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John Nathan Hope

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41

Mittwoch, 16. März 2011, 21:42

I.1 lehne ich weiterhin ab, wenn ich damit auch in der Minderheit bin.
I.2 lehne ich ab, das ist und bleibt eine Kopfgeburt die sich in der Praxis nicht bewähren wird.
I.3 erscheint mir unbegründet

II.1 Der Richtung kann ich zustimmen, fürchte aber doch um die Attraktivität des Senats, der zu einem schlafenden Parlament wird. Nur ab und zu bewegt er sich dann noch. Aber wir binden enorme personelle Kapazitäten.
II.2 Zustimmung
II.3 Zustimmung

Ich möchte allgemein noch auf eines Hinweisen: Wir können hier über alles sprechen - auch ich habe weitreichende Vorschläge eingebracht, die allerdings soweit ersichtlich nicht auf viel Zustimmung stoßen. Am Ende müssen wir uns aber fragen: Sind wir uns unserer Sache so sicher, dass wir das in unsere Verfassung schreiben wollen? Und dafür sollten wir unserer Sache schon ziemlich sicher sein, Experimente sind deplaziert.
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John Nathan Hope

Ashley Fox

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Donnerstag, 17. März 2011, 19:01

Ich sehe in dem Vorschlag Senator Jamesons offen gesagt keine wirklich befriedigende Lösung der Probleme mit dem Senat.

Lässt man dessen Zusammensetzung bzw. Wahlverfahren wie es ist, und räumt ihm zugleich zumindest noch ein absolutes Vetorecht gegen Beschlüsse des Repräsentantenhauses ein, können immer noch Personen, die Mandate inne haben um die es jeweils kaum einmal effektiven demokratischen Wettbewerb gibt, Beschlüsse blockieren, die das wirksam demokratisch legitimierte Repräsentantenhaus gefasst hat.

Dabei muss ich auch Speaker Byrds Ansichten ausdrücklich und massiv widersprechen! Ich halte es für völlig verkehrt, die Vereinigten Staaten auf einen bloßen Staatenbund herunterzureden, dessen Herz und Seele allein die Bundesstaaten seien und die darum auch federführend an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sein müssen.

Die Vereinigten Staaten sind ein Bundesstaat, Bund und Staaten sind gleich wichtig. Zwar kann man argumentieren, dass der Bund historisch (nicht juristisch!) aus den Staaten hervorgegangen ist, aber - warum ist das denn so? Weil die Staaten ohne ihn schwächer wären, als sie es gemeinsam unter seinem Dach sind.

Zudem hat unsere Verfassung sich für ein Modell des konkurrierenden Föderalismus entschieden. Die Zuständigkeiten von Bund und Staaten stehen getrennt nebeneinander, sie greifen nicht ineinander. Ohne die Zustimmung einer Mehrheit in drei Vierteln der Staaten können ihnen gegen ihren Willen weder Kompetenzen entzogen, noch zusätzliche Aufgaben aufgezwungen werden. Und innerhalb der bestehenden Aufgabenverteilung erfüllt jede der beiden Ebenen ihre jeweiligen Aufgaben völlig autonom von der anderen.

Warum sollen die Bundesstaaten in die Angelegenheiten des Bundes eingreifen können, während andersherum den Bund die Aufgaben der Bundesstaaten nichts angehen?

Sowohl die Gouverneure, als auch andere Politiker auf der Ebene der Bundesstaaten, können sich jederzeit an Kongressmitglieder ihrer Wahl oder an den Präsidenten oder einen seiner Minister wenden. Umgekehrt können auch Bundespolitiker jederzeit Kontakt zu Politikern auf bundesstaatlicher Ebene aufnehmen. Man kann sich im kleinen Kreis über alles beraten, oder offizielle Konferenzen veranstalten. Verfassungsergänzungen müssen von den Bundesstaaten ratifiziert werden. Sehen sie sich in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt, steht ihnen der Gang vor den Supreme Court offen. Das reicht meines Erachtens völlig aus! Ich sehe überhaupt nicht, warum jeweils einzeln in den Bundesstaaten gewählte Senatoren quasi jeden Beschluss des Repräsentantenhauses - das das Volk vertritt und dies, wenn es nicht gerade zu Pannen bei der Einreichung von Kandidaturen kommt ;) - auch wirklich repräsentativ und demokratisch legitimiert tut.

Will man die Zusammensetzung des Senats bzw. die Bestellung der Senatoren - ein Senator je Bundesstaat, ausschließlich von der dortigen Bevölkerung gewählt - beibehalten, halte ich folgende Kompetenzverschiebung zu Gunsten des Repräsentantenhauses für zwingend erforderlich:
    1. Im Gesetzgebungsverfahren nur noch suspensives Vetorecht des Senats gegen Gesetzesbeschlüsse des Repräsentantenhauses. Dessen Gebrauch kann mit einer Begründung bzw. mit Änderungsvorschlägen versehen werden. Das Repräsentantenhaus kann entscheiden, ob es diese aufgreift oder das Veto mit erneuter Beschlussfassung zurückweist.
    2. Billigung von Organisationserlassen, Bestätigung von Ernennungen und Ratifikation von Verträgen ausschließlich durch das Repräsentantenhaus.
    3. Evtl. das Recht, Gesetzentwürfe zu verabschieden und dem Repräsentantenhaus zuzuleiten sowie die Fassung des Repräsentantenhauses mit absolutem Vetorecht zu blockieren und die Vorlage somit zu verwerfen, wenn das Repräsentantenhaus eine Senatsvorlage in einer für den Senat inakzeptablen Form annimmt.
    4. Ansonsten die Mitwirkung an Verfassungsergänzungen und Amtsenthebungsverfahren wie gehabt.
Allerdings kann ich die von Mr. Hope bereits angesprochene Gefahr nur bestätigen: ein in dieser Form entmachteter Senat wäre mit 8 Mitgliedern immer noch höchst personalintensiv, aber natürlich alles andere als attraktiv. Es bestünde das Risiko, dass zahlreiche Sitze über längere Zeit unbesetzt blieben.

Den Senat mit den Gouverneuren zu besetzen hielte ich jedoch aus im Wesentlichen bereits genannten Gründen für keinen gangbaren Weg. Warum sollen die Regierungen der Bundesstaaten am Gesetzgebungsverfahren des Bundes beteiligt werden, während der Bund keinen Einfluss auf die Gesetzgebung der Bundesstaaten hat? Darin sähe ich eine klare "Übergewichtung" der Bundesstaaten gegenüber dem Bund im politischen Gefüge der Vereinigten Staaten. Die Verfassung weist Bund und Staaten getrennt ihre Aufgaben zu, die sie dann jeweils völlig in eigener Regie erfüllen. Es wäre meines Erachtens nicht systemgerecht, den Bundesstaaten ein Mitsprachrecht in Angelegenheiten des Bundes zuzugestehen, aber nicht zugleich auch anders herum.

Und weiter halte ich auch an meiner Kritik an einem bei weitgehender Entmachtung des Senats entstehenden Einkammerparlament fest. Ich teile das Vertrauen, das man insbesondere in Antica in die Parlamente setzt und primär die Regierung als "Gefahrenquelle" für staatsbürgerliche Rechte und Freiheiten sieht, nicht. Meiner Meinung bedarf auch das Parlament einer wirksamen Kontrolle, für die das Vetorecht des Präsidenten nach meinem Dafürhalten nicht ausreicht.

Gerade bei einer Verkürzung der Legislaturperiode des Repräsentantenhauses auf 2 Monate würde in den allermeisten Fällen - oder sogar regelmäßig, da ich nicht weiß, inwiefern es unter dem reformierten Präsidentschaftswahlrecht überhaupt noch dazu kommen kann, dass ein Kandidat die Wahl gewinnt, der bundesweit weniger Stimmen erhalten hat als sein Kontrahent - ein Präsident zumindest in den ersten zwei Monaten seiner Amtszeit auch über eine Mehrheit seiner Partei im Repräsentantenhaus verfügen. Dann übt er keine Kontrolle aus, und der Senat könnte das tatsächlich wirksam auch nicht mehr. Freie Fahrt zum "Durchregieren", verbunden mit der Gefahr, dass kontroverse Entscheidungen wieder revidiert werden, sobald sich die Mehrheitsverhältnisse ändern, was der politischen Kontinuität auch nicht unbedingt gut tut.

Ich möchte aus diesem Grund noch einmal auf das eingangs vorgestellte Modell eines reformierten Senats zurückkommen:

Er bleibt dem Repräsentantenhaus gegenüber grundsätzlich gleichberechtigt, über einzelne Kompetenzmodifikationen könnte man dennoch sicherlich reden. Vor allem aber bedürfen Gesetzentwürfe nach wie vor einer Mehrheit in beiden Kammern.

Die Senatoren werden wie gehabt in drei Staffeln à 3 bzw. 2 Senatoren alle 2 Monate für 6 Monate gewählt, und zwar ein Senator je Bundesstaat. Wahlberechtigt sind jedoch zur Wahl jedes Senators alle US-Bürger, unabhängig davon, in welchem Staat sie wohnen. Die Stimmen der Einwohner des Staates, dessen Senator gewählt wird, erhalten lediglich ein höheres Gewicht. Kandidieren kann als Senator eines Staates auch, wer nicht in diesem wohnt, er muss vor Annahme seines evtl. gewonnen Mandats jedoch dorthin umziehen und seinen Wohnsitz dort behalten, solange er Senator dieses Staates ist.

Der Senat soll dabei gegenüber dem - idealerweise für zwei Monate im Verhältniswahlrecht gewählten - Repräsentantenhaus die persönlichere, d. h. weniger parteipolitisch geprägte, und besonnenere, d. h. nüchterner und pragmatischer abwägende, Kammer sein. Im Repräsentantenhaus hätte jeweils eine der beiden großen Parteien eine Mehrheit, aber eben nur für zwei Monate. Die soll sie zu nutzen versuchen, indem sie im Gesetzgebungsverfahren "Gas gibt" und auf zügige Entscheidungen drängt.

Der Senat soll genau diesem durchaus gewünschten Vorgehen ebenso gewünscht gegensteuern. Da es rechnerisch erfahrungsgemäß keiner Partei gelingen dürfte, beide Kammern zeitgleich durch eine eigene Mehrheit zu kontrollieren, sollen bei den Wahlen der Senatoren verstärkt die Persönlichkeiten der Kandidaten im Mittelpunkt stehen. Die Senatoren sollen durch Wahlverfahren und Amtszeit unabhängiger von den Parteien und auch kurzfristigen Trends und Stimmungen sein, sondern sich aus Persönlichkeiten rekrutieren, die parteiübergreifend für ihre Erfahrung, ihre Charaktereigenschaften oder ihre Sachkompetenz zu einzelnen Themen geschätzt werden. Idealerweise soll der Senat dafür sorgen, dass eine Mehrheit einer Partei im Repräsentantenhaus eben nicht "durchregiert", und ihre Entscheidungen nach dem nächsten Wechsel der Mehrheit wieder gekippt werden, sondern Kompromisse geschlossen werden, die längerfristigen Bestand haben.
Ashley Fox


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John Nathan Hope

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43

Freitag, 18. März 2011, 10:58

Ich spitze meine Position nocheinmal zu.
Meiner Meinung nach ist das Kernproblem des Kongresses fehlender politischer Wettbewerb. Die bislang vorgebrachten Ansätze sind weitgehend ungeeignet, dieses Problem zu lösen. Meines Erachtens ist der einzige Weg ein Verknappen der politischen Mandate.
Hierzu habe ich einen Vorschlag gemacht, andere sind denkbar. Besteht der Wunsch in diese Richtung noch etwas weiter zu denken?
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44

Freitag, 18. März 2011, 13:16

Meinetwegen gerne, ja.

Ich kann da auch gleich einen Vorschlag machen: nämlich erstens das Repräsentantenhaus so zu verkleinern, dass es bei der aktuellen Bürgerzahl nur noch fünf Abgeordnete hat. Und zweitens die Zuteilung von Senatoren auf die Bundesstaaten ganz aufzugeben, sondern statt dessen nur noch schlicht Senatoren zu wählen. Davon braucht es dann keine 8 mehr, man kann die Zahl auch auf z. B. 6 reduzieren und alle 2 Monate je 2 wählen. Damit hätten wir den Kongress von aktuell 15 auf immerhin 11 Mitglieder verkleinert.
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45

Freitag, 18. März 2011, 14:05

Die Verkleinerung des HoR finde ich sinnvoll.

Die Senatoren von ihren Staaten zu lösen finde ich nicht sinnvoll, denn genau die sollen ja - so wollte es jedenfalls die Verfassung, auch wenn das hier und heute teilweise anders bewertet wird - nun eben die Staaten repräsentieren. Aber in der tat räume ich gern ein, dass man den Senat dann nicht unter die Zahl der Staaten verkleinern kann.

Ich habe verstanden dass es hier keine Unterstützung für die Idee gibt, den Senat mit den Governors zu besetzen. Könnte man nicht aber vielleicht eine Art Rückfalloption verankern dass dann, wenn ein Staat keinen Senator im Amt hat, der Governor dessen Funktion wahrnimmt?
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46

Freitag, 18. März 2011, 19:22

Ehrlich gesagt haben die Gouverneure meines Erachtens überhaupt nichts im Kongress verloren. Sie sind die obersten Exekutivbeamten der Bundesstaaten, die die Gesetzgebung des Bundes in dieser Eigenschaft überhaupt nichts angeht!

Auf Grund der langfristigen Entwicklung der Personaldecke in den Vereinigten Staaten erschiene es zwar nicht realisierbar, ihnen die Mitgliedschaft im Kongress mit besonderer Legitimation - also als separat von ihrem Gouverneursamt gewählte Repräsentantenhausabgeordnete oder Senatoren - zu verbieten, aber auch eine nur "reserveweise" Zusammenlegung von Gouverneurs- und Senatorenamt lehne ich strikt ab.

Was wäre wohl los, würde im Kongress ein Verfassungszusatz debattiert, der Bundesstaaten mit vakantem Gouverneursamt automatisch der Verwaltung des Präsidenten unterstellte? Dabei wäre das im Prinzip bloß das Gleiche - auf der einen Ebene findet sich kein Kandidat für ein Amt, also setzt man zumindest provisorisch einen Amtsinhaber von der anderen Ebene ein.
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Montag, 21. März 2011, 17:35

Wollen wir eine mal eine Diskussionsgrundlage schaffen:

Reformen am Repräsentantenhaus
- Verkleinerung von 7 auf 5 Mitglieder (?)
- Verkürzung der Legislaturperiode von 4 auf 2 Monate

Reformen am Senat
- behandelt weiterhin Personalfragen aber auch völkerrechtliche Verträge alleine, sonst nur Vetorecht (eine absolute Mehrheit aller Mitglieder)

Reformen am Verhältnis der Kammern zu einander
- alle Aussprachen finden weiterhin jedoch gemeinsam statt



Ich trage nach, wenn sie es um Vorschläge ergänzen.
WARREN BYRD
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Warren Byrd« (23. März 2011, 12:20)


Doug Hayward

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48

Dienstag, 22. März 2011, 16:33

Nachdem ich nun allen Positionen folgen konnte, möchte ich mich auch äußern:

1. Eine klare Aufgabenverteilung zwischen Senat und Repräsentantenhaus finde ich sinnvoll. Hierbei würde ich auch die grobe Richtung von Kollege Jameson einschlagen, also über Personal und völkerrechtliche Verträge entscheidet der Senat alleine, bei sonstigen Gesetzen hat er lediglich Vetorecht und kein Initiativrecht. Hierbei sehe ich im übrigen auch kein Problem darin, zum einen die Senatoren an dem Entscheidungsprozess an sich zu beteiligen, ihnen also Rederecht einzuräumen. allerdings sollte ein entsprechendes Veto auch an eine höhere Hürde, zum Beispiel eine qualifizierte Mehrheit - absolute Mehrheit + 1 Stimme - geknüpft werden, damit das Repräsentantenhaus auch tatsächlich hier eine größere Gewichtung bekommt.

2. Eine Verkürzung der Amtszeit von Repräsentanten befürworte ich, ebenso wie eine vollständige Lösung von Listen und eine damit verbundene Personalisierung von Wahlen. Damit erreicht man nach meinen Einschätzung, dass semi-aktive Parteimitglieder nicht mehr über Listen in den Haus einziehen können, sondern sich alle Kandidaten persönlich beim EO melden müssen, um zu kandidieren. Einer Verkleinerung des Hauses stehe ich neutral gegenüber. Eine Stimmenspaltung lehne ich derweil ab, auch aus praktischen Gründen. Irgendwann wird dann nämlich unklar, ob es sich zum Beispiel um 30 Stimmen oder 30 reale Abgeordnete handelt.

3. In Bezug auf die Zusammensetzung des Senats kann ich sowohl die Argumentation von Mr. Hope, als auch die Gegenargumente von Senator Fox verstehen. Während Mr. Hope versucht, den Senat als reine Staatenvertretung zu etablierung und dementsprechend auch "echte" Staatenvertreter in den Senat entsenden will, plant Senator Fox die Loslösung von der Staatenbindung eine modifizierte Volkswahl, bei der die Einwohnerstimmen einen bestimmten Staats für ihren Staatskandidaten höher gewichtet. Ich selbst würde. Da ich im Moment beim besten Willen nicht sehe, weshalb eine Staatenbindung notwendig ist, wenn der Kongress ohnehin kaum für die Bundesstaaten relevante Themen bearbeiten darf, könnte ich mich sogar mit der von Senator Fox geplanten Loslösung von der Staatenbindung anfreunden. Allerdings hat der Präsident bereits Gespräche zur einer sogenannten Vertretungsgesetzgebung geplant, wodurch der Kongress dann wiederum sehr wohl solche Themen behandeln würde - ich selbst befürworte eine solche Vertretungsgesetzgebung ja auch ausdrücklich - weshalb es dann wiederum nötig wird, dass auch tatsächlich Vertreter der jeweiligen Bundesstaaten deren Meinung vertreten müssen. Wenn ein Kandidat allerdings dann die Möglichkeit hat, in einem dünnbesiedelten Bundesstaat gegen den Willen der dortigen Mehrheit und über eine Mehrheit der gesamtstaatlichen Stimmen gewählt wird, hat das für mich nur wenig mit Staatenbindung zu tun.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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49

Dienstag, 22. März 2011, 18:50

Wäre diese Vertretungsgesetzgebung dann nicht in der Senatskammer gut aufgehoben? Mit Vetorecht auf der Seite des HoR. Also in diesem Falle einfach umgekehrt?

XXIX. President of the United States
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Doug Hayward

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50

Mittwoch, 23. März 2011, 10:08

Sicherlich. Allerdings hätte dann eine Loslösung des Senats von der Staatsbindung zur Folge, dass Personen über Landesgesetze abstimmen, die nicht unbedingt auf die Stimmen in ihrem Heimatbundesstaat angewiesen sind.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Mittwoch, 23. März 2011, 12:20

Ich habe versucht bisherigen Konsens in die Liste einzutragen.
WARREN BYRD
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52

Mittwoch, 23. März 2011, 12:54

Ich möchte mich auch weiterhin für eine Änderung des Wahlsystems aussprechen, wie es Senator Fox für die Senatswahlen vorgeschlagen hat.
Selbst wenn wir dabei blieben, dass der Senat künftig - zwecks eventueller Vertretungsgesetzgebung - über Staatenangelegenheiten entscheiden wird, so empfinde ich dies nicht als Hinderungsgrund für eine Wahlsystemänderung. Denn die Einwohnerstimmzahlen würden schließlich mehr Gewichtung finden.

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011



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Mittwoch, 23. März 2011, 12:57

Sen. Fox, werte Herren,

ich habe mich entschieden meine Teilnahme an diesen Gesprächen bis auf weiteres ruhen zu lassen.

Bislang sind nur Grundzüge einer Reform erkennbar. Doch bereits diese Grundzüge kann ich zu guten Teilen nicht mittragen. Ich lehne eine Verkürzung der Legislaur für das House als nicht problemadäquat und sogar kontraproduktiv für eine gute Parlamentsarbeit ab. Ich lehne eine starke Beschneidung des Einflusses der Bundesstaaten als nicht im Einklang mit dem Geist und dem Aufbau Astors ab. Ich lehne jeden Versuch ab, Verfassungsänderungen mit demRechenschieber zu gestalten: Verschieden gewichtete Stimmen, all zu komplizierte Wahlmodalitäten für die Senatoren, komplizierte Divergenzen zwischen Rederechten in den Kongressdebatten und Stimmrechten bei Entscheidungen: Das alles ist zu akademisch für etwas so grundsätzliches wie das Dokument unserer Freiheit, unsere Verfassung.
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Mittwoch, 23. März 2011, 13:07

Ich finde es bedauerlich, Mr. Hope, dass Sie sich zurückziehen wollen, weil die Mehrheit der hier teilnehmenden Damen und Herren Ihren Vorschlägen nicht folgt.
Möchte aber auch festhalten, dass auch ich weiterhin dafür bin, dass ein Repräsentant eine Stimme im Repräsentantenhaus inne hat.

Nichtsdestotrotz müssen wir uns die Frage stellen, zu welchen Konsensen wir finden können. Wir haben nun so viele unterschiedliche Vorschläge aus allen Ecken des politischen Spektrums zu diesem Thema vernommen, dass es an der Zeit ist sich zu Fragen, welche Ecke zu welchem Kompromiss bereit ist.

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011



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55

Mittwoch, 23. März 2011, 13:22

Mr. President,

mein Zurückziehen erfolgt auch nicht patzig, sondern ist sachlich motiviert: Am Ende muss ein Konsens gefunden werden, der mehrheitsfähig ist. Da ich schon bei den Grundlienien nicht mitgehen will, macht es mehr Sinn, dass diejenigen, die diese Grundlienien teilen, gemeinsam einen Konsens finden.
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Sonntag, 27. März 2011, 15:43

Für Mr. Byrds Liste möchte ich nochmal kurz und knapp meine Vorschläge nennen:

Reparäsentantenhaus:
-Verkleinerung nicht notwendig
-Verkürzung der Legislaturperiode auf 2 Monate
-nach Wahlergebnis gewichtete Stimmaufteilung
-keine Nachrücker

Senat:
-Besetzung des Senats mit den Governeuren (oder eines im Bundesstaat bestimmten Vertreters) des Bundesstaaten

Zuständigkeiten:
-Gesetzgebung allein durch HoR
-Vetorecht gegen Gesetzgebung durch Senat stets nur mit "qualifizierterer" Mehrheit, Veto im HoR mit der selben Mehrheit zurückweisbar
-Organisationserlasse und haushaltwirksame Ausgaben: Mehrheitsentscheidung allein im HoR
-Personalernennungen nur Vetorecht des Senats mit qualifizierter Mehrheit
-internationale Verträge Zustimmungserfordernis durch den Senat

Vieles ist bereits begründet, daher von mir nur die Begründung zur Besetzung des Senats mit den Governeuren der Bundesstaaten. Unsere Bundesverfassung kennt keine vertikale Gewaltenteilung, sondern Bund und Bundesstaaten stehen, recht genau abgegrenzt in ihren Befugnissen und Kompetenzen nebeneinander. Die Bundesstaaten sollen bei der Gesetzgebung und anderen, genau umgrenzten Entscheidungen auf Bundesebene mitwirken können. Dafür wurde der Senat geschaffen. Wir haben also kein Parlament, was sich aus zwei bundesweit gewählten Kammern zusammensetzt, sondern wirklich eine "Volkskammer" im HoR und eine "Staatenkammer" im Senat. Und wer könnte und sollte meiner Meinung nach die Bundesstaaten in ihrer Kammer besser vertreten als deren höchste Repräsentanten? Ob diese auf Bundesstaatenebene der Exekutive angehören ist durch die fehlende Kopplung von Gesetzgebung und Exekutive zwischen Bund und Bundesstaaten unerheblich. Heute kann ja auch ein Governeur Mitglied im HoR werden. Meine benannte Alternative "oder ein im Bundesstaat bestimmter Vertreter" zielt darauf ab, möglicherweise die Bestimmung des Senators vollständnig in die Hand der Bundesstaaten und deren Verfassung zu legen. Sollte vielleicht ein Bundesstaat in seiner Verfassung bestimmen, dass der Parlamentspräsident automatisch Senator wird, wäre das in meinen Augen ebenso akzeptabel wie der Governeur. Der Senat wäre dann wirklich eine "Staatenkammer", in welche jeder Bundesstaat einen Vertreter "seiner Wahl" entsendet. Nebenher gäbe es dann keine zentralen Wahltermine für den Senat mehr, sondern dessen Arbeit wäre grundsätzlich kontinuierlich.
Aznar Sandoval
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Gregory Jameson

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Sonntag, 27. März 2011, 15:45

Um eine Arbeitsgrundlage zu schaffen, hier ein konkreter Vorschlag:

Congress Reform Amendment

Section 1 Introduction of a Constitutional Amendment
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird das Folgende hinzugefügt.
    Section 1 [House of Representatives]
    (1) Das Repräsentantenhaus ist die erste Kammer des Kongresses und die Vertretung des gesamten Volkes der Vereinigten Staaten. Seine Mitglieder werden von allen stimmberechtigten Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
    (2) Wahlen zum Repräsentantenhaus sollen jeweils in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November stattfinden.
    (3) Das neugewählte Repräsentantenhaus soll stets am ersten Tage des Monats, der auf den Monat seiner Wahl folgt, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten und die Funktionsperiode des bisherigen Hauses soll stets an diesem Tage enden.

    Section 2 [Exclusive Competences of the Chambers]
    (1) Nur die Mitglieder des Repräsentantenhauses sollen befugt sein, Gesetzesvorschläge in den Kongress einzubringen.
    (2) Es ist das alleinige Recht des Senates, völkerrechtliche Abkommen zu ratifizieren und über die Bestätigung der vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger zu entscheiden.

    Section 3 [Process of Legislation]
    (1) Gesetzesvorlagen können nur durch die Mitglieder des Repräsentantenhauses eingebracht werden.
    (2) Eine Gesetzesvorlage ist dann angenommen, wenn sie nach einer Aussprache vom Repräsentantenhaus mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gebilligt wurde, sofern die Verfassung keine Ausnahmen vorsieht.
    (3) Eine beschlossene Gesetzesvorlage soll dem Senat zur Kenntnis gebracht werden. Auf Antrag eines Senators binnen sieben Tagen kann der Senat gegen Gesetzesbeschlüsse des Repräsentantenhauses mit einfacher Mehrheit Einspruch einlegen. Der Einspruch des Senates kann durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des Repräsentantenhauses zurückgewiesen werden.
    (4) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll dem Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Unterschrift vorgelegt werden. Unterzeichnet der Präsident oder bleibt er mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz.
    (5) Erklärt der Präsident der Vereinigten Staaten ausdrücklich seinen Einspruch gegen eine angenommene Gesetzesvorlage, so soll sie erneut vom Kongress behandelt werden. Billigen dessen Kammern die unveränderte Vorlage jeweils mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, so soll sie unverzüglich Gesetz werden.
Section 2 Final Provision
Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

Federal Election Act Amendment

Section 1
Article I Sec. 6 Ssec. 2 und Ssec. 3 S. 1 des Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "(2) Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November statt.
    (3) Wahlen zum Senat finden in den einzelnen Bundesstaaten parallel zu den Wahlen zum Repräsentantenhaus statt."
Section 2
Article III des Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "Sec. 1. Candidacies.
    (1) Kandidaturen, die mindestens den vollen Namen des Kandidaten beinhalten sollen, werden spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekannt gegeben.
    (2) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.

    Sec. 2 Procedure of Elections.
    (1) Jeder Wähler hat bei einer Wahl zum Repräsentantenhaus so viele Stimmen, wie sich Wähler in das Wahlverzeichnis eingetragen haben. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf die Kandidaten verteilen oder verfallen lassen.
    (2) In das Repräsentantenhaus ziehen diejenigen Kandidaten ein, die wenigstens ein Sechzehntel der abgegebenen Stimmen erhalten haben.
    (3) Die Kandidaten erhalten im Repräsentantenhaus soviele Stimmen, wie ihnen bei der Wahl gegeben wurden.

    Sec. 3. Vacancy.
    Verliert ein Mitglied des Repräsentantenhauses seinen Sitz, so verfallen seine Stimmen. Es wird kein Nachfolger bestimmt.

    Sec. 4. Inauguration.
    (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, beruft der amtierende Vizepräsident des Kongresses die neu gewählten Mitglieder des Repräsentantenhauses zur konstituierenden Sitzung zusammen.
    (2) Die neu gewählten Mitglieder sollen sich namentlich melden und den gemäß Art. VI Sec. 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eid ableisten.
    (3) Die konstituierende Sitzung dauert wenigstens 50 und längstens 120 Stunden.
    (4) Nimmt ein Neugewählter sein Mandat nicht während der Dauer der konstituierenden Sitzung an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während der Dauer der konstituierenden Sitzung aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden."
Section 3
Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Gregory Jameson M.D.
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Gregory Jameson

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Montag, 28. März 2011, 00:59

Übertragen auf die letzten beiden Wahlergebnisse und davon ausgehend, dass die Prozente bei mehr Wählerstimmen gleichblieben, gäbe es folgende Ergebnisse:

Repräsentantenhauswahlen November 2010
26 registrierte Wähler, davon gingen zur Wahl 22

Warren Byrd – 20 Stimmen – 13%
J. Edward Mullenberry – 18 Stimmen – 11,7%
Jerry Cotton – 18 Stimmen – 11,7%
Craig Hsiao – 18 Stimmen – 11,7%
Liam Aspertine – 17 Stimmen – 11%
Anthony Davenport – 16 Stimmen – 10,4%
Justin Wayne – 15 Stimmen – 9,7%
Samuel Abendroth – 11 Stimmen – 7,1%
Veronica Sturgess – 10 Stimmen – 6,5%
Bastian Vergnon – 8 Stimmen – 5,2%
Rany Malone – 3 Stimmen – 1,9%
Doug Hayward – 0 Stimmen – 0%
Benjamin Graham – 0 Stimmen – 0%

74 - Warren Byrd
67 - J. Edward Mullenberry
67 - Jerry Cotton
67 - Craig Hsiao
63 - Liam Aspertine
59 - Anthony Davenport
56 - Justin Wayne
40 - Samuel Abendroth
37 - Veronica Sturgess

530 Stimmen insgesamt
abs. Mehrheit bei 266

Repräsentantenhauswahlen März 2011
32 registrierte Wähler, davon gingen zur Wahl 20

John Nathan Hope - 55 Stimmen - 39.3%
Bastian Vergnon - 28 Stimmen - 20%
Scarlett Monroe - 21 Stimmen - 15%
Gregory Jameson - 16 Stimmen- 11.4%
Theodore Alvin Lovestone - 14 Stimmen 10%
Steve Manuel Sucre - 4 Stimmen - 2.9%
Liam Aspertine - 2 Stimmen - 1.4%

251 - John Nathan Hope
128 - Bastian Vergnon
96 - Scarlett Monroe
73 - Gregory Jameson
64 - Theodore Alvin Lovestone

612 Stimmen insgesamt
abs. Mehrheit bei 307


Die Rechenspielchen um Mehrheiten sind für sich da schon interessant, wie ich finde.
Gregory Jameson M.D.
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59

Montag, 28. März 2011, 22:44

Das hätte mir auch Spaß gemacht ;)

Es gibt denke ich beide Seiten der Münze wieder: Auf der einen Seite haben wir eine wircklichkeitsgetreure Wiedergabe des Wählervotums, auf der anderen Seite eine starke Machtkonzentration in der Hand Einzelner.
WARREN BYRD
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Gregory Jameson

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60

Dienstag, 29. März 2011, 13:52

Naja, jeder hat mal einen guten Tag in der Wählergunst und warum denn auch nicht. ;)
Das Gewicht der Einflussnahme wird eben über die verkürzte Zeit der Einflussnahme aufgewogen.
Jedenfalls wäre dieses Verfahren recht einfach, es muss nichts umgerechnet, sondern einfach nur addiert werden.
Gregory Jameson M.D.
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