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Zitat
Original von Caleb McBryde
Ich persönlich bin immer noch der Auffassung, dass die Be-/Absetzung der County Commissioners einzig und allein durch den Governor vorgenommen werden sollte (Ausnahme: Asétó - Counties).
Zitat
Artikel 8 (Gouverneur)
...
(3) Er kann auf Antrag durch die Staatsversammlung (State Assembly) mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen vorzeitig von seinem Amt abberufen werden.
...
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Original von Frankie Carbone
Selbstverständlich hoffe ich, dass der Governor die Arbeit der County Commissioners stets kritisch überwacht und wo nötig von selbst einschreitet.
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Caleb McBryde« (4. Juni 2008, 16:38)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alyson Baumann« (4. Juni 2008, 20:48)
Zitat
Original von Frankie Carbone
Ich habe keine weiteren Anmerkungn und erlaube mir, eine baldige Abstimmung zu empfehlen. Vielen Dank.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Caleb McBryde« (9. Juni 2008, 15:40)
Zitat
Original von Caleb McBryde
Vielleicht sollten wir einfach darüber abstimmen lassen, welche Beschlussvorlage gewünscht ist oder sie stellen Ihre Version als Gegenantrag.
Ich kann prinzipiell mit Beidem leben, denke aber, dass aufgrund der Praktikabilität mein Vorschlag der stimmigere ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alyson Baumann« (9. Juni 2008, 21:18)
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