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Genau deswegen wollte ich mich bei Ihnen melden. Diese Zusammenarbeit möchte ich natürlich beibehalten. Wir befinden uns gerade bei einer intensive Suche, um den Regenten der uns bei der Astorian Institution vertritt zu finden, um dort die Arbeit voranzurtreiben.
Wenn es etwas gibt, wo Sie denken, unsere beiden Staaten könnten zusammenarbeiten, möchte ich Sie wissen lassen, dass ich und meine Mitarbeiter immer ein offenes Ohr dafür haben werden.
Mein General Attorney Mr. Antony hat mich darauf Aufmerksam gemacht, dass Laurentiana an einer Anerkennung von Bildungsabschlüssen in beider unsere Staaten ist. Ich hoffe dies stimmt noch.
Das ist richtig. Mein Stabschef war vor Kurzem zu Besuch in Ihrem Department of Human Services, Culture and Welfare um erste Sondierungen darüber zu treffen. Hat Ms. Green Sie über die Details ins Bild gesetzt?
Ms. Green hat mit mir kurz darüber gesprochen, die großen Meetings dazu sind diese Woche angesetzt. Ich werde mir die Besprechungsprotokolle ebenfalls ansehen, danach können wir konkret werden. Am besten ist es, wenn sich danach Ms. Green wieder bei Ihrem Staabschef meldet, nehme ich an?
Ich bedanke mich auf alle Fälle, dass Sie auch weiterhin mit uns Zusammenarbeiten möchten.
Standing Rules of the Assembly of the State of Astoria
Rules of parliamentary business of the legislative power of the State of Astoria
Article I - Organization of the Assembly
Section 1 - Speaker of the Assembly
(1) Der Vorsitzende (Speaker of the Assembly) leitet die Sitzungen, vertritt die Assembly nach außen und stellt die Bereitstellung unterstützender Parlamentsdienste sicher. Der Speaker soll nicht zur selben Zeit der Regierung der Vereinigten Staaten oder des Staates oder einer gesetzgebenden Körperschaft außer der Assembly angehören.
(2) Der Speaker bestimmt ein Mitglied der Assembly zu seinem Stellvertreter. Ist der Speaker verhindert, so übernimmt der Stellvertreter seine Aufgaben. Handeln weder der Speaker noch sein Stellvertreter und hätte eine Amtshandlung seit mehr als 48 Stunden erledigt werden müssen, so übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied der Assembly die Vertretung, bis der Speaker anderes anzeigt.
(3) Ist eine Stellvertretung nach Ssc. 2 unmöglich, so ist der Governor berufen, die Geschäfte der Assembly zu führen und auf eine Behebung dieses Zustandes hinzuwirken.
Section 2 - Election of the Speaker, Vacancy
(1) Eine ordentliche Wahl des Speakers soll in den Monaten Januar und Juni stattfinden. Ist das Amt zuvor wegen des Rücktritt des Speakers, der vor der Assembly zu erklären ist, oder aus anderen Gründen vakant oder beantragt ein Drittel der Commoner eine Neuwahl, ist eine außerordentliche Wahl unverzüglich anzusetzen.
(2) Die Wahlleitung obliegt dem amtierenden Speaker. Erklärt dieser selbst seine Kandidatur, gilt er für diesen Geschäftsgang ebenso für verhindert wie ein anderer Kandidat für die Stellvertretung.
(3) Die Kandidaturfrist und die sich daran anschließende Abstimmungsfrist sollen 96 Stunden betragen. Die Kandidaturfrist kann verlängert werden, wenn keine Kandidatur erklärt wird. Eine unbefristete Verlängerung muss jedoch mindestens 24 Stunden über eine erklärte Kandidatur hinaus andauern. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt, es entscheidet die relative Mehrheit. Bei weniger als drei Kandidaten ist. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los, zu ziehen durch den Gouverneur.
(4) Die Amtszeit eines Speakers endet nicht vor der Vereidigung seines Nachfolgers.
Section 3 - Rules to be maintained
(1) Der Speaker hat die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, der Verfassung und Gesetze bei der Leitung der Sitzungen der Assembly zu wahren. Er hat sicherzustellen, dass Commoner und Besucher den Geschäftsgang nicht stören sowie sich nach parlamentarischer Tradition höflich und respektvoll verhalten, insbesondere Herabwürdigungen und Beleidigungen unterlassen.
(2) Der Speaker ist berechtigt, gegen Personen, die nicht Commoner sind, ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot auszusprechen oder Ordnungsgelder bis zu 3.000 USD zu verhängen, wenn diese den Geschäftsgang der Assembly stören.
Section 4- The Commoners
(1) Die Commoner of the Assembly sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen. Sie folgen bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen ihrer Überzeugung und ihrem Gewissen und sind der Verfassung der Vereinigten Staaten und der Verfassung des Staates Astoria verpflichtet.
(2) Die Commoner erhalten vom State of Astoria eine Aufwandsentschädigung für ihre Teilnahme an Geschäften der Assembly nach Festsetzung durch den Speaker. Sie sind berechtigt, die Parlamentsdienste zur Unterstützung ihrer Arbeit zu verwenden, wie sie nach den Festsetzungen des Speakers bereitgestellt werden. Sie sind ebenfalls berechtigt, Kostenersatz für mandatsbezogene Sach- und Personalausgaben zu erhalten, die der Speaker durch allgemeine Richtlinien genehmigt.
(3) Der Speaker ruft ein Mitglied zur Ordnung, wenn es gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt. Bei wiederholtem oder schwerwiegenden Verstößen spricht er Verwarnungen aus und macht diese öffentlich bekannt (Censure). Ist der Verstoß besonders schwerwiegend oder wiederholt sich, kann er ein Ordnungsgeld bis zu 3.000 USD verhängen oder ein Hausverbot bis zu zehn Tagen aussprechen. Die Teilnahme an Abstimmungen ist durch schriftliche Erklärung des Stimmverhaltens an den Speaker möglich.
Article II - Course of Business
Section 1 - Publicity, Right to speak, Parliamentary Courtesy
(1) Die Sitzungen der Assembly sind öffentlich, wenn nicht für einzelne Beratungen etwas anderes bestimmt ist oder der Speaker etwas anderes bestimmt. Auf Antrag eines Commoners wird über die Entscheidung des Speakers in nicht-öffentlicher Sitzung abgestimmt.
(2) Außer den Commoners darf in den Sitzungen der Assembly nur das Wort ergreifen, wer durch den Speaker Rederecht für die betroffene Beratung erteilt bekommen hat. Vertreter der Exekutive müssen von der Assembly durch Beschluss eingeladen werden, wenn sie nicht durch anderweitige Vorschrift dazu berechtigt sind.
(3) Ansprachen des Speakers in dieser Funktion sind mit "Mister / Madam Speaker" zu beginnen, Ansprachen der Commoner mit "Honorable Commoners" oder "Commoner [Name]".
Section 2 - Motions and Considerations
(1) Anträge über Gesetzesentwürfe (Bills) und die Annahme von Resolutionen sind durch einen Commoner beim Speaker einzureichen, der sie in der folgenden Sitzung der Assembly zur Beratung aufruft.
(2) Die Beratungen der Assembly über einen Antrag sollen 96 Stunden ab dem ersten Aufruf andauern, ehe eine Abstimmung eingeleitet wird. Der Speaker kann die Aussprache verlängern oder ausnahmsweise verkürzen, wenn dies nach den Umständen sinnvoll erscheint, nicht jedoch vor Ablauf von 24 Stunden ab dem ersten Aufruf beenden. Änderungsanträge (Amendments) sind zulässig.
(3) Jeder Commoner hat das Recht, Wortmeldungen außerhalb der Beratungen eines Antrages abzugeben (Morning Business). Auf Antrag eines Mitgliedes ruft der Speaker zu einem bestimmten Thema eine außerordentliche Beratung (Open Discussion) auf, soll sich daraus ergebene Anträge jedoch nur dann zur Abstimmung aufrufen, wenn sie nach seiner Einschätzung bereits ausreichend beraten wurden und keine eigenständige Beratung mehr erforderlich ist. Open Discussions sind nicht zeitlich begrenzt, werden vom Speaker aber beendet, wenn kein offensichtlicher Bedarf mehr besteht.
Section 3 - Formal Votes
(1) Unmittelbar nach der Beendigung einer Aussprache über eine Bill oder eine Resolution hat der Speaker eine Abstimmung aufzurufen. Die Abgabe einer Stimme durch die Commoner ist nur innerhalb von 72 Stunden ab dem Aufruf und auch dann zulässig, wenn bereits ein unumstößliches Ergebnis festgestellt wurde.
(2) Die Abstimmungsfrage muss sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden. Es muss eindeutig sein, über welchen Antrag abgestimmt wird. Die Frage muss
1. mit Zustimmung (Aye), Ablehnung (Nay) oder Anwesenheit (Present) zu beantworten sein oder
2. die Wahl zwischen mindestens zwei Varianten, der Ablehnung aller Alternativen (Nay) oder der Erklärung der Anwesenheit (Present) ermöglichen.
Über Amendments ist gemeinsam mit dem Antrag als Alternativen abzustimmen.
(3) Die nachträgliche Änderung der Stimme ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit der Stimme. Die Abgabe einer neuen Stimme ist zulässig. Es ist nur die letzte gültige und eindeutige Stimme eines Commoners zu berücksichtigen, der zu Beginn der Aussprache Mitglied der Assembly war.
Section 4 - Unanimous Consent and Voice Vote
(1) Hat der Speaker eine Aussprache beendet, kann er der Assebly vorschlagen, statt einer förmlichen Abstimmung mittels unanimous consent zu beschließen. Widerspricht diesem Vorschlag kein abstimmungsberechtigter Commoner, gilt die Zustimmung nach 48 Stunden als erteilt.
(2) In Verfahrensfragen gelten Erklärungen eines abstimmungsberechtigten Commoners, zu denen der Speaker aufgefordert hat, als Abstimmung, wenn nicht ein Drittel der Commoner eine Abstimmung verlangt.
Article III - Final Provisions
Section 1 - Use of fines
Der Speaker wendet die erhobenen Ordnungsgelder einem gemeinnützigen Zweck zu.
Section 2 - Amendments to the Standing Rules; Suspension
(1) Die Assembly kann Bestimmungen der Geschäftsordnung durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.
(2) Es können von der Geschäftsordnung abweichende Verfahrensweisen genehmigt werden.
Section 3 - Coming-into force
Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch die Assembly zugestimmt wurde und bleibt in Kraft, bis eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird.
Dear Mr. Governor Antoy,
die Assembly hat mit der erforderlichen Mehrheit die nachfolgenden Gesetze verabschiedet. Mit der Bitte um Ausfertigung leite ich Sie Ihnen hiermit zu.
Mit freundlichen Grüßen,
Arthur Biggins Arthur Biggins
Speaker of the Assembly
Local Government Act An Act to modernize the Local Government in Astoria.
Section 1 – Enactment of the Local Government Act
Das folgende wird Gesetz des Staates:
Local Government Act An Act to provide for a Government for the people, by the people and close to the people.
Chapter I – General Provisions
Section 1 – Position of Local Government
(1) Der Bundesstaat Astoria bekennt sich zur lokalen Selbstverwaltung im Einklang mit dem Recht des Staates. Bildung, Status und Auflösung der Körperschaften sowie die Regelung ihrer Zuständigkeiten bleiben dem Staatsrecht vorbehalten.
(2) Durch besonderes Staatsgesetz (Assembly Charter) kann einer lokale Regierung eine andere Verfasstheit als die nach diesem Gesetz vorgesehene gegeben werden.
Section 2 – Manner of Local Elections
(1) Auf lokaler Ebene wahlberechtigt und wählbar ist jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten, der seinen Wohnsitz innerhalb des Wahlgebiets hat und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen. Das Wahlrecht kann nicht ausüben, wem es wegen Unmündigkeit oder als Folge eines strafrechtlichen Schuldspruchs aberkannt wurde.
(2) Wahlen sollen mit einer Kandidaturfrist und in einem Wahlgang von jeweils fünf Tagen abgehalten werden. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, ist eine Stichwahl zwischen den beiden führenden Kandidaten durchzuführen, in der die größte Anzahl der Stimmen entscheidet, im Falle des Stimmgleichstandes das Los.
(3) Durch die lokale Regierung können abweichende und weitergehende Bestimmungen erlassen werden, insbesondere auch die Ernennung anstelle der Wahl. Soweit keine Bestimmungen getroffen sind, bestimmt der Governor die für die Wahldurchführung zudständige Stelle.
Chapter II – Organisation and Powers
Section 1 – General Rights and Organisation
(1) Die Gebietskörperschaften haben den Status einer juristischen Person. Jede Gebietskörperschaft hat das Recht, Eigentum und Vermögen zu erwerben, zu verwalten und zu verwenden sowie eigene Bedienstete zu bestellen und deren Status zu regeln. Die Körperschaften haften für ihre Verbindlichkeiten und das Handeln ihrer Bediensteten in der Ausübung ihres Dienstes.
(2) Die legislative Gewalt der Gebietskörperschaft hat das Recht, die ausschließlichen Angelegenheiten der lokalen Selbstverwaltung zu regeln. Insbesondere kann durch eine Charter die Organisation grundlegend geordnet und die Erhebung von Abgaben auf Tätigkeiten innerhalb ihres Gebietes, von Person mit Wohnsitz innerhalb ihres Gebietes sowie von Gebühren Gebühren für Verwaltungstätigkeiten vorsehen werden.
Section 2 – Counties and Independent Cities
(1) Die oberste Ebene der lokalen Selbstverwaltung sind die Counties.
(2) Die folgenden Counties werden entsprechend der traditionellen Grenzen gebildet:
i) Alberry County mit dem Verwaltungssitz Francistown,
ii) Astoria County mit dem Verwaltungssitz Hudsonboro,
iii) Carsten County mit dem Verwaltungssitz Westchester,
iv) Drake County mit dem Verwaltungssitz Wallboro,
v) McSmith County mit dem Verwaltungssitz Redford,
vi) Thomson County mit dem Verwaltungssitz New Virgine,
vii) York County mit dem Verwaltungssitz Flint.
(3) Für die traditionellen Gebiete wird die Konsolidierung des Counties mit der City angeordnet, die im übrigen einer Assembly Charter vorbehalten bleibt:
viii) City of Greenville,
ix) City of Astoria.
Section 3 – Authority of a County
(1) Die Counties sind zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht den Vereinigten Staaten vorbehalten sind, soweit die Staatsorgane nicht tätig geworden sind. Sind die Staatsorgane zur Vollziehung des Rechts berufen, kann diese den Counties übertragen werden.
(2) Die Counties sollen - vorbehaltlich des Tätigwerdens des Staates in Fällen von staatsweiter oder grundlegender Bedeutung - insbesondere zuständig sein für
a) den Unterhalt von Infrastruktur und sonstigen öffentlichen Einrichtungen in ihrem Besitz sowie die Versorgung des Gebietes mit Energieträgern und Wasser,
b) die Regulierung des Bauwesens, die regionale Raumplanung und das öffentliche Bauwesen insbesondere zur Minderung der Wohnungsnot,
c) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich des Brandschutzes, der Haftanstalten für die Verbüßung von Freiheitsstrafen von weniger als 1 Jahr sowie der Verkehrssteuerung,
d) die Förderung der öffentlichen Gesundheit durch Unterhaltung von Rettungsdiensten, Friedhöfen und Krankenhäusern, die Unterstützung der Jugend und von Bedürftigen, Rentnern und Behinderten sowie die Lebensmittelhygiene und die Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten,
e) die Förderung des öffentlichen Wohlbefindens und des Tourismus durch die Unterhaltung von Parkanlagen, Kultureinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln,
f) die Förderung der Bildung durch den Unterhalt von Schulen, Bibliotheken und anderen Einrichtungen,
g) die Förderung der Wirtschaft,
h) die Bürgerdienste und die Koordinierung ihrer Untergliederungen.
Section 4 – Cities, Towns, Villages and Boroughs; Special-Purpose Districts
(1) Innerhalb der Counties sollen die traditionellen Cities, Towns und Villages weiter bestehen. Innerhalb eines konsoldierten Counties sollen die traditionellen Boroughs bestehen. Die lokalen Regierungen können Neugliederungen vornehmen. Gebiete, die keiner solchen Gliederung angehören (Unincorporated Areas), sollen direkt durch das jeweilige County verwaltet werden.
(3) Die Counties sollen die Untergliederungen als Selbstverwaltung organisieren und Zuständigkeiten übertragen. Sie sollen dies insbesondere in Erwägung ziehen für
a) die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor Ort,
b) die Unterhaltung von Einrichtungen für die lokale Gemeinschaft und das Marktwesen,
c) das öffentliche Park- und Friedhofswesen.
Der Umfang der übertragenen Zuständigkeiten kann ganz oder teilweise zwischen verschiedenen Untergliederungen variiert werden.
(4) Counties können darüber hinaus Sonderbezirke (Districts) für bestimmte Aufgaben als Selbstverwaltung organisieren und Zuständigkeiten übertragen. Sie sollen dies insbesondere in Erwägung ziehen für
a) das Schulwesen,
b) das Feuerwehrwesen,
c) das Verkehrswesen.
(5) Über alle Untergliederungen und Sonderbezirke soll das County die Aufsicht ausüben und seine Rechtsakte sollen den Rechtsakten ebendieser vorgehen. Übt ein Amtsträger seine Aufgaben beharrlich pflichtwidrig oder gar nicht aus, kann er durch das County seines Amtes enthoben werden. Sind die Positionen in der exekutiven oder legislative Gewalt nicht besetzt, fallen die Funktionen den Counties zu. Der County Executive kann einen Administrator für exekutive Aufgaben berufen.
Section 5 – Legislative Power
(1) Die legislative Gewalt einer Selbstverwaltung hat das Recht, Gesetze (Local Ordinances) zu erlassen und die Ausübung der exekutiven Gewalt überwachen. Sie soll entweder ausgeübt werden durch ein
a) Bord of Supervisors, dessen Mitglieder in einzelnen Wahlbezirken oder
b) Council, dessen Mitglieder in Verhältniswahl
auf nicht mehr als 6 Monate gewählt werden. Auf anderer Ebene als der der Counties und Districts kann die legislative Gewalt anstelle der verfassten Organe auch einer Versammlung der wahlberechtigten Bürger (Citizens Assembly) übertragen sein.
Section 6 – Executive Power
(1) Die Exekutivgewalt eines Countys wird durch einen County Executive und seine Beauftragten ausgeübt, die Exekutivgewalt eines konsoldierten Counties durch einen Mayor und seine Beauftragten. Die exekutive Gewalt kann im Rahmen der Local Ordinance Vorschriften (Executive Orders) erlassen.
(2) Die Exekutivgewalt einer Untergliederung und eines Sonderbezirks wird entweder durch
a) die verfasste Legislative selbst gemeinschaftlich,
b) den Vorsitzenden der legislativen Gewalt,
c) den County Supervisor, der für diese Untergliederung durch das County bestimmt ist,
d) einen von der legislativen Gewalt ernannten Manager,
e) einen von den Bürgern gewählten Superintendent (für die Districts) oder Mayor (für die Untergliederungen)
und seinen Beauftragten ausgeübt.
Chapter III – Relationship to State Government
Section 1 – Rights of State Government
(1) Der Governor und seine Beauftragten sind berufen, die Übereinstimmung der lokalen Regierung mit der Verfassung, dem Recht von Astoria State und den Interessen des Staates und der Bürger in seiner Gesamtheit sicherzustellen. Sie sind berechtigt, die dafür erforderlichen Anordnungen zu treffen. Sie sind auch berechtigt, jeden Amts- und Mandatsträger einer lokalen Regierungen seines Amtes zu entheben, der seine Amtspflichten beharrlich nicht oder pflichtwidrig ausführt.
(2) Eine lokale Regierung, die von Anordnungen nach Ssc. 1 betroffen ist, die aufgrund eines Gesetzes ergehen, kann dagegen das zuständige Gericht anrufen. Ergehen die Anordnungen aber in Ausübung der Exekutivgewalt, so soll, soweit das Gericht nicht zuständig ist, die State Assembly durch Resolution entscheiden.
Section 2 – Counties under Supervision
(1) Sind die Positionen in der exekutiven oder legislative Gewalt eines Counties nicht besetzt, fallen die Funktionen der Staatsregierung zu. Es kann ohne Zustimmung der Assembly ein Administrator für die exekutiven Aufgaben berufen werden.
(2) Bewirbt sich ein Kandidat um ein Amt in einem solchen County, soll die Administration die erforderlichen Wahlen veranlassen.
Section 3 – Execution of State Laws in Home Rule
(1) Soweit ein Staatsgesetz oder ein Exekutiv- oder Administrativerlass bestimmt, dass einer Ebene der Lokalregierung eine bestimmte Aufgabe überragen wird und dies nicht ausschließt, hat ein County das Recht, diese Aufgabe nach eigenen Vorschriften auszuführen oder stattdessen ganz oder teilweise einer anderen Ebene zu übertragen. Durch eine solche Ausführung oder Übertragung sollen jedoch die Vorschriften, die Rechte der Staatsregierung und die Pflichten der beauftragten Ebene nicht eingeschränkt werden.
Section 4 – State Archive to maintain Local Archives
Das Staatsarchiv soll auch die Akte der lokalen Regierungen offiziell verzeichnen.
Section 2 - Modification of existing State Law
(1) Bis zu einer Neufassung des Astoria State Education Act sollen alle Aufgaben des Staates als Aufgaben der Counties nach diesem Gesetz gelten, die unter Aufsicht der Administration ausgeübt werden. Davon ausgenommen bleibt die Zuständigkeit für die Grundsätze des Curriculums und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Der Staat leistet den Counties angemessene Finanzzuweisungen.
(2) Sind in einem anderen Gesetz, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes verabschiedet wurde Aufgaben den Gebietskörperschaften übertragen, gelten sie als Aufgaben nach diesem Gesetz, können aber auch durch die Counties erfüllt werden. Die Assembly kann diese Regelung durch Resolution für unanwendbar erklären, wenn die Überarbeitung der Staatsgesetze abgeschlossen wurde.
Section 3 - Coming-into force
(1) Das Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Der Astoria State Municipal Organization Act ist aufgehoben.
Kathleen Teresa Johnson (D-AS) Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
Former Commoner of the Assembly of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of the State of Astoria
Kathleen Teresa Johnson (D-AS) Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
Former Commoner of the Assembly of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of the State of Astoria