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Ich unterstütze die Automatisierung aber ich habe Zweifel was die Verständlichkeit der vorgeschlagenen Regeln angeht. Vielleicht könnten wir das tatsächlich an einen Ausschuss oder so verweisen, weil das Ziel breit geteilt wird aber die Regelung nicht so zustimmungsfähig ist.
Um meinen Standpunkt ein vermutlich letztes Mal in dieser Debatte kundzutun, und so insbesondere ein erneutes massives in die Längeziehen des Geschäftsganges zu vermeiden, äußere ich mich wie folgt.
Ich erachte diese Reform weder als nötig, noch als grundsätzlich misslungen. Was die Frist bis zum Verlust der ID angeht, so sollte diese mindestens 28 Tage betragen. Ferner sähe ich eine Abschaffung der traditionellen Electoral Roll nur äußerst ungern.
Mir stellt sich derweil auch die Frage wie sich die Umsetzung auf die Bundesstaaten auswirken würde?
Mr President,
der ehrenwete Senator from Laurentiana scheint zwei Herzen in seiner Brust zu haben: Einerseits möchte er die Electoral Roll mit ihrer kurzen Frist beibehalten, andererseits die Gültigkeitsdauer der Citizenship Card auf 28 Tage erhöhen. Beide Ziele laufen vom Ansatz dieser Vereinfachung konträr - ich weiß nicht, ob diese Kausalität genügend klar geworden ist bisher.
Für die Bundesstaaten indess bleibt die Regelung genauso, wie sie jetzt ist - nämlich in der analogen Anwendung der Vorschriften der Bundesebene, sofern diese das wünschen.
Darf ich fragen aus welchem Grund Sie in Ihrem Entwurf den Erwerb der Staatsbürgerschaft am Ort der Geburt festmachen und nicht an der Abstammung?
Ich finde es, sagen wir interessant, das beispielsweise das Baby eines Touristenpaares aus Futuna die Staatsbürgerschaft erhalten soll.
Mr President,
das durch den ehrenwerten Senator for Laurentiana angesprochene Prinzip des "ius soli" ist auch derzeit im Citizenship Act verankert - eine Änderung dieser Regelung war nicht Anliegen des vorliegenden Entwurfes, sondern die Systemumstellung und Systemvereinfachung. Nachdem die 14-Tages-Regelung offensichtlich nicht mehrheitsfähig ist, werde ich auch in diesem Punkt auf die 28-Tages-Frist zurückkehren.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir innerhalb kurzer Frist nun dazu kommen, dass wir unsere jeweiligen Bedenken endweder zurückstellen oder auf den Tisch legen, damit dieses Gesetz in dieser Legislatur noch zur Abstimmung kommen kann und wir den Systemwechsel hoffentlich erreichen können. Uns bleiben nun noch 5 Tage bis Monatsende.
Mr President,
es ist es vor allem eine absolute Grundsatzfrage, die ich lieber von der rein technischen Systemfrage getrennt sehen würde. Lassen Sie uns in Ruhe darüber reden, in eine eigenen Debatte, wenn Sie diese anstoßen möchten. Problematisch unabhängig vom persönlichen Standpunkt wird zum Beispiel eine Übergangsregelung, sofern das Geburtsortprinzip politisch nicht mehr gewünscht ist.
weil er eine Grundsatzdebatte aufmacht, in der ich nicht auf ihrer Seite stehe einerseits und weil man sich hier künstlich gegen eine Entbürokratisierung sträubt, wo ich nur parteipolitische Hintergründe vermuten kann. Der Anti-Bürokratiepakt entpuppt sich als Bollwerk des Bürokratismus. Deshalb verlängert man mit immer neuen Forderungen und Themenkomplexen die Debatte unnötig.
"Power is like being a lady... if you have to tell people you are, you aren't."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Béatrice Laval« (27. Januar 2017, 23:54)
Ich muss die Senatorin für Freeland eindringlich auffordern substanzlose Anschuldigungen zu unterlassen.
Es liegen hier keinerlei parteipolitische Beweggründe vor. Eine Reform um ihrer Selbstwillen macht jedoch keinen Sinn. In einem so zentralen Punkt wie dem Wahl- und Staatsbürgerschaftsrecht gilt es mit äußerster Behutsankeit vorzugehen.
Gerade unser System der Staatsbürgerschaft macht meines Erachtens einen nicht unwesentlichen Anteil an unserem Erfolg als Nation aus.
Mr President,
ich möchte noch einmal betonen: Dies ist keine Reform um seiner selbst Willen, wir erreichen eine substantielle Vereinfachung des Staatsbürgerschaftsrechts unter Beibehaltung aller Grundzüge des bisherigen Systems: Es gibt weiterhin die Unterscheidung zwischen Staats- und Bundesebene, die damals Kernanliegen der Reform war und sehr erfolgreich ist. Das einzige was sich ändert, ist die Systematik. Mit anderen Worten: Wir renovieren die doch etwas abgewohnte Wohnung, ohne die Wände zu verrücken.
Was die Electoral Roll angeht - diese soll nach der Intention meines Antrages ersetzt werden durch die einmalge Registrierung als Wähler und die regelmäßige Verlängerung der Citizenship Card. Deswegen war die Frist reduziert angesetzt worden, nun zeichnet sich der Wunsch nach einer Beibehaltung der 28 Tage ab, dem ich im Interesse der Mehrheitsfindung folgen werde.
Wenn es nun absolut als notwendig erachtet wird, bin ich auch bereit, die Electoral Roll wieder in den Entwurf aufzunehmen - als ein bisheriger Verfechter halte ich das jedoch nun nicht mehr für zwingend notwendig und wäre eigentlich offen, hier eine gewisse Entlastung der Bürger herbeizuführen.
Honorable Members,
ich würde mich freuen, wenn wir im Laufe des Abends zumindest einen vorläufigen Kompromiss erreichen können, damit dieses Gesetz zumindest zum 01. Februar in Kraft treten kann.
Mr President, ich lege zwei Varianten vor:
Variante 1 - ohne Electorall Roll im bisherigen Sinne:
Variante 2 - mit Electoral Roll:
Citizenship Simplification Bill An Act to simplify Citizenship.
Section 1 - The Right to be a Citizen
Nachfolgendes wird anstelle des United States Citizenship Acts vom 17.12.12 Gesetz der Vereinigten Staaten:
United States Citizenship Act An Act to codify the Citizenship of the United States.
Section 1 - Definitions
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Staatsbürgerschaft sowie Ein- oder Ausbürgerung die Vereinigten Staaten von Astor.
Section 2 - The United States Registration Office (USRO)
(1) Das United States Registration Office ist eine Bundesbehörde die organisatorisch dem Department of Justice untersteht. Der Attorney General beruft den Director.
(2) Die Angelegenheiten des Staatsbürgerwesens werden dem USRO zum Vollzug übertragen.
Section 3 - Ways of Acquisition
Die Staatsbürgerschaft wird erworben von jeder Person
1. die innerhalb der Vereinigten Staaten oder eines seiner Territorien geboren wurde,
2. deren Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die Staatsbürgerschaft inne hatte,
3. die diese beantragt, sofern dem keine gesetzlichen Hindernisse entgegen stehen.
Section 4 - Application
(1) Anträge auf Einbürgerung sind persönlich und in schriftlicher Form zu stellen.
(2) Der Antrag hat die folgenden Angaben des Antragstellers zu enthalten:
1. den vollständigen Namen,
2. den Geburtstag und -ort,
3. den Wohnort inklusive Bundesstaat oder Territorium, in welchem der Antragsteller den Wohnsitz nehmen möchte.
(3) Der Eingang und die Vollständigkeit des Antrages werden schriftlich bestätigt.
Section 5 - Impediments
Die Einbürgerung ist zu verweigern, wenn
1. die angegebenen Daten unvollständig oder offensichtlich ganz oder teilweise unrichtig sind,
2. der Antragsteller die Staatsbürgerschaft eines fremden Staates inne hat und nichts anderes durch Gesetz oder Exekutiverlass bestimmt ist,
3. der Verdacht besteht, dass der Antragsteller eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellt.
Section 6 - Application Proceeding
(1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so wird der Antragsteller aufgefordert innerhalb von fünf Tagen auf das Flaggengelöbnis abzulegen: "I pledge allegiance to the flag of the United States, and to the republic for which it stands, one nation under God, indivisible, with liberty and justice for all. (Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten, und die Republik, die sie symbolisiert: Eine unteilbare Nation unter Gott, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle.)"
(2) Die Worte "under God" können aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen entfallen.
(3) Hat der Antragsteller das Flaggengelöbnis fristgemäß und vollständig abgelegt, so ist er mit Wirkung zum Tag der Antragstellung einzubürgern. Andernfalls ist die Einbürgerung zu verweigern.
Section 7 - Ways of Loss
(1) Ein Staatsbürger kann jederzeit durch unwiderrufliche, schriftliche und unmittelbar rechtswirksame Mitteilung auf die Staatsbürgerschaft verzichten.
(2) Eine Einbürgerung ist unverzüglich zu widerrufen, falls nachträglich festgestellt wird, dass sie hätte verweigert werden müssen.
(3) Die Staatsbürgerschaft erlischt automatisch, sofern der Bürger seit seiner Einbürgerung die Staatsbürgerschaft eines weiteren Staates angenommen hat, soweit nichts anderes durch Gesetz oder Exekutiverlass bestimmt ist.
Section 8 - Mandatory Registration
(1) Jeder Bürger ist verpflichtet, den Bundesstaat seines Wohnsitzes und jede Änderung daran unverzüglich anzuzeigen. Das USRO führt ein öffentliches Register.
(2) Rechtswirksam ist nur der in diesem Register geführte Bundesstaat.
Section 9 - Citizenship Card and Digital Services
(1) Jedem Bürger ist auf Antrag durch das USRO eine Bürgerkarte (ID) auszustellen.
(2) Die ID kann als Ausweisdokument bei Behörden der Vereinigten Staaten, der Bundesstaaten und allen weiteren Verwaltungsebenen verwendet werden. Insbesondere soll mit ihr die Regelung der Section 8 umgesetzt werden können.
(3) Die ID soll stets für 28 Tage gültig sein und ihre Gültigkeit soll auf einfachem Wege durch den Bürger selbst verlängert oder wiederhergestellt werden können.
(5) Durch Exekutiverlass oder Gesetz können weitere Verwendungsmöglichkeizten bestimmt werden. Auch die Bundesstaaten und ihre Untergliederungen sind dazu berechtigt.
(6) Das USRO soll die technischen Mechanismen für die Umsetzung bereitstellen. Soweit die Staaten Verwendungsmöglichkeiten bestimmen, soll das USRO sie dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.
Section 2 - The Right to Vote
(1) Art. I, Sec. 3 bis 5 des Federal Election Act werden durch das Folgende ersetzt:
Section 3 - Electoral Roll and ID Types
(1) Das Bundeswahlamt führt eine Liste aller registrierten Wähler (Electoral Roll) zu jeden Wahlen zum Repräsentantenhaus. Für alle anderen Wahlen findet die zuletzt erstellte Electoral Roll Anwendung.
(2) Um sich als Wähler zu registrieren, muss ein schriftlicher Antrag zwischen dem 13. und dem 18. Tage des Wahlmonats beim USEO gestellt werden. Dieser hat zumindest einen vollständigen Vornamen und den Nachnamen sowie die Angabe des Bundesstaates zu beinhalten, in dem der Antragsteller zum für das Wahlrecht maßgeblichen Zeitpunkt gemeldet ist. Er gilt zugleich für alle mit der Federal ID in Zusammenhang stehenden State-IDs. Ist der Antrag fehlerhaft, so kann er nur durch erneuten Antrag innerhalb der Frist ersetzt werden. Die Antragstellung ist nur persönlich möglich.
(3) Ein Antragsteller muss
1. Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein,
2. mindestens 18 Jahre alt sein,
3. seinen Wohnsitz ordentlich in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten gemeldet haben,
4. über eine gültige Citizenship Card verfügen,
5. den ID-Typ und gegebenenfalls die Zuordnung angeben.
(4) Gültige ID Typen sind:
1. Federal ID - Wahlrecht bei Wahlen zu Ämtern auf Bundesebene,
2. State ID - Wahlrecht bei Wahlen zu Ämtern auf Staatsebene.
(5) Für jede Federal ID darf höchstens eine State ID in jedem Bundesstaat gemeldet sein. Die Zuordnung wird durch das USEO erfasst. Ist für den Heimatstaat einer Federal ID keine State ID registriert, gilt die Federal ID zusätzlich als State ID.
(6) Das USEO prüft die Rechtmäßigkeit der Eintragungen nach Ablauf der Frist von Amts wegen und nimmt die nowendigen Streichungen vor, ehe es die Electoral Roll öffentlich feststellt. Beschwerden über unrichtige Eintragungen können vor Ablauf der Eintragungsfrist beim USEO erhoben werden. Wurde die Electoral Roll festgestellt, so besitzt es öffentlichen Glauben.
Section 4 - Right to Vote
(1) Wahlberechtigt ist, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, als Wähler registriert ist.
(2) Das aktive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.
Section 5 - Eligibility
(1) Wählbar ist, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, und am Tag des Beginns der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Das passive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.
(3) Ist ein Kandidat für ein Wahlamt auf Bundesebene nicht als Federal ID gemeldet, muss die zugehörige, gültige Federal ID ausdrücklich angegeben werden, andernfalls ist die Kandidatur nicht zuzulassen.
(4) Ein Amtsantritt von Wahlämtern auf Bundesebene ist nur möglich, wenn der gewählte Kandidat als Federal ID registriert ist. Verliert eine Person ihre Registrierung als Federal ID, geht damit der Verlust aller von ihr innegehaltenen Wahlämter auf Bundesebene einher.
(2) In Art. VI, Sec. 3, Ssc. 1 Federal Election Act wird angefügt:
Die Vorschriften über Wahlrecht und Wählbarkeit nach diesem Gesetz finden bei der Wahldurchführung durch das USEO sinngemäß für die State-IDs auf Staatsebene Anwendung.
Section 3 - Final Provisions
(1) Dieses Gesetz soll frühestens ab dem 1. Februar 2017 angewendet werden.
(2) Alle Staatsbürger die am 1. Februar 2017 als Federal ID oder State ID beim Registration Office gemeldet sind, werden automatisch mit selbem Status in das erneuerte Meldesystem übernommen.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »David Clark« (28. Januar 2017, 19:51)
Honorable Members,
ich werde in Kürze - spätestens in einigen Stunden - die Debatte beenden.
Mr President,
ich beabsichtige derzeit, Variante 2 zur Abstimmung zu stellen. Damit weichen wir nicht von Status Quo ab, allerdings mit immens vereinfachten Rechtsgrundlagen. Ich bitte die Mitglieder des Kongresses, dies als Zwischenschritt zu sehen, wenn und soweit sie sich denn tiefgreifendere Änderungen im Detail wünschen. Darüber können wir dann ab Februar weiter diskutieren und trennen damit eine rein formelle Änderungsvorlage völlig von inhaltlichen Veränderungen.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
Ich habe nach wie vor Bedenken, weil ich das Gesetz schwer verständlich finde und weil ich nicht sicher bin, dass es genügt die Staatsbürgerschaft so rudimentär zu regeln, da sie ja mehr nach sich zieht als ein Wahlrecht. Weil mein Vorschlag für eine weitere Beratung verhallte tendiere ich zur Ablehnung.
Mr President,
da spricht jener Senator, der einzutreten versprochen hat für kürzere Gesetze. Nun liegt hier ein wesentlich reduzierter Entwurf vor und die Kritik beschränkt sich darauf, ihn als "schwer verständlich" zu bezeichnen. Das mag ja sein - auch wenn ich diese Einschätzung nicht teile - aber es ist dem ehrenwerten Senator nicht gelungen, in 16 Tagen konkrete Vorschläge zur Verbesserung anzubringen. Noch mehr Debatte lässt diese Legislatur schlicht nicht zu und noch mehr Debatte wurde von anderer Seite auch schon indirekt kritisiert.
Ich möchte diesen Entwurf gerne in dieser Legislatur noch zur Abstimmung bringen, weil ich denke, dass wir unser Staatsbürgerschaftssystem vereinfachen sollten - nach so langer Zeit der Debatte wäre es verschwendete Zeit, zöge ich diesen Entwurf nun zurück. Verbesserungen im Detail können wir auch im Nachhinein beschließen.
Auf die substantiierte Kritik von anderer Seite bin ich gerne eingegangen und das biete ich auch dem ehrenwerten Senator an. Nur das bloße Verlangen nach noch mehr Zeit ist nicht hilfreich zur Verbesserung oder Konsensfindung.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC