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41

Mittwoch, 20. Januar 2010, 12:31

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Gesetzentwurf:

3rd Constitution Amendment Bill

Article I: Introduction


[1] Dieses Gesetz ändert die Constitution of the Commonwealth of Hybertina.
[2] Es regelt die Bestimmungen betreffend den Governor neu, streicht die Bestimmungen betreffend den Senator und behebt eine falsche Formulierung.

Article II: Redraft of Article III of the Constitution of the Commonwealth of Hybertina

Der Article III of the Constitution of the Commonwealth of Hybertina wird wie folgt neu gefasst:
    Section 1. Mit der ausführenden Gewalt ist der Governor beauftragt.

    Section 2. Der Governor wird in den Monaten Mai und November jedes Jahres vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hierbei bedarf es nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten, bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer geheimen Volksabstimmung statt.

    Section 3. Der Gewählte tritt sein Amt am ersten Tag des auf den Monat seiner Wahl folgenden Monats durch Leistung des gesetzlich bestimmten Amtseides an. Ist dieser Termin bedingt durch eine Stichwahl nicht einzuhalten, so tritt der Gewählte sein Amt unverzüglich nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses der Stichwahl durch Leistung des gesetzlich bestimmten Amtseides an.

    Section 4. Eine Abwahl des Governors ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich, bei dem das Volk meiner einer absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger bestimmt. Der gewählte Nachfolger tritt sein Amt unverzüglich nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses der Abstimmung durch Leistung des gesetzlich bestimmten Amtseides an und führt die Amtszeit des ursprünglich gewählten Governors zu Ende.

    Section 5. Dem Governor obliegt die Regierung und Verwaltung des Staates, er vertritt den Staat nach außen und übt das Begnadigungsrecht aus. Er kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Executive Orders erlassen. Er ist gegenüber der Popular Assembly zur Rechenschaft verpflichtet und an das geltende Recht gebunden.

    Section 6. Der Governor kann einen Lieutenant Governor zu seinem Stellvertreter ernennen, der Ernannte bedarf der Bestätigung durch die Popular Assembly. Der Lieutenant Governor vertritt den Governor im Falle seiner Abwesenheit und soll, wenn der Governor länger als sieben Tage unangekündigt den Amtsgeschäften fernbleibt, diese automatisch bis zur Rückkehr des Governor übernehmen. Das Recht, Ernennungen und Entlassungen auszusprechen, sein Veto gegen von der Popular Assembly beschlossene Gesetze einzulegen und Executive Orders zu erlassen, soll ihm nur zustehen, wenn der Governor für mehr als sieben Tage abwesend ist oder er die Amtsgeschäfte wegen mehr als siebentätiger unangekündigter Abwesenheit des Governor übernimmt.

    Section 7. Ist kein Lieutenant Governor ernannt, so sollen dessen Aufgaben von dem dienstältesten Mitglied der Popular Assembly wahrgenommen werden. Zur Führung des Titels eines Lieutenant Governor ist es nicht berechtigt, jedoch zur Führung des Titels eines Acting Governor, wenn es in Vertretung des Governors tätig wird.

    Section 8. Der Governor kann Aufgaben an Secretaries oder untergeordnete Behörden übertragen. Die Secretaries und Beamten des Commonwealth of Hybertina bedürfen der Betsätigung durch die Popular Assembly und sind dieser über die Führung ihrer Geschäfte rechenschaftspflichtig.

    Section 9. Scheidet der Governor vor Ablauf seiner Amtszeit durch Tod, Rücktritt, Verlust oder Aufgabe der Staatsbürgerschaft oder des Wahlrechts im Commonwealth of Hybertina aus dem Amt, so soll der Lieutenant Governor als sein Nachfolger vereidigt werden und die Amtsperiode zu Ende führen. Ist kein Lieutenant Governor ernannt, so soll das dienstälteste Mitglied der Popular Assembly kommissarisch die Amtsgeschäfte übernehmen und binnen sieben Tagen eine Nachwahl eines Governors eingeleitet werden, der Gewählte soll die Amtszeit des ursprünglich gewählten Governors zu Ende führen.
Article III: Expungement of Article V of the Constitution of the Commonwealth of Hybertina, Renumeration of Articles VI and VII

[1] Der Article V of the Constitution of the Commonwealth of Hybertina wird gestrichen.
[2] Die Articles VI und VII of the Constitution of the Commonwealth of Hybertina werden zu den Articles V und VI.

Article IV: Correction of Article VI by old numeration or Article V by new numeration

In Article VI Section 3 alter oder Article V Section 3 neuer Zählung der Constitution of the Commonwealth of Hybertina wird "mit Hilfe einer" durch "durch eine" ersetzt.

Article V: Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Governor in Kraft, nachdem die Popular Assembly es mit benötigter Mehrheit beschlossen hat.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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42

Donnerstag, 4. Februar 2010, 23:01

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Geschäftsordnungsentwurf:

STANDING ORDERS OF THE POPULAR ASSEMBLY


Article I - General provisions

Section 1 [The Popular Assembly]
Der Popular Assembly soll die gesetzgebende Gewalt des Commonwealth of Hybertina übertragen sein, sie soll ständig und unauflösbar sein und im State Capitol, 820 Skywalker Avenue, Port Virginia, tagen.

Section 2 [Members of the Popular Assembly]
[1] Mitglieder der Popular Assembly sollen alle Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein, die ihren Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen im Commonwealth of Hybertina haben, sie sollen vor Antritt ihres Mandates den in Article V, Section 1, Paragraph 1, der Verfassung des Commonwealth of Hybertina vorgesehenen Eid leisten und ab dem Zeitpunkt der Eidesleistung das volle Rede-, Antrags- und Stimmrecht in der Popular Assembly genießen.
[2] Staatsbürgern der Vereinigten Staaten, die ihren Wohnsitz seit weniger als vierzehn Tagen im Commonwealth of Hybertina haben, soll auf ihren Antrag das vorläufige Rede- und Antragsrecht in der Popular Assembly durch den Vorsitzenden gewährt werden können, eine Erteilung des vorläufigen Stimmrechts soll jedoch ausgeschlossen sein.


Article II - Rights and duties of the Members of the Popular Assembly

Section 1 [Access to all sessions of the Popular Assembly]
Die Mitglieder der Popular Assembly sollen berechtigt sein, an all deren Tagungen teilzunehmen, sowie jederzeit Zugang zum Plenarsaal und den Einrichtungen der Popular Assembly zu erhalten.

Section 2 [Personal independence]
Die Mitglieder der Popular Assembly sollen in ihren Reden und Abstimmungen unabhängig von Weisungen und Aufträgen sein und allein nach ihrem besten Wissen und Gewissen entscheiden, auch sollen diese Privilegien jenen Bürgern der Vereinigten Staaten zukommen, denen nach Article I, Section 2, Paragraph 2, dieser Geschäftsordnung das vorläufige Rede- und Antragsrecht in der Popular Assembly gewährt wurde.


Article III - The Presiding Officer

Section 1 [Commission of the Presiding Officer]
Der Gouverneur des Commonwealth of Hybertina soll der Vorsitzende der Popular Assembly sein.

Section 2 [Remits of the Presiding Officer]
Der Vorsitzende der Popular Assembly soll diese nach außen vertreten, ihre Tagungen unparteiisch, gerecht und unter Beachtung der Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seiner Gesetze und dieser Geschäftsordnung leiten und für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und des Anstandes in den Tagungen der Popular Assembly sorgen.


Article IV - Course of business

Section 1 [Motions]
[1] Anträge an die Popular Assembly sollen von jedem ihrer Mitglieder, jedem Mitglied der Administration des Commonwealth of Hybertina oder jedem auf Anordnung des Vorsitzenden nach Article I, Section 2, Paragraph 2, dieser Geschäftsordnung antragsberechtigten Bürger eingebracht werden, und auf den Beschluss oder die Beratung und den Beschluss über eine Vorlage, oder die Beratung eines Gegenstandes gerichtet sein können.
[2] Sie sollen dem Vorsitzenden der Popular Assembly durch Einreichung an einer von diesem dazu bestimmten Stelle zuzuleiten sein.
[3] Der Vorsitzende der Popular Assembly soll berechtigt sein, Anträge, die auf nicht der Gesetzgebung des Commonwealth of Hybertina unterliegende Gegenstände gerichtet oder die beleidigend, herabwürdigend oder verräterisch sind, sowie Anträge, die intolearble Mängel in Rechtschreibung, Grammatik und Stil aufweisen, zurückzuweisen.

Section 2 [Debates]
[1] Aussprachen sollen nach Einbringung eines entsprechenden Antrages unverzüglich vom Vorsitzenden der Popular Assembly eröffnet werden, sie sollen mit dem Titel des beratenen Entwurfes oder der Bezeichnung des beratenen Gegenstandes bezeichnet sowie mit einem Geschäftszeichen versehen werden, das das Jahr und den Monat des Beginns der Aussprache sowie eine fortlaufende Nummerierung der im Laufe des betreffenden Monats eröffneten Aussprachen enthält.
[2] Ausschließlich redeberechtigt in einer Aussprache sollen alle Mitglieder der Popular Assembly, der Administration des Commonwealth of Hybertina sowie alle nach Article I, Section 2, Paragraph 2, dieser Geschäftsordnung vorläufig redeberechtigten Bürger sein.
[3] Auf ihren Antrag, den Antrag der Administration des Commonwealth of Hybertina oder eines Mitgliedes der Popular Assembly soll der Vorsitzende auch dem Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, einem Mitglied der Federal Administration, einem Mitglied des Kongresses der Vereinigten Staaten, dem Gouverneur eines anderen Bundesstaates, einem sachkundigen Bürger der Vereinigten Staaten oder einem ausländischen Würdenträger oder Gast das Rederecht in einer Aussprache erteilen, sofern sie nicht nach der Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seinen Gesetzen oder dieser Geschäftsordnung bereits redeberichtigt sind, sie sollen betreffend ihre Redebeiträge die gleichen Privilegien nach Article II, Section 2, dieser Geschäftsordnung genießen wie die Mitglieder der Popular Assembly.
[3] Aussprachen sollen grundsätzlich 96 Stunden dauern und auf Antrag eines Mitglieds der Popular Assembly, der Administration des Commonwealth of Hybertina oder nach pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden bis zu drei mal um jeweils bis zu 48 Stunden verlängert werden können, sie sollen vorzeitig beendet werden können, wenn ein Viertel der Mitglieder der Popular Assembly dies verlangen, oder seit 48 Stunden kein Redebeitrag mehr getätigt wurde.

Section 3 [Votes]
[1] Anträge an die Popular Assembly sollen dieser unverzüglich nach dem Ende der Beratungen über diese, oder, sofern vom Antragsteller keine Aussprache beantragt wurde, unverzüglich nach deren Einbringung, zur Abstimmung unterbreitet werden.
[2] Die Abstimmungsfrage soll dahingehend gestellt werden, ob die Popular Assembly der Annahme des Antrages zustimmt oder diesen ablehnt, stehen mehr als eine Variante eines Antrages zur Abstimmung, so ist die Abstimmungsfrage dahingehend zu stellen, der Annahme welcher von ihnen zugestimmt oder ob die Annahme aller zur Abstimmung stehenden Varianten des Antrages abgelehnt wird, die aktive Stimmenthaltung soll stets als Abstimmungsoption zugelassen werden.
[3] Zur Teilnahme an der Abstimmung sollen alle Mitglieder der Popular Assembly berechtigt sein, welche zum Zeitpunkt des Endes der Aussprache stimmberechtigte Mitglieder der Popular Assembly waren.
[4] Abstimmungen sollen stets 96 Stunden dauern und Verlängerungen des Abstimmungszeitraumes ausgeschlossen sein, sie sollen vorzeitig beendet werden können, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder der Popular Assembly abgestimmt haben, eine unumstößliche Mehrheit für die Annahme des Antrages oder einen der Anträge erreicht ist, oder die erforderliche Mehrheit für die Annahme des Antrages oder für die Annahme keiner Varianten eines Antrages mehr erreicht werden kann.
[5] Ein Antrag soll angenommen sein, wenn die Mehrheit der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly seiner Annahme zustimmt, sofern die Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seine Gesetze oder der Antrag selbst nichts anderes bestimmen, im Falle mehrerer Varianten eines Antrages einer der Varianten, entfallen in diesem Falle gleich hohe Anteile von Stimmen auf mehr als eine Variante, so sollen diese alle als abgelehnt gelten, sofern die Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seine Gesetze oder die Varaineten der Anträge selbst nichts anderes bestimmen.
[6] Der Vorsitzende der Popular Assembly soll das Ergebnis der Abstimmung feststellen und beurkunden.


Article V - Code of behavior

Section 1 [Rules of the house]
In den Tagungen und Räumlichkeiten der Popular Assembly soll jedermann darauf bedacht sein, dass sein Verhalten und seine Erscheinung der Würde der Popular Assembly als gesetzgebender Vertretung des Volkes des Commonwealth of Hybertina angemessen sind, insbesondere untersagt sein sollen Beleidigungen, Herabwürdigungen und Verleumdungen jedweder Art, unwünschte Vertraulichkeiten sowie jedwede Störung einer ruhigen und geordneten Geschäftstätigkeit im Sinne dieser Geschäftsordnung.

Section 2 [Etiquette]
Die Redner in der Popular Assembly sollen ihre Redebeitrag in einer Aussprache stets an den Vorsitzenden richten, der als Mister oder Madam Speaker zu betiteln sein soll, andere Mitglieder der Popular Assembly oder Teilnehmer an einer Aussprache sollen als der ehrenwerte Mister (Mr.) bzw. die ehrenwerte Misstress/Miss (Ms.),der Gouverneur als der ehrenwerte Gouverneur, andere Mitglieder der Administration entsprechend ihrem Geschäftsbereich als der ehrenwerte Secretary of Commonwealth/Attorney General/Commonwealth Treasurer, andere Personen entsprechend den ihnen zustehenden Amtsbezeichnungen referenziert werden.

Section 3 [Sanctions]
[1] Bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung soll der Vorsitzende der Popular Assembly der betreffenden Person eine förmliche Rüge erteilen, im Falle eines wiederholten Verstoßes innerhalb der gleichen Aussprache oder eines Monats nach Erteilung der ersten Rüge soll der Vorsitzende der Popular Assembly der betreffenden Person in Verbindung mit einer erneuten Rüge die Verhängung eines Ordnungsgeldes oder eines temporären Ausschlusses aus der Popular Assembly, oder eines Hausverbotes, androhen, im Falle eines weiteren Verstoßes innerhalb der gleichen Aussprache oder binnen eines Monats nach Erteilung der zweiten Rüge und Androhung einer weitergehenden Sanktion diese mit einer dritten Rüge wie angedroht aussprechen.
[2] Ein Ordnungsgeld soll einen Betrag von 1.000 A$ nicht übersteigen, eingenommene Ordnungsgelder sollen mildtätigen Zwecken zugeführt, oder, solange eine solche Verwendung nicht möglich ist, für eine entsprechende Verwendung vorgehalten werden.
[3] Ein Ausschluss aus der Popular Assembly soll nur gegen stimmberechtigte Mitglieder der Popular Assembly ausgesprochen werden können, er soll einen Zeitraum von sieben Tagen nicht unter- und einen Zeitraum von achtundzwanzig Tagen nicht überschreiten und der Zustimmung einer Mehrheit der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly bedürfen, der Betroffene soll zur Teilnahme an der Abstimmung nicht berechtigt sein.
[4] Ein Hausverbot soll nur gegen Personen ausgesprochen werden können, die nicht stimmberechtigte Mitglieder der Popular Assembly sind, es soll für einen mit dem Ausspruch bestimmten Zeitraum von mindestens achtundzwanzig Tagen oder bis auf Widerruf gelten, erwirbt eine mit Hausverbot in der Popular Assembly belegte Person vor dessen Ablauf das Recht auf Mitgliedschaft in der Popular Assembly, so soll die Aufhebung des Hausverbotes der Zustimmung einer Mehrheit der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly bedürfen, der Betroffene soll zur Teilnahme an der Abstimmung nicht berechtigt sein.


Article VI - Final provisions

Section 1 [Adoption by the Popular Assembly]
Diese Geschäftsordnung bedarf zu ihrer Annahme der Mehrheit der Stimmen der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly.

Section 2 [Coming into force]
Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Ausfertigung und Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft, sie ersetzt die bis bis zu diesem Zeitpunkt geltende Geschäftsordnung.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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43

Freitag, 5. Februar 2010, 09:47

Anderson Group
Office of the Chairman
2470 Evergreen Terrace
Freeport City, Peninsula

State of Peninsula
Governor's Office

Application

Nach Federal Enterprise Act Art. 3 (1), muss jedes Unternehmen im bundesstaatlichen Handelsregister Eingetragen sein.

Ich beantrage die Eintrage ins Handelsregister des State of Hybertina.

1) NightLight-Soft
a) Voller Name des Unternehmens: NightLight-Soft Civ.
b) Unternehmenstyp (Civ./Inc.): Civil Law
c) Sitz des Unternehmens: St. Isabell, Santa Rosa
d) Vertreter des Unternehmens: Mrs. Gwyneth Donald, CEO

Yours,
Ronald Anderson
CEO
Ronald Anderson
-----------------------------
CEO of Anderson Company

John Salazar

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44

Montag, 8. Februar 2010, 20:25

Hohes Haus, ich erbitte Rede- und Antragsrecht nach Article I, Sec. 2 der Standing Orders.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



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45

Montag, 8. Februar 2010, 20:27

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 8th, 2010


Hiermit wird Mr. John Salazar nach Article I, Section 2, der Standing Orders of the Popular Assembly, das Rede- und Antragsrecht bis zu seiner Erlangung der Mitgliedschaft in der Popular Assembly erteilt.


Governor of the Commonwealth of Hybertina
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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John Salazar

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46

Montag, 8. Februar 2010, 20:37

Vielen Dank!


Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Geschäftsordnungsentwurf:

Police and Public Safety Bill

ARTICLE I – GENERAL

Dieses Gesetz regelt den Aufbau und die Zuständigkeiten der Polizei und der übrigen Strafverfolgungsbehörden im Commonwealth of Hybertina.

ARTICLE II – STATE AGENCIES

Section 1. Department of Safety and Law Enforcement.
(1) Die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf Staatsebene werden durch das Department of Safety and Law Enforcement (DSLE) geleitet und koordiniert.
(2) Das DSLE untersteht einem Commissioner, welcher vom Governor ernannt wird und der Fachaufsicht des Attorney General unterliegt.
(3) Die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf Staatsebene sind:
a) State Patrol;
b) Marine Patrol;
c) Park Patrol;
d) Division of Criminal Investigations (DCI);
e) Division of Corrections (DOC).

Section 2. State Patrol.
Der State Patrol obliegt der Schutz der staatlichen Infrastruktur, die Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie der Personen- und der Objektschutz von Dienstgebäuden.

Section 3. Marine Patrol.
Der Marine Patrol obliegt die Hilfeleistung und Gefahrenabwehr auf den Binnengewässern und dem Küstenmeer sowie den Häfen, die Überwachung der Einhaltung von Schifffahrts- und Umweltvorschriften, die Bekämpfung der unerlaubten Einwanderung und des Schmuggels.

Section 4. Park Patrol.
Der Park Patrol obliegt der Schutz staatlicher Ländereien, Parks, Gedenkstätten, Erholungs- und Naturschutzgebieten, die Erhaltung der Natur und ihrer Artenvielfalt, die Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen sowie die Prävention, Meldung und Bekämpfung von Waldbränden.

Section 5. Division of Criminal Investigations.
Der Division of Criminal Investigations (DCI) obliegt die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten, kriminaltechnische Untersuchungen, die Fahndung nach Personen und Sachen sowie die Bekämpfung von Korruption, unerlaubtem Drogenhandel und organisierter Kriminalität, soweit nicht Organe des Bundes hierfür zuständig sind.

Section 6. Division of Corrections.
Der Division of Corrections (DOC) obliegt die Sicherung vor Entweichungen sowie die Gewährleistung von Ordnung und Disziplin in den Straf- und Vollzugsanstalten.

Section 7. Jurisdiction.
Soweit kein Kapitalverbrechen oder ein Verstoß gegen Staatsgesetze vorliegt, werden die staatlichen Sicherheitsbehörden nur tätig, wenn das Delikt den Zuständigkeitsbereich einer lokalen Polizeibehörde überschreitet. Darüber hinaus leisten sie auf Anforderung Unterstützung und Vollzugshilfe für andere Sicherheitsbehörden.

ARTICLE III – LOCAL AGENCIES

Section 1. Sheriff's Office.
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in den Counties obliegt, soweit nicht in den Städten eigene Polizeibehörden bestehen, jeweils dem County Sheriff's Office. Über dessen Organisation, Besetzung und Ausrüstung entscheidet der County Commissioner in Übereinstimmung mit den im County geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Section 2. Police Department.
Jede Stadt hat das Recht, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Stadtgebiet eine Polizei zu unterhalten. Verantwortlich für ihre Organisation, Besetzung und Ausrüstung ist die jeweilige Stadt. Benachbarte Städte können gemeinsam eine Polizei unterhalten.

Section 3. Tribal Police.
In selbst verwalteten Reservaten der Ureinwohner sind die Bewohner berechtigt, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Reservatsgebiet eine Polizei zu unterhalten, welche der Stammesregierung untersteht.

ARTICLE IV – POWERS AND AUTHORITY

Section 1. Competence.
Die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sie können auch ohne besondere gesetzliche Grundlage unaufschiebbare Vorkehrungen treffen, um eingetretene, ernste Störungen oder unmittelbar drohende, ernste Gefahren für Leib und Leben zu beseitigen oder abzuwehren.

Section 2. Use of Force.
Die Polizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit unmittelbaren Zwang gegen Sachen und Personen anwenden und geeignete Hilfsmittel einsetzen. Sie ist zur Abwehr einer ernsten Gefahr sowie zur Verhinderung oder Aufklärung einer Straftat berechtigt, Platzverweisung und Aufenthaltsverbote auszusprechen, Personen bis zu 48 Stunden in Gewahrsam zu halten und erkennungsdienstliche Behandlungen vorzunehmen.

Section 3. Proportionality.
Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben die Behörden diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.

ARTICLE V - FINAL PROVISIONS

Section 1. Statutory ordinances.
Der Governor ist ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zur organisatorische Struktur sowie zur personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu treffen.

Section 2. Sovereign tasks.
Die Übertragung von Aufgaben und Befugnisse nach diesem Gesetz an private Dienstleister ist unzulässig, soweit Grund- und Bürgerrechte potenziell beeinträchtigt werden können oder eine unmittelbare Kontrolle durch übergeordnete Behörden nicht gewährleistet ist.

Section 3. Validity.
Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



John Salazar

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47

Dienstag, 9. Februar 2010, 19:21

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Geschäftsordnungsentwurf:

Narcotic Drugs and Psychotropic Substances Bill


Article I – General

Dieses Gesetz regelt die Abgabe, den Bezug und die Verwendung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen (Suchtmittel), unabhängig von der Verarbeitungs- und Darreichungsform.

Article II – Definitions

Section 1 [Narcotic Drugs]
Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Stoffe mit schmerzbetäubender, aufputschender oder leistungssteigernder Wirkung.

Section 2 [Psychotropic Substances]
Psychotrope Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind Substanzen, welche die Psyche oder das Bewusstsein eines Menschen durch eine Beeinflussung des Nervensystems verändern.

Article III – Restrictions

Section 1 [Non-restricted substances]
Folgende Substanzen können uneingeschränkt abgegeben, bezogen und verwendet werden:
a] Xanthine (Coffein, Theobromin und Theophyllin);
b] Stoffe, die für medizinische, zahnmedizinische, veterinärmedizinische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden; einschließlich der in Section 2 aufgeführten Substanzen.

Section 2 [Restricted substances]
[1] Folgende Substanzen dürfen nur von Personen abgegeben, bezogen und verwendet werden, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben:
a] Cannabinoide;
b] Halluzinogene (LSD, Meskalin, Psilocybin);
c] Nikotin;
d] Amphetaminartige Aufputschmittel.
[2] Folgende Substanzen dürfen nur von Personen abgegeben, bezogen und verwendet werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben:
a] Ethanol;
b] Sedativa (Schlaf- und Beruhigungsmittel);
c] Kokain;
d] Opiate.

Section 3 [Child Welfare]
In Schulen, Kindergärten, Betreuungseinrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und vergleichbaren Institutionen dürfen die in Section 2 aufgeführten Substanzen weder beworben noch abgegeben, bezogen oder verwendet werden.

Article IV – Ordinances
Der Governor ist ermächtigt, Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Suchtmitteln zu erlassen.

Article V - Final provisions
Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



John Salazar

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Montag, 15. Februar 2010, 00:00

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Geschäftsordnungsentwurf:


Education Bill



Article I – General Provisions

Section 1 [Validity]
Dieses Gesetz regelt das primäre und sekundäre Bildungssystem des Commonwealth of Hybertina.

Section 2 [Right to Education]
Jeder Bürger des Commonwealth hat ein Recht auf Bildung und Zugang zu allgemeinbildendem Unterricht.

Section 3 [Compulsory Education and School Choice]
[1] Jeder Bürger ist ab dem 5. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, eine öffentliche oder private allgemeinbildende Schule zu besuchen oder an Privatunterricht teilzunehmen.
[2] Es obliegt den Erziehungsberechtigten, ob sie für ihre Kinder ein öffentliches oder privates Unterrichtsangebot annehmen.
[3] Für alle allgemeinbildenden Schulen besteht ein Kontrahierungszwang. Ist aus Kapazitätsgründen eine Auswahl erforderlich, so darf diese nicht aus ethnischen oder sozialen Gründen erfolgen.

Article II – Education Agency

Section 1 [School Authority]
Die Commonwealth Education Agency ist die oberste Schulbehörde Hybertinas. Ihr Leiter wird vom Governor ernannt.

Section 2 [Responsibilities]
Der Education Agency:
a] stellt die staatsweite Qualität der Bildung durch standardisierte Tests und einheitliche Prüfungen sicher;
b] stellt die Finanzierung des Unterichts sicher, indem sie sich an den Investitions- und Betriebskosten der öffentlichen Schulen beteiligt und Bildungsgutscheine vergibt;
c] verleiht und entzieht die Zulassung zum Lehramt (Certification).

Section 3 [Education vouchers]
[1] Alle Schulpflichtigen erhalten unabhängig von Einkommen und Vermögen steuerfinanzierte Bildungsgutscheine, deren Höhe sich nach den durchschnittlichen Ausgaben je Schüler und Schultyp bemisst. Für Kinder mit besonderem Förderungsbedarf sind durch die Education Agency individuell höhere Beträge festzulegen.
[2] Die Bildungsgutscheine sind gültig für alle Schultypen, einschließlich Privatschulen. Er ist auf Wunsch an die Eltern auszuzahlen, um Privatunterricht (Homeschooling) zu finanzieren.
[3] Durch die Gutscheine sind die Kosten des Unterichts für das schulpflichtige Kind grundsätzlich abgedeckt. Die Schulen sind berechtigt, Zusatzbeiträge für Lehrmittel, Schuluniformen und Schulspeisung zu erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrages darf nicht zu sozialer Selektion führen.
[4] Vorausetzung für die Vergabe eines Bildungsgutscheins ist, dass das gewählte Unterrichtsangebot die vorgebenen Mindeststandards einhält und ein ausreichendes Fächerangebot gewährleistet.

Article III – School Districts

Section 1 [Strukturing]
Hybertina ist in Schulbezirke aufgeteilt, deren Grenzen denen der Counties entsprechen.

Section 2 [Board of Education]
In jedem Schulbezirk wird ein Bildungssrat (Board of Education) gewählt. Der Bildungsrat errichtet und verwaltet die öffentlichen Schulen im Schulbezirk, setzt für diese das Verwaltungs- und Lehrpersonal ein und legt die allgemeingültigen Lehrpläne fest.

Section 3 [Neutrality]
Der Bildungsrat stellt sicher, dass an öffentlichen Schulen religiös und weltanschaulich neutral unterrichtet wird.

Article IV – School Types

Section 1 [Preschool]
Die Vorschule beginnt mit dem 5. Lebensjahr. Sie bereitet die Kinder auf die Grundschule vor und vermittelt Grundfertigkeiten in Zeichnen, Lesen, Schreiben und Rechnen.

Section 2 [Elementary School]
Die Grundschule beginnt mit dem 6. Lebensjahr und umfasst die 1. bis 8. Klassenstufe. Sie beinhaltet als Pflichtkurse astorische Sprache und Literatur, astorische Geschichte und Geografie, Sozialkunde, Mathematik, Naturkunde und Sport.

Section 3 [High School]
[1] Die Oberschule umfasst die 9. bis 12. Klassenstufe und beginnt in der Regel mit dem 14. Lebensjahr. Voraussetzung für die Versetzung ist, dass die Pflichtkurse absolviert wurden.
[2] An der Oberschule sind folgende Fächer als Grund- oder Leistungskurse zu absolvieren:
a] mindestens drei Jahre á 120 Stunden astorische Sprache und Literatur;
b] mindestens drei Jahre á 120 Stunden Sozialwissenschaft (z.B. Geschichte, Wirtschaft und/oder Politik);
c] mindestens zwei Jahre á 90 Stunden Naturwissenschaft (z.B. Biologie, Chemie und/oder Physik);
d] mindestens zwei Jahre á 90 Stunden Mathematik;
e] mindestens ein Jahr á 30 Stunden Sport;
f] mindestens ein Jahr á 30 Stunden Gesundheitslehre.
[3] Die Schulen sind verpflichtet, freiwillige Kurse aus folgenden Bereichen anzubieten:
a] Fremdsprachen;
b] Bildende Kunst;
c] Darstellende Kunst;
d] Technik;
e] Computer/IT;
f] Design and Publishing (z.B. Schülerzeitung oder Jahrbuch).
[4] Die Oberschule endet mit dem Erwerb des High School Diploma; spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Article V – Final Provisions

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Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



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Donnerstag, 18. Februar 2010, 00:40

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Geschäftsordnungsentwurf:

Medical Services Bill



Article I – General Provisions

Section 1 [Validity]
Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bürger des Commonwealth of Hybertina.

Section 2 [Medical care]
Die Counties stellen die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung einschließlich der Rettungsdienste sicher, sofern es nicht ausreichende Einrichtungen in privater oder kommunaler Trägerschaft gibt.

Article II – Health insurance

Section 1 [Insurance protection]
[1] Jeder Bürger ist für seinen Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich.
[2] Der Krankenversicherungsschutz von minderjährigen Kindern obliegt den Erziehungsberechtigten.
[3] Für Bürger mit geringem Einkommen, ältere Bürger und Bürger mit Behinderungen übernimmt die Commonwealth Health Agency die Versicherungsbeiträge für eine medizinisch notwendige Grundversorgung, soweit Bedürftigkeit vorliegt.

Section 2 [Medical costs]
Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens können, soweit keine Notfallbehandlung vorliegt, die Behandlung von Personen verweigern, wenn diese über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen oder für die Behandlungskosten nicht selbst aufkommen.

Article III – Urgent and Children’s Care

Section 1 [Urgent care]
Das Commonwealth übernimmt in medizinischen Notfällen die Kosten einer Behandlung, wenn das Einkommen des Betroffenen nicht ausreicht, um eine Krankenversicherung oder die Behandlungskosten bezahlen zu können. Die Notfallbehandlung umfasst die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen.

Section 2 [Children's Care]
Das Commonwealth übernimmt die Behandlungskosten bei Schwangerschaften und Entbindungen sowie für Kinder unter 18 Jahren, wenn das Einkommen der Familie nicht ausreicht, um eine Krankenversicherung oder die Behandlungskosten bezahlen zu können.

Article IV – Health Authority and Medical Goods

Section 1 [Commonwealth Health Agency]
Die Commonwealth Health Agency ist die oberste Gesundheitsbehörde in Hybertina und zuständig für:
a] Prüfung und Kostenübernahme bei Behandlungen von Notfällen, Schwangeren und Kindern;
b] Prüfung und Zulassung von Heilmitteln (Arzneimittel und Medizinprodukte);
c] Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen zum Seuchenschutz;
d] Impf- und Vorsorgeprogramme, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Aufklärung;
e] Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelhygiene.

Section 2 [Regulation of Medical Goods]
[1] Als Heilmittel sind alle medizinischen Erzeugnisse zuzulassen, bei denen klinische Studien ergeben haben, dass eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass mit dem Produkt ein Heilungserfolg erzielt werden kann und der gesundheitliche Nutzen und die schädlichen Nebenwirkungen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.
[2] Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens haben in ihren Rechnungen darauf hinzuweisen, wenn ein Produkt nicht als Heilmittel zugelassen ist. Die Krankenversicherung und die Commonwealth Health Agency können die Kostenübernahme hierfür verweigern.
[3] An Minderjährige dürfen Arzneimittel, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe sind oder enthalten, nur aufgrund einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden.

Article V – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.
Sen. John Salazar (Rep)
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Governor of Hybertina


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John Salazar

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Donnerstag, 18. Februar 2010, 19:35

Aus aktuellem Anlass bitte ich um Aussprache und Abstimmung über folgenden Geschäftsordnungsentwurf:

Inheritance Bill



Article I – General Provisions

Section 1 [Validity]
Dieses Gesetz regelt die Verteilung des Nachlasses (Gesamtheit des Vermögens und der Schulden) im Falle des Todes oder bei Verschollenheit einer Person.

Section 2 [Presumption of death]
[1] Verschollen ist, wessen Aufenthalt seit längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist. Ein Verschollener kann für tot erklärt werden, wenn er seit mindestens drei Monaten vermisst ist.
[2] Die Erbschaft ist herauszugeben, wenn der Verschollene binnen sechs Monaten nach dem Erbfall zurückkehrt oder besser Berechtigte in dieser Zeit ihre Ansprüche geltend machen.

Article II – Debts and property

Section 1 [Outstanding debts]
Die Ansprüche von Erben sind gegenüber den berechtigten Forderungen von Gläubigern nachrangig zu behandeln. Gläubigerforderungen sind aus der Erbmasse zu begleichen, sofern der Gläubiger seine Forderung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall geltend macht.

Section 2 [Waiving of Property]
[1] Gibt jemand den Besitz an einer Sache in der Absicht auf, auf das Eigentum zu verzichten, so fällt das Eigentum an dieser Sache an den Staat, wenn nicht binnen drei Monaten Gläubiger oder Erbberechtigte Ansprüche daran geltend machen.
[2] Ein Eigentumsverzicht wird vermutet, wenn der Eigentümer durch Niederlegung oder Verlust der Staatsbürgerschaft bewusst die Sachherrschaft aufgibt und binnen drei Monaten keiner anderen Person die rechtliche oder tatsächliche Sachherrschaft überträgt.

Article III – Legal succession

Section 1 [Case of Inheritance]
[1] Der Erbfall tritt mit der Erklärung des Todes ein. Der Nachlass geht kraft gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge auf einen oder mehrere Erben über.
[2] Erbbrechtigt ist jede natürliche oder juristische Person.

Section 2 [Legal order of succession]
[1] Gesetzliche Erben der 1. Ordnung sind der Ehegatte und die Kinder des Erblassers. Sie erben zu gleichen Teilen, der Ehegatte jedoch mindestens ein Viertel des Nachlasses. Dem Ehegatten stehen neben seinem Erbteil die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände zu.
[2] An die Stelle eines Kindes, das zur Zeit des Erbfalles nicht mehr lebt, treten dessen Kinder, die zu gleichen Teilen erben.
[3] Gesetzliche Erben der 2. Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen.
[4] Leben die Eltern zur Zeit des Erbfalles, erben sie allein und zu gleichen Teilen. Lebt ein Elternteil nicht mehr, erbt der überlebende Elternteil allein.
[5] An die Stelle der vor dem Erbfall verstorbenen Eltern treten die Nachkommen nach den Bestimmungen für die Erbfolge in der 1. Ordnung.
[6] Gesetzliche Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen.
[7] Leben zur Zeit des Erbfalles alle Großeltern, erben sie allein und zu gleichen Teilen.
[8] Lebt ein Teil eines Großelternpaares nicht mehr, erbt der andere dessen Erbteil mit. Lebt ein Großelternpaar nicht mehr, sind aber Nachkommen vorhanden, geht der Erbteil des Großelternpaares zu gleichen Teilen auf die Nachkommen über.
[9] Lebt ein Großelternpaar nicht mehr und sind keine Nachkommen vorhanden, erben die anderen Großeltern oder deren Nachkommen allein.
[10] Sind keine Erben bis zur 3. Ordnung vorhanden, ist der Staat gesetzlicher Erbe.

Article IV – Testate succession

Section 1 [Testate]
[1] Der Erblasser kann über sein Eigentum durch Testament verfügen. Er muss volljährig und handlungsfähig sein.
[2] Ein Testament kann durch notarielle Beurkundung oder durch eigenhändige schriftliche Erklärung errichtet werden.
[3] Der Erblasser kann durch Testament einen oder mehrere Erben bestimmen, Teilungsanordnungen treffen und gesetzliche Erben von der Erbfolge ausschließen.
[4] Der Erblasser kann durch Testament Ersatzerben bestimmen für den Fall, dass ein eingesetzter Erbe vor dem Erbfall stirbt, nach dem Erbfall die Erbschaft ausschlägt oder für erbunwürdig erklärt wird.
[5] Verfügt der Erblasser nicht durch Testament über sein Eigentum, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Section 2 [Revocation]
[1] Der Erblasser kann das Testament oder einzelne testamentarische Verfügungen jederzeit widerrufen.
[2] Der Widerruf erfolgt durch
a] Errichtung eines Testaments, das ein früheres aufhebt oder früheren Verfügungen widerspricht;
b] Rücknahme des notariellen Testaments aus der Verwahrung.
[3] Vernichtet oder verändert der Erblasser ein eigenhändiges Testament, wird vermutet, dass das in Widerrufsabsicht erfolgt.

Article V – Renouncement and Debarment

Section 1 [Renouncement of inheritance]
[1] Der Erbe ist berechtigt die Erbschaft innerhalb einer Frist von vier Wochen auszuschlagen.
[2] An Stelle des ausschlagenden Erben treten, soweit kein Ersatzerbe bestimmt ist, diejenigen Erben, die berufen sein würden, wenn der Ausschlagende im Zeitpunkt des Erbfalles nicht mehr gelebt hätte.
[3] Die Erbschaft gilt als angenommen, wenn die Frist zur Ausschlagung verstrichen ist. Als Annahme der Erbschaft gilt auch die Verfügung über Nachlassgegenstände.

Section 2 [Debarment from Inheritance]
[1] Erbunwürdig ist, wer den Erblasser, dessen Ehegatten oder dessen Nachkommen vorsätzlich getötet oder zu töten versucht hat.
[2] Erbunwürdig ist auch, wer den Erblasser durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung veranlasst hat, ein Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben, oder wer ihn daran gehindert hat oder wer ein Testament des Erblassers gefälscht, verfälscht oder vorsätzlich beseitigt hat.
[3] Ist ein Erbe für erbunwürdig erklärt worden, gilt der Erwerb der Erbschaft durch ihn als nicht erfolgt. An seine Stelle treten diejenigen Erben, die berufen sein würden, wenn der Erbunwürdige im Zeitpunkt des Erbfalles nicht mehr gelebt hätte.


Article VI – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.



[SIZE=7]Außerdem möchte ich in Hybertina endlich mehr Postings sehen als in Savannah *g*[/SIZE]
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Samstag, 20. Februar 2010, 19:05

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Gesetzentwurf:

GUBERNATORIAL ELECTION BILL


Article I - Area of application

Dieses Gesetz regelt die Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina.


Article II - Right to vote and eligibility

Section 1 [Voter qualifications]
Wahlberechtigt und wählbar zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina soll jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor sein, der in dieser Eigenschaft am ersten Tag der Wahl seinen Wohnsitz seit wenigstens vierzehn Tagen auf dem Gebiet des Commonwealth of Hybertina und sich vor der Wahl in der gesetzlich bestimmten Form in ein Wählerverzeichnis eingetragen hat.

Section 2 [Electoral roll]
[1] Zum Gouverneur des Commonwelath of Hybertina wahlberechtigte und wählbare Bürger der Vereinigten Staaten sollen sich zur Ausübung ihres Wahlrechts vor jeder Wahl in ein von der Wahlbehörde ausgelegtes Wählerverzeichnis eintragen.
[2] Für Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina, welche zeitlich parallel zu bundesweiten Wahlen zum Präsidenten oder dem Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten stattfinden, soll die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu diesen Wahlen zugleich als Eintrag in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina gelten.
[3] Bürger der Vereinigten Staaten, die nach dem Recht des Commonwealth of Hybertina in diesem bereits zur Teilnahme an Gouverneurswahlen wahlberechtigt sind, sich nach bundesgesetzlicher Vorschrift für bundesweite Wahlen jedoch noch als Einwohner des Staates ihres letzten Wohnsitzes in das Wählerverzeichnis einzutragen haben, sollen ihrem Eintrag einen Hinweis auf ihre Wahlberechtigung zur Gouverneurswahl im Commonwealth of Hybertina hinzufügen. Das Unterbleiben dieses Hinweises soll als nicht erfolgte Eintragung für die Wahl zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina gelten und zu Lasten des Wahlberechtigen gehen.
[4] Finden Wahlen zum Gouverneur des Staates Hybertina außerhalb des Turnus bundesweiter Wahlen zum Präsidenten oder zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten statt, so soll die Wahlbehörde ein gesondertes Wählerzeichnis auf dem Gebiet des Commonwealth of Hybertina auslegen, dieses soll für einhundertundzwanzig Stunden für Eintragungen geöffnet sein.


Article III - Realization of elections

Section 1 [Cognizant authority]
Zuständige Behörde für die Durchführung der Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina soll das Bundeswahlamt der Vereinigten Staaten sein.

Section 2 [Date of elections]
[1] Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina sollen regelmäßig in den Monaten März, Juli und November eines jeden Jahres stattfinden und zeitlich parallel zu den Wahlen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten durchgeführt werden.
[2] Wird eine vorzeitige Neuwahl des Gouverneurs des Commonwealth of Hybertina notwendig, so soll diese zeitlich parallel zur nächsten Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten durchgeführt werden, es sei denn, dass zwischen dem die Neuwahl erfordernden Ausscheiden des letzten Gouverneurs aus dem Amt und der nächsten Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten ein Zeitraum von mehr als einem Monat liegt, in diesem Falle soll die Neuwahl unverzüglich nach Ausscheiden des letzten Gouverneurs aus dem Amt durch Auslegung des Wählerverzeichnisses eingeleitet werden.
[3] Der Gouverneur des Commonwealth of Hybertina, oder, falls kein solcher amtiert, das geschäftsführend die Aufgaben des Gouverneurs wahrnehmende dienstälteste Mitglied der Popular Assembly, soll die Wahlbehörde rechtzeitig von den im Commonwealth of Hybertina durchzuführenden Wahlen in Kenntnis setzen.

Section 3 [Announcement of elections]
Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina sollen spätestens am Tage der Auslegung des Wählerverzeichnisses durch die Wahlbehörde gesondert auf dem Gebiet des Commonwealth of Hybertina angekündigt werden, im Falle der vorzeitigen Neuwahl des Gouverneurs soll die Ankündigung mit der Auslegung des Wählerverzeichnisses verbunden werden.

Section 4 [Candidacies]
Kandidaturen zu Amt des Gouverneurs des Commonwealth of Hybertina sollen spätestens bis zum Schluss des Wählerverzeichnisses öffentlich bekanntgegeben und binnen des gleichen Zeitraumes gegenüber der Wahlbehörde mittels Privater Nachricht bestätigt werden.

Section 5 [Timeframe of elections]
[1] Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina, welche zeitlich parallel zu bundesweiten Wahlen stattfinden, sollen gemeinsam mit diesen beginnen und enden.
[2] Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina, welche nicht zeitlich parallel zu bundesweiten Wahlen stattfinden, sollen am Tage nach der Schließung des Wählerverzeichnisses beginnen und einhundertundzwanzig Stunden dauern.

Section 6 [Election process]
[1] Der Wähler soll sich bei der Stimmabgabe durch ein zu diesem Zweck von der Wahlbehörde übermitteltes Passwort zweifelsfrei als Wahlberechtigter identifizieren, dabei soll ein Abgleich der Wahlbehörde oder einer anderen Stelle zur Feststellung, ob und welche Stimmabgabe eines Wählers erfolgt ist, unzulässig sein.
[2] Die Stimmabgabe soll durch geheime Kennzeichnung des Stimmzettels erfolgen, mittels welcher der Wahlberechtigte anonym und zweifelsfrei erklärt, für welchen der sich zur Wahl stellenden Kandidaten er stimmt, oder, falls sich nur ein Kandidat zur Wahl stellt, ob er dessen Wahl zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina zustimmt.
[3] Abgegebene Stimmen von Personen, die nach diesem Gesetz nicht zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina wahlberechtigt sind, die sich bei der Stimmabgabe nicht entsprechend den Vorschriften dieses Gesetzes identifiziert haben oder die keine klare Abgabe der Stimmabgabe für eine der in diesem Gesetz zugelassenen Wahloptionen erkennen lassen, sollen als ungültig gewertet werden.
[4] Die Wahlberechtigten sollen die Möglichkeit erhalten zu überprüfen, ob ihre Stimme ordnungsgemäß gezählt wurde, zu diesem Zweck soll die Wahlbehörde nach Ende der Wahl zusammen mit der Feststellung des Wahlergebnisses eine Liste der abgebenen und als gültig gezählten Stimmen veröffentlichen.

Section 7 [Runoff elections]
[1] Vereint kein Kandidat die in der Verfassung des Commonwealth of Hybertina bestimmte Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen auf sich, so soll die Stichwahl zwischen den nach der Verfassung zu dieser zuzulassenden Kandidaten zweiundsiebzig Stunden nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnen und fünf Tage dauern, zur Stichwahl soll als Wähler zugelassen sein, wer anch diesem Gesetz zur Teilnahme am ersten Wahlgang berechtigt war und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hatte.
[2] Verzichten alle bis auf einen zur Stichwahl zugelassenen Kandidaten auf den Antritt zur Stichwahl, so soll die Stichwahl in Form einer Abstimmung darüber durchgeführt werden, ob der verbliebene Kandidat zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina gewählt werden soll.

Section 8 [Failed election]
Erreicht in der Stichwahl keiner der Kandidaten die in der Verfassung des Commonwealth of Hybertina vorgeschriebene Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, oder stimmt eine Mehrheit der Wähler gegen die Wahl des einzigen Kandidaten zum Gouverneur oder in der Stichwahl gegen die Wahl des letzten verbliebenen Kandidaten zum Gouverneur, so hat die nach der Verfassung des Commonwealth of Hybertina zu erfolgende Neuausschreibung der Wahl unverzüglich nach Feststellung des Scheiterns der vorangegangenen Wahl in Verbindung mit der neuerlichen Auslegung des Wählerverzeichnisses zu erfolgen.


Article IV - Recall elections

Section 1 [Initiation of Recall election]
[1] Ein von der nach Verfassung erforderlichen Anzahl der Wahlberechtigten unterzeichneter Antrag auf Durchführung einer Abstimmung über die vorzeitige Abberufung des Gouverneurs des Commonwealth of Hybertina und Wahl eines vorgeschlagenen neuen Gouverneurs soll dem dienstältesten Mitglied der Popular Assembly, das nicht als Gouverneur, Mitglied der Commonwealth Administration oder Kandidat für das Gouverneursamt von dem Verfahren betroffen ist, zugeleitet werden.
[2] Das betreffende Mitglied der Popular Assembly soll unverzüglich nach Kenntnisnahme von dem Antrag diesen auf seine Zulässigkeit prüfen und die Wahlbehörde veranlassen, ein Wählerverzeichnis für die Abstimmung über den Antrag auszulegen, jedoch soll die Auslegung eines Wählerverzeichnisses nicht gesondert von der Auslegung eines Wählerverzeichnisses für die nächste bundesweite Wahl erfolgen, wenn der Termin für dessen Auslegung zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als einen Monat in der Zukunft liegt, in diesem Fall soll die Abstimmung parallel zur bundesweiten Wahl stattfinden.

Section 2 [Process of recall election]
Die Abstimmung über einen Antrag auf vorzeitige Abberufung des Gouverneurs und Wahl eines neuen Gouverneurs soll am Tag nach der Schließung des Wählerverzeichnisses beginnen und einhundertundzwanzig Stunden dauern, findet sie parallel zu einer bundesweiten Wahl statt, so soll sie zeitgleich mit dieser beginnen und enden, ihr Ablauf soll sich nach den Bestimmungen betreffend die Wahl des Gouverneurs des Commonwealth of Hybertina richten.


Article V - Challenging of elections

Gegen das von der Wahlbehörde festgestellte Ergebnis einer Wahl zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina kann jeder Bürger der Vereinigten Staaten, der nach Article II zur Teilnahme an dieser berechtigt war, den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten anrufen, die Anrufung soll jedoch nur zulässig sein, wenn die zur Begründung des Einspruchs vorgebrachten Tatsachen bei unterstellter Wahrhaftigkeit Einfluss auf die Wahl oder Nichtwahl eines Kandidaten zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina hatten.


Article VI - Assumption of office

Der in einer regulären Wahl gewählte Gouverneur des Commonwealth of Hybertina soll sein Amt am ersten Werktag nach dem letzten Tag des Wahlzeitraumes antreten, der in einer Stichwahl, Nachwahl oder vorzeitigen Abwahl des Gouverneurs gewählte Gouverneur am ersten Tag nach der Verkündung des Wahlergebnisses.


Article VII - Final provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur in Krfat, dieser soll nach dem Inkrafttreten das Bundeswahlamt der Vereinigten Staaten über die Modalitäten der Gouverneurswahlen im Commonwealth of Hybertina unterrichten.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

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Samstag, 20. Februar 2010, 19:43

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Gesetzentwurf:

SENATORIAL SUBSTITUTION BILL


Article I - Area of application

Dieses Gesetz regelt die Neubesetzung des dem Commonwealth of Hybertina zustehenden Sitzes im Senat der Vereinigten Staaten im Falle der Vakanz, entsprechend der Ermächtigung nach Article III, Section 4, Paragraph 5, der Verfassung der Vereinigten Staaten.


Article II - Appointment of a Senator pro tempore from Hybertina

Fällt der dem Commonwealth of Hybertina zustehende Sitz im Senat der Vereinigten Staaten vor Ablauf der Wahlperiode des gewählten Senators vakant, so soll der Gouverneur des Commonwealth of Hybertina einen Senator pro tempore ernennen, der den Sitz bis zur Nachwahl eines Senators oder der nächsten regulären Wahl des Senators aus dem Commonwealth of Hybertina innehalten soll, der Ernannte soll nach dem Election of Congress Act zum Senator aus dem Commonwealth of Hybertina wählbar sein.


Article III - By-election of the United States Senator from Hybertina

Section 1 [Date of by-election]
Ist der dem Commonwealth of Hybertina zustehende Sitz im Senat der Vereinigten Staaten vor Ablauf der Wahlperiode des gewählten Senators vakant gefallen, so soll zeitlich parallel zur nächsten bundesweiten Wahl des Präsidenten oder des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten eine Nachwahl zum Senator des Commonwealth of Hybertina stattfinden.

Section 2 [Waiver of by-election]
Ist der dem Commonwealth of Hybertina zustehende Sitz im Senat der Vereinigten Staaten im Laufe des letzten Drittels der Wahlperiode des gewählten Senators vakant gefallen, so soll auf eine Nachwahl verzichtet werden und der vom Gouverneur ernannte Senator pro tempore die Amtsperiode des ursprünglich gewählten Senators zu Ende führen.

Section 3 [Right to vote and eligibility in by-elections]
In Nachwahlen zum Senator aus dem Commonwealth of Hybertina soll wahlberechtigt und wählbar sein, wer nach dem Election of Congress Act in einer regulären Wahl zum Senator aus dem Commonwealth of Hybertina wahlberechtigt wäre.

Section 4 [Process of by-elections]
Auf die Durchführung der Nachwahlen des Senators aus dem Commonwealth of Hybertina sollen die Bestimmungen des Gubernatorial Election Act entsprechende Anwendung finden, sofern diese nicht durch Bestimmungen des Election of Congress Act gebrochen werden.


Article IV - Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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Samstag, 20. Februar 2010, 23:32

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Gesetzentwurf:

Firearms Bill



Article I – General Provisions

Section 1 [Validity]
Dieses Gesetz regelt den Handel, Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition. Es gilt nicht für die Polizei und sonstigen Sicherheitsorgane des Commonwealth of Hybertina.

Section 2 [Firearms]
Als Schusswaffen im Sinne dieses Gesetzes gelten Geräte, bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden und die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Jagd oder zum Sport bestimmt sind.

Article II – Legal Restrictions

Section 1 [Restriction]
[1] Der Handel, Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition ist Personen unter 18 Jahren sowie verurteilten Mördern nicht gestattet. Schusswaffen und Munition dürfen diesen Personen nicht zugänglich gemacht werden.
[2] Vollautomatische Waffen dürfen nur mit Sondergenehmigung des Department of Safety and Law Enforcement (DSLE) veräußert oder erworben werden.

Section 2 [License]
[1] Wer mit Schusswaffen und Munition handelt, benötigt eine Lizenz des Department of Safety and Law Enforcement (DSLE). Die Lizenz ist zu erteilen, wenn der Antragsteller nicht wegen eines Verbrechens verurteilt wurde, nicht gegen Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen hat und im Umgang mit Schusswaffen geschult ist.
[2] Eine Lizenz ist nicht erforderlich, soweit sich der Handel auf vor 1900 hergestellte Schusswaffen (antike Waffen) und dazugehörige Munition beschränkt.

Article III – Marking and Registry

Section 1 [Marking]
[1] Schusswaffen sind durch den Hersteller durch eine eingeschlagene, eingravierte oder gelaserte Seriennummer zu kennzeichnen. Seriennummer sowie Modell und Kaliber sind durch den Hersteller und die Händler zu archivieren.
[2] Die Markierungspflicht entfällt bei antiken Waffen.

Section 2 [Registry]
[1] Wer Schusswaffen erwirbt, hat sich gegenüber dem Händler zu identifizieren. Dieser erfasst Name und Geburtsdatum des Käufers sowie die Angaben zur Schusswaffe.
[2] Die Registrierungspflicht entfällt bei antiken Waffen.

Article IV – Obligation to disclose

Hersteller und Händler sind auf richterliche Anordnung verpflichtet, den Polizei- und Justizbehörden die erfassten Angaben zur Schusswaffe und zum Käufer offenzulegen.

Article V – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.
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Sonntag, 21. Februar 2010, 14:17

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Gesetzentwurf:

COMMONWEALTH ADMINISTRATION BILL


Article I - Purpose

Dieses Gesetz definiert die obersten Behörden des Commonwealth of Hybertina, bestimmt ihre Aufgaben, grenzt ihre Zuständigkeitsbereiche voneinander ab und regelt die Hierarchie innerhalb der Verwaltung des Commonwealth.


Article II - The Commonwealth Departments

Section 1 [List of Departments]
Entsprechend der Verfassung des Commonwealth of Hybertina sollen die folgenden obersten Behörden den administrativen Apparat der Staatsregierung bilden:
  • das Department of Commonwealth (Innenministerium)
  • das Department of Justice (Justizministerium)
  • das Department of Treasury (Finanzministerium)
Section 2 [The Department of Commonwealth]
[1] Das Department of Commonwealth soll zuständig sein für:
  • das Einwohnerwesen des Staates, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und dem Bundeswahlamt bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nach der Verfassung und den Gesetzen des Staates, einschließlich der Feststellung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit;
  • die Aufsicht über die verfassungs- und gesetzmäßige Verwaltung der Bezirke und Kommunen durch deren örtliche Behörden;
  • die öffentliche Infrastruktur, einschließlich des Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehrs und der Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wärme und Wasser, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
  • den Schutz von Natur und Umwelt, einschließlich des Tierschutzes, der Naturschutzgebiete, der Beseitigung und Aufbereitung des Abfalls, der Reinhaltung der Luft und des Schutzes vor Lärm, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
  • das öffentliche Schulwesen, die staatlichen Hochschulen, die den Interessen von und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Kunst, Kultur, Bildung und Sport dienenden Einrichtungen und Strukturen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
  • die Prävention und Abwehr von Gefahren durch und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
  • das Zusammenwirken der Commonwealth Administration mit den Administrationen der selbstverwalteten Siedlungsgebiete der Ureinwohner bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben
[2] Der leitende Beamte des Department of Commonwealth soll als Secretary of Commonwealth (Innenminister) bezeichnet werden.

Section 3 [The Department of Justice]
[1] Das Department of Justice soll zuständig sein für:
  • die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegt;
  • die Aufsicht über die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf staatlicher Ebene;
  • die juristische Beratung und gerichtliche Vertretung der Commonwealth Administration sowie des Commonwealth of Hybertina als Ganzem
[2] Der leitende Beamte des Department of Justice soll als Attorney General (Justizminister) bezeichnet werden.

Section 4 [The Department of Treasury]
[1] Das Department of Treasury soll zuständig sein für:
  • die Führung des Haushaltes des Commonwelath of Hybertina, den Einzug der von diesem erhobenen Steuern und die Auszahlung der Besoldungen an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes entsprechend der Gesetze;
  • das Handels-, Banken- und Kartellwesen;
  • das Wettbewerbsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz
[2] Der leitende Beamte des Department of Treasury soll als Commonwealth Treasurer (Finanzminister) bezeichnet werden.

Section 5 [Additional competences of the Departments]
Zusätzlich zu den in diesem Gesetz aufgelisteten Zuständigkeiten kann die Popular Assembly jeder obersten Behörde des Commonwealth of Hybertina durch besondere Gesetze weitere Zuständigkeiten zuweisen, diese treten gleichranging neben deren Aufgaben nach diesem Gesetz.

Section 6 [Hierarchy]
[1] Die Mitglieder der Commonwealth Administration stehen jedes im Range eines Ministers, sie sind unbeschadet der verfassungsmäßigenBestimmungen betreffend die Nachfolge des Gouverneurs untereinander gleichberechtigt und allein gegenüber dem Gouverneur weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
[2] Der Gouverneur ist befugt, der Popular Assembly eine Person für die Leitung mehr als einer oberster Behörden des Commonwealth of Hybertina vorzuschlagen, die verfassungsmäßige Bestätigung des Vorgeschlagenen hat für die Leitung jeder oberstern Behörde einzeln zu erfolgen.
[3] Oberste Behörden des Staates ohne eigenen Behördenleiter unterstehen unmittelbar der Leitung des Gouverneurs.


Article III - Final Provisions

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Sonntag, 21. Februar 2010, 17:39

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Gesetzentwurf:

MARRIAGE BILL


Article I - Purpose

Dieses Gesetz bestimmt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Eingehung einer staatlich und anerkannten Ehe, sowie die Rechtsfolgen derselben im Verhältnis der Ehepartner zueinander und gegenüber Dritten.


Article II - Fundamental provisions

Section 1 [Concept of marriage]
Die Ehe soll eine freiwillig eingegangene und auf Lebenszeit angelegte Lebensgemeinschaft zweier Menschen verschiedenen oder gleichen Geschlechts zum Zwecke der gemeinsamen Lebensführung und Übernahme von Verantwortung füreinander sein.

Section 2 [Freedom of marriage]
[1] Jeder Mensch soll nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres das Recht haben, mit einem frei gewählten Partner eine staatlich anerkannte Ehe einzugehen, ohne Ansehen oder Unterscheidung des Geschlechts, des Alters, der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Sprache, des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses, der Geburt, des Standes, des Vermögens oder einer Behinderung seines Partners.
[2] Ausgeschlossen soll allein die Eheschließung zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen leiblichen Geschwistern und Halbgeschwistern sein, eine entgegen dieser Vorschrift geschlossene Ehe soll nichitg sein.
[2] Eine Ehe, die unter Einwirkung auf einen oder beide der Partner mittels Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel geschlossen wurde, soll nichtig sein.


Article III - Engagement

Section 1 [Concept of engagement]
Ein Verlöbnis soll das wechselseitige Versprechen zweier Personen sein, in der Zukunft miteinander die Ehe eingehen zu wollen, das Versprechen sollen einander auch Personen geben können, von denen beide oder eine noch nicht das Mindestalter für eine Eheschließung nach diesem Gesetz erreicht haben.

Section 2 [Non-binding nature of engagements]
Ein Verlöbnis soll die Partner nicht zur späteren Eheschließung verpflichten, doch soll im Falle der Auflösung des Verlöbnisses oder des sonstigen Unterbleibens der Eheschließung jeder von dem anderen herausfordern können, was er ihm als Zeichen des Verlöbnisses oder anlässlich dessen zum Geschenk gemacht hat, auch sollen jeder Partner sowie seine Angehörigen einen Ausgleich der in Erwartung einer Eheschließung vergeblich gemachten Aufwendungen verlangen können, der Ausgleich soll jedoch ausgeschlossen sein, wenn das Verlöbnis vor Eintritt des Mindestalters für eine Eheschließung nach diesem Gesetz eingegangen wurde.


Article IV - Wedding

Section 1 [Competence]
Zur Vornahme staatlich anerkannter Trauungen sollen befugt sein:
  • der Gouverneur des Commonwealth of Hybertina;
  • die Minister des Commonwealth of Hybertina;
  • die Offiziere der Nationalgarde des Commonwealth of Hybertina;
  • die Vorsteher der Bezirke und Bürgermeister der Städte im Commonwealth of Hybertina, sowie die von diesen dazu bestellten Personen;
  • die Geistlichen jeder Religionsgemeinschaft, welche mit dem Commonwealth of Hybertina eine Übereinkunft darüber getroffen hat, Eheschließungen im Einklang mit diesem Gesetz vorzunehmen;
  • Personen, die nach den Gesetzen des Commonwealth of Hybertina zur Führung von Wasser- und Luftfahrzeugen befugt sind
sowie
  • der Präsident und Vizepräsident der Vereinigten Staaten;
  • der Präsident und der Vizepräsident des Kongresses der Vereinigten Staaten;
  • die Minister der Vereinigten Staaten;
  • die Offiziere der Streitkräfte der Vereinigten Staaten
Section 2 [Contraction of marriage]
Eine Ehe soll geschlossen werden, indem die künftigen Ehepartner bei gegenseitiger Anwesenheit die einzeln und nacheinander an sie zu richtende Frage bejahen, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, nachdem beide Partner diese Frage bejaht haben, soll den anwesenden Zeugen der Eheschließung die Gelegenheit gegeben werden, Einwendungen gegen diese Eheschließung zu erheben, wird kein solcher Einwand erhoben, so soll die trauende Person die Eheschließenden kraft der ihr vom Commonwealth of Hybertina verliehenen Kompetenz zu Eheleuten erklären, die Eheschließung soll mit dieser Erklärung als erfolgt gelten.


Article V - Consequences of marriage

Section 1 [Rights and duties of the married couple]
[1] Die Ehepartner sollen einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sein, die Pflicht soll jedoch erlöschen, wenn einer der Partner die Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft ablehnt.
[2] Die Ehepartner sollen berechtigt, einen gemeinsamen Ehenamen zu führen, zu diesem sollen sie den Nachnamen eines der beiden Partner oder einen aus den Nachnamen beider Partner gebildeten Doppelnamen erklären können, die Entscheidung über die Führung eines gemeinsamen Nachnamens soll jederzeit geändert werden können.
[3] Die Ehepartner sollen als der jeweils nächste Angehörige und engste Vertraute des anderen zu betrachten, im Falle von Unglücksfällen oder Festnahmen eines der Partner unverzüglich und vorrangig zu benachrichtigen, bei stationären Behandlungen eines der Partner in Krankenhäusern oder psychiatrischen Anstalten sowie Inhaftierungen als Besuchsberechtigte an vorderster Stelle zu berücksichtigen sein, sofern der Betroffene nichts anderes bestimmt, sie sollen über die Anwendung, die Fortsetzung oder die Beendigung medizinischer Eingriffe oder Maßnahmen entscheiden, wenn der betroffene Ehepartner selbst seinen Willen nicht äußern kann und keine abweichende Entscheidung oder Übertragung der Entscheidung auf eine andere Person verfügt hat.
[4] Die Ehepartner sollen nicht verpflichtet sein, vor Gericht gegeneinander, gegen die Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern des Partners, deren Nachfahren oder Ehepartner, oder gegen die Nachfahren ihres Ehepartners, deren Ehepartner oder die Nachfahren deren Ehepartner auszusagen.

Section 2 [Matrimonial property scheme]
[1] Die Ehepartner sollen sich bei der Eheschließung entscheiden, ob sie im Güterstand der Gütertrennung, der Zugewinngemeinschaft oder der Gütergemeinschaft leben wollen, treffen sie keine Entscheidung, so sollen im Stand der Gütertrennung leben, eine spätere Änderung des Güterstandes soll jederzeit zulässig sein.
[2] Im Stand der Gütertrennung soll das Vermögen, das jeder Partner in die Ehe mitbringt, sein Vermögen bleiben, und was er während der Ehe hinzugewinnt ausschließlich Teil seines Vermögens werden.
[3] Im Stand der Gütertrennung soll das Vermögen, das jeder Partner in die Ehe mitbringt, sein Vermögen bleiben, und was er während der Ehe hinzugewinnt ausschließlich Teil seines Vermögens werden, jedoch soll der Zugewinn während der Ehezeit gegenüber dem bei Eingehung der Ehe besessenen Vermögen ausgeglichen werden, wenn die Zugewinngemeinschaft endet, dies soll nicht bei Beendigung des Güterstandes durch vertragliche Änderung gelten.
[3] Im Stand der Gütergemeinschaft soll das Vermögen, das jeder Partner in die Ehe mitbringt, gemeinsames Vermögen werden, und was in der Ehe hinzugewonnen wird ebenso gemeinsames Vermögen werden.


Article VI - Dissolution of marriage

Section 1 [Types of dissolution]
Eine Ehe soll durch Annulierung oder durch Scheidung aufgehoben werden können.

Section 2 [Recision of marriage]
[1] Eine Ehe soll auf Antrag eines Ehepartners durch Gerichtsurteil annulliert werden, wenn er
  • sich bei der Eheschließung in einem Zustand der Bewusstseinsstörung oder sonstigen Beeinträchtigung seiner Geistestätigkeit befunden hat;
  • nicht gewusst hat, dass er eine rechtsgültige Ehe nach diesem Gesetz eingeht und dieses nicht tun wollte;
  • sich über die Identität seines Ehepartners getäuscht hat;
  • von seinem Ehepartner über wesentliche Eigenschaften dessen Person und Charakters getäuscht und durch die Täuschung zur Eheschließung bewogen wurde.
[2] Eine annullierte Ehe gilt als niemals rechtsgültig geschlossen.

Section 3 [Divorce]
[1] Eine Ehe soll durch gerichtliches Urteil geschieden werden können, wenn beide Partner dies übereinstimmend beantragen, oder wenn ein Partner dies beantragt und der andere Partner dem Antrag zustimmt.
[2] Eine Ehe soll ferner durch gerichtliches Urteil geschieden werden können, wenn ein Partner dies beantragt und bei Antragstellung nachweist, seit mindestens einem Jahr von seinem Partner getrennt zu leben.
[3] Begehrt ein Partner die Scheidung der Ehe, stimmt der andere Partner dem jedoch nicht zu und leben die Partner noch nicht mindestens ein Jahr getrennt, so soll die Ehe geschieden werden können, wenn der antragstellende Partner nachweist, dass sein Partner:
  • an einer Geistes- oder Geschlechtskrankheit oder schweren Abhängigkeit von einem Suchtmittel leidet, die die eheliche Lebensgemeinschaft unmöglich macht;
  • ihn, gemeinsame oder in die Ehe eingebrachte Kinder körperlich oder seelisch misshandelt, vergewaltigt, sexuell genötigt oder missbraucht oder dieses angegekündigt oder angedroht hat;
  • sonst straffällig geworden ist.
Section 4 [Consequences of divorce]
[1] Lebten die Ehepartner im Güterstand der Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft, so soll im Falle der Scheidung jeder dem anderen Partner herausgeben, was dieser in die Ehe eingebracht hat, im Falle der Zugewinngemeinschaft soll das während der Ehe erworbene Vermögen beider Partner addiert und durch zwei geteilt weden, wer den größeren Teil hinzugewonnen hat, soll seinem Partner die Hälfte der Differenz zu erstatten haben
[2] Lebten die Ehepartner im Stand der Gütergemeinschaft, ist soll Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung gleichmäßig zwischen den Partnern aufgeteilt werden.

Section 5 [Alimony]
[1] Hat einer der geschiedenen Partner während der Ehezeit im Vertrauen auf die ehelichen Lebensverhältnisse seine Erwerbstätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt oder eine begonnene Ausbildung beendet, so soll der andere ihm für einen angemessenen Übergangszeitraum zur Gewährung von nachehelichem Unterhalt verpflichtet sein, um ihm den Aufbau einer eigenen wirtschaftlichen Existenz zu ermöglichen.
[2] Im Hinblick auf das Lebensalter der geschiedenen Ehepartner sowie die Dauer der Ehe soll im Einzelfall eine lebenslange Untrehaltspflicht bestimmt werden können.

Section 6 [Freedom of contract]
Die Ehepartner sollen zu jeder Zeit vor oder nach der Eheschließung ihre ehelichen Pflichten, den Güterstand und die Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt durch Vertrag frei und ohne Bindung an die Voirschriften dieses Gesetzes regeln können.

Section 7 [Compensation for damages]
Wer mit einem anderen eine nichtige Ehe einzugehen versucht oder eine annullierbare Ehe eingeht und dabei um die Nichtigkeit oder die Annullierbarkeit der Ehe weiß, hat diesem und seinen Angehörigen jeden Schaden zu ersetzen, der ihm oder diesen aus Aufwendungen hinsichtlich der Eheschließung oder ehelichen Lebensführung, oder Entscheidungen betreffend seine Ausbildung oder Erwerbsstellung erwächst, eine Pflicht zum Schadenersatz soll jedoch ausgeschlossen sein, wenn der andere von der Nichtigkeit oder Annullierbarkeit der Ehe wusste.

Section 8 [Competence of the United States Supreme Court]
Zuständig für Verfahren gerichtet auf die Scheidung, Annulierung oder Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe, für Streitigkeiten über die güterrechtlichen Folgen einer Ehescheidung oder um den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt soll der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten sein.

Article VII - Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

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56

Sonntag, 21. Februar 2010, 22:09

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Gesetzentwurf:

Congressional Term Adjustment Constitutional Amendment Ratification Bill


Article I - Ratification of the Congressional Term Adjustment Constitutional Amendment

Der Hinzufügung des Congressional Term Adjustment Amendment zur Verfassung der Vereinigten Staaten wird zugestimmt.

Article II: FINAL PROVISIONS

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur in Kraft.


Congressional Term Adjustment Constitutional Amendment Bill

Sec. 1. Introduction of a 4th Constitutional Amendment.
Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um den folgenden Zusatzartikel erweitert:
    Amendment [Commencement of the congressional election period]
    (1) Das neugewählte Repräsentantenhaus soll stets am 22. Tage des Monats, in welchem seine Wahl stattfindet, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten, und die Funktionsperiode des bisherigen Hauses soll stets an diesem Tag enden.
    (2) Die in den regulären Wahlen gewählten Senatoren sollen ihr Amt stets am 22. Tage des Monats, in welchem ihre Wahl stattfindet, antreten, und die Amtszeit der bisherigen Senatoren soll stets an diesem Tag enden.
    (3) Geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auf den Kongress über, so sollen die zur Besetzung dieser Ämter im Kongress durchzuführenden Wahlen durch den neu konstituierten Kongress durchgeführt werden.
Sec. 2. Final Provision
Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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John Salazar

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57

Montag, 22. Februar 2010, 18:23

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Gesetzentwurf:

Protection of Minors Bill



Article I – General Provisions

Section 1 [Purpose]
Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung von Minderjährigen.

Section 2 [Minors]
Als Minderjährige im Sinne des Gesetzes gelten Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Article II – Access to locations

Section 1 [Publicly Accessible Locations]
Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten und ist Minderjährigen ohne Einschränkungen erlaubt.

Section 2 [Locations endangering youth]
Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtklubs, Spielhallen oder vergleichbaren Vergnügungsorten ist Minderjährigen nicht gestattet.

Article III – Protection of sexual integrity and autonomy

Section 1 [Sexual intercourse]
[1] Sexuelle Handlungen mit oder an Minderjährigen sind nur erlaubt, wenn
a] die Beteiligten mindestens 12 Jahre alt sind, der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht;
b] die Beteiligten mindestens 15 Jahre alt sind und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
[2] Ein Abhängigkeitsverhältnis liegt vor, wenn eine minderjährige Person durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist.

Section 2 [Prostitution and Pornography]
[1] Prostitution und Pornografie dürfen nur an Orten angeboten und beworben werden, die Minderjährigen nicht zugänglich sind.
[2] Anbieter von pornographischen Medien haben deutlich sichtbar darauf hinzuweisen, dass ihr Angebot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet ist.

Article IV – Sexual offenders

Section 1 [Sex offenders file]
[1] Erwachsene Personen, die entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes sexuelle Handlungen mit oder an Minderjährigen vorgenommen haben oder in einem anderen Staat wegen einer vergleichbaren Tat verurteilt wurden, sind durch das Department of Safety and Law Enforcement (DSLE) in einer Warndatei zu erfassen.
[2] Die Warndatei umfasst Name, Photo, Anschrift, Alter und Delikt des Sexualtäters. Die Informationen sind folgenden Einrichtungen zugänglich zu machen:
a] den lokalen Polizeibehörden;
b] Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche;
c] kirchliche, karitative und soziale Einrichtungen.

Section 2 [Restricted areas]
[1] Sexualtäter dürfen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen für Minderjährige sowie Kinder- und Jugendspielplätze nicht betreten.
[2] Verstößt ein Sexualtäter gegen das Zugangsverbot, so sind die Polizeibehörden berechtigt, ihn durch GPS oder andere geeignete Maßnahmen elektronisch zu überwachen.

Article V – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



John Salazar

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58

Dienstag, 23. Februar 2010, 19:20

Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgenden Gesetzentwurf:

FARM ANIMAL PROTECTION BILL


Article I – General Provisions

Section 1 [Purpose]
Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere.

Section 2 [Farm Animals]
Nutztiere im Sinne dieses Gesetzes sind domestizierte Wirbeltiere, die zur landwirtschaftlichen Produktion gehalten werden.

Article II – Protection of Farm Animals

Section 1 [Breeding feeding and care]
[1] Wer ein Nutztier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
[2] Der Eigentümer oder Halter hat alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um das Wohlergehen seiner Nutztiere zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diesen keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden können.
[3] Haltung, Fütterung und Pflege sind artgemäß und nach feststehenden Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten. Die Futtermittel müssen so beschaffen sein, dass eine Schädigung der Tiergesundheit ausgeschlossen ist.
[4] Das Bewegungsbedürfnis darf nicht so weit eingeschränkt werden, dass dem Nutztier vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Section 2 [Transport]
[1] Ein Nutztier darf nur befördert werden, sofern sein körperlicher Zustand den Transport erlaubt. Während des Transportes muss dem Nutztier genügend Raum zur Verfügung stehen. Der Beförderer hat sicherzustellen, dass die Nutztiere beim Transport ernährt und gepflegt werden können.
[2] Nutztiere dürfen nicht länger als sechs Stunden hintereinander befördert werden. Nach spätestens sechs Stunden Fahrt müssetn die Nutztiere abgeladen werden und eine Ruhepause von mindestens 24 Stunden erhalten. Während dieser Zeit müssen sie getränkt und gefüttert werden.
[3] Transporte bei Außentemperaturen von mehr als 75°F (24°C) sind untersagt. Die Transportzeiten sind gegebenfalls so zu verlegen, dass die zulässige Temperatur nicht überschritten wird.
[4] Es ist verboten, neugeborene, kranke oder verletzte Nutztiere zu befördern oder befördern zu lassen.

Article III – Epidemic Protection

[1] Die Beförderung sowie die Ein- und Ausfuhr von seuchenkranken oder -verdächtigen Tieren oder Teilen und Gegenstände, die Träger des Ansteckungsstoff sind, ist verboten.
[2] Besteht die Gefahr des Auftretens einer Tierseuche, so kann die Commonwealth Administration die Beförderung sowie Ein- und Ausfuhr von Nutztieren untersagen.
[3] Bricht eine Tierseuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, so hat der Besitzer der betroffenen Tiere dies unverzüglich der County-Verwaltung mitzuteilen und die kranken und verdächtigen Tiere abzusondern.
[4] Zum Schutz gegen eine besondere Gefahr einer Tierseuche und für deren Dauer können die folgenden Maßnahmen angeordnet werden:
a] Absonderung und Beobachtung der erkrankten, verdächtigen und für die Tierseuche empfänglichen Tiere;
b] Beschränkungen des Personen- oder Fahrzeugverkehrs innerhalb des betroffenen Gebietes;
c] Verbot der Verwertung der und des Handels mit den erkrankten, verdächtigen und für die Tierseuche empfänglichen Tiere;
d] Tötung der erkrankten, verdächtigen und für die Tierseuche empfänglichen Tiere, soweit dies zum Schutz gegen die Ausbreitung einer Tierseuche, zur Beseitigung von Infektionsherden oder für die Aufhebung von Sperren, die wegen des Auftretens von Tierseuchen verhängt worden sind, erforderlich ist.

Article IV – Sanctions

Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes sind mit Geldstrafe zu ahnden. Im Wiederholungsfall und bei schweren Verstößen ist die Commonwealth Administration ermächtigt, den Betrieb vorübergehend oder dauerhaft zu schließen.

Article V – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Salazar« (23. Februar 2010, 19:22)


Gregory Jameson

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59

Dienstag, 23. Februar 2010, 21:49

Ich beantrage das vorläufige Rede- und Antragsrecht in der Popular Assembly.
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
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60

Dienstag, 23. Februar 2010, 21:52

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 23rd, 2010


Hiermit wird Mr. Gregory Jameson nach Article I, Section 2, der Standing Orders of the Popular Assembly, das Rede- und Antragsrecht bis zu seiner Erlangung der Mitgliedschaft in der Popular Assembly erteilt.


Governor of the Commonwealth of Hybertina
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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