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41

Donnerstag, 18. Januar 2007, 16:01

Doch das geht. Stoibers Nachfolge wurde nach den Angaben aus der Landtagsfraktion am Mittwochabend am Rande der Winterklausur in Wildbad Kreuth ausgehandelt. An den Gesprächen sei neben Stoiber, Huber und Beckstein auch der Berliner CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer beteiligt gewesen.

Stoiber habe die Lösung zwar selbst mit angedacht, hieß es, aber noch nicht endgültig zugestimmt. Nach den Informationen wollte der CSU-Chef verhindern, dass die Entscheidung derart rasch publik wird.

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42

Donnerstag, 18. Januar 2007, 16:09

Zitat

Original von George Ethan Allen
Doch das geht.

Juristisch, aber entspricht es dem Willen des durchkatholisierten Landes? 8o
Dr. Pandora Friedmann


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43

Donnerstag, 18. Januar 2007, 16:17

Ich sehe das anders, er ist bereits seit 1993 bayerischer Innenminister und seit 2001 stellvertretender bayerischer Ministerpräsident. Ich glaube das sind genug Referenzen, auch für die katholische Bevölkerung von Bayern.

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44

Donnerstag, 18. Januar 2007, 16:20

Zitat

Original von George Ethan Allen
Ich sehe das anders, er ist bereits seit 1993 bayerischer Innenminister und seit 2001 stellvertretender bayerischer Ministerpräsident. Ich glaube das sind genug Referenzen, auch für die katholische Bevölkerung von Bayern.

Da nimmt jemand meine Aussage aber sehr ernst. ;)
Dr. Pandora Friedmann

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45

Donnerstag, 18. Januar 2007, 16:24

Ich nehme alle Aussagen ernst, oder zumindest die meisten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George Ethan Allen« (18. Januar 2007, 16:24)


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46

Donnerstag, 18. Januar 2007, 18:48

Zitat

Original von Ulysses S. Finnegan jr.
Eine Neuverkündung ändert noch nichts an der Tatsache, dass ein Gesetz Bundesrecht wird, hierzu braucht es eine explizite ƒnderung der Passage.
So gibt weiterhin Passagen in - oftmals neu verkündeten und vielfach geänderten - Gesetzen (wie z.B. dem BGB) die weiterhin als vorkonstitutionell angesehen werden.


Es kommt darauf an, ob die Neuverkündung auf einen Beschluss des Bundestages mit Gesetzeskraft zurückzuführen ist und ob die jeweilige Bestimmung von der Neuverkündung umfasst ist. Daher gibt es durchaus noch Normen, die als vorkonstitutionell gelten (berühmtes Beispiel ist der berüchtigte ß 54 BGB). Das BVerfG wendet auf vorkonstitutionelles Recht aus naheliegenden Gründen nicht das Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG an und lässt es hierfür sogar genügen, dass das Gesetz durch den nachkonstitutionellen Gesetzgeber nur geringfügig geändert wurde. Im letzteren Fall ist das Gesetz selber jedoch nicht mehr vorkonstitutionell, ebensowenig dann, wenn es unverändert in einer Neuverkündung nach Beschlussfassung des Bundestages verkündet wurde (was meines Wissens bei der Neuverkündung des BGB nach der Schuldrechtsreform nicht der Fall war).

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

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47

Donnerstag, 18. Januar 2007, 20:38