Mr. Speaker,
ich vergleiche mitnichten Äpfel mit Birnen, ich behandle den ehrenwerten Commoner Rosenthal nur mit seiner eigenen Medizin, wie man so schön sagt.
Er spricht sich erst offen für die Diskriminierung und Schlechterstellung von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung aus, und beantwortet Kritik an dieser Forderung dann mit Wehklagen, man achte seine "religiösen Überzeugungen" nicht.
Ich frage den ehrenwerten Commoner Rosenthal darum, was er antworten würde, wenn andere Leute ihn auf Grund ihrer "religiösen Überzeugungen" ausgrenzen und diskriminieren würden?
Indem sie zunächst beteuern, sie respektierten natürlich die religiösen Lehren und Gebräuche des Judentums und hätten rein persönlich ja auch nichts gegen Menschen jüdischen Glaubens, es sei aber nun einmal so, dass diese Gott lästerten, indem sie seinen Sohn als den Messias verleugneten, durch eine bewusst falsche Auslegung der Heiligen Schrift Gottes Geboten zuwider handelten, und sie einfach nicht wollen, dass ihr auf Ehrfurcht vor Gott und seinen Geboten gegründetes Gemeinwesen, und insbesondere ihre Kinder, solchen gotteslästerlichen Einflüssen ausgesetzt würden?
Das ist weder geschmackloser, noch irrationaler, als was der ehrenwerte Commoner Rosenthal hier von einem "heiligen Sakrament" der Ehe erzählt.
In einem säkulären Staat ist diese kein "heiliges Sakrament", sondern ein staatlich anerkannter und gewährleisteter Zivilpakt, der der Lebensgemeinschaft zweier Menschen rechtliche und wirtschaftliche Ordnung und Sicherheit verleiht.
Kein Homosexueller wird gezwungen, eine Ehe einzugehen, wenn das seinen persönlichen religiösen Ansichten zuwider liefe. Und keinem Heterosexuellen entsteht ein Schaden daraus, wenn die Lebensgemeinschaft zweier Homosexueller staatlicherseits ebenso anerkannt und geschützt wird, wie die Lebensgemeinschaft zweier Heterosexueller.
Die Ehe ist keine "Belohnung" für moralisch besonders "aufrichtigen" oder "anständigen" Lebenswandel, sie ist eine in juristischer wie wirtschaftlicher Hinsicht praktische Erleichterung für Menschen, die ihr Leben miteinander gestalten und Verantwortung füreinander tragen wollen. Der Staat ist gehalten und verpflichtet, das ohne Rückfragen und Wertungen so anzuerkennen, und dem Wunsch zweier Menschen nach gemeinsamer Lebensführung und -gestaltung in seiner Gesetzgebung Rechnung zu tragen.