten Ort innerhalb Freelands statt.
(2) Zur Eheschließung müssen der Standesbeamte, beide Ehepartner sowie der Trauzeuge anwesend sein.
(3) Den genauen Ablauf der Trauung regelt Anhang A.
(4) Der Termin für eine Eheschließung muss mindestens 2 Wochen im Vorraus bekannt sein.

Section VI - Surname
(1) Die Ehepartner müssen sich vor der Eheschließung auf ihre jeweiligen Nachnamen einigen, die sie nach der Trauung tragen werden.

Section VII - Marriage of State Officials and Civil Servants
(1) Ist einer der beiden Ehepartner beim Freistaat Freeland beschäftigt, so kann die Trauung in Amada im State Capitol oder einem anderen offiziellen Repräsentationsgebäude des Freistaates Freeland stattfinden.
(2) Standesbeamter ist in diesem Fall der Governor von Freeland.
(3) Ist einer der beiden Eheschließenden Gouverneur von Freeland, so soll der Vizegouverneur die Trauung vornehmen, ist der Vizegouverneur der zweite Ehepartner, so soll der Innenminister von Freeland die Trauung vornehmen. Der Gouverneur kann hiervon abweichend jede nach den allgemeinen Regeln geeignete Person zum Standesbeamten bestimmen.

Section VIII - The Marriage Certificate
(1) Den Ehepartnern wird nach der Trauung ein Stammbuch mit einer Heiratsurkunde ausgehändigt.
(2) Das Zertifikat folgt der formellen Vorgabe aus Anhang B.
(3) Eine Kopie der Heiratsurkunde soll im State Archive verwahrt werden.

Section IX - Acceptation of foreign marriages
(1) Hochzeiten aus anderen Bundesstaaten der USA werden anerkannt.
(2) Bei Eheschließungen, die im Ausland stattgefunden haben, soll der Innenminister Freelands feststellen, ob die Eheschließung Gültigkeit behält.
(3) Rein kirchliche Hochzeitszeremonien werden in Freeland nicht anerkannt.
(4) Ehen, die aus mehr als zwei Personen bestehen, erfahren in Freeland keine Anerkennung und die Eheleute gelten in Freeland als nicht verheiratet. Jedem von ihnen soll eine erneute Eheschließung nach dem Recht von Freeland ermöglicht werden.

Section X - Divorce
(1) Ist die Ehe gescheitert, so kann sie ein Standesbeamter wieder auflösen.
(2) Beide Partner sollen die Möglichkeit haben, ihren alten Namen nach einer Scheidung wieder anzunehmen.
(3) Die Verteilung des Besitzstandes ist den Eheleuten überlassen, können sie sich nicht gütlich einigen, soll das örtlich zuständige ordentliche Gericht unter Berücksichtigung aller Tatsachen eine Entscheidung über die Verteilung des Besitzstandes treffen.
(4) Eine Scheidung kann erst nach einjähriger Trennung erfolgen. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn der Standesbeamte nach gründlicher Abwägung die Ehe als nicht mehr wiederstellbar ansieht.
(5) Näheres kann durch ein eigenes Gesetz geregelt werden.

Section XI - Coming into Force
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die in diesem Gesetz erwähnten Anhänge sollen von der Staatsregierung per Exekutivverordnung festgelegt werden.
(3) Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes soll es als "Freeland Marriage Act" zitiert werden.

Léonard Cambrel

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Dienstag, 5. Januar 2016, 21:42



Signature

Das folgende Gesetz wird gemäß den Bestimmungen der Verfassung des Freistaates mit der Unterschrift des Gouverneurs in Kraft gesetzt.


Governor of the Free State of Freeland



First Constitutional Amendment Bill

Only Section
Der Verfassung des Free State of Freeland wird der folgende Zusatz hinzugefügt:
    Amendment II: Revising the Constitution

    Only Section
    (1) Sollte es je notwendig werden, diese Verfassung als Gesamtwerk zu erneuern, so soll dies nur durch ein Verfassungskonvent möglich sein, dass sich aus allen Staatsbürgern des Freistaates zusammensetzt.
    (2) Um ein Verfassungskonvent einzuberufen, muss einem entsprechenden Antrag vor der Staatsversammlung, mit einer Zweidrittelmehrheit stattgegeben werden.
    (3) Eine Komplettrevision der Verfassung ist schlussendlich nur mit Zustimmung von drei Vierteln aller Mitglieder des Verfassungskonvents möglich. Ein Veto des Gouverneurs ist dabei ausgeschlossen.
    (4) Die Revision tritt mit Unterschrift und Verkündung des Gouverneurs in Kraft. Sollte dieser sieben Tage lang untätig bleiben, soll der Präsident der Staatsversammlung die Revision mittels Unterschrift und Verkündung in Kraft setzen.

Léonard Cambrel

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Mittwoch, 13. Januar 2016, 15:42



Appointment | Nomination

Hiermir ernenne ich gemäß Article III Section 1 Subsection 2 der Verfassung,

Helle Freja Jørgensen

zum State Minister of Education, Family and Social Affairs/Ministre d'Etat de l'Education, de la Famille et des Affaires sociales

sowie zum State Minister of Environment, Transportation and Infrastructure/Ministre d'Etat de l'Environnement, des Transports et de l'Infrastructure.


Amada, FL - 13th of January 2016

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Léonard Cambrel

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38

Mittwoch, 13. Januar 2016, 22:12



Dismissal | Congédiement

Hiermir entlasse ich gemäß Article III Section 1 Subsection 2 der Verfassung,

Adam Smith

aus seinem Amt als State Minister of Justice/Ministre d'Etat de la Justice

und danke für die geleisteten Dienste.

Amada, FL - 13th of January 2016

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Léonard Cambrel

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39

Mittwoch, 13. Januar 2016, 22:27



Appointment | Nomination

Hiermir ernenne ich gemäß Article III Section 1 Subsection 2 der Verfassung,

Marc Lindington

zum State Minister of Justice/Ministre d'Etat de la Justice.


Amada, FL - 13th of January 2016

Governor of the Free State of Freeland




Appointment | Nomination

Hiermir ernenne ich gemäß Article III Section 1 Subsection 2 der Verfassung,

Scott Blackford

zum Chief Librarian/Archivar d'Etat.


Amada, FL - 13th of January 2016

Governor of the Free State of Freeland

40

Freitag, 15. Januar 2016, 21:36



Decree/Décret 2016/01/15

Announcement of a Reserve / Mise d'un Protectorat


Auf Grundlage von Section 5, Subsection 1 des Freeland Environmental Protection Acts ergeht folgende Verordnung.

Only Section
Mittels dieser Verordnung soll der Lake Tahoe, sowie das umliegende Waldgebiet, als Nationalpark ausgewiesen werden.
Es greifen somit die gesetzlichen Vorschriften aus Section 3 des Freeland Environmental Protection Acts.


__________________________________________________________
Helle Freja Jørgensen
State Minister of Education, Family and Social Affairs | Ministre d'Etat de l'Education, de la Famille et des Affaires sociales
State Minister of Environment, Transportation and Infrastructure | Ministre d'Etat de l'Environnement, des Transports et de l'Infrastructure

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Helle Jørgensen« (15. Januar 2016, 21:52)