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Original von Allison Rose
Mr. Witfield, weil ich den Zeugen gerne hören möchte und seine Aussage für unerlässlich in diesem Verfahren halte.
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Original von Chester J. Witfield
Ich sehe auch mit Sorge, dass der Beklagte dem Verfahren offensichtlich nicht die nötige Aufmerksamkeit widmet; das rechtfertigt aber keinesfalls, dass das Gericht Zeugen benennt, die der Beklagte benennen müsste und dies pflichtwidrig nicht tut.
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Original von Craig Hsiao
Wenn die Klägerseite nachträglich Beweisanträge einreicht, so beantrage ich die Zulassung einer Aussage von Mr.Monroe. Somit dürfte diese Dilema beendet sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses Q. Monroe« (22. Oktober 2009, 15:39)
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