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521

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 16:17

Mr. Vice President, können Sie mir sagen, welche Rolle die Verfassung der Administration bei Ergänzung der Verfassung zumisst? Richtig: Keine.

Senator Roberts hat Ihnen das Prinzip doch hier nochmals erklärt: Wenn Sie Gesprächsbedarf über eine Angelegenheit sehen, die in den Kompetenzbereich des Kongresses fällt, müssen Sie auf uns zukommen - und umgekehrt: Wenn wir ein Anliegen haben, dass dem Zuständigkeitsbereich der Administration unterfällt, wenden wir uns an Sie. Nun legt die Verfassung die Gesetzgebungskompetenz aber nunmal in die Hände des Kongresses, so dass bei Wünschen der Administration im Bereich der Gesetzgebung die Initiative zum Gespräch naturgemäß öfter von Ihnen auszugehen hat.

Congressman (R-LA)



Doug Hayward

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522

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 16:22

Es hat keinen Sinn. Danke, Congressman Salazar, danke Senator Witfield, dass Sie mir nochmal deutlich gemacht wo mein Platz und wo der Platz des Präsidenten und seiner Administration liegt.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Arjun Narayan

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523

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 16:24

Es hat keinen Sinn. Danke, Congressman Salazar, danke Senator Witfield, dass Sie mir nochmal deutlich gemacht wo mein Platz und wo der Platz des Präsidenten und seiner Administration liegt.


Scheinbar hat es keinen Sinn, Mr. Vice President. Denn scheinbar haben Sie tatsächlich kein Interesse daran über die Entwürfe im Kongress zu debattieren, sondern versteifen sich lieber darauf, in der Öffentlichkeit auf der Republican Party herum zu bashen. Das ist ja auch wesentlich einfacher. Nur zum Ziel wird es Sie nicht führen.

XXXIV. President of the United States
Former Governor of Serena



Doug Hayward

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524

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 16:32

Mr. Narayan, Sie möchten meine Meinung über das Amendment hören. Die Idee ist schön. Jedoch zeigt sich hier mal wieder, dass man es auch übertreiben kann. Insbesondere das Begnadigungsrecht des Präsidenten wird in einer meiner bescheidenen Meinung, bin ich ja nicht der Gesetzgeber und habe auch als Teil der Administration die Pflicht die Beschlüsse des Gesetzgebers durchzusetzen, nach unschönen Weise beschränkt. De facto kann er sich nicht mehr an den Bereichen teilnehmen, auf die es ankommt, nämlich die lokale und regionale Ebene. Ein Großteil von Amnestiemöglichkeiten wird ihm genommen. Warum? Weil man bemüht ist, einen demokratischen Präsidenten aus dem Begnadigungsrechtsprozess fast vollständig rauszunehmen? Vielleicht. Weil man die Absolutheit von regionaler Gesetzgebung unterstreichen möchte? Sicher. Das darf jedoch nicht auf die Kosten eines Gnadenaktes gehen, zu dem der Präsident per Verfassung berechtigt ist und der jetzt durch ein verunglücktes Amendment quasi ausgehebelt wird.

Die übrigen Regelungen treffen bei mir durchaus auf Zustimmung und als Teil des Gesetzgebungsprozesses, der ich nicht bin, würde ich darum bitten, die Beschränkung des Rechts zur Amnestie aus dem Amendment zu streichen.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat

525

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 16:36

Mr. Vice President, die vorgesehene Beschränkung des Gnaden- und Amnestierechts des Präsidenten resultiert nicht aus irgendwelchen sinistren Vorbehalten gegen einen demokratischen Amtsinhaber, sondern schlicht aus dem Prinzip der horinzontalen Gewaltenteilung: Wenn die Staaten künftig selbst Strafrecht setzen können, ist die zuständige Gnadeninstanz systemimmanent der jeweilige Gouverneur, nicht der Präsident. Das Gnadenrecht des Präsidenten für Bundesstrafsachen bleibt unangetastet, wie Sie festgestellt haben dürften.

Congressman (R-LA)



Arjun Narayan

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526

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 16:39

Mr. Narayan, Sie möchten meine Meinung über das Amendment hören. Die Idee ist schön. Jedoch zeigt sich hier mal wieder, dass man es auch übertreiben kann. Insbesondere das Begnadigungsrecht des Präsidenten wird in einer meiner bescheidenen Meinung, bin ich ja nicht der Gesetzgeber und habe auch als Teil der Administration die Pflicht die Beschlüsse des Gesetzgebers durchzusetzen, nach unschönen Weise beschränkt. De facto kann er sich nicht mehr an den Bereichen teilnehmen, auf die es ankommt, nämlich die lokale und regionale Ebene. Ein Großteil von Amnestiemöglichkeiten wird ihm genommen. Warum? Weil man bemüht ist, einen demokratischen Präsidenten aus dem Begnadigungsrechtsprozess fast vollständig rauszunehmen? Vielleicht. Weil man die Absolutheit von regionaler Gesetzgebung unterstreichen möchte? Sicher. Das darf jedoch nicht auf die Kosten eines Gnadenaktes gehen, zu dem der Präsident per Verfassung berechtigt ist und der jetzt durch ein verunglücktes Amendment quasi ausgehebelt wird.

Die übrigen Regelungen treffen bei mir durchaus auf Zustimmung und als Teil des Gesetzgebungsprozesses, der ich nicht bin, würde ich darum bitten, die Beschränkung des Rechts zur Amnestie aus dem Amendment zu streichen.


Schau an. Gratulation, Mr. Vice President. Ich wusste, dass Sie das können!

Das Begnadigungsrecht ist wichtig und richtig. Jedoch - das Amendment soll ja gerade eine Verlagerung und Umverteilung der Kompetenzen des Strafrechts auf die Staaten bewirken (welches jene immer mal wieder gefordert haben). Wenn wir aber nun diese Kompetenzverschiebung vornehmen, dann, Mr. Vice President, ist es doch nur folgerichtig, dass wir auch das mit dem Strafrecht koalierende Begnadigungsrecht "Umverteilen". Wenn der Bund in gewissen Teilen des Strafrechts keine Kompetenzen mehr hat, weil diese bei den Staaten liegen, warum sollte dann der Präsident dort weiterhin das Begnadigungsrecht ausüben sollen? Viel mehr wäre es an den Staaten, z.B. dem Governor ein Begnadidgungsrecht auf Staatenebene zuzugestehen.

Zu Ihren wiederholten Andeutungen, man wolle dem demokratischen Präsidenten ans Bein pinkeln, kann ich nur müde lächelnd mit dem Kopf schütteln. Sie erleben hier eine der konstruktivsten republikanischen Fraktionen, die es jemals gab. Das wollen Sie nur nicht erkennen, weil es wesentlich einfacher ist, dem politischen Gegner vorzuwerfen, er würde "gegen alles und jeden" sein. Ich würde ja sagen, unterhalten Sie sich mal mit President Cunningham. Würde er noch leben, wäre er wohl der Fachmann für demokratische Blockadehaltungen "gegen alles und jeden". Aber lassen wir dem Mann seine verdiente Ruhe.

XXXIV. President of the United States
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Chester J. Witfield

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527

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 16:39

Mr. Hayward, es handelt sich dabei meines Erachtens nur um eine rein deklaratorische Regelung. Der Präsident ist ohnehin nicht ermächtigt, in solchen Strafangelegenheiten, die nach dem Amendment auf die Bundesstaaten übergehen sollen, tätig zu weden; denn er kann seine Rechte nur dann ausüben, wenn Bundeskompetenzen betroffen sind. Das Recht, Gnade und Amnestie zu gewähren, wird in den Bundesstaaten auf Grundlage von deren Rechtsordnung geregelt und in der Regel durch den Gouverneur ausgeübt.
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Doug Hayward

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528

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 16:41

Dann wollen wir hoffen, dass der Begnadigungsakt auch in allen Staatsverfassungen berücksichtig wird und gleichzeitig die Staaten auch dieser neuen Verpflichtung nachkommen können.

Weiterhin würde mich doch noch interessieren, warum gerade das bürgerliche Recht auf den Bund übergehen soll.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Serena Democrat

529

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 16:45

Weiterhin würde mich doch noch interessieren, warum gerade das bürgerliche Recht auf den Bund übergehen soll.


Weil es sich dabei um eine Materie handelt, die die Staaten - obwohl seit 2005 dafür zuständig - bislang nie angegriffen haben, die aber durchaus regelungswürdig ist: Denken Sie etwa an das Vertragsrecht und das Schuldrecht, das eine nicht unerhebliche Rolle für die Ausgestaltung der Wirtschaftslebens in den Vereinigten Staaten spielt.

Congressman (R-LA)



Doug Hayward

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530

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 16:47

Da beißt sich jetzt der Hund in den Schwanz, Congressman. Die Logik leuchtet mir nämlich nicht ein. Sie sagen: Die Staaten haben nichts im bürgerlichen Recht gemacht, deshalb nehmen wir es ihnen weg. Stattdessen bekommen sie den Bereich des Strafrechts in der Hoffnung, dass sie damit mehr arbeite.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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531

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 16:52

Eine detaillierte Begründung werde ich noch im Kongress liefern, Mr. Vice President, für den Augenblick nur soviel: Das Zivilrecht ist für Nicht-Juristen langweilig, das Strafrecht dagegen interessant und kontrovers. Ich werfe nur Stichworte wie Todesstrafe und Abtreibung in den Raum. Es besteht meines Erachtens berechtigter Grund zur Annahme, dass sie gesetzgeberische Tätigkeit der Staaten im Bereich des Strafrechts intensiver ausfallen wird als auf dem Feld des bürgerlichen Rechts. Und dazu dient das Amendment vor allem: Den politischen Diskurs auf Staatsebene interessanter zu gestalten und damit Anreize für mehr Aktivität zu setzen.

Congressman (R-LA)



Doug Hayward

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532

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 16:57

Ich muss gestehen, dass mich das nur begrenzt überzeugt, Congressman, träfe es doch die Staaten vielleicht härter, wen sie kein Strafrecht haben, als wenn sei kein bürgerliches Recht haben. Zumindest in Bezug auf die unmittelbaren Folgen, ist man doch beim bürgerlichen Recht mit dem Common Law bisher gut gefahren.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Serena Democrat

Chester J. Witfield

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533

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 17:14

Mr. Vice President, au contraire: Die Bundesstaaten können immerhin auf den USPC zurückgreifen und es wäre fahrlässig, wenn sie dies zunächst nicht täten.
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534

Samstag, 8. Oktober 2011, 04:35

Bei der aktuellen Diskussion des Serena-Acts stelle ich mir die Frage, wieso eine Diskussion über die Senatsmitgliedschaft der derzeitigen Senatoren der fusionierenden Staaten stattfindet. Mir scheint die Verfassung da vergleichsweise eindeutig zu sein:

Art.3, Sec 4:
"(3) Niemand soll zu irgendeinem Zeitpunkt Senator eines Staates sein, dessen Einwohner er nicht ist, und niemand soll Mitglied des Senats sein, der zugleich dem Repräsentantenhauses angehört."

Sobald die ehemaligen Staaten aufhören zu existieren, sind beide Senatoren offenkundig nicht mehr Einwohner dieses Staates, und selbst wenn die Staaten als Rechtssubjekte weiterexistieren, sind sie keine Staaten im Sinne der Verfassung – sonst hätten sie ohnehin weiterhin Anrecht auf Vertretung im Senat.

Die Eindeutigkeit dieser Norm lässt sie anderen Normen, wie der Bestimmung der Amtszeit auf sechs Monate, sicherlich vorgehen. Ich wäre an Ihrer Meinung hierzu interessiert.
William J. Langley
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Taylor Kay Roberts

Southern Belle

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535

Samstag, 8. Oktober 2011, 11:54

Das ist vom Prinzip natürlich richtig, Mr. Langley, scheitert aber an einem Punkt: Mit dem Inkrafttreten des Fusionsgesetzes gibt es keinen Senator von Chan Sen und keinen Senator von Peninsula mehr, weil die beiden Staaten in Serena aufgehen. In dem Moment des Inkrafttretens enden beide Staaten nicht, sondern vermischen sich - sämtliche ihre Rechte und Pflichten (inklsusive Schulden, Ansprüche, Eigentum, Behörden, etc. - und eben auch der Vertretung im Senat) gehen auf Serena über. Serena hat also in diesem Moment theoretisch zwei Staatspolizeien, zwei Rechtsgrundlagen für Countys, etc. - und theoretisch hätten sie auch zwei Gouverneure. Beide Senatoren werden mit der Fusion automatisch zu Senatoren von Serena, da es ja nur Senatoren von bestehenden Bundesstaaten gibt und Serena der Bundesstaat ist, der besteht. Die beiden Senatoren gelten also als für Serena gewählt und beide Senatoren sind natürlich auch Bürger von Serena.

Um ein etwas bildliches Beispiel zu verwenden: Wenn man sich Chan Sen, Peninsula und das zukünftige Serena als Gläser vorstellt, dann sind Chan Sen und Peninsula derzeit zwei volle Gläser und Serena ein leeres Glas. Mit der Fusion schütten wir den Inhalt der beiden Gläser "Chan Sen" und "Peninsula" nicht weg und Füllen das Glas "Serena" komplett neu, sondern wir nehmen die beiden bisherigen Gläser und schütten das, wa da drinnen ist, in das Glas Serena. Und nur einige Tropfen werden quasi weggeschüttet. Der Rest findet sich zusammen im neuen Staat - darunter auch die Senatoren, weil das Tropfen sind, die man nicht so ohne weiteres wegschütten darf. Zumindest meiner Meinung nach, und darum dreht sich ja unsere Diskussion. ;)
Taylor Kay Roberts
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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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536

Samstag, 8. Oktober 2011, 12:10

In dem Moment des Inkrafttretens enden beide Staaten nicht, sondern vermischen sich - sämtliche ihre Rechte und Pflichten (inklsusive Schulden, Ansprüche, Eigentum, Behörden, etc. - und eben auch der Vertretung im Senat) gehen auf Serena über.

Ich wiederhole hier das, was ich im Kongress angemerkt habe: Bestimmte Rechte können bei einer Fusion auf der bundesstaatlichen Ebene nicht übergehen, weil Regelungen der Bundesverfassung dieser widersprechen (eine Problematik, die wir durch ein Bundesgesetz auch nicht aus der Welt schaffen könnten). Das Prinzip "Ein Staat - ein Senator" ist in der Bundesverfassung so klar benannt, dass es auch dann noch jede andere Regelung übertreffen würde, wenn Gott höchstselbst das beim Kongress der Vereinigten Staaten beantragt. Hinzu kommt, dass die Bundesverfassung ausdrücklich Fälle kennt, in denen ein Staat ohne Senator ist (auch wenn sie das missbilligt), aber keinen Fall vorsieht, in denen ein Staat zwei Senatoren hat.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Taylor Kay Roberts

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537

Samstag, 8. Oktober 2011, 12:20

Sie vergessen eins, Charlotte: Die Verfassung sieht natürlich diese Fälle vor - aber sie sieht keine Fälle vor, in denen ein solches Stadium mutwillig und ohne Zutun des betroffenen Senators (in Form von Nichtstun) herbei geführt wird. Und in dem Fall, dass wir per Gesetz einem Senator sein Amt wegnehmen, geht es ja nur darum, um das "ein Staat - ein Senator"-Prinzip, das ja auch eine qualitative Wertung enthält, zu sichern - nämlich, in dem der Staat einen neuen Senator bestimmt, weil der inaktive Senator de facto ja seinen Staat nicht vertritt. Denn ebenso eindeutig wie das "ein Staat - ein Senator"-Prinzip regelt sie auch: Der Senat ist [...] die Vertretung der einzelnen Staaten des Bundes. Der einzelnen Staaten - also aller Staaten, und das auch im Falle einer Fusion. Und nicht aller Staaten bis auf das frisch fusionierte Serena. Denn dafür, dass Serena nicht vertreten sein soll, gibt es schlicht keinen Grund. Es gibt zwei aktive Senatoren, die Serena vertreten. Wenn es nicht beide machen können, muss es eben nur einer von ihnen bis zur Neuwahl machen.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Chester J. Witfield

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538

Samstag, 8. Oktober 2011, 12:23

Das von Ihnen benannte Prinzip, Senator McGarry, gilt zum Zeitpunkt der Wahl des Senators für einen Staat, denn es steht nicht separat als einzelne Regelung in der Bundesverfassung, sondern ist im Kontext zu sehen. Sie reduzieren Ihre Sicht einzig auf Art. III, Sec. 4/1, Satz 2 der Bundesverfassung, lassen den Satz 3 dieser Subsection aber außer Acht. Danach werden Senatoren auf eine Amtszeit von sechs Monaten gewählt; die Bundesverfassung regelt dies ganz ausdrücklich.

Ich sage es ganz deutlich: Die Auffassung von Senator Roberts und mir ist mit der Bundesverfassung vereinbar, wenn man nicht starr am Wortlaut hängt, sondern die Regelungen der Verfassung auslegt. Ihre Rechtsauffassung jedoch verstößt eindeutig gegen die von der Bundesverfassung festgeschriebene Dauer der Amtszeit eines Senators - und damit des Rechts eines Bundesstaates auf Repräsentation durch eine von seinem Volk gewählte Person für diese Dauer - und bleibt auch verletzt, selbst wenn man Ihrer Ansicht wäre, das von Ihnen benannte Prinzip genösse überproportionale Beachtung.
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Charlotte McGarry

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539

Samstag, 8. Oktober 2011, 12:38

Ich habe mich immer für Fusionen aller Art ausgesprochen, deswegen bedauere ich es außerordentlich, in dieser Lage nicht zum Konsens beitragen zu können, sondern eine Minderheitenmeinung zu vertreten.

Beide Seiten müssen die Verfassung auslegen, Senator Witfield, weil die Bundesverfassung den vorliegenden Fall nicht regelt. Für mich ist in Ergänzung zu Satz 2 Satz 1 des betreffenden Passus entscheidend, der meines Erachtens Satz 3 schlägt. Satz 1 und 2 halten ausdrücklich fest, dass der Senat die Kammer ist, in der die Bundesstaaten gleichberechtigt vertreten werden. Diese Gleichberechtigung fällt in dem Moment weg, in dem ein Staat - aus welchen Gründen auch immer - zwei Stimmen führte. Die Rechte der übrigen Staaten stehen in meinen Augen in einem Land, dass eine Vereinigung von Staaten ist, im Zweifel über den Rechten einzelner Staatsvertreter. Serena hat das Recht, einen Vertreter zu haben, aber es hat nicht das Recht, durch seine Vertretung die Rechte der anderen Staaten auf eine Gleichberechtigung zu verletzen.

Ich weise darauf hin, dass wir Satz 3 in der Praxis durch Aktivitätsvorschriften bereits regelmäßig verletzen.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

540

Samstag, 8. Oktober 2011, 12:41

Beide Senatoren werden mit der Fusion automatisch zu Senatoren von Serena, da es ja nur Senatoren von bestehenden Bundesstaaten gibt und Serena der Bundesstaat ist, der besteht. Die beiden Senatoren gelten also als für Serena gewählt und beide Senatoren sind natürlich auch Bürger von Serena.



Sie setzen ipso facto voraus, dass beide Senatoren von Serena werden, aber ich habe hierfür noch keine Begründung gehört. Wieso sollte ein Senator, der für Chan Sen gewählt ist, plötzlich als für Serena gewählt gelten? Wenn ein Bundesgesetz dies beschließen könnte, verstehe ich nicht, wieso es nicht auch vernünftigere Regelungen festlegen könnte.

Ich verstehe außerdem nicht, weshalb Sie die Übervertretung als unschädlich ansehen – ich halte es nicht für abwegig, dass Rechtsakte eines solchen Senats für nichtig erklärt würden, und das könnte einen rechten Rattenschwanz nach sich ziehen.

Ich verstehe aber ihre Bedenken, auch wenn ich sie nicht teile. Ein Fortbestand der Senatorenschaften löst ihre Bedenken meiner Meinung nach aber nicht wirklich. Eher wäre hier wohl eine Ergänzung der Verfassung fällig, was auch nicht als zu abwegig erscheint – hier gibt es ja tatsächlich, wenn man ihrer Argumentation folgt, eine Lücke expliziter Regelungen.
William J. Langley
Governor of Astoria State
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