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Ich denke, die Problematik liegt darin, dass die eine Behörde nicht weiß, was die andere tut. Daraus können sich doppelte Ermittlungen ergeben, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass Ressourcen für die selbe Sache doppelt und dreifach eingesetzt werden. Anders wäre es dagegen, wenn eine Behörde für eine Fall zuständig ist oder bei einer Ermittlung die Federführung übernimmt.
Hilda Caviness
Senator for Freeland
Chairwoman of the GOP
Ja, den habe ich. Meine Vorschlag ist, eine zentrale Datenbank zu schaffen, in der die verschiedenen Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Bundesstaaten ihre Fälle einstellen, die sie bearbeiten mit dem Stand der Ermittlungen, den Namen und sonstigen bekannten der gesuchten Personen und zu welchen Punkten man Hinweise oder sonstige Amtshilfe benötigt.
Ich bin mir derzeit nur noch nicht im Klaren darüber, ob es für ein solches Projekt einer gesetzlichen Grundlage bedarf.
Hilda Caviness
Senator for Freeland
Chairwoman of the GOP
Sofern man es verpflichtend machen wollte, sicherlich. Zumal wir sicher auch in Konflikt mit Interessengruppen kommen, die sich den Schutz der Privatsphäre auf die Fahnen geschrieben haben.
Ich dachte in der Tat an eine Pflicht zur Mitwirkung, wofür es dann wohl eines Gesetzes bedarf.
Dem Schutz der Privatsphäre können wir dadurch Rechnung tragen, dass der Zugang auf die Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden beschränkt wird und diese zur Geheimhaltung verpflichtet werden.
Hilda Caviness
Senator for Freeland
Chairwoman of the GOP
Man müsste wohl entweder den Empowerment Act entsprechend ergänzen oder einen Vertrag zwischen Bund und Staaten anstreben, der das regelt - die Kritiker würde das aber nach meiner Erfahrung trotzdem nicht beruhigen.
Vielleicht ließen sich die technischen Fragen während eines Meetings der Justizminister und der Leiter der Strafverfölgungsbehörden klären. Wenn es auf dieser Ebene bereits Bedenken gegen das Projekt gibt, könnten diese ebenso erörtert werden.
Hilda Caviness
Senator for Freeland
Chairwoman of the GOP
Das freut mich zu hören. Ich bekam allerdings eine Anfrage auf den Schreibtisch, die die Anwendbarkeit der Contempt of Congress-Vorschrift außerhalb des CCIQ-Acts betrifft*. Ist das nachwievor ein Problem, zu dem eine Opinion of the Attorney General* erforderlich ist?