Ich beantrage eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf.
Art Institution Support Act (NAArtIS Act)
Article 1 - Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz regelt die Unterstützung von Kultureinrichtungen und -gruppen in New Alcantara.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "NAArtIS Act".
Article 2 - Definitions
(a) Eine Kultureinrichtung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Einrichtung, in der
1) bildende Kunst ausgestellt,
2) bildende Kunst hergestellt,
3) darstellende Kunst vorgeführt,
4) die Vorführung von darstellender Kunst vorbereitet,
5) klassische oder moderne Musik vorgeführt,
6) die Vorführung von klassischer oder moderner Musik vorbereitet wird.
(b) Ausnahmen der Section sind Räumlichkeiten, die
1) zugleich als Wohnraum genutzt werden,
2) im Fall von Subsections 1 und 2 von weniger als fünf Künstlern genutzt werden,
3) im Fall von Subsections 3 und 4 als Spiel- oder Probeort von weniger als zwei Ensembles genutzt werden oder nicht als staatliches oder privates Theater gemäß einer gesonderten Verordnung beim State Office gemeldet sind,
4) im Fall von Subsections 5 und 6 von weniger als vier Musikensembles genutzt werden oder nicht als staatliches oder privates Spielort gemäß einer gesonderten Verordnung beim State Office gemeldet sind.
c) Gemeinnützigkeit im Sinne dieses Gesetzes ist der Nutzen für einen nicht geringen Teil der Bevölkerung von mindestens einem County.
Section 3 – Right of Support
(a) Das Recht auf Unterstützung gemäß dieses Gesetz haben grundsätzlich alle Kultureinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes.
(b) Kunst-, Theater- oder Musikgruppen ohne festen Spieltort können Unterstützung beantragen, wenn sie ihre Gemeinnützigkeit nachweisen. Ein Nachweis ist im Antrag zu Erbringen.
Section 4 – Application of Support
(a) Anträge auf Unterstützung sind an das State Office zu richten.
(b) Anträge müssen folgende Informationen enthalten:
1) Name der Einrichtung oder der Gruppe,
2) Ansprechpartner in der Einrichtung oder der Gruppe für Fragen,
3) Sitz und Adresse der Einrichtung oder der Gruppe,
4) Zweck der Einrichtung oder Gruppe gemäß Article 2, Section a,
5) ggf. Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Gruppen.
Section 5 – Kinds of Support
(a) Kultureinrichtungen können verschiedene Arten von Unterstützung beantrage:
1) finanzielle Unterstützung,
2) betriebswirtschaftliche Unterstützung,
3) vermittlungstechnische Unterstützung.
Section 6 – Financial Support
(a) Die finanzielle Unterstützung wird vom State Office vorgenommen.
(c) Die Höhe der Unterstützung wird vom State Office nach Maßgaben einer Verordnung festzulegen.
(d) Die finanzielle Unterstützung darf einen Wert von 10.000A$ pro Kultureinrichtung innerhalb eines Jahres nicht überschreiten.
Section 7 – Economic Support
(a) Betriebswirtschaftliche Unterstützung ist die Unterstützung von Kultureinrichtung durch die Beratung von staatlichen Betriebswirtschaftlern.
(b) Pro Kultureinrichtung wird maximal ein Betriebswirtschaftler eingesetzt.
(c) Die Betreibswirtschaftler werden vom State Office vermittelt.
Section 7 – Placement of Artists
(a) Das State Office richtet ein Bureau of Arts ein, das für die Vermittlung von Künstlern und Kultureinrichtungen fungiert.
(b) Alle beim State Office gemeldeten Kultureinrichtungen werden als potenzielle Arbeitsstätten angesehen.
(c) Kultureinrichtungen können sich auf Wunsch von der Vermittlung freistellen lassen.
(d) Freischaffende Künstler können sich im Bureau of Arts registrieren und für die Vermittlung anmelden lassen.
Section 8 - Final Provision
(a) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Governor in Kraft.