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21

Montag, 2. Oktober 2006, 17:57

Sehr geehrter Altesrpräsident Andriz,

ich bitte Sie den folgenden Antrag zur Aussprache und Abstimmung zu stellen.

Zitat


Election Bill


Section I -Fundementals

Dieses Gesetz regelt die Wahl und Amtsenthebung des Gouverneurs und Vizegouverneurs.


Section II - Right to vote and Eligibility

[1] Aktives Wahlrecht besitzen alle chan-senesischen Bürger, die im Bürgerregister der Vereinigten Staaten von Astor in Chan-Sen gemeldet sind

[2] Passives Wahlrecht besitzen diejenigen Bürger Chan-Sens die mehr als 21 Tage astorische Staatsbürgen und Bürger Chan-Sen sind

[3] Das aktive und passive Wahlrecht kann in Folge einer erfolgten Verurteilung des Bürgers entzogen werden.


Section III - Realization of Elections

[1] Laut Verfassung der Republik von Chan-Sen beträgt die Legislaturperiode des Gouverneurs vier Monate.

[2] Die Wahlen sollen so angesetzt werden, dass der Gouverneur zum Monatsersten April, August und Dezember in sein Amt eingeführt werden kann.

[3] Für die Ausrichtung der Wahl ist der Gouverneur oder sein Stellvertreter mit Absprache mit dem Director of the Electoral Office zuständig.

[4] Der Wahlzeitraum wird mindestens sieben Tage vor Wahlbeginn bekannt gegeben.

[5] Die Wahl soll mehr als 120 Stunden dauern.


Section IV -Candidacies

[1] Eine Kandidatur erfolgt im öffentlichen Forum Chan-Sens mindestens sieben Tage vor Wahlbeginn.

[2] Kandidieren dürfen Bürger, die nach Section II [3] das passive Wahlrecht besitzen.

[3] Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.


Section V - Election Campaign

Wahlwerbung ist im Wahlkampf nur im öffentlichen Forum gestattet, nicht jedoch auf staatlichen und kommunalen Auftritten.


Section VI - Election results

[1] Das Wahlergebnis wird durch den Director of the Electoral Office öffentlich bekannt gegeben.

[2] Es wurde der Kandidat zum Gouverneur gewählt, der mehr als die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinen konnte.

[3] Sollte kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht haben, so wird zeitnah eine Stichwahl zwischen den zwei besten Kandidaten ausgetragen.


Section VII - Inaugration

[1] Der Gewählte wird vom Vorsitzenden des Council of Mandarin in sein Amt eingeführt.

[2] Der Gouverneur hat zum Antritt seines Postens folgenden Amtseid zu leisten:

ÑIch schwöre, dass ich die Verantwortung gegenüber dem chan-senesischen Volk wahrnehme, es vor Ungerechtigkeit schütze, Verfassung und Gesetze wahre und auf das Wohl der Republik von Chan-Sen und der Vereinigten Staaten von Astor bedacht bin"

[3] Auf seinen Vorschlag kann der Council of Mandarin mit einfachen Mehrheit einen Vizegouverneur wählen, der bei Abwesenheit die Gouverneursgeschäfte wahrnimmt.


Section VIII - Dismissal

[1] Sollten der Gouverneur und der Vizegouverneur länger unabgemeldet ihren Amtsgeschäften fern bleiben oder gegen Recht und Gesetz handeln, haben die Mandarin die Möglichkeit sie ihres Amtes zu entheben.

[2] Ein Misstrauensantrag muss beim Vorsitzenden des Council of Mandarin eingereicht werden und schriftlich bzgl. der obigen Gründe ausgeführt sein.

[3] Reichen º der Mandarin im Council of Mandarin ein Entlassung des Gouverneurs ein, so ist ein Misstrauensvotum vom Vorsitzenden einzugeleiten.

[4] Sprechen æ der Mandarin den Amtsträgern das Misstrauen aus, werden diese zeitnah aus ihren ƒmtern entlassen

[5] Danach hat der Vorsitzende des Council of Mandarin, der somit die Amtsgeschäfte des Gouverneurs kommissarisch führt, unverzüglich Neuwahlen anzusetzen.


Section IX - Validity

Dieses Gesetz tritt nach Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.
Scott Adam Cheung
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Andriz

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22

Dienstag, 3. Oktober 2006, 21:32

Ehrenwerter Chairman Cheung,
ich beantrage eine Diskussion zum Thema "Informationsgesetz".
Vielen Dank

Achilles Andriz

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23

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 20:01

Mr.Andriz,
Ihr Antrag auf Bearbeitung durch den Council of Mandarin wird statt gegeben.
Ich werde als Vorlage Ihren Entwurf aus dem öffentlichen Forum nehmen.

mfG,
Scott Adam Cheung
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Andriz

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24

Sonntag, 8. Oktober 2006, 20:19

Ehrenwerter Chairman Cheung,

ich bitte folgenden Entwurf für ein Nationalparks und Umweltschutzgesetz zur Diskussion zu stellen:

Zitat


Section 1 Ziele
Aus der Verantwortung für künftige Generationen sind die Natur und Landschaft Chan-Sens im besiedelten und unbesiedelten Raum als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung zu schützen, zu pflegen, zu erhalten und - soweit erforderlich - wiederherzustellen.

Section 2 Grundsätze
[1] Mit Grund, Wasser und natürlichen Ressourcen Chan-Sens muss sparsam und schonend umgegangen werden.
[2] Ungestörte, großflächige und unzerschnittene Landschaftsräume sind zu erhalten.
[3] Verkehrswege, oberirdische Energieleitungen und ähnliche Vorhaben haben sich in Natur und Landschaft schonend einzufügen; dies ist insbesondere bei Standortentscheidungen zu berücksichtigen.
[4] Bestehende Lebensstätten und Lebensräume der von Flora und Fauna Chan-Sens sind zu schützen. Dies gilt insbesondere für gefährdete Arten.
[5] Die Natur ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch als Erlebnis- und Erholungsraum für eine naturnahe, landschaftsgebundene Erholung des Menschen zu sichern.

Section 3 Naturschutz
[1] Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu unterlassen.
[2] Teile von Natur und Landschaft können durch Rechtsverordnung zum
a] Naturschutzgebiet,
b] Naherholungsgebiet oder
c] Naturdenkmal
erklärt werden.
[3] Ein Nationalpark durch den Beschluß des Council of Mandarin errichtet und in einer Karte definiert. Der Gouverneur kann gegen die Aufhebung eines Nationalparks sein Veto einlegen.

Section 4 Naturschutzgebiet
[1] Gebiete Chan-Sens, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
a] zur Erhaltung oder Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
b] aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen,
c] wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit,
d] zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungs- oder Regenerationsfähigkeit der Naturgüter oder
e] wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
erforderlich ist, können durch Rechtsverordnung der Staatsregierung zu Naturschutzgebieten erklärt werden.
[2] In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können.

Section 5 Naherholungsgebiet
Gebiete Chan-Sens, die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzung für die naturverträgliche Erholung besonders eignen oder für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen sind, können durch Rechtsverordnung der Staatsregierung zu Naturparken erklärt werden. .

Section 6 Naturdenkmäler
[1] Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart, Schönheit oder repräsentativen Bedeutung in einem Landschaftsraum erforderlich ist, können durch Rechtsverordnung der Staatsregierung zu Naturdenkmalen erklärt werden. Soweit es zum Schutz des Naturdenkmals erforderlich ist, kann seine Umgebung mit einbezogen werden.
[2] Die Beseitigung des Naturdenkmals und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten.

Section 7 Gewässerschutz
[1]Die Gewässer Chan-Sens, auch die künstlicher Natur, sind zu schützen. Abwässer dürfen nur nach Klärung CSIN 3807 eingeleitet werden. Vor der Meeresküste müssen Abwässer - mindestens geklärt nach CSIN 3805 - einen Kilometer entfernt eingeleitet werden. Dabei ist darauf zu achten, das die vorherrschenden Meereströmungen die Abwässer nicht an die Küste zurücktreiben.
[2]Müllhalden sind so anzulegen, dass eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen ist.

Section 8 Maßnahmen
[1] Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind verpflichtet, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach diesem Gesetz und den aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsvorschriften zu dulden.
[2] Dem Land steht ein Vorkaufsrecht zu an einem Grundstück, das ganz oder teilweise in einem Nationalpark oder einem Naturschutzgebiet liegt. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Grundstück für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden soll.

Section 9 Verstöße
[1] Verstöße gegen Rechtsverordnungen, die zur Zerstörung, Schädigung oder nachhaltigen Störung eines Nationalparks, Naherholungsgebietes, Naturparks oder Naturdenkmals führen, werden mit einer Geldbuße bis zu dreißig Tagen Entzug der Bürgerrechte und einer Geldstrafe in Höhe eines halben Bürgerstartkapitals bestraft.
[2] Alle sonstigen Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit einer mit einer Geldbuße bis zu einem fünftel Bürgerstartkapital bestraft.
[3] Die Bußgelder sollen Zwecken des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugeführt werden.

Section 10 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft.

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Andriz

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25

Sonntag, 8. Oktober 2006, 20:48

Ehrenwerter Mandarin Cheung,

ich möchte eine Diskussion im Council anregen die die Grundlagen für das Handeln des Senators von Chan-Sen legt.
Grund: Zur Zeit bekommen wir in Chan-Sen kaum mit, wozu der Senator sein Ja und Amen gibt. Dies sollte sich im Interesse Chan-Sens ändern.

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26

Freitag, 13. Oktober 2006, 19:57

Zitat

Original von Andriz
Ehrenwerter Chairman Cheung,

ich bitte folgenden Entwurf für ein Nationalparks und Umweltschutzgesetz zur Diskussion zu stellen:



Wegen der Verzögerung bitte ich um Entschuldigung.


Dem Antrag von Mr.Andriz wird statt gegeben.
Scott Adam Cheung
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Andriz

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27

Montag, 23. Oktober 2006, 17:56

Ehrenwerter Chairman Cheung,
Ich bitte um die Eröffnung einer Diskussion zum Thema "Senator und Chairman in Personalunion".

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28

Dienstag, 24. Oktober 2006, 23:13

Dem Antrag auf Diskussion wird statt gegeben.
Scott Adam Cheung
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29

Samstag, 9. Juni 2007, 17:28

Auf Bitte des ehrenwerten angehenden Bürgers John Nakamura erbitte ich die Diskussion des folgenden Entwurfes. Sogleich möchte ich für Herrn Nakamura Rederecht erbitten:

Zitat


Official Language Bill

Section 1: Amtssprache

(1) Offizielle Amtssprache in Chan Sen ist Albernisch und Chan Chinopisch.
(2) Beide Sprachen sind gleichberechtigt.

Section 2: Legislative

(1) Arbeits- und Schriftsprache des Council of Mandarin sind Albernisch und Chan Chinopisch. Jeder hat das Recht Debatten und andere Verfahren im Council of Mandarin in seiner Sprache zu führen und zu verfolgen.
(2) Es müssen ausreichend Simultandolmetscher für die Debatten im Council of Mandarin zur Verfügung gestellt werden.
(3) Berichte und andere Dokumente des Council of Mandarin sind sowohl in Albernisch und Chan Chinopisch zu verfassen. Die in den beiden sprachen verfassten Dokumente sind gleichberechtigt gültig.

Section 3: Exekutive

(1) Schriftsprache der Regierung sind Albernisch und Chan Chinopisch.
(2) Gesetze, Verordnungen und öffentliche Bekanntmachungen sind sowohl in Albernisch als auch Chan Chinopisch zu verfassen. Die in den beiden Sprachen verfassten Dokumente sind gleichberechtigt gültig.


Section 4: Jurisdiktion

(1) Verhandlungssprache in den Gerichtshöfen Chan Sens sind Albernisch und Chan Chinopoisch.
(2) Jede Person hat das Recht seine Verhandlungen in einer der beiden Sprachen zu führen.
(3) Zeugen vor Gericht haben ein Recht ihre Aussage in einer der beiden Sprachen zu machen.
(4) Keine Person darf wegen den in (2) und (3) genanten Fällen benachteiligt werden.
(5) Es müssen in jedem Gerichtshof ausreichend juristische Personal (Richter, Staatsanwälte, Verteidiger, Justizbeamte) vorhanden sein, die in Albernisch oder Chan Chinopisch die Gerichtsverhandlungen führen können.
(6) Urteile sind sowohl in Albernisch als auch in Chan Chinopisch zu verkünden und auch zu verfassen. Die in den beiden Sprachen verkündeten und verfassten Urteile sind gleichberechtigt gültig.

Section 5: ÷ffentliche Behörden

(1) Jeder Bürger Chan Sens hat das Recht, mit jeder öffentlichen Einrichtungen, von der er eine Dienstleistung erwartet in einer der beiden offiziellen Sprachen seiner Wahl zu kommunizieren
(2) Jede öffentliche Einrichtung muss gewährleisten, dass in ihren Einrichtungen genügend Personen beschäftigt sind, die beide Sprachen beherrschen
(3) ÷ffentliche Dokumente und Broschüren öffentlicher Einrichtungen sind in beiden Sprachen zu verfassen. Die in den beiden Sprachen verfassten Dokumente und Broschüren sind gleichberechtigt gültig.
(4) Straßenschilder, Schilder öffentlicher Einrichtungen sind in beiden Sprachen zu beschriften.

Section 6: Schulen

(1) Jede Schule hat das Recht zu entscheiden ob sie entweder in Albernisch oder Chan Chinopisch oder in beiden Sprachen ihre Schüler unterrichtet.
(2) Schulen die in beiden Sprachen unterrichten müssen gewährleisten, das genügend Klassen für Schüler beider Sprachengruppen zur Verfügung stehen.
(3) Schüler lernen als erste Fremdsprache ab der ersten Klasse an diejenigen Sprache, die nicht ihre angegebene Muttersprache ist.
(4) Abschlüsse und Zeugnisse sind in beiden Sprachen zu verfassen. Die in den beiden Sprachen verfassten Abschlüsse und Zeugnisse sind gleichberechtigt gültig.

Section 7: Gültigkeit

(1) Dieses Gesetzt ist mit dem Tag seiner Verkündung gültig.

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Jenson Wakaby

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30

Sonntag, 10. Juni 2007, 19:36

Republic of Chan Sen
Chairman of Council of Mandarin
Jenson Wakaby
Hong Nam, June 10th 2007


Dem Antrag von Governor Andriz auf Diskussion und Abstimmung wird statt gegeben.

Mr.Nakamura erhält Rederecht im Council bis zum Ende der Aussprache.
sig.
Jenson Wakaby
Shenghei Tigers - ABA-Champions 2007/II and 2008/I
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Andriz

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Mittwoch, 13. Juni 2007, 11:26

Ehrenwerter Chairman,

angesichts der nahenden EcoSim und dem in Chan-Sen verbreiteten Glücksspiel, möchte ich folgendes Glücksspiel- und Wettgesetz zur Diskussion einbringen:

Zitat

The Chan-Sen Gambling Law

Section 1 Definitionen

(a) In einem "Banking Game" tritt der Spieler gegen eine vom Staat Chan-Sen lizensierte Gesellschaft zur Durchführung von Glücksspielen an. Es können auch weitere Spieler beteiligt sein.
(b) In einem "Contest" können Wetten auf die Ausgang der Veranstaltung bei einem vom Staate Chan-Sen lizensierten Office hinterlegt werden
(c) Ein "Gambling Game" bezeichnet jedes Spiel mit Karten, Würfeln oder mechanischen oder elektromechanischen Geräten, bei denen Geld oder Sachwerte eingesetzt werden, sofern eine Person oder ein Unternehmen für die Ausrichtung dieser Spiele Einkünfte erzielt.
Ausnahmen bilden vom Staat Chan-Sen anerkannte, der Wohltätigkeit oder Bildung gewidmete Organisationen.
(d) Mit "Interactive Gaming" werden alle Spiele bezeichnet, die durch den Gebrauch von Communication Technology den Einsatz und den Gewinn von Geld- oder Sachwerten zu Ziel haben. Da die Einrichtungen zum Betrieb eines solchen Interactive Gaming nicht an einen Ort oder Staat gebunden sind, gilt der Ort des Spielers als rechtsverbindlich.
Als Communication Technology gilt hier, ohne Einschränkung, das Internet inkl. ICQ, Telephone, VoiceoverIP.

Section 2 Lizenzen

(a) Für den Betrieb von Glücksspiel und Wetten gemäß ß1 wird eine Lizenz vom Staat Chan-Sen benötigt.
(b) Zum Betrieb von Spielstätten wie Stadien, Casinos, Bars mit überwiegendem Wettkampfcharakter wie Pokerbars oder Billardbars, aber auch zum Betrieb von Internetangeboten, die ß1 entsprechen, wird eine Lizenz benötigt.
(c) Zum Betrieb von Glücksspielautomaten, auch in Bars, Restaurants oder anderen öffentlichen Orten ohne überwiegenden Glücksspielcharakter, wird ebenfalls eine Lizenz benötigt.
(d) Wer direkte oder indirekte Kompensation aus Glücksspiel und Wetten gemäß ß1 erhält, muss dies der Chan-Senesischen Gambling Commission melden.
(d) Personen, die sich innerhalb der letzten drei Jahre eines Kapitalverbrechens schuldig gemacht haben, erhalten keine Lizenz zum Betrieb von Glücksspiel oder Wetten. Machen sich Inhaber einer Lizenz zum Betrieb von Glücksspiel oder Wetten eines Kapitalverbrechens schuldig, so kann Ihnen diese Lizenz von der Gambling Commission entzogen werden.
(e) Die Lizenz von Glücksspiel und Wetten kann nur an Inhaber der astorischen Staatsbürgerschaft oder in Astor registrierte Gesellschaften vergeben werden.
(f) Der Governor und der Senator des Staates Chan-Sen dürfen in ihrer Haupt-ID keine Glücksspiele oder Wettkämpfe veranstalten. Sie dürfen jedoch die Schirmherrschaft über solche Veranstaltungen übernehmen, wenn die daraus erzielten Gewinne einem wohltätigen Zweck zugute kommen.

Section 3 The Chan-Sen Gambling Commission.

(a) Die Chan-Sen Gambling Commission prüft Anträge zur Erteilung von Lizenzen zum Betreiben von Glücks- oder Wettspielen.
(b) Die Commission erstellt weiterhin die Bedingungen zum Erhalt und der Beibehaltung dieser Lizenz.
(c) Die Commission veröffentlich die Regeln vor Inkrafttretung im Office des Governors.
(d) Die Commission prüft die Einhaltung der von ihr erstellten und veröffentlichten Regeln. Hierzu ist sie berechtigt zur Abfrage von polizeilichen Führungszeugnissen sowie zum Betreten lizenzierter und nichtlizenzierter Glücksspiel- und Wettkampfstätten ohne vorherige Anmeldung.

Section 4 Verstöße gegen das Chan-Sen Gambling Law

(a) Jeder mutwillige Versuch oder Ausführung ein lizenziertes Glückspiel oder eine Wette zu manipulieren wird mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahr bestraft. Dazu werden alle erzielten Gewinne aus dem betriebenen Glücksspiel an die Spieler zurückerstattet oder wohltätigen Zwecken zugeführt. Zusätzlich kann eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Aß verhängt werden.
(b) Das Ausnutzen der Kenntnis einer Manipulation eines Glücksspieles oder einer Wette wird mit einer Haftstrafe von einem bis vier Monaten bestraft, darüberhinaus mit dem Einzug der erzielten Gewinne zur Rückzahlung an die Geschädigten. Zusätzlich kann eine Geldstrafe von bis zu 10.000 A$ verhängt werden.
(c) Wer von einer Manipulation von einem Glücksspiel oder eines Wettkampfes Kenntnis hat und dies nicht zur Anzeige bringt, kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Tagen und/oder einer Geldstrafe von 1000 A$ bestraft werden.

Section 5 Gültigkeit

(a) Dieses Gesetzt ist mit dem Tag seiner Verkündung gültig.


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Jenson Wakaby

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Mittwoch, 13. Juni 2007, 20:14

Republic of Chan Sen
Chairman of Council of Mandarin
Jenson Wakaby
Hong Nam, June 13th 2007


Dem Antrag von Governor Andriz auf Diskussion und Abstimmung wird statt gegeben.
sig.
Jenson Wakaby
Shenghei Tigers - ABA-Champions 2007/II and 2008/I
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Andriz

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Donnerstag, 21. Juni 2007, 10:42

Zu dem nachträglichen Editieren sag ich jetzt mal nix - in der DU hätt ich sofort eine Verschwörung gewittert und Deine Absetzung gefordert :D

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Donnerstag, 21. Juni 2007, 13:44

Wir sind ja Gottsei dank nicht in der DU. :)
John Nakamura

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35

Samstag, 8. September 2007, 16:41

Ehrenwerte Mandarin,

hiermit stelle ich Antrag zur Diskussion und Abstimmung durch den Council of Mandrin zu folgenden neue Standing Orders.

Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen

Section I - Fundamentals
(1) Der Council of Mandarin tagt öffentlich und permanent im Parlamentsbezirk von Hong Nam.
(2) Mitglieder des Council of Mandarin sind die Mandarin der Distrikte.

Section II - Chairmanship
(1) Die Mandarin wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(3) Der Vorsitzende leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Council of Mandarin verantwortlich, ihm steht das Hausrecht zu.
(5) Die Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod spätestens jedoch nach sechs Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(6) Eine konstruktive Neuwahl ist mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen möglich.
(7) Der Stellvertreter des Vorsitzenden ist derjenige Mandarin, der am längsten Mitglied des Council of Mandarin ist. Er übernimmt die Amtsgeschäfte bei Abwesenheit des Vorsitzenden.

Section III -Rightes and Duties
(1) In allen Diskussionen und Aussprachen im Council of Mandarin genießen allein seine Mitglied Rederecht.
(2) In Abstimmungen sind Diskussionen unzulässig.
(3) Der Vorsitzende kann Gästen das Rederecht auf Antrag eines der Mandarin verleihen.
(4) Wer ohne Rederecht im Abgeordnetenhaus trotz Verwarnung des Vorsitzenden wiederholt redet oder beleidigend wird, wird mit einem Bußgeld über 100 Astordollar bestraft.

Section IV - Motions
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern des Council of Mandarin gestellt werden.
(2) Anträge sind im Council of Mandarin an einem vom Vorsitzenden bestimmten Ort innerhalb des Council of Mandarin einzubringen.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.

Section V - Discussions
(1) Der Vorsitzende eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt er dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden nach ihrer Eröffnung.
(3) Auf Antrag von ein Drittel der Mandarin kann der Vorsitzende die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Vorsitzende zeitnah die Abstimmung ein.


Section VI - Votes
(1) Die Mandarin entscheiden, durch die Mehrheit der auf Ja und Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Aye, Nay oder Abstention beantwortet werden kann.
(3) Abstimmungen werden vom Vorsitzenden eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mandarin abgestimmt haben.
(4) Die Editierung von Stimmabgaben ist unzulässig. Die Stimme ist in diesem Fall ungültig.


Section VII -Validity
(1) Diese Standing Orders treten mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern des Council of Mandarin Chan Sen angenommen wurde.
(2) Sie bleibt gültig, bis das Council of Mandarin neue Standing Orders beschließt.
(3) Eine ƒnderung der Standing Orders erfordert die einfache Mehrheit der Mandarin.
(4) Der Vorsitzende zum Zeitpunkt der Inkrafttretung hat seine Amtszeit wie vorgesehen abzuleisten, auf ihn trifft Section 2(5) nicht zu.


Die ƒnderungen sind rot makiert. Der bisherige Section III (5) entfällt. Weitere Erklärungen in der Aussprache.
Scott Adam Cheung
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Dienstag, 2. Oktober 2007, 21:54

Mr. Andriz,
ich bitte um Aussprache und Abstimmung über folgenden Antrag

Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen

Section I - Fundamentals
(1) Der Council of Mandarin tagt öffentlich und permanent im Parlamentsbezirk von Hong Nam.
(2) Mitglieder des Council of Mandarin sind die Mandarin der Distrikte.

Section II - Chairmanship
(1) Die Mandarin wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(3) Der Vorsitzende leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Council of Mandarin verantwortlich, ihm steht das Hausrecht zu.
(5) Die Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod spätestens jedoch nach sechs Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(6) Eine konstruktive Neuwahl ist mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen möglich.
(7) Der Stellvertreter des Vorsitzenden ist derjenige Mandarin, der am längsten Mitglied des Council of Mandarin ist. Er übernimmt die Amtsgeschäfte bei Abwesenheit des Vorsitzenden.

Section III -Rightes and Duties
(1) In allen Diskussionen und Aussprachen im Council of Mandarin genießen allein seine Mitglied Rederecht.
(2) In Abstimmungen sind Diskussionen unzulässig.
(3) Der Vorsitzende kann Gästen das Rederecht auf Antrag eines der Mandarin verleihen.
(4) Wer ohne Rederecht im Council of Mandarin trotz Verwarnung des Vorsitzenden wiederholt redet oder beleidigend wird, wird mit einem Bußgeld über 100 Astordollar bestraft.

Section IV - Motions
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern des Council of Mandarin gestellt werden.
(2) Anträge sind im Council of Mandarin an einem vom Vorsitzenden bestimmten Ort innerhalb des Council of Mandarin einzubringen.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.

Section V - Discussions
(1) Der Vorsitzende eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt er dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden nach ihrer Eröffnung.
(3) Auf Antrag von ein Drittel der Mandarin kann der Vorsitzende die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Vorsitzende zeitnah die Abstimmung ein.


Section VI - Votes
(1) Die Mandarin entscheiden, durch die Mehrheit der auf Ja und Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Aye, Nay oder Abstention beantwortet werden kann.
(3) Abstimmungen werden vom Vorsitzenden eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mandarin abgestimmt haben.
(4) Wird eine bereits abgegebene Stimme verändert, so ist sie ungültig.
(5) Eine Abstimmung ist nur gültig, wenn mindestens zwei Mandarin daran teilgenommen haben.


Section VII -Validity
(1) Diese Standing Orders treten mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern des Council of Mandarin Chan Sen angenommen wurde.
(2) Sie bleibt gültig, bis das Council of Mandarin neue Standing Orders beschließt.
(3) Eine ƒnderung der Standing Orders erfordert die einfache Mehrheit der Mandarin.
(4) Der Vorsitzende zum Zeitpunkt der Inkrafttretung hat seine Amtszeit wie vorgesehen abzuleisten, auf ihn trifft Section 2(5) nicht zu.
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Sonntag, 14. Oktober 2007, 01:59

Ich stelle Antrag auf Diskussion und Abstimmung durch den Council of Mandarin für den folgenden Antrag

District Reform Bill

Section I - Area of Application
[1] Dieses Gesetzt bestimmt die Einteilung, Leitung und Vertretung der sieben Verwaltungseinheiten.
[2] Es soll als ÑDistrict Reform Act" zitiert werden.

Section II -The Districts
[1] Die Republik Chan Sen gliedert sich in sechs Distrikte (Districts).
[2] Die sechs Distrikte und deren Hauptstädte (District Seat) sind
A) Central Chan; Laioning
B) Isaposant ; New Aldenroth
C) Kwai; Shenghei
D) Upper Petchyko; New Ming
E) Xiwang; Zan City
F) Yellow Shade; Lo Santui
[3] Die Distrikte werden durch einem vom Gouverneur vorgeschlagenen und vom Council of Mandarin bestätigten District Commissioner geleitet.
[4] Deren Amtszeit endet durch Abberufung durch den Gouverneur oder Council of Mandarin, Tod, Rücktritt oder Umzug.

Section III - The Capital
[1] Hong Nam ist als Regierungshauptstadt keinem Distrikt zugeteilt (Independent City), stellt dennoch ein gleichberechtigte Verwaltungseinheit dar.
[2] Die Stadt mit Umland trägt den Namen Greater Hong Nam.
[3] Die Hauptstadt wird durch einen vom Gouverneur ernannten Great Commissioner geleitet, der keine Bestätigung des Council of Mandarin bedarf.
[4] Der Great Commissioner amtiert bis er vom Gouverneur entlassen wird, den Bundesstaat verlässt, zurücktritt oder verstirbt.

Section IV -Representation at state level
[1] Die Vertreter einer Verwaltungseinheit werden auf eigenem Wunsch als Mandarin im Council of Mandarin aufgenommen.
[2] Der Vorsitzende des Council of Mandarin führt die Mandarin in ihr Amt ein und führt eine Liste der Vertreter der Verwaltungseinheiten.
[3] Eine Mitgliedschaft endet durch gerichtliche Bestrafung (auch auf Zeit), Umzug, Tod oder Rücktritt.

Section V -The political Map
Die Einteilung der Verwaltungseinheiten wird durch den Gouverneur durch eine öffentliche Bekanntmachung einer politischen Karte, die diesem Gesetz anzuhängen ist, festgestellt.

Section VI - Validity
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft und ersetzt den bisherigen District Reform Act vom 19.10.2006.
Scott Adam Cheung
15th and 17th Vice President of the United States of Astor
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38

Freitag, 19. Oktober 2007, 18:08

Ich bitte um Einleitung eines Gesetzgebungsverfahren zum folgenden Gesetzesvorschlag.


Pledge Bill

Section I - Fundementals
[1] Dieses Gesetz bestimmt Wortlaut und Anwendungsgebiet des chansensischen Amtseides.
[2] Es soll als ÑPledge Act" zitiert werden.

Section II - Area of Application
[1] Zur seiner Amtseinführung, die der Chairman of the Council of Mandarin öffentlich durchführt, hat der Gouverneur den Eid zu leisten.
[2] Vor dem Council of Mandarin werden dessen Vorsitzender sowie seine Mitglieder vor Antritt ihrer ƒmter vereidigt.
[3] Weitere Staatsbeamte leisten ihren Amtseid auf Anweisung durch den Gouverneur.
[4] Ausgenommen vom bundesstaatlichen Eid ist der Senator, der auf Bundesebene vereidigt wird.

Section III - Wording
ÑIch schwöre, dass ich die Verantwortung gegenüber dem chan-senesischen Volk wahrnehme, es vor Ungerechtigkeit schütze, Verfassung und Gesetze wahre und auf das Wohl der Republik von Chan-Sen und der Vereinigten Staaten von Astor bedacht bin."
Eine ergänzende religiöse Beteuerung ist zulässig.

Section IV - Validity
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Scott Adam Cheung
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39

Donnerstag, 25. Oktober 2007, 11:54

Ich stelle folgenden Antrag zur Aussprache und Abstimmung durch den Council of Mandarin.

Senator Office reoccupation Bill

Section 1 -Fundementals
[1] Diese Gesetzt regelt die Neubesetzung des Senatorenamtes bei dessen Vakanz innerhalb einer Amtsperiode nach der Bundesverfassung Article III -Section 4 (5).
[2] Es soll als ÑSenator Office reoccupation Act" zitiert werden.

Section 2 -Area of Application
[1] Das Amt ist neu zu besetzen, wenn der bisherige Senator
A) verstirbt
B) die Staatsbürgerschaft verliert oder ablegt
C) den Staat Chan Sen verlässt
D) seinen Rücktritt erklärt
E) zum Präsident der Vereinigten Staaten oder in das Repräsentantenhaus gewählt wurde.
[2] Sollte zur regulären Senatorenwahl innerhalb des vorgeschrieben Monats das Amt nicht besetzt werden können, so tritt dieses Gesetz in Kraft.
[3] Das Verfahren zur Neubesetzung entfällt, wenn eine reguläre Senatorenwahl angekündigt wurde.

Section 3 -Proceeding
[1] Der Gouverneur schlägt dem Council of Mandarin umgehend einen Kandidaten für das Amt des Senators vor.
[2] Sollte der Kandidat abgelehnt werden, so haben die Mandarin das Recht einen oder mehrere Kandidaten innerhalb der nächsten drei Tage vorzuschlagen.
[4] Die Wahlformalitäten regeln die Standing Orders of the Council of Mandarin, eine Aussprache entfällt jedoch.

Section 4 -Validity
Dieses Gesetzt tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.
Scott Adam Cheung
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40

Donnerstag, 1. November 2007, 15:50

Ich beantrage für diesen Gesetzesvorschlag eine Aussprache mit folgender Abstimmung im Council of Mandarin

Governor Election Bill

Section I -Fundementals
[1] Dieses Gesetz regelt die Wahl und Amtsenthebung des Gouverneurs und Vizegouverneurs.
[2] Es soll als ÑGovernor Election Act" zitiert werden.

Section II - Right to vote and Eligibility
[1] Aktives Wahlrecht besitzen alle chan-senesischen Bürger, die im Bürgerverzeichnis der Vereinigten Staaten in Chan Sen gemeldet sind
[2] Passives Wahlrecht besitzt derjenige, der mehr als 21 Tage astorische und chansensischer Bürger ist.
[3] Das aktive und passive Wahlrecht kann in Folge einer erfolgten Verurteilung des Bürgers entzogen werden.

Section III - Realization of Elections
[1] Die Amtszeicht des Gouverneurs beträgt vier Monate.
[2] Für die Ausrichtung der Wahl ist der Gouverneur mit Absprache mit dem Director of the Electoral Office zuständig.
[3] Der Wahlzeitraum wird mindestens 14 Tage vor Wahlbeginn bekannt gegeben.
[4] Die Wahl soll mehr als 96 und nicht mehr als 144 Stunden dauern.

Section IV -Candidacies
[1] Eine Kandidatur erfolgt öffentlich und mindestens sieben Tage vor Wahlbeginn.
[2] Kandidieren dürfen Bürger, die nach Section II [3] das passive Wahlrecht besitzen.
[3] Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.


Section V - Election Campaign
Wahlwerbung ist im Wahlkampf ist auf öffentlichen Seiten gestattet, nicht jedoch auf staatlichen und kommunalen Auftritten.

Section VI - Election results
[1] Das Wahlergebnis wird durch den Director of the Electoral Office öffentlich bekannt gegeben.
[2] Es wurde der Kandidat zum Gouverneur gewählt, der mehr als die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinen konnte.
[3] Sollte kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht haben, so wird zeitnah eine Stichwahl zwischen den zwei besten Kandidaten ausgetragen.

Section VII - The Deputy
[1] Der Gouverneur kann mit Billigung des Council of Mandarin, einen Vizegouverneur bestellen.
[2] Das Wahlverfahren ist durch die Standing Orders of the Council of Mandarin geregelt, eine Aussprache entfällt jedoch.
[3] Der Vizegouverneur (Vice Governor) übernimmt die Amtsgeschäfte des Gouverneurs bei dessen Abwesenheit.

Section VIII - Dismissal
[1] Sollten der Gouverneur und/oder der Vizegouverneur länger unabgemeldet ihren Amtsgeschäften fern bleiben oder gegen Recht und Gesetz handeln, haben die Mandarin die Möglichkeit sie ihres Amtes zu entheben.
[2] Ein Misstrauensantrag muss beim Vorsitzenden des Council of Mandarin eingereicht werden und schriftlich bzgl. der obigen Gründe ausgeführt sein.
[3] Darauf hin ist ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten, bei welche der Amtsträger seines Amtes enthoben wird, wenn drei Viertel der Mandarin ihm das Misstrauen aussprechen.
[4] Anschließend hat der Vizegouverneur bzw. der Vorsitzende des Council of Mandarin, der somit die Amtsgeschäfte des Gouverneurs kommissarisch führt, unverzüglich Neuwahlen anzukündigen.

Section IX - Validity
[1] Mit diesem Gesetzt tritt der Election Act vom 19.10.2006 außer Kraft.
[2] Es tritt nach Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.
Scott Adam Cheung
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Former United States Senator for the Republic of Chan Sen

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Scott A. Cheung« (1. November 2007, 15:53)