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the Leader
Beruf: Leader of the Church of Unitology
Wohnort: Santa Rosa
Bundesstaat: Laurentiana
Was die faktische Abschaffung der Electoral Roll angeht, nun, da bin ich relativ emotionslos. Mir persönlich ist die Roll als traditionelles Instrument durchaus sympathisch. Daher tendiere ich eher zur Erhaltung in der aktuellen Form. Andererseits sehe ich natürlich auch die Seite des Effizienzgewinns durch die vorliegende Neuregelung. Wenn wir aber eine wirkliche Vereinfachung wollen, so sollte die Eintragung entgegen dieses Entwurfes automatisch mit der Erlangung der Staatsbürgerschaft einhergehen. Zudem müsste sichergestellt werden was in der Vergangenheit leider nicht immer sichergestellt war, nämlich die zeitnahe Vergabe und vor allem Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Damit würde man auch die rechtliche Verankerung einer Citizenship Card unnötig machen.
Was mich offen gesagt nicht überzeugt ist die Abschaffung der fixen Wahltermine. Ich sehe gerade diese Fixierung als deutliche Vereinfachung und grossen Gewinn der letzten Reformen.
Was die Vornahme der Inauguration des Präsidenten und Vizepräsidenten angeht, an wen denken Sie denn unter Punkt 7? An einen Director?
Was hat Sie dazu bewogen die First bis zum Mandatsverlust für das Gespann der Exekutive und für die Legislative unterschiedlich lang zu definieren und noch dazu diese Frist für die Exekutive länger als jene für die Legislative zu bemessen?
Wenn ich fragen darf, was hat Sie zu den Formulierungen in Art. II Sec. 2 bewogen?
Darüber hinaus sind die Modalitäten des Inkrafttretens noch zu klären.
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the Leader
Beruf: Leader of the Church of Unitology
Wohnort: Santa Rosa
Bundesstaat: Laurentiana
In dem Zusammenhang ist wohl ein Part aus der eng verbunden FCA Reform notwendig zum besseren Verständnis.
Handlung:
Reicht ein weiteres Blatt hinüber.
Section 5: Citizenship Card (CC) and Digital Services
(1) Jedem Bürger ist, auf Antrag beim USRO und von diesem, eine Bürgerkarte auszustellen.
(2) Die CC kann als Ausweisdokument bei allen Behörden der Vereinigten Staaten, der Bundesstaaten und weiteren Verwaltungsebenen verwendet werden.
(3) Die CC soll stets für 14 Tage gültig sein und ihre Gültigkeit soll auf einfachem Wege durch den Bürger selbst verlängert oder wiederhergestellt werden können.
(4) Die Regelungen nach Sec. 4 sollen durch jeden Bürger mit Hilfe seiner CC umgesetzt werden können.
(5) Der Präsident kann durch Exekutiverlass, der Kongress durch Gesetz, weitere Verwendungsmöglichkeiten für die CC bestimmen.
(6) Das USRO soll die technischen Mechanismen für die Umsetzung dieser Sec. bereitstellen.
SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Sinn dahinter ist meine geplante Automatisierung dieses Prozesses. Die Eintragung (per Knopfdruck) ins Wählerverzeichnis soll die Federal/State/Side IDs ersetzen. Eine Zumeldung weiterer IDs soll dann auch per Knopfdruck erfolgen und ein Wechsel des Bundesstaates automatisch durch eine Änderung im Profil. Damit will ich das ganze System einfacher zugänglich machen und das USRO in seiner heutigen Form eigentlich komplett ersetzen. Die technische Umsetzung ist in Arbeit, aber zu einem Großteil schon funktional (das mitloggen des Wohnsitzwechsels bei Änderung im Profil zB läuft schon mit, davon merkt ihr nur noch nichts). Damit soll künftig auch der vollkommen unrealistische Verlust der Staatsbürgerschaft wegfallen, bei der es in Wahrheit eh nur darum geht, wer wählen darf und wer nicht.
Siehe dazu auch (3) oben, was nichts anderes heißt als: Wenn du einen Post absetzt, verlängert sich die Gültigkeit um 14 Tage, andernfalls wirst du automatisch aus dem Wählerregister geschmissen.
Zitat
Zitat von »Jonathan James Bowler«
Was mich offen gesagt nicht überzeugt ist die Abschaffung der fixen Wahltermine. Ich sehe gerade diese Fixierung als deutliche Vereinfachung und grossen Gewinn der letzten Reformen.
Die Pro-Argumente dafür sind: Flexiblere Gestaltung der eigenen Aufgabe durch das USEO, trotz eng gesetztem Rahmen (der Verantwortliche kann sich also besser auf Abwesenheiten einstellen). Zudem wird damit künftig auf den Fall eingegangen, dass es in der ersten Kandidatenfrist keinen Kandidaten gibt. Rein theoretisch ist dies nicht abgedeckt und könnte so zu einer Verschiebung der Wahltermine führen, was nach heutigem Rechtsstand bereits ein legitimer Grund für eine Wahlanfechtung wäre.
Zitat
Zitat von »Jonathan James Bowler«
Was die Vornahme der Inauguration des Präsidenten und Vizepräsidenten angeht, an wen denken Sie denn unter Punkt 7? An einen Director?
Das wurde von den bisherigen, ungeschriebenen Regelungen übernommen. Sollte zu dem Zeitpunkt noch irgendein Secretary im Amt sein, dann einer von diesen, andernfalls korrekterweise ja, der Direktor einer Bundesbehörde. Aus meiner Sicht, kann man diesen letzten Punkt aber auch streichen, da es bisher niemals so weit gekommen ist, da ich nicht glaube, dass es jemals so weit kommen wird.
Zitat
Zitat von »Jonathan James Bowler«
Was hat Sie dazu bewogen die First bis zum Mandatsverlust für das Gespann der Exekutive und für die Legislative unterschiedlich lang zu definieren und noch dazu diese Frist für die Exekutive länger als jene für die Legislative zu bemessen?
Die Frist für die Exekutive ist in der Verfassung verankert. Die Frist für die Legislative ist bisher 14 Tage und wurde im Zuge der Angleichung auf Mehrfache von 5 auf 10 gesetzt. Eine Angleichung an 20 scheint mir, da dies bereits die halbe Legislaturperiode darstellt, nicht gerechtfertigt.
Zitat
Zitat von »Jonathan James Bowler«
Wenn ich fragen darf, was hat Sie zu den Formulierungen in Art. II Sec. 2 bewogen?
Ziel war eine bessere Verständlichkeit. Das ist offenbar nicht gelungen?
Zitat
Zitat von »Jonathan James Bowler«
Darüber hinaus sind die Modalitäten des Inkrafttretens noch zu klären.
Das Rahmengesetz fehlt noch, das ist korrekt. Abschaffung der nun inkorporierten Gesetze und Inkrafttreten. Ich könnte mir hier sinnvoll eigentlich nur vorstellen, dass es entweder - sofern es sich ausgeht, vor Beginn der nächsten Wahl - andernfalls nach dessen Ende in Kraft tritt.
Abgesehen davon, dass ich eine Frist von lediglich 14 Tagen für zu kurz halte, müssten um die Einhaltung gewisser Fristen zu gewährleisten diese ebenfalls automatisiert berücksichtigt werden.
Ganz generell habe ich für eine derartige gravierende Anpassung unseres Staatsbürgerschaftsrechts nicht allzu viele Sympathien. Ich sehe gerade unser Staatsbürgerschaftsrecht als wichtigen Pfeiler des Erfolges unserer Nation. Dennoch möchte ich mich nicht einer grundsätzlichen Diskussion verschliessen, sehe in diesem Bereich offen gesagt aber auch kaum Handlungsbedarf.
Der Punkt mit der Abwesenheit der Verantwortlichen würde nach meinen Vorstellungen der Neuorganisation des USEO faktisch wegfallen.
Die halbe Legislatur der Repräsentantenhausabgeordneten, nicht jedoch der Senatoren. Erachten Sie die Frist von 20 Tagen für die Exekutive nicht auch für zu lange?
Wie kommen Sie zu diesem Schluss?
Wie stehen Sie konkret zur Einführung von Silent Elections?
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the Leader
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the Leader
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Da habe ich wohl ihre Frage falsch gedeutet.
Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, halte das aber vorallem bei den Präsidentschaftswahlen für nicht mit der Verfassung vereinbar.
Zitat
Dann kommen wir doch nun gerne auch darauf zu sprechen!
Wie kommen Sie zu diesem Schluss? Und deute ich Ihre Aussage richtig, dass Sie die Einführung von Silent Elections für Senatswahlen unterstützen?
Was die derzeitige Organisation des USEO angeht, so ist zunächst einmal festzuhalten, dass der vordergründige Zweck, also die Unabhängigkeit der Behörde, nicht erreicht wurde. Was wir nun stattdessen haben ist eine primär vom Kongress abhängige Behörde.
Zitat
Ich schlage also ein dreiköpfiges Co-Direktorium vor. Einer davon soll direkt durch den Präsidenten ernannt werden, einer durch den Kongress und der dritte durch die National Governors Conference. Um die Ausfallgefahr zu verringern, sollen die Direktoren zeitlich versetzt gewählt werden. Die Detaillorganisation könnte man der Behörde selbst überlassen.
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the Leader
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Zitat von »Jonathan James Bowler«
Wie kommen Sie zu diesem Schluss? Und deute ich Ihre Aussage richtig, dass Sie die Einführung von Silent Elections für Senatswahlen unterstützen?
Anders als bei den Senatswahlen gibt unserer Verfassung sehr genau vor wie die Präsidentschaftswahlen abzulaufen haben.
Zitat von »Jonathan James Bowler«
Was die derzeitige Organisation des USEO angeht, so ist zunächst einmal festzuhalten, dass der vordergründige Zweck, also die Unabhängigkeit der Behörde, nicht erreicht wurde. Was wir nun stattdessen haben ist eine primär vom Kongress abhängige Behörde.
Wie kommen Sie zu diesem Schluss?
Zitat
Ich schlage also ein dreiköpfiges Co-Direktorium vor. Einer davon soll direkt durch den Präsidenten ernannt werden, einer durch den Kongress und der dritte durch die National Governors Conference. Um die Ausfallgefahr zu verringern, sollen die Direktoren zeitlich versetzt gewählt werden. Die Detaillorganisation könnte man der Behörde selbst überlassen.
Aber ist das tatsächlich machbar? Wir schaffen es derzeit leider nicht einmal einen einzelnen Vertreter zu finden. Was wenn die Direktoren sich uneinig sind?
Wenn wir die Rechtslage ausklammern, würden Sie dann stille Wahl auch bei den Präsidentschaftswahlen befürworten?
Eine Uneinigkeit sollte nur äusserst selten der Fall sein, da der rechtliche Rahmen eng abgesteckt ist und es kaum Ermessensentscheide gibt. Dennoch kann ich mir eine Rotationsprinzip vorstellen bei dem von Wahl zu Wahl der Vorsitz über das Gremium an einen anderen Director übergeht.
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the Leader
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Ich würde es ehrlich gesagt eher bevorzugen, bei einer Wahl mit nur einem Kandidaten die Option der Ablehnung einzuführen.
Die Idee überzeugt mich nicht ganz als perfekte Lösung, ich lasse da aber gerne erstmal den Kongress debattieren, bevor ich mir eine abschließende Meinung bilde.
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