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natürlich ist die Atomenergie niemals ganz sicher. Ergo sind Atomkraftwerke nie ganz sicher und ein permantes Risiko. Deswegen ist es gut und richtig auch auf erneuerbare alternative Energien zu setzen. Aber was ist, wenn wir dieses Gesetz jetzt verabschieden, 2020 alles ausschalten und unsere Forscher sagen: Tut uns leid! Aber das mit der alternativen Energie hat jetzt doch nicht so geklappt wie man es sich erhofft hat. Was machen wir dann?
Ich würde als Alternative vorschlagen, dass man vielleicht einen zusätzlichen Absatz reinnimmt, der die Möglichkeit einräumt den Ausstieg einmalig zu verlängern, wenn es sich abzeichnet, dass der zu erwartene Energieversorgungsverlust nicht mit neuen Quellen ausgeglichen werden kann.
dieser Vorschlag wäre für mich akzeptabel. Ich bin gerne bereit, bis morgen einen derartigen Absatz zu draften. Haben Sie eine Vorstellung vom Zeitrahmen der Verlängerung, die Sie für angemessen halten?
ich habe zwar Bedenken, eine Energiequelle abzuschalten, bevor sicherer Ersatz dafür besteht, doch ich habe Vertrauen in die Forschung und den Erfindergeist unserer Nation wie auch dieses Staates. Die Gesetze dürfen nicht immer nur den Entwicklungen hinterherlaufen, sondern sollen eben manchmal auch die Richtung der Entwicklung vorgeben.
Jedoch halte ich eine Beschraenkung der Forschung und gar eine Genehmigungspflicht für verfassungswidrıg.
ich habe mit meinen Mitarbeitern die Einwände des Kollegen Marani geprüft und meinen Vorschlag entsprechend angepasst. Ms. Sturgess und Mr. Marani, wäre dieser Vorschlag für Sie vertretbar?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fredrik Stenerud« (21. September 2011, 21:11) aus folgendem Grund: Bläuung der geänderten Abschnitte
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