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21

Montag, 27. Januar 2014, 21:41

Honorable Members of the State Assembly,

hiermit beantrage ich die Nachwahl des Senators für Freeland und schlage der State Assembly dafür Mr. Lucius Barrymore vor.
Elizabeth Grey, M.D.

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22

Montag, 27. Januar 2014, 23:14

Honorable Members of the State Assembly,

hiermit beantrage ich Aussprache und Abstimmung zu folgendem Verfassungsamendment:

Senatorial Succession Amendment

Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz ändert die Verfassung des Freistaats Freeland.

Section 2 - Amendment
Article IV, Section 2 wird wie folgt neugefasst:
    Section 2 [Vacancy]
    Im Falle der vorzeitigen Erledigung des Amtes ernennt der Gouverneur einen neuen Senator für die verbleibende Amtszeit.
Elizabeth Grey, M.D.

Wesley Marcel Martin

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23

Sonntag, 2. Februar 2014, 13:38

Ich bitte um die Eröffnung einer Aussprache zum folgenden Entschließungsantrag:

Vote-Amendment Bill

Section 1 - Purpose
Durch diesen Beschluss wird die Geschäftsordnung der State Assembly um eine Bestimmung zur Bemessung der notwendigen Stimmen für die Annahme eines Antrages zu erreichen.

Section 2 - Changes
Section/Article VI - Votes wird um Subsection (4), Subsection (5) und Subsection (6) mit folgendem Inhalt ergänzt:

(4) Ein Beschluss in der State Assembly kann nur Angenommen werden wenn die Absolute Mehrheit, von mindestens 51% der Stimmen, oder eine 2/3 Mehrheit für den Beschluss stimmt, eine Einfache Mehrheit reicht nicht aus.

(5) Dabei benötigen Anträge, die Verfassung betreffend, die die Rechte des Volkes einschränken, von erheblichem öffentlichem Interesse sind, oder die Aufrüstung der Miliz oder anderer öffentlichen Sicherheitsbehörden außerhalb der Feuerwehr und des Kranken-Rettungsdienstes betreffen, die absolute Zweidrittelmehrheit von Zwei-Dritteln der existierenden Stimmen. Alle anderen Beschlüsse bedürfen mindestens Mehr als die Hälfte der existierenden Stimmen.

(6) Die Stimmenauszählung bemisst sich an den existierenden Stimmen, sollten mehr als die Hälfte der abstimmungsberechtigten Mitglieder der State Assembly nicht anwesend sein, oder stimmen nicht ab, so ist die Abstimmung ungültig. Die Bemessung der Stimmen richtet sich nicht nach den abgegebenen Stimmen, sondern an den existierenden Stimmen.


Translations:

I ask for the opening of a debate on the following draft resolution :

Vote Amendment Bill

Section 1 - Purpose
Through this decision, the Rules of Procedure of the State Assembly is to achieve a determination to measure the necessary votes for the adoption of a proposal.

Section 2 - Changes
Section / Article VI - Votes will to subsection ( 4) , subsection (5) and subsection (6 ) supplemented with the following content :
( 4) A resolution in the State Assembly can only be Adopted if the absolute majority of at least 51 % of the vote , or a 2/3 majority for the decision is approved , a Simple majority is not enough.

( 5) This need applications , the Constitution on which restrict the rights of the people , are of significant public interest, or the upgrade of the militia or other public safety agencies outside the fire department and the hospital emergency service concern , the absolute two-thirds majority of two- thirds the existing votes . All other decisions shall require at least more than half of the existing cast.

(6 ) The counting of votes is calculated according to the existing voices, should be more than half of the members entitled to vote, the State Assembly are not present , or not vote , the vote is invalid. The design of votes is not based on the votes cast , but the existing votes .


Je demande l'ouverture d'un débat sur le projet de résolution suivant :

Voix l'amendement du projet de loi

Section 1 - Objet
Par cette décision , les règles de procédure de l' Assemblée de l'Etat est de parvenir à une détermination à mesurer les votes nécessaires pour l'adoption d'une proposition .

Section 2 - Modifications
Section / Article VI - Les votes seront au paragraphe ( 4 ) , le paragraphe ( 5 ) et du paragraphe ( 6 ) complété avec le contenu suivant :
( 4) La résolution de l' Assemblée de l'Etat ne peut être adoptée si la majorité absolue d'au moins 51 % des voix , ou une majorité des 2/3 de la décision est approuvée, une majorité simple ne suffit pas.

( 5 ) Ces applications de besoin , la Constitution sur qui restreignent les droits du peuple , sont d'un intérêt public important , ou la mise à niveau de la milice ou d'autres organismes de sécurité publique en dehors du service d'incendie et le souci du service d'urgence de l'hôpital , l'absolu de deux majorité des deux tiers des deux tiers des votes existants . Toutes les autres décisions doivent recueillir au moins plus de la moitié de la distribution existante .

( 6 ) Le dépouillement des votes est calculé en fonction des voix existantes , devraient être plus de la moitié des membres ayant droit de vote , l' Assemblée de l'Etat ne sont pas présents , ou non voter , le vote n'est pas valide. La conception de votes n'est pas fondée sur les suffrages exprimés, mais les votes existants .


SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Ich bitte um Verzeihung wenn im französischen Text Fehler sind, ich habe nun mal versucht alle Amtssprachen Freelands "anzusprechen"

"Für die Freiheit ist kein Opfer zu Groß"

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24

Dienstag, 25. Februar 2014, 10:20

Honorable Members of the State Assembly,

hiermit beatrage ich Aussprache und Abstimmung zu folgendem Entwurf.

Senatorial Succession Amendment

Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz ändert die Verfassung des Freistaats Freeland.

Section 2 - Amendment
Article IV, Section 2 wird wie folgt neugefasst:
    Section 2 [Vacancy]
    (1) Erledigt sich das Amt des Senators vorzeitig und sind von der Amtszeit des Senators bereits mehr als zwei Drittel verstrichen, ernennt der Gouverneur für den Rest der Amtszeit einen neuen Senator. Sind von der Amtszeit nicht bereits mehr als zwei Drittel verstrichen, wählt die bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte Bevölkerung des Freistaates einen neuen Senator für den Rest der Amtszeit.
Elizabeth Grey, M.D.

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25

Sonntag, 11. Mai 2014, 11:05

Honorable Members of the State Assembly,

hiermit beantrage ich Aussprache und Abstimmung zu folgendem Entwurf.

R E S O L U T I O N
- The State Assembly of Freeland -


Die State Assembly von Freeland, beschließt das Folgende:

- Rassismus ist in jeder Form zu verurteilen.
- Hass führt zu mehr Hass, Hass führt zu Gewalt. Daher ist Hass zu verurteilen.
- Die Vorgänge um den "Burn the Flag of Andro"-Day in Laurentiana sind rassistisch motiviert und als solche zu verurteilen.
- Hetzreden haben in der astorischen Gesellschaft keinen Platz.
- Die Regierung der Vereinigten Staaten möge die Vorgänge in Laurentiana missbilligen und weiterhin der Weg des respektvollen Miteinanders verfolgen.
- Die Regierung sowie das Parlament von Laurentiana werden aufgefordert, nach Wegen zu suchen, den Rassismus in Laurentiana zu bekämpfen.
- Die Gesetzgebung des Bundes wird aufgefordert, nach Wegen zur Bekämpfung des Rassismus in den Vereinigten Staaten zu suchen.

Diese Resolution soll in der Library of States aufbewahrt werden. Kopien sollen an das Weiße Haus, die Regierung von Laurentiana und den Kongress der Vereinigten Staaten versandt werden.
Elizabeth Grey, M.D.

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26

Montag, 26. Mai 2014, 10:35

Honorable Members of the State Assembly,

aufgrund meiner Wahl zur Gouverneurin von Freeland lege ich hiermit mein Amt als Vorsitzende der State Assembly nieder und beantrage gleichzeitig die Neuwahl des Vorsitzenden.
Elizabeth Grey, M.D.

Wesley Marcel Martin

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27

Sonntag, 29. Juni 2014, 18:46

Honorable Members of the State Assembly, ich bitte um die Beratung und Beschießung über den folgenden Gesetzesantrag:


First Social Assistance Act



Part 1 General


§1 Area of Application and short title
(1) Dieses Gesetz dient dazu den Bedürftigen in Freeland die Sicherung eines würdigen Lebensstandards zu ermöglichen.
(2) Dieses Gesetz soll unter der Abkürzung "FSAA" zitiert werden.

§2 Definitions:
(1) Als Bedürftig gelten Personen und Haushalte die:
a) keinen festen Wohnsitz haben.
b) keiner geregelten Arbeit nachgehen.
c) ärztlich als schwerbehindert eingestuft werden.
d) mit dem Gesamteinkommen des Haushalts nicht die Grundsicherung des Haushalts gewährleisten können.
(2) Ein würdiger Lebensstandard beinhaltet alles, was zur Führung eines menschenwürdigen Lebens benötigt wird, insbesondere aber eine Unterkunft, ausgewogene und ausreichende Ernährung sowie Bildung und Zugang zu Information.

Part 2 Social Assistance


§3 Basics:
(1) Der Staat Freeland verpflichtet sich dazu alle in Part 2 zugesicherten Leistungen im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
(2) Für die Feststellung des Bedürftigenstatus sowie für die Verteilung der zugesicherten Leistungen soll eine Behörde namens "Freeland Social Assistance Organisation (FSAO)" verantwortlich sein.
(3) Die in diesem Gesetz zugesicherten Leistungen sind gerichtlich einforderbar.

§4 Place to live:
(1) Jedem Bürger von Freeland steht ein überdachter Platz zum Wohnen zu.
(2) Sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein, die Wohnräume müssen aktuellen Bau und Gesundheitsstandarts erfüllen.
(3) Für die Instandhaltung der Wohnanlagen ist der Staat zuständig.

§5 Food and drinks
(1) Der Staat Freeland verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen dass keiner seiner Bürger Hunger und-oder Durst leiden muss.
(2) Zu diesem Zwecke ist die kostenfreie Herausgabe von Lebensmitteln an Bedürftige anzuordnen.
(3) Die ausgegebenen Lebensmittel müssen noch verkaufsfähig sein, auf gesundheitliche Aspekte muss bei der Zusammenstellung der Lebensmittelpakete Rücksicht genommen werden.
(4) Die FSAO gibt regelmäßig in Zusammenarbeit mit Ernährungsexperten und Ärzten Musterlisten für die auszugebenden Lebensmittelpakete aus.

§6 Education:
(1) Der Staat erneuert seine Verpflichtung jedem Bürger Bildung frei zugänglich zu machen.(2) Sollte ein Bürger nicht in der Lage sein für die Bildung seiner Kinder aufzukommen so ist der Staat verpflichtet Bildungsmittel zur Verfügung zu stellen.

§7 Child Care:
(1) Der Staat ist verpflichtet jedem Kind unter 16 Jahren eine ganztägige, kostenfreie Betreuung zur Verfügung zu stellen, wenn alle im Haushalt lebenden Erwachsenen berufstätig sind oder aus anderen Gründen nicht fähig sind, die Beuteuung ihrer Kinder zu übernhemen.
(2) Das gilt auch für den Fall, dass aufgrund von Bedürftigkeit keine adäquate Betreuung möglich ist.

§8 Communications:
(1) Jeder Bürger hat das Recht auf moderne Kommunikationsmittel.
(2) Die Möglichkeit der Kommunikation über Telefonate, Kurznachrichten, E-Mails, Soziale Netzwerke und ähnliche Kommunikationsformen muss gegeben sein.

§9 Hospitals:
Die Krankenhäuser verpflichten sich jeden Fall zu behandeln, unabhängig von der finanziellen Lage, des zu behandelnden.

§10 Financial Help:
(1) Der Staat verpflichtet sich dazu, Personen ohne eigenem Einkommen oder mit geringem eigenem Einkommen stets so viel Geld zukommen zu lassen dass für diese ein würdiges Leben möglich ist.
(2) In Abhängigkeit von den aktuellen Lebenshaltungskosten veröffentlicht die FSAO einmal im Quartal eine Summe welche jedem Bürger zum Leben zusteht.

§11 Further Help:
(1) Jeder Bürger können Hilfsmittel die nicht in diesem Artikel geregelt sind bei der FSAO anfordern.
(2) Die FSAO entscheidet über die Berechtigung der Anfrage und über die Verteilung von Hilfsmitteln.

Part 3 Freeland Social Assistance Organisation


§12 Leadership:
(1) Der Secretary-General of the Freeland Social Assistance Organisation wird durch den Governor vorgeschlagen und von der State Assembly mit einfacher Mehrheit bestätigt.
(2) Sollte der Posten vakant fallen so ist sie so schnell wie mögich durch einen geeigneten kandidaten gemäß Absatz 1 wieder besetzt, solange führt eine vom Gevornor ernannte Person den Posten als "Commissioner der FSAO".

§13 Financials:
(1) Die FSAO finanziert sich aus Staatsgeldern und Spenden.
(2) Die FSAO ist zu jeder Zeit zu Spendensammlungen berechtigt.
(3) Die FSAO darf zu keinem Zeitpunkt einen Gewinn erwirtschaften, alle Einnahmen müssen in Form von Hilfsleistungen an Bedürftige ausgegeben werden, die zu gering haltenden Verwaltungskosten mit-inbegriffen.

§14 Dissolution of Freeland Social Assistance Organization:
Die Auflösung der FSAO, bedarf eines Beschlusses mit Zweidritteln der abgegebenen Stimmen der State Assembly, die Auflösung bedarf einer standfesten Begründung.

Part 4 Entry Into Force


§15 Entry Into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.


Übersetzungen ins voll-Albernische und Barnstrovische:


Voll-Albernische Übersetzung:


First Social Assistance Act

Part 1 General:

§1 Area of Application and Short Title
(1) This act is intended to facilitate the securing of a worthy living standard to those in need in Freeland.
(2) This act shall be cited by the abbreviation: "FSAA".

§2 Definitions:
(1) The need of those persons and households are expressed in:
a) having no fixed abode.
b) not engaging in any regular employment.
c) being medically classified as severely disabled.
d) the total income of the household can not ensure the basic insurance of the household.
(2) A decent standard of living includes everything needed to live a decent life, but especially for an accomodation, balanced and adequate nutrition, education and access to information.

Part 2 Social Assistance:

§3 Basics:
(1) The Free State of Freeland undertakes to provide any services granted under Part 2 under its possibilities.
(2) For the determination of the status needy and for the distribution of the guaranteed services shall be an authority called "Freeland Social Assistance Organization (FSAO)" responsible.
(3) The ensured benifits in this law are subject to be judicially claimable.

§4 Place to Live:
(1) Every citizen of Freeland is entitled to a housing to live in, permanentely.
(2) Sanitary facilities must be provided, the accommodation must meet current building and health standards.
(3) The state is responsible for the maintenance of the residential complexes.

§5 Nutrition
(1) The State of Freeland is obliged to keenly take care of that none of its citizens must suffer from hunger or thirst or both.
(2) For this purpose, the state is to arrange the free distribution of foodstuffs to the individuals who depend on govermental support.
(3) The foodstuffs issued food must still be salable and take health aspects in consideration when putting the foodstuffs packages together.
(4) The FSAO regularly works in collaboration with nutrition experts and physicians on a sample list for the output of the foodstuffs packages.

§6 Education:
(1) The state renews its commitment to every citizen, allowing citizens to be freely available to education.
(2) If a citizen is not able to pay for the education of his children, then the state is obliged to provide education material to the corresponding citizen.

§7 Child Care:
(1) The State is obliged to provide each child under 16 years an all-day, free care if all adults living in the household are working or for other reasons are not able to take care of their children.
(2) This also applies to the case that due to need of adequate care is not available or possible.

§8 Communications:
(1) Every citizen has the right to modern means of communication.
(2) A citizen must be given the opportunity to communicate via phone calls, text messages, e-mails, social networks and other forms of communication.

§9 Hospitals:
The hospitals undertake any case to deal with, regardless of the financial situation, the attendant in charge is.

§10 Financial Help:
(1) The State of Freeland is beholden to the people without their own- or low personal income, still to supply those with all govermental support, to give the opportunity to a dignified life.
(2) Depending on the current living wage, FSAO publishes once a quarter, a sum which every citizen is entitled for, to live a dignified life in the end.

§11 Further Help:
(1) Every citizen may request adjuvants, which are not covered in this paragraph at the request to FSAO.
(2) The FSAO determines the eligibility of the request and on the distribution of adjuvants.

Part 3 Freeland Social Assistance Arrangements

§12 Leadership:
(1) The Secretary-General of the FSAO is proposed by the Governor and confirmed by the State Assembly.
(2) If the post runs vacant, thus it has to be occupied as fast as possible by a suitable candidate in accordance with paragraph 1. As long as the person is appointed by the Gevornor, he will lead the post as the "Commissioner of the FSAO".

§13 Financials:
(1) The FSAO is financed from state funds and donations.
(2) The FSAO is entitled to recieve donations permanentely.
(3) The FSAO may not make a profit of all receipts, all receipts must be supplied to the needy in the form of aid, too low retaining administrative costs-included.

§14 Dissolution of Freeland Social Assistance Organization:
The dissolution of the FSAO, requires an adoption with two-thirds majority of the votes casted by the State Assembly, the adoption requires a firm justification.

Part 4 Entry Into Force

§15 Entry Into Force
This act will entry into force in accordance with the provisions of the constitution.


Barnstrovische Übersetzung (Ich garantiere nicht für die Richtigkeit der Übersetzung):



First Act de l'aide sociale

Partie 1 Généralités:

§ 1 Domaine d'application et titre abrégé
(1) Cet acte est destiné à faciliter l'obtention d'un niveau de vie digne à ceux qui en ont besoin dans Freeland.
(2) Cet acte doit être cité par l'abréviation: "FSAA".

§ 2 Définitions:
(1) La nécessité de ces personnes et les ménages sont exprimés en:
a) ne pas avoir de domicile fixe.
b) ne pas s'engager dans un emploi régulier.
c) étant médicalement classés comme gravement handicapé.
d) le revenu total du ménage ne peut pas garantir l'assurance de base de la maison.
(2) Un niveau de vie décent comprend tout le nécessaire pour vivre une vie décente, mais surtout pour un logement, une alimentation équilibrée et adéquate, l'éducation et l'accès à l'information.

Partie 2 de l'aide sociale:

§ 3 bases:
(1) L'Etat libre de Freeland s'engage à fournir des services accordés en vertu de la partie 2 en vertu de ses possibilités.
(2) Pour la détermination de l'état nécessiteux et pour la distribution des services garantis doivent être une autorité appelée «Organisation de l'aide sociale Freeland (FSAO)" responsable.
(3) Les benifits assuré dans cette loi sont soumis à être judiciairement exigible.

§ 4 endroit pour vivre:
(1) Tout citoyen de Freeland a droit à un logement pour y vivre, permanentely.
(2) Installations sanitaires doivent être fournis, le logement doit répondre à des normes de construction et de santé actuels.
(3) L'Etat est responsable de l'entretien des immeubles d'habitation.

§ 5 de la nutrition
(1) L'État de Freeland est tenu de prendre soin de vivement qu'aucun de ses citoyens doit souffrir de la faim ou de la soif ou les deux.
(2) À cette fin, l'État est d'organiser la distribution gratuite de denrées alimentaires pour les personnes qui dépendent de l'appui de Govermental.
(3) Les denrées alimentaires émis aliments doivent toujours être vendable et tenir compte des aspects de santé en considération lors de la mise des paquets de denrées alimentaires ensemble.
(4) Le FSAO travaille régulièrement en collaboration avec des experts en nutrition et les médecins sur la liste de l'échantillon pour la sortie des paquets de denrées alimentaires.

§ 6 Éducation:
(1) L'Etat renouvelle son engagement à tous les citoyens, en permettant aux citoyens d'être disponible gratuitement à l'éducation.
(2) Si un citoyen n'est pas en mesure de payer pour l'éducation de ses enfants, l'État est tenu de fournir du matériel d'éducation du citoyen correspondant.

§ 7 de garde d'enfants:
(1) L'État est tenu de fournir à chaque enfant de moins de 16 ans, une toute la journée, la gratuité des soins si tous les adultes vivant dans le ménage travaillent ou pour d'autres raisons ne sont pas en mesure de prendre soin de leurs enfants.
(2) Cette règle s'applique également au cas où en raison de besoin d'une protection adéquate n'est pas disponible ou possible.

§ 8 Communications:
(1) Tout citoyen a le droit à des moyens de communication modernes.
(2) Un citoyen doit avoir la possibilité de communiquer via des appels téléphoniques, les messages texte, e-mails, réseaux sociaux et autres formes de communication.

§ 9 hôpitaux:
Les hôpitaux s'engagent tous les cas à traiter, indépendamment de la situation financière, l'agent responsable est.

§ 10 Aide financière:
(1) L'État de Freeland est redevable aux gens sans leur propre ou à faible revenu, encore à fournir ceux appui de tous les Govermental, de donner la possibilité à une vie digne.
(2) Selon le salaire de vie actuelle, FSAO publie une fois par trimestre, une somme que chaque citoyen est en droit de, de vivre une vie digne à la fin.

§ 11 Aide supplémentaire:
(1) Tout citoyen peut demander des adjuvants, qui ne sont pas couvertes dans le présent paragraphe, à la demande de FSAO.
(2) Le FSAO détermine l'admissibilité de la demande et sur ​​la répartition des adjuvants.

Partie 3 Dispositions aide sociale Freeland

§ 12 Leadership:
(1) Le Secrétaire général de l'FSAO est proposé par le gouverneur et confirmé par l'Assemblée de l'Etat.
(2) Si le poste vacant fonctionne, donc il doit être occupé aussi vite que possible par un candidat conformément au paragraphe 1. Tant que la personne est nommée par le Gevornor, il dirigera le poste de «commissaire aux la FSAO ".

§ 13 financiers:
(1) Le FSAO est financée par des fonds publics et des dons.
(2) Le FSAO a le droit de recevoir des dons permanentely.
(3) Le FSAO peut pas faire un profit de toutes les recettes, tous les reçus doivent être fournis aux nécessiteux sous la forme d'aide, trop faible en conservant des coûts administratifs-inclus.

§ 14 Dissolution de l'organisation de l'aide sociale Freeland:
La dissolution de l'FSAO, nécessite l'adoption de majorité des deux tiers des votes exprimés par l'Assemblée d'Etat, l'adoption nécessite une justification solide.

Partie 4 Entrée en vigueur

§ 15 Entrée en vigueur
Cette entrée acte de volonté en vigueur conformément aux dispositions de la Constitution.


"Für die Freiheit ist kein Opfer zu Groß"

Tony Montana

Ey figa, perche stai guardando?

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28

Donnerstag, 4. September 2014, 22:32

Honorable Members of the State Assembly,

hiermit beantrage ich die Aussprache und Abstimmung zu folgendem Entwurf.
R E S O L U T I O N
- The State Assembly of Freeland -


Section 1 On the People
Die State Assembly of the Free State of Freeland bekundet als die Volksvertretung des Staates
1. ihren tiefen Respekt vor den Traditionen, Sitten, Gebräuchen und der Souveränität der Bevölkerungen anderer Bundesstaaten,
2. ihren Wunsch vor dem gleichen Respekt der Bevölkerungen anderer Bundesstaaten vor den Traditionen, Sitten, Gebräuchen und der Souveränität der Bevölkerung von Freeland sowie
3. ihren Willkommensgruß für alle Menschen, welche nach Freeland ziehen und hier leben wollen.

Section 2 On the Territory
Weiterhin bekundet die State Assembly of the Free State of Freeland als die Volksvertretung des Staates
1. ihr ehernes Interesse an der Erhaltung der Souveränität Freelands in seinen jetzigen Grenzen,
2. ihr Desinteresse an jeglichen Fusionsbestrebungen mit einem oder mehreren anderen Bundesstaaten sowie
3. ihr Desinteresse an jeglichen Beitrittsbestrebungen anderer Bundesstaaten zum Gebiete Freelands.

Diese Resolution soll in der Library of States aufbewahrt werden.

Georges Laval

Un vieil homme

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29

Dienstag, 7. Oktober 2014, 20:35

Ich beantrage eine Aussprache zu folgenden Änderungen des Gesetzes:

Zitat


Freeland Education Bill / Loi de la Éducation

Section/Article 1: Compulsory schooling / Enseignement obligatoire

(1) Jeder Bewohner Freelands ist ab dem 4. Lebensjahr schulpflichtig.
(2) Schulpflichtig heißt nach dem Gesetz, dass der Schulpflichtige eine schulische Einrichtung des Freistaates Freelands oder eines anderen Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Astor zu besuchen hat.
(3) Die Schulpflicht endet mit dem erfolgreichen Erwerben eines Abschlusses an einer schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland oder eines anderen Bundesstaates der VSA oder dem siebzehnten Lebensjahr.

Section/Article 2: Segments of Compulsory Schooling / Les sègments de L' Enseignement Obligatoire

(1)Die schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland bestehen aus vier Schulformen.
(2)Schulformen sind nach dem Gesetz: Vorschule, Grundschule, Mittelschule und Oberschule. Alle bundesstaatlichen Schulen werden ausnahmslos als Ganztagesschulen und Gesamtschulen geführt.
(3) Die Richtlinienkompetenz die schulischen Einrichtungen betreffend besitzen die vom Schulausschuss, der zu Dritteln parätisch aus Lehrern, Schülern und Eltern zusammengesetzt ist ernannten Rektoren sowie Vollversammlungen der Schüler, Lehrer und Eltern sofern sie nicht durch dieses Gesetz oder durch andere Beschlüsse der Regierung oder des Volksrates eingeschränkt wird.
(4) Der Schulausschuss wird in freier und geheimer Wahl von den jeweiligen Gruppen gewählt. Seine Größe richtet sich nach der Schüler- und Lehrpersonenanzahl. Er muss mindestens 9 Personen und darf maximal 99 Personen umfassen.
(5) Der Freistaat Freeland besitzt eine Inspektionspflicht die schulischen Einrichtungen betreffend, welche unangemeldet wahrgenommen wird.
(6) Die Klassenhöchstzahl beträgt 25 Schüler pro Klasse.
(7) Das Schulsystem wird vollständig aus dem Staatshaushalt finanziert.

Section/Article 3: Schoolteacher/ Les Enseignants

(1) Ein Lehramt kann nur derjenige ausführen, derjenige ausführen der ein Lehramtsstudium oder ein fachähnliches Studium abgeschlossen inklusiver pädagogischer Zusatzausbildung abgeschlossen hat.
(2) Um ein Lehramt ausführen zu können muss ein einwandfreier Leumund vorliegen. Die Staatsregierung kann in Fällen, wo dies nicht der Fall ist begründete Ausnahmen genehmigen.

(3) In Fällen von besonderem Lehrpersonalmangel kann auf Antrag einer Schule von der Bundesregierung eine Sondergenehmigung erteilt werden.
(4) Eine Lehrperson, die nicht jährlich eine von der Staatsregierung zertifizierte Weiterbildung von mindestens 40 Stunden nachweisen kann verliert die Lehrberechtigung, falls diese Fortbildungsstunden nicht nachgeholt werden. Die Schule muss eine Weiterbildung ermöglichen.


Section/Article 4: Scores / Les Notes


(1) Die Notenvergabe erfolgt gemäß des Lehrplans, welchen das Bildungsministerium des Freistaates Freeland zu erlassen hat.
(2) Gegen eine Notenvergabe kann Einspruch beim jeweiligen Schulauschuss eingelegt werden. Sollte mindestens ein Drittel der Mitglieder des Schulausschusses zustimmen wird die Notenvergabe von der Staatsregierung überprüft.

Section/Article 5: Preschool /École maternelle

(1) Die Teilnahme in der Preschool / École maternelle kann ab dem 2 Lebensjahr erfolgen, Voraussetzung ist, dass das Kind keiner Windel oder sonstigem Inkontinenzschutz bedarf.
(2) Die Teilnahme ist ab dem 4 Lebensjahr verpflichtet.

(3) Die Vorschule kann ab dem dritten Lebensjahr besucht werden. Ihre Aufgabe ist es, die Kinder an ein soziales Umfeld außerhalb des Elternhauses zu gewöhnen und erste Lernprozesse (Sprechen, Basteln etc.) in Gang zu setzen sowie ab dem 4 Lebensjahr auf die Grundschule vorzubereiten.
(3) Der Kindergarten kann ab dem fünften Lebensjahr besucht werden. Seine Zielsetzung ist die Vorbereitung für die Pflichtschulzeit in allen relevanten Bereichen.

Section/Article 6: Elementary School / École Primaire

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend.
(2) Das Einschulalter liegt bei sechs Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Grundschule für sechs Jahre (sofern es keine Versetzungsschwierigkeiten gibt).
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan. Dieser wird von der Staatsregierung ausgearbeitet.

Section/Article 7: Middle School / Le Collège

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend, ein Abschluss in der Grundschule ist notwendig.
(2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei zwölf Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Mittelschule für drei Jahre.
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan. Dieser wird von der Staatsregierung ausgearbeitet.

Section/Article 8: Upper School / Lycée

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist bis zum siebzehnten Lebensjahr verpflichtend, ein Abschluss in der Mittelschule ist notwendig.
(2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei 15 Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Oberschule im Regelfall drei Jahre oder bis zum Erlischen der Schulpflicht.
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 9: University / L'Université

(1) Das Besuchen eines Colleges oder einer Universität ist freiwillig.
(2) Ein Abschluss einer Oberschule ist zwingend notwendig.
(3) Für die Colleges und Universitäten des Freistaates Freeland ist der Hochschulrahmenvertrag bindend.


Section/Article 9: Private Schools/ L'École privée

(1) Private Schools, sind nicht-staatliche Einrichtungen, die im Regelfall für einen Besuch der Schule Geldbeträge fordern.
(2) Private Schools unterliegen dennoch den Vorschriften der sections/articles dieses Gesetzes
(3) Private Schools können jede Form, der in diesem Gesetz definierten Schulformen, besitzen.
(4) Private Schools müssen vom Bildungsministerium des Staates Freeland zugelassen werden.
(5) Sie dürfen nur Förderungen von der Staatsregierung erhalten, wenn sie sich im besonderen um die Integration von Menschen mit Einschränkungen oder nachgewiesener sozialer Schwäche verdient machen.

Section/Article 10: Promotion / Aide Financière

(1) Finanziell benachteiligte Schüler haben ein Recht auf staatliche Förderung. Diese ist beim Bildungsministerium unter Angabe von Gründen einzureichen.
(2) Diese Förderung erfolgt in Form von Sachgüter-Zuwendungen und Cupons für Schulmaterialen und Ähnliches.


Section/Article 11: Loisirs/Leisure

(1)Ein ausreichendes Freizeitprogramm muss zur Verfügung stehen. Es ist eine Mindestauswahl von 5 Freizeitmöglichkeiten anzubieten.
(2) Dieses Angebot muss sowohl sportliche, musisische, naturwissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Programmpunkte umfassen.



Section/Article 12: Alimentation/Diet

(1) Ausgewogenes, gesundes und kostenloses Kantinenessen muss zur Verfügung gestellt werden.
(2) Es muss mindestens eine vegetarische Speise pro Tag geben.

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Georges Laval

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Freitag, 10. Oktober 2014, 13:33

Monsieur le Président,

Ich beantrage folgende Änderung der Verfassung:

Zitat

(6) Der Gouverneur darf nicht gleichzeitig der Bundesregierung oder dem Bundeskongress angehören. Er bleibt als Bürger des Freistaates Freeland Mitglied der State Assembly, ist jedoch nicht abstimmungsberechtigt und kann jedoch nicht den Posten des Präsidenten oder des Vizepräsidenten der State Assembly bekleiden. Diese Beschränkungen entfallen entfällt, sofern er das einzige Mitglied der State Assembly ist.

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Matthew Water

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Freitag, 10. Oktober 2014, 13:47

Mr. Speaker,
Sofern keiner im Amt ist, beantrage ich im Einklang mit den Standing Orders die Wahl des Deputy Speakers

Matthew Water

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Sonntag, 19. Oktober 2014, 17:09

Mr. Speaker,
Sofern keiner im Amt ist, beantrage ich im Einklang mit den Standing Orders die Wahl des Deputy Speakers

Wesley Marcel Martin

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Mittwoch, 22. Oktober 2014, 17:11

Entschuldigung Mr. Water,

die Wahlen zum Spaker wurden damit eröffnet. Vielen Dank für ihren Hinweis.

"Für die Freiheit ist kein Opfer zu Groß"

Matthew Water

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Mittwoch, 22. Oktober 2014, 17:15

Handlung:Wundert sich da er eigentlich die Wahl zum Deputy Speaker beantragt hat aber OK

Georges Laval

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35

Montag, 27. Oktober 2014, 18:34

Monsieur le Président,

Ich beantrage folgende Änderung der Verfassung:

Zitat

Section 1 [The Free State]
(1) Der Freistaat Freeland ist ein Bestandteil der Vereinigten Staaten von Astor und erkennt deren Verfassung sowie den Vorrang von Bundesgesetzen vor Staatsgesetzen an.
(2) Die Staatshauptstadt des Freistaates Freeland ist die Stadt Amada.
(3) Amtssprachen des Freistaates Freeland sind albernisch und barnstorvisch gleichermaßen.

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Georges Laval

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Dienstag, 28. Oktober 2014, 13:22

Monsieur le President,
ich beantrage eine Aussprache und Abstimmung zu folgendem Gesetz.

Freeland University Bill / Loi de la Université

Section/Article 1: General /Général

(1) Dieses Gesetz betrifft alle Hochschulen auf dem Gebiet des Bundesstaates Freeland.
(2) Als Hochschulen gelten Einrichtungen und Institutionen, die mindestens einen der folgenden Abschlüsse anbieten: Bachelor/Licence, Master, Ph.D. (philosophiae doctor) / Doctorat.
(3) Als Aufnahmebedingungen für alle Hochschulen gilt der Abschluss an einer von bundesstaatlichen Behörden anerkannten Upper School / Lycée.
(4) Weiter zulässige Aufnahmekriterien sind Leistungstests, Notendurchschnitte, Bewerbungsgespräche und Studieneingangsphasen.

Section/Article 2: Segments of Universities/ Les sègments de L'Universités

(1) Es gibt folgende Universitätsformen:

Écoles normales supérieures/ General Universities | Diese fassen jegliche Studiengänge, Kurse und Institute.
Écoles de Commerce / Univerisites of Business and Economy | Diese sind spezialisiert auf die Ausbildung von Betriebswirten, das Wirtschaftsrecht und die Buchführung sowie -Prüfung.
Instituts d’études politiques / Institutes of Political Studies | Diese umfassen Jura, Politik, Geschichte, Volkswirtschaftslehre, Sozioloige, Sprachen und ähnliche verwandte Studiengänge.
Écoles d’ingénieures und écoles scientifiques / Universities of Technology | Diese umfassen jegliche technischen, chemischen und bio-technischen Studiengänge.
Ecoles spécialisées / Special Universities | Diese umfassen Ausbildungen zu Krankenpflegepersonal, Hebammen, Sozialarbeitern, Innenarchitekten, Medizinern und Pharmakologen.

(2) Der Bundesstaat Freeland garantiert für jeden politischen Bezirk mindestens eine generelle Hochschule und Spezial-Hochschule.
(3) Diese Pflicht einer Spezial-Hochschule entfällt, wenn an der generell Hochschule: Krankenpflege und Medizin angeboten wird.

Section/Article 3: Teaching staff / Enseignants du supérieur
(1) Als Grundlage um an einer Universität für Bachelor-Studiengänge zu lehren ist mindestens ein Mastertitel vorzuweisen.
(2) Als Grundlage um an einer Universität für Master oder Doktoratsstudiengänge zu lehren ist mindestens ein Doktorat vorzuweisen.
(3) In besonderen Fällen können Ausnahmegenehmigungen gewährt werden.
(4) Alle Lehrenden bilden eine Versammlung, in der sie ihre Rechte gegenüber der Universitätsleitungen vertreten und wahren.

Section/Article 4: Professorial chair / Chair de professeur
(1) Für besondere Dienste an der Wissenschat oder der Lehre kann nach Leistung einer Habilitationsschrift eine Professur erlangt werden.

Section/Article 5: Leadership / Direction
(1) Jede Fakultät wählt aus dem Lehrkörper einen Dekan.
(2) Diese wählen wiederum aus sich einen Präsidenten der Universität, der vom Governor ernannt wird.
(3) Dieser Präsident der Universität muss eine Professur inne haben.

Section/Article 6: Syllabus / Curriculum
(1) Die Lehrpläne werden von den jeweiligen Fakultäten und Lehrgangsleitungen festgelegt und bestimmt.
(2) Die Fakultäten und Lehrgangsleitungen legen eine Studienordnung fest, in der sämtliche Prüfungen und abschlussrelevanten Leistungen sowie die Prüfungsmodalitäten aufgezeigt werden. Die Studienordnungen unterliegen der Genehmigung durch Versammlung der Vorsitzenden.
(3) Die Lehrpläne werden regelmäßig vom Bildungsministerium des Bundesstaates Freeland kontrolliert.

Section/Article 7: Participation of the Student Body / Representation d'étudiants
(1) Die Studierenden wählen zweijährig eine Hoschschülerschaftsvertretung.
(2) Diese setzt sich zusammen aus einer Versammlung, die je nach Bedarf zusammentritt.
(3) Diese Versammlung wird nach Listenwahlrecht gewählt, es ist aber auch möglich als Einzelperson zu kandidieren.
(4) Diese genannte Versammlung wählt aus sich ein exekutives Organ.
(5) Aufgaben dieser Studierendenvertretung ist die Beratung, rechtliche Unterstützung und Vertretung gegenüber der Fakultäten und Universitätsleitungen.

Section /Article 8 - Final Provisions / Dispositions Finales

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Georges Laval« (29. Oktober 2014, 12:21)


Adam Denton

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Dienstag, 28. Oktober 2014, 15:24

Mr. Speaker,

ich beantrage Aussprache und Abstimmung über den folgenden Entwurf:


Freeland Patent Office Bill / Loi de L'office de brevets de Frélande


Section / Article 1: Fundamentals / Les Généralités
(1) Dieses Gesetz begründet das Freeland Patent Office und regelt die Erteilung von Patenten im Free State.
(2) Das Patent Office ist eine unabhängige Behörde unter Oberaufsicht des Department of the Interior.
(3) Die Leitung des Patent Office übernimmt ein Director, der gemäß den Regelungen der Verfassung vom Governor eingesetzt wird.
(4) Das Patent Office ist verpflichtet mit Schwesterbehörden aus anderen Bundesstaaten zusammenarbeiten.
(5) Das Patent Office führt ein öffentliches Register aller gültigen Patente.

Section / Article 2: Definition / Définition
(1) Ein Patent verhindert die gewerbliche Anwendung einer technischen Erfindung ohne Lizenz durch den Patentnehmer.
(2) Ein Patent kann nur für Erfindungen vergeben werden für die noch kein Patent existiert und die sich nicht in naheliegender Weise aus dem aktuellen Stand der Technik ergeben.
(3) Anspruch auf ein Patent hat nur der Erfinder bzw. dessen Rechtsnachfolger. Als Erfinder gilt der Erstanmelder.
(4) Ein Patent wird für eine Dauer von 10 Jahren erteilt. Eine Verlängerung zum Ablauf ist unbegrenzt zulässig.
(5) Der Patentnehmer ist verpflichtet 1% alle direkt mit dem Patent in Verbindung stehenden Einnahmen jährlich an den Free State abzuführen.
(6) Ein Patent erlischt mit Ablauf der Patentdauer oder mit Ausbleiben der jährlichen Gebühr.

Section / Article 3: Motion for Patent / Motion en brevets d'invention
(1) Ein Patent kann vom Erfinder beim Patent Office angemeldet werden.
(2) Das Patent Office ist verpflichtet die Bedingungen für ein Patent nach Section 2 zu überprüfen. Dafür sind Gutachten von anerkannten Experten auf dem Gebiet des beantragten Patents einzuholen.
(3) Erteilt das Office seine Zustimmung, erlangt das Patent Gültigkeit rückwirkend zum Tag der Antragsstellung.

Section / Article 4: Appeal / Moyen de recours
(1) Die Erteilung eines Patents kann vom Office aberkannt werden, wenn der wesentliche Teil der Erfindung durch jemand anderen entstanden ist und das Patent ohne dessen Einwilligung beantragt und vergeben wurde.
(2) Ein Antrag auf Aberkennung des Patents kann vom Betroffenen nach Section 1 gestellt werden. Das Office hat so einen Antrag ausführlich zu prüfen.
(3) Entscheidet das Office zu Gunsten des Antragstellers, wird das Patent aufgehoben (oder auf dessen Wunsch auf diesen übertragen) und der Antragsteller kann alle durch den vorherigen Patentinhaber erwirtschafteten Gewinne gerichtlich für sich einfordern.

Section / Article 5: Sanctions / Sanctions
(1) Bei Verstößen gegen Lizenzen, das Patent im allgemeinen oder sich daraus ergebende Ansprüche, kann der Patentnehmer vor Gericht Unterlassung und Schadenersatz einklagen.
Not tolerating intolerance isn’t intolerance;
it’s preserving tolerance.

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Dienstag, 28. Oktober 2014, 15:41

Mr. Speaker,

ich ziehe den Antrag schon wieder zurück.

Handlung:Klebt sich einen Ausdruck von Article VI USC an die Stirn und geht für heute nach Hause.
Not tolerating intolerance isn’t intolerance;
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Adam Denton

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Mittwoch, 29. Oktober 2014, 11:42

Mr. Speaker,

ich beantrage Aussprache und Abstimmung über den folgenden Entwurf:

Freeland Law Gazette Act Replacement Bill

Section / Article 1: Abolition / Abolition
Der "Freeland Law Gazette Act" vom 20. Oktober 2009 tritt außer Kraft.

Section / Article 2: Introduction / Introduction
Der folgende Gesetzestext wird geltendes Recht:

Freeland State Archive Bill / Archives d'État de Frélande

Section / Article 1: Fundamentials / Les Généralités
(1) Dieses Gesetz begründet das Freeland State Archive und regelt die Veröffentlichung offizieller Schriftstücke des Free State.
(2) Das State Archive wird von einem Chief Librarian geleitet, der gemäß der Verfassung durch den Governor zu berufen ist.
(3) Sitz des State Archives soll Amada sein.

Section / Article 2: The State Archive / Les Archives d'État
(1) Das State Archive hat den Auftrag mindestens je ein Exemplar jedes in Freeland gedruckten Werkes und Dokumentes aufzubewahren.
(2) Je nach Möglichkeit sollen alle Werke auch in digitaler Form erfasst werden.
(3) Das Archive soll für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
(4) Bestimmte Werke und Dokumente können vom öffentlichen Zugang mit Begründung ausgeschlossen werden. Dies soll auf Antrag des Governors, des Staatsparlaments oder des Urhebers erfolgen.
(5) Das State Archive soll eine öffentlich zugängliche Liste aller aufbewahrten Werke führen und diese ebenfalls online zugänglich machen.
(6) Aufbewahrt werden sollen insbesondere aber nicht ausschließlich:
    a. Gültige und außer Kraft getretene Gesetzestexte in aktuellen und ehemaligen Fassungen;
    b. Exekutiverlasse des Governors oder anderen staatlichen Organen;
    c. Jedliche Unterlagen des Staatsparlaments oder der staatlichen Behörden (sofern nicht unter Verschluss);
    d. Urkunden und Vertragswerke sofern von öffentlichem Interesse;
    e. in Freeland gedruckte Bücher jeglicher Art, besonders von historischer oder kultureller Bedeutung;
    f. Tageszeitungen, Zeitschriften und Magazine;
    g. Abschlussarbeiten aller Studiengänge an Freeländischen Universitäten.

Section / Article 3: Freeland Law Gazette / Journal officiel de Frélande
(1) Das State Archive gibt zu gegebenem Anlass die Freeland Law Gazette heraus. Diese wird gratis an alle lokalen Behörden verschickt. Die Law Gazette soll auch digital verfügbar sein.
(2) Auf Antrag eines freeländischen Bürgers sind diesem unentgeltlich Exemplare der Law Gazette oder Kopien der aktuellen freeländischen Gesetze zur Verfügung zu stellen.
(3) Alle vom Staatsparlament beschlossenen und vom Governor unterzeichneten Gesetze sind durch diesen dem State Archive zuzuführen.

Section / Article 4: Bilinguality / Bilinguisme
Die Law Gazette, sowie alle vom State Archive aufgewahrten Gesetze, Verfügungen und sonstigen durch den Staat herausgegebenen Texte sollen bei Bedarf ins Albernische bzw. Barnstorvische übersetzt werden.

Not tolerating intolerance isn’t intolerance;
it’s preserving tolerance.

Wesley Marcel Martin

Demokrat im Senat für Freeland, Speaker of the State Assembly of Freeland

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40

Mittwoch, 29. Oktober 2014, 16:13

Honorable Members of the State Assembly,

auf Antrag mehrerer Mitglieder bringe ich folgende Resolution ein:



Resolution against Matthew Water, excluded form the State Assembly





The State Assembly,
auf Antrag mehrer Mitglieder verkündet die State Assembly, dass das Mitglied Matthew Water für 14 Tage ausgeschlossen wird.
Dieser Ausschluss erfolgt aufgrund seiner Beleidigungen gegen die Barnstorvische Bevölkerung Freelands sowie dem Governor und dem Speaker of the State Assembly.


Der Ausschluss erfolgt gemäß den Standing Orders Section/Article VII Subsection 3. Dabei entzieht ihm die Assembly nicht das Stimmrecht.

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