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21

Dienstag, 30. Dezember 2008, 20:12

Madam Speaker,

ich rege an, dass die Aussprachezeit bei Bedarf verlängert wird und wir alle gemeinsam an diesem Entwurf arbeiten, bis er so ist, wie wir es für alljene astorischen Bürgerinnen und Bürger, die eine Auszeichnung aufgrund ihrer Courage verdient haben, wollen.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Alexander Xanathos

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22

Dienstag, 30. Dezember 2008, 20:37

Wenn wir dies auf Angehörige der Streitkräfte beschränken, sehe ich nun wiederum eine Ungleichbehandlung mit den zivilen Beamten. Und der Präsident ist ja nicht nur Oberbefehlshaber des Militärs, sondern auch weisungsbefugter oberster Dienstherr der zivilen Beamten. Denn Soldaten wie Beamte sind Hoheitsvertreter und bei ihrer Aufgabenerfüllung haben auch die meisten eine besondere Dienstkleidung.
Auch Polizisten tragen Uniformen, auch wenn sie anders heißen.

Was die Konkretisierung des Verleihungsmodus und der Festlegung von Orden und Ehrenzeichen betrifft, so denke ich, dass, wenn wir in dieses Gesetz alle Orden und Ehrenzeichen aufnehmen und auch die Verleihungsvoraussetzungen, dann würde dies in jedem Falle den Rahmen des Gesetzes sprengen und statt Transparenz Unübersichtlichkeit hervorrufen.
Alexander Xanathos
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Armin Schwertfeger

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23

Mittwoch, 31. Dezember 2008, 07:56

Werter Mr. Xanathos, eine differenzierte Behandlung von Angehörigen des Militärs und der zivilen Bevölkerung ist nach meinem Verständnis durchaus hinnehmbar, da das Militär mit seinen Organisations- und Befehlsstrukturen auch ein besonderer Bereich innerhalb der Gesellschaft ist.

Sie werden von mir keine Zustimmung zu einem Gesetz erhalten, welches unbedingt die Diensaufsichts- und Weisungsbefugnisse des Präsidenten bezüglich den zivilen Beamtenapparat mit der Kommando- und Befehlsstrukturen des Militärs gleichsetzt.

Im Übrigen geht Ihre Einschätzung, dass der Präsident für alle "Amtsträger des Bundes" (so Ihre Gesetzesformulierung) weisungsbefugter Dienstherr sei, an der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Realität vorbei. Ich möchte in dieser Beziehung mal Ihr Augenmerk auf den Supreme Court oder die Federal Reserve Bank, ja sogar auf den Congress lenken.

Solange Sie also dem Präsidenten das Recht einräumen wollen, darüber entscheiden zu dürfen, welche ausländischen Ehrenzeichen ein "normaler" Astorier annehmen darf, sehe ich für mich keine Zustimmungsmöglichkeit für diesen Gesetzentwurf.

Was die Aufnahme der vom Gesetz erfassten Orden und Ehrenzeichen in den Gesetzestext betrifft, kann ich Ihre Bedenken nicht nachvollziehen. Was hindert Sie daran, in einem Anhang tabellarisch aufzuführen, Titel der Auszeichnung, kurze Beschreibung der Gestaltung, Verleihungsberechtigte und wesentliche Begründungstatbestände. Mit Ihrer Bemerkung, dass dies den Rahmen dieses Gesetzes sprengen würde erwecken Sie den Eindruck, wir würden in der nächsten Zeit mit einer Flut von unzähligen verschiedenen Ehrenzeichen und Orden rechnen müssen. Dies wäre in der Tat möglich, wenn Sie das Recht zur "Emission" von Auszeichnungen dem Präsidenten einfach im Verordnungswege zuerkennen.

Machen Sie doch einfach einmal 3, 4 oder 5 Vorschläge mit einer hierarchischen Abstufung der Bedeutung und Wertigkeit, damit der Congress konkret entscheiden kann. Ein solcher Anhang wäre transparent und übersichtlich und bei Bedarf auch jederezeit, natürlich mit Zustimmung des Congresses, erweiter- oder auch kürzbar.
Armin Schwertfeger
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Alexander Xanathos

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24

Mittwoch, 31. Dezember 2008, 09:53

Entweder man übernimmt ein Amt und steht damit in einem besonderen Treueverhältnis zur Nation, egal ob Beamter, Abgeordneter oder Richter ... oder eben nicht.
Jeder "normale" Astorier, ich interpretiere Ihre Äußerung einmal so, dass damit jeder Astorier gemeint ist, der eben kein Amt auf Bundesebene innehat, kann nach meinem Änderungsvorschlag jede Auszeichnungen annehmen und tragen; ein Amtsträger kann sie annehmen, bedarf aber zum Tragen der Genehmigung durch den Präsidenten.
Weiter als bis hierhin kann ich nun wirklich auch nicht abrücken, ohne mein Verständnis vom Staat und dem Dienst an der Nation gänzlich aufzugeben.

Es war nicht meine Idee, dass der Congress Auszeichnungen stiftet.
Sen. Malroy, haben Sie für Ihren Vorschlag etwas konkretes?

Mr. President, könnten Sie bitte die Drucksache dahingehend aktualisieren, dass mein Änderungsvorschlag eingebracht wird?
Alexander Xanathos
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Romy C. Lanter-Davis

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25

Donnerstag, 1. Januar 2009, 16:51


The United States of Astor
The President of Congress

Astoria City, 1 of January 2009


Die Aussprache wird verlängert und dauert nun bis zum 3.1.2009 um 16:50 Uhr

gez.
Romy Lanter-Davis
President of Congress


Ist dies die aktuelle Version des Antrags?

Federal Honors Bill

Article 1 - Fundamentals
(1) Für besondere Verdienste um die Vereinigten Staaten von Astor können Orden und Ehrenzeichen des Bundes nach Maßgabe dieses Gesetzes verliehen werden.
(2) Die Befugnisse der Bundesstaaten, Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

Article 2 - Decorations and Medals
(1) Orden und Ehrenzeichen können nur vom Präsidenten der Vereinigten Staaten oder mit seiner Genehmigung gestiftet und verliehen werden.
(2) Eine Verordnung bestimmt die Bezeichnung der Auszeichnung und die Voraussetzungen für ihre Verleihung.

Article 3 - Privation
Erweist sich ein Beliehener durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer Straftat, wegen derer er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Monat verurteilt worden ist, der verliehenen Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm der Verleihungsberechtigte die Auszeichnung entziehen und die Einziehung der Verleihungsurkunde anordnen.

Article 4 - Permit
Ein Amtsträger des Bundes darf Orden und Ehrenzeichen, die er von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung verliehen bekommen hat, nur mit Genehmigung des Präsidenten der Vereinigten Staaten tragen.

Article 5 - Certification
(1) Orden und Ehrenzeichen nach diesem Gesetz dürfen nur getragen werden, wenn sie von der zur Verleihung befugten Stelle ordnungsgemäß verliehen worden sind und der Beliehene hierüber, soweit die Stiftungsverordnung nichts Gegenteiliges bestimmt, eine Verleihungsurkunde innehat.
(2) Die Verleihungsurkunde berechtigt den Inhaber zum Tragen der Auszeichnung.

Article 6 - Return
(1) Orden und Ehrenzeichen verbleiben nach dem Tod des Inhabers im Besitz der Hinterbliebenen, soweit in der Stiftungsverordnung nichts anderes bestimmt ist.
(2) Ausländische Orden und Ehrenzeichen werden von dieser Vorschrift nicht berührt.

Article 7 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Romy Christina Lanter-Davis

XXIII Vice President of the United States
Former Speaker of Congress

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26

Donnerstag, 1. Januar 2009, 18:18

Ja, da ist sie. Danke Mme Speaker.
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Romy C. Lanter-Davis

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27

Samstag, 3. Januar 2009, 19:12

Besteht weiterhin Aussprachebedarf?
Romy Christina Lanter-Davis

XXIII Vice President of the United States
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28

Samstag, 3. Januar 2009, 19:18

Hält der Antragsteller daran fest den Entwurf nicht dahingehend abändern zu wollen Vorraussetzungen und/oder die Orden namentlich hineinzuschreiben?

13th and 24th President of the United States of Astor

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29

Samstag, 3. Januar 2009, 19:32

Ja, ich halte an der letzten Fassung fest, Mr. President.
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Edmund S. Malroy

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30

Sonntag, 4. Januar 2009, 18:27

Zitat

Original von Alexander Xanathos
Sen. Malroy, haben Sie für Ihren Vorschlag etwas konkretes?


Ja. Ich schließe mich den Ausführungen von Senator Schwertfeger vollumfänglich an. Ein Amsträger des Bundes mag vielleicht in einem gesonderten Treueverhältnis zur Nation stehen, aber deswegen noch lange nicht zum Präsidenten. Wir sind keine feudalistische Gesellschaft, in der die Untertanen einem Lehnsherrn dienen, sondern ein freies, demokratisches Gemeinwesen, in dem auch Staatsbeamte freie und mündige Bürger sind, die privatautonom entscheiden können und sollten, welche Ehrenzeichen sie tragen wollen und welche nicht.

Außerdem halte ich es nach wie vor wenig sinnvoll, ein Gesetz zu verabschieden, dass die zu vergebenden Ehrenzeichen nicht auflistet und definiert.

Insofern: Ich werde den Vorschlag in der aktuellen Fassung ablehnen.
EDMUND S. MALROY [D]
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FORMER PRESIDENT OF THE UNITED STATES

Romy C. Lanter-Davis

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31

Sonntag, 4. Januar 2009, 18:50

Mr. Xanathos, wünschen sie eine weitere Verlängerung der Aussprache um eventuell zu einer Einigung zu kommen, oder soll die Abstimmung über ihren Entwurf eingeleitet werden?
Romy Christina Lanter-Davis

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Lance B. Jackson

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32

Sonntag, 4. Januar 2009, 20:27

Ich schließe mich den Ausführungen der Senatoren aus Astoria State und Freeland an. Auch ich werde den Vorschlag in dieser Fassung ablehnen.
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Alexander Xanathos

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33

Montag, 5. Januar 2009, 00:13

Gut, ich beantrage eine weitere Verlängerung der Aussprache und schlage folgende Änderung vor:

Article 4 - Permit
Ein Amtsträger des Bundes darf während der Ausübung seines Amtes Orden und Ehrenzeichen, die er von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung verliehen bekommen hat, nur mit Genehmigung des Präsidenten der Vereinigten Staaten tragen.
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34

Montag, 5. Januar 2009, 10:55


The United States of Astor
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Astoria City, 5th of January 2009


Die Aussprache wird verlängert und dauert nun bis zum 8.1.2009 um 11:00 Uhr

gez.
Romy Lanter-Davis
President of Congress


Folgendes ist die aktuelle Version des Antrages

Federal Honors Bill

Article 1 - Fundamentals
(1) Für besondere Verdienste um die Vereinigten Staaten von Astor können Orden und Ehrenzeichen des Bundes nach Maßgabe dieses Gesetzes verliehen werden.
(2) Die Befugnisse der Bundesstaaten, Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

Article 2 - Decorations and Medals
(1) Orden und Ehrenzeichen können nur vom Präsidenten der Vereinigten Staaten oder mit seiner Genehmigung gestiftet und verliehen werden.
(2) Eine Verordnung bestimmt die Bezeichnung der Auszeichnung und die Voraussetzungen für ihre Verleihung.

Article 3 - Privation
Erweist sich ein Beliehener durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer Straftat, wegen derer er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Monat verurteilt worden ist, der verliehenen Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm der Verleihungsberechtigte die Auszeichnung entziehen und die Einziehung der Verleihungsurkunde anordnen.

Article 4 - Permit
Article 4 - Permit
Ein Amtsträger des Bundes darf während der Ausübung seines Amtes Orden und Ehrenzeichen, die er von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung verliehen bekommen hat, nur mit Genehmigung des Präsidenten der Vereinigten Staaten tragen.

Article 5 - Certification
(1) Orden und Ehrenzeichen nach diesem Gesetz dürfen nur getragen werden, wenn sie von der zur Verleihung befugten Stelle ordnungsgemäß verliehen worden sind und der Beliehene hierüber, soweit die Stiftungsverordnung nichts Gegenteiliges bestimmt, eine Verleihungsurkunde innehat.
(2) Die Verleihungsurkunde berechtigt den Inhaber zum Tragen der Auszeichnung.

Article 6 - Return
(1) Orden und Ehrenzeichen verbleiben nach dem Tod des Inhabers im Besitz der Hinterbliebenen, soweit in der Stiftungsverordnung nichts anderes bestimmt ist.
(2) Ausländische Orden und Ehrenzeichen werden von dieser Vorschrift nicht berührt.

Article 7 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Romy Christina Lanter-Davis

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35

Samstag, 10. Januar 2009, 20:34

Da offenbar kein Aussprachebdarf mehr besteht, wird die Abstimmung im Laufe des Abends eingeleitet.
Romy Christina Lanter-Davis

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